Günther Hildebrand

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Herr Präsident! Leeve Kolleginnen un Kollegen! Gestern Obend, ik käm just vunne Sitzung, wull ik gau noch de Rede schriebn för hüüt un hebb denn doch schnell faststellt, dat Snacken dat eene is, Lesen is wat anneres, aber Schriebn is noch wat ganz anneres.
- Nee, dat hebb ik anners mokt; dat kann ich villicht naher noch seggen.
Jümmer mol wedder, alle dree, veer Johr, toletzt in’n Juni 2006, dorvör 2003 un 1999, snackt wi hier in’n Landdach över uns Heimatspraak. Un wat stellt wi tosamen fast? Jümmer weniger ward Platt snackt, tominst in’t dägliche Leeven. In Theoter oder an plattdütschen Obend in Heimatvereen mach dat noch anners ween, aver Plattdütsch as Umgangsspraak ward jümmer wedder torüchdrängt. Dat is allemal trurich.
Fröher, villicht vör 30, 40 oder 50 Johr, gehört sik dat nich, Platt to snacken, dor weer dat, wi man hüüt so schöön seggt, ,,uncool“. De kann woll keen Hochdütsch, hebbt de Lüd villicht dacht. Hochdütsch ward gliksett mit Bildung, tomminst op’n Land.
Hüüt is dat anners, Plattdütsch is ,,in“, gehört to uns Kultur un ward fördert vun alle Sieden. Un trotzdem, dat is min Indruck, ward weniger Platt snackt. Dat gifft villicht veele Grünnen, toon Deel licht dat sekerlich doran, dat in de Familien weniger oder gor nich mehr Platt snackt ward. Wenn in en Leevenspartnerschaft de een Deel noch Platt snacken kann, de anner aver nich, denn könnt wi dorvun utgoon, dat in disse Familie tokünftich nich mehr Platt snackt ward. Un wenn de Öllern nich Platt snackt, leert de Kinner dat ok nich mehr. Dat is schoad, un dormit fangt dat ganze Dilemma an.
Ik mutt togeben, so is dat ok bi mi. Mit min Öllern hebb ik veel, fast blots Plattdütsch snackt, mit min Fru, de Plattdütsch versteiht, aver nich spreeken kann, gar nich. Un min Kinner un min Enkelkinner leert un könnt dat schon gar nich.
So nimmt de Saak eeren Loop, an End ward blots noch Hochdütsch snackt. So is dat tominnst um
Hamborch rüm oder in de groten Städte. Op Land, un dat is mine Hopnung, is dat doch noch recht en beten anners.
Denn Plattdütsch is en Deel vun uns Kultur in Schleswig-Holstein, aver nich blots in enige ,,folkloristischen Reservaten“, wie min Kolleg Eckehard Klug vör dree Johr seggt het. Kulturgut kann dat blots blieven, wenn de Spraak dächlich spraaken ward as uns Ümgangsspraak. Dat heet, wie snackt Platt, wenn wi mit eenanner umgaat, also tosaamen sünd.
Wi seet, uns Heimatspraak hett Help nödig. Je fröher wi bi de Kinner anfangen, desto beter. In Utsicht op disse Debatte bin ik bi uns in de Kinnergoorden gaan un hebb fraagt, wer denn dor Plattdütsch snacken kann vun de Kinner un de Kinnergoordnerinnen. Fehlanzeige, keen een weer dorbi. Un nebenan in de Grunschool weer dat ok nich beter. De Dörpskinner, de vör 60, 70 Jahr to School keemen, kunnen blots Plattdütsch snacken. De leerten in’t eerste Schooljahr de eerste Fremdspraak, dat weer Hochdütsch.
Siet de letzte Schoolmeister bi uns in’t Dörp, de vun Nordstrand stammt, vör negen Johr in Pension goan is, süht dat ok bi uns tämlich düster ut.
- Jo, so is dat. Wat ik seggen will: All de elven Punkte, de in de Andrach vun CDU, SPD, SSW un uns vun de FDP staan, sünd wichtig för uns Heimatspraak, könnt aver de dächliche Umgang in de Familien, bi de Arbeit, in de School oder in de Behörden nich ersetten.
To’n Schluss noch een lüttje Anekdote. Min Modder leeg in’t Krankenhuus, un ik weer dor, um se to besööken. Wi beide snackten Platt. Dor keem en Krankenschwester in’e Stuuv un pusselt hier rüm un pusselt dor rüm un güng överhaupt nich wedder ruut. Ik keek eer froagend an, un dor seggt se: ,,Sprechen Sie ruhig weiter, ich höre so gern beim Plattdeutsch zu.“
Ik bedank mi, dat Se tohört hebbt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abschaffung der Direktwahl der Landrätinnen und Landräte ist quasi der letzte Gruß der ehemaligen Großen Koalition. Er dokumentiert, dass sich CDU und SPD absolut einig sind, wenn es um die Abschaffung direkter Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf die Besetzung von Ämtern geht. Das ist bedauerlich, aber es nährt die Hoffnung, dass mit dem Spuk dieser Koalition am 27. September Schluss sein wird.
Wer wie die SPD hier als Argument auch noch die Stärkung des Ehrenamts ins Feld führt, hat merkliche Demokratiedefizite. Es trifft zwar zu, dass künftig bei der Besetzung des Landratsamts die ehrenamtlich tätigen Kreispolitiker zuständig sein werden, was aber ist der Preis? Der Preis ist die Wegnahme der unmittelbarsten Einflussmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger auf politische Entscheidungen und Vorgänge, die Wahl.
Wie diverse Beispiele bei vergangenen Landratswahlen und nicht zuletzt seinerzeit die Bestätigung von Herrn Dr. Gebel im Kreis Plön gezeigt haben, haben die Bürgerinnen und Bürger oftmals ein ganz anderes Verständnis davon, wer für sie die bessere Kandidatin, der bessere Kandidat ist.
Sie haben sich bei den Landrats- und Bürgermeisterwahlen oftmals gerade gegen die Empfehlung der Mehrheit der Kreistage entschieden, und das war gut so.
Unser Fazit: CDU und SPD dokumentieren mit ihrem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Direktwahl der Landräte ihr tiefes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. In Zeiten schwindenden
Zuspruchs der Wählerinnen und Wähler an die ehemaligen Volksparteien sichern sich beide somit mehr Möglichkeiten, Ämter zu verteilen.
Wir werden das der Bevölkerung auch genau so erklären.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es gibt aber durchaus auch Positives an diesem Gesetzentwurf, der heute zur Entscheidung ansteht, nämlich, dass der sogenannte Verwaltungsausschuss völlig aus dem Gesetz verschwindet. Hier hat wenigstens die CDU die zahlreichen Stellungnahmen auf sich wirken lassen und auf dieses Semikonstrukt ohne eigene Organstellung mit Mischkompetenzen verzichtet.
Dabei ist es geradezu ein Treppenwitz, dass ein Verwaltungsausschuss nach den Vorstellungen nunmehr offensichtlich nur noch der SPD eine Verwaltung gleichzeitig mitleiten und kontrollieren sollte. Es ist besser, das operative Geschäft, die Verwaltungsleitung, und das Risikocontrolling, die Verwaltungskontrolle, voneinander vollständig zu trennen, wenn man ordentliche Ergebnisse erzielen will. Das muss die SPD noch lernen.
Ich zitiere hierzu allzu gern aus der Stellungnahme des Landkreistages, der im Übrigen auch die ehrenamtlichen Vertreter der Kreistage repräsentiert:
,,Mit einem modernen Verwaltungsmanagement, das die anspruchsvollen Herausforderungen insbesondere der technischen Entwicklung pp. Rechnung tragen soll, ist dieser beabsichtigte Rückfall in die ‚Klein-kleinSteuerung’ nicht vereinbar.“
Ähnlich urteilte der Städteverband.
Aber auch die von SPD und CDU zwingend vorgesehene Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsausschusses wurde von den Betroffenen abgelehnt. Das Ehrenamt, das anscheinend nur noch die SPD „stärken“ will, hat gar nicht das Misstrauen gegenüber der Bevölkerung, das die SPDLandtagsfraktion hat. Auch das sollte zur Kenntnis genommen werden.
Abschließend halte ich Folgendes fest. Erstens: Die FDP-Fraktion wird nicht am Abbau von demokratischer Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger mitwirken.
Wir werden daher den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Direktwahl der Landräte ablehnen.
Zweitens: Die SPD, die als Letztes noch das Kungelgremium Verwaltungsausschuss aufrechterhalten will, dokumentiert damit nur noch weiter ihren Niedergang. Sie will die Bevölkerung weiter draußen vor der Tür halten, Entscheidungen in nichtöffentlichen Sitzungen nicht nachvollziehbar und untransparent lassen und mit immer weniger Vertretern noch einen Rest an Macht bei der Verteilung von Pöstchen erhalten.
Gleich, ich möchte erst meinen Gedanken zu Ende führen.
Es tut schon fast weh, die ehemalige Volkspartei der Sozialdemokraten in diesem Zustand zu erleben.
Drittens: Unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf beschränkt sich auf einen halben Artikel, das ist Artikel 3, in dem das bereits umstrittene Vorschaltgesetz zur Neuregelung der Wahl der Landräte aufgehoben wird. Das hätte völlig genügt.
Bitte schön!
Das habe ich im Gesetzentwurf, der jetzt nur noch zum Teil zur Abstimmung steht, anders gelesen. Darin stand ausdrücklich, dass dieser Ausschuss grundsätzlich nichtöffentlich tagt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen sind berechenbar. Mir war sofort klar, dass - nachdem hier gentechnisch veränderte Leinsamen entdeckt wurden - die Grünen dies zum Anlass nehmen würden, hier im Landtag dazu noch eine Debatte zu führen. Insofern hat uns das überhaupt nicht überrascht.
Hierzu nur Folgendes: Sie waren nicht zugelassen und damit verboten. Ich glaube, damit ist alles dazu gesagt.
Wir haben in der Mai-Debatte einen Beschluss gefasst, dass eine nähere und intensivere Beratung im Ausschuss erfolgen sollte. Diese Beratung und auch eine Anhörung hat im Ausschuss nicht stattgefunden. Insofern gibt es deshalb auch keine neuen Erkenntnisse und für uns keinen Grund, dies hier zu diesem Zeitpunkt noch zu diskutieren. Wir lehnen diesen Antrag ab, damit hat sich die Sache erledigt. Wir sind leider nicht zu einer entsprechenden Anhörung im Ausschuss gekommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man in Europa über Grenzen fährt, ohne dass dort ein Grenzbaum geöffnet werden muss und ohne dass dort zunächst einmal eine Ausweis- und weitergehende Kontrolle stattfindet, dann ist das insbesondere für Nichteuropäer immer wieder ein beeindruckendes Erlebnis. Es ist ein wirklicher Ausdruck von Freiheit eines sichtbaren Einigungsprozesses in Europa.
Ich habe mir eben auch die Rede des Herrn Innenministers angehört und stelle fest, dass wir auf dieselbe Quelle zurückgegriffen haben. Deshalb kann ich mir einen Großteil meiner vorbereiteten Rede sparen. Allerdings bin ich auf eine andere Zahl gestoßen und zwar im Zusammenhang mit Khat. Herr Minister sagte, dass davon 16.000 t an der Grenze sichergestellt werden konnten. Nach meiner Recherche bin ich auf 8.000 t gekommen. Jetzt stellt
sich natürlich die Frage: Wo sind die anderen 8.000 t geblieben? Vielleicht können wir uns da ja noch einmal sachkundig machen.
- Entschuldigung, habe ich Tonnen gesagt? Um Gottes willen, Kilogramm. Sonst hätten wir noch etwas für die Transportunternehmen in SchleswigHolstein machen können. Entschuldigung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der FDP bestehen also keine großen Kritikpunkte an der konkreten polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Landes-, Bundes- und dänischen Behörden. Es ist vielmehr die Gesamtsituation der Landespolizei, die uns Sorgen macht: personelle Gesamtsituation, Einsatzbelastung, weiterer Rückzug aus der Fläche. Das sind die Themen, die wir heute Mittag in der Sitzung des Innenund Rechtsausschusses besprochen haben und die uns noch weiter in den Gremien beschäftigen werden. Hier gilt es derzeit unsere Priorität zu setzen. Wir haben diese Probleme nicht im Bereich der deutsch-dänischen Grenze.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da liegt er nun endlich vor uns! Mehr als ein halbes Jahr haben Union und SPD das Parlament in Unsicherheit darüber gelassen, was sie, von der Abschaffung der unmittelbaren Wahl der Landrätin und Landräte abgesehen, eigentlich sonst noch an Veränderungen der Kreisordnung beabsichtigen. Denn eines stand bereits am Anfang der Debatte um die Abschaffung der Direktwahl fest: Eine sogenannte Stärkung des Ehrenamtes sollte es auf jeden Fall geben.
Nun also, knapp acht Monate später, haben sich CDU und SPD auf ein Paket geeinigt, dass nichts Halbes und nichts Ganzes ist - ein schlechter, fauler Kompromiss der Großen Koalition im weitesten und besten Sinne, ohne Struktur, ohne klare Zuständigkeiten, ohne klare Verantwortlichkeiten, ein Entwurf, der nur Fragen auslöst und nur rechtliche Unsicherheiten schafft.
So, wie dieser Gesetzentwurf gestrickt ist, ist er mehr als überflüssig. Aber dazu komme ich noch später. Die Auffassung meiner Fraktion ist bekannt. Wir stehen für die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte und wollen dementsprechend auch keine Kompetenzänderung zwischen dem unmittelbar demokratisch legitimierten Landrat und dem Ehrenamt vornehmen.
Aber allein aus diesem Grund werden wir den Gesetzentwurf der Großen Koalition ablehnen, der nur in einem Punkt auf unsere Zustimmung trifft, nämlich auf den Artikel 9 des Gesetzentwurfes, dass das Vorschaltgesetz zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte wieder außer Kraft tritt.
Meine Damen und Herren, selbst wenn Sie nun die Direktwahl abschaffen wollen, müssen nicht zwangsläufig die Zuständigkeiten verschoben werden. Wir müssen auch nicht den früheren Kreisausschuss wieder einführen, und wir brauchen erst recht nicht die inkonsequenten Regelungen zu dem neuen Verwaltungsausschuss.
Wir unterstützen grundsätzlich die Auffassung des Landkreistags, der im wesentlichen einstimmig, also mit Stimmen von CDU- und SPD-Kommunalpolitikern, klar entschieden hat, dass er trotz der Abschaffung der unmittelbaren Landratswahlen keine weiteren wesentlichen Änderungen in der Kreisordnung für erforderlich hält und schon gar nicht den alten Kreisausschuss wieder einführen will.
Bei der beabsichtigten Abschaffung der Direktwahl der Landrätinnen und Landräte muss eben nicht zwangsläufig die Aufgabenteilung zwischen Landrätinnen oder Landräten, dem Noch-Hauptausschuss und dem Kreistag, neu vorgenommen werden. Es sollte das bisherige Trennungsprinzip zwischen Haupt- und Ehrenamt beibehalten werden. Die Abgrenzungen in den Kompetenzen zwischen Politik und Verwaltung sollten klar umrissen und die Organe des Kreises weiterhin der Kreistag und der Landrat sein.
Der Landkreistag schlägt lediglich vor, die Kompetenzen des Hauptausschusses in Bezug auf ein verbessertes Beteiligungscontrolling gegenüber Kreisgesellschaften und Zweckverbänden und ein Mitspracherecht bei der Übertragung beziehungsweise Abberufung von primären Leitungsfunktionen zu erweitern, ohne allerdings eine Organstellung des Ausschusses zu fordern.
Der Gesetzentwurf geht über diese Vorschläge hinaus, ohne für den künftigen Verwaltungsausschuss eine Organstellung festzulegen. So soll künftig der Verwaltungsausschuss oberste Dienstbehörde des Landrates sein - das ist bisher der Kreistag -, und der Verwaltungsausschuss soll im Bereich ÖPNV, Bürgschaften und Kreisvermögen Zuständigkeiten erhalten, die bisher der Kreistag oder Landrat innehatte. Alles Punkte, die wir ablehnen.
Bei der Verwaltungsgliederung hängt die innere Organisation der Kreisverwaltung nun vom Votum des Verwaltungssausschusses ab. Das ist schon ein gravierender Eingriff in die Leitung der Verwaltung, der wiederum klare Verantwortlichkeiten, die jetzt noch bestehen, beseitigt.
Noch schwieriger wird es aber bei der Formulierung im Gesetz, dass der Verwaltungsausschuss künftig an der Verwaltung des Kreises generell mitwirken soll. Der Landrat soll also die Verwaltung des Kreises in Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss leiten. Die Frage ist, wie weit hier das Mitwirkungsrecht reicht und wo die Grenze gezogen werden soll. Was geschieht, wenn der Landrat eine Entscheidung trifft, die nicht auf die Zustimmung des Verwaltungsausschusses trifft. Wo enden oder bis wohin reichen hier die Kompetenzen des Verwaltungsausschusses? Alles reichlich ungenau und im Zweifel wunderbarer Stoff für die Beschäftigung von Anwaltskanzleien, ganz zu schweigen davon, dass es genau bei diesen ungeklärten Abgrenzungsfragen zu lang andauernden Friktionen zwischen Haupt- und Ehrenamt kommen kann.
Dabei waren von der Großen Koalition einmal klare Zuständigkeiten angedacht. So erklärte der Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses in der Debatte um das Vorschaltgesetz zur Abschaffung der Direktwahl der Landräte am 10. Dezember des letzten Jahres - ich zitiere -:
„Ehren- und Hauptamt tragen gemeinsam die Verantwortung. Deshalb ist die Veränderung des Kommunalrechts in Richtung Leitbild des alten Kreisausschusses mit Organstellung richtig.“
Kollege Kalinka hatte eine klare Vorstellung von der künftigen Struktur der Verwaltung. Er hatte den früheren Kreisausschuss mit Organstellung und klaren Kompetenzen im Sinn.
Auch die Sozialdemokraten wollten dies, wie die Rede vom Kollegen Puls in der gleichen Landtagsdebatte deutlich machte. Ich muss allerdings sagen, es ist schon bemerkenswert, dass heute von beiden
Fraktionen jeweils andere Kollegen hier die Stellungnahme abgeben.
Ich zitiere den Kollegen Puls:
„Ein vom Kreistag gewählter und proportional zu dessen Sitzverteilung besetzter Verwaltungsausschuss, ähnlich dem früheren Kreisausschuss, soll künftig wieder die Funktion des verwaltungsleitenden Organs zwischen Kreistag und Landrat oder - besser gesagt - neben Kreistag und Landrat übernehmen …“
Aus unserer Sicht zwar ein falscher Weg, aber wenigstens ein Weg mit einer klaren Richtung. Wenn sich CDU und SPD seinerzeit einig waren, muss man sich fragen, warum dann dieser halbgare Gesetzentwurf vorgelegt wird. Was ist in der Zwischenzeit passiert? Offensichtlich hat die kommunale Ebene ganz erheblich mitgespielt.
Ganz wollte man dann aber doch nicht auf den Verwaltungsausschuss verzichten. Folgendes ist wohl ein wesentlicher Grund dafür: Es kann im Verwaltungsausschuss wie früher im Kreisausschuss wieder ordentlich gekungelt werden. Voraussetzung ist hierfür die Nichtöffentlichkeit der Sitzung, und die ist im Gesetzentwurf vorgesehen.
Neben diesen kleinteiligen Reglungen um künftige Kompetenzen möchte ich aber den zentralen Punkt dieses Gesetzentwurfs noch einmal ansprechen. Mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD wird die seit Ende der 90er-Jahre in Schleswig-Holstein verankerte unmittelbare demokratische Wahl der Landrätinnen und Landräte abgeschafft. Den Bürgerinnen und Bürgern wird damit das unmittelbarste Beteiligungsrecht an der Bestimmung der Spitzenposition des Kreises entzogen, nämlich die Wahl. Künftig wird wieder zwischen den Fraktionen gekungelt. Es werden wieder Parteiinteressen und strategische Überlegungen bei der Besetzung des Landratsamtes eine verstärkte Rolle spielen.
Für uns haben sich die Landratswahlen im letzen Jahrzehnt bewährt. In mehreren Fällen wurde in Direktwahl eine Kandidatin, ein Kandidat gewählt, die oder der nicht die Kandidatin oder der Kandidat der Mehrheitsfraktion des betreffenden Kreistags war.
Ich gebe zu, dass die Wahlbeteiligung in Teilen, auch für mich, zu gering und enttäuschend war. Das war sie allerdings auch bei der letzten Europawahl,
und keine Partei ist jetzt auf die Idee gekommen zu sagen: Wir müssen die Europawahl abschaffen.
Was sich jedoch insbesondere bewährt hat, waren neben einem selbstbewussten Kreistag, der auch von der Auflösung der damaligen Kreisausschüsse profitiert hatte, selbstbewusste Landräte, die mit einem unmittelbaren Wählerauftrag ausgestattet waren. Genau darum geht es uns. Wir wollen Kompetenzen möglichst nah am Wähler, also eine starke Stellung der mit unmittelbar gewählten Mitgliedern besetzten Kreistage einerseits und eine starke Stellung von unmittelbar gewählten Landräten auf der anderen Seite.
„Das Ehrenamt stärken“ - unter dieser Überschrift ist von den Koalitionsfraktionen die Änderung der Kreisordnung angekündigt worden. Ich kann nur sagen: Schön wäre es!
Die ersten Verlierer sind die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins. Ihnen wird das Recht entzogen, die Landrätinnen und Landräte direkt zu wählen.
Verlierer sind auch die Landrätinnen und Landräte, die jetzt diffuse Aufgaben und Zuständigkeiten haben und zukünftig möglicherweise für Dinge geradestehen müssen, die sie gar nicht zu verantworten haben.
Verlierer sind auch die allermeisten Kreistagsabgeordneten, die nur noch Abgeordnete zweiter Klasse sind, weil sie jetzt noch ihnen zustehende Aufgaben an eine kleine Gruppe privilegierter Abgeordneter, die dem Verwaltungsausschuss angehören, abgeben sollen.
Eine Stärkung des Ehrenamts vermag ich dabei beim besten Willen nicht zu erkennen.
Ich hoffe, dass insgesamt in diesem Verfahren bei der Anhörung die Meinung der entscheidenden Kommunalpolitiker vor Ort die entsprechende Bedeutung hat und auch ihre Vorschläge übernommen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im September 2005 hat die FDP-Fraktion einen Entwurf für ein neues Waldgesetz vorgelegt, das sich nach den rot-grünen Eskapaden auch wieder am wirtschaftlichen Nutzen des Waldes orientieren sollte, an seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung. Dass das dem Minister nicht passen würde, hat uns seinerzeit nicht wirklich überrascht. Dieses Feld wollte und konnte er keinesfalls der Opposition überlassen und kündigte in seiner Presseerklärung vom 29. September 2005 deshalb auch flugs eine eigene Novelle des schleswig-holsteinischen Waldgesetzes für das kommende Jahr an. Das war im Jahre 2005. Seitdem sind vier Jahre ins Land gegangen. Besonderes Engagement für das Thema belegt das ganz gewiss nicht. Allerdings ist auch das nicht wirklich überraschend.
Bislang sind alle Themen, die mit dem Wald zusammenhängen, eher zögerlich von der Landesregierung bearbeitet worden. Ich erinnere nur an den Bericht zur Wald- und Forstwirtschaft. Im Landtag hatte der Minister dazu inhaltlich leider kaum etwas zu sagen - um Monate später allerdings mit einer Hochglanzbroschüre und im Weiteren sogar mit der erbetenen Clusterstudie aufzuwarten. Das lässt zumindest eine gewisse Offenheit für gute Ideen erkennen. Damit bin ich auch schon mittendrin im heutigen Gesetzentwurf: Ich habe mich wirklich gefreut, dass der Minister unsere Idee vom „Wald auf Zeit“ in seinen Gesetzentwurf aufgenommen hat.
Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es ein guter Beitrag ist, um zu mehr Waldfläche in SchleswigHolstein zu kommen, denn nach wie vor ist Schleswig-Holstein das waldärmste Flächenland in Deutschland. Allen Ankündigungen und auch Fördermitteln zum Trotz hat sich diese Situation in den letzten Jahren kaum verbessern lassen.
Führt man sich im Gegenteil vor Augen, dass ausweislich des letzen Waldberichts der Landesregierung die Erstaufforstungsfläche in den Jahren 2003 bis 2007 gerade einmal gut 1000 Hektar umfasst hat, aber noch fast 30.000 Hektar fehlen, um das angestrebte Ziel von 12 % Waldanteil an der Landesfläche zu erreichen, wird deutlich, wie wichtig, wie dringend es ist, neue Wege für mehr Neuwaldbildung in Schleswig-Holstein zu wagen. Die Regelung zur Umwandlung von Wald gemäß § 9 ist da ohne Frage ein guter Ansatz.
Weniger gelungen sind dagegen die Ansätze zum Betretungsrecht, das der Minister nunmehr einführen will und an dem er auch nach der Verbandsanhörung durch die Regierung bislang nichts Wesentliches geändert hat. Die FDP-Fraktion hatte sich seinerzeit differenziert dafür ausgesprochen, dass das Betreten des Staatswaldes am Tage grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt sein soll
- nun warte mal noch! - und im Körperschaftswald und im Privatwald das Betretungsrecht auf Waldwege beschränkt sein sollte, es sei denn, die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer stimmen einer Betretung der übrigen Waldflächen zu. Das war unser Vorschlag, um die Erholungsinteressen der Bevölkerung, aber auch die Eigentumsinteressen der Einzelnen zu wahren.
Der Minister hatte diesen Vorschlag mit Hinweis auf zu viel Bürokratie abgelehnt und bietet stattdessen heute Verbote. Ich habe erhebliche Zweifel, dass das die geeignetste Lösung ist.
Allerdings habe ich auch Zweifel - und bin deshalb bereits sehr gespannt auf die Beratungen im Ausschuss -, ob das im Gegensatz dazu geforderte allgemeine Betretungsrecht eine gute Lösung für unsere schleswig-holsteinischen Wälder ist. Nur zu gut erinnere ich mich noch an die vielen fachlichen Bedenken, die im Zusammenhang mit der rot-grünen Einführung des Betretungsrechts geäußert worden sind, sei es vom Landesnaturschutzbeauftragten, dem BDF, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald oder der Projektgruppe Seeadlerschutz. 2004 waren sie alle der Meinung, dass es den anerkannt kleinen Wäldern im Lande besser täte, als störungsfreie Räume in ihrer Gesamtheit gesichert zu werden - ein Aspekt, der sich jetzt auch in der Begründung zum Gesetzentwurf wiederfindet.
Haben sich diese Bedenken nach vier Jahren Praxis mit dem Betretungsrecht in Schleswig-Holstein zerstreuen lassen? Hier brauchen wir deutlich mehr Informationen, statt vorschnell irgendwelchen „bösen Jägern und Waldbesitzern“ den Schwarzen Peter zuzuschieben, wie es Rot-Grün mit Rückendeckung des NABU getan haben.
Die Große Koalition muss mit ihrem „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ endlich aufhören. Die Anhörung im Ausschuss wird sicherlich für mehr Klarheit sorgen und dann hoffentlich zu einem guten Landeswaldgesetz führen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns hierzulande bereits nicht auf die angeblich so verbraucherfreundliche Ampelkennzeichnung zur Bewertung von Lebensmitteln einigen konnten, versucht nun der SSW heute mit einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben nach dänischem Vorbild etwas Ähnliches auf den Weg zu bringen.
Das mag auf den ersten Blick verlockend sein, aber auch hier steckt der Teufel - wie so häufig - im Detail. Denn eine Kennzeichnung ist nur so gut wie die Aussage, die damit getroffen wird. Was nützt ein roter Punkt auf einer Olivenölflasche, wenn damit auf den hohen Fettgehalt hingewiesen wird? Oder ein roter Punkt auf einem Honigglas, der vor hohem Zuckergehalt warnen soll? Die Aussagekraft der Kennzeichnung kann damit - im Gegenteil - nichts bewirken und leistet diesem Versuch zusätzlich einen Bärendienst.
In Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben sollen es nun vier verschiedene Smileys richten können: stark und leicht lächelnde, einer mit gerade gezoge
nen und einer mit herabhängenden Mundwinkeln, je nachdem wann die Qualität der Betriebe beispielsweise in Sachen Hygiene oder Küchenausstattung wie ausgefallen ist. Nicht zu vergessen der „Elite-Smiley“, den der SSW noch außen vor gelassen hat und der jedenfalls in Dänemark zusätzlich Auskunft darüber geben soll, dass ein Betrieb während der letzten vier Inspektionen oder während der letzten zwölf Monate ohne Beanstandungen geblieben ist.
Wie gesagt: Im Ansatz klingt das durchaus verlockend. Wir würden alle nur noch in die Restaurants und Imbisse und in die Lebensmittelgeschäfte gehen, an deren Tür ein Smiley für ausgezeichnete Qualität prangt.
Welche Aussage ist damit verknüpft? Dass diese Betriebe gut sind oder es jedenfalls zum Zeitpunkt der letzten Kontrolle waren? Dass andere Betriebe schlechter sind oder schlicht nur noch nicht geprüft wurden? Dass andere Betriebe nur die Gebühr für die Plakette nicht zahlen wollten oder dass sie bereits so gut sind, dass sie einen Smiley für nicht nötig erachten?
Fakt ist, dass mit der Smiley-Kennzeichnung keine Erhöhung der Kontrollfrequenz oder eine Veränderung der Anforderungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung verbunden ist.
Ob ein Betrieb schlecht oder gut war, ob es Beanstandungen gab oder nicht, daran ändert der neue Smiley nichts, das wird bereits heute ganz genauso festgestellt. Es hat auch bereits die gleichen Konsequenzen, beispielsweise die Schließung einer Küche, wenn die Verhältnisse in hygienischer Hinsicht so sind, wie es sich auf den Internetseiten des Bezirksamtes Berlin-Pankow anschauen lässt. Daran ändert eine Negativliste nichts, da helfen allenfalls vermehrte Kontrollen.
Apropos Internet: Auch der Antrag des SSW enthält den Hinweis, dass die erhobenen Daten ins Internet gestellt werden sollen - zwecks besserer Transparenz, wie ich annehme. Grundsätzlich befürworte ich diese Transparenz aus Gründen des Verbraucherschutzes auch. Ich warne allerdings davor, unter dem Deckmantel der Transparenz eine Art virtuellen Pranger aufzubauen, von dem sich der, der daran geraten ist, nicht wieder erholen kann.
Selbstverständlich muss derjenige, der zum Beispiel bei Hygienekontrollen negativ aufgefallen ist, die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen müssen. Er muss sie dann aber auch ziehen können. Eine Brandmarkung, die jede Zukunftsperspektive verbaut, erscheint mir da kein geeignetes Mittel zu sein.
Nordrhein-Westfalen geht aus diesen Gründen einen anderen Weg: Dort erhalten - ich nenne das jetzt mal so - saubere Restaurant einen lächelnden Smiley, mit dem sie werben dürfen - das Ganze auf freiwilliger Basis.
In Dänemark ist die Veröffentlichung der Kontrollberichte dagegen Pflicht und nach Aussagen der Dänen auch ein großer Erfolg. 2008 erhielten 83 % der Betriebe einen „Happy Smile“ und 13 % einen „Small Smile“, aber nur noch 4 % die geraden beziehungsweise die heruntergezogenen Mundwinkel. Jedenfalls in Dänemark hat sich damit die von Verbraucherschutzorganisationen so provokant gestellte Frage: „Würden Sie ein Restaurant betreten, in dem ein traurig guckender Smiley als Symbol für mangelnde Hygiene prangt?“, faktisch erledigt, weil sich so ein Restaurant kaum finden lässt. Ich bin deshalb sehr gespannt auf die Beratungen im Ausschuss, die vom SSW gewollt werden. Bis dahin verlasse ich mich bei der Wahl meines Restaurants auf die meiner Meinung nach sehr bewährten „Smileys“ ganz herkömmlicher Art. Ich achte tagesaktuell auf die zufriedenen Gesichter der Gäste in diesem Restaurant und weiß, ob ich da hineingehen kann oder nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer auf der Stelle hüpft, bewegt sich zwar auch; er kommt dabei aber keinen Schritt voran. Anders formuliert: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur innerkommunalen Funktionalreform wird aus der Sicht der FDP-Fraktion seinem Anspruch in weiten Teilen nicht gerecht. Er ist geprägt von der immer wieder sichtbaren Geringschätzung der Landesregierung über die Arbeit und Struktur der kommunalen, insbesondere der ländlichen Gemeindenund Ämterstrukturen. So ist es nicht verwunderlich, dass insbesondere der Gemeindetag von dem vorgelegten Gesetzentwurf - genauso wie meine Fraktion - enttäuscht ist.
Die Landesregierung traut den Ämtern und Gemeinden die Entwicklung sinnvoller Kooperationen im ländlichen Raum offenbar nicht zu. Insgesamt gestaltet sich der Gesetzentwurf zu restriktiv und behindert eine sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Verwaltungen. So, wie der Gesetzentwurf verfasst ist, wird er kaum zu Fortschritten in der innerkommunalen Funktionalreform beitragen. In erster Linie sollten aus unserer Sicht bei einer innerkommunalen Funktionalreform folgende Kriterien erfüllt sein:
Erstens. Sie darf nicht unwirtschaftlicher sein als die bestehende Aufgabenverteilung.
Zweitens. Sie muss qualitativ mindestens gleichwertig sein.
Drittens. Sie muss zu mehr Bürgernähe beitragen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt diese Kriterien nicht oder nur zum Teil. Dabei finden sich die entscheidenden Stolpersteine des Gesetzes bereits im ersten Artikel. Zum einen ist es problematisch, dass die zu übertragenden Aufgaben nur auf Verwaltungseinheiten mit mindestens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verlagert werden dürfen. Die Landesregierung wird erklären müssen, warum sie diese starre Grenze gewählt hat. Aus der Sicht meiner Fraktion muss hier eine flexible Handhabung möglich sein.
Auch bei Gemeinden oder Verwaltungseinheiten mit etwas weniger oder etwas mehr als 20.000 Einwohnern wird sich kein großer Unterschied deutlich machen, der es in dem einen Fall erlaubt, die Aufgaben zu übernehmen, aber in dem anderen Fall nicht.
Wenn also eine kleinere Verwaltung eine effizientere Aufgabenerledigung möglich machen kann, dann sollte sie auch in den Genuss dieser Möglichkeit kommen und nicht durch den Gesetzentwurf daran gehindert werden.
Meine Damen und Herren, angesichts dieses Gesetzentwurfs stellt sich allerdings auch die Frage, ob die in den letzten Jahren durchgeführte Verwaltungsstrukturreform mit einer Mindestgröße von 8.000 Einwohnern pro Verwaltungseinheit aus der Sichtweise der Regierung nicht zu kurz gesprungen war,
wenn jetzt bei der Funktionalreform mindestens 20.000 Einwohner gefordert werden. Um diese Größe zu erreichen, sollen Kooperationen vorgenommen werden. So werden wir wieder genau die Diskussion erleben, die wir schon vor zwei oder drei Jahren geführt haben - wer mit wem und ob überhaupt.
Problematisch im Gesetzentwurf ist auch das sogenannte „Einer-macht-alles“-Prinzip. So soll bei Kooperationen mehrerer Verwaltungen festgeschrieben werden, dass bei Übertragung mehrerer Aufgaben nur eine einzige Verwaltung mit der Durchführung betraut sein darf. Worin besteht dann noch die Kooperation? Unter Kooperation verstehe ich ein Geben und Nehmen und keine völlig einseitige Übertragung auf eine Verwaltungseinheit. Zu Recht bezieht der Gemeindetag hierzu wie folgt Stellung:
,,Das ist völlig unnötig, denn die betroffenen Aufgabenbereiche aus den drei Blöcken Bauaufsicht, untere Naturschutzbehörde und Verkehrsaufsicht stehen in keinem engen Zusammenhang und sind - abgesehen von der Bauaufsicht - nicht mit wesentlichem Publikumsverkehr verbunden. Mit dieser Vorgabe ignoriert die Regierung, dass in vielen Amtsund Gemeindeverwaltungen bereits Fachkenntnisse auf den zu übertragenden Aufgabengebieten vorhanden sind, an die angeknüpft werden kann. Eine faire und sinnvolle
Aufgabenteilung unter den beteiligten Partnern einer Kooperation von vornherein auszuschließen, kann im Ergebnis in vielen Fällen dazu führen, dass solche Kooperationen gar nicht erst zustande kommen.“
So der Gemeindetag. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Schließlich wird zu diskutieren sein, ob der in Artikel 1 § 2 aufgeführte Aufgabenkatalog abschließend sein muss oder ob er nicht weitere Aufgaben aufnehmen kann.
Meine Fraktion ist für die größtmögliche Flexibilität, um der Situation vor Ort immer gerecht werden zu können.
Meine Damen und Herren, auf die anderen Aspekte kann ich in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr eingehen. Wir werden sie sicherlich im Ausschuss eingehend diskutieren, und in der Anhörung wird noch einmal deutlich werden, wie sich die kommunalen Landesverbände im Einzelnen dazu stellen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Im Grunde genommen ist die EU ein einziges großes Verbraucherparadies.“ Mit diesen Worten machte gerade gestern der NDR eine Berichterstattung zum Verbraucherschutz beim Internetkauf innerhalb der EU auf. Denn das EU-Recht erlaubt es, nach Lust und Laune einzukaufen, ohne Zölle oder zusätzliche Mehrwertsteuer entrichten zu müssen.
Das gilt auch für Einkäufe vor Ort ebenso wie für Bestellungen per Internet, Post oder Telefon.
Da liegt es auf der Hand, dass die Verbraucher als wichtige wirtschaftliche Akteure im Binnenmarkt Anerkennung und in der Folge auch Schutz finden müssen, zumal der Markt immer komplexer wird, auf dem sich die Verbraucher bewegen müssen.
Hier setzt die europäische Verbraucherpolitik ein. Ihr geht es um die Förderung der Rechte und des Wohlergehens der Verbraucher. Erreicht werden soll das, indem der Verbraucher in die Lage versetzt werden soll, seine Kaufentscheidungen, ob bei Waren oder Dienstleistungen, in Kenntnis der Dinge zu treffen. Dabei helfen EU-Verbraucherschutzvorschriften.
Notwendig ist es aber auch, eine effektive Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen, indem zum Beispiel Verbraucherrechte erläutert werden oder bei Meinungsverschiedenheiten oder sogar Streitigkeiten geholfen wird. Hier rücken die Verbraucherschutzzentren wie das EVZ in Kiel in den Blickpunkt.
Was nun die EU-Verbraucherschutzvorschriften angeht, basieren diese im Wesentlichen auf einem Mindestschutzniveau. Das heißt, den Mitgliedstaaten bleibt das Recht vorbehalten, strengere Vorschriften als die grundlegende EU-Vorschrift zu erlassen.
Vorschläge aus der EU-Kommission, stattdessen einer vollständigen Harmonisierung den Vorrang einzuräumen und keine weiteren Vorschriften auf nationaler Ebene innerhalb eines Anwendungsbereichs zuzulassen, wurden ausweislich des Berichts bislang seitens Schleswig-Holsteins und des Bundesrates Absagen erteilt. Begründung: Deutschland müsse sein bislang hohes Schutzniveau wegen der erforderlich werdenden Rechtsangleichung absenken.
Ehrlich gesagt, hat mich diese Formulierung doch etwas überrascht. Vielleicht ist sie auch nur zu pauschal gefasst. Zu gut sind mir noch die Rufe nach 1:1-Umsetzung beispielsweise aus dem Bereich der Landwirtschaft im Ohr, wo die Lebensmittelherstellungskette bekanntermaßen ihren Anfang nimmt.
Eins-zu-eins-Umsetzung heißt doch, dass gerade keine strengeren Regelungen gewollt sind. Wir werden deshalb immer sehr genau hinschauen müssen, welches Schutzniveau wann den größten Wert für den Verbraucher hat. Allerdings müssen wir dann auch aufpassen, dass unsere Argumentation ihre konsequente Linie behält.
Dass das in Deutschland nicht immer klappt, lässt sich am Beispiel der Salatgurke sehr anschaulich
nachvollziehen. Jahrelang haben insbesondere EUKritiker ihrem Unmut über absurde Überregulierungen durch übereifrige Bürokraten im fernen Brüssel Luft machen wollen, auf die Gurkenverordnung verwiesen: Leicht gebogene Gurken können eine maximale Krümmung von 20 mm auf 10 cm Länge der Gurke aufweisen und so weiter und so weiter. Was die uns alles vorschreiben, hieß es dann kopfschüttelnd. Als zuletzt aber die Kommission die Gurken und andere Obst- und Gemüsesorten quasi in die Freiheit entlassen wollte, war es unter anderem ausgerechnet Deutschland, das diesen Vorstoß ablehnte mit dem Argument: Standards erleichtern den Ländern das Geschäft und bieten den Verbrauchern besseren Schutz.
Möglicherweise ist das ein zweifelhafter Scherz, ein Betrag zum Bürokratieabbau in der EU ist es gewiss nicht.
Gleichwohl ist die europäische Verbraucherschutzpolitik insgesamt ein großer Gewinn für die Verbraucher, aber auch für die Händler. Das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel ist als Teil des Netzwerks von nun 28 vergleichbaren Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Island und in Norwegen ein wichtiger Teil davon. Ausweislich des Berichts macht es dabei seine Sache sehr gut. Dafür danke ich den Mitarbeitern an dieser Stelle.
Unsere Aufgabe wird es sein, diese gute Arbeit der Verbraucherschutzzentren zu unterstützen durch eine gute personelle und sachliche Ausstattung der Zentren selbst, aber auch durch ausreichende Kontrollmöglichkeiten in den vielen Bereichen, in denen die Fragen der Verbraucher überhaupt erst entstehen. Ich denke an die Frage, ob ein Lebensmittel unbedenklich ist, oder an die Frage, ob das Spielzeug, das Elektrogerät und das Kosmetikprodukt sicher ist. Verbraucherschutz fängt mit Information an. Transparenz und Kontrolle gehören dazu. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat schon beinahe etwas Tröstendes: Auch wenn wir uns sonst auf nicht mehr viel in der schleswigholsteinischen Landespolitik dieser Tage verlassen dürfen - auf die geradezu Pawlowschen Reflexe der Grünen gegen alles, was mit Gentechnik zu tun hat, können wir uns verlassen.
Kollege Matthiessen, gerade eben haben Sie die hohe Qualität und den guten Ruf der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft hervorgehoben, den sie behalten müsse, und gesagt, wir müssten alles dafür tun, dass das so bleibe. Wenn Sie morgen irgendwo sehen, dass ein Bauer Gülle oder Mineraldünger aufs Feld bringt, beschimpfen Sie ihn als Grundwasserverschmutzer. - Das sind Ihre Positionen bei diesem Thema.
Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner den weiteren Anbau von Bt-Mais MON810 abgelehnt hat - was für den Einzelfall auch gerichtlich bestätigt wurde -, fordern die Grünen heute ganz generell, dass die Landesregierung erneut den Beitritt Schleswig-Holsteins zum europäischen Netzwerk „Gentechnikfreie Regionen“ erklären soll.
Ja.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Hintergrund dieses Antrags, die genannten Lübecker Vorfälle, haben wir inzwischen erfahren. Den Angehörigen der Verstorbenen gilt unser Mitgefühl.
Auch wenn wir als FDP-Fraktion den Gesetzentwurf der Grünen kritisch sehen, so steht doch eines fest: Ein funktionstüchtiger Rauchmelder kann Leben retten, und jedermann ist gut beraten, sich die Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten.
Nebenbei gesagt, geht es hierbei nicht nur um das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch um die Gesundheit und um das Leben der Feuerwehrleute, die sich in einem Einsatz einer erheblichen Gefahr aussetzen. Wenn ein Feuer eine bestimmte Größe noch nicht erreicht hat, ist es für sie wesentlich einfacher, es zu löschen, und sie setzen dabei ihre Gesundheit nicht aufs Spiel.
Dies kann also für die Wohnungsinhaber keine Frage der Kosten sein. Vor diesem Hintergrund ist der Wunsch der Grünen nachvollziehbar, für eine Einbaupflicht von Rauchmeldern einzutreten und diese sobald wie möglich umzusetzen. Nach dem Gesetzentwurf sollen Wohnungen bis Ende dieses Jahres mit Rauchmeldern ausgerüstet sein, während die aktuelle LBO hierzu eine Übergangfrist bis 2010 vorsieht. Dies ist soeben schon gesagt worden.
Wir hingegen halten diese Verpflichtung nach wie vor nicht für richtig. Die Gründe hierfür sind bereits vor Jahren im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert und auch bei der letzten Änderung zur Landesbauordnung erneut angesprochen worden. Ich verweise auf die Worte des von der FDP hoch geschätzten ehemaligen Innenministers Klaus Buß und zitiere aus dem Ausschussprotokoll vom 15. September 2004:
,,Die einfachen, mit Batterie betriebenen Rauchmelder halte er nicht für geeignet, weil sie den Menschen eine Sicherheit vorgaukelten, die nicht gegeben sei. Denn bei diesen Geräten müsse regelmäßig überprüft werden, ob die Batterie noch leistungsfähig sei … Wenn der Ladezustand der Batterie nicht mehr ausreiche, gebe das Gerät eine Zeitlang einen lauten Piepton von sich. Davon merke man allerdings bei Abwesenheit nichts. Nur ein Rauchmelder, der an das Netz angeschlossen sei und der für den Fall, dass das Netz abgeschaltet werde, über eine redundante Stromversorgung verfüge, also mit einer zusätzlichen Batterie ausgestattet sei, könne den Menschen die Sicherheit geben, die sie von einem solchen Gerät erwarteten."
Außerdem sind bei einem gesetzlich geregelten Einbau von Rauchmeldern, gleich welcher Betriebsart, die Bauaufsichtsbehörden gehalten, bei
Beschwerden oder Unterlassungen Zustandsbesichtigungen durchzuführen und im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens geeignete Maßnahmen anzuordnen.
Ich möchte vor dem Hintergrund des tragischen Falls in Lübeck die Frage des bürokratischen Aufwandes und der noch weitergehenden versicherungstechnischen Probleme im Fall eines Fehlalarms nicht weiter vertiefen. Aber eines ist klar: Auch eine Einbaupflicht kann die Vernunft nicht ersetzen.
Wer seinen Rauchmelder nicht wartet, ist ebenso und vielleicht sogar noch mehr gefährdet, Opfer eines Wohnungsbrandes zu werden.
Abschließend möchte ich noch feststellen: Meine Fraktion wird immer und überall öffentlichkeitswirksame Werbe- oder Informationsmaßnahmen für den Einbau von Rauchmeldern unterstützen. Für eine gesetzliche Pflicht treten wir nicht ein, weder 2009 noch 2010.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank erst einmal, Herr Minister Hay, für die Deutlichkeit und für die Klarheit Ihrer Aussage. Ich habe festgestellt, dass in einigen Bereichen auf einmal von Ihrem Ministerium ganz andere Meinungen vertreten werden, als es zu früheren Zeiten der
Fall war. Ich erinnere hier an die Kreisgebietsreform, die Ihr Vorgänger noch unbedingt durchsetzen wollte. Ich erinnere an den Landesentwicklungsplan, der in seinen Grundfesten verändert wurde, im Gegensatz zu dem Entwurf von Herrn Dr. Stegner. Auch bei diesem Punkt, denke ich mir, hätte Herr Dr. Stegner sicherlich eine andere Rede vor diesem Haus gehalten.
Die Große Anfrage von den Grünen und vom SSW dient im Prinzip nur einem Ziel. Sie soll als Grundlage für eine Verfassungsklage herhalten, um künftig zu erreichen, dass die Vertreter der Amtsausschüsse unmittelbar demokratisch legitimiert werden, also direkt gewählt werden. Kurz gesagt: Künftig soll es auch auf Ämterebene Wahlen geben und ein Amt eine eigene Vertretung bekommen. Dies wollen Grüne und SSW im Weg einer Verfassungsklage erreichen. Als Rechtsstaatspartei können wir den inhaltlichen Gedanken grundsätzlich nachvollziehen. Wenn in Schleswig-Holstein ein verfassungswidriger Zustand dadurch erreicht wird, dass die Gemeinden hierzulande viele Entscheidungen über ihre Selbstverwaltungsaufgaben auf den Amtsausschuss verlagern, dieser aber nur mittelbar demokratisch legitimiert ist, muss die Übereinstimmung mit der Verfassung überprüft und gegebenenfalls wiederhergestellt werden.
Für die FDP stelle ich aber fest, dass wir die Einführung einer weiteren Vertretungsebene mit direkten Wahlen ablehnen.
Ein direkt gewählter Amtsausschuss würde logischerweise auch Kompetenzen und ein erweitertes Budgetrecht einfordern zulasten der amtsangehörigen Gemeinden. Wenn anscheinend Grüne und SSW über Wahlen auf Ämterebene nachdenken, dann müssen sie folgerichtig auch die Frage nach der Existenzberichtigung der kleinen Gemeinden stellen und die Einführung von Großgemeinden analog der heutigen Ämter fordern.
Das wäre konsequent, wenn sie das machen wollen; die Grünen wollen das in der Konsequenz aber nicht.
Meine Damen und Herren, nach unserem Verständnis hat sich das Modell der Ämter als Schreibstuben der Gemeinden, wie man so schön sagt, grundsätzlich bewährt. Daran ändert auch die Antwort der Landesregierung nichts. Aber ich möchte schon
drei Worte zu der Frage verlieren, wie die Landesregierung geantwortet hat.
Ich kann sehr gut verstehen, dass Grüne und SSW ziemlich erbost über die Qualität der Antworten sind. Es mag zwar sein, dass die Fragen, die ja einen komplexen Regelungsbereich betreffen, umfangreich und zeitaufwändig zu beantworten waren. Das entlässt die Landesregierung aber nicht aus ihrer Verpflichtung, dem Landtag, einer Fraktion oder sogar einzelnen Abgeordneten nach Artikel 23 der Landesverfassung unverzüglich und vollständig zu antworten. Hierzu ist die Landesregierung gegenüber dem Parlament verpflichtet. Sie muss sicherstellen, dass alle befragten Gemeinden vollständig auf die durch die Landesregierung versandten Fragebögen antworten, da auch sie nach den Regelungen der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung der Landesregierung zur Auskunft verpflichtet sind.
Das Innenministerium ist nicht zuletzt auch Kommunalaufsichtsbehörde. Der Wissenschaftliche Dienst hat darauf ja auch schon einmal hingewiesen.
So, wie uns die Antwort vorliegt, ist sie nur begrenzt bis gar nicht für eine wirkliche Debatte über die Frage geeignet, ob die Aufgabenübertragungen von Gemeinden auf die Ämter noch den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Daran ändert nach unserer Auffassung auch die mit viel Fleiß und Mühe ausgearbeitete Zusammenfassung der Grünen nichts. Da ist das Problem, dass eine Auswertung einer bereits unzureichenden und unvollständigen Antwort eigentlich nicht geeignet sein kann, um belastbare Rückschlüsse ziehen zu können.
Meine Damen und Herren, auch die von den Grünen gefertigte Zusammenfassung belegt nicht, dass die Gemeinden heutzutage die Selbstverwaltungsaufgaben in einem Maß auf die Ämter übertragen würden, dass es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1979 nicht mehr genügt. Dafür ist sie zu undifferenziert. Aber gerade die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt auf, dass sehr differenziert bei der Frage einer Aufgabenübertragung vorzugehen ist. Überträgt eine Gemeinde eine Selbstverwaltungsaufgabe nach § 3 der Amtsordnung auf das Amt, so dient das Amt als klassische Schreibstube der Gemeinde. Das Amt nimmt hier eine dienende und ausführende Funktion wahr, um Entscheidungen der Gremien
der Gemeinde über Art und Umfang der Aufgabenstellungen umzusetzen.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Eine Gemeinde kann einem Amt sogar im Einzelnen vorschreiben, wie gemeindliche Satzungen auszulegen sind. In diesen Fällen bleiben nach der Bewertung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgaben rechtlich in vollem Umfang in der Zuständigkeit der Gemeinden.
Anders verhält es sich bei einer Aufgabenübertragung nach § 5 der Amtsordnung. Das ist quasi eine Zweckverbandsregelung in der Amtsordnung. Wenn hier mehrere Gemeinden gemeinsam Aufgaben an das Amt übertragen, dann findet eine volle Kompetenzübertragung statt. Aber auch hier stellt das Bundesverfassungsgericht die Besonderheit fest, dass es sich weiterhin um Aufgaben der amtsangehörigen Gemeinden handelt, die lediglich von einer anderen Behörde und anderen Organen wahrgenommen werden, selbstverständlich rückholbar.
Hier entscheiden im Amtsausschuss aber nur die Mitglieder der Gemeinden, die gemeinsam diese Aufgabe an die Ämter übertragen haben. Sie sind mittelbar demokratisch legitimiert. Das heißt, es stimmen nicht die Mitglieder des Amtsausschusses mit, die diese Aufgabe nicht übertragen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch hierzu etwas in seiner Entscheidung gesagt. Ich zitiere:
„Eine vollständige Übertragung der Selbstverwaltungsaufgaben ist nach diesen Vorschriften nicht möglich. Ob überhaupt eine Übertragung stattfindet, hängt allein vom Willen mehrerer amtsangehöriger Gemeinden und nicht von dem Amt ab.“
Im Kern haben sich diese Vorschriften nicht geändert, sodass es selbst bei einer Häufung von Aufgabenübertragungen fraglich ist, ob dies juristisch zu einem verfassungswidrigen Zustand führt. Wir haben hier ganz erhebliche Zweifel.
Lassen Sie mich als jemand, der bereits seit Jahrzehnten in der Kommunalpolitik ehrenamtlich tätig ist, noch etwas Grundsätzliches sagen. Diese Große Anfrage und besonders die von den Grünen vorgenommene Verquickung der Frage der Aufgabenübertragungen von Gemeinden auf Ämter mit der Frage der Repräsentanz der sogenannten kleinen Parteien in den Ämtergremien lässt nur einen Schluss zu: Es geht den Grünen eigentlich nicht nur
um die Frage der demokratischen Legitimation der Entscheidungsgremien, sondern es geht ihnen um eine Beteiligung an diesen Gremien. Bei mir hat sich der Eindruck verfestigt, dass die Grünen in erster Linie ihre Machtbasis ausbauen wollen. Denn bei einer Direktwahl zu den Ämtergremien beziehungsweise dem Zusammenschluss von Amtsgemeinden zu einer Großgemeinde muss die dann zu wählende Vertretung dann natürlich eine entsprechende Größe haben, die es für Grüne, SSW, aber auch - ich gebe zu - für die FDP leichter macht, einen Sitz zu erringen, als bei den heute bestehenden faktischen Sperrklauseln in kleinen Gemeinden. Dort braucht man teilweise deutlich über 10 % der Stimmen für den ersten Sitz in der Gemeindevertretung.
Uns geht es um eine gute Verwaltung. Ich möchte hier einmal als ehrenamtlicher Bürgermeister eine Lanze für die kleinen Gemeinden und ihre Vertretungen brechen,
quasi als letzter Mohikaner, wie heute Morgen schon einmal gesagt wurde. Durch die heute im ländlichen Raum etablierte Ämterstruktur ist gesichert, dass auch die Interessen kleiner Gemeinden hinreichend berücksichtigt werden, die in einer Großgemeinde oder einer direkt gewählten Amtsvertretung von größeren und stärkeren Gemeinden dominiert werden würden. Darüber hinaus funktioniert Kommunalpolitik in kleinen Gemeinden weniger nach Parteiproporz beziehungsweise Parteiräson.
Wie auch der Bericht ausführt, gibt es in vielen kleinen Gemeinden nur Wählergemeinschaften. Da muss ich sagen: Wo es nur eine Wählergemeinschaft gibt, könnte die Wahl - das muss ich mal einschieben - eigentlich entfallen. Wenn eine Wählergemeinschaft ihre Liste aufstellt, macht sie das hinter verschlossenen Türen, und die Einwohnerinnen und Einwohner einer solchen Gemeinde haben keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Hier müsste das von uns geforderte Panaschieren und Kumulieren greifen. Dann hätten auch die Bürger solcher Gemeinden die Möglichkeit, die Listenreihenfolge zu verändern. In einer solchen Wählergemeinschaft finden sich dann oftmals Personen zusammen, die verschiedenen Parteien angehören und bei entsprechenden überregionalen Wahlen verschiedene Parteien wählen. Diese Vertreter sind der Bevölkerung gerade bekannt, weil es sich um überschaubare Gemeindegrößen handelt. Sie sind nicht unbekannt, wie Sie, Kollege Hentschel, vorhin gesagt haben. Gerade in den kleinen Gemeinden sind
die dort kandidierenden Bürgerinnen und Bürger sehr wohl bekannt. Diese haben auf kommunaler Ebene selbstverständlich das Wohl ihrer Gemeinde im Blick. Sie werden auch von einer solchen Gemeinde in den Amtsausschuss gesandt, also aufgrund menschlicher Integrität und fachlicher Kompetenz dorthin delegiert. Somit sitzen auch Grüne und Liberale in Amtsausschüssen, sind teilweise sogar Amtsvorsteher. Auch das kommt vor. Sie sind aber nicht unbedingt für ihre Partei dort vertreten, sondern für die Wählergemeinschaft, der sie angehören, oder für ihre Wohnsitzgemeinschaft.
Auch wenn man - so wie wir - die heutige Ämterverfassung für bewährt hält, bleibt die rechtliche Frage, ob sich die in den vergangenen Jahren gehäufte Aufgabenübertragung von Gemeinden an Ämter noch im Rahmen der verfassungsmäßigen Vorgaben bewegt. Wir werden diese wichtige Frage offen angehen und uns die Argumentation aller Seiten genau anhören. Bisher sehen wir aber nicht, dass die Antwort auf die Große Anfrage hierzu eine abschließende Bewertung zulässt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich sage zunächst Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, die an der Erstellung des Waldberichts mitgewirkt haben. Hier wurden nicht nur Daten, Fakten und Informationen zum Wald und zur Wald- und Forstwirtschaft zusammengetragen; ganz offensichtlich haben sich die Verfasser des Berichts mit großem Engagement an ihre Arbeit gemacht, sodass ich den Eindruck hatte: Den Schleswig-Holsteinern ist ihr Wald wichtig, und die Bedeutung, die dem Wald trotz seines nur gut 10-prozentigen Anteils an der Landesfläche zukommt, wird der hiesigen Landesregierung allmählich bewusst. Darüber habe ich mich gefreut.
Das hat unser Wald nicht nur nötig, er hat es auch verdient. Noch vor gut zwei Jahren, als die FDPFraktion einen Bericht über die Forst- und Holzwirtschaft in Schleswig-Holstein erbeten hatte, sah das ganz anders aus. Das magere Ergebnis umfasste damals ganze zehn Seiten und war ohne wesentliche inhaltliche Schwerpunkte. Heute heißt es selbst im Bericht der Landesregierung auf Seite 15:
„... die deutsche Forst- und Holzwirtschaft hat volkswirtschaftlich und arbeitsmarktpoli
tisch eine deutlich größere Bedeutung als bislang angenommen.“
Immerhin, die Erkenntnis reift. Zwar haben wir seinerzeit keinen umfassenden Bericht erhalten, aber bereits kurze Zeit danach erschien die neue Waldbroschüre mit dem passenden Titel „Wie man in den Wald ruft“. Kürzlich erschien sogar eine Clusterstudie „Forst und Holz Schleswig-Holstein“. Nebenbei bemerkt, beide Schriften waren sehr informativ und sind es nach wie vor.
Bei allem Lob muss ich gleichwohl die Gelegenheit für einige kritische Anmerkungen zum Bericht nutzen. Da wäre zunächst die Neuwaldbildung, die auch angesprochen wurde. Nach wie vor ist es das erklärte Ziel der Landesregierung, den Waldanteil des Landes kontinuierlich auf 12 % der Landesfläche zu erhöhen. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Das ist bekanntlich nach wie vor auch die Meinung der FDP. Bedenklich ist allerdings die Art und Weise, wie die Landesregierung das erreichen will. Der Bericht strotzt geradezu vor Zahlen, die besagen, mit welchem Anteil und in welcher Größenordnung Fördergelder in millionenschwerer Gesamtsumme eingesetzt worden sind, um Neuwaldbildungen auf den Weg zu bringen. Es sind ja nur noch annähernd 27.000 ha neuer Wald zu bilden, um dieses Ziel zu erreichen, wie es auf Seite 105 etwas lapidar heißt.
Führt man sich aber vor Augen, dass die Erstaufforstungsfläche im Berichtszeitraum 2003 bis 2007, also über fünf Jahre, gerade einmal gut 1.000 ha umfasst hat, wird deutlich, wie langfristig die Landesregierung offensichtlich plant, um ihre großkoalitionären Pläne zu verwirklichen. Das wäre weit mehr als das Fünffache von 27 Jahren. Tatsächlich ist der Umfang der Neuwaldbildung seit Mitte der 90er-Jahre in Schleswig-Holstein insgesamt dramatisch zurückgegangen.
- Nach der Sitzung verrate ich es dir.
Auch zu der Zeit des grünen Ministers Müller ist diese Neuwaldbildung sehr stark zusammengestrichen worden. Ausweislich des der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten bis 2010 bewilligten Budgets wird sich dieser Trend auch alles andere als umkehren. Die Anstalt wird nur rund 40 ha aufforsten können. Der Rest bleibt Privatpersonen oder Kommunen vorbehalten. Aber aufgrund welcher Anreize? - Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft und insbesondere angesichts der wach
senden Bedeutung der Biomasse darf zumindest angezweifelt werden, dass sich Private auf ihren begrenzten Flächen unter den gegebenen Umständen ausgerechnet für Neuwaldbildung entscheiden.
Ich bin überzeugt, dass wir hier neue Wege wagen müssen, um zu erkennbaren Verbesserungen zu kommen. Beispielsweise wären intensives Sponsoring oder auch weniger Auflagen bei der Erstaufforstung oder der Umwandlung von Wald zu nennen. Sicherlich gibt es keine Patentrezepte, aber nur so weiter zu machen wie gehabt, ist bei schwierigerer Haushaltslage keine Lösung.
Ein weiterer Punkt betrifft den Abschnitt Holzwirtschaft. Leider beschränkt sich die Landesregierung in der Frage, welche Möglichkeiten sich hier für Schleswig-Holstein ergeben, im Wesentlichen auf Beschreibungen. Dabei ist bekannt, dass die Popularität von Holz als Baustoff im weitesten Sinne wieder gestiegen ist. Auch die Nachfrage nach Brennholz hat sich in den letzten Jahren erhöht, und der Brennholzverkauf ist damit zu einer wesentlichen Einnahmequelle geworden.
Wo aber bleibt in diesem Zusammenhang die Positionierung der Landesregierung? Gerade in Verbindung mit der genannten Charta für Holz, mit deren Hilfe der Holzverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2014 immerhin um 20 % gesteigert werden soll, und des Clusters „Forst und Holz“, das deutlich positive Nutzungsmöglichkeiten in den schleswig-holsteinischen Wäldern vorsieht, hätte ich gern mehr darüber erfahren, wie die Landesregierung diese Entwicklung unterstützen will. Wo bleiben zum Beispiel Ihre Empfehlungen dazu, wie viel Holz zur stofflichen Verwertung und wie viel zur energetischen Verwertung genutzt werden sollte?
Zuletzt noch ein Wort zu den Landesforsten!
Ich bin dabei. - Nach allen Querelen um die Wirtschaftlichkeit eines Landeswaldes betreibt die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten nunmehr seit dem 1. Januar 2008 eine kaufmännische Buchführung. Das begrüßen wir. Dazu gehört aber letztlich auch eine Eröffnungsbilanz, die offen
sichtlich immer noch nicht fertiggestellt ist. Das wird allmählich Zeit. Im Übrigen freue ich mich auf weitere Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesplanung hat als Weichenstellung für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklung des Landes insgesamt, aber auch für einzelne Regionen eine große Bedeutung.
Es geht um Fragen der Möglichkeiten der Wohnbebauung, der Möglichkeit von Gewerbeansiedlungen, der Einstufung für Tourismusvorhaben, der Versorgung mit Schulen, Krankenhäusern und anderen regional bedeutsamen Einrichtungen, und um die Versorgung mit Infrastruktur wie Verkehrswege, Strom und Telekommunikation.
Nach dem Raumordnungsgesetz unseres Landes ist für die Erstellung des Landesraumordnungsplans, der ja nun Landesentwicklungsplan heißt, das als Fachbehörde zuständige Innenministerium - für die Aufstellung und die Feststellung dieses Plans - zuständig. Diese Regelung hat sich in den letzten Jahrzehnten trotz mancher Unterschiede in den Bewertungen der Raumordnungspläne bewährt.
Mit dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans und den massiven Bedenken auf über 2.000 Seiten Stellungnahmen hat sich zumindest unsere Sichtweise auf diese Praxis geändert. Nach meiner Erfahrung war insbesondere aus dem ländlichen Raum der Widerspruch zu einem Landesraumordnungsplan noch nie so groß wie bei dem Entwurf für diesen Landesentwicklungsplan, der ja noch unter der Leitung des damaligen Ministers Dr. Stegner erstellt wurde. Das ist sicherlich auch ein Ergebnis der breiten Beteiligungsmöglichkeit, die erstmalig bei diesem Landesentwicklungsplan eingeräumt und sichergestellt wurde.
Kommunen, die in der Vergangenheit Verhandlungen im Innenministerium geführt haben, um kleine Zielabweichungen vom Raumordnungsplan zu erreichen, haben erfahren, wie starr und teilweise unflexibel die Vorgaben des Landesraumordnungs
plans sind. Darüber hinaus soll der jetzige Landesentwicklungsplan bis zum Jahr 2025 gelten. Es wird also der planerische Rahmen für die nächsten 16 Jahre festgelegt. Daher war es richtig und konsequent, dass sich der Landtag auch aufgrund der Initiative der FDP intensiv und detailliert mit den Vorgaben des Entwicklungsplans beschäftigt und den Prozess weiter aktiv begleitet, obwohl wir als Abgeordnete nach dem Landesplanungsgesetz weder für die Aufstellung noch für die Feststellung des Landesentwicklungsplans zuständig sind.
Wir von der FDP fragen uns allerdings, warum wir als Landtag eigentlich nicht selbst den Landesentwicklungsplan feststellen sollten.
Wenn er für uns wirklich diese Bedeutung hat und wir als Parlament auch wirklich Einfluss auf die künftigen Inhalte der Landesplanung, die über die generellen Vorgaben des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes hinausgehen, haben wollen, dann ist es nur konsequent, dass wir den Landesentwicklungsplan selbst beraten, beschließen und damit feststellen. Dies wird auch in einer Vielzahl der Stellungnahmen deutlich. Ich möchte nur beispielhaft aus der Stellungnahme des Gemeindetags zitieren, die sich insbesondere die ländlichen Gemeinden zu eigen gemacht haben. Dort steht:
,,Die große Bedeutung des Planes und die Eingriffe in die kommunale Planungshoheit machen eine Entscheidung durch den Landtag und eine sorgfältige Prüfung der Folgen und Alternativen erforderlich."
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Forderung berechtigt ist. Wir sollten uns als Landtag nicht nur auf die Moderations- und Bewertungsebene zum Landesentwicklungsplan begeben. Wir sollten darüber entscheiden.
Aus diesem Grund haben wir den entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Es handelt sich hierbei um ein Vorschaltgesetz, da das Landesplanungsgesetz sowohl sprachlich - weil es noch vom Landesraumordnungsplan spricht - als auch nach den Diskussionen um eine weitere Kommunalisierung der Landesplanung inhaltlich geändert werden muss. Bis das geschehen ist, wollen wir mit unserem Gesetzentwurf sicherstellen, dass der Landtag die Entscheidung über den nächsten Landesentwicklungsplan trifft, ihn also feststellt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gebührt auch der Dank meiner Fraktion den Mitarbeitern des Umweltministeriums für den Bericht, der selbst für eine zehnminütige Debatte hier im Landtag zu umfangreich ist, aber
durchaus einen guten Sachstand zu der Entwicklung des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein abgibt.
Ich möchte die inhaltliche Debatte mit einem Zitat aus der Debatte über den Generalplan Küstenschutz aus dem Jahre 2001 beginnen. Seinerzeit führte der von mir sehr geschätzte ehemalige Kollege, der SPD-Abgeordnete Malerius, Folgendes aus:
„Küstenschutz ist Ausdruck eines historisch gewachsenen und berechtigten Wunsches der Küstenbevölkerung, Leben und Eigentum vor Überflutungen und Landverlusten zu schützen. Der Küstenschutz muss somit Vorrang vor anderen Interessen und somit oberste Priorität haben.“
Ich kann mich diesen Worten nur anschließen.