Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Tagesordnungspunkt 30 möchte ich Folgendes sagen: Zu dem geplanten Beratungserlass „Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ ist - wie Sie alle wissen; auch die CDU weiß das natürlich - ein äußerst umfangreiches Anhörungsverfahren bei den Kommunen, Verbänden und Institutionen durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind durch alle beteiligten Ressorts, Innen, Umwelt und Wirtschaft, zwischenzeitlich bewertet, gewichtet und abgewogen worden. Anfang Dezember ist die Veröffentlichung geplant. Daher kommt der Antrag von der CDU zeitlich eigentlich etwas spät.
Die Eckpunkte des Erlasses werden sein - in meiner Rede halte ich die Bezifferung Ihres Antrages bei -: Erstens, die Eignungsgebiete - das sind knapp 1 % der Landesfläche - bleiben so wie sie sind. Über die landesweite Teilfortschreibung aller Regionalpläne hat die Landesregierung die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf die konfliktärmsten Räume im Land konzentriert. Sie hat damit ihren Part geleistet, auf der überörtlichen Ebene die Flächennutzung durch landesweit einheitliche Rahmenvorgaben zu steuern.
Zweitens, eine Anlagenreduzierung findet schon heute, vor allem im Rahmen des Repowering, statt. Darüber ist schon diskutiert worden. Denn die neuen Anlagen haben eine größere elektrische Nennleistung. Durch ihre Größe und Höhe erreichen sie windhöffigere Schichten mit stetigerer und umfangreicherer Windausbeute und sie haben eine höhere Flächenproduktivität, mehr Megawatt pro Hektar. Da höhere Anlagen aber aus technischen Gründen untereinander größere Abstände einhalten müssen, wird sich auch innerhalb der Eignungsräume die Zahl der Anlagen reduzieren.
Drittens, die gesetzlichen Abstände werden selbstverständlich eingehalten. Die neuen Abstände, die wir für Windkraftanlagen über 100 m Gesamthöhe empfehlen - ich betone: empfehlen! -, stellen eine logische Weiterentwicklung der in den Regionalplänen als Ziel festgelegten Abstände dar. Zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich wird der Abstandsfaktor geringfügig angehoben. Insgesamt werden in sachlich nachvollziehbarem Umfang größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und anderen Nutzungen, als sie möglicherweise rechtlich zulässig wären, empfohlen. Damit wird sowohl dem Schutzbedürfnis von Mensch und Natur und den Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf die technische Infrastruktur als auch den Entwicklungswün
Viertens und fünftens, die Höhenentwicklung wird über die gesetzlichen und empfohlenen Abstände gesteuert. Es ist geltende Rechtslage, dass auch heute schon Windkraftanlagen mit über 100 m Gesamthöhe in den Eignungsgebieten im Grundsatz genehmigungsfähig sind. Die Zulässigkeit könnte nur durch Gesetze, das heißt zum Beispiel durch die Landesbauordnung oder das Immissionsschutzgesetz, eingeschränkt werden. Aber sie kann heute und in Zukunft durch die gemeindliche Bauleitplanung, das heißt Bebauungspläne als Ortsrecht, gesteuert werden.
Mit unserem Erlass - lassen Sie mich das abschließend sagen - nehmen wir den Gemeinden nicht die volle Gestaltungsverantwortung ab und greifen auch nicht in ihre Planungshoheit ein, sondern wir geben gewünschte und notwendige Hilfen und Klarstellungen. Ziel muss es sein, in der Bevölkerung und bei den politisch sowie den gesellschaftlich relevanten Akteuren die Akzeptanz für diese bedeutende alternative Energiegewinnungsform zu erhalten. Und es gibt dort in Teilen eine fragile Akzeptanz. Gleichzeitig sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes, des Tourismus, der Denkmalpflege und die wirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Dabei sind wir nach meiner festen Überzeugung auf einem guten Weg. Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Schleswig-Holstein liegt gut im Wind!
- Dann habe ich das übersehen, entschuldigen Sie. Ich erteile das Wort nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung dem Oppositionsführer, Herrn Abgeordneten Kayenburg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht das Land liegt gut im Wind, die Regierung liegt im Wind. Das, was hier gemacht wurde, war viel Wind. Ich will hier doch noch einmal deutlich ma
Vielmehr wollen wir einen vernünftigen Energiemix. Es ist ja wohl das gute Recht eines jeden Abgeordneten, eines - so sage ich einmal - unabhängigen Abgeordneten, auf die Risiken aufmerksam zu machen, die mit manchen Energieformen verbunden sind. Wenn hier der Wirtschaftsminister von Funktionären redet und damit offenbar Bundestagskollegen meint, frage ich mich, mit welchem Recht sich eigentlich der Kollege Matthiessen hier hinstellt, immerhin Geschäftsführer, Hauptgeschäftsführer - ich weiß nicht, was - des Industrieverbandes für Windenergie, und uns einen Lobbyvortrag hält, den wir uns anhören müssen, und keine objektive Auseinandersetzung mit diesem Problem führt.
Auch wir sind der Auffassung, dass man Ressourcen schonen soll. Wir haben gesagt, die Kernkraft ist eine Übergangsenergie, die zurzeit allerdings noch nicht verzichtbar ist. Wir sollten uns aber, wenn wir Ressourcen schonen wollen, auch mit der Frage auseinander setzen,
wo denn Ressourcen vergeudet werden. Damit sind wir beim Thema der Grundlast. Ressourcen werden zum Beispiel dadurch vergeudet, dass Windenergie eben nicht grundlastfähig ist.
- Frau Kollegin, wenn Sie es immer noch nicht gemerkt haben, fragen Sie doch einmal den Kollegen Lobbyisten Matthiessen! Der wird Ihnen erklären, dass stand-by Braunkohlekraftwerke oder andere Kraftwerke - aber insbesondere Braunkohlekraftwerke - gefahren werden müssen, um im Fall des Ausfalls von Windenergie diese zu ersetzen.
Das genau ist der Grund, warum diese Kraftwerke eben nicht in ihrer optimalen Produktionszone fahren. Hier werden definitiv Ressourcen vergeudet. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
ten, Herr Minister, es ist doch sicher, dass für jeden Arbeitsplatz im Bereich der Windenergie etwa Zweidrittel der Subventionen fällig werden, die auch für die Kohle fällig sind. Um Klartext zu reden: Das sind 30.000 € pro Kopf und pro anno. Das können Sie nicht mit irgendwelchen theoretischen Professorentricks wegdiskutieren. Das sind pro anno 30.000 € pro Kopf derjenigen, die in der Windenergie beschäftigt sind.
Das wollen wir nicht schlecht reden, aber das sind die Fakten. Das muss finanziert werden. Diese Kosten trägt der Bürger. Sie glauben doch nicht, dass die windenergieverteilenden Werke, dass die Kraftwerke, dass die Händler oder die Industrie diese Kosten tragen würden. Diese Kosten, Herr Minister, tragen wir alle. Auch das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Ein letzter Punkt, Herr Kollege Matthiessen! Wir haben gesagt, dass wir uns mit der Windenergie weiterhin beschäftigen wollen, dass wir die Windenergie weiter im Land wollen. Aber setzen Sie sich doch einmal mit Ihren Kollegen vom BUND auseinander und fragen Sie sie, wie sie beispielsweise Windparks offshore, aber auch onshore betrachten.
Dort wird von erheblichen Barrieren beispielsweise im Vogelzug geredet, von großen Nachteilen für die Zugvögel.
- Das war der BUND. Wenn Sie die Quelle wissen wollen, dann kann ich Ihnen die auch liefern. Unterbrechen Sie mich nicht weiter mit irgendwelchen unqualifizierten Äußerungen!
und will der SPD-Fraktion und den Grünen nur noch sagen, dass insbesondere Frau Mach-Baumgarten vom BUND diese Sorgen vor kurzem artikuliert hat.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Heinold das Wort.
Herr Matthiessen ist nicht Geschäftsführer. Diese Behauptung ist falsch. Herr Matthiessen ist nicht im Vorstand. Er hat selbstverständlich seinen Posten als Geschäftsführer der FGW niedergelegt, auch weil er genügend Arbeit im Landtag hat.