Jürgen Weber

Sitzungen

16/5 16/6 16/7 16/9 16/10 16/11 16/15 16/18 16/24 16/25 16/26 16/28 16/29 16/31 16/35 16/36 16/38 16/39 16/41 16/43 16/45 16/46 16/49 16/55 16/57 16/60 16/64 16/65 16/67 16/70 16/72 16/73 16/75 16/78 16/80 16/81 16/83 16/84 16/89 16/91 16/92 16/94 16/98 16/101 16/102 16/104 16/106 16/114 16/116 16/117 16/118 16/122

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Sachstandsbericht und keinen Abschlussbericht, da es einen Abschlussbericht noch nicht gibt, weil der Untersuchungsausschuss in der Kürze der Zeit noch nicht zu einem Ergebnis kommen konnte. Ich will einen Punkt aufgreifen, in dem ich die Auffassung des Kollegen Koch teile: Wir haben dem Ausschussvorsitzenden und seinem Stellvertreter für eine faire, ordentliche und vernünftige Arbeit sowie den Sachverständigen, die uns dabei geholfen haben, die Dinge zusammenzutragen, zu danken. Der Kollege Arp hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir noch gar nicht über alle Akten verfügen. Insofern ist es erstaunlich, dass manche schon wissen, was am Ende bei der Arbeit des Ausschusses herauskommen wird.
Auch wenn es mittlerweile riesige Aktenberge gibt, sind wir, was die Erkenntnisse angeht, nicht sehr viel weiter als zu Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses. Das ist auch kein Wunder, denn wir sind noch nicht in die Beweisaufnahme eingetreten und konnten dies auch noch nicht tun. Denn diese Wahlperiode wird schnell beendet sein. Das ist insofern bedauerlich, als es dadurch zu einer leichten Verzögerung kommen wird.
Aber diese Verzögerung ist nicht das eigentliche Problem, denn sie wird relativ kurz sein, da wir gemeinsam vereinbart haben, in der neuen Legislaturperiode sehr schnell einen neuen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Etwas bedauerlicher ist allerdings, dass Klarheit und Ergebnisse des Untersuchungsauftrages nicht vor, sondern erst nach der Wahlentscheidung der Bürger auf den Tisch kommen.
Wir haben das nicht zu verantworten, aber es muss hier einmal deutlich gesagt werden. Dabei geht es um nicht weniger als die Aufklärung der Ursachen der krisenhaften Entwicklung bei der HSH Nordbank sowie natürlich um die Verantwortlichkeit einzelner handelnder Personen. Schließlich ist es uns aber auch - das wird gern vergessen - besonders wichtig, Erkenntnisse zu gewinnen, wie solche Fehlentwicklungen künftig verhindert werden können. Das ist ein ganz zentraler Punkt, den wir mit in den Fokus nehmen wollen.
Ich betone das insbesondere vor dem Hintergrund des gestrigen Jahrestages des Zusammenbruchs von Lehman Brothers. Am Ende der Aufarbeitung der Finanzkrise darf es kein „Weiter so!“ geben.
Der Untersuchungsausschuss hat auch Erkenntnisse herauszuarbeiten, wie wir im Rahmen der Finanzmarktkontrolle zukünftig bessere Mechanismen finden können, um das Durchschlagen solcher Finanzkrisen auf unsere Finanzinstitute zu verhindern. Diesbezüglich liegt noch ein Stück Arbeit vor uns.
Herr Kollege Arp hat bereits vorgetragen, dass wir im PUA bisher nur eine zusammenfassende Darstellung von Vertretern der HSH Nordbank selbst - vom Leiter der Rechtsabteilung - und von dem ehemaligen Vorstandsmitglied, Herrn Waas, hören konnten. Auch wenn vertiefte Beratungen, Nachfragen und Zeugenbefragungen noch ausstehen, so ist mit diesen Stellungnahmen zumindest das bestätigt worden, was uns aus den bisher zugänglichen Quellen ohnehin schon bekannt war.
Ich will einmal zitieren, was vorgetragen wurde. Bis 2006 - so heißt es in den beiden bisherigen Stellungnahmen - sei das Geschäft der Bank von allen Beteiligten - Vorstand, Aufsichtsrat, Ratingagenturen und so weiter - als kerngesund eingestuft worden. Außergewöhnliche Risiken seien - so die Ausführungen von Herrn Waas - nicht erkennbar gewesen, das CIP-Profil sei günstig gewesen, ein mehrstufiges Entscheidungsverfahren hätte funktioniert und sei von der Bankenaufsicht nicht beanstandet worden.
Die HSH Nordbank hat in ihrer Stellungnahme ein paar Probleme in den Jahren 2007 und 2008 verortet, über die man noch wird reden müssen. Es geht zum Beispiel um die Frage, wann die Notwendigkeit von Wertberichtigungen in erheblichem Umfang gegeben war und wann die Probleme bei der Refinanzierung der Tätigkeit der Zweckgesellschaften einsetzten. In besonderem Maße wurden von
den Vortragenden Hinweise formuliert, dass mit dem Ziel der Kapitalmarktfähigkeit und des Börsengangs im Jahr 2006 auf der einen Seite und mit dem Weg der Teilprivatisierung durch den Eintritt von Herrn Flowers in den Aktionärskreis auf der anderen Seite eine Neuausrichtung der Bank verbunden war, mit der die eigentlichen problematischen Entwicklungen erst eingeleitet wurden.
Ich will nicht weiter auf diese Einzelpunkte eingehen, aber eines noch einmal deutlich sagen: Presseveröffentlichungen von angeblich vertraulichen Unterlagen und Gutachten aus anonymen Quellen und dunklen Kanälen stellen für uns als SPD-Fraktion keine verlässliche Basis für die Bewertung der Vorgänge dar. Auch die wenigen uns bisher zu Gehör gebrachten Darstellungen bedürfen - wie alle künftigen Einlassungen auch - selbstverständlich der kritischen Nachprüfung.
Die Darstellungen von dem Vertreter der Bank und von Herrn Waas, die Probleme und Fehlentwicklungen in erkennbarem Maße erst für das Jahr 2006 und die darauffolgenden Jahre konzedieren, haben wir erst einmal als solche mit Interesse zur Kenntnis genommen. Zum Politikum werden sie allein dadurch, dass Kollege Koch aus leicht durchschaubarem parteipolitischem Kalkül seit Wochen das genaue Gegenteil behauptet. Dass wegen der vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode keine Beweisaufnahme stattfinden konnte, interessiert ihn in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht.
Die Vorgänge - das muss noch einmal deutlich gemacht werden -, sind in fünf Bereiche untergliedert: Aufbau des Kreditersatzgeschäfts, Risikokontrolle, Aufbau der Zweckgesellschaften, Schritte zur Krisenbewältigung und die ganze Frage der Information des Parlaments. Das ist ein Stück des Problems: Ohne sachliche Ermittlungen bleibt somit nur Raum für Vorwürfe, Verdächtigungen und Spekulationen.
So richtig überrascht - das will ich gern sagen - hat es uns wirklich nicht, dass Kollege Koch für die Union der Versuchung nicht widerstehen konnte, mit seinen Stellungnahmen Wahlkampfgetöse anzustimmen. Die ungelenken Unterstellungen, Heide Simonis und Ralf Stegner seien die eigentlichen Verantwortlichen für die Krise der HSH Nordbank, entbehren natürlich jeder Grundlage.
Und an dieser Stelle will ich hinzufügen, was wir nun schon x-mal erklärt haben: Ungeachtet der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses, die noch
vor uns liegen, steht es vollständig außer Frage, dass alle, elf Mitglieder des Vorstands, 40 Mitglieder des Aufsichtsrats und 14 Mitglieder des Risikoausschusses, die in den Jahren 2003 bis 2008 Verantwortung getragen haben, diese Verantwortung für sich bewerten und erklären müssen. Das haben einige getan, andere haben das nicht getan. Das gilt für alle, für keinen mehr und für keinen weniger. Das gilt für jeden im Hinblick auf seine Zuständigkeiten.
Da Herr Koch das heute angesprochen hat und das mehrfach in seiner Pressearbeit kundgetan hat, will ich die Aufforderung ansprechen, Herr Stegner möge umgehend im Ausschuss Rede und Antwort stehen. Übrigens, Herr Koch, im Ausschuss haben Sie dazu noch kein Wort gesagt. Das haben Sie bisher nur in Pressemitteilungen gemacht. Ich will dazu deutlich sagen: Herr Stegner hat hier an dieser Stelle mehr als einmal deutlich gemacht, dass er sich natürlich in die Gesamtverantwortung stellt. Hinzu kommt - wer lesen kann, ist meist etwas weiter als der, der das negiert - dass Kollege Stegner auch in einem Schreiben an den Untersuchungsausschuss erklärt hat, vor dem Ausschuss als Betroffener Stellung nehmen zu wollen. Ich verweise auf den Umdruck 16/4537.
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Koch, will ich nicht vergessen zu erwähnen, dass beispielsweise Minister Wiegard eine solche Bereitschaft übrigens nicht erklärt hat.
Dass ein Auftritt Ralf Stegners vor dem PUA vor der Wahl nicht möglich ist, liegt nun sicherlich nicht an Herrn Stegner, sondern daran, dass durch den Wahltermin -
- Ich will einmal ein Wort dazu sagen. Der Zwischenruf vom Kollegen Kubicki hat das vorhin schon deutlich gemacht. Es ist wohl das Mindeste, dass Personen, die wir zu Betroffenen des Untersuchungsausschusses erklären, a) die Möglichkeit haben, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, b) die Möglichkeit haben, über den Rechtsbeistand Akteneinsicht gewährt zu bekommen. Wir als Untersuchungsausschuss haben bisher überhaupt noch nicht einmal die Möglichkeit geschaffen, Akteneinsicht zu gewähren. Wollen Sie Herrn Stegner - das gilt für alle anderen Betroffenen auch - ernsthaft das Recht absprechen, in dieser Situation als Betroffe
ner seine Rechte wahrnehmen zu können? Wenn Sie das mit Ihren Ausführungen gemeint haben, finde ich das allerdings eine außerordentlich problematische Geschichte, Herr Koch. Dagegen werden wir uns massiv wehren.
Ich will zum Schluss hinzufügen: Die entsprechenden Beschlüsse, um überhaupt die Möglichkeit zu schaffen, Akteneinsicht zu nehmen, können wir wegen der notwendigen Anhörung der Eigentümer der privaten Akten, in diesem Fall der Akten der HSH Nordbank als Aktiengesellschaft, in dieser Wahlperiode gar nicht mehr fassen. Das haben nicht wir zu verantworten, das haben sie zu verantworten. Aber das wollen wir einmal als gegeben akzeptieren.
Daraus einen Vorwurf zu formulieren, ist nicht nur absurd, sondern dummdreist. Das ist Wahlkampf. Das lassen wir in diesem Raum so stehen.
Mein letzter Gedanke soll der sein, dass wir natürlich nicht nur formal, sondern auch tatsächlich und faktisch - wie alle anderen Fraktionen - deutlich machen, dass wir auf eine sachliche und zügige Aufklärung in der nächsten Legislaturperiode setzen und dass wir uns der Tatsache bewusst sind, dass eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit vorhanden ist.
Ich will einen Gedanken hinzufügen: Es gibt nicht nur eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit und den Wunsch, Aufklärung zu betreiben im Hinblick auf die Tatbestände, die wir alle schon vorgetragen haben, sondern man sollte auch hinzufügen, dass die ernsthafte Arbeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ein wichtiger Bestandteil der demokratischen politischen Kultur in diesem Land ist. Daran sollte sich jeder messen lassen mit dem, was er hier sagt, mit dem, was er öffentlich sagt, und damit, wie er seine Arbeit im Ausschuss macht.
In diesem Sinn bin ich der Hoffnung, dass man sich - ohne das Spektakel, das der Wahlkampf vielleicht auslöst, von dem ich immer noch hoffe, dass man es vermeiden kann - an der Sache orientiert, dass wir nach der Wahl weitermachen - in welcher Zusammensetzung auch immer. Das, was wir bisher zusammengetragen haben, ist Grundlage für die
weitere Arbeit. Vielleicht geht es demnächst ein bisschen qualifizierter, Herr Kollege Koch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn noch einmal festhalten - das haben auch andere Redner so gemeint, denke ich -, dass es keine Alternative dazu gab, sich als deutsche Hochschullandschaft dem Bologna-Prozess anzuschließen, und dass es im Grunde auch richtig ist, ein internationales Großprojekt mit vergleichbaren Strukturen als Voraussetzung für Durchlässigkeit in Europa zu schaffen. Das bleibt so richtig. Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille ist, dass es erhebliche Probleme in der Umsetzung gibt. Diese erheblichen Probleme in der Umsetzung haben sich mittlerweile als mehr als nur Kinderkrankheiten herausgestellt. Dort sind einige prinzipielle Dinge schiefgelaufen. Die bedürfen der Aufarbeitung und der kritischen Betrachtung.
Vonseiten der Studierenden, aber auch von der Hochschullehrerseite werden stets folgende vier bis fünf Hauptpunkte erwähnt: eine Verschulung, also zu starke Reglementierung des Studiums, zu wenig Freiraum zur eigenen Schwerpunktsetzung oder gar für Studieninhalte, die nicht unmittelbar zum Curriculum gehören, aber eben auch die Frage von zu wenig Spielraum für Erwerbstätigkeit oder Ehrenamt. Ich halte es für eine nicht besonders ermutigende Zwischenbilanz, zu lesen, dass die angestrebte Internationalisierung nach wie vor auf sich warten lässt und in den Bachelor-Studiengängen zurzeit nur rund 15 % der Studierenden ein Auslandssemester absolvieren oder absolvieren wollen.
Das ist eine wirklich trübe Bilanz.
Die Probleme kann man meiner Auffassung nach in vier Stichworten zusammenfassen: Erstens überbordende Akkreditierungsbürokratie, zweitens unnötige und zum Teil auch unfaire Selektionsmechanismen, drittens immer stärker ausufernde Auflagen und viertens eben auch ein Stück Überforderung von personellen und sachlichen Ressourcen; ich werde dazu gleich Beispiele nennen.
Ich greife drei Punkte in der Kürze der Zeit heraus, um deutlich zu machen, dass es eben nicht nur um kleine Probleme, sondern auch um ein paar Systemkorrekturen geht.
Erster Punkt: Die Forderung, dass die neuen Studiengänge spezielle Profile haben müssen und sich damit auch von den alten Studiengängen, also den alten Magister- oder Diplom-Studiengängen deutlich unterscheiden sollen, hat sich an vielen Hochschulen zu einer Art „Man muss eben irgendwie etwas anderes machen“ - Mentalität entwickelt. Die Verpflichtung zu speziellen Profilen vermindert aber deutlich die Mobilität der Studierenden, da teilweise durchaus merkwürdige Curricula dazu führen, dass man Spezialisierungen nachweist und damit immer schärfer in den Widerspruch zwischen einer gewünschten Vereinheitlichung und der Mobilität der Studierenden gerät.
Zweiter Punkt: Die neuen Studiengänge sollen sich auch inhaltlich von ihren Vorgängern unterscheiden. Das hat gerade im naturwissenschaftlichen Bereich - Frau Birk hat das vorhin schon angetippt - zu vielen Missverständnissen geführt. Was, bitte schön, könnte man fragen, soll an der Quantenmechanik der Halbleiter im Master anders sein als im Diplom? Der Mathematik ist es eigentlich auch egal, ob sie im Bachelor oder im Vordiplom unterrichtet wird. Das spricht nicht automatisch gegen die neuen Studiengänge. Es wirft aber Fragen bei der Umsetzung der Modernisierung auf, wo meines Erachtens noch Nachholbedarf besteht.
Ein dritter Punkt ist das Thema Berufsqualifizierung. Der Bachelor als Abschluss wurde als berufsqualifizierend definiert. Das ist im Kern richtig und funktioniert in den Fachhochschulen auch ziemlich gut, blendet aber eine ganze Reihe von praktischen Problemen aus. Wir alle wissen - ich nenne das Beispiel Chemie -: In der Chemie ist faktisch erst die Promotion berufsqualifizierend. In den staatlich kontrollierten Studiengängen wie Jura oder Medizin hat die Umstellung gar nicht stattgefunden. Oder um ein anderes Beispiel zu nehmen: Im Bereich des Lehramtes haben wir selbst gesetzt, dass erst der Master berufsqualifizierend ist.
Das heißt, wir haben eine erhebliche Widersprüchlichkeit und Verfahren, die ein weiteres Nachdenken dringend erfordern.
Einen letzten Punkt will ich als Beispiel bringen: das Thema Leistungsnachweise. Abschlüsse werden ja jetzt nicht mehr in einer Abschlussprüfung erworben, sondern setzen sich aus vielen Teilprüfungen zusammen. Man macht wegen der Mobilität der Studierenden eher kleine Module, was dazu führt, dass man für einen Bachelor 25 Prüfungen und mehr bestanden haben muss. Da man alle Prüfungen bestanden haben muss, um insgesamt bestanden zu haben und die Zahl der Anläufe weiter begrenzt wird, da man die Studiendauer nicht ausweiten will, hat sich die Misserfolgswahrscheinlichkeit deutlich erhöht. Nachweisbar haben wir steigende Abbrecherquoten. Das ist nicht akzeptabel und führt zu erheblichem Handlungsbedarf.
Ich will abkürzen und zum Schluss sagen: Ich sehe Handlungsbedarf im Bereich von Hochschulen in allererster Linie, aber auch bei Regierung und Parlament, nämlich die aktuelle Entwicklung kritisch zu überprüfen, und zwar gerade deswegen, um eben nicht zu einer pauschalen Ablehnung der neuen Studienkonstruktion zu kommen - das wollen wir nicht -,
sondern die berechtigten Kritikpunkte aufzulisten und Abhilfe zu schaffen. Nur wenn wir das tun, erhalten wir Akzeptanz auch für das, was wir an neuen Studienstrukturen einführen.
Der letzte Satz war schon angefangen; ich hätte ihn jetzt schon fertig gehabt. Ich will ihn gern wiederholen; er lautet folgendermaßen: Es wäre schön, wenn wir durch unsere Maßnahmen dafür Sorge trügen, dass der Begriff Bologna nicht irgendwann einen ähnlichen Klang bekommt wie der Begriff Hartz.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Debatte müssen einige Dinge klar- und richtiggestellt werden. Der Herr Ministerpräsident hat in seinem Beitrag vorhin einleitend deutlich gemacht, welches die Auffassung der Union bei den Koalitionsverhandlungen im Koalitionsausschuss gewesen ist. Eigentlich ist das Plenum nicht das Gremium, um auf Details aus dem Koalitionsausschuss einzugehen. Weil dazu aber etwas vorgetragen wurde, möchte ich dazu noch einmal deutlich sagen:
Erstens haben wir unsere Auffassung in der Sache in keiner Weise geändert. Die Frage, ob der Bund für uns entscheiden soll, haben wir wie alle anderen Fraktionen im Parlament abschlägig beschieden. Das ist nach wie vor unsere Auffassung. Allerdings wurde hier sozusagen immer mit unterstellt - dies mag für andere Fraktionen vielleicht gelten, für uns
gilt es nicht -, dass wir die Regelung aus der Bundesverfassung eins zu eins in die Landesverfassung übernehmen sollten. Diese Auffassung halten wir nach wie vor für falsch. Wir haben gesagt: Wir wollen eine Diskussion über die Frage, wie eine Regelung im Land aussehen könnte.
Die Auffassung der Union war: Nein, wir wollen jetzt, hic et nunc, eine verbindliche Vereinbarung im Koalitionsausschuss. - Genau deswegen haben wir gesagt, den Vorschlag der Union, eine Regelung wie in der Bundesverfassung jetzt in die Landesverfassung reinzuschreiben, tragen wir nicht mit. Wir brauchen eine umfassende Anhörung über die Frage, wie das ausgestaltet werden kann. Das war nicht einigungsfähig. Weil das nicht einigungsfähig war, haben wir gesagt: Okay, wir lassen es im Raum stehen, klagen jetzt nicht und schauen uns die weitere Entwicklung an. Das muss zur Ehrlichkeit der Diskussion über die Berichterstattung aus dem Koalitionsausschuss hier noch einmal gesagt werden.
- Nein, hier werden Beschlüsse gefasst. Die kann man auch in neue Anträge gießen.
Ich teile ausdrücklich die Auffassung, die die Kollegin Spoorendonk vorhin vorgetragen hat. Aus allen möglichen Ecken kommen ja schon kritische Anmerkungen, ob das beschlossene Sparpaket auch umgesetzt werden kann. Wir wissen gleichzeitig, dass das noch nicht ausreicht, um im Jahr 2020 auf eine Nullneuverschuldung zu kommen. Trotzdem zu sagen, wir regeln das in der Landesverfassung, ist für uns unverantwortlich. Das ist nicht unsere Haltung. Das haben wir bisher auch klar gesagt. Da ändert sich nichts an unserer Auffassung. In dieser Frage sind wir konsistent.
An den Kollegen Hentschel gerichtet will ich sagen: Unser Fraktionsvorsitzender ist nicht Twittern gegangen, sondern beim Präsidium zur Beerdigung des Kollegen Wiebe angemeldet und deswegen nicht im Saal.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich respektiere ich den Beschluss meiner Fraktion, die zu dem Ergebnis gekommen ist, zu empfehlen, das Science Center nicht zu realisieren. Ich will aber noch auf ein paar Aspekte hinweisen. Es sind eine ganze Reihe von Argumenten pro und contra vorgetragen worden. Die Argumente dafür haben deutlich gemacht, dass das Maritime Science Center in Kiel nicht nur am richtigen Ort wäre, sondern auch die Attraktivität der Stadt erheblich gesteigert hätte; das ist, glaube ich, unstreitig. Es sind aber auch die Risiken, vor allem die finanziellen, benannt worden.
Es war eine schwierige Abwägung, und das Pendel ist jetzt dahin ausgeschlagen, das Projekt nicht zu realisieren. Das Pendel hätte meines Erachtens aber auch in die andere Richtung ausschlagen können; auch dafür hätten gute Argumente gesprochen. Die Entscheidung ist nun zwar gefallen, es ist aber ärgerlich, in der Diskussion ständig mit Legenden konfrontiert zu werden, die so nicht stimmen. Mit ein paar davon will ich jetzt einmal aufräumen.
Legende eins lautet, es sei in Kiel über viele Jahre hinweg auf die Realisierung dieses Centers hingearbeitet worden. Das ist aber nicht der Fall. Es gab in der Stadt, in der Verwaltungsspitze, über Jahre hinweg ein Hin und Her, bis sich in den letzten zwei Jahren die konsequente Richtung der Realisierung herauskristallisiert hat.
Es hat einen Wettbewerb gegeben, den Kiel gewonnen hat. Dann hieß es, deshalb müsse Kiel auch das Science Center bekommen. Der Wettbewerb hatte aber ein ganz anderes Konzept als das, das jetzt realisiert werden soll.
Zu der 75-prozentigen Beteiligung des Landes muss ich eigentlich nicht viel sagen. Vonseiten des Ministers hieß es immer, 60 % seien für ein Leuchtturmprojekt angemessen. Die Stadt Kiel hat gesagt, dass sie das Projekt nur bei einer Beteiligung des Landes in Höhe von 70 % realisieren würde. Minister Austermann hat dann 75 % zugestanden. Vorher gab es aber nie eine klare und nachvollziehbare Zusage von 75 %.
Bei der Risikobetrachtung kann man natürlich nicht ausblenden, dass selbst das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Kiel sagt, dass aufgrund des konkreten Vertrags mit dem Betreiber außerordentliche Haushaltsrisiken für die Stadt Kiel in Rede
stehen. Das hätte aus meiner Sicht allerdings in erster Linie die Stadt Kiel politisch bewerten müssen. Wir haben lediglich die Investitions-, nicht die Folgekosten zu bewerten. Nicht zuletzt deshalb hätte das Pendel auch in die andere Richtung ausschlagen können.
Herr Kollege Sauter, Sie haben das Stadion von Holstein Kiel angesprochen; ich weiß nicht, ob das ernst oder flapsig gemeint war.
Die Investitionen, die jetzt in das Stadion fließen und von denen das Land einen kleinen Teil übernimmt, haben mit den Mitteln für das Maritime Science Center überhaupt nichts zu tun.
Diese Mittel kommen nicht aus dem Regional- beziehungsweise aus dem Zukunftsprogramm, sondern aus dem Konjunkturpaket.
Es ist richtig, dass es sich um einen erheblichen Betrag handelt, der ungefähr die Hälfte dessen ausmacht, was der Verein selbst aufbringt. Dieses Thema hat aber nichts mit der Verbesserung der Regionalentwicklung zu tun. Wichtig ist, dass die Mittel aus den Töpfen des Regional- beziehungsweise Zukunftsprogramms - es handelt sich dabei um eine Kombination aus EU- und Landesmitteln - in vernünftige und zukunftsweisende Projekte auch in Kiel investiert werden.
Frau Kollegin Spoorendonk, das mit dem Fliegenden Holländer und dem toten Pferd war ziemlich daneben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen: Wir werden dem Hochschulzulassungsgesetz heute zustimmen mit den Änderungen, die der Bildungsausschuss beschlossen hat. Damit haben wir ein akzeptables Zulassungsgesetz.
Ich will allerdings noch einmal betonen: Das ist und bleibt für uns nur die zweitbeste Lösung. Unsere Auffassung ist unverändert: Hochschulzugang und Hochschulabschlüsse müssen bundeseinheitlich, besser noch bundesgesetzlich geregelt werden. Das ist derzeit durch die Rahmensetzung nicht möglich, die Absurditäten eines überbordenden Bildungsföderalismus verhindern das leider zurzeit. Deswegen möchte ich diesen Gedanken gar nicht weiter ausführen, sondern kurz konkret zum Gesetz kommen.
Die Eckwerte, denen wir zustimmen, sind: Die bisherigen konkreten Curricularnormwerte werden durch ein Bandbreitenmodell flexibilisiert. Das ist vernünftig. Die Studienplätze werden so kontingentiert, dass wir 20 % nach der „Bestenauslese“ über die schulischen Abschlussnoten verteilen, 30 % nach Wartezeiten und sozialen Kategorien und 50 % in die Auswahlmöglichkeit für die Hochschulen geben. Das ist sicherlich ein ganz ordentlicher Kompromiss, weil die Auswahlkriterien, die den Hochschulen an die Hand gegeben werden, unseres Erachtens im Großen und Ganzen vertretbar sind und nicht dazu führen, dass Hochschulen ungeachtet der eigentlichen Wünsche von Studierenden Rosinenpickerei betreiben können.
Die Kriterien Gesamtqualifikation, Qualifikation nach Art der beruflichen Ausbildung oder Tätigkeit, die gewichteten Qualifikationen hinsichtlich einer fachspezifischen Eignung und auch die Möglichkeit, das in einer Kombination zu machen, halten wir für akzeptabel, wenn ich auch noch einmal deutlich sage: Wir halten für das objektivste und sinnvollste Kriterium nach wie vor die schulischen Abschlussnoten beziehungsweise die beruflichen Qualifikationen und die Eignung nach beruflicher Ausbildung und beruflicher Praxis. Das sollten unseres Erachtens nach wie vor die Eckpfeiler eines Hochschulzugangs sein.
Das gewährleistet auch, dass wir breitestmöglich und unter Ausschluss von sozialen Ausschlusskriterien die Möglichkeit des Hochschulzugangs erhalten.
Die Altersgrenze - der Kollege Herbst hat es schon gesagt - wollen wir wieder auf den ursprünglichen Stand von 55 Jahren anheben. Das ist im Parlament auch nicht umstritten. Wir berücksichtigen dabei, dass wir heutzutage durchaus veränderte Bildungsbiographien haben, und das Stück Flexibilität sollten wir uns leisten.
Ich will nicht in weitere Details gehen, wir haben das im Ausschuss beraten. Wenn das Gesetz von der Mehrheit des Landtags verabschiedet wird, kommt es darauf an - häufig liegen die Probleme ja im Detail -, wie die Ausführungsverordnung konkret aussieht. Ich kündige hier an, dass wir auf ein hohes Maß an Transparenz und Studierendenfreundlichkeit bei der Ausgestaltung der Verordnung achten werden, das im Auge behalten werden und gegebenenfalls im Ausschuss darüber zu sprechen haben.
Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf mit den Änderungen des Ausschusses.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Koch, so viel vorweg: Wünschen Sie sich lieber nicht, dass wir ein bisschen intensiver über Besuchergruppen plaudern. Da passiert so manches Überraschende, wovon man hinterher eingeholt wird. Das gilt für viele. Zum Thema will ich gern Folgendes sagen: Es ist nicht neu, die SPD wird dem Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit den vorliegenden Änderungen zustimmen. Wir beschränken uns dabei nicht darauf, das nötige Quorum herzustellen. Ich sage ausdrücklich, dass wir dem vorliegenden Antrag vollständig und inhaltlich in vollem Umfang zustimmen.
Das schließt ein, dass wir in dem Ausschuss selbstverständlich konstruktiv mitarbeiten werden. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass die Arbeit des Ausschusses erfolgreich abgeschlossen werden kann. Man darf nicht vergessen, dass mit einem solchen Untersuchungsausschuss eine deutliche öffentliche Erwartungshaltung geweckt wird. Es liegt an allen Mitgliedern des PUA, dafür Sorgen zu tragen, dass die Art der Beratung und die Art und Weise, wie wir zu Ergebnissen kommen, diese Erwartungen auch in einem gewissen Maß erfüllen können. Deshalb ist es müßig, die Diskussion darüber zu führen, ob ein PUA tatsächlich das geeignete Mittel ist, um Grundlagen dafür zu erhalten, die Fehlentwicklung bei der HSH Nordbank zu analysieren und Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen. Jetzt geht es darum, den eingeschlagenen Weg der Untersuchung zügig, sachlich und konsequent zu beschreiten.
An Vermutungen, Behauptungen und Unterstellungen über die Ursachen der Krise bei der HSH Nordbank gab und gibt es keinen Mangel. Man könnte hier eine lange Liste an Zitaten aufblättern. Es gibt viele, die schon wissen, wie das Ergebnis aussehen wird. Zu diesen zählen wir nicht. Wir wollen die Fragen ernsthaft untersuchen, um zukünftig zu Regelungen zu kommen, die die Dinge verbessern. Dabei fangen wir natürlich nicht bei null an. Der Finanzausschuss hat in den letzten zehn Monaten umfängliche Diskussionen zur Lage der HSH Nordbank und den Konsequenzen daraus geführt. Das ist etwas, worauf wir aufbauen können. Ich füge hinzu, dass die vier Komplexe, die aufgeschrieben sind, in der Tat wichtige Bereiche sind, weil sie auch Ursachen der Finanzmarktkrise insgesamt mit beleuchten.
Die Ausgestaltung der Kreditersatzgeschäfte, die Entwicklung des Instruments der Zweckgesellschaften - im Wesentlichen zur finanziellen Ausgliederung von Risiken - und das Risikocontrolling durch Vorstand und Aufsichtsrat sind Bereiche, die für Fehlentwicklungen im Banken- und Finanzmarktsektor insgesamt relevant sind; die HSH Nordbank ist diesbezüglich sicherlich kein Unikat. Es gilt aber insbesondere, die Entwicklung der Geschäftspolitik der HSH Nordbank, die die Bank infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mit den uns allen wohlbekannten drastischen Folgen für unser Land in enorme Schwierigkeiten gebracht hat, und die Verantwortlichkeit dafür zu klären.
Ein besonderes Augenmerk des Untersuchungsausschusses wird darauf liegen zu klären, ob die Landesregierung und ihre Vertreter im Aufsichtsrat und in anderen Gremien der HSH Nordbank ihren Pflichten nachgekommen sind und die Interessen des Landes angemessen vertreten haben. Dazu zählt insbesondere die Pflicht zur Information des Parlaments und seiner Ausschüsse über die Geschäftsentwicklung, die Risikovorsorge, die Geschäftspolitik sowie die Reaktionen auf die sich im letzten Jahr abzeichnende Krise auf den Weltfinanzmärkten und die Handlungsoptionen, die zur Stabilisierung der Bank und zur Schadensbegrenzung für Schleswig-Holstein und die Steuerzahler zur Verfügung standen. Das ist durchaus ein sehr umfänglicher Auftrag.
Wir alle wissen, dass es ein Spannungsfeld zwischen dem Interesse an Aufklärung und den Anforderungen des Aktiengesetzes gibt. Wir erwarten aber von allen Beteiligten ein Höchstmaß an Offenheit, um die Fehler analysieren und Lehren daraus ziehen zu können. Dazu bedarf es eines sachlichen Aufklärungsklimas und keiner vordergründigen Skandalisierung. Skandalisierung - wir wissen es alle - fällt oft auf ihre Verursacher zurück. Das darf nicht das Klima im Untersuchungsausschuss sein.
Wir haben in diesem Land einige Erfahrung mit Untersuchungsausschüssen. Deswegen sage ich ganz unaufgeregt und prophylaktisch: Wo Sachlichkeit durch politische Vorwahlkampfmanöver beseite geschoben wird, diskreditiert ein Untersuchungsausschuss sich selbst - und damit auch seine Ergebnisse.
Deswegen bin ich davon überzeugt, dass keine Fraktion in diesem Haus den Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses konterkarieren will. Ich bin gleichermaßen optimistisch, dass wir uns auf eine sachliche Arbeit im Ausschuss einstellen können. An Konsequenz bei der Aufklärung ohne Ansehen von Institutionen oder Personen werden wir uns - das will ich aufgrund mancher anderslautender Gerüchte noch einmal unterstreichen - von niemanden in diesem Haus überbieten lassen.
Sinn und Zweck dieses wie jeden Untersuchungsausschusses sollte es nicht nur sein, Dinge zu untersuchen und kritisch zu beleuchten, sondern auch zu Schlussfolgerungen für künftige Regelungen und Verfahren zu kommen. Für die SPD-Fraktion hätte es deshalb nahe gelegen, den Untersuchungsausschuss auch damit zu beauftragen, Vorschläge vorzulegen, wie in Zukunft Vermögensschäden und
unvertretbare finanzielle Risiken durch Fehlentwicklungen in Unternehmen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist, vermieden werden können. Die Hamburger Bürgerschaft hat übrigens einen entsprechenden Passus in den Untersuchungsauftrag ihres Untersuchungsausschusses aufgenommen.
Ich bedauere, dass die anderen Fraktionen diesen von uns vorgeschlagenen Weg nicht mitgegangen sind. Wir bleiben dabei, dass es sinnvoll wäre zu prüfen, welche Regelungen zu überarbeiten und neu zu schaffen sind und welche Instrumente geeignet und erforderlich sind, um die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten von Landesregierung und Parlament zu stärken. Das hätte zugegebenermaßen etwas mehr Zeit beansprucht als vorgesehen, was aber im Hinblick auf den Aufwand, den wir bei der Analyse und Aufklärung zu Recht betreiben, durchaus vertretbar gewesen wäre.
Wir werden nach Abschluss des Untersuchungsausschusses also Wege finden müssen, auf denen wir die gewonnenen Erkenntnisse in die parlamentarische Arbeit einführen können.
Ich erwarte eine konstruktive gemeinsame Arbeit und denke, dass wir sehr schnell zu einem vernünftigen und strukturierten Arbeitsablauf kommen werden. Auch wir haben ein Interesse daran, die Untersuchungen zum Ende des Jahres abzuschließen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es steht außer Frage, dass die durch die Presse gelaufene Ankündigung von Siemens, künftig keine zusätzlichen Partikeltherapieprojekte durchzuführen, für Verunsicherung gesorgt und Fragen aufgeworfen hat. Letztlich hat dies vor allem diejenigen mobilisiert, die von vornherein gegen dieses Projekt waren. Deshalb ist es sinnvoll und nützlich, dass diese Anfrage von der FDP gestellt worden ist. Es ist hilfreich und nützlich, sich die Antwort präzise anzuschauen, die das Ministerium vorgelegt hat. Das, was Herr Marnette heute vorgetragen hat und was auch im schriftlichen Bericht nachzulesen ist, hat weitgehend für Klarheit gesorgt. Dabei unterstreiche ich das Wort „weitgehend“, weil Fragen bleiben.
Ich will nicht all das wiederholen, was Kollege Garg hier vorgetragen hat. Meine Kollegin von der CDU hat dies noch einmal aus einem anderen Blickwinkel vorgetragen. Erlauben Sie mir, dass ich auf Wiederholungen verzichte. Ich möchte einen zusätzlichen Aspekt in die Diskussion einbringen. Ich glaube, dass die Landesregierung in den Fragen von Vertragssicherheit und Controlling gut aufgestellt ist. Sie hat als Verhandlungspartner ordentliche Arbeit gemacht. Ich glaube, auf dieser Seite sind wir sicher.
Kollege Garg hat es schon gesagt, es bleibt die Frage der Innovation. Wir haben verbindlich Innovationsupgrades verabredet. Wir haben verbindlich Erneuerungszyklen für medizinische Großgeräte verabredet. All das ist okay. Wir alle aber wissen, dass in diesem Bereich Innovationen stattfinden, die Paradigmenwechsel beinhalten können.
Deshalb müssen wir nachfragen, wie wir künftig mit diesem Prozess umgehen wollen. Ich glaube, das ist ein Thema, das eher im Ausschuss angesiedelt sein sollte, weil wir dort intensiv nachfragen können.
Ich habe noch einen letzten Satz: Herr Minister, es mag Semantik sein, vielleicht bin ich auch in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von sprachlichen Formulierungen unbedarft, aber der Bericht spricht fast überall davon, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass etwas so ist. Es heißt fast nirgendwo, dass die Landesregierung von etwas überzeugt ist. Vielleicht können wir die Frage der Semantik im Zusammenhang mit diesem Thema noch einmal im Ausschuss vertiefen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des zweiten Konjunkturpakets, des größten Konjunkturprogramms in der Geschichte der Bundesrepublik werden Regierungen und Parlamente gemeinsam ihrer Verantwortung gerecht, schnell und zielgenau auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zu reagieren. Das Konzept der Bundesregierung, das jetzt in der Form, wie es vorgelegt wurde, vom Bundestag beschlossen ist, das erfreulicherweise den Bundesrat passiert hat, orientiert sich weitgehend an dem Steinmeier-Plan für einen Wachstums- und Stabilitätspakt. Und das ist gut so, denn die Impulse sind richtig:
Erstens ein massiver Impuls für kommunale Investitionen;
Zweitens eine klare Alternative für Qualifizieren statt Entlassen;
Drittens ein klarer Impuls zur Unterstützung der Familien, dann auch die Senkung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch zur Senkung von Lohnnebenkosten und schließlich auch die viel verspottete, aber die in der Umsetzung - teilweise gegen jede Ratio - erstaunlich erfolgreiche Unterstützung der Automobilbranche durch die Umweltprämie.
Ich möchte gern an dieser Stelle einen etwas anderen Aspekt, als ihn Kollege Callsen formuliert hat, hinzufügen: Wir sind auch sehr froh, dass mit der Durchsetzung von Mindestlöhnen in weiteren sechs Bereichen und einer Regelung für die Zeitarbeit ein wichtiger Durchbruch gelungen ist.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Paket antwortet auf die weltweite Wirtschaftskrise, deren Auswirkungen wir im Detail auch für unsere regionale Wirtschaft noch gar nicht kennen. Deswegen will ich deutlich sagen, dass es auch um etwas sehr Grundsätzliches geht. Es geht grundsätzlich darum, die Handlungsfähig
keit des Staates auf sämtlichen Ebenen vom Bund bis zu den Kommunen zu unterstreichen. Ich füge hinzu: Eine demokratische Gesellschaft muss auch Antworten finden auf globale Krisen, die nicht vom Himmel fallen, sondern die vom Menschen gemacht sind und die wir durch vernünftige Politik konterkarieren müssen.
Das Konjunkturprogramm in der Höhe von 10 Milliarden € - die Zahlen für Schleswig-Holstein sind bekannt, die muss ich nicht alle wiederholen - setzt unserer Auffassung nach die richtigen Schwerpunkte. Wir haben bereits im Januar ausführlich über diese Dinge diskutiert. Ich möchte die Landesregierung an dieser Stelle dafür loben, dass sie sehr zügig in Erwartung der positiven Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag alle Vorbereitungen getroffen hat, die eine zügige Umsetzung ermöglichen. Das ist eine gute Vorarbeit, die die Landesregierung meiner Meinung nach an dieser Stelle geleistet hat. Das muss auch einmal gesagt werden dürfen.
Meine Damen und Herren, die Umsetzungsziele des Programms in Schleswig-Holstein stimmen. An den Umsetzungsschritten in Schleswig-Holstein muss zügig weitergearbeitet werden. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass im Mittelpunkt des Investitionsprogramms die Bildungseinrichtungen stehen. In Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen - übrigens in auch Weiterbildungseinrichtungen, was manchmal vergessen wird - haben wir die Möglichkeit, vernünftig zu investieren und die Infrastruktur zu verbessern. Wir unterstützen ausdrücklich den praktischen Weg der Mittelverteilung. Wir halten es für sinnvoll, die Finanzierung nach der Zahl der Kinder, die die Kindertagesstätten und Schulen besuchen, vorzunehmen, wobei die Kreise - dort ist es am besten aufgehoben - selbst über ihre Prioritäten entscheiden. Wir halten es auch für vernünftig, dass eine besondere zweiprozentige Tranche von knapp 5 Millionen € für die Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen sind.
Das Programm der Bundesregierung setzt in erster Linie auf energetische Modernisierung. Natürlich ist nicht jede Maßnahme an unseren Bildungseinrichtungen, die gewünscht wird, strikt unter dem Gesichtspunkt einzuordnen. Die Wünsche der Schulträger schließen sicherlich mehr als den Wunsch nach energetischer Gebäudesanierung ein. Es sollen Anbauten finanziert werden, Forscherecken eingerichtet, Chemielabore modernisiert und
auch in IT-Ausstattung investiert werden. Was davon möglich sein wird, wird zurzeit offenbar mit dem Bund verhandelt. In der Anhörung des Bundestags war zu hören, dass der Bundesbildungsstaatssekretär Storm interessanterweise unzweideutig formuliert hat, dass es „eine Öffnung geben soll, nach der über die energetische Gebäudesanierung hinaus auch andere pädagogische Investitionen möglich sein sollen“. Das hört sich gut an. Ich habe wörtlich aus dem Protokoll des Bundesbildungsausschusses zitiert, Frau Ministerin. Ob das allerdings so durchsteht, wird sich abschließend noch klären.
Für die SPD-Fraktion sind drei Punkte in diesem Zusammenhang zentral: Erstens. Wir wollen so schnell wie möglich Klarheit, damit die Kommunen so schnell wie möglich handeln können. Zweitens. Wir wünschen uns größtmögliche Flexibilität beim Einsatz der Mittel. Und drittens. Wir unterstreichen allerdings auch, dass energetische Maßnahmen ein wichtiger Impulse für nachhaltige Sanierungen sind und damit zu Recht ein wesentlicher Bestandteil des Programms sind. Das soll an diesem Punkt nicht vergessen werden.
Ich habe durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass bundesseitig an der einen oder anderen Stelle restriktiv gedacht wird, denn es sind schließlich die Bundesländer gewesen, die dem kooperativen Föderalismus den Garaus gemacht haben und nun Geld haben wollen, um in Bildung zu investieren.
Das ist sicherlich eine schwierige und auch wichtige Diskussion. Allerdings gerade im Hinblick auf die Ziele des Konjunkturprogramms, Arbeitsplätze zu sichern, die Konjunktur anzuschieben, darf es nicht um Prinzipienreiterei gehen, sondern es muss um Maßnahmen gehen, die schnell im Rahmen des rechtlich Möglichen umgesetzt werden können.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen: Wir haben heute Morgen über das Thema Verschuldung gesprochen. Wenn wir für ein solches Konjunkturprogramm zusätzliche Schulden aufnehmen, dann darf das Ergebnis nicht sein, dass wir lediglich in kurzfristige Beschäftigungseffekte investieren, sondern wir müssen eine nachhaltige Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur vorantreiben, mit langfristigem Nutzen für eine klimabewusste Bildungsgesellschaft. Mir scheint es wichtig, das an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen.
Die Maßnahmen werden im Hochschulbereich, im Forschungsbereich greifen. Für das UK S-H wird es positive Effekte haben. Die kommunalbezogenen Infrastrukturmaßnahmen im Städtebau, bei den Krankenhäusern und im Lärmschutz will ich hier nicht alle auflisten. Das haben Sie alle nachlesen können. Insgesamt ist das ein vernünftiges Paket. Ich möchte einen Gedanken hinzufügen, der an dieser Stelle vielleicht noch nicht formuliert worden ist, nämlich dass neben den energetischen Sanierungen auch beispielsweise die Schaffung zusätzlicher Barrierefreiheit möglich ist und Gewicht haben kann, sozusagen ein Stück „soziale Sanierung“. Wir sind sehr froh, dass das auch durch dieses Programm ermöglicht wird, weil wir das für einen wichtigen Punkt halten.
Dort, wo wir nicht wie im Bildungsbereich oder auch bei den Krankenhäusern Mittel pauschal an Kreise zuweisen, ist nicht auszuschließen, dass auch das „Windhundprinzip“ bei der einen oder anderen Stelle unter Umständen zur Geltung kommt. Deshalb möchte ich noch einmal deutlich sagen: Die Vorgaben des Bundes, das Prinzip der Zusätzlichkeit und die Tatsache, dass möglichst schnell die geplanten aber nicht etatisierten Projekte umgesetzt werden sollen, heißt für uns als Parlament meines Erachtens Folgendes. Erstens muss Qualität und Zügigkeit bei den Projekt an im Vordergrund stehen. Das ist klar. Meines Erachtens muss für uns aber auch deutlich sein, das Transparenz und Qualität bei den Entscheidungen über die Projekte und die Projektbewilligungen im Mittelpunkt stehen müssen, damit auch das Parlament die Möglichkeit hat, das Handeln der Regierung bei der Umsetzung des Programms zu kontrollieren und gegebenenfalls zu kommentieren und darauf Einfluss zu nehmen. Das möchte ich als Parlamentsabgeordneter hier auch noch einmal deutlich sagen. Für uns ist das wichtig.
Lassen Sie mich einen letzten Aspekt aus diesem riesigen Paket des Konjunkturprogramms herausgreifen, nämlich die Säule „Qualifizieren statt entlassen“. Hier ist ein Instrumentarium geschaffen worden, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht sofort den bequemen Weg des Entlassens zu wählen, sondern Hilfe in Anspruch zu nehmen, um qualifizierte Mitarbeiter im Betrieb zu halten und um Qualifikationen zu erweitern. Das Konjunkturprogramm setzt auf eine Unternehmensphilosophie im Bereich Qualifizierung, auch im Teil zur Kurzar
beit, der beschlossen worden ist, eben nicht nur nach Quartalsbilanzen kurzfristig abzustoßen und zu entlassen, sondern die Unternehmensziele mit längerem Atem und klarem Konzept zu verfolgen.
Wir hoffen und sind sehr guter Dinge, dass gerade dieser Teil bei der mittelständischen Wirtschaft in Schleswig-Holstein Früchte tragen wird. Zurzeit - dass muss ich schon sagen - hören wir hier und da von Betriebsräten, dass sich diese Möglichkeiten des Konjunkturprogramms immer noch nicht überall bis zu den Vorständen und den Geschäftsleitungen rumgesprochen haben. Ich bin mir aber sicher, Herr Marnette, dass der Wirtschaftsminister in dieser Frage, was die Nutzung der Möglichkeiten der Qualifizierung in den Unternehmen angeht, helfen und nachhelfen kann. Ich denke, da sind Sie sicherlich mit mir einer Meinung, dass da noch einiges getan werden kann.
Hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist natürlich auch noch einmal die Möglichkeit, dass Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Abschluss die Möglichkeit zugeben, einen solchen zu erwerben, und jungen Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz Unterstützung zu geben.
Ich sage das deshalb, weil manchmal missverstanden wird, dass dieses Konjunkturprogramm, dass sich dieses Paket ausschließlich auf infrastrukturelle Maßnahmen konzentriert. Wir haben auch direkte Hilfen, die auf dem Arbeitsmarkt nützlich sind, die den Menschen helfen, die die Familien entlasten. Das macht insgesamt ein rundes Programm, in das wir unsere Hoffnung setzen und das wir sehr begrüßen. Das ist auch ein Stück Ausdruck dessen, dass eine Große Koalition in der Lage ist, schnell und konsenzfähig durchaus vernünftige Beschlüsse auf dem Weg zu bringen. Das Konjunkturprogramm ist ein solches. Ich darf Sie auffordern und bitten, der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu folgen, damit wir die Politik -
Ich hatte sowieso nur noch drei Sätze, eher drei Worte, Frau Präsidentin.
Ich bitte Sie deshalb, ihr zuzustimmen, damit wir das mit einem vernünftigen Beschluss zum Abschluss bringen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Herbst hat mich heute Morgen im Foyer gefragt, ob die SPD-Fraktion dem Antrag der Grünen zustimmen werde. Ich habe das heute Morgen so verstanden, dass ihn die Sorge um die Koalitionsdisziplin der SPD umtreibt. Aber nach dieser Rede kann man auch andere Vermutungen haben. Denn Ihr ultimatives Bekenntnis zum Staatssekretär klingt etwa so wie die Präsidiumserklärungen kurz vor Trainerentlassungen. Insofern mag es sein, dass Sie selbst ein Auge auf diesen Job geworfen haben.
Ich muss Sie entweder beruhigen oder aber enttäuschen - das mögen Sie selbst entscheiden. Wir werden dem Antrag der Grünen natürlich nicht zustimmen.
Ich will dazu kurz fünf Punkte sagen.
Erstens begründen die Grünen ihren Antrag im Kern mit der Formulierung: aufgrund eines Fehlverhaltens des Staatssekretärs. Für meine Fraktion will ich deutlich sagen: Wir sehen kein Fehlverhalten des Staatssekretärs, auch nicht in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender. Insofern sehen wir
keine Veranlassung, dem Antrag der Grünen Folge zu leisten.
Zweitens. In der Begründung des Grünen-Antrags Herr Kollege Hentschel hat einige Gründe vorgetragen - ist eine Chronique scandaleuse aufgeführt. An der Widersprüchlichkeit der Aussagen sieht man schon, dass die Probleme etwas tiefer liegen müssen. Die einen beklagen sich, dass in dem Aufsichtsrat zu stark wirtschaftlich argumentiert werde, beispielsweise Frau Bröcker. Andere argumentieren, dass zu wenig wirtschaftlich argumentiert werde. Dritte wiederum sagen, das Problem seien eigentlich Indiskretionen. Das zeigt, dass das Problem tiefer liegt und nicht allein an einer Personalie festgemacht werden kann.
Drittens. Es ist in der Tat so - auch Minister Dr. Marnette hat sich in ähnlicher Richtung geäußert -, dass wir es im Klinikum mit Partikularinteressen zu tun haben. Das ist nun wahrlich keine überraschende und neue Erkenntnis. Natürlich gibt es diejenigen, deren Forschungsinteresse im Vordergrund steht. Es gibt bei anderen Interessen, die eher im wirtschaftlichen Bereich angesiedelt sind. Wir haben die Kiel-Lübeck-Fragen. Wir haben die Interessen der verschiedenen Gruppen in diesem Klinikum.
Das Problem ist doch nicht, dass es Partikularinteressen gibt oder vielleicht sogar Indiskretionen, was ich nicht weiß und was ich auch nicht behaupten will. Das Problem ist, dass Partikularinteressen und -institutionen erfolgreich sein können, dass man zulässt, dass sie erfolgreich sind. Das ist das eigentliche Problem. Das müssen wir in der künftigen Arbeit abstellen.
Viertens. Minister Austermann, also unser vorheriger Wirtschaftsminister, und auch Staatssekretär de Jager haben sich sehr erfolgreich ins Zeug gelegt, um die früheren Vorstandsmitglieder loszuwerden. Das kann man ohne Frage sagen. Das ist hier im Parlament auch so vorgetragen worden. Deshalb gilt unsere Erwartung, dass bei der neuen Zusammensetzung und Zusammenführung des Vorstands die Position des Vorstandsvorsitzenden schnell, zügig und mit großer Professionalität besetzt wird. Ein neues Vorstandsmitglied haben wir. Der Bereich Pflege befindet sich im Verfahren. Wir erwarten, dass es zügig umgesetzt wird. Da sind wir optimistisch. Diese Erwartung muss man
in aller Ruhe aussprechen. Wir gehen davon aus, dass die Gremien in der Lage sind, dieses zu lösen.
Fünftens stehen wir zu dem verabredeten Verfahren „Sanierung ohne Privatisierung“. Das muss nicht alles wiederholt werden. Als Parlament haben wir uns aus Personalentscheidungen herauszuhalten. Das wollen wir auch tun. Ich will trotzdem eines sagen: Wir haben einen starken Sanierer im Klinikum. Wir haben einen Kaufmännischen Vorstand im Klinikum. Wir haben einen Pflegevorstand im Verfahren. In der Ausschreibung ist deutlich gemacht worden, dass hier auch wirtschaftliche Kompetenz eine Rolle spielen soll. Deswegen sage ich eindeutig: Bei der Frage des Vorstandsvorsitzes muss sich auch in der Person medizinische Exzellenz abbilden, um den Bereich Forschung und Lehre an den Hochschulen, unterstützt durch das Klinikum, abzusichern.
So viel, glaube ich, muss man hier im Parlament an inhaltlicher Einlassung auch machen können.
Zum Schluss möchte ich noch einmal deutlich machen, dass wir kein Fehlverhalten des Aufsichtsratsvorsitzenden erkennen. Wir sagen aber, gerichtet an die gesamte Landesregierung - ich betone: an die gesamte Landesregierung -: Wir alle können uns anhaltende Erfolglosigkeit bei der Besetzung des Posten des Vorstandsvorsitzenden nicht gönnen und nicht leisten.
Deswegen erwarten wir, dass die Dinge zügig angepackt werden. Alle weiteren Details sollten wir vielleicht besser im Ausschuss beraten. Unsere Zustimmung zu diesem Antrag haben Sie sicherlich nicht ernsthaft erwartet, und wir werden ihm auch nicht zustimmen. Wir beraten im Ausschuss in der Sache weiter und hoffen, dass wir die Dinge zügig vom Tisch bekommen.
Herr Abgeordneter, Sie haben gesagt, dass Sie es für sinnvoll und vernünftig halten, dass die beiden Dekane im Aufsichtsrat vertreten sind. Im nächsten Satz haben Sie aber vom Vorstand gesprochen. Meinen Sie nun den Aufsichtsrat oder den Vorstand?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beginnen möchte ich mit einem Lob für das Ministerium. Man muss sagen, das Verfahren, die Beteiligung des Parlaments im informellen Bereich, war transparent und gut.
- Frau Kollegin Birk, man muss an der Sitzung teilnehmen, und man muss die Vorlagen lesen. Dann ist man auch informiert.
Ich bin dankbar, dass wir diese Debatte heute auf der Grundlage einer bereits intensiven Diskussion zum Thema Zielvereinbarungen im Ausschuss und auf der Grundlage der Papiere, die uns auch heute vorliegen, führen, dass wir viele Dinge schon abarbeiten konnten. Deshalb können wir uns in der heutigen Debatte vielleicht ein paar Details sparen.
Ich will auch sagen, dass wir die in den Vereinbarungen niedergelegten hochschulpolitischen Leitsätze in dieser Form voll unterstreichen können, und ich darf für mich persönlich sagen, dass ich eine Formulierung wie - ich darf zitieren - „die Hochschulen zu verpflichten, Lehre und Studium stärker an den gesellschaftlichen Belangen zu orientieren“ nicht nur gern lese, sondern da lacht das Herz eines alten Studentenfunktionärs. Dass man so etwas noch in einem regierungsamtlichen Blatt lesen darf,
Herr Minister, stimmt mich optimistisch für die Zukunft.
Den beiden Zielen, die Sie herausgehoben formuliert haben, stimmen wir ausdrücklich zu. Dabei geht es einmal um die Vorbereitung unserer Hochschulen - im Wesentlichen der CAU, aber ich sage dennoch: unserer Hochschulen - auf die nächste Runde der Exzellenzinitiative. Diesbezüglich muss man frühzeitig starten. Das ist hiermit niedergelegt, was wir außerordentlich begrüßen. Und wir begrüßen es auch, dass die strukturelle Sicherung der Lehramtsausbildung, quasi vor die Klammer des gesamten Zielvereinbarungsprozesses gezogen, niedergelegt ist.
Ich will aber auch sagen, dass wir uns zwei Bereiche dieser vor die Klammer gezogenen Punkte noch intensiver herausgearbeitet gewünscht hätten. Erstens sollten wir im Bereich der Lehrerausbildung nicht nur über strukturelle Sicherung reden, sondern auch über eine Weiterentwicklung auf der Folie der Veränderungen, die wir in der Schule haben.
Zum Zweiten wäre es angemessen gewesen, die Stärkung der Fachhochschulen im Bereich von Forschung und Entwicklung vor die Klammer zu ziehen und sie als starken Partner für die Lösung des wachsenden Fachkräftemangels, den wir in Deutschland haben, weiterzuentwickeln.
Die planungssichernde Wirkung von Zielvereinbarungen, vor allen Dingen die Übernahme von tariflichen Personalkostensteigerungen, ist mehrfach angesprochen worden. Das will ich nicht alles wiederholen. Ich greife Beispiele heraus, um zu zeigen, dass erstens Beschlüsse des Landtages hinreichend beachtet worden sind und dass sich zweitens manche Prozesse qualitativ weiterentwickelt haben. Ich verweise auf die Verbesserung der Gleichstellung und die Erhöhung des Anteils an weiblichen Wissenschaftlerinnen und greife dort einmal drei Beispiele heraus.
Die CAU verpflichtet sich, in allen Bereichen der Administration und des Wissenschaftsbetriebes bei der Planung, Durchführung und Bewertung ihrer Aufgaben, Programme und Maßnahmen dem Gender-Aspekt Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist vereinbart worden, dass die Hochschule eine regelmäßige Berichtspflicht wahrnimmt.
In der Zielvereinbarung mit der Uni Flensburg - in dem unumstrittenen Teil - sind unter anderem vereinbart:
„Proaktive Berufungsverfahren, Integration der Genderperspektive in Berufungsrichtlinien, positive Sanktionierung aus der indikatorgesteuerten Mittelverteilung, Förderung von double career couples,“
- Blödes Wort, aber eine gute Sache -,
„Stipendiatinnenprogramme, Installierung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Süden, um auch die dritte Universität hier zu zitieren, in der Zielvereinbarung mit der Universität Lübeck heißt es, die Universität verpflichte sich zur Umsetzung der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Eine entsprechende Stellungnahme sei auch mit quantitativen Zielen, darunter zum Beispiel die Erhöhung des Frauenanteils an Professuren und Juniorprofessuren, die der DFG bis Ende März 2009 vorzulegen seien, akzeptiert. Die Uni verpflichtet sich dabei - dahinter setze ich einmal ein Ausrufezeichen -, Institute unter Berücksichtigung der Zahl der Studentinnen und Doktorandinnen mit einer hohen Frauenhabilitationsquote positiv beziehungsweise Institute mit einer geringen Frauenhabilitationsquote negativ aus der indikatorgesteuerten Mittelvergabe zu sanktionieren.
Hier passiert das, was wir mehr als einmal angemahnt und diskutiert haben. Bei der Umsetzung von hochschulpolitischen Zielen müssen auch faktische Konsequenzen auf den Weg gebracht werden. Wir begrüßen und loben außerordentlich, was hier zustande gekommen ist.
Was für den Bereich Gleichstellung gilt - ich kann das nicht alles ausführen -, trifft auch für die Bereiche wissenschaftliche Weiterbildung, stärkere internationale Orientierung und Ausbau von Qualitätsentwicklung und Technologietransfer zu.
Einen Bereich in diesem Komplex will ich mit einer kleinen kritischen Anmerkung herausstreichen. Uns ist der Bereich der Stärkung von Lehre unterschiedlich stark aufgefallen, und wir glauben, dass hier noch Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind. Wir müssen weiterhin ein kritisches Auge auf
diese Entwicklung haben. Denn gerade im Zusammenhang mit dem quantitativen Ausbau der Hochschulen und der Steigerung der Studierendenzahlen durch den Hochschulpakt muss sichergestellt werden, dass die Qualität der Lehre mit der Entwicklung von Forschung und Wissenstransfer Schritt halten kann. Was ich hier konkret ausgeführt habe, trifft die gesamte Hochschullandschaft.
Drei Beispiele aus den Universitäten sollen natürlich nicht heißen, dass sich die Fachhochschulen nicht in demselben Maße engagieren, nein, im Gegenteil: Gerade im Bereich von Qualitätsmanagement sind manche Fachhochschulen in der Sache schon ein Stück weiter als die Universitäten. Alle sind aber auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren, die Universität Flensburg beziehungsweise ihr Präsident - wir hatten dies im Hauptfokus im Ausschuss - hat nach unserem heutigen Wissensstand den Entwurf der Zielvereinbarung noch nicht unterschrieben. Der Senat der Hochschule hat in der letzten Woche in einem erneuten Beschluss ihren Präsidenten aufgefordert, diese vorerst nicht zu unterschreiben und nachzuverhandeln. Deswegen scheinen mir in diesem Zusammenhang zwei hochschulpolitische Bemerkungen für die SPD-Fraktion notwendig.
Erstens. Es ist in der Tat schon erstaunlich, dass in dem Zielvereinbarungsentwurf formuliert wird:
„Die Universität Flensburg erklärt, dass sie mit den bereitgestellten Mitteln nicht in der Lage ist, die in der Zielvereinbarung genannten Ziele auf Dauer mit den gebotenen Qualitätsstandards zu erfüllen. Das Ministerium teilt diese Einschätzung...“.
Das ist ein erstaunlicher Vorgang. Allerdings muss klargestellt werden, dass wir hier über Zielvereinbarungen reden, die fünf Jahre dauern. Wir haben vorgestern einen Doppelhaushalt für zwei Jahre beschlossen. Die Fehlbedarfsformulierung, die hier einvernehmlich ist, bezieht sich auf fünf Jahre. Dort haben wir Gesprächs- und Verhandlungsbedarf über das, was 2011 folgende passiert. Das ist unbestreitbar.
Zweitens. Von dem einen oder der anderen ist in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt worden - in der Pressemitteilung des SSW, aber in noch viel stärkerer Form und mit einem geradezu tränenrührenden Alarmismus auch durch die Kollegin Herold -, dass die Mittel, die wir im Haushalt vorgese
hen haben, angeblich nicht ausreichen, um die Lehrerausbildung zu sichern und die Akkreditierung zu gewährleisten. Dieser Unterstellung muss und will ich eindeutig entgegentreten.
Nicht nur der Präsident selbst hat im Bildungsausschuss keinesfalls in Zweifel gezogen, dass mit den für 2009 und 2010 zur Verfügung stehenden Mitteln die Akkreditierung der Lehreramtsstudiengänge möglich ist. Auch das konkrete Handeln der Universität selbst unterstreicht dies.
In der letzten oder vorletzten Woche wurde hochschulintern begonnen, die zusätzlichen Mittel, die Flensburg zur Verfügung stehen - immerhin deutlich mehr als 10 % plus in den nächsten beiden Jahren -, in Stellen umzusetzen. Die hochschulintern beschlossenen Stellen sind keinesfalls alles Stellen, die die Akkreditierungsagentur gefordert hat.
Jeder dieser Vorschläge zur Neubesetzung ist ohne Frage fachlich berechtigt. Das will und kann ich nicht kritisieren. Es unterstreicht aber eindeutig, dass die Mittel für die von der Akkreditierungsagentur geforderten zusätzlichen Anstrengungen auf jeden Fall für 2009 und 2010 ausreichend sind.
Meine Damen und Herren, ich habe an mehreren Stellen in diesem Landtag bereits gesagt, dass sowohl das Land Schleswig-Holstein als auch die Universität Flensburg Hausaufgaben machen müssen. Wir haben mit den zusätzlichen Mitteln 2008 und dem Haushalt einen wichtigen Teil unserer Hausaufgaben gemacht. Ich stehe nicht an hinzuzufügen, dass wir für die Jahre 2011 folgende neue Überlegungen anstellen müssen, auch finanzielle Überlegungen. Wir erwarten natürlich auch, dass die Dinge, die nicht in Geld gerechnet werden, erledigt und die Hausaufgaben gemacht werden. Ich gehe davon aus, dass die Einlassungen der Akkreditierungsagentur, die nichts mit Geld zu tun haben, nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Das hat die Hochschule auch erklärt.
Kollege Klug und ich haben mehr als einmal darauf hingewiesen.
Ich komme zu meinem letzten Punkt. Die Agentur hat nicht nur eine Strukturkommission gefordert, die nicht nur schon eingerichtet ist, sondern auch das erste Mal getagt hat - das ist sehr lobenswert -, sondern sie hat auch gefordert, dass die Berufungskommission an der Universität Flensburg „über
wiegend oder ausschließlich extern zu besetzen seien“. Eine in jeder Hinsicht bemerkenswerte Empfehlung, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte. Jeder, der sich ein wenig in der Hochschullandschaft auskennt, sollte die Zeichen der Zeit erkannt haben.
Für uns bleibt: Der Universitätsstandort Flensburg ist nicht verzichtbar. Wir brauchen die Universität Flensburg mit ihrer Lehrerausbildung und den deutsch-dänischen Studienangeboten als zentralen Profilen.
Mit allen Hochschulen in unserem Land haben wir mit den Zielvereinbarungen eine vernünftige Perspektive formuliert. Es bleibt unsere Aufgabe als Parlament, diesen Prozess kritisch zu begleiten. Wir als SPD-Fraktion werden das tun, und ich bin sicher, die anderen Fraktionen des Hauses auch, wenn auch manchmal mit etwas anderen Vorzeichen, Frau Birk, aber das werden Sie uns sicherlich gleich vortragen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bildungsgipfel von Dresden ist sicherlich eine der Veranstaltungen, von denen man sagen muss, dass sie von vornherein mit erheblichen Erwartun
gen überfrachtet worden sind. Es hat ja kaum eine Organisation, einen Verband, eine Institution aus dem Bildungsbereich gegeben, die/der nicht ausführlich ihre/seine Erwartungen im Vorweg formuliert hätte. Deswegen ist es nicht so erstaunlich, dass die Ergebnisse ein Stück hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Dass allerdings - das will ich schon sagen - so wenig über bereits Bekanntes und Begonnenes hinaus verbindlich verabredet wurde, enttäuscht schon.
Dabei geht es weniger darum, ob jetzt die einfache Algebra mit Fingerübungen zu vernünftigen Ergebnissen kommt. Ich habe ja gehört, dass der Abgeordnete Klug und der Ministerpräsident sich demnächst zusammensetzen werden, um die algebraischen Fragen noch einmal durchzudeklinieren. Ich würde eher die Frage stellen, ob wir auf der qualitativen Seite durch diesen Gipfel ein Stück vorangekommen sind.
Meine Damen und Herren, Sie haben alle die Presse verfolgt, die sich enttäuscht über den Gipfel geäußert hat. Ich bin ziemlich sicher, dass von dem Ergebnis auch die Bundeskanzlerin ein Stück weit enttäuscht gewesen ist. Es ist jedenfalls kein Ergebnis, mit dem sich irgendjemand im Glanz des Bildungsgipfels hätte sonnen können. Ich will aber auch sagen: Der Bundeskanzlerin Frau Merkel ist dabei sicherlich kein Vorwurf zu machen, höchstens vielleicht der, dass sie sich nicht kräftig genug gegen die Radikalföderalisten in den Landesregierungen ihrer Parteien durchgesetzt hat.
Wie formulierte doch der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Wolfgang Böhmer vor dem Treffen?
Ich darf mit Ihrer Erlaubnis den sachsen-anhaltinische Ministerpräsident zitieren, der am Tag vor diesem Gipfel folgendermaßen formulierte: „Ich erwarte, dass der Bildungsgipfel nach drei Stunden vorbei ist. Ich habe ihn nicht erfunden.“ Ein offenes Wort und klares Wort, finde ich. Die Linie aus der Diskussion um die Föderalismusreform I, nämlich jede bildungspolitische Kooperationsmöglichkeit
zwischen Bund und Ländern in der Verfassung zu streichen, lebt fort, von Bayern bis Baden-Württemberg, von Nordrhein-Westfalen ins Sächsische hinein. Ich will aber ausdrücklich sagen, dass sich die Haltung, die die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze eingenommen hat, deutlich und positiv von dieser Haltung abgehoben hat.
Meine Damen und Herren, die Kanzlerin Merkel, Frau Schavan und auch andere bekannte Bundespolitiker der CDU haben seit einem Jahr relativ deutlich öffentlich gesagt, dass die föderale Bildungskooperation neu entdeckt werden muss. Ich und die Fraktion der SPD wollen das ausdrücklich würdigen. Allerdings muss man auch sagen: Die Geister, die man rief, wird man nicht so schnell wieder los. Dann hat man natürlich auch ein Problem, nämlich das Problem, dass man nicht zu verbindlichen Vereinbarungen kommt und nicht über Absichtserklärungen wirklich hinausgeht.
Als ein Ergebnis der Konferenz wurde die Qualifizierungsinitiative für Deutschland vorgestellt, ein Papier mit Grundsätzen, die nicht alle wirklich neu sind, die aber durchaus richtig sind und in die richtige Richtung weisen. Allerdings muss man der Ehrlichkeit halber sagen: Fast alles, was in Dresden beschlossen worden ist, ist bereits Beschlusslage der Koalition und ist auf den Weg gebracht: Ausbau der Kinderbetreuung, Unterstützung von Kindern aus finanziell schwachen Familien bei der Einschulung, Erhöhung des BAföG - sehr lobenswert, was die Bundesregierung da auf den Weg gebracht hat -, Ausbau der Studienplätze im Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Rechtsanspruch auf Förderung zum Nachholen eines Schulabschlusses.
Beim Thema Exzellenzoffensive will ich eine kleine Klammer aufmachen, ein typisches Beispiel dafür, wie man auf diesem Gipfel zu Ergebnissen gekommen ist. Wir sind uns eigentlich einig, wir brauchen eine Exzellenzinitiative II, aber es weiß noch keiner genau, in welche Richtung der Zug fahren soll, also wie sie inhaltlich ausgestaltet werden soll, in welchen Bereichen das organisiert werden soll und in welchen Formen. Dort ist noch einiges an Nacharbeit zu leisten. Das ist aber nach Gipfeln immer so, und das allein ist noch kein Problem.
Wir haben - ich habe das gesagt - eine ganze Reihe von Dingen, die im Wesentlichen Appellcharakter haben. Viele Länder haben deutlich und zu Recht gesagt, dass der Bund stärker als bisher in die Finanzierung großer Projekte einsteigen muss.
Da sind wir uns in diesem Haus, glaube ich, ausnahmsweise einmal einig.
Ich will aber auch sagen, dass die Forderung an den Bund zur Mitfinanzierung, natürlich ohne jede Form der Mitbestimmung für den Bund bei der Ausgestaltung der Maßnahmen, etwas ist, was man zwar fordern kann, aber es ist natürlich nicht besonders konsistent, nicht besonders kooperativ und auch nur begrenzt föderal gedacht. Da darf man sich natürlich nicht wundern, dass das Ergebnis noch nicht so durchschlägt, wie wir alle uns das wünschen.
Ich will aber noch zu den Lichtblicken des Gipfels kommen. Ich finde es sehr erfreulich, dass man bis 2015 das Potenzial von 275.000 zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern formuliert hat. Das heißt natürlich auch - ich will mich jetzt nicht in Zahlenspiele ergehen -, wenn man das fortrechnet, dass es erhebliche Anstrengungen - ich rede jetzt nur über diesen Punkt; ich rede nicht über die Prozentzahlen - im Landeshaushalt bedeuten muss und bedeuten wird. Darüber muss man sich klar sein.
Wir sind jetzt schon in der Situation - dazu gibt es eine ganze Reihe von Kleinen Anfragen auch im Bundestag -, dass es erheblichen Zweifel daran gibt, ob die Zusagen der Länder zum Hochschulpakt I auch nur annähernd erfüllt werden. Ich kenne aus den bisherigen Diskussionen in Berlin nur drei Bundesländer, die das bisher vollständig leisten können. Ich bin optimistisch und guter Dinge, dass wir das in Schleswig-Holstein schaffen, aber wir müssen das auch finanziell ernsthaft unterlegen.
Ich will zu den Prozentzahlen nichts sagen. Je abstrakter und größer die Zahlen sind, desto leichter kann man darüber feilschen und streiten und kommt nur begrenzt zu konkreten Ergebnissen. Ich will aber schon sagen - das war auch die Maßgabe von Lissabon -, dass die Frage der Erhöhung des Anteils der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt und an der Entwicklung der Gesellschaft insgesamt natürlich eine herausragende staatliche Aufgabe ist, aber nicht nur eine staatliche Aufgabe. Wir hängen in Deutschland nicht nur mit den staatlichen Ausgaben, wir hängen auch mit den privaten Investitionen im Bildungsbereich zurück. Es muss eine gemeinsame große Aufgabe von Staat und von privater Wirtschaft sein, den Bildungsbereich weiter auszugestalten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Strategiegruppe, die jetzt eingesetzt worden ist, will ich jetzt nicht so viel sagen. Ich will auch den Begriff „Roadmap“ nicht wiederholen. Ich will nur deutlich machen, dass wir in Schleswig-Holstein natürlich erhebliche Schwierigkeiten haben, all die Dinge zu finanzieren, die wir wollen. Wir haben aber auf der Ebene der Entwicklung von Qualität und von Vorschlägen eine ganze Masse im Köcher, was sich bundesweit sehen lassen kann. Wir müssen uns bundesweit mit unseren Maßnahmen und Initiativen nicht verstecken. Deswegen bin ich sehr optimistisch, dass unsere Bildungsministerin und unser Wissenschaftsminister auf ihren Spielfeldern dies auch bundespolitisch in die Bildungsdebatte, in die Wissenschaftsdebatte positiv einbauen können.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss in einigen Punkten sagen, was wir uns eigentlich von einem Bildungsgipfel erwartet hätten und was für uns nach wie vor der Lackmustest im Hinblick auf die Frage ist, wie wir zukünftig positive Entwicklungen im Bildungsbereich auch wirklich abschätzen können. Meines Erachtens müssen wir uns mit vier großen Überschriften befassen.
Erstens geht es um die verbindliche Zusage, die demografisch bedingten Haushaltseinsparungen im Bildungssystem zu belassen.
Man sagt das vielleicht einfach so daher, und es klingt vielleicht einfacher, als es ist. Deswegen sage ich: Das ist explizit ein Thema für den Bildungsgipfel. Ich bin der festen Überzeugung, dass das ein Land allein nicht wuppen kann. Nur wenn wir es im bundesdeutschen Geleitzug organisieren, nur wenn sich nicht einzelne Länder, die finanziell bessergestellt sind, aus der Verantwortung stehlen, kann es gelingen. Deswegen ist das ein Thema, das auf den Bildungsgipfel gehört.
Zweitens geht es um verbindliche Vereinbarungen zum Ausbau der Ganztagsschule einschließlich der dort zu verankernden Schulsozialarbeit. Der Herr Ministerpräsident hat sich dazu sehr erfreulich, sehr positiv und sehr unterstützenswert geäußert. Auch in diesem Punkt ist klar, dass eigentlich keine Landeszuständigkeit besteht, aber jeder weiß, dass die Schulträger das allein nicht wuppen können, sondern dass es einer großen nationalen Anstrengung bedarf. Also muss man das, was nach unserer Verfassung rechtlich möglich ist, in einer
großen Anstrengung politisch umsetzen. Ich glaube, dies ist im Bereich der Schulsozialarbeit ein zweiter wesentlicher Punkt.
Ich will einen vorletzten Punkt nennen: die verbindliche Erweiterung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne Abitur. Dies ist ein umfassendes Thema. Ich habe jetzt nicht die Zeit, um ausführlich hierauf einzugehen. In den verschiedenen Hochschulgesetzen der Länder gibt es diesbezügliche Regelungen, und dies liegt natürlich in der föderalen Zuständigkeit der Länder. Ich will aber deutlich sagen: Wenn wir den Flickenteppich nicht wollen und mehr Verbindlichkeit wollen, müssen wir nationale Verabredungen darüber haben, wie wir diesen Bereich stärken können. Solche nationalen Verabredungen kann man meines Erachtens auf einem Gipfeltreffen treffen, auf dem sich alle tatsächlich verpflichten, weil dies auch gesetzliche Veränderungen in den Ländern bedeutet. Wir erwarten, dass insoweit etwas geschieht, um das Problem des Fachkräftemangels in Deutschland in erheblichem Maß einer Lösung zuzuführen.
Ein letzter Punkt. Damit komme ich zum Schluss.
Damit komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin. Selbstverständlich gehört für uns Sozialdemokraten - das wird Sie alle nicht wundern - eine verbindliche Vereinbarung über die Gebührenfreiheit des gesamten Bildungswesens von der Kindertagesstätte bis zum Erststudium dazu. Wir werden nicht nachlassen, diese Forderung immer wieder deutlich zu formulieren.
Sie sehen: Ein Folgegipfel hat reichlich Aufgaben, die er noch anpacken muss. Ich hoffe, dass es dann nicht nur um öffentlich wirksame Diplomatie, sondern auch um tatsächliche Ergebnisse für die Bildungschancen unserer Kinder geht. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Wir wollen die Debatte gern weiterverfolgen.
Zum Verfahren will ich noch sagen, dass der Antrag der Grünen in der Form, wie er vorliegt, nicht
unsere Zustimmung finden kann, sondern einer weiteren Beratung bedarf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur kurz begründen, warum wir diesen Antrag nicht an den Ausschuss überweisen, sondern ablehnen wollen: Nicht, weil die Punkte, um die es inhaltlich in dem Antrag geht, nicht diskutabel sind. Damit wird sich der Bildungsausschuss ohnehin be
fassen. Nein, Sie fordern direkt und konkret dazu auf, eine Bundesratsinitiative zu starten. Wir sagen, dass auf dem Bildungsgipfel eindeutig besprochen ist, in welchen Bereichen gearbeitet werden soll. Jetzt eine Bundesratsinitiative ins Blaue hinein zu starten, die dort ohnehin beerdigt wird, ist nichts weiter als das Vortäuschen von Aktivität, die zu nichts führt. Deswegen sind wir gegen einen Antrag für eine Bundesratsinitiative zu diesem Zeitpunkt. Über die inhaltlichen Punkte können wir im Ausschuss gern reden. Deshalb wollen wir den Antrag heute nicht überweisen, sondern wollen ihn im Hinblick auf die Sache - Bundesratsinitiative - ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Finanzierung der Uni Flensburg und natürlich besonders die Lage der Lehrerausbildung beschäftigen uns hier im Parlament regelmäßig. Es gibt allerdings in der Tat einen Anlass, dass wir uns heute mit diesem Thema beschäftigen, denn es hat in den letzten Wochen und Monaten wichtige neue Fakten beziehungsweise Konzepte gegeben, über die man reden muss.
Erstens nenne ich hier den Bewilligungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Uni Flensburg, der schon mehrfach zitiert worden ist. Zweitens nenne
ich den Haushaltsentwurf der Landesregierung, auf den Frau Kollegin Herold schon eingegangen ist und den ich heute hier nur kurz streifen will. Zum Dritten gibt es - ich denke, das kann man nicht beiseitewischen - allerdings auch die Stellungnahme des Universitätsrats zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Frau Kollegin Herold, der Universitätsrat ist ja das Kind des von Ihnen schon mehrfach zitierten Ex-Ministers Austermann, was ich hier nebenbei erwähnen möchte.
Den Hintergrund bei unserer Debatte bilden natürlich auch andere hochschulpolitische Probleme, mit denen die Uni Flensburg, aber natürlich auch viele andere Hochschulen konfrontiert sind. Ich will das hier nur anmerken, ohne dazu in der Kürze der Zeit detaillierte Ausführungen zu machen. Die Unterfinanzierung der Hochschulen ist kein spezifisches Flensburger Problem und noch nicht einmal ein spezifisches schleswig-holsteinisches Problem. Es gibt in Flensburg aber natürlich besondere Probleme, die wir beheben müssen. Wir haben Probleme bei der Einführung konsekutiver Studiengänge in vielfältiger Art und Weise, die ich hier auch nicht im Einzelnen darlegen will. Ich will aber sagen, dass ein Teil dieser Probleme wahrscheinlich daraus resultiert, dass manche Aspekte bei der Einführung konsekutiver Studiengänge nicht ausreichend bedacht worden sind.
Wir haben - dies muss man, wie ich denke, in einer solchen Phase auch einmal auf den Prüfstand stellen - eine ungenügende Umsetzung des Hochschulpaktes I zu registrieren. Das Letzte, was ich aus Berlin gehört habe, ist, dass es wahrscheinlich nur drei Bundesländer schaffen, die vereinbarten Zielzahlen nach dem Hochschulpakt I zu erreichen. Wir haben in Schleswig-Holstein zudem nach wie vor die überkommene Form der schulartgebundenen Lehrerausbildung, also eine Ausbildung, die sich an Schularten orientiert, die es bald gar nicht mehr geben wird. Darüber muss jetzt nicht mehr ausführlich diskutiert werden, weil jeder weiß, dass es Vereinbarungen für die laufende Legislaturperiode gibt. Pacta sunt servanda. Wir halten uns natürlich an den Koalitionsvertrag.
Das dringlichste Problem, das gelöst werden muss, ist ohne Frage die Sicherstellung der Lehrerausbildung. Im August wurde erneut deutlich, dass die Akkreditierungsagentur in Hannover die vermittlungswissenschaftlichen Studiengänge unter die Lupe nahm und die Akkreditierung erfreulicherweise nur ausgesetzt und nicht abgelehnt hat. Hier
gilt der besondere Dank sowohl der Leitung der Hochschule als auch dem Wissenschaftsministerium, die dafür gesorgt haben, dass immerhin ein solches Moratorium möglich war. Es hätte ja auch schlimmer ausgehen können. Die Verweigerung der Akkreditierung wird in erster Linie mit dem Fehlen einer professoralen Mindestausstattung in vielen Fächern begründet. Es wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise in Fächern wie Philosophie oder Heimat- und Sachkunde überhaupt keine eigenen Professuren bestehen. Nichtsdestotrotz muss man darauf hinweisen, dass der Bericht der Agentur noch ein paar andere Kriterien erwähnt, beispielsweise dass nicht feststellbar sei - ich zitiere -, in welchem Umfang die Defizite im Bereich der Lehrerbildung durch interne Stellenumwidmungen der Universität Flensburg beziehungsweise durch Importe aus anderen Instituten ausgeglichen werden können.
So gibt es, heißt es in dem Text der Agentur weiter, im Bereich Management sogar ein eigenes Institut, dessen Kompetenz jedoch überhaupt nicht genutzt wird. Das ist ein Hinweis, den man zumindest nicht überlesen sollte.
Man kann sicherlich auch nicht bestreiten, dass es in Flensburg hausgemachte Probleme gibt. Der Agenturbericht spricht von Mathematikklausuren mit einer teilweise 80-prozentigen Durchfallquote. Auch die Tatsache, dass es in Flensburg noch nicht gelungen ist, einen Präsidenten zu wählen, spricht nicht gerade für eine besonders hohe Funktionalität der Strukturen.
Nichtsdestotrotz darf man nicht aus dem Auge verlieren, dass die inhaltliche Arbeit in Flensburg an vielen Stellen hervorragend ist. Die Agentur weist ich nenne einfach drei Beispiele - einige positive Beispiele auf. So erhalten die Bachelor-Studierenden in den Vermittlungswissenschaften verpflichtend eine Ausbildung in Methoden der empirischer Sozialforschung. Das wünschte man sich an anderer Stelle auch. Die Praktikumsstruktur sei besonders gut durchorganisiert. Und es werden Beispiele gut studierbarer Fächer hervorgehoben, wie zum Beispiel die Geschichte, weil „es eine theoriegeleitete Konzeption der Vergangenheitsbetrachtung und der gegenwärtigen Kommunikation über Geschichte mit einer überzeugende Abfolge von Modulen gibt“.