Schleswig-Holstein mochte aber doch nicht so ganz auf diese Regelung verzichten und brachte dies in einer Protokollnotiz zum Ausdruck. Man höre und staune: Das Land Schleswig-Holstein brachte in einer Protokollnotiz zum Ausdruck: mehr deutschsprachige Angebote in privaten Radiosendern. Ich stelle also fest: Heide Simonis will mehr Wolfgang Petry hören. Wir müssen uns in den Ausschussberatungen die Zeit nehmen, einmal in Gänze neue Strukturen im öffent
lich-rechtlichen Rundfunkwesen zu diskutieren. Das ist dringend erforderlich, um in Deutschland das gewünschte duale System zu erhalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Aspekte dieses neuen Staatsvertrages haben bereits die Öffentlichkeit beschäftigt, zum Beispiel die Frage, ob die Rundfunkanstalten verpflichtet werden sollen, mehr deutschsprachiges Liedgut zu senden. Man fragt sich manchmal, woher solche Überlegungen kommen. Bei der Lektüre des Gesetzes, seiner Begründungen und Protokollerklärungen stellt man fest: Sie kommen aus bestimmten Bundesländern. Überraschenderweise finden sich da erstaunliche Koalitionen. So haben die Länder BadenWürttemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen dieses zu dem neu eingeführten Paragraphen 11 in einer entsprechenden Erklärung gefordert.
Da ich auch die Ehre habe, den Minderheitengremien dieses Landes anzugehören, möchte ich bei dieser Gelegenheit darum bitten, beim nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der gewiss kommen wird, auch an unsere Verpflichtungen gegenüber den Friesen und den niederdeutsch sprechenden Menschen zu denken.
Möglicherweise kann eine solche Erklärung aber auch noch Eingang in die Verhandlungen mit dem NDR finden, die ja ausdrücklich vorgesehen sind. Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Rundfunkanstalten sich selbst verpflichten, auch neuere deutschsprachige Musikangebote durch ausreichende Sendeplätze zu fördern. Ebenso sinnvoll könnte es aber sein, an dieser Stelle an die verfassungsmäßige Verpflichtung gegenüber unseren Minderheiten zu erinnern. Allerdings kann man sich natürlich auch fragen, wie denn eine solche Aufforderung zu dem neuen Paragraphen 11 passt, der mir in seiner Breite ausdrücklich gefällt. Herr Kayenburg hat es zitiert. Der Rundfunk habe einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen zu geben. Im selben Absatz wird neu, neben Information, Bildung und Unterhaltung, auch Beratung als Aufgabe genannt. Das zeigt einmal
mehr, welch zentrale Rolle Rundfunk und Fernsehen in der heutigen Lebenswirklichkeit von Menschen spielen.
Der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag legt also fest, was - bei sich rasant entwickelnder Technik - die Rolle des Rundfunks in heutiger Zeit sein kann. Er gibt folgerichtig auch
„den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen auf, regionale Fensterprogramme vorzuhalten, um den Informationsauftrag des Rundfunks wahrzunehmen.“
Daraus - und aus den beiden Paragraphen 6 und 11 - wird erfreulich deutlich, dass Rundfunk - ob öffentlich-rechtlich oder privat betrieben - eine Kulturveranstaltung ist und gemäß europäischer Richtlinie, aber auch entsprechend dem Willen der Ministerpräsidenten der Länder, der Sicherung deutscher und europäischer Film- und Fernsehproduktionen als Kulturgut verpflichtet ist. Er habe zur Sicherung des audiovisuellen Erbes beizutragen und ist berechtigt, sich an Filmförderungen - möglichst unabhängiger - Produzenten zu beteiligen. Wir in Schleswig-Holstein können mit dieser Ausrichtung des Rundfunkstaatsvertrags sehr zufrieden sein, drückt doch unser Landesrundfunkgesetz deutlich die Verpflichtung des NDR aus, sich der Filmförderung und der Ausbildung junger Menschen im Bereich audiovisueller Medien zu widmen und seinen Auftrag als einen kulturellen zu verstehen. Wir haben kürzlich in Lübeck anlässlich der Nordischen Filmtage eindrucksvoll und deutlich erleben können, welch segensreiche Wirkungen das entfaltet.
Wir werden im Ausschuss noch Gelegenheit dazu haben, bestimmte Fragen zu klären. So wüsste ich zum Beispiel gern, wie es kommt, dass im Gesetz selber ein nach meinem Verständnis weltoffener, unabhängiger und toleranter Ansatz beschrieben ist, aber in der dazugehörigen Begründung plötzlich von der Pflege der christlich-abendländischen Kultur als einem Schwerpunkt des Angebotes die Rede ist. Wir werden uns hoffentlich - ich weiß nicht genau wie die Beratungen sind - im Verlauf dieser Landtagstagung noch mit dieser Thematik zu beschäftigen haben. Ich bin durch die Beschäftigung mit dem so genannten Kopftuchurteil sehr für Töne sensibilisiert, die aus der
strikten weltanschaulichen Neutralität, die wir als dem Gemeinwesen Verantwortliche zu wahren haben, heraustreten.
Zuguterletzt will ich noch erwähnen, dass die Staatskanzleien sich an zwei Stellen zur Evaluation ihrer Arbeit entschlossen haben: Zum einen soll überprüft werden, ob die Selbstverpflichtung, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich auferlegt haben, um den neuformulierten Programmauftrag zu erfüllen, auch ausreicht. Das Gesetz soll also in drei Jahren und mittels entsprechender inhaltlicher Berichte der Rundfunkanstalten überprüft werden. Zum anderen wird in Paragraph 40 festgehalten, dass die Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken künftig zeitlich befristet werden soll. Damit wird sichergestellt, so heißt es weiter, dass derartige Projekte nach bestimmten Zeitabständen immer wieder hinsichtlich der Marktakzeptanz und Fördernotwendigkeit überprüft werden müssen.
Das scheint mir ganz klar auf das Planungsdesaster bezüglich des DAB, des Digital Audio Broadcasting, hinzuweisen, mit dessen Scheitern wir uns hier im Landtag bereits einmal beschäftigt haben.
Ich denke, es ist an der Zeit, sich endlich von diesem Projekt zu verabschieden. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Abschließend möchte ich für alle Internetrundfunknutzer die gute Nachricht übermitteln: Ihr Rundfunkkonsum bleibt - entgegen der ursprünglichen Planung - weiterhin gebührenfrei, wenn sie lediglich über ihren Rechner ohne Rundfunkempfangsteil daran teilnehmen. Eigentlich sollte das entsprechende Moratorium bis zum 31. Dezember 2004 laufen. Nun wird es bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, weil die Länder noch beraten müssen. Das in diesen Zeiten! Herzlichen Glückwunsch!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Bemühungen der Landesregierung, zusammen mit den anderen Bundesländern Neuregelungen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk festzulegen. Es wurde schon gesagt: Es geht dabei unter anderem um den Kulturauftrag von Rundfunk und Fernsehen. Der SSW begrüßt einerseits, dass die Wirtschaftsführung des öffentlich
rechtlichen Rundfunks transparenter gestaltet wird. Ein entsprechender Landtagsantrag aus dem Jahre 1999 - das war in der letzten Legislaturperiode - hat sich aus unserer Sicht hier niedergeschlagen. So kann man die Verwendung von Gebühren besser kontrollieren. Über die Probleme, die damit zusammenhängen, werden wir im Ausschuss noch zu diskutieren haben.
Andererseits will ich nicht mein Unbehagen verhehlen, was die Rolle des Landtages betrifft. Das ganze Verfahren zwischen den Landesregierungen lässt den Länderparlamenten überhaupt keine Möglichkeit der Einflussnahme.
Ich teile die Auffassung des Kollegen Kayenburg, dass dies auch in die Diskussion um die Zukunft des Föderalismus mit einfließen sollte. Gerade im Bereich des öffentlich-rechtlichen und regionalen Rundfunks ist dieses Verfahren nicht hinnehmbar. Dabei spielt der Kieler Landtag keine Sonderrolle. Auch den anderen Länderparlamenten sind die Einflussmöglichkeiten genommen.
Ich hoffe daher umso mehr, dass unsere Anregungen in den derzeit laufenden Verhandlungen mit dem Norddeutschen Rundfunk ihren Niederschlag finden. Der SSW kann nicht hinnehmen, dass im Begründungstext zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag als Schwerpunkt für den besonderen Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Pflege der deutschen und christlich-abendländischen Kultur genannt wird. Hier in Schleswig-Holstein haben wir durch die Minderheiten eine bunte Kulturvielfalt, die auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ihren Niederschlag finden sollte.
(Beifall beim SSW und der Abgeordneten I- rene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] und Joachim Behm [FDP])
Gerade die Ergänzung des neuen Rundfunkrechts um die regionale Ebene begreife ich als Chance, die Lebensbereiche aller Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen wiederzugeben. In den zwei Protokollerklärungen, an denen das Land SchleswigHolstein beteiligt war, wird deutschsprachige Musik aus mehr deutschsprachigen Produktionen gefordert. Das mag angesichts der zunehmenden Internationalisierung im Musikgeschäft eine sinnvolle und nachvollziehbare Forderung sein. Aber auch hier sage ich: Warum billigt man nicht allen Hörern und Zuschau
ern - auch denen der traditionellen Minderheiten - Musik und Filmbeiträge in ihrer Muttersprache zu?
An die Kollegin Fröhlich noch eine Bemerkung: Ich denke, dass der Bericht zur Sprachencharta deutlich gemacht hat, dass es dabei nicht nur um das Friesische oder das Niederdeutsche geht. Auch Dänisch ist eine anerkannte Minderheitensprache hier im Lande.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Norddeutsche Rundfunk ebenso wie der Rundfunk BerlinBrandenburg oder der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg - wie Sie das bereits praktizieren - seinen Hörern und Zuschauern noch mehr Minderheitenprogramme anböte. Der SSW hat in der letzten Legislaturperiode dazu einen Antrag eingebracht. Und wir werden diesen Antrag auf jeden Fall von der inhaltlichen Seite her auch in die anstehenden Ausschussberatungen noch einmal mit einbringen.
Das wäre dann eine regionale Vielfalt, die den § 11 des geänderten Rundfunkstaatsvertrages konkret mit Leben erfüllen würde.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich möchte noch bekannt geben, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, den Tagesordnungspunkt 2 auf die Januar-Tagung zu verschieben und den Tagesordnungspunkt 24 von der Tagesordnung dieser Tagung abzusetzen. Der Tagesordnungspunkt 19 wird heute Nachmittag nach Tagesordnungspunkt 25 aufgerufen werden. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause!
nächst begrüße ich auf der Tribüne die Besuchergruppe des CDU-Ortsverbandes Uetersen sowie drei Ärzte der Klinik Nr. 1 in Minsk, die sich hier zu einer Fortbildung aufhalten. - Herzlich willkommen!
Fortsetzung der INTERREG-Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im deutsch-dänischen Grenzgebiet