Gibt es, wie impliziert wird, altersbedingte Diskriminierungen dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger in allen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere in Beruf und Ehrenamt, und können der SchleswigHolsteinische Landtag und die Landesregierung dem, wenn es denn so wäre, mit dem beantragten Vorgehen entgegenwirken?
Der Problematik diskriminierender Altersgrenzen nimmt sich zurzeit auf Bundesebene im Auftrag des Ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend - meine Kollegin Franzen erwähnte das schon - ein umfangreiches Gutachten an, dessen erster Entwurf nach meinen Informationen Ende dieses Monats erwartet wird. An dieses Gutachten wurde unter anderem die Anforderung gestellt, altersbeschränkende Regelungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder zu erfassen. Wir sollten diese Ergebnisse nutzen, im Sozialausschuss diskutieren und uns weiterhin vorrangig mit den konkreten Anliegen, zum Beispiel des Landesseniorenrates und des Altenparlaments, auseinandersetzen.
Sie tragen seit längerer Zeit vor, dass kommunale Seniorenbeiräte nicht in allen Orten hinreichend in den politischen Gremien mitwirken können. Ist das altersbedingte Diskriminierung, oder brauchen wir nicht vielmehr eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung?
„In das Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden werden.“
Die SPD-Fraktion unterstützt nachdrücklich das von der Sozialministerin initiierte Programm „Älterwerden in Schleswig-Holstein“. Unter der Leitung des Sozialministeriums entsteht ein landesweites Netzwerk, in dem neben Themen wie soziale Sicherungssysteme, Gesundheit, Familie und Solidarität ausdrücklich auch Lebensqualität und Teilhabe wichtige Grundpfeiler sind. Dieses Netzwerk wollen wir gemeinsam mit möglichst vielen älteren Menschen festigen und vor Ort verankern.
Wir treten ein für eine generationenübergreifende Politik beim ehrenamtlichen Engagement, die die Potentiale der Seniorinnen und Senioren unterstützt und fördert. Wer will, soll können, so könnte man diesen Ansatz umschreiben. Dabei müssen sicher noch rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere sozial- und unfallversicherungsrelevante Fragen, verbessert werden.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch anmerken, dass deutliche Anzeichen von Altersdiskriminierung vor allen Dingen in der Arbeitswelt und bei der Vergabe von Krediten zu verzeichnen sind. Auch dieser Themen sollten wir uns in den weiteren Beratungen annehmen. Sie werden von älteren Menschen als real existierende und belastende Benachteiligungen empfunden und lassen sich sicherlich nicht mit einem weiteren Bericht lösen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Siegrid TenorAlschausky und erteile das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Grünen sind gegen jegliche Form der Diskriminierung, auch der Altersdiskriminierung. Insofern schließe ich mich den Beiträgen meiner Vorredner und Vorrednerinnen an und hoffe auf eine konstruktive Ausschussberatung.
Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold und erteile das Wort jetzt dem Herrn Abgeordneten Lars Harms vom SSW. - Große Hoffnungen liegen auf Ihnen.
Ja, das ist immer so, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe mich natürlich nicht den Worten an, weil ich einen ganz anderen Eingangsbereich habe, wie ich das ganze sehe, und keine Gelegenheit auslassen will, den Kollegen Garg zu loben. Deshalb will ich auch eine entsprechende Rede halten. Aber
ich will Ihnen natürlich sagen: Selbstverständlich beziehen wir uns auch bei unseren Stellungnahmen darauf, was das Altenparlament uns jedes Mal wieder von neuem aufgibt. In dem Sinne kann man natürlich sagen, diese lebendige Diskussion der Seniorinnen und Senioren belegt in jeder neuen Sitzung, dass der Sachverstand, Ideenreichtum und Kreativität nicht automatisch mit Überschreitung der Altersgrenze erlöschen. Das Gegenteil ist nämlich der Fall. Heutzutage sind die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger erstens gut ausgebildet und zweitens so engagiert, wie noch keine andere Altengeneration vor ihnen.
Auch deshalb ist die Diskriminierung aufgrund des gedruckten Lebensalters im Personalausweis völlig absurd. Warum soll eine vitale 70-Jährige ein Ehrenamt nicht übernehmen können oder ein 75-Jähriger einer öffentlichen Organisation nicht vorstehen können? Für derartige Altersbegrenzungen besteht überhaupt kein Anlass. Die persönliche Eignung sollte entscheidend sein und nicht das kalendarische Alter.
Dennoch, meine Damen und Herren, finden sich immer noch Altershöchstgrenzen zum Beispiel in der Gemeindeordnung, die eine Wählbarkeit des Bürgermeisters bei der Erstwahl mit Überschreitung des 60. Lebensjahres untersagt. Das mag unter anderem aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Rolle spielen, kann allerdings nicht das letzte Wort gewesen sein.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet ausdrücklich jegliche Benachteiligung aufgrund des Alters. Bislang lag der Fokus dieses lang geplanten und zögernd verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetzes zwar auf dem Arbeitsrecht, aber dennoch umfasst es praktisch alle zivilrechtlichen Regelungen. Viele ältere Menschen fühlen sich massiv benachteiligt, als Konsumenten unterschätzt und als Bürger oftmals bevormundet. Sie melden sich jetzt energisch zu Wort. Das ist ihr gutes Recht, und dies sollte seinen Niederschlag in Gesetzen und Verordnungen auch bei uns finden.
Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Antrag der FDP dem Antidiskriminierungsgesetz, das ja von vielen als bürokratisch abgelehnt wurde, Genüge getan wird. Diskriminierende Altershöchstgrenzen müssen weg. Sie haben in unseren Gesetzen und anderen Regelungen nichts zu suchen. Sollten sie überlebt haben, müssen die entsprechenden Regelungen schleunigst geändert werden.
Die Abschaffung altersdiskriminierender Gesetze ist ein demokratisches Gebot. Wir sehen deshalb die Initiative der FDP als einen wichtigen Schritt hin zur Rückgewinnung demokratischer Rechte an. Das Altenparlament hat immer wieder, auch mit konkreten Beispielen, gefordert, Altersbeschränkungen aufzuheben. Bevor demokratische Rechte wie zum Beispiel die Wählbarkeit zum Bürgermeister eingeschränkt werden, muss man sehr gute Gründe vorweisen können.
Ob es diese immer gegeben hat, will ich gar nicht hinterfragen. Mit dem beantragten Bericht werden wir hoffentlich eine umfassende Darstellung über diesen Fragenkomplex bekommen. Es sollte aber unser aller Bestreben sein, diskriminierende Altersbeschränkungen aufzuheben. Wir sind hierzu schließlich auch aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes verpflichtet und müssen als Politik dieser Verpflichtung nachkommen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte hat bereits gezeigt, dass die FDP-Fraktion mit dem Antrag bei allen Fraktionen offene Türen einrennt. Auch die Landesregierung ist selbstredend gegen jede Form der Altersdiskriminierung. Eine Altersbeschränkung kann eine Diskriminierung sein.
Das Stichwort „Antidiskriminierungsgesetz“ ist bereits genannt worden. Allein dieses Gesetz muss uns dazu veranlassen, alle bestehenden Gesetze und Verordnungen daraufhin zu überprüfen, ob es eine Form von Altersdiskriminierung durch Altersbeschränkung gibt. Natürlich ist dies in erster Linie eine Aufgabe des Gesetzgebers, Herr Garg. Die Landesregierung wird aber selbstverständlich gern dabei behilflich sein, formelle und informelle Alltagsgrenzen zu identifizieren, die aus der Sicht eines modernen Leitbildes von Alter heute nicht mehr angemessen sind.
Auch ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass das Bundesfamilienministerium bereits vor einem Jahr ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das altersbeschränkende Regelungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder dokumentiert und gleichzeitig nach den Gründen und Motiven für die Festlegung der Alltagsgrenzen fragt, um zu einer Bewertung ihrer Sinnhaftigkeit und fortbestehenden Notwendigkeit zu kommen.
Interessant ist, dass in diesem Gutachten auch aktuelle gerontologische Erkenntnisse und das sich wandelnde gesellschaftliche Bild von Alter einbezogen werden sollen. Auch geschlechtsspezifische Aspekte sollen berücksichtigt werden. Dieses Gutachten soll in Kürze vorliegen. Ich denke, dass wir dann eine sehr gute Basis haben, um eine fundierte Debatte im Sozialausschuss über das weitere Vorgehen führen zu können, wobei wir auch berücksichtigen sollten, dass wir dieses Thema einbinden in das Landesprogramm „Älter werden in Schleswig-Holstein“ und unsere beteiligungsorientierte Vorgehensweise. Letztlich kommt es nicht darauf an, dass wir dieses von Staats wegen entscheiden, sondern dass wir die ältere Bevölkerung bei der Bewertung auch mitnehmen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/2395, federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung nach der Mittagspause und begrüße alle Anwesenden sehr herzlich. Ich vertraue darauf, dass noch einige Abgeordnete zu uns stoßen werden. Bevor ich den gesetzten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen eine geschäftsleitende
Mitteilung machen: Den Tagesordnungspunkt 16 von heute Vormittag reihe sich nach dem Tagesordnungspunkt 20 ein. Danach kommen die Tagesordnungspunkte 23 und 40. Der Tagesordnungspunkt 42 kommt wahrscheinlich morgen.
Bitte begrüßen Sie mit mir zusammen Schülerinnen und Schüler der Realschule aus Plön. - Seien Sie uns herzlich willkommen!