Nach Artikel 26 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ohne Aussprache gewählt. Nach
Artikel 26 Abs. 3 und Abs. 4 der Landesverfassung ist gewählt, wer die Stimmenmehrheit der Mitglieder des Landtages, das heißt die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder, auf sich vereint. Erhält im ersten Wahlgang keiner der Vorgeschlagenen diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Auch in diesem zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder auf sich vereinigt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Unsere Geschäftsordnung sieht geheime Wahl vor. Der Stimmzettel enthält ein Markierungsfeld für den Kandidaten Carstensen, für die Kandidatin Simonis sowie eine Möglichkeit, sich der Stimme zu enthalten. Ich weise darauf hin, dass jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete nur eine Stimme hat.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, das ist nun hinreichend klar geworden. Der Wahlakt ist damit eröffnet. Ich bitte die Schriftführerinnen, die Namen aufzurufen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass alle Stimmzettel abgegeben worden sind. - Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist der Wahlakt beendet. Ich unterbreche die Sitzung für circa zehn Minuten.
Ich teile Ihnen das Ergebnis mit: Abgegebene Stimmen 69, gültige Stimmen 69. Für den Abgeordneten Carstensen haben gestimmt 33, für die Abgeordnete Simonis haben gestimmt 34, Enthaltungen zwei. Im ersten Wahlgang hat damit keiner der beiden Kandidaten die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt.
Nach Artikel 26 Abs. 4 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein findet daher ein neuer Wahlgang statt. Nach der Verfassung ist derjenige Bewerber oder diejenige Bewerberin gewählt, der oder die die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das heißt die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, auf sich vereinigt. Auch im zweiten Wahlgang findet eine geheime Wahl statt.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass alle Stimmzettel abgegeben worden sind. - Ich höre keinen Widerspruch. Der Wahlgang ist damit beendet. Ich unterbreche jetzt die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa zehn Minuten.
Ich stelle fest, dass im ersten und zweiten Wahlgang keiner der beiden Kandidaten die Mehrheit der Stimmen des Landtages auf sich vereinigt.
Ich darf Ihnen das Ergebnis im Einzelnen bekannt geben: Abgegebene Stimmen 69, gültige Stimmen 69. Für den Abgeordneten Carstensen haben gestimmt 34,
Nach Artikel 26 Abs. 4 der Verfassung des Landes findet daher ein dritter Wahlgang statt. Nach der Verfassung ist diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber gewählt, die oder der in diesem Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Auch im dritten Wahlgang findet eine geheime Wahl statt.
Meine Damen und Herren, ich eröffne den Wahlgang und bitte die Schriftführerinnen, die Namen aufzurufen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass alle Stimmzettel abgegeben worden sind. - Ich höre keinen Widerspruch. Der Wahlgang ist damit beendet. Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa zehn Minuten.
wählt, der in diesem Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Ich darf Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt geben: Abgegebene Stimmen 69, gültige Stimmen 69. Für den Abgeordneten Carstensen haben gestimmt 34, für die Abgeordnete Simonis haben gestimmt 34, Enthaltung eine. Damit ist auch im dritten Wahlgang die Wahl des Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin nicht zustande gekommen.
Ich schlage dem hohen Haus eine Unterbrechung der Sitzung vor und berufe den Ältestenrat ein. - Gibt es dazu Wortmeldungen? - Herr Astrup, zur Geschäftsordnung!
Herr Präsident! Ich denke, dass die Unterbrechung stattfinden sollte, schlage aber vor, dass zunächst den Fraktionen Gelegenheit gegeben wird, untereinander zu tagen. Ich bitte Sie, den Ältestenrat erst in einer Stunde einzuberufen.
Herr Abgeordneter Astrup, ich bin mit dem Vorschlag einverstanden. Es finden jetzt zunächst Fraktionssitzungen statt. Der Ältestenrat wird für 15:15 Uhr einberufen. Ich unterbreche die Sitzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten im Ältestenrat vereinbart, dass wir die Plenartagung um 16 Uhr fortsetzen wollen. Nach der Uhr auf dem Pult des Präsidenten ist es jetzt 16 Uhr. Ich bitte die Fotografen und alle Journalisten nunmehr, sehr schnell den Innenraum des Plenarsaales zu verlassen. - Vielen Dank.
Ich eröffne damit erneut die Plenarsitzung nach der Unterbrechung und erinnere daran, dass im dritten Wahlgang keiner der beiden Kandidaten die meisten der Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Ich bitte Sie, auch die Plätze, die den Abgeordneten vorbehalten sind, zu räumen und freizuhalten. Ich bitte auch darum, dass die Journalisten rechts hinter mir den Plenarsaal in Richtung Türen verlassen und vor der Tür stehen bleiben. Das gilt für alle, außer für den Kameramann an der genehmigten Kamera.
Ich stelle erneut fest: Im dritten Wahlgang hat keiner der beiden Kandidaten die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Nach Artikel 26 Abs. 4 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein findet daher ein weiterer
Wahlgang statt. Nach der Verfassung ist diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber gewählt, die oder der die meisten Stimmen erhält.
Auch in diesem weiteren Wahlgang, der im Ältestenrat von der SPD-Fraktion beantragt worden ist, findet eine geheime Wahl statt.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass alle Stimmzettel abgegeben worden sind. - Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist auch dieser Wahlgang beendet. Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa zehn Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen.