Protokoll der Sitzung vom 25.02.2009

sten Energieeinsparverordnung, kann man sich vorstellen, dass das Potenzial für Energieeinsparung dort groß ist. Das Problem ist jedoch, dass dies Auswirkungen auf die Mieten haben wird, denn die Erfahrungen zeigen, dass eine Mieterhöhung in der Regel die Einsparung bei der Heizenergie deutlich übersteigt. Bei ungebundenen Wohnungen kommt das noch schärfer zum Tragen.

Ich will nicht missverstanden werden, auch der SSW tritt für Energieeinsparungen ein. Wir sind der Meinung, dass unsere Altbauwohnungen saniert werden müssen. Wir sehen aber nicht, dass das, was wir erreichen wollen, mit dem vorliegenden Gesetz zu machen ist. Darum werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Das Wort für die Landesregierung hat nun Herr Innenminister Lothar Hay.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz wird ein modernes Gesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen für eine soziale Wohnraumförderung entspricht. Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, welche Vielzahl von Gesetzen wir durch die Föderalismusreform 1 damit ersetzen können. Auch die Neuregelung hat das Ziel der Wohlraumversorgung bedürftiger Bevölkerungsgruppen und die soziale Stadtentwicklung ebenso wie die Investition in den Klimaschutz. Verehrte Frau Kollegin Spoorendonk, weil Sie mit einem kritischen Ton anmerkten, dass Sie zwar nachvollziehen können, was die Quartiersentwicklung betrifft, aber dass das natürlich auch zu einer Reduzierung der Mittel führen würde: Wir beide kommen aus dem hohen Norden, und wir kennen auch bestimmte Stadtteile in Flensburg, wo man hervorragend wohnen könnte. Entscheidend dafür, dass Menschen dort hinziehen, ist aber auch, wie das Wohnumfeld ist, ob man sich dort wohlfühlt, gerade Familien mit Kindern. Deshalb meine ich, dass gerade die Quartiersentwicklung in diesem Zusammenhang der richtige Weg ist, damit wir auch Menschen wieder dort hinbringen, wo man gut wohnen kann.

(Anke Spoorendonk)

(Beifall bei der SPD - Zuruf des Abgeordne- ten Rolf Fischer [SPD])

- Das weiß ich, Herr Kollege Fischer, ich habe bewusst Flensburg genommen. Man sollte immer davon sprechen, wovon man am meisten versteht.

Es gibt einen Grundsatz, der auch in Zukunft gilt: Ohne Gegenleistung gibt es keine Förderung. Förderung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Sozialwohnungen - ich habe es gerade in meiner Anmerkung zu Frau Spoorendonk angedeutet -: Wir machen einen deutlichen Schritt in Richtung Städtebau. Auch das Konjunkturprogramm macht hier noch einen deutlichen Schritt, wie ich gestern Abend an dieser Stelle auch zur Freude des Kollegen Weber erklären durfte. Wir unterstützen damit die Quartiersentwicklung.

Wenn der Kollege Kubicki vorhin anmerkte, dass kleinere Vermieter dort nicht mit einbezogen werden könnten: Das ist nicht der Fall. Wir haben jetzt die Möglichkeit, dass auch kleinere Vermieter durch die neue Wohnraumförderung verstärkt partizipieren können. Wir wollen auch in Zukunft an dem Instrument der Objektförderung festhalten, weil wir so eine Stadt- und Quartiersentwicklung betreiben können. Subjektförderung - dafür sprach sich Herr Kubicki aus - ist nach unserem Verständnis dagegen sehr teuer und sehr begrenzt in der Wirksamkeit.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Kommunen erhalten mehr Gestaltungsspielräume, sie können auch selbst gefördert werden. Wir wollen der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft neue Möglichkeiten eröffnen, und schließlich soll das Gesetz die Sicherung der Zweckbindung für die seit 1948 geförderten Wohnungen regeln. Die Gründe für diese unter anderem auch vom Mieterbund hinterfragte Regelung sind einfach: weil die bisherigen Regelungen bürokratisch und starr waren, weder zeitgemäß noch zielgerichtet, nicht transparent und gleichzeitig hochkompliziert. Zudem wird so ein geförderter, teilweise sehr alter Wohnungsbestand vorgehalten, der nicht mehr die Wohnraumversorgung der Zielgruppen, geschweige denn - und ich habe darauf hingewiesen - stabilere Wohnquartiere oder Klimaschutz gewährleisten kann.

Deshalb wird mit diesem neuen Gesetz ein Neuanfang auch mit dem Mieterschutz, mit der Wahrung der Interessen der Kommunen und mit dem Anreiz für Neuinvestitionen vollzogen.

Wer jedoch vor allem die Diskussion um die Zahl der Sozialwohnungen führt, liegt falsch. Er beachtet nicht die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein. Und da kann man sich, wenn man sich mit dem Hamburger Umland beschäftigt und nicht nur Norderstedt heranzieht - dann müsste man zum Vergleich auch einmal, wie mir Frau Tenor-Alschausky sagte, Elmshorn mit einbeziehen, oder Herr Schröder wies auf Pinneberg hin -, dann wissen wir, dass wir in Schleswig-Holstein genügend Wohnungen mit im Bundesvergleich recht niedrigen Kaltmieten haben.

Entscheidend für die Wohnraumförderung ist die Qualität der Wohnungen. Wir brauchen stabile Umfelder für Kinder und Jugendliche wie auch für ältere Menschen und die Qualität von Wohnungen mit bezahlbaren Nebenkosten.

(Vereinzelter Beifall)

Mit diesem neuen Gesetz schaffen wir einen effektiven und investiven Neustart der sozialen Wohnraumförderung. Die Investoren in Schleswig-Holstein warten auf dieses Gesetz, damit sie endlich wieder wie auch im letzten Jahr investieren können, damit auch die Mittel abgerufen werden können.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich danke dem Herrn Innenminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW in der Fassung der Drucksache 16/2486 angenommen worden.

Lassen Sie mich einige geschäftsleitende Anmerkungen machen. Wir werden noch die Tagesordnungspunkte 21 und 39 in verbundener Debatte schaffen sowie Tagesordnungspunkt 15, zu dem lediglich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Redezeit angemeldet hat. Tagesordnungspunkt 20 wird auf morgen vertagt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 und 39 auf.

Gemeinsame Beratung

(Minister Lothar Hay)

a) Aufhebung des Runderlasses zum Landesentwicklungsplan

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2483

b) Raumordnungsbericht „Zentralörtliches System“

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/2385

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst dem Herrn Innenminister das Wort für den Bericht.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt beinhaltet zwei Punkte: Neben der Aufhebung des Runderlasses zum Landesentwicklungsplan geht es um den Bericht zum Zentralörtlichen System, den die Landesregierung einmal in jeder Legislaturperiode abzugeben hat. Dabei ist festzuhalten, dass wir im letzten Jahr alle Zentralen Orte und Standrandkerne sowie eine Reihe von Gemeinden, die gern erstmalig eingestuft oder höhergestuft werden wollten, dahin überprüft haben, ob zum Beispiel unter anderem auch neue Zentrale Orte erforderlich sind.

Im Ergebnis halten wir lediglich für die Gemeinde Lensahn im Kreis Ostholstein eine Höherstufung vom ländlichen Zentralort zum Unterzentrum für erforderlich; für alle anderen Orte soll sich nichts ändern. Das heißt, wir wollen keine weiteren Zentralen Orte festlegen, und wir wollen keine Abstufungen vornehmen, auch wenn - das sage ich ausdrücklich - es dafür durchaus einige Kandidaten gibt.

(Jürgen Weber [SPD]: Das kann man wohl sagen!)

Unser Ziel ist vielmehr, das Zentralörtliche System in seiner heutigen Form zu stabilisieren und langfristig zu sichern. Es hat sich bewährt und ist ein Garant, dass es sich überall in Schleswig-Holstein gut leben lässt.

Das soll auch bei sinkenden Einwohnerzahlen noch möglich sein. Wir müssen die heutigen Orte stärken und die Schwächen innerhalb des System beseitigen. Ich denke zum Beispiel an Zentrale Orte und Stadtrandkerne, die nahe beieinanderliegen oder teilweise sogar baulich zusammenhängen, zum Bei

spiel Reinbek, Wentorf und Glinde oder Tornesch und Uetersen. Dort brauchen wir mehr Kooperation statt Konkurrenz. Auch einige Einstufungskriterien für ländliche Zentrale Orte und Unterzentren mit Teilfunktionen von Mittelzentren sind nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

Es ist zu erwarten, dass der Raumordnungsbericht von vielen Kommunen kritisiert werden wird, insbesondere natürlich von denen, die auf- oder eingestuft werden wollten. Ich weise an dieser Stelle aber ausdrücklich darauf hin, dass es beim Zentralörtlichen System nicht um einzelgemeindliche Interessen in der Gänze gehen kann, sondern um gesamträumliche Aspekte geht. Nur dann entsteht ein System, das nachhaltig die Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein sichert, wie ich das auch beim letzten Termin des Landesplanungsrats dargestellt habe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage der Aufhebung des Runderlasses will ich es kurz machen, Herr Kollege Hildebrand. Wir können den Runderlass zum Landesentwicklungsplan aufheben. An der Rechtslage würde sich dadurch allerdings nichts ändern. Denn wir können Planungen und Maßnahmen untersagen, wenn sie Ziele von Raumordnungsplänen, die gerade aufgestellt werden, unmöglich machen oder gefährden. Damit kommen wir nämlich unserer gesetzlichen Pflicht nach, eine umfassende Rechtsprüfung durchzuführen, um Planungssicherheit zu schaffen.

Das alles ergibt sich nicht aus dem Runderlass, sondern aus dem Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz, die mit ihren Verpflichtungen weiter bestehen, egal, ob es weiter einen Runderlass gibt oder nicht. Der Runderlass hatte lediglich die Aufgabe, die Überarbeitung eines Raumordnungsplans öffentlich bekannt zu machen. Wir sind allerdings schon erheblich weiter.

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans ist eingehend diskutiert worden. Wir haben 4.000 Seiten von 2.200 Gemeinden und anderen Organisationen bekommen. Das Beteiligungsverfahren wird im Innen- und Rechtsausschuss fortgesetzt. Wer etwas ändern will, muss es bei den Inhalten des Landesentwicklungsplans machen. Dazu habe ich mich in der letzten Sitzung des Landesplanungsrats ebenfalls geäußert.

Wir werden den Entwicklungsrahmen für den Wohnungsbau erweitern, den Stichtag verschieben, sodass der Rahmen erst ab 2010 gilt, und deutlich ma

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

chen, dass der Rahmen auch überschritten werden kann, wenn dies erforderlich ist und Kommunen zusammenarbeiten. Wenn Zentrale Orte nicht zusammenarbeiten wollen mit dem Umland, ist dies auch gegen die Zentralen Orte möglich.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Innenminister und eröffne die Aussprache. Das Wort hat nun zu a) für die antragstellende Fraktion Herr Abgeordneter Günther Hildebrand.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird niemanden wundern, dass wir als FDPFraktion mit großer Freude die Debatte zum Landesentwicklungsplan führen. Schließlich hat die Landesregierung - wie eben durch den Innenminister angekündigt - den ursprünglichen Entwurf des Landesentwicklungsplans in wesentlichen Teilen geändert. Der Entwurf des Urhebers und damaligen Innenministers Dr. Stegner ist damit gescheitert und in der Abfalltonne der Geschichte gelandet, wohin er auch gehört.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] - Konrad Nabel [SPD]: Quatsch!)

Wenn man sich den neuen Entwurf anguckt, ist er das genaue Gegenteil von dem, was seinerzeit Herr Dr. Stegner hier vorgelegt hat. Wer auf der einen Seite - wie auch wir - eine grundlegende Überarbeitung des Landesentwicklungsplans fordert - das hat die CDU getan -, darf nicht zulassen, dass die Kommunen im ländlichen Raum weiter durch die Veränderungssperre im von uns kritisierten Runderlass in ihrer weiteren Entwicklung bei der Wohnraumausweisung geknebelt werden.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Botschaft ist angekommen, und das erfreut uns.

Es erfreut uns auch, dass die anscheinend in der Kieler Administration vorhandene Geistesferne zu den Interessen des ländlichen Raums durch die Stellungnahmen der Kommunen aufgerüttelt wurde. Hierzu ein kleines „Schmankerl“: Die Gemeinde Wensin, bei Bad Segeberg gelegen, kritisiert das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Entwicklungsplan im Rahmen einer Online-Beteiligung. So seien in Schleswig-Holstein nicht flächen

deckend DSL-Verbindungen vorhanden, und ehrenamtliche Vertreter in den Kommunen hätten deshalb nicht die Möglichkeit, den datenintensiven Planentwurf im Internet einzusehen beziehungsweise herunterzuladen.