zess,und wenn wir den abgeschlossen haben, wenn wir wissen, welche Arten dort geschützt werden, nur Trauerseeschwalbe und Goldregenpfeifer oder noch mehr oder auch vielleicht nur eine der Arten - ich habe da kein Ergebnis, das will ich auch nicht vorwegnehmen -, dann erst können wir sagen, was für Programme wir anbieten, was wir dort auch an Angeboten für die Landwirtschaft machen und was wir dort umsetzen wollen.
Klagemöglichkeit: Jawohl, auch das haben wir schon lange zugesagt, lieber Lars Harms. Das ist doch nichts Neues. Ich habe schon einmal gesagt: Wir werden eine Klagemöglichkeit schaffen. Ob wir das mit der Mitteilung machen oder mit der Schutzverordnung, gegen die man klagen kann, weiß ich im Moment noch nicht. Jedenfalls wird das gewährleistet werden. Ich bin da auch für Unaufgeregtheit.
Nur Eines ist auch richtig, und das müssen Sie mitnehmen: Es gibt eben nicht nur zu wenig Meldungen, Herr Hentschel. Ich habe gerade den auffälligen Kontrast zwischen der 2. Tranche Eiderstedt mit 2.022 ha und der 3. Tranche mit 20.000 ha deutlich gemacht. Da sehen Sie eine ganze Menge Spielraum.
Zum Zweiten sage ich auch noch etwas: In den Gebieten, die wir jetzt wegen Fehlern in den Standarddatenbögen überprüfen, wird es zu Veränderungen kommen, und zwar auch zu Veränderungen in die entgegengesetzte Richtung, mit weniger Ausweisung. Es ist also sehr unterschiedlich, manches Mal zu wenig, manches Mal zu viel, und darum am Ende im Ganzen gescheitert.
Ich danke dem Herrn Minister und erteile nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung dem Abgeordneten Klaus Müller das Wort.
Sehr geehrter Herr Minister, die Entschuldigung, mit der Sie die Debatte angenommen haben, nehme ich an. Ich glaube, dass das wichtig ist, gerade für die Frage, wie Amtsvorgänger und Amtsnachfolger miteinander umgehen. Wir haben uns darüber unter vier Augen unterhalten. Wir wissen, welche Auswirkungen und welche Reaktionen es auf die Vorwürfe gegeben hat. Ich bin froh, dass Sie dies heute aus der Welt geschafft haben.
Richtig ist, dass das Kabinett auf meine Vorschläge hin NATURA 2000 in Schleswig-Holstein wahrscheinlich zu 99 % abgeschlossen hat. Richtig ist, dass Rot-Grün dies damals gegen heftigste Wider
stände in der politischen Landschaft SchleswigHolsteins beschlossen hat. Das war keine angenehme Zeit, das will ich deutlich sagen, weder für mich noch für die anderen Mitglieder der Regierung, noch für die Koalition, noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beteiligt waren.
Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten auf vieles Richtige zum Thema europäisches Naturschutzrecht hingewiesen. Da ist viel, viel Wahres dran. Ich weiß, dass Sie das wissen. Ich hätte mir heute gewünscht, dass von der CDU-Fraktion nach den Erkenntnissen Ihres Ministers heute ein anderer Redebeitrag gekommen wäre, Frau Todsen-Reese. Für die Frage der politischen Kultur gerade nach der Auseinandersetzung hätte ich mir das gewünscht.
Nicht richtig ist, dass wir der Stadt Lübeck signalisiert haben, dass die Trave-Ästuare aus naturschutzfachlichen Gründen nicht zu melden seien. Erkundigen Sie sich noch einmal. Sie werden feststellen: Richtig ist, dass das Kabinett gemeinsam gesagt hat, bei den Elbe-Ästuaren wollen wir einen norddeutschen Gleichklang erreichen. Daraus haben wir nie einen Hehl gemacht. Ich habe immer gesagt, die Kommission fordert das, das Kabinett hat sich bewusst anders entschieden, in der Tat gemeinsam, um einen Gleichklang mit Hamburg, Niedersachsen und Elbe zu erreichen. Wir haben dann gesagt, wir behandeln die Trave-Ästuare so lange nicht, bis wir eine Entscheidung zu den Elbe-Ästuaren haben. Das war der Link an der Stelle. Wir haben das nie verheimlicht, wir haben, wie ich glaube, Herrn Saxe an der Stelle nie etwas Falsches suggeriert. Wir waren da sehr, sehr offen und transparent.
Letzte Bemerkung. Herr Kollege Ritzek hat jetzt leider etwas Wichtiges vor. Man kann mir vieles vorwerfen. Das ist okay. Aber gekniffen, das ist, ich glaube, so ziemlich der dümmste Vorwurf in der Debatte von NATURA 2000, den man mir machen kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es werden keine drei Minuten, keine Angst. Ich möchte nur etwas richtig stellen, weil ich möglicherweise vom Minister falsch verstanden wurde. Wenn ich von Klagemöglichkeit spreche, dann spreche ich davon, dass man vor der endgültigen Meldung eine
Klagemöglichkeit einräumen muss. Sie haben gesagt, ob wir es bei der Veröffentlichung machen oder bei der Schutzgebietsverordnung, das sei dahingestellt. Ich zitiere Sie einmal sinngemäß. Die Schutzgebietsverordnung kommt nach der Ausweisung des Gebietes. Dann haben wir das Gebiet schon. Mein Bestreben ist: Bevor das Gebiet nach Brüssel gemeldet wird, hat man 14 Tage Zeit, um dagegen klagen zu können. Ich bitte Sie, das sicherzustellen. Das ist mir sehr, sehr wichtig.
Ich schlage vor, dass diese Rechtsfrage noch einmal im Ausschuss besprochen wird, und erteile nunmehr der Kollegin Herlich Marie Todsen-Reese zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz zu zwei Punkten Stellung nehmen. Herr Kollege Harms, ich möchte noch einmal klarstellen, was Sie aus der gemeinsamen Pressemitteilung von Ursula Sassen und mir zitiert haben. Wir haben uns - das haben Sie auch richtig zitiert - auf das damals aktuell vorgelegte rechtliche Gutachten des Büros Füßer und das naturschutzfachliche Kölner Gutachten berufen und gesagt: Wenn dieses Gutachten, wie es vorlag, richtig ist, dann braucht nichts gemeldet zu werden.
Ich möchte klarstellen - das habe ich vorhin schon einmal gesagt -, dass wir immer die naturschutzfachliche und rechtliche Überprüfung der Gebietskulisse gefordert haben. Das galt natürlich unabhängig oder ergänzend zu diesem Gutachten auch für Eiderstedt, genauso wie es jetzt gemacht wird. Ich möchte das deshalb klarstellen, damit hier nicht der Eindruck entsteht oder stehen bleibt, dass ausgerechnet wir dazu beigetragen haben, dass auf Eiderstedt so viel Unsicherheit ist. Das wäre echte „Naturschutzgeschichtsfälschung“.
Herr Müller, ein kurzes Wort zu Ihnen! Ich kann verstehen, dass Sie sich einen anderen Beitrag gewünscht hätten, aber dass der angesichts der Vergangenheit nicht kommen konnte, ist - glaube ich - klar.
Ich kann verstehen, wenn Sie hier noch einmal die Betroffenheit betonen. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es keine einfache Zeit war. Sie haben aufgezählt, für wen alles nicht: für Sie selber nicht, für Ihre Fraktion nicht, für Ihre Mitarbeiter nicht. Das kann ich alles nachvollziehen. Ich möchte hier aber
deutlich sagen - darum haben wir uns sicherlich immer mit viel Leidenschaft eingesetzt -: auch für die Menschen nicht. Die waren nämlich auch betroffen und die haben unter Ihrer Politik gelitten. Für die haben wir uns eingesetzt. Und wir haben uns immer für naturschutzfachlich saubere, korrekte Lösungen eingesetzt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ein Antrag ist nicht gestellt worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Innovationsbereichen zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BID-Gesetz)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Klaus Müller das Wort.
Danke, Herr Kollege Geerdts. - Ich sehe, das Mittagessen hat gut geschmeckt, und an der Verdauung üben noch einige. - Wir hatten, wenn ich mich richtig erinnere, zehn Minuten angemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gute Idee greift um sich. In Kanada, USA, Australien, Neuseeland, Südafrika, Brasilien, sogar in Jamaika gibt es sie bereits.
- Ja! 48 Bundesstaaten in den USA haben eine eigene Gesetzgebung mit inzwischen über 600 Gebieten geschaffen. Allein in New York City sind seit 1982 über 45 Gebiete entstanden.
Es geht um ein Instrument zur Stärkung und Belebung unserer Innenstädte. Es geht um - Englisch gesprochen - Business Improvement Districts, kurz BID oder auf Deutsch - um Innovationsbereiche zur Stärkung des Einzelhandels und der Dienstleistungszentren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist ein BID? - Der Grundgedanke ist, dass sich Eigentümer und Gewerbetreibende gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern lokaler Verwaltungen für Maßnahmen engagieren, die der Erhaltung und Stärkung innerstädtischer Standorte und ihrer wirtschaftlichen Attraktivität dienen. Dabei beteiligen sich alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer eines räumlich begrenzten Gebietes eben auch an der Finanzierung der beschlossenen Aktivitäten. Somit gibt es keine Trittbrettfahrerinnen und Trittbrettfahrer, die zwar davon profitieren, aber nichts selber dazu beitragen. Deshalb muss das Konzept auch die Zustimmung einer möglichst breiten Mehrheit der betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer finden.
Die Geschäftsleute können gemeinsam die Infrastruktur, die Beschilderung, die Beleuchtung, Fahrradstellplätze oder Ähnliches, die Begrünung oder die Reinigung verbessern. Sie können Stadtteilfeste oder Sonderaktionen organisieren oder geschäftsübergreifende Kundenbetreuung aufbauen.
Das selbst abgesteckte Aufgabenfeld eines BID kann den üblichen Tätigkeitsrahmen der klassischen Standortmarketing-Organisationen deutlich überschreiten und mit den üblichen Trittbrettfahrereien bei gemeinschaftlichen Aktionen ist eben in einem BID Schluss. Alle profitieren davon, alle entscheiden mit, alle leisten ihren Beitrag. Darum geht es.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass Kaufkraft wieder in die Innenstädte zurückgeholt wird, um Wege reduzieren zu können und wieder attraktive Innenstädte zu haben. Einkaufszentren organisieren sich auf privater Grundlage, sie sind dann aber in der Regel kein öffentlicher Raum mehr, und alle Kaufleute müssen sich auch allen Regeln des Einkaufszentrums unterordnen. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf auch dem klassischen Einzelhandel die
Möglichkeit geben, sich ein attraktives Umfeld zu schaffen, ohne dass der öffentliche Zugang aufgegeben wird. Wenn der Staat dazu finanziell immer weniger in der Lage ist oder sich bewusst andere Prioritäten setzt, dann ist ein Rahmen für Selbstorganisation und Eigeninitiative erforderlich.