Im Ergebnis ist ja nicht allzu viel von dem, was Sie als Gesetzesantrag eingebracht haben, übrig geblieben. Das war ein Sammelsurium von Kraut und Rüben, will ich mal so sagen. Das ist dann ordentlich aufbereitet worden in den - zugegebenermaßen - etwas langwierigen Verhandlungen, die wir im Ausschuss geführt haben. Aber auch wir freuen uns - was lange währt, wird endlich gut -, nach fast eineinhalbjährigen Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages mit umfassenden schriftlichen und mündlichen Anhörungen von Organisationen und Verbänden, dass wir heute endlich die Verabschiedung eines modernisierten kommunalen Abgabenrechts vor uns haben. Wir freuen uns, dass dies nach den Abstimmungen im Fachausschuss auch über alle Fraktionen hinweg voraussichtlich einvernehmlich geschehen wird.
Wir möchten an dieser Stelle für die intensive inhaltliche und formelle Unterstützung bei der Erarbeitung des heutigen Beschlussvorschlages nicht nur als SPDMitglieder des Landtages, sondern - ich glaube, ich darf das für das ganze Haus sagen - im Namen aller
Das zur Abstimmung vorliegende Beratungsergebnis beruht auf Wünschen, Bitten und Anregungen nicht nur der unmittelbar durch Kommunalabgabenrecht betroffenen kommunalen Familie selbst. Gemeinschaftlich mit den kommunalen Landesverbänden haben sich zum Beispiel der Landesverband von Haus & Grund und auch der Bund der Steuerzahler in die Diskussion eingebracht. Wir schaffen im Sinne der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein für die beitrags-, gebühren- und steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger in dreierlei Hinsicht Erleichterungen und Verbesserungen bei der Finanzierung kommunaler Abwasser- und anderer Anlagen.
Erstens. Den Städten und Gemeinden wird es künftig freigestellt sein, auf die Einbeziehung beitragsfinanzierter Anlagenteile bei der Abschreibung zu verzichten. Die Beiträge können zur Minderung der Benutzungsgebühren aufgelöst werden. Ähnlich kann künftig unter bestimmten Bedingungen und mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde - Herr Hildebrand hat darauf hingewiesen - mit Zuschüssen und Zuweisungen verfahren werden.
Zweitens. Wir schaffen auf diese Weise die Möglichkeit, diejenigen Bürgerinnen und Bürger nicht im wahrsten Sinne des Wortes über Gebühr ein zweites Mal zu belasten, die Abwasser- oder sonstige Anlagen bereits über Anliegerbeiträge oder steuerfinanzierte Zuschüsse mit bezahlt haben. Das entlastet insbesondere die mit Beiträgen bereits belasteten Bevölkerungsteile.
Drittens. Wir sorgen im Ergebnis und damit tendenziell dafür, dass die Benutzungsgebühren für kommunale Anlagen insgesamt und damit auch die Wohnnebenkosten für die Wohnungswirtschaft und im Überwälzungsfall, der ja die Regel ist, für die Mieterinnen und Mieter von Grund- und Wohnungseigentum spürbar zurückgefahren werden können.
Darüber hinaus berücksichtigen wir ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, das die Erhebung von Abschlagszahlungen auf Gebühren mangels einer gesetzlichen Ermächtigung im geltenden schleswig-holsteinischen Kommunalabgabengesetz für unzulässig erklärt hat, und wir ermöglichen - eine Anregung des Innenministers - solche Abschlagszahlungen künftig nicht nur für Anlagenbenutzungsgebühren, sondern auch für Fremdenverkehrsabgaben.
Insgesamt sprechen wir der kommunalen Selbstverwaltung mit der heutigen Gesetzesänderung einmal mehr unser Vertrauen aus. Wir sind sicher, dass die Städte und Gemeinden die ihnen heute eingeräumten rechtlichen Möglichkeiten verantwortungsvoll nutzen werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kommunalabgabengesetz war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand von Beratungen. Ursachen dafür waren meist Gerichtsurteile, die Verfahrensweisen von Gemeinden, Kreisen oder Verbänden als nicht rechtmäßig feststellten.
Der Kollege Hildebrand hat das letzte Mal, als wir uns hier über das KAG unterhalten haben, auf der 21. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 24. Januar 2001 sinngemäß festgestellt, dass ein Gericht ein Urteil fällt und wir nichts Besseres zu tun hätten, als den alten Zustand wieder herzustellen.
Er stellte weiter die Frage in den Raum: Welches Rechtsverständnis wird hier offenbar? Was sollen Bürgerinnen und Bürger davon halten, wenn sie vor Gericht ihr Recht erkämpfen und letztlich doch die Verlierer sind?
Ich habe das sehr ernst genommen, Herr Kollege Hildebrand - ich war damals der Antragsteller -, und umso mehr habe ich mich gewundert, als Sie hier mit dem Antrag auf Änderung des KAGs aufwarteten; denn wenn wir uns die Geschichte und den Werdegang etwas genauer ansehen, dann sehen wir ja auch, dass hier nicht zuletzt in einem bestimmten Segment auch Urteile Begründungen waren, die uns dazu veranlassten, uns damit auseinander zu setzen. Aber das ist nur ein Teil der Geschichte.
Der andere Teil ist natürlich der, dass unser Kommunalabgabengesetz mittlerweile 30 Jahre alt ist und dass sich in diesen 30 Jahren auch die kommunalwirtschaftliche Landschaft ein Stück verändert hat und wir diesen Veränderungen natürlich Rechnung tragen müssen.
Wenn wir jetzt an eine Gesetzesänderung herangehen, gebietet es aber die Ehrlichkeit, nicht nur die Vor-, sondern auch noch einmal deutlich die Nachteile anzusprechen.
Worum geht es im Detail? - Es geht um die finanzwirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen im Rahmen der Gebührenkalkulation. Es ist von den Vorrednern angesprochen worden, dass hier insbesondere im Bereich der Abwasserbeseitigung, in den so genannten Kooperationsmodellen, in der Vergangenheit Beiträge und Gebühren eigentlich contra legem aufgelöst worden sind und so der jetzigen Gebührenzahlerkalkulation als Vorteile zugute gekommen sind. Dieser Vorteil soll im Rahmen der Ausübung des Wahlrechts nunmehr allen zukommen können. Wir müssen dann natürlich auch fragen: Wie sieht es eigentlich danach aus, wenn nicht aufgelöst wird? - Hierüber - darauf darf man dann auch einmal hinweisen - haben zwei Gutachten Auskunft gegeben und letztlich noch einmal - ich sage einmal, als schiedsgerichterliche Begutachtung - ein Gutachten des Landesrechnungshofs, der natürlich ganz klar sagt: Sicherlich können die heute auflösen. Dann habt ihr den Vorteil der geringeren Gebühren heute. Aber wir machen darauf aufmerksam, dass die nächste Generation, die nächsten Gebührenzahler morgen weitaus höher belastet werden müssen.
Mit unserem Gesetzesantrag machen wir heute Folgendes: Wir sagen, liebe Kommunen, liebe Kreise, liebe Verbände, entscheidet selbst. Ihr habt die Wahlfreiheit, damit aber auch die Verantwortung.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD sowie Bei- fall der Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU] und Günther Hildebrand [FDP])
Macht bei euren Entscheidungen euren Bürgern klar, dass das, was sie heute subventioniert bekommen, morgen aber bezahlen müssen.
Im zweiten Punkt haben wir uns mit der Frage des Gebührenkalkulationszeitraumes auseinander gesetzt. Hier ist es sinnvoll - auch aus Gründen einer Kontinuität der Gebühr -, den Zeitraum letztlich von einem Jahr auf drei Jahre zu verändern.
In einem dritten Punkt ging es um einige abfallrechtliche Problematiken; zum einen um die Einbeziehung benutzungsunabhängiger Betriebskosten der vorgehaltenen Bioabfallentsorgung in die Bemessung von Abfallentsorgungsgebühren und zum anderen um die
Einbeziehung der vorhersehbaren Kosten für Investitionen in Abfallentsorgungsanlagen sowie den tatsächlichen unvorhersehbaren späteren Kosten für Stilllegungsmaßnahmen an noch nicht endgültig stillgelegten Abfallentsorgungsanlagen und die Einbeziehung dieser Kosten in die Gebührenkalkulation.
Hier hatten wir zunächst auch Befürchtungen, weil wir glaubten, das Äquivalenzprinzip sei hier nicht beachtet. Wir haben uns dann aber im Zuge der Diskussion eines Besseren belehren lassen. Es gibt eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2000 und wir haben zusätzlich auch den Wissenschaftlichen Dienst darauf gucken lassen. Wir werden also auch diesen Regelungen heute zustimmen.
Für meine Fraktion, für die CDU-Landtagsfraktion, möchte ich aber noch einen weiteren Punkt deutlich machen. Wir haben mit diesem KAG jedes Jahr - man kann schon sagen, alle Jahre wieder - unseren Ärger, weil wir hinter Entscheidungen, die sich entweder aus Veränderungen des wirtschaftlichen Rahmens oder aus der Rechtsprechung ergeben haben, herhecheln. Wir kriegen aus diesem KAG ein Stückwerk, das schwer zu lesen und von Anwendern nur noch schwer zu praktizieren ist. Von daher wäre uns allen angeraten, sich noch einmal wirklich sehr intensiv mit dem KAG auseinander zu setzen, dieses ganze Gesetz auf den Prüfstand zu stellen, neu zu fassen und damit den Dingen, die wir hier immer wieder erleben, Rechnung zu tragen.
(Vereinzelter Beifall bei CDU und SPD und Beifall des Abgeordneten Günther Hilde- brand [FDP] - Zuruf der Abgeordneten Frau- ke Tengler [CDU])
Zunächst darf ich wieder im Schleswig-Holsteinischen Landtag Gäste begrüßen, und zwar Damen und Herren der IG-Metall-Senioren aus Flensburg. - Schönen guten Tag!
Nun erteile ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Irene Fröhlich das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir uns schließlich nach mehreren Anläufen an dieses Kommunalabgabengesetz herangemacht haben, war ich immer der Meinung: Jetzt
Okay. Das haben wir nicht gemacht, sondern wir haben gerade das Notwendigste geschafft. Insofern steht eine wirkliche Novellierung des Kommunalabgabengesetzes noch aus. Das ist aber, denke ich, ein dickeres Brett. Ob man das im nächsten Jahr wirklich schafft, wage ich zu bezweifeln. Aber wir werden sehen.
Das Kommunalabgabengesetz - dies wurde von meinen Vorrednern schon gesagt - gehört zu den eher häufiger geänderten Rechtsvorschriften des Landes. Mit der heutigen zweiten Lesung können wir glücklicherweise gleich drei Gesetzesänderungsinitiativen der letzten Jahre für erledigt erklären. Die meisten betreffen Details in der Kalkulation kommunaler Abgaben und viele sind in ihren Feinheiten lediglich den Fachleuten zugänglich. Weil man sich mühevoll einarbeiten musste, hat es wohl auch so lange gedauert.
Die Vorauszahlungen von Müll- und Abwassergebühren werden mit dem heutigen Beschluss endlich auf sichere rechtliche Füße gestellt. Damit geben wir den Städten und Gemeinden mehr dringend benötigte finanzielle Planungssicherheit. Diese notwendige Korrektur war ebenso Inhalt eines unumstrittenen interfraktionellen Antrages wie auch die Vergrößerung der Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Kostenüberdeckung und Kostenunterdeckung über mehrere Kalkulationsperioden in den Gebührenhaushalt einzubringen wie auch die so genannten frustrierten Aufwendungen in die Kalkulation einzubeziehen.
Diese Einigkeit war nicht in allen vorliegenden Punkten von vornherein gegeben. Daher bin ich sehr froh, dass der Ausschuss schließlich doch einstimmig zu der Überzeugung gekommen ist, die Landeszuschüsse zur Erstellung von Abwasseranlagen nicht auflösen zu lassen.
Allerdings war dieser Entscheidung ein zäher Prozess vorangegangen. Ich muss sagen: Wenn ich es ganz genau an den gemeinwohlorientierten Programmen meiner Partei überprüfe, dann kommen wir damit eigentlich nicht ganz hin. Das ist für die Grünen ein schwieriger Kompromiss. Aber wir gehen diesen Kompromiss ein, weil wir sehen, dass etwas anderes nicht zu erreichen ist.
Aber, Herr Hildebrand, ob das wirklich, so wie Sie es vorhin angesprochen haben, im Interesse des Gemeinwohls die allerbeste Lösung ist, wage ich zu bezweifeln.
Ursprünglich sah der FDP-Antrag vor, diese Zuschüsse, die insbesondere dem Bau moderner Kläranlagen zugute gekommen sind, zugunsten kurzfristig niedrigerer Gebühren aufzulösen und damit letztlich zu verbrauchen. Durch die Möglichkeit der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen wären insbesondere die von privatisierten Abwasseranlagenbetreibern vorgenommenen Verstöße gegen das Kostendeckungsgebot nachträglich geheilt worden.