Die Landesregierung steht politisch zu diesen Ergebnissen, allerdings werden wir die betreffenden Hochschulen mit der Situation nicht allein lassen. Wir werden zusehen, dass wir mit dazu beitragen können, dass die Leistungen verbessert werden. Staatssekretär de Jager hat bereits Gespräche mit den Rektoren der Flensburger Hochschulen geführt. Wir sind uns einig, dass die Ergebnisse der Berechnungen aus dem Anreizbudget Anlass und Auftrag sein müssen, gemeinsam Schwachstellen zu identifizieren und gemeinsam zu sehen, wie man Entwicklungspotenziale in Angriff nehmen kann.
Es geht mir nicht darum - das ist mir wichtig -, einer oder zwei oder drei Hochschulen wegen Minderleistungen Finanzmittel zu entziehen und gewissermaßen zu bestrafen und damit gleichzeitig eine Abwärtsspirale in Gang zu setzen. Das wäre genau das falsche Signal, wenn wir Leistungssteigerung wollen. Es geht vielmehr um Verbesserungen. In diesem Verständnis sind die Ergebnisse aus der Anwendung des Anreizbudgets für die Landesregierung wichtige Indikatoren. Sie zeigen, wo genau die strategische Hochschulplanung und Hochschulentwicklung des Landes liegen sollte.
Wir werden in den nächsten Monaten weitere Schritte unternehmen, den Weg weitergehen, das ganze System weiterentwickeln, weitere Budgetanteile in die Vergabe nach Leistungs- und Belastungskriterien einbeziehen. Die Modelle und Ergebnisse werden selbstverständlich mit dem Parlament diskutiert und hier erörtert, natürlich insbesondere in den Ausschüssen. Ich wünsche mir, dass in dem Bereich der leistungsbezogenen Hochschulfinanzierung jetzt und in Zukunft ein übergreifender Konsens zwischen Landtag, Ministerium und Hochschulen dazu beitragen wird, dass die hohe Kompetenz des Hochschulstandortes Schleswig-Holstein weiter gestärkt und zukunftsfähig ausgebaut wird.
Wir danken Herrn Minister Austermann. - Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Niclas Herbst.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter den zwei Dutzend Worten in der Überschrift des Antrages verbirgt sich ein wichtiger Punkt, der manchmal etwas schwierig zu verstehen ist und auch Tücken hat, insbesondere wenn ich die SSW-Pressemitteilung dazu lese, wo davon die Rede ist, dass die Universität Flensburg durch die neue Finanzierung 2006 144 Millionen € verlieren soll.
- Das ist sehr viel. Wenn mich meine rudimentären Mathematikkenntnisse nicht täuschen, die zugegeben nicht die allerbesten waren, sind das über 1.000 % des Anreizbudgets. Das kann ja einmal passieren. Es wäre gut, wenn die Universität so viel Geld hätte. Dann müssten zukünftige Innenminister nicht mehr in Harvard studieren, sondern könnten das in Flensburg machen.
Die Fachhochschule Flensburg soll sogar 252 Millionen € verlieren. Wir hätten wesentlich weniger Probleme in Schleswig-Holstein, wenn das stimmen würde. Aber der Fairness halber zugegeben war das auch in der Vorlage vielleicht ein bisschen missverständlich; wenn wir wirklich dreistellige Milliardensummen hätten, wäre das ja schön.
Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich - wie gesagt - ein wichtiger Punkt, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen zu stärken. Um es gleich vorweg zu sagen - das wird Sie nicht überraschen -: Meine Fraktion steht voll hinter dem Ziel der Landesregierung.
Hochschulen sollen zukünftig nicht nur verstärkt nach Leistung, sondern auch - auch das muss betont werden - nach Belastung finanziert werden. Grundsätzlich muss auch völlig klar sein, dass das so genannte Anreizbudget, über das wir reden, natürlich nur ein Einstieg in eine große Neuordnung der Hochschulfinanzierung sein kann.
Mit den vorliegenden Eckwerten wurden die Leistungsparameter, die zur Berechnung der Budgetanteile führen, reduziert und das Benchmarking stärker am Bundesschnitt orientiert. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg. In einer stärker werdenden internationalen Konkurrenzsituation muss der nächste Schritt natürlich der Schritt an die Bundesspitze sein, während der Eigenvergleich in Schleswig-Holstein an Bedeutung verliert. Ein positiver Nebeneffekt für uns als Parlamentarier ist sicherlich, dass die Leistungsparameter übersichtlicher werden. Damit ist das Anreizbudget für uns leichter und verständlicher zu kontrollieren.
Mit den Zielvereinbarungen und dem Hochschulvertrag kommen wir als Landtag unserer Verantwortung gegenüber den Hochschulen nach. Uns ist klar, dass der Eigenverantwortung der Hochschulen auch Ergebnisverantwortung folgen muss. Zur leistungsbezogenen Mittelvergabe gehören auch Leistungs- und Belastungsparameter und mit dem vorliegenden Antrag stellt die Landesregierung diese Parameter dar.
Für meine Fraktion ist bedeutend, dass dieser Einstieg in eine leistungsbezogene Mittelvergabe als offener Prozess betrachtet wird, den wir natürlich gemeinsam mit den Hochschulen dauerhaft gestalten müssen. Selbstverständlich darf man - der Minister hat es schon gesagt -, wenn man einen Leistungswettbewerb will, nicht Angst vor Veränderungen haben. Wenn wir alles festschreiben wollen, was wir heute haben, dann können wir uns das Ganze sparen.
Es soll das Ziel erreicht werden, Stärken zu stärken, aber gleichzeitig - auch das kann ein wichtiger Punkt sein - Schwächen zu identifizieren, damit sie schlussendlich ausgeglichen werden können. Es geht also auch nach Aussage meiner Fraktion in keinster Weise darum, Hochschulen zu bestrafen oder zu maßregeln. Im Gegenteil: Es geht um die Beseitigung von mögli
chen Missständen. Gerade die bundesweite Vergleichbarkeit mit Hochschulen, die tatsächlich mit den schleswig-holsteinischen Hochschulen vergleichbar sind - der landesweite Vergleich hinkt oftmals -, bringt uns diesem Ziel deutlich näher.
Unsere schleswig-holsteinischen Hochschulen - davon bin ich überzeugt - sind wettbewerbsfähig. Sie sind gut und leistungsfähig. Sie werden sich gerade durch Leistungsanreize im Wettbewerb bewähren. Wir sind da zuversichtlich. Die Landesregierung hat mit der Vorbereitung der Einführung des Anreizbudgets ein wichtiges Instrument geschaffen, das wir gemeinsam mit unseren Hochschulen nutzen werden.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Niclas Herbst, der unter der von ihm angemeldeten Redezeit geblieben ist. Gleichwohl steht, nachdem die Regierung die angemeldete Redezeit um eine Minute überschritten hat, allen Fraktionen nach § 56 Abs. 6 der Geschäftsordnung eine Minute zusätzliche Redezeit zu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Hochschulvertrag, der vor zwei Jahren zwischen Land und Hochschulen geschlossen wurde, ist der Rahmen dafür geschaffen worden, dass sich unsere Hochschullandschaft leistungsstärker und wettbewerbsfähiger entwickeln kann. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist, eine neue Form der Hochschulsteuerung auf den Weg zu bringen. Das, was die Landesregierung mit ihrem Antrag vorlegt, ist eine, allerdings nicht unwichtige konkrete Maßnahme. Das begrüßen wir natürlich.
Mit dem Vorhaben, konkret 5 % des Budgetvolumens für Leistungsanreize auszuloben, setzt die Landesregierung das fort, was ihre Vorgänger bereits auf den Weg gebracht haben. Auch das begrüßen wir.
Klar ist, dass eine Umsteuerung im Rahmen des Hochschulvertrages kostenneutral sein muss; das versteht sich von selbst. Insofern könnte man bei der Neuordnung der Finanzströme vermuten, dass es „Gewinner“ und „Verlierer“ gibt. Das kann man natürlich nur dann tun, wenn man die Dinge regional bewertet und nicht die Hochschullandschaft insgesamt im Auge hat. Ich denke, wir müssen im Auge haben, dass die Hochschullandschaft insgesamt leistungsstärker wird, vor allem natürlich im Interesse der Studierenden an unseren Hochschulen.
Auch wenn der variable Teil der Finanzierung künftig „nur“ 5 % beträgt, muss man sich der Mühe unterziehen, sich die Parameter im Detail anzusehen. Es gibt natürlich eine ganze Reihe mehr oder weniger rein quantitativer Parameter, aber auch solche, anhand derer man die Qualität einer Hochschule messen kann. Da will ich einen Punkt herausgreifen, nämlich die Zahl der Hochschulabsolventen. Das könnte als ein quantitativer Parameter missverstanden werden. In einer Situation, in der wir nicht weniger, sondern mehr Hochschulabsolventen benötigen, ist auch die Zahl der Hochschulabsolventen für mich ein qualitativer Parameter, den wir nicht unterbewerten dürfen.
Natürlich ist das, was die Landesregierung vorgelegt hat - Sie haben das alles gelesen -, ein erster großteiliger Schritt bei der Schaffung von Parametern und Kennziffern, um die Dinge zu bewerten.
Ich will deutlich sagen: Wir halten die Gleichgewichtung von Lehre und Studium auf der einen Seite sowie von Forschung und Wissens- und Technologietransfer auf der anderen Seite für richtig. Wir halten übrigens auch die Berücksichtigung der Leistung bei der Erhöhung der Zahl der Professorinnen an der Gesamtzahl der Professuren für sinnvoll und dringend notwendig. Wir begrüßen es außerordentlich, dass das in die Vorlage der Landesregierung Eingang gefunden hat. Nichtsdestotrotz erlauben Sie mir ein paar Anmerkungen dazu, was unseres Erachtens bei der Umsetzung und bei der Fortschreibung dessen, was wir jetzt auf den Weg gebracht haben, Beachtung finden sollte.
Da ist zunächst die Tatsache zu nennen, dass es durch die Ergebnisse der Erichsen-Kommission zu Strukturveränderungen gekommen ist, die noch keineswegs eins zu eins umgesetzt sind. Meiner Ansicht nach müsste der Stand der Umsetzung bei dem Anlegen von Maßzahlen berücksichtigt werden, wenn sie für den Haushalt 2006 relevant sein sollen. Das ist der eine Punkt.
Zum Zweiten - das sind Details, die wir auch noch im Ausschuss vertiefen können; aber sie sollen hier gesagt werden - haben wir historische Sonderstrukturen. Ich nenne zum Beispiel die Mittelbauschwäche an der Universität Flensburg, die ihre Wurzeln in der Geschichte der Pädagogischen Hochschule hat, oder den Promotionsüberhang an der Universität Lübeck, der der Tatsache geschuldet ist, dass dort im Wesentlichen Mediziner ausgebildet werden. Man könnte andere Beispiele nennen. Diese Sonderstrukturen müssten schon Berücksichtigung finden.
Einen letzten Punkt will ich nennen. Ich glaube, dass in der Fortentwicklung der Parameter das Stichwort Evaluation von Leistung in der Lehre verstärkt verankert werden muss, wobei ich der Auffassung bin, dass auch die Bewertung durch Studierende Eingang in mittelvergaberelevante Bewertungen finden muss.
Wie gesagt, wir stimmen dem Antrag der Landesregierung als wesentliche Grundlage für den Eingang in ein neues Steuerungssystem im Prinzip zu. Das ist selbstverständlich.
Ich will zu der Pressemitteilung des SSW und zu dem, was der Kollege Herbst gesagt hat, schon noch so viel sagen: Natürlich muss man über all diese Dinge noch im Detail diskutieren können. Entscheidend ist, dass die Zielrichtung eine Verbesserung der Struktur der Hochschullandschaft ist.
Wenn man von der anderen Seite diskutiert und sich erst einmal anguckt, was das für eine bestimmte Hochschule bedeutet, dann werden wir diesen Prozess nicht wirklich strukturiert führen können; denn dann diskutieren wir über die Beibehaltung des Status quo. Damit verfehlen wir unser Ziel in der Hochschulentwicklung. Das wollen wir sicherlich alle nicht.
Ich hoffe auf eine weitere spannende Diskussion im Ausschuss und darauf, dass die Landesregierung für ihr Handeln in dieser Frage grünes Licht erhält.