Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordnete Monika Schwalm, das Wort. - Ist der stellvertretende Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses anwesend? - Herr Kollege Eichstädt.
Ich bedanke mich. Gibt es Wortmeldungen zu diesem ausführlichen Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist damit vom Haus einstimmig so beschlossen. Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land SchleswigHolstein über die Errichtung eines gemeinsamen Statistischen Amtes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Ich erteile für den Innen- und Rechtsausschuss dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Eichstädt, das Wort.
Herr Präsident! Der Innen- und Rechtsausschuss hat beraten und empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich bedanke mich für den ausführlichen Bericht, Herr Kollege Eichstädt. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf vom Haus einstimmig angenommen und Tagesordnungspunkt 5 erledigt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein
Herr Präsident! Mit diesem Gesetzentwurf hat sich der Innen- und Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 22. Oktober 2003 ausführlich befasst und ist zu dem
Ich bedanke mich für den Bericht. Gibt es Wortmeldungen dazu? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wer stimmt dem Gesetzentwurf so zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf vom Haus einstimmig so angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land SchleswigHolstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
In Vertretung der Berichterstatterin, Frau Kollegin Schwalm, darf ich wahrscheinlich Herrn Kollegen Eichstädt - - In diesem Fall nicht.
Da der Finanzausschuss zuständig ist, darf ich als Vorsitzende darauf hinweisen, dass sich der Finanzausschuss sehr ausführlich mit dieser Vorlage beschäftigt und einvernehmlich festgestellt hat, dass die Verhandlungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nur sehr zügig, sondern auch zu unserer vollsten Zufriedenheit geführt worden sind. Wir empfehlen dem Landtag, der Vorlage so, wie sie uns vorgelegt worden ist, zuzustimmen.
Das Präsidium ist flexibel und nimmt auch diesen Bericht gern zur Kenntnis. Gibt es dazu Aussprachewünsche?
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Wer will dem Gesetzentwurf so zustimmen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Richtung der Stiftung „Leibniz-Institut für Meereswissenschaften“
Ich erteile dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf mit wenigen Änderungen anzunehmen. Die Änderungen entnehmen Sie bitte der Vorlage Drucksache 15/2988.
Ich bedanke mich für den Bericht. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Bestellung von örtlichen Sitzungsvertretern der Amtsanwaltschaft