Nach meiner Kenntnis nur so viel. Der Rechnungshof stützt nicht die These von Herrn Arp, dass wir 90 Millionen € verspielen - um es einmal vorsichtig zu formulieren -, auch wenn die Erlöse aus Immobilien zurzeit nicht optimal hoch sind. Selbst der Rechnungshof kann keine Prognose stellen, ob mit einem Hinausschieben der Veräußerung höhere Erlöse zu erzielen wären oder ob diese sinken würden. Beim Teilverkauf 2001 sind wir dem Vorschlag des Landesrechnungshofes, die LEG voll zu privatisieren, nicht gefolgt. Deshalb haben wir diesmal noch gründlicher beraten und diesmal folgen wir dem Vorschlag des Landesrechnungshofes, von der Calloption des Landes keinen Gebrauch zu machen. Das heißt, dass sowohl der Immobilienbereich als auch die Regionalentwicklung komplett verkauft werden.
Als wir im Juni über den geplanten Verkauf der LEG diskutiert haben, hatte ich gesagt: Wer Anteilseigner an der LEG Regionalentwicklung werden soll und welche Aufgaben diese GmbH genau erhält, muss vor allem aus Sicht der Landesplanung entschieden werden. Wichtig war uns dabei, dass wir nicht erneut in eine Public Private Partnership gehen wollten, in der sich private Interessen der Landesentwicklung mit der öffentlichen Aufgabe der Landesplanung und -entwicklung vermischen. Die Alternative, eine hundertprozentige Landesentwicklungsgesellschaft neben der bestehenden LEG Immobilien - das war ja unser Favorit -, würde für das Land nicht nur zusätzliche Ausgaben von mindestens 17 Millionen € bedeuten, sondern das Land - das ist in der Beratung deutlich geworden - würde mit der neuen Gesellschaft auch ein neues Risiko übernehmen, da sich diese Gesellschaft im freien Wettbewerb mit privaten Gesellschaften befände und keine gesicherten Aufträge hätte. Die wirtschaftliche Situation dieser neuen Landgesellschaft wäre nicht oder nur schwer kalkulierbar, weshalb der Rechnungshof empfiehlt, auf einen Erwerb der Anteile an der LEG Entwicklung zu verzichten.
Meine Fraktion ist nach ausführlicher Beratung zu dem Beschluss gekommen, die Landesregierung mit der heutigen Resolution aufzufordern oder auch zu
bitten, von der Calloption keinen Gebrauch zu machen. Damit ist die Umsetzung landesentwicklungspolitischer Konzepte zukünftig mit privaten Anbietern möglich. Die Landesplanung ist davon nicht berührt. Sie wird wie bisher von der Landesregierung wahrgenommen. Die Aufgaben der Schleswig-Holsteinischen Landgesellschaft werden sich vorerst nicht ändern. Die SHL wird - so in den Verträgen vereinbart - bis 2008 wie bisher Flächen für Naturschutz und Landwirtschaft ankaufen, verpachten, Landtauschverfahren durchführen und Ausgleichsflächen sicherstellen. Ob sich das Land ab 2008 für eine andere Lösung entscheidet, ist später zu entscheiden und hängt mit Sicherheit auch davon ab, wie sich die weitere Zusammenarbeit mit der SHL gestaltet und ob es überhaupt eine andere praktikable und wirtschaftliche Lösung für das Land gibt. Nach dem heutigen Beschluss muss konsequenterweise auch das Landesplanungsgesetz geändert werden, denn die heutige Entscheidung des Landtages, keine landeseigene Entwicklungsgesellschaft mehr zu betreiben, sollte sich auch im Landesplanungsgesetz widerspiegeln.
Meine Fraktion ist sich sicher, dass wir mithilfe der Landsregierung und des Landesrechnungshofes zu einer Entscheidung gekommen sind, welche im Interesse des Landes wirtschaftlich ist und dennoch der Landesplanung nicht schadet, sondern neue Wege öffnet. In diesem Sinne bin ich auch meiner eigenen Fraktion sehr dankbar, dass wir zu einem gemeinsamen und konstruktiven Beschluss und Entschluss gekommen sind.
Da bin ich dann auch kurz bei der CDU. Ich denke, bei so viel Selbstkritik muss es auch möglich sein, etwas zur Opposition zu sagen. Sehr geehrter Herr Garg - -
- Entschuldigung, Herr Arp. Wie konnte ich das verwechseln! Sie waren heute nicht fähig, eigene Geschichte ein Stück aufzuarbeiten oder Selbstkritik zu üben. Deshalb erinnere ich Sie noch einmal an Ihren Redebeitrag im Juni. Dort haben Sie es als sehr problematisch dargestellt, wenn die Landgesellschaft verkauft wird. Sie sagen dort unter anderem:
„In der Tat hat die Landgesellschaft viele Jahre für die regionale Entwicklung unseres Landes gute Arbeit geleistet. Mit ihren Grundstücken und Verkäufen hat sie maßgeblich dazu beigetragen, städtebauliche Sanierungs-, Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen zu realisieren. Diese Arbeit sehen wir gefährdet, wenn das Ganze in
Hamburg bei der HSH Nordbank AG und bei Böhl & Lieb landet. Ich habe Zweifel, ob dort unsere für die Regionalplanung so wichtigen Grundstücke gut aufgehoben sind. Es wäre deshalb viel sinnvoller, die Landgesellschaft und die geplante LEG Regionalentwicklungs GmbH zusammenzuführen und im Sinne des Landesplanungsgesetzes erfolgreich weiterarbeiten zu lassen.“
Herr Arp, ich finde es nicht ganz redlich, dass Sie heute nicht erwähnt haben, dass auch Sie einen Diskussionsprozess durchlebt haben, der Sie heute zu einem anderen Ergebnis bringt.
Wie die CDU dieses Thema überhaupt beraten hat, ist mir unklar. Im Finanzausschuss zeigte sich bei Mitgliedern der CDU-Landtagsfraktion, dass sie keine Ahnung hatten, wofür die 105 Millionen € überhaupt gezahlt werden sollen. Sie wussten überhaupt nicht, was Grundlage der Berechnung ist. Herr Arp hat dort gesagt, er hätte gestern seiner Fraktion keine Beschlussempfehlung für den Verkauf der LEG geben können. Er hat letzte Woche bereits eine Pressemitteilung dazu gemacht -
Ich formuliere meinen letzten Satz -, in der er sagt, dass die CDU dem LEG-Verkauf nicht zustimmen wird. Ihnen fehlt der Mut zur Selbstkritik und zur Meinungsbildung. Ich bin gespannt, wie Sie abstimmen werden.
Grunde genommen der Schlusspunkt einer Entwicklung, die schon vor Jahren eingesetzt hat, denn die Landesentwicklungsgesellschaft Schleswig-Holstein hat bereits von 1999 bis 2001 eine umfassende Umstrukturierung ihrer Organisation vorgenommen. Die LEG, die WOBAU und die Landgesellschaft wurden in den vergangenen Jahren zu einer Einheit im LEG-Unternehmensverbund verschmolzen, nicht zuletzt, um in diesem Bereich betriebswirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen umzusetzen, das heißt ganz einfach, um Gewinne erzielen zu können.
Ziel der Umstrukturierung war es, auch durch Teilprivatisierung der LEG eine wettbewerbsgerechte Unternehmensentwicklung zu bekommen. Zum Beispiel sollte den Gesellschaftern eine marktübliche Eigenkapitalverzinsung von 8 % zugesichert werden. Für die öffentlich-rechtlich geprägten Geschäftsfelder wollte man zumindest eine Kostendeckung erreichen. Das Land hat bereits im Jahre 2001 38,5 % seiner Anteile an Private verkauft und ist deshalb zurzeit nur noch mit gut 50 % an der LEG beteiligt. Der Tätigkeitsbericht der LEG aus dem Frühjahr zeigt auch, dass der LEG-Unternehmensverband aus betriebswirtschaftlicher Sicht von 1999 bis 2001 sowohl negative als auch positive Ergebnisse aufzuweisen hat.
Zum Beispiel ist die Liquiditätsentwicklung durch die Finanzierung der damaligen Sonderausschüttung für die damaligen Gesellschafter weiter angespannt. Die damals zur Finanzierung der Sonderausschüttung aufgenommenen Kapitalmarktkredite werden erst Ende 2003 beziehungsweise Ende 2008 getilgt werden. Dennoch ist die Ertragslage heute mit einem Überschuss von 8,9 Millionen € positiv. Die Zukunftsaussichten der verschiedenen Geschäftsfelder der LEG sind durchaus vernünftig.
Der LEG-Unternehmensverbund ist mit einem Mietwohnungsbestand von über 22.000 Wohnungen per 31. Dezember 2001 weiterhin der größte Anbieter in Schleswig-Holstein. Die LEG betätigt sich als Bauträger von Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Sie baut Mietwohnungen und soziale Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Kindergärten und Schulen. In diesem Sinne kommt die LEG ihren Aufgaben nach dem Landesplanungsgesetz - zum Beispiel zur Sicherung einer ausreichenden Wohnraumversorgung im Lande - nach. Ich sage dies, weil wir vielleicht vergessen, worum es bei der LEG eigentlich gegangen ist.
Auch wenn es in vielen kreisfreien Städten und im Hamburger Randgebiet für viele Familien und sozial schwache Menschen immer noch eine gewisse Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum gibt, so hat
sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in SchleswigHolstein dennoch stabilisiert. Auch das gehört dazu. Dazu hat auch die LEG beigetragen.
Auch die Abteilung der LEG, die sich mit Regionalplanung beschäftigt und quasi als Regionalentwicklungsgesellschaft agiert, macht eine sehr gute Arbeit. Sie hat auch in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet. Die LEG ist also nicht nur ein gesundes Unternehmen, sondern sie trägt auch in großem Umfang dazu bei, politische und strategische Ziele des Landes zu verwirklichen.
- Das war einmal. Ich denke, das gehört zur Aufarbeitung der Geschichte der LEG. Diese Fakten machen deutlich, warum es sich die Mehrheit des Hauses wahrlich nicht leicht gemacht hat, den endgültigen Schritt zu machen, die vollständige Privatisierung der LEG zu verwirklichen. Der SSW macht jedenfalls keinen Hehl daraus: Wir stimmen der Veräußerung der LEG nur wegen der angespannten Haushaltslage zu.
Wäre die Haushaltssituation eine andere, so gäbe es aus unserer Sicht keinen vernünftigen Grund, die LEG jetzt zu verkaufen. Diese Feststellung gehört zu einer ehrlichen politischen Auseinandersetzung. Natürlich wird sich der eine oder andere die Frage stellen, wieso beispielsweise der Verkauf des Wohnungsbestandes der WOBAU heute kein Problem ist, wenn doch der SSW und eine Mehrheit in diesem Haus noch vor Jahren vehement gegen einen entsprechenden CDU-Vorschlag gewettert haben. Ich könnte es mir jetzt leicht machen und sagen, die Zeiten haben sich geändert, der Wohnungsmarkt ist heute entspannter. Das ist auch richtig. Ich will aber nicht verhehlen, dass uns gerade dieser Teil des Verkaufs immer noch Bauchschmerzen bereitet. Also: Insgesamt stelle ich für den SSW fest, dass wir aus der Not heraus bereit sind, das Anliegen der Landesregierung zu unterstützen, denn das Land braucht einfach das Geld.
Doch wenn wir schon in den sauren Apfel beißen und die Anteile verkaufen müssen, dann muss dies natürlich zu vernünftigen Bedingungen geschehen. Dabei spielt der Kaufpreis für die LEG natürlich eine wichtige Rolle. Das heißt aber nicht, dass wir die Auffassung der CDU und der FDP teilen, dass die LEG jetzt einfach verschleudert werden soll.
Wir haben uns zu Genüge über den Kaufpreis unterhalten. Ich denke, man muss redlich sagen, dass die aktuelle Marktlage vor dem Hintergrund des erstellten Gutachtens einen Veräußerungspreis von 105 Millionen € als angemessen betrachtet. Natürlich ist es möglich, dass man vor einigen Jahren vielleicht einen höheren Preis hätte erzielen können, wenn man schon vor einigen Jahren ein gewisses Angebot angenommen hätte. Es kann uns aber aus Landessicht nicht egal sein, wer die LEG kauft und wie er die LEG weiterführt. Das war vor ein paar Jahren auch schon ein Diskussionspunkt.
Gerade angesichts der vielen landespolitischen Aufgaben der LEG, die ja zum Teil weitergeführt werden sollen, brauchen wir einen vertrauenswürdigen Käufer. Die HSH Nordbank ist so ein vertrauenswürdiger Käufer. Daher findet dies auch unsere Zustimmung. Aus unserer Sicht ist es bei dem Verkauf entscheidend, dass die schon mehrfach angesprochenen landespolitischen Aufgaben und Zielsetzungen der LEG auch bei einer Privatisierung gesichert sind. Beim Wohnungsbestand wird dies dadurch erreicht, dass die bestehenden Mietpreisbindungen übernommen werden. Das heißt, dass es für die Mieterinnen und Mieter keine Verschlechterung geben wird.
Bei der schleswig-holsteinischen Landgesellschaft wird es bis 2008 einen Bestandsschutz geben. Im Kaufvertrag verpflichtet sich das Land, alle Handlungen zu unterlassen, die die Gemeinnützigkeit der Landgesellschaft nach dem Reichssiedlungsgesetz von 1919 gefährden. Zweifel gab es bis zuletzt bei der Regionalentwicklung. Dazu hat es im Finanzausschuss auch eine ganze Reihe von Fragen gegeben. Hier war die Frage unter anderem, ob das Land die Option wahrnehmen sollte und die Abteilung der LEG, die sich mit Regionalentwicklung beschäftigt, für rund 13 Millionen € zurückkaufen sollte. Ich glaube, wir sind uns einig. Zumindest habe ich die letzte Finanzausschusssitzung so in Erinnerung, dass es eine sinnvolle Entscheidung ist, diese Option nicht wahrzunehmen und mit einer vollständigen Privatisierung einen klaren Schnitt zu machen. Dazu muss das Landesplanungsgesetz geändert werden, damit die
Ziele und Aufgaben der Landesplanung durch die neue Konstellation erreicht werden. Daher werden wir auch dem Änderungsantrag von SPD und Grünen zustimmen.
Mir liegen noch einige Wortmeldungen für Kurzbeiträge vor. Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Kubicki das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Heinold, Sie wissen hoffentlich, dass ich Sie für eine wirklich gute Finanzpolitikerin halte. Wenn Sie es nicht wissen, dann wiederhole ich das hier noch einmal öffentlich. Das kann man nicht von allen sagen, die im Finanzausschuss tätig sind.
- Ich habe gar nichts vor. - Ihre Beiträge sind immer sehr bedenkenswert und sehr ernsthaft. Das gilt im Gegensatz zu den Beiträgen vieler anderer, die möglicherweise etwas erklären, was sie gar nicht meinen, weil sie glauben, sie stünden damit in ihren Fraktionen für Parteidisziplin. Da unterscheidet sich Frau Heinold durchaus. Deshalb lege ich auf Ihre Worte auch besonderen Wert.
Ich will Ihnen eines sagen: Wenn Sie sagen, Sie wüssten nicht, wie wir dazu kommen zu sagen, 93 Millionen € seien dem Land Schleswig-Holstein schlicht und ergreifend an Vermögen vorenthalten worden, dann ist das ganz einfach: Sie müssen nur die Bewertung des Jahres 2001 für den gesamten Komplex nehmen und dann fragen, was wir insgesamt dabei herausbekommen haben. Die Gegenüberstellung ergibt eine Differenz von 93 Millionen €. Diese 93 Millionen € fehlen uns jetzt. Wir hätten sie in 2001 erzielen können. Möglicherweise hätten wir sie auch jetzt noch erzielen können, wenn diese Regierung, nicht die Regierung mit Herrn Stegner, sondern die Vorgängerregierung, sich vertraglich anders gebunden hätte.
Die erste Frage, die nicht beantwortet ist, lautet: Es steht zwar im Vertrag, dass die zweite Tranche beim Ertragswertverfahren berechnet werden soll. Warum ist das aber vereinbart worden? Warum haben wir das Bewertungsverfahren gewechselt? Wusste Herr Möller möglicherweise vor zwei Jahren schon, dass er wieder verkaufen will? Wusste er, dass diese Verfahrensmethode zu einem anderen Wert führen würde als