Protokoll der Sitzung vom 12.11.2003

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Uwe Greve [CDU])

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hält eine Änderung des Landesministergesetzes für notwendig. Die Landesregierung hat dem Parlament einen guten Vorschlag gemacht. Die CDU hat heute noch einmal signalisiert, dass sie mitmacht. Ich setze auf eine sachliche Beratung in den Fachausschüssen und auf eine Verabschiedung des Gesetzes im Dezember. Wir sind uns im Finanzausschuss weitgehend einig darüber gewesen, dass dieser Zeitplan eingehalten werden soll.

Ich erwarte aber von allen Verantwortlichen in Bundesrat und Bundestag, dass sie im Rahmen ihres Reformeifers auch einen Baustein zur Angleichung der Altersversorgung von Beamten und Angestellten beschließen, damit das Nebeneinander von Pension und Rente beendet wird.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])

Dieses Nebeneinander passt nicht mehr in eine Gesellschaft, welche erwartet, dass die Menschen flexibel sind und von der Politik oder aus dem öffentlichen Dienst in die Wirtschaft und umgekehrt wechseln. Mit einem einheitlichen Versorgungssystem - ich bitte CDU und FDP, uns diesbezüglich zu unterstützen - wäre es dann auch deutlich einfacher, Sonderregelungen von Parlamentariern und Ministern abzuschaffen.

Ich möchte noch eines zur Rede des Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Kayenburg, sagen. Herr Kayenburg, ich erwarte von Ihnen, dass Sie die Anträge kennen, denen Sie hier im Landtag zustimmen, insbesondere diejenigen, denen Sie in namentlicher Abstimmung zustimmen. Es ist schlicht falsch, wenn Sie behaupten, dass die Minister und Ministerinnen nicht von der Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld betroffen sind. Sie werden genauso behandelt wie die Beamten des höheren Dienstes. Sie leisten genauso ihren Beitrag. Das haben Sie hier einfach falsch dargestellt.

Der Antrag der FDP wäre diskussionswürdig gewesen, wenn die FDP so mutig gewesen wäre, in ihrem Antrag zu sagen: Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im höheren Dienst ab Gehaltsstufe x wird das Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen. Darunter wären dann auch die Minister gefallen. Aber dieser Mut fehlt Ihnen. Ich weiß auch, warum. Insofern ist das Ganze von der FDP eine eher nicht so ernst gemeinte Debatte.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem wichtigen Punkt teilt der SSW voll und ganz die Meinung von CDU und FDP: Es ist nicht hinnehmbar, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 16. März 2001 erst jetzt über die Folgen informiert wurde. Bereits Anfang Mai 2001 wusste das Finanzministerium über das Urteil Bescheid und Ende Mai 2001 auch das Kabinett.

Ich muss den Kollegen Geißler und Wiegard Recht geben, dass es sich schon sehr merkwürdig anhört, wenn die Landesregierung in der Antwort zu ihrer Kleinen Anfrage erklärt, es habe sich bei den Folgen des Urteils um reines Verwaltungshandeln im Einzelfall gehandelt. Man habe eine Änderung des Bundesversorgungsrechts abwarten wollen mit der Folge, dass man erst einmal nichts unternahm.

Das Ergebnis ist jetzt, dass aus der Landeskasse zusätzlich rund 270.000 € an Ministerpensionen gezahlt werden mussten. Dabei geht es gar nicht so sehr um die Höhe der Summe, sondern viel mehr um das Prinzip; denn es kann nicht sein, dass bei einem Landesminister, der vorher Beamter war, die Versorgung so berechnet werden darf, als ob er während der gesamten Vordienstzeit als Beamter bereits Minister gewesen wäre. Diese zusätzlichen Pensionen, die ehemalige Minister auf diese Weise erhalten können, sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, und das nicht nur in diesen Krisenzeiten.

Das hätte der Landesregierung bereits im Frühsommer 2001 klar sein müssen und man hätte erwarten können, dass der Landtag bereits damals zeitnah informiert worden wäre. Dann hätten wir bereits vor zwei Jahren ein entsprechendes Gesetz verabschieden können.

Das geschieht nun spät, aber nicht zu spät. Der vorliegende Gesetzentwurf wird die Überversorgung der Minister beenden und dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers Genüge tun. Denn auch wenn das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung auf einen Verweis im Landesministergesetz aus dem Jahre 2000 stützt, so war es der Wille des Landesgesetzgebers, anderweitige Dienstzeiten nur für maximal fünf Jahre anzuerkennen. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sorgt jetzt dafür, dass sich die Pensionen für Minister wieder in angemessenen Grenzen halten.

Die ganze Sache ist natürlich wieder einmal nicht dem Ansehen der Politikerinnen und Politiker dienlich; denn in einer Zeit, in der jeden Tag über finanzielle Opfer für die Menschen im Land diskutiert wird, macht es schon einen katastrophalen Eindruck, wenn ein ehemaliger Minister seine - im Voraus schon nicht ganz geringen - Versorgungsbezüge durch eine solche Gerichtsentscheidung nochmals stark aufbessern kann. Dabei war es problematisch, dass das Ministergesetz solche Lücken zugelassen hatte und dass beinahe zwei Jahre vergingen, bevor diese Lücke geschlossen wurde. Das können wir uns einfach nicht leisten. Daher mein Dank an Finanzminister Dr. Stegner dafür, dass er zügig versucht hat, diese Gesetzeslücke zu schließen.

Wir werden uns im Ausschuss noch mit dem Gesetzentwurf zu befassen haben.

Zu dem FDP-Antrag hatte ich in meiner Rede zu den Sonderzahlungen schon einiges gesagt. Ich will nur wiederholen: Aus unserer Sicht ist das Landesministergesetz zu beamtenlastig. Wir sind dafür, dass man eine Trennung herbeiführt und dadurch deutlich macht, dass Minister keine Beamten sind. Staatssekretäre sind es unserer Meinung nach im Grunde genommen auch nicht. Aber das werden wir im Ausschuss noch beraten können.

(Beifall beim SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Können wir noch den Tagesordnungspunkt 14 behandeln? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2961

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Heide Simonis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zunächst in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und ihm dann in zweiter Lesung zuzustimmen, damit er am 1. April 2004 in Kraft treten kann.

Dieser Staatsvertrag ist ein weiterer Schritt zu einer Reform der Medienordnung. Nach der Überarbeitung des Medienkonzentrationsrechts und der Neukonzeption des Jugendmedienschutzes betreffen die Neuregelungen jetzt im Wesentlichen den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Der Staatsvertrag ist übereinstimmend und unaufgeregt zwischen den Ländern verhandelt und abgeschlossen worden. ARD, ZDF und DeutschlandRadio sind bereit, alle zwei Jahre Selbstverpflichtungserklärungen zu veröffentlichen. Darin wird dargestellt, wie sie ihren Funktionsauftrag erfüllen wollen. Die Anstalten werden die Qualität und die Quantität ihrer Programme und Angebote nachweisen. Sie werden die geplanten Schwerpunkte der jeweils anstehenden Programmleistungen erläutern. Sie werden also beschreiben, wo sie stehen und wohin sie wollen.

Ausgangspunkt der Selbstverpflichtungserklärungen sind selbstverständlich die gesetzlichen Rahmenvorgaben für die Angebote. In Satzungen und Richtlinien werden die pluralen Gremien diese gesetzlichen Vorgaben weiter konkretisieren und Näheres für die Erklärungen festlegen.

Warum haben wir uns auf das Prinzip der Selbstverpflichtungserklärungen eingelassen? Wir wollen mehr Transparenz für die Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmer. Sie sollen nachvollziehen können, wofür und wohin die Rundfunkgebühr fließt. Damit entsprechen wir den Forderungen des europäischen Rechts, den Aufgabenbereich des gebührenfinanzierten Rundfunks genauer zu bestimmen. Die Selbstverpflichtung soll helfen, künftige Gebührendiskussionen zu versachlichen.

Zunächst ist festzustellen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk nach wie vor seine Aufgabe der Grundversorgung mit guter Qualität erfüllt.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Das Publikum akzeptiert sein vielfältiges Angebot. Gleichwohl müssen angesichts struktureller Veränderungen in allen Lebensbereichen auch die öffentlichrechtlichen Anstalten auf den Prüfstand. Luxusausstattungen oder dauernd in unbestimmte Höhe stei

gende Gebühren sind auch bei ARD und ZDF dem Bürger wegen der finanziellen Auswirkungen nicht mehr zuzumuten.

(Beifall des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, KEF, hat in ihrem letzten Berichtsentwurf Einsparvorschläge benannt. Diese Vorschläge haben sich offenbar drei meiner Kollegen zu Eigen gemacht. Sie wollen diese in der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz in München diskutieren.

Die angestrebten Veränderungen dürfen nicht die Rundfunkfreiheit auf den Kopf stellen. Aber Freiheit bedeutet nicht nur Wachstum, sondern auch Verantwortung im Umgang mit den Ressourcen und mit den verwalteten öffentlichen Geldern und vielleicht auch einmal eine Nullrunde. Deshalb ist es wünschenswert, dass sich die Verantwortlichen in den Sendern aktiv am Diskussionsprozess beteiligen und eigene Vorschläge einbringen. Strukturveränderungen, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Vorschläge der KEF und die Bedürfnisse der Zuschauer nach vielfältigen Informationen bei sparsamer Verwendung der Gebühren zusammenbinden, sind wünschenswert und verantwortbar.

Wenn diese Diskussion mit dem Ziel geführt wird, die Belastungen der Gebührenzahler zu vermeiden oder gar zu reduzieren, bin ich dabei. Die meisten der von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen angesprochenen Punkte teile ich. In anderen Fragestellungen kann man meiner Ansicht nach sogar weiter gehen. Wie groß muss beispielsweise die Zahl der ARD-Anstalten sein? Radio Berlin-Brandenburg und SWR haben den Weg gezeigt, den der NDR schon lange geht und auf dem andere noch ein Stück weitergehen könnten.

Sind beispielsweise nicht sechs Anstalten genug? Muss DeutschlandRadio 14 Jahre nach der Wiedervereinigung noch zwei Programme an zwei Standorten machen? - Meines Erachtens nicht. Muss der Bayerische Rundfunk ein zusätzliches Bildungsprogramm im Fernsehen veranstalten? - Auch hier meine ich: Wenn kein Geld da ist, Nein.

Einsparungen, wie sie hier gerade diskutiert wurden und wie Sie auch für den öffentlichen Dienst akzeptiert werden, könnten auch dem Personal der Anstalten zugemutet werden. Es geht dabei also konkret um Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Über den Fortgang der Gespräche werde ich Sie auf dem Laufenden halten. Zusätzliche Vorschläge aus Ihren Reihen nehme ich gern mit zur Konferenz der

(Ministerpräsidentin Heide Simonis)

Regierungschefs, wenn diese Frage erneut auf der Tagesordnung stehen wird.

Zunächst aber bitte ich Sie, den Konsens aller Länder zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag mitzutragen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Oppositionsführer, Herr Abgeordneter Kayenburg.

(Jürgen Weber [SPD]: Wo ist Ihre Fraktion, Herr Kayenburg? - Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

- Vielen Dank, für die freundliche Einleitung, Frau Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht liegt die Abwesenheit ja darin begründet, dass der Abstand zu dem, was die Frau Ministerpräsidentin hier vorgetragen hat, gar nicht so erheblich ist.

Der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist bereits im Vorfeld der heutigen Plenartagung vielfach diskutiert worden. Er weist nach meiner Auffassung viele handwerkliche Fehler auf. Endlich liegt der Gesetzentwurf vor, den wir schon im September bekommen sollten. Aber leider können wir den Staatsvertrag nur noch abnicken, weil er bereits im August von den Ministerpräsidenten unterzeichnet worden ist.

Es ist nach wie vor ein Ärgernis, dass das Parlament nicht oder zu spät beteiligt wird. Vielleicht wird das ja im Rahmen der Föderalismusdiskussion noch einmal erörtert werden. Reine Zustimmung ist nicht das, was unsere Aufgabe sein kann.

(Beifall bei CDU und SSW)

Als Wesentliches ist im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Funktionsauftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten näher definiert worden und es wird vor allem auch eine Garantie für die Regionalfenster im Privatfernsehen geregelt. Das heißt im Klartext: Er verpflichtet die beiden größten bundesweiten Privatsender RTL und SAT 1, Regionalfenster auszustrahlen.