Gleichzeitig gilt festzuhalten: Das entbindet uns keineswegs von der Tatsache, gesellschaftspolitisch gegen Diskriminierung einzutreten. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann allerdings nicht durch Gesetze geschehen, sondern nur durch Aufklärung und nur durch Bildung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir überlege, wie zurzeit der Beitritt zur Europäischen Union diskutiert wird und welche hohen Hürden mögliche Beitrittsländer nach Europa überwinden müssen, dann staune ich doch sehr über diese Debatte.
Wir haben es hier mit einer europäischen Richtlinie zu tun, die in Deutschland umzusetzen ist. Europa heißt natürlich auch, dass die, die bereits drin sind, sich hohen Hürden miteinander stellen müssen.
Herr Eichstädt hat es ja vorgetragen, welche Länder ohne Schaden für ihre Wirtschaft zu erleiden, bereits über eine Antidiskriminierungsregelung in gesetzlicher Form verfügen. Natürlich, Frau Kolb, wenn das stimmen würde, was Sie gesagt haben, dann könnten wir sofort jegliche Gesetzgebung einstellen, weil natürlich mit Gesetzen gerade im Bereich von Werten immer nur begrenzt etwas zu machen ist. Deswegen hat das Land Schleswig-Holstein ja auch schon vorbildhaft angefangen, zum Beispiel eine Lesben- und Schwulenpolitik zu entwickeln, zum Beispiel einen Flüchtlingsbeauftragten und eine Härtefallkommission einzurichten, zum Beispiel eine Bürgerbeauftragte zu beschäftigen und einen Behindertenbeauftragten. Ich will die Beauftragten nicht alle aufzählen. Aber
das sind genau die Leute und die Regierungsvorhaben, die Sie hier regelmäßig vor unser aller Ohren infrage stellen und auf das Ausdrücklichste ins Lächerliche ziehen.
(Veronika Kolb [FDP]: Wie bitte? - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Wir haben die Härte- fallkommission noch nie infrage gestellt!)
Darüber haben wir oft genug diskutiert und ich habe oft genug mit Erstaunen festgestellt, wie hier Ihre Haltung ist.
Ich muss sagen: Eine liberale Partei, die sich heutzutage hinstellt, in meiner Jugendzeit einmal aufs Engste mit der Humanistischen Union verbunden war und auch meine Bewunderung dafür hatte, die hat aus meiner Sicht so etwas von abgewirtschaftet, wie Sie das eben hier dargestellt haben, dass ich dafür keine Worte mehr finde.
Wir Grünen treten für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ein, das die Probleme umfassend, aber auch mit Augenmaß angeht. In einem weltoffenen und modernen Land sollte auch gesetzlich klar gezogen sein, dass niemand aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung im Wirtschaftsleben diskriminiert werden darf.
Es geht dabei um den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlich angeboten Waren, Dienstleistungen und Immobilien. Wenn Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden, wenn ein homosexuelles Paar in einer Gaststätte nicht bedient wird, wenn man Behinderte im Ferienhotel abweist, weil befürchtet wird, ihr Anblick könne andere Gäste stören, dann werden elementare Echte auf gesellschaftliche Teilhabe beschnitten. Vor diese haben Sie sich nicht gestellt, Frau Kolb. Das nehme ich Ihnen übel!
Ebenso werden Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, wenn sie sich nicht offen dazu bekennen, wie der Regierende Bürgermeister von Berlin dies getan hat, sondern im politischen Raum die Vermutung einer homosexuellen Orientierung zu einem Erpressungspotenzial missbraucht
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich Herrn Wowereit mit seinem mutigen Coming-out für politisch klug halte. Aber niemand darf in eine Diskriminierungslage geraten oder manövriert werden, wenn er, aus welchen Gründen auch immer, einen solchen Schritt nicht oder noch nicht wagen möchte. Darum wollen wir ein Gesetz, das gesellschaftliche Verantwortung und Achtung der Privatautonomie produktiv zusammenführt.
Wir wenden uns gegen Verzerrungen in der öffentlichen Debatte, wie wir sie auch heute erleben konnten. Niemand beabsichtigt beispielsweise, dem Vermieter eine Einliegerwohnung vorzuschreiben, mit welcher Person er einen Vertrag schließen soll. Verträge, die ein persönliches Nähe- oder Vertrauensverhältnis bedingen, sind anders zu behandeln als Verträge im Massengeschäft. Ebenso werden bestimmte Bereiche aus rein sachlichen Gründen unberührt bleiben. Das Gesetz bedeutet nicht Privilegien für einzelne Gruppen, sondern schlicht einen Anspruch auf diskriminierungsfreie Behandlung in der Öffentlichkeit.
Die grüne Bundestagsfraktion hat Ende Mai ein öffentliches Hearing durchgeführt, an dem zahlreiche Expertinnen und Experten aus der Antidiskriminierungsarbeit teilgenommen haben. Dadurch ist ein weiterer Beitrag zur Versachlichung der Diskussion geleistet worden. Viele Länder in Europa - das wurde schon gesagt - haben erfolgreich Antidiskriminierungsgesetze eingeführt, die auch das Zivilrecht einschließen. In aller Regel wurde dabei ein umfassender Ansatz verwirklicht. Um neue Ausgrenzungen zu vermeiden, hat man alle relevanten Diskriminierungsgründe einbezogen. Das müssten wir auch in Deutschland erreichen. Blieben Gruppen, die nach aller Erfahrung häufig von Diskriminierung bedroht sind, wie zum Beispiel Behinderte oder Menschen jüdischen Glaubens, aus einem Antidiskriminierungsgesetz ausgeklammert, würde das so mancher geradezu als Freibrief verstehen.
Wir wollen also die Landesregierung ermuntern, sich in ihren Gesprächen mit der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass solche Ausklammerungen auch und gerade im Hinblick auf die sexuelle Orientierung nicht stattfinden. Ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz ist dagegen ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal,
und zwar sowohl für die Geschlechtergerechtigkeit als auch gegen die Herabwürdigung und Ausgrenzung von Menschen, weil sie anders sind.
Wir wollen ein gutes, ein umfassendes, ein gerechtes Antidiskriminierungsgesetz. Dies hat unbedingten Vorrang vor Schnelligkeit. Für den Bereich der arbeitsrechtlichen Umsetzung liegt meines Wissens bereits ein Dispens der EU vor. Ich bin optimistisch, dass auch für die anderen Bereiche eine Verlängerung der Umsetzungsfrist aus guten Gründen gewährt werden wird. Denn gerade in der EU weiß man: Weder die Auskoppelung eines einzelnen Bereichs aufgrund des Zeitdrucks noch eine halbe Lösung der Antidiskriminierungsfrage kann der grundlegenden zivilrechtlichen Problematik gerecht werden.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Landesregierung für den Bericht danken, der die Nichtumsetzung der Richtlinien des Europäischen Rats vom 29. Juni 2000 darstellt. Im Gegensatz zum monströsen Titel dieses Berichts ist die Aufbereitung des Themas verständlich und nachvollziehbar gelungen.
Die EU-Richtlinie, die bis zum 19. Juli 2003 in nationales Recht umgesetzt werden sollte, bestimmt die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Sie betrifft auch die Gleichbehandlung im Bereich der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, und zwar einschließlich des Wohnraums.
Obwohl damit ein Bereich von enormer Breite geregelt wird, müssen die Ansprüche, die sich aus der Richtlinie ergeben, leicht durchsetzbar sein. Dazu soll eine Verbandsklage ermöglicht und die Beweisführung erleichtert werden.
Die Richtlinie beschränkt sich ausdrücklich nur auf die Merkmale Rasse und ethnische Herkunft, aber, wie meine Vorredner auch schon gesagt haben, können die Mitgliedstaaten günstigere Regelungen und damit zum Beispiel auch die sexuelle Ausrichtung als Merkmal mit aufnehmen.
Da das deutsche Zivilrecht schon heute keine besonderen Regelungen enthält, auf die die Umsetzung der Richtlinie aufbauen kann, sieht es die Landesregierung als erforderlich an, eine gesetzliche Regelung einzuführen. Ansonsten stehen im Zivilrecht nämlich nur die Generalklauseln zur Verfügung.
Die in der vergangenen Legislaturperiode zunächst vorgeschlagenen Regelungen enthielten Weiterungen. Das Diskriminierungsverbot bezog sich nicht nur auf die Rasse oder auf die ethnische Herkunft, sondern auch auf Geschlecht, Behinderung, Alters, sexuelle Identität und Religion oder Weltanschauung. Der Bericht der Landesregierung gibt den Streit wieder, den es diesbezüglich gegeben hat. Dieser Streit um einzelne Punkte verhinderte eine Einigung. Die Bedenken der Wirtschaftsverbände und der Kirchen führten dazu, dass eine Einigung nicht möglich war. Es wird wohl auch zukünftig keine Einigung geben, soweit weitere Diskriminierungstatbestände mit aufgenommen werden sollen.
Der SSW unterstützt die Haltung der Landesregierung in diesem Streit. Denn es ist richtig, dass die Rechtsetzung allein keine Diskriminierung verhindert. Dies belegen gerade die rechtlichen Vorschläge der Landesregierung. Es wären komplizierte juristische Regelungen erforderlich, um die gegebenenfalls notwendigen Ausnahmen zuzulassen. Es wäre notwendig, diese Regelungen so ausführlich und eindeutig wie möglich zu gestalten, damit nicht gerade durch ein solches Gesetz die Ausnahmen zur Regel werden. Andererseits wäre es aber im Sinne der Betroffenen und der anderen Rechtsanwender notwendig, Regelungen zu schaffen, die unkompliziert und verständlich sind.
Vor diesem Hintergrund sollte man im Streit darum, ob weitere Diskriminierungsverbote mit weiteren Ausnahmetatbeständen eingeführt werden sollen, doch lieber zugunsten klarerer Regelungen entscheiden.
Daher macht es Sinn, sich vorläufig auf die von der EU-Richtlinie vorgegebenen Tatbestände zu beschränken. Darüber hinaus sollte das deutsche Gesetz nach Ansicht des SSW allenfalls noch die erhebliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Natürlich würden wir uns mehr wünschen. Aber letztlich ist es entscheidend, dass wir eindeutige Regelungen haben, sodass dieses Antidiskriminierungsgebot auch wirklich als das wahrgenommen wird, was es sein soll: eine reale Hilfe für die von Diskriminierung Betroffenen. Nichts wäre schlimmer, als wenn sie den Eindruck bekämen, dass
Nachdem ich unsere Vorstellungen hierzu dargestellt habe, nun zur aktuellen Realität. Es ist nichts passiert. Ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU steht an. Das ist im Moment leider der aktuelle Streitstand in dieser Sache. Wir wissen auch noch nicht, wie es weitergehen wird, und hoffen, dass jetzt zumindest damit begonnen wird, die Richtlinie zu übersetzen.
Dem Präsidium liegen zwei Wortmeldungen nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Zunächst erteile ich dem Kollegen Andreas Beran das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kein Gesetz hat die Welt verändert. Es ist die Haltung der Menschen, die das schaffen kann. Dennoch kann ein Gesetz auf die Haltung der Menschen Einfluss nehmen, und dies scheint mir in dieser Sache dringend erforderlich zu sein.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich der Meinung bin, dass auch die Altersdiskriminierung, von Frau Fröhlich und Frau Hinrichsen in einem Nebensatz erwähnt, eine wesentliche Rolle spielt. Auf sie sind wir heute noch nicht näher eingegangen. Dies scheint mir auch deswegen wichtig zu sein, weil sich das Altenparlament mit dieser Frage sehr entschieden auseinander gesetzt hat und vom Landtag erwartet , dass sich dieser ebenfalls intensiv damit auseinander setzt.
Ich wollte dies gern in die Debatte mit einbringen und anregen, den Antrag dem Sozialausschuss zur Mitberatung zu überweisen, damit wir uns in dieser Richtung gemeinsam Gedanken machen können.