Die öffentliche Ausschreibungspflicht wird mittlerweile von allen Beteiligten akzeptiert. Ich denke, das schafft eine erhöhte Transparenz der ermittelten Kosten. Durch die zeitnahe Kostenerstattung für die Tierkörperbeseitigungsanstalten erhalten diese eine bessere Planungssicherheit für ihr Finanzmanagement. Wir sparen dabei Zinsen. Ich finde, das ist auch eine gute Lösung. Das Anliegen allerdings, die Beseitigungspflicht von den Kreisen auf das Land zu übertragen, kann ich nun gar nicht verstehen, zumal doch ständig die Forderung erhoben wird, das Land möge seine Aufgaben auf die Kreise und Kommunen übertragen. Der Kollege Jensen-Nissen hat darauf abgehoben. Die Frage liegt doch nahe, ob das Konnexitätsprinzip nicht auch in umgekehrter Richtung gilt.
Kollege Jensen-Nissen, Sie haben zwar eingeleitet, Sie wollten keine neuen Subventionstatbestände schaffen, gleichwohl konnten Sie nicht umhin, eigentlich doch neue Subventionen zu fordern. Mich ärgert es auch, dass einige Bundesländer hier Zuschüsse zahlen. Ich fordere Sie aber auf: Setzen Sie sich doch lieber bei Ihrem Verband dafür ein, dass diese wettbewerbsverzerrenden Zuschüsse in den anderen Ländern beseitigt werden. Das wäre doch viel besser und einmal ein ganz anderer Weg.
Wir werden weiter über den Entwurf diskutieren. Mir erscheint die jetzige Vorlage jedoch praxisorientiert und einfach zu handhaben. Ich denke, das ist eine sehr gute Gesetzesvorlage. Obwohl der Kollege Stritzl nicht im Raum ist, verzichte ich darauf, irgendeinen Bezug zum Zirkus herzustellen. Das wird nie wieder passieren!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es kurz machen. Es wurde fast alles gesagt, ich muss das nicht wiederholen. Grundlage dieser Beratung ist die Anpassung an die EU-Ebene. Dort gab es von der EU-Kommission entsprechende Vorlagen, auf die die Landesregierung jetzt mit diesem Gesetzentwurf reagiert hat. Ich nenne ganz kurz nur zwei Punkte, die auch schon tangiert worden sind, jedoch noch einmal im Ausschuss besprochen werden müssen. Vonseiten des Bauernverbandes wird vorgeschlagen, durch eine echte Ausschreibung statt einer öffentlichen Vergabe mehr Wettbewerb einzuführen und damit auch die Preise für die Entsorgung kostengünstiger zu gestalten. Dies sollten wir zumindest prüfen, damit wir dies letztlich auch erreichen können.
Darüber hinaus wird die Auffassung vertreten, dass die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung vor dem Hintergrund stetig sinkender Tierzahlen von den Kreisen auf das Land übertragen werden sollte, was insgesamt zu einer Verringerung des bürokratischen Aufwands führe. Ohne heute bereits entscheiden zu müssen, sollten wir auch diese Punkte im Laufe der weiteren Beratungen im Ausschuss aufgreifen. Kollege Wodarz, Sie haben gesagt, wir wollen immer eine Aufgabenverlagerung auf die Kreise. Ich habe Verwaltungsstrukturreformen immer so verstanden, dass wir mehr Effizienz erreichen wollen.
Dabei kann es durchaus vorkommen, dass man auch einmal Aufgaben von den Kommunen auf das Land überträgt, wenn dadurch letztlich eine Effizienzsteigerung und damit eine kostengünstigere Entsorgung möglich ist. Dieses sollten wir im Ausschuss ganz emotionslos beraten und so die beste Möglichkeit für
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Ministerin, ich sage es noch einmal, hier spielt der Rechtsrahmen eine Rolle: das Tierseuchengesetz, das Tierkörperbeseitigungsgesetz, der EG-Vertrag mit seinen Vorschriften, aus denen ich nachher noch zitieren möchte, der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen der EU und infolge dessen das Ausführungsgesetz im Landesrecht zum Tierkörperbeseitigungsgesetz, wozu es auch noch mal ein untergesetzliches Regelwerk gibt, nämlich die Landesverordnung über Einzugsbereiche und Sammelstellen zum Tierkörperbeseitigungsgesetz.
Insofern möchte ich mich auch dem allgemeinen Lob an die Adresse der Frau Ministerin anschließen. Bei diesem komplizierten Konglomerat haben Sie einen sehr hilfreichen Vortrag gehalten. Ich teile die Meinung des Herrn Kollegen Jensen-Nissen, dass dies ein wichtiges Thema ist.
Was haben wir gemacht? Wir haben die Vorgabe hinsichtlich des Gemeinschaftsrahmens beachtet, indem wir etliche Paragraphen aus dem Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz im Sinne der Verschlankung gestrichen haben. Herr Innenminister Buß, Sie müssten leuchtende Augen kriegen, weil wir das Gesetz von acht Paragraphen auf vier eindampfen konnten.
Ich will nicht verschweigen, dass der Punkt Notwendigkeit einer Vergabe im Sinne einer Beauftragung oder einer Ausschreibung durchaus Probleme machen kann, einerseits im Sinne einer vernünftigen tierseuchenrechtlichen Regelung für unser Land und anderseits, weil wir unter Umständen mittelständisch orientierten Unternehmen einem Verdrängungswettbewerb durch sehr große Unternehmen aussetzen, die sich ihre Kriegskassen zum Beispiel durch Rückstellungen aus dem Betrieb von Atomkraftwerken gebildet haben und sich in den gesamten Ver- und Entsorgungsbereich einkaufen. Diese Gefahr will ich hier durchaus nicht verschweigen.
(Peter Jensen-Nissen [CDU]: Deine kaiserli- che Werft! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Die Rede von Frau Erdsiek-Rave war besser!)
In der Debatte im Ausschuss erwarte ich allerdings eine sehr präzise Darstellung darüber, ob die Mittel des Tierseuchenfonds wirklich zwingend unter dem Begriff der staatlichen Förderung fallen müssen. Gerade in Schleswig-Holstein sind dies zu 100 % Gelder der Tierhalter. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. März 2001, in dem sehr klar definiert wurde, was auf europäischer Ebene unter State Aid, also staatliche Beihilfen, zu verstehen ist. Darunter ist nämlich entweder eine Steuervergünstigung, das heißt ein Einnahmeverzicht des Staates, oder eine direkte Subventionierung, das heißt öffentliche Mittel aus Steuergeldern in einen begünstigten Wirtschaftszweig hinein, zu verstehen. Der Generalanwalt des EuGH hat gesagt: Subventionen, das ist immer Staatsknete. Hier handelt es sich nicht um Staatsknete, sondern um Bauernknete.
- Ich sage gerade, dass es unter einer sehr administrativ orientierten Auslegung unter den Begriff der staatlichen Beihilfe oder das Beihilferecht der EU fällt. Wir sollten sehr genau darüber informiert werden, ob das wirklich so ist. Wenn es nicht so ist, haben wir auch nicht die Notwendigkeit, die gesetzliche Folgearbeit zu leisten.
Ich möchte Artikel 174 des EG-Vertrages zitieren, der den rechtlichen Hintergrund zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz bildet. Artikel 174 Abs. 2 Satz 1 und 2 sagt:
„Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten … auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.“
So, wie geplant ist, dieses Gesetz auszugestalten, möchte ich sehr genau diskutieren, ob wir diesem Prinzip genügen. Im Grunde bleibt alles beim Alten. Wir machen aufseiten der TKV-Bewirtschafter nur eine genauere Rechnungslegung.
Ich frage: Wollen wir die gesetzlichen Regelungen im Land wirklich so ausgestalten, dass ein Landwirt, der eine extensive, sehr tierfreundliche Haltung betreibt
Ich bin gerade dabei, Frau Präsidentin. - Ich will durchaus hier im Plenum sagen, wo das Problem liegt. Zurzeit treffen wir eine Regelung, bei der der Bauer bei gleicher Stückzahl bei einem tierfreundlicheren Haltungssystem mit weniger Totbleibern, wie man auf Deutsch sagt, dasselbe bezahlt wie einer, der weniger tierfreundliche Haltungssysteme hat, dadurch mehr Ausfälle hat und dadurch bei der TKV im höheren Maße Kosten verursacht. Über die Frage, ob wir eine solche Regelung wollen, möchten ich im Ausschuss gern intensiv diskutieren. Das sind die zwei Probleme: State Aid und Verursacherprinzip.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal holt uns das BSE-Problem ein. Durch das Verfütterungsverbot von Tiermehl und Tierfetten und die damit einhergehende Beseitigung von Tierkörpern haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich verschärft. Das geht eindeutig aus unserer Gesetzesvorlage hervor.
Der SSW hat in den Debatten zur BSE-Krise immer wieder deutlich gemacht, dass wir die Verarbeitung von Tierkörperteilen zu Futtermitteln nicht akzeptieren. Solche Materialien haben im Futter nichts zu suchen. Dazu stehen wir weiter. Es ist aber logisch, dass Kosten entstehen, wenn Tiermehl und Tierfett nicht mehr an die Futtermittelindustrie verkauft werden dürfen und diese stattdessen verbrannt werden müssen.
Die Finanzierung der Beseitigung von Falltieren, Tierkörpern und Tierkörperteilen ist eine sehr komplexe Materie. Das haben wir heute auch wieder feststellen können. Wir haben in Deutschland bereits unterschiedliche Finanzierungsmodi dafür. Jeder kann sich vorstellen, dass es auf europäischer Ebene erst
recht unterschiedliche Handhabungsmodelle zur Finanzierung gibt. Teilweise beruhen diese sogar auf staatlichen Beihilfen. Das ist nicht nur hier in Deutschland so, sondern auch im Ausland. Das ist nun das eigentliche Problem.
Da es EU-weit keine einheitliche Finanzierung gibt, wurde von der EU eine Verordnung erlassen, die darauf abzielt, dass alle Tierbesitzer ab dem 1. Januar 2004 mindestens 25 % der Beseitigungskosten unmittelbar selbst tragen müssen. Die Betonung liegt auf den Wörtern „unmittelbar selbst“. Dies muss künftig deutlich aus den Beseitigungsbeiträgen hervorgehen. Das verfolgte Ziel ist, Tierbesitzer nach dem Verursacherprinzip stärker an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Dieser Schritt ist aus europäischer Ebene durchaus nachvollziehbar.
Nun wissen wir, dass in Schleswig-Holstein alle Tierbesitzer bereits jetzt in den Tierseuchenfonds einzahlen, der auch das Sondervermögen für die Defiziterstattung verwaltet, der die nachgewiesenen Defizite der Tierkörperbeseitigungsanstalten ausgleicht. Mit anderen Worten - das war so ein schön komplizierter Satz -: Die Tierbesitzer in unserem Land tragen die Tierkörperbeseitigungskosten bereits. Da die EU das schleswig-holsteinische System des Tierseuchenfonds leider nicht kennt und auch nicht weiß, wie es aufgebaut ist, werden die Fondsgelder öffentlichen Mitteln gleichgestellt. Das ist die eigentliche Krux.
Wenn von der EU jetzt ein Mindestbeitrag von 25 % für die Beseitigungskosten von den Tierbesitzern gefordert wird, scheint dies eine zusätzliche Belastung für die Tierbesitzer zu sein. Nun kann man sich aber vorstellen, dass die Erhebung von 25 % der Beseitigungskosten von jedem einzelnen Tierbesitzer mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Um dies zu umgehen, ist die Landesregierung bestrebt, die Beiträge, die sowieso an den Tierseuchenfonds gehen, so aufzuschlüsseln, dass die 25 % Eigenanteil deutlich gemacht werden. Diese Zahl 25 % soll einfach irgendwo sichtbar werden.
Im Klartext bedeutet dies: Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen für unsere Landwirte und andere Tierbesitzer. Durch die transparente Berechnung der Entgelte für die Entsorgungskosten ist zukünftig sogar mit einer geringeren finanziellen Belastung für Tierbesitzer zu rechnen.
Was die künftige Situation der Kreise und kreisfreien Städte angeht, sieht es ein wenig anders aus. Hier ist mit einem geringen Mehraufwand zu rechnen, da zu der sachgerechten Prüfung der TBA zukünftig auch noch die Ableitung und die Genehmigung der Entgelte für Falltiere kommt. Die Landesregierung geht
hierbei zwar nur von einem geringen Mehraufwand auf, jedoch wissen wir, dass die finanzielle Situation unserer Kreise und kreisfreien Städte auch nicht rosig aussieht - um es milde auszudrücken. Daher sollten die Kreise und kreisfreien Städte versuchen - diese Möglichkeit wird ihnen jetzt eröffnet -, ihren Prüfauftrag in Kooperation durchzuführen. Hier müssen auf kommunaler Ebene Wege gefunden werden, wie die zwei in Schleswig-Holstein bestehenden Tierkörperbeseitigungsanstalten von den Kreisen und kreisfreien Städten künftig gemeinsam überprüft werden können, um diese Kosten so niedrig wie möglich halten zu können.
Trotzdem ist es wichtig festzustellen, dass vor allem die Landwirtschaft nicht mit Mehrbelastungen rechnen muss. Das ist gut so.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur federführenden Beratung dem Sozialausschuss und zur Mitberatung dem Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, nunmehr in gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 10 und 38 zu behandeln. Ich rufe daher auf: