Herlich Marie Todsen-Reese

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an den Anfang einen herzlichen Dank an Sie, Herr Minister Dr. von Boetticher, und an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Ihre Rede hier heute in diesem Hohen Haus, aber auch für den abgelieferten Bericht und die Bilanz, für die dieser Bericht spricht, stellen. Ich komme im Einzelnen darauf zurück.
Lieber Herr Kollege Matthiessen, ich danke Ihnen dafür, dass Sie im Großen und Ganzen - so war mein Eindruck - diesem Bericht doch einen gewissen Respekt gezollt haben. Ich erinnere Sie doch gern daran - auch wenn Sie jetzt ein paar Jahre in der Opposition sind -, dass all die Forderungen, die Sie aufgestellt haben, bereits seit Langem hätten erfüllt werden können in der Zeit, in der wir grüne Umweltminister in diesem Land hatten. Leider haben Sie da eine grottenschlechte Bilanz.
Der Verlust von Biodiversität, das heißt der Verlust von Lebensräumen und damit der Verlust von Arten und damit verbunden der Verlust genetischer Vielfalt ist nach wie vor Thema. Darum bin ich dankbar, dass Sie als Grüne dieses Thema ins Parlament gebracht haben. Wir müssen das Thema weiterhin ernst nehmen. Wir diskutieren das vor folgendem Hintergrund: Kürzlich hat der Weltnaturschutzkongress IUCN in Barcelona Feststellungen getroffenen. Um es zu verdeutlichen, zitiere ich aus der „FAZ“ vom 7. Oktober 2008:
„Mehr als ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten der Erde sind vom Aussterben bedroht.“
- Mehr als ein Drittel!
„Dies geht aus der Roten Liste der IUCN hervor, die am Montag, am 6. Oktober, in Barcelona vorgelegt worden ist. Mehr als 16.900 der untersuchten Arten sind in Gefahr. Das sind 1.300 mehr als noch vor einem Jahr.“
Damit will ich deutlich machen, dass dieser Prozess rapide vorangeht. In dem vorgelegten Bericht haben wir die Zahlen auf Schleswig-Holstein runtergebrochen. Das kann jeder nachlesen.
Insgesamt ist es eine bedrohliche Bilanz. Ich begrüße außerordentlich, Herr Minister, dass Sie keine Augenwischerei betrieben haben, weder in dem Bericht noch mit dem, was Sie gesagt haben, dass Sie diese Situation und auch die Ursachen benannt haben. In einem Agrarland wie Schleswig-Holstein ist es nicht immer leicht, dies klar zu benennen, nämlich Ursachen wie Stoffeinträge, wie Entwässerungsmaßnahmen, aber auch wie Flächenverbrauch, für den der Straßenbau steht, für den die Siedlungsentwicklung steht, oder Themen wie Klimaveränderung, insbesondere das Thema Erwärmung.
Ich möchte zwei Punkte herausheben, weil ich hoffe, dass wir alle gemeinsam erkennen, dass wir vor diesem Thema die Augen nicht verschließen können und dass wir einen großen Konsens brauchen in diesem Haus und querschnittsorientiert in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen in unserem Land.
Wir haben heute Morgen eine intensive Diskussion zum Thema feste Belt-Querung geführt. Wir haben eine Diskussion zum Thema Straßenbau geführt. Auch ich als Umweltpolitikerin stehe dafür, dass wir in Schleswig-Holstein den Anschluss an den Rest der Welt nicht verlieren dürfen. Das bedeutet Straßenbau. Ich stehe dafür, dass wir Entwicklung
brauchen. Das heißt auch Siedlungsentwicklung. Ich stehe aber auch dafür, dass wir dies gemeinsam mit Augenmaß betreiben, um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten und um über Eingriffs-/Ausgleichsregelungen zu versuchen, die ökologischen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Das ist verbunden mit Artensterben. Das ist verbunden mit dem Verlust von genetischer Vielfalt. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Entwicklung unseres Landes sorgfältig planen, konsequent voranbringen, es aber auch endlich schaffen - darum ist der Konsens fraktionsübergreifend in diesem Haus erforderlich -, das vielbeschworene Thema Zusammenbringen von Ökonomie und Ökologie zu verwirklichen.
Dafür bietet dieser Bericht, glaube ich, eine hervorragende Grundlage. Die vielen Instrumente, die der Naturschutz im Laufe der Jahre entwickelt hat, werden aufgezählt, ob es die Landschaftsplanung ist, ob es die Schutzgebietsausweisungen sind, ob es die Umsetzung von NATURA 2000 oder die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist. Die Bilanz macht deutlich, dass das Haus hier in den letzten Jahren ganz wesentlich vorangekommen ist. Das Haus und auch Sie persönlich, Herr Minister, haben es geschafft, die Verbindung mit den betroffenen Menschen herzustellen und hier zu Gemeinsamkeiten zu kommen.
Darin sehe ich eine große Chance, das Thema Stopp des Verlustes der Biodiversität voranzubringen. Dazu gehören in der Tat - da, lieber Herr Kollege Matthiessen, stimmen wir wieder überein nicht nur Instrumente und viele Worte, sondern endlich auch die Taten. Ich bin sehr dankbar dafür, dass in dem Bericht auch zu finden ist, dass Sie das Artenschutzprogramm aus dem Jahre 1983, also noch ein Artenschutzprogramm aus der Feder von Günther Flessner und Peter Uwe Conrad, überarbeitet haben und jetzt ein Artenhilfeprogramm 2008 neu auflegen, weil wir darüber dann endlich zu konkreter Umsetzung kommen können.
Ich komme zum Schluss. - Die Unterstützung der CDU-Fraktion ist Ihnen dabei gewiss. Dies ist nicht zuletzt auch Ursache und Grundlage für die Überlegung, ein Hochmoorschutzprogramm aufzulegen, -
- natürlich mit Unterstützung Ihres Hauses, um ganz konkret daranzugehen, Artenverluste in diesem Lande zu stoppen und die Biodiversität für die Zukunft zu sichern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich einfach sagen: Ich freue mich! Ich freue mich, dass wir nach der Debatte im November 2007 über unsere Große Anfrage zum Religionsunterricht heute erneut ein wichtiges Thema zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Schleswig-Holstein auf der Tagesordnung haben. Kirche hat wieder Konjunktur. Und das ist gut so. Davon bin ich fest überzeugt.
Darum danke ich dem Kollegen Rolf Fischer ausdrücklich für die Große Anfrage und für den Redebeitrag eben, dem ich mich voll und ganz anschließen kann. Auch ich wünsche mir, dass wir diese Debatte gemeinsam miteinander fortsetzen.
Mein besonderer Dank gilt Ihnen, Herr Ministerpräsident Carstensen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Beantwortung der Großen Anfrage, aber auch für Ihren persönlichen Redebeitrag eben, für die klaren Aussagen und für das klare Bekenntnis zu unseren Kirchen und Religionsgemeinschaften. - Herzlichen Dank!
Der Dank gilt aber auch den Vertretern der Nordelbischen Kirche, der katholischen Kirche und der Religionsgemeinschaften für die Unterstützung bei der Beantwortung dieser Großen Anfrage.
Die Antworten auf die Fragen nach der Entwicklung der Mitgliederzahlen und des Kirchensteueraufkommens, nach der finanziellen Förderung durch das Land mit den Staatsleistungen und den freiwilligen Landeszuwendungen einerseits und nach den Leistungen der Kirchen in der diakonischen und karitativen Arbeit, in den Bereichen „Kirche und Kultur“ mit der Denkmalpflege bei Gebäuden und Friedhöfen, in den Bereichen „Kirche und Ökologie“ sowie „Kirche und Medien“ andererseits lassen erahnen - um es vorsichtig auszudrücken -, dass unsere Kirchen finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Vor diesem Hintergrund sind und es sei mir erlaubt, dies zu sagen - die kritischen Anmerkungen des Landesrechnungshofs und die des Kollegen Günter Neugebauer zu den Zahlungen des Landes Schleswig-Holstein an die Nordelbische Kirche wenig hilfreich. Ich sage ganz deutlich: Die CDU-Landtagsfraktion steht zu der vertraglichen
Verpflichtung des Staatskirchenvertrags mit der Nordelbischen Kirche,
und sie steht zu dem geplanten Staatskirchenvertrag mit der katholischen Kirche sowie zu den Zahlungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften in unserem Land.
Die Zahlen in den Antworten zeigen aber auch eines ganz deutlich: Fast 80 % der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner bekennen sich im Jahr 2008 zum christlichen Glauben. Sie sind Mitglied unserer Kirchen. Das ist ebenso erfreulich wie die Tatsache, dass sich die Zahl der Kirchenaustritte deutlich reduziert hat.
Hinzu kommen noch die zahlreichen weiteren Religionsgemeinschaften, deren Mitgliederdaten leider nicht erhoben werden. Hier sollten wir gemeinsam Möglichkeiten der Abhilfe schaffen, zum Beispiel dadurch, dass in den Meldebögen zumindest auf freiwilliger Basis entsprechende Angaben erbeten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fragenkatalog der Großen Anfrage war im Wesentlichen darauf ausgerichtet, das Engagement der Kirchen und Religionsgemeinschaften in wichtigen gesellschaftlichen Aufgabenfeldern zu hinterfragen, zu durchleuchten und damit transparent zu machen. Die Antworten liefern dazu eine Fülle von Daten und Fakten, die eindrucksvoll insbesondere die Bedeutung unserer beiden großen Kirchen, der Nordelbischen Kirche und der katholischen Kirche, für unsere Gesellschaft unterstreichen. Beide großen Kirchen erbringen mit ihren Diensten und Werken vielfältige karitative Leistungen, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Eingliederungshilfe, bei den Einrichtungen für die Behindertenhilfe, der Krankenpflege und der Altenhilfe, bei der Suchtkrankenhilfe, der Gefangenenhilfe und der schweren Hospizarbeit. Die CDULandtagsfraktion ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Hauptamtlichen wie insbesondere auch Ehrenamtlichen, sehr dankbar für allen Dienst an den Menschen, die Hilfe und Unterstützung benötigen.
Es gehören aber auch Aufgabenfelder hinzu - ich sagte es schon - wie „Kirche und Kultur“, „Kirche
und Ökologie“ und „Kirche und Medien“, deren Wahrnehmung und deren Angebote und Beiträge als Bereicherung unseres gesellschaftlichen Lebens in Schleswig-Holstein nicht wegzudenken sind. Dies gilt in besonderer Weise für das reiche kulturelle Angebot und hier natürlich ganz besonders Sie mögen es einer langjährigen begeisterten Kirchenchorsängerin nachsehen - für die Kirchenmusik in den Gotteshäusern unseres Landes. Ob es die großen Oratorien sind oder das Requiem von Brahms, Verdi oder Mozart, ob es die Orgelkonzerte sind oder die dynamisch-rhythmischen Gospelchöre, ob es die Krippenspiele, die Kinderchöre oder die Soloauftritte von Querflöte und Orgel, Sologesang und Orgel sind: Diese Musik ist zugleich auch Verkündigung von Gottes Wort, und sie erreicht die Herzen der Menschen manchmal mehr man verzeihe mir diese Anmerkung - als eine noch so gute Predigt.
Wenn ich die Angaben zu der Zahl der Kirchenmusiker und deren Qualifikation sehe, kann ich mir an dieser Stelle einen Appell an unsere Kirchenvertreter nicht verkneifen: Vernachlässigen Sie nicht die Kirchenmusik! Sie füllt Ihnen Ihre Kirchen. Welch gute Gelegenheit, um die Besucher enger an Ihre Kirchengemeinde zu binden!
Einen besonderen Dank und Respekt hat die Nordelbische Kirche für ihr Engagement im Bereich Ökologie, Umweltschutz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit verdient. Das Jugendpfarramt auf dem Koppelsberg bei Plön war wesentlicher Motor für die Einrichtung des FÖJ, des Freiwilligen Ökologischen Jahres, zum 1. Juli 1991.
Ich will nicht verhehlen, dass es in der Vergangenheit durchaus unterschiedliche Auffassungen zur inhaltlichen und insbesondere zur finanziellen Ausgestaltung und Ausstattung der FÖJ-Plätze gab. Der Wert und die Notwendigkeit des FÖJ waren und sind aber immer unstrittig. Darum freue ich mich auch über das Bekenntnis zum Freiwilligen Ökologischen Jahr in der vorliegenden Antwort der Landesregierung und über die klare Aussage, dass die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Nordelbischen Kirche fortgesetzt und ein Folgevertrag abgeschlossen werden soll, wenn der derzeitige Vertrag zum 31. Juli 2009 auslaufen wird.
Beachtlich ist auch die Liste von ökumenischen Aktivitäten mit Bezug zur Agenda 21 und für den Klimaschutz. Zu nennen sind etwa die „Ökumenische Stiftung für Schöpfungsbewahrung und Nach
haltigkeit“ mit Sitz in Ratzeburg, die nachhaltige Lebensstile fördert, zu entsprechenden Diskussionen anregt und Projekte durchführt; ich nenne als Beispiel die Veranstaltung „Bread and Fish“ in Lübeck, die mit großem Erfolg durchgeführt wurde.
Ich nenne auch das Projekt „Die Hütte der Frommen soll grünen!“, das Energiestandards im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden entwickelt und umsetzt. Hier wird mehr als deutlich, dass die Kirchen ihre Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung sehr ernst nehmen.
Bei aller Wertschätzung für diese Große Anfrage hätte ich mir noch einen Fragenkomplex gewünscht, der sich mit dem „Kerngeschäft“ unserer Kirchen und Religionsgemeinschaften befasst hätte. Was meine ich damit?
Laut Knaurs Lexikon ist Kirche die Gemeinschaft der an Christus Glaubenden. Kirche hat, verkürzt wiedergegeben, die Aufgabe, das Werk Christi fortzusetzen und die Menschen zu Gott zu führen. Das gilt mit unterschiedlicher Ausgestaltung und Gewichtung auch für andere Religionsgemeinschaften. Bei unseren beiden großen Kirchen, der Nordelbischen Kirche und der katholischen Kirche, gehören dazu zum Beispiel die Gottesdienste einschließlich der Kindergottesdienste, der Konfirmandenunterricht und - als ganz zentraler Auftrag - die Seelsorge und die Mission. Für alle gilt: Im Zentrum steht die eigene Gemeinde.
Zur Beurteilung dieses zentralen Komplexes, insbesondere zur personellen Ausstattung und deren Kosten, wären entsprechende Fragen und Antworten sicherlich hilfreich gewesen.
Unser Leben wird immer vielschichtiger, es wird schnelllebiger, und es wird zunehmend durch den Globalisierungsprozess bestimmt. Deshalb sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften wichtig für den Aufbau unserer Gesellschaft, für Orientierung, Toleranz und Wertefundament. Unsere Gesellschaft benötigt das Bekenntnis von glaubenden Menschen. Sie benötigt die Seelsorge und Lebenshilfe der Kirchen und ihre mahnende und konstruktive Kritik in Fragen der Politik, der Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung und der Ethik. So hat es auch Bischof Dr. Knuth aus Schleswig vor der Synode 2006 formuliert: Die Kirche müsse den Menschen, sie müsse dem Leben in und mit den Ambivalenzen unserer Zeit Raum, Rückhalt und Geleit geben.
Für diese geleistete Arbeit im Dienst für die Menschen möchte ich den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Schleswig-Holstein auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion ganz herzlich danken.
Ich freue mich auf die weitere gemeinsame Beratung in den Ausschüssen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schade, lieber Kollege Matthiessen! Eine Chance über das wichtige Thema Artenschutz zu mehr Gemeinsamkeit zu kommen, haben Sie wieder einmal gründlich vergeigt.
„Artenschwund behindert Forschung“ - so heißt heute eine kleine Notiz im „Ostholsteiner Anzeiger“. Da heißt es:
„Der alarmierende Artenschwund in Tierund Pflanzenwelt raubt der Menschheit die Schlüssel zur Entwicklung lebensrettender
Medikamente. Davor warnt das UN-Umweltprogramm.“
Ich glaube, das macht deutlich - wir schließen uns auch diesen Einschätzungen an -, dass wir es mit einem ernst zu nehmendem Problem zu tun haben. Aber ich glaube, dass es verkehrt ist, dieses ernste Problem so zu behandeln, wie Sie es eben leider getan haben, lieber Kollege Matthiessen.
Der letzte Bericht zur biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein stammt aus dem Jahr 2001, und wenn mich nicht alles täuscht, hatten wir damals einen grünen Umweltminister. Den hatten wir auch über ein paar Jahre. Ich frage mich bei den Anträgen, die Sie gestellt haben, was Sie eigentlich in der Zeit getan haben.
Was Sie heute zum Antrag erhoben haben, hätten Sie alles erledigen können. Damals lautete die Überschrift meiner Pressemitteilung: „Bericht wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht.“ Das war damals schon so. Es gab heftige Kritik wegen einer ganzen Reihe von Ungenauigkeiten und zum Teil auch unkorrekter Angaben. Damals wie heute vermisse ich eine sorgfältige grundsätzliche Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema. Es ist umso wichtiger, weil alle bisherigen Schutzbemühungen - da sind wir uns auch einig - den Verlust von Lebensräumen und den Artenrückgang nicht haben aufhalten können. Deshalb kann ich auch jetzt schon sagen: Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, in der 35. Tagung einen Bericht von der Landesregierung zu bekommen. Wir werden dann dieses wichtige Thema auf der Grundlage des aktuellen Berichtes diskutieren können, den Minister von Boetticher vorlegen wird.
Nun zu Ihrem zweiten Anliegen, Herr Matthiessen: Mehr Anreize für ehrenamtliche Arbeit im Naturund Umweltschutz und 1.000 Patenschaften. Ich frage mich schon, wie Sie die Wirklichkeit der praktischen Naturschutzarbeit, insbesondere der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit, im Land wahrnehmen und bewerten. Es ist doch wirklich erfreulich, wenn das Magazin „GEO“ ganz aktuell dem Land Schleswig-Holstein bescheinigt: „Pluspunkt sei außerdem das Engagement der ‚Nordlichter’: 7 % seien Mitglieder in Naturschutzverbänden“. - So eine dpa-Meldung vom 17. April 2008.
Die ehrenamtliche Naturschutzarbeit in SchleswigHolstein hat eine lange Tradition. Dafür steht die Vielfalt unserer großen und kleinen Verbände. Das reicht vom NABU, dem Landesjagdverband und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald bis hin zu
den lokalen Bündnissen vor Ort wie dem Förderverein Mittlere Treene, dem kleinen, aber feinen Naturschutzverein Kasseedorf oder der Vogelschutzgruppe Malente-Eutin.
Eine lange Tradition hat auch die Betreuung unserer Schutzgebiete in Schleswig-Holstein. Über 30 Naturschutzvereine betreuen zurzeit 123 Naturschutzgebiete, 22 Bereiche im Nationalpark Wattenmeer sowie weitere acht geschützte Gebiete. Allein dafür erhalten sie im Jahre 2008 rund 1 Million €.
Darüber hinaus engagieren sich die Vereine und Verbände sowie viele Bürgerinnen und Bürger in unzähligen Artenschutzprojekten. Dabei geht es ich nenne nur wenige - um Seeadler, Wiesenweihe, Schwarz- und Weißstorch, Fischotter, Fledermäuse, Eulen, Hornissen, Eisvögel, Amphibien und Orchideen.
- Diese habe ich genannt, Herr Nabel. - Sie alle haben eine Vielzahl von Paten. Das wollen wir den Menschen, die sich in diesem Bereich engagieren, nicht absprechen, auch nicht durch Ihren heutigen Antrag.
Die vielen Umweltbildungsaktivitäten belegen eindrucksvoll: In unserem Land gibt es ein großes ehrenamtliches Engagement. Dieses verdient es sicherlich, in der Ausschussberatung noch einmal genauer analysiert und bewertet zu werden. Ohne den ehrenamtlichen Einsatz wären viele Aktivitäten und Maßnahmen im Naturschutz nicht möglich. Es ist auch unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass engagierte Naturschützer im Lande weiterhin mit Freude dabei sind.
Nun zu Ihrer letzten Forderung bezüglich des „Countdown 2010“. Dem Wunsch, dieser Initiative beizutreten, stehe ich sehr zurückhaltend gegenüber. Ohne Zweifel ist die IUCN auf nationaler und internationaler Ebene ein wichtiger Motor im Einsatz für den Schutz und den Erhalt der Biodiversität.
Für mich gibt es keinen Zweifel, dass wir die Vielfalt des Lebens auf der Erde, von der genetischen Vielfalt über die Artenvielfalt bis hin zur Vielfalt der Ökosysteme, schützen und dauerhaft sichern müssen. Auf der Ebene unseres Landes sollten wir uns aber vor allem auf die Entwicklung und Umset
zung der dringend erforderlichen konkreten Schutzund Erhaltungsmaßnahmen konzentrieren.
Ich komme gleich zum Schluss. Nun mein letzter Satz: Weniger ist manchmal mehr. Ich will Ihre Vorwürfe, Herr Kollege Matthiessen, einmal aufgreifen.
Wir haben es unserem Umweltminister Dr. von Boetticher zu verdanken, dass NATURA 2000 in diesem Land endlich umgesetzt worden ist. Das hat sein Vorgänger, der grüne Umweltminister, der einen Scherbenhaufen hinterlassen hat, nicht geschafft.
Dass Sie sich heute anheischig machen, eine solche Kritik zu üben, finde ich schlichtweg unredlich. Ich bedaure, dies sagen zu müssen.
Das stand nicht in meinem Konzept. - Ich freue mich dennoch auf eine konstruktive gemeinsame Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr klares Bekenntnis zum Religionsunterricht. Mit dem ersten Teil Ihrer Rede war ich sehr einverstanden. Zu ein paar Kritikpunkten komme ich später.
Ein herzliches Dankeschön auch dafür, dass Sie sich bei der Diskussion um die Kontingentstundentafel für den Religionsunterricht sehr stark gemacht haben. Zunächst drohte uns hier eine massive Kürzung. Sie haben sich dort persönlich eingebracht. Aber ein Dank gilt auch den Vertretern der Nordelbischen Kirche und der katholischen Kirche, die vehement dafür gekämpft haben, und das mit einem Erfolg, den man als ordentlich bezeichnen kann.
Vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben sich einige gefragt: Warum wieder das Thema Religionsunterricht? Ausgerechnet das Fach, das uns allen, glaube ich, als Nebenfach aus unserer Schulzeit bekannt ist, wie Musik, Sport und Kunst. Wenn es mal knapp wurde mit Lehrern und mit der Zeit, war das immer das erste Fach, das ausfiel. Daran hat sich, wie auch heute noch oft beklagt wird, nicht so viel geändert, und das ist schlecht.
Religion, aber auch Musik, Kunst und Sport dürfen kein Schattendasein führen. Sie sind Grundlagenfächer zur Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsfindung von Kindern und Jugendlichen. Ich will das gern im Folgenden begründen und ein paar grundsätzliche Anmerkungen zur Bedeutung des Religionsunterrichts machen.
Im August 2006 hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland zehn Thesen zum Religionsunterricht veröffentlicht. Im Vorwort schreibt der Vorsitzende Bischof Dr. Wolfgang Huber:
„Religion ist ein Großthema des 21. Jahrhunderts. Die Vorstellung, dass religiöse Fragen an Bedeutung verlieren und deshalb auch an der Schule unwichtig werden, hat sich als unzutreffend erwiesen. Der Gedanke, dass gesellschaftliche Modernisierung automatisch eine Säkularisierung der Gesellschaft und damit ein Verschwinden religiöser Fragen zur Folge habe, führt in die Irre. Religion ist und bleibt vielmehr eine wichtige Dimension menschlichen Lebens und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dementsprechend wächst die Bedeutung des Religionsunterrichts an den Schulen.“
Religionsunterricht bietet eine Plattform für Wissensvermittlung und Diskussion über die eigene Religion, über andere Religionen und Weltanschauungen, über die eigenen Wurzeln im christlichen Abendland wie über das Woher und Wohin ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf der Suche nach ihrem Platz in der Mitte unserer Gesellschaft sind.
Kulturelle und religiöse Vielfalt machen das Leben von Kindern und Jugendlichen aber auch komplizierter. Bei ihrer Identitätsentwicklung gerade im Blick auf Religion und Glauben werden junge Menschen zunehmend alleingelassen. Weil dafür die Familie als Lernort oft ausfällt, gewinnt Religionsunterricht zumindest an Bedeutung. Er gibt Hilfestellung für jeden Einzelnen bei der Entwicklung und Ausgestaltung eines eigenen Wertefundaments. Und er ist, so Bischoff Huber, ein unentbehrlicher
Beitrag dazu, dass Schülerinnen und Schüler von ihrer Religionsfreiheit einen eigenständigen Gebrauch machen können.
Ein anderer Gedanke: Lange Zeit wurde Religion nur noch als Privatsache begriffen. Spätestens mit dem 11. September 2001 wurde die Relevanz von Religion für das gesellschaftliche Leben und für weltweite Prozesse wiedererkannt.
Zusammengefasst kann man sagen: Ohne Religionenfrieden ist kein gesellschaftlicher Frieden denkbar.
All dies sind Punkte, die in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen, auch angesichts der Auswirkungen des demografischen Wandels. In dessen Folge werden noch sehr viel mehr Ausländerinnen und Ausländer nach Deutschland kommen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben und sie werden ihre Religion hier leben wollen, noch stärker, als wir es schon heute kennen.
Hierin liegt für einen Religionsunterricht und auch und gerade für einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht, der sich zugleich als modern, aufgeklärt und weltoffen versteht, eine zentrale Aufgabe mit größter Verantwortung. Nur wer einen eigenen Standpunkt hat, kann mit anderen Standpunkten vernünftig und gut umgehen. Nur wer einen eigenen Glauben hat, kann mit dem Glauben anderer vernünftig und gut umgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese Aussagen und Bewertungen ernst nehmen, dann sollten wir alle in gemeinsamer Verantwortung für den richtigen Stellenwert dieses Faches Religionsunterricht sorgen.
- Der Beifall ist zwar ein bisschen zaghaft, aber ich könnte mir vorstellen, dass es eine relativ breite Übereinstimmung in dieser Bewertung gibt.
Jetzt kommen wir aber zur Lebenswirklichkeit des Religionsunterrichts in Schleswig-Holstein. Wie schon im Jahre 2003 so gab es auch jetzt Hinweise, die dazu geführt haben, diese Große Anfrage erneut zu stellen. Es wird zu wenig Religionsunterricht erteilt. Es gibt zu wenig fachlich voll ausgebildete Religionslehrer, vor denen wir, Frau Ministerin, selbstverständlich großen Respekt haben. Das gilt auch für die Leistung, die sie in diesem Fach erbringen. Die Lehrstuhlkapazitäten reichen nicht aus. Man macht sich Sorgen, weil gut ausgebildeter Nachwuchs fehlt, und das angesichts der bekanntlich bevorstehenden Pensionierungswelle.
Was ist dran an gehörten Vorwürfen und Sorgen? Unsere Große Anfrage sollte Aufklärung bringen, Daten und Fakten liefern. Die Antwort liegt vor. Leider sind - Frau Ministerin, ich habe es Ihnen bereits gestern gesagt - zu viele Fragen offen geblieben und neue Fragen stellen sich. Auf wichtige Fragen gibt es, wie schon im Jahre 2003, keine Antwort.
Über unsere Frage 3 wollten wir insbesondere endlich Aufklärung darüber erhalten, wie viele Wochenstunden Religion nach den bisher geltenden Stundentafeln vorgesehen sind und wie viele davon tatsächlich erteilt werden. Dahinter steht natürlich die Frage, ob das Soll erfüllt wird oder ob es Defizite gibt.
Sie haben die Antwort in Ihrer Vorbemerkung bereits gegeben; ich muss es nicht noch einmal sagen. Aber ich muss Ihnen leider sagen, dass ich Ihnen diesen Umgang mit unserer Frage, dieses Umgehen einer klaren Antwort, nicht verstehe und leider auch nicht akzeptieren kann. Der wiederholte Hinweis auf den großen Verwaltungsaufwand ist ein Totschlagargument, mit dem die Erhebung wichtiger Daten verhindert wird, und das in Zeiten von modernen Computerprogrammen auch an den Schulen. Ich finde das einfach bedauerlich. Wenn wir einen Landtagsbeschluss haben, werden wir ihn uns ansehen, und dann werden wir gemeinsam schauen müssen. Wir alle wollen keinen unnötigen statistischen Ballast.
Aber dort, wo Statistiken wichtig sind, müssen wir sie in Zukunft auch erheben.
Seit Jahren bitten die Nordelbische und auch die katholische Kirche darum, dass Ihr Haus genau dies tut. Sie haben selber an den Staatskirchenvertrag erinnert. Inzwischen hat die Nordelbische Kirche zusammen mit den von Ihnen völlig zu Recht als hervorragend organisiert bezeichneten Religionslehrerverband eigene Untersuchungen zur Situation in Schleswig-Holstein durchgeführt.
Die Ergebnisse liegen vor und werden ausgewertet. Erste Hinweise lassen befürchten, dass der Religionsunterricht an vielen Schulen nicht in dem durch die Stundentafel festgelegtem Umfang erteilt wird.
Aus der Vielzahl kritischer Anmerkungen möchte ich nur noch einige wenige nennen.
Das Ministerium erklärt, dass keine fachbezogene Lehrerbedarfsprognose erstellt wird. In der Antwort
zu Frage 25 wird jedoch erklärt, Bei der Unterrichtsversorgung sei von einer Bedarfsdeckung auszugehen. Wodurch ist diese Aussage begründet, wenn keine Zahlen über tatsächliche Bedarfe vorliegen? Warum wird dem Fach Philosophie in der Antwort auf die Frage 3 ein verfassungsrechtlicher Rang zugeschrieben? Es macht ja gerade die besondere Stellung des Religionsunterrichts aus, dass er als einziges Schulfach nach Artikel 7 Abs. 3 GG Verfassungsrang hat.
Das Katholische Büro meldet völlig andere Zahlen zu den kirchlich bestellten Lehrkräften und zur Pauschale für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes als das Ministerium. Im Schuljahr 2006/07 standen für das Fach katholischer Religionsunterricht 68 kirchlich gestellte Lehrkräfte zur Verfügung. Zusammen mit den 207 Lehrkräften im Landesdienst waren es insgesamt 275 Lehrkräfte und nicht, wie angegeben, 337 Lehrkräfte. Auch bei der Pauschale für den katholischen Religionsunterricht in Höhe von 1.188.500 € gibt das Ministerium eine andere Zahl an und meldet 1,6 Millionen €.
Die Beantwortung der Fragen in Bezug auf den Religionsunterrichts an Beruflichen Schulen ist ebenfalls nicht befriedigend. Zahlen und Fakten gibt das Ministerium im Themenblock „Berufliche Schulen“ eben nur für berufliche Gymnasien, und dass heißt konkret: nur für circa 10 % aller Schülerinnen und Schüler.
- Ach, Herr Kubicki, irgendwann werden auch Sie noch an einige Dinge glauben.
Im Jahre 2003 hat es hierzu noch differenzierte Zahlenangaben gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesen und weiteren Beispielen ergibt sich viel Informationsund Aufklärungsbedarf. Dazu gehört schlussendlich auch die Frage, inwieweit die Vereinbarungen zu diesem Themenkomplex im Staatskirchenvertrag erfüllt werden.
Vor diesen Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass interessante Ergebnisse aus einer Umfrage der Nordelbischen Kirche und des Religionslehrerverbands auf dem Tisch liegen werden, beantrage ich nicht nur die Überweisung an den Bildungsausschuss, sondern ich bitte schon heute darum, dass wir Anfang 2008 gemeinsam eine Anhörung zur Großen Anfrage durchführen.
Ja, ich komme sofort zum Schluss. - Dabei sollten insbesondere die Nordelbische Kirche, die katholische Kirche und der Religionslehrerverband sowie weitere Religionsgemeinschaften angehört werden.
Ich freue mich auf diese weiteren Beratungen und setze auf tatkräftige Unterstützung bei der Stärkung des Religionsunterrichts an unseren Schulen in Schleswig-Holstein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gemeldet, weil ich nicht möchte, dass das falsche Bild, das von Ihnen, Frau Birk, über die inhaltliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts in Schleswig-Holstein gezeichnet worden ist, hier unwidersprochen stehen bleibt.
Es ist einfach nicht richtig, wie Sie die Situation darstellen.
Ich glaube auch, dass Sie heute Morgen überhaupt nicht zugehört, sondern sich einfach an Ihr vorgeschriebenes Redemanuskript gehalten haben. Ich bin allen Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen der Frau Ministerin, ausgesprochen dankbar, dass heute deutlich gesagt worden ist, dass konfessionsgebundener Religionsunterricht - ich habe es mit meinen eigenen Worten gesagt - offen, freiheitlich, weltoffen gestaltet wird.
Wenn Sie einmal in die Lehrpläne guckten, wüssten Sie, dass das auch so vorgegeben ist. Wenn Sie ein
mal hinhörten, wie Religionsunterricht an unseren Schulen gestaltet wird, sähen Sie, dass genau diese Punkte aufgenommen werden. Das ist mehr als nur Wissensvermittlung. Dort wird lebendig gearbeitet und gestaltet.
Ich habe vorhin gesagt, wenn man einen eigenen Standpunkt hat, kann man nicht nur mit Wissen, sondern auch mit Grundüberzeugungen anderer Glaubensrichtungen umgehen. Ich habe weiter gesagt, Religionenfriede allein schafft gesellschaftlichen Frieden.
Das Bild, das Sie gezeichnet haben, war aus meiner Sicht Ideologie pur. Das wollte ich gern sagen.
Von dieser Stelle aus noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge. Ich glaube, sie sind ein gutes Fundament, um miteinander über eine inhaltliche Weiterentwicklung zusammen mit dem Religionslehrerverband, zusammen mit den Kirchen zu diskutieren. Ich glaube, dass insbesondere diese, die Kirchen und die Religionslehrer, sehr dankbar sind, wenn sie uns als Gesprächspartner an ihrer Seite haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein lieber Detlef Matthiessen, das war mal wieder ein tiefer Griff in die grüne Klamottenkiste. Das war verbale Knallerei mit viel heißer Luft. Sie haben deutlich gemacht, dass Sie überhaupt nichts begriffen haben, dass Sie nicht lernfähig sind und dass Sie die derzeitige Situation und das Rechtsverhältnis zwischen der Bundesrepublik, dem Land Schleswig-Holstein und der EU-Kommission überhaupt nicht begriffen haben.
Ich hätte es anständig gefunden, wenn Sie es zumindest heute nach dem Bericht des Ministers endlich eingesehen und es zugegeben hätten, welchen grünen Scherbenhaufen Sie dieser Regierung hinterlassen haben.
Ich möchte Ihnen, Herr Minister Dr. von Boetticher, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich nicht nur für den Bericht danken, den Sie heute hier abgegeben haben. Ich gratuliere Ihnen auch dazu, dass Sie diese Plattform genutzt haben, um deutlich zu machen, was in der Vergangenheit abgelaufen ist. Ich danke auch dafür, dass Sie den grünen Scherbenhaufen gekittet haben und dass Sie damit auch die Naturschutzpolitik dieses Landes wieder auf einen vernünftigen Kurs gebracht haben.
Ich will auch ganz klar sagen: Der Bericht hat uns heute nichts Neues gesagt. Herr Minister, das haben auch Sie gesagt. Wenn Sie vonseiten der Grünen in der Vergangenheit ein bisschen mehr zugehört hätten und guten Willens gewesen sowie richtig gelesen hätten, dann hätten Sie das alles gewusst. Sie suchen immer noch verzweifelt nach dem Haar in der Suppe. Inzwischen suchen Sie mit der Lupe. Sie suchen vergeblich.
Vielleicht halten Sie es ja mit La Rochefoucauld, der einmal sagte: Wir glauben die Fehler anderer so leicht, weil man überhaupt leicht glaubt, was man wünscht. Ich denke, es wird Ihnen nicht gelingen, das Haar in der Suppe zu finden.
Fakt ist: Zum jetzigen Zeitpunkt geht es weder der Landesregierung noch der Bundesregierung an das Portemonnaie. Alle Horrormeldungen dieser Art laufen ins Leere. Der Minister hat es eindrücklich dargelegt und ich will dem hier und heute nichts hinzufügen. Es liegen zurzeit keine Details vor. Deshalb ist alles Weitere, was Sie hier tun, reine Kaffeesatzleserei.
Ich hoffe allerdings, dass wir mit der Klageschrift und mit der Klagebegründung der EU-Kommission, mit der - wie wir gehört haben - im September zu rechnen ist, endlich auch klare Zielvorgaben erhalten. Dann ist eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen und der fachlichen Argumente der Kommission erforderlich. Diese wird erfolgen. Sollten die Argumente der Kommission dann stichhaltig sein, dann muss gegebenenfalls nachgebessert werden. Der Herr Minister hat dies heute nicht zum ersten Mal gesagt. Zunächst ist aber die Kommission am Zug. Ich bin sicher, dass der Minister mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kluge 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie erreichen wird. Herr Minister, dafür sagen wir Ihnen die volle Unterstützung zu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fischstäbchen schwimmen im Meer und Pommes wachsen am Strauch. - Das ist die Vorstellung vieler Kinder und Jugendlicher über die Herkunft ihres Lieblingsessens, so hat es der Leiter der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg, Herr Hutter, einmal dargestellt. Er formuliert weiter:
„Ja, die Situation ist in der Tat erschreckend. Wir haben es mit einer regelrechten Wissen
serosion zu tun, in Sachen Natur, in Sachen Landschaft, Landwirtschaft, aber auch, was die Ernährung und die Gesundheit anbelangt.“
Und noch einmal Hutter:
„Ich möchte nicht sagen, dass die Leute nichts … wissen, die wissen heute andere Dinge. Die kennen heute 20 Handyklingeltöne, aber vielleicht gerade noch zwei Vogelstimmen. Die kennen 20 Automarken, aber keine Wildblumen mehr.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht halten inzwischen einige das viel genannte CO2 für eine coole Droge und wissen nichts vom klimabelastenden Kohlendioxid.
Mit diesen wenigen Beispielen will ich darstellen, welche skurrilen Formen die Naturferne der Menschen, insbesondere die der jungen Generation, bereits erreicht hat. Wer natürliche Zusammenhänge im Kleinen nicht mehr kennt und begreift, der wird die globalen, komplexen Zusammenhänge um Klimawandel und Biodiversität, um Artensterben und Lebensraumverlust erst recht nicht verstehen.
Er wird die Gefahren, die von diesen Entwicklungen ausgehen, nicht richtig einschätzen können und er wird die Notwendigkeit zum Gegensteuern und zum Handeln nicht erkennen. Umweltbildung tut also not, mehr denn je.
Bildung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Fähigkeit der Menschen, sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen auseinanderzusetzen - so steht es in der Agenda 21, Kapitel 36. Umweltbildung sichert unsere Zukunft.
Diese Erkenntnis war bereits im Juli 2000 Hintergrund für die Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion „Umweltbildung in Schleswig-Holstein“. Wir haben die Antwort damals intensiv in diesem Hause diskutiert. Damit haben wir damals einen entscheidenden Anstoß für eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema und die dann folgende Entwicklung gegeben.
Herr Minister, mit dem jetzt von Ihnen vorgelegten Bericht wird deutlich, dass in den vergangenen Jahren ein dichtes Netzwerk im Bereich der Umweltbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung und der entwicklungspolitischen Bildung entstanden ist. Eine gute Bilanz in der vorschulischen und schulischen Bildung, in der beruflichen Bildung, in Hochschulen und Fachhochschulen, in Wissen
schaft und Forschung, in der Lehreraus- und -fortbildung und in der Weiter-, Fort-, Erwachsenenund außerschulischen Bildung, in Umweltbildungseinrichtungen von ehrenamtlichen Vereinen und Verbänden, der Kommunen und der Kirchen und durch Aktivitäten der Landesregierung und in ihren Einrichtungen. Herr Minister, an dieser Stelle möchte ich Ihnen und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ressorts für den vorgelegten Bericht danken.
Ich möchte vor allem denjenigen danken, die in den vergangenen Jahren die Umweltbildung als Querschnittsaufgabe verstanden und entsprechend in den unterschiedlichsten Bereichen weiterentwickelt und verankert haben. Dabei ist die Verankerung der Umweltbildung in den Grundlagenteilen der Lehrpläne für die Grundschulen und für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen von grundlegender Bedeutung. Die Vielzahl der Projekte in den Schulen des Landes belegt dies eindrucksvoll. Frau Ministerin, das neueste Projekt, das in den letzten Tagen herausgestellt wurde, war das Projekt Zukunftsschule.SH, hervorragend unterstützt vom Sparkassen- und Giroverband. Was sich in den letzten Jahren in unseren Schulen entwickelt hat, ist herausragend. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bedanken.
Hervorzuheben ist aber auch, welchen zunehmenden Raum Themen des Natur- und Umweltschutzes, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, insbesondere des technischen Umweltschutzes, der Energieversorgung und des Ressourcenschutzes in Forschung und Lehre an unseren Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Instituten einnehmen. Insgesamt also eine sehr gute Entwicklung, aber es ist jetzt auch an der Zeit, das dichte Netzwerk einer Evaluierung zu unterziehen. Darüber sollten wir verstärkt nachdenken.
Umweltbildung tut not, wenn wir unsere Erde, unsere natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig schützen wollen. Wenn man Menschen für die Natur gewinnen will, muss man in der Kindheit anfangen.
Darum müssen wir auch weiterhin einen deutlichen Schwerpunkt der Umweltbildung in der vorschulischen und der schulischen Bildung legen. Dann werden unsere Kinder und Jugendlichen auch wie
der wissen, dass nicht die Fischstäbchen im Meer schwimmen, sondern die Fische, aus denen sie hergestellt werden, und dass Pommes aus Kartoffeln gemacht werden, die in der Erde wachsen. Dann werden sie ihre Verantwortung für diese eine Welt erkennen und annehmen.
Wir wollen eine ganzheitliche Bildung und lebenslanges Lernen nach dem Motto: vom Umweltwissen zum Umweltgewissen.
In diesem Sinne beantrage ich die Überweisung an den Agrar- und Umweltausschuss und freue mich auf die weiteren Beratungen. Wir sollten im Umweltausschuss auch darüber diskutieren, ob wir auf der Grundlage des sehr guten Berichts eventuell eine Anhörung durchführen, um das Thema weiter gemeinsam zu vertiefen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei dem Innenminister sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller beteiligten Ressorts für den umfassenden, sorgfältigen und sehr aufschlussreichen Bericht bedanken.
Der schriftliche Bericht wie auch Ihre Ausführungen, Herr Minister Dr. Stegner, heute hier im Parlament belegen eindrucksvoll, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein die Bekämpfung von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit einerseits und die Stärkung der Demokratie andererseits zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht hat.
Noch mehr als für diesen Bericht möchte ich für die vielfältigen Aktivitäten, Programme und Projekte danken, die im fruchtbaren Zusammenwirken zum Beispiel von Staatskanzlei, Ministerien, Polizei, Justiz, Schule, Kindertageseinrichtungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Landeszentrale für politische Bildung, Sport, IQSH und einer Vielzahl von Verbänden entwickelt worden sind, um dieser Bedrohung unserer freiheitlichen Grundordnung durch Extremismus und Fremdenfeindlichkeit zu begegnen und entgegenzutreten. Vielen Dank all den Menschen in Ehrenamt und Hauptamt, die sich dieser wichtigen Aufgabe verschrieben haben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so positiv der Aufbau dieses Netzwerkes zu bewerten ist, so erschütternd und bedrückend ist die Tatsache, dass all diese Anstrengungen überhaupt erforderlich sind, ja, dass wir sogar trotzdem eher eine Zunahme von Gewalt und Vorfällen mit insbesondere rechtsextremem Hintergrund zu verzeichnen haben. Ihr Bericht zur aktuellen Lage und Entwicklung, Herr Minister Dr. Stegner, belegt dieses bedauerlicherweise.
Heute sind wir in Schleswig-Holstein in der glücklichen Lage, dass Extremisten in unserem Landtag keinen Platz haben. Aber frühere Zeiten und Zustände in diesem Hause und die jetzigen Entwicklungen zeigen, dass wir leider noch immer und verstärkt hinreichenden Anlass und die Verpflichtung haben, allen Anfängen von extremistischen und fremdenfeindlichen Entwicklungen zu wehren.
In der Landtagsdebatte vom 30. Oktober 1992 hat unter anderem Dr. Peter Bendixen in klarer und unmissverständlicher Weise mit den damals im Landtag vertretenen DVU-Abgeordneten abgerechnet.
Der Landtag hat damals zu einer beeindruckenden Geschlossenheit im Kampf gegen den politischen Extremismus gefunden. Er hat damals Position bezogen gegen den neuen Rechtsextremismus. Alle demokratischen Fraktionen waren sich einig in der Ablehnung der Neonazis, und nicht zuletzt die Zurückstellung parteipolitischer Interessen hat zum Erfolg der demokratischen Kräfte geführt.
Unsere gemeinsame Aufgabe heute ist zu verhindern, dass solche geistigen Brandstifter wie damals die Abgeordneten der DVU, die inzwischen wohl in den Reihen der NPD wiederzufinden sind, erneut in den Schleswig-Holsteinischen Landtag oder in unsere kommunalen Parlamente gelangen. Unsere ge
meinsame Aufgabe heute ist, mit aller Kraft zu verhindern, dass wieder Menschen mit falschen Argumenten, mit falschen Verlockungen auf falsche Wege gelockt und politisch verführt werden.
Dieses Ziel verlangt aber auch, dass wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln konsequent und hart gegen Rechtsextremismus vorgehen. Bedauerlich dabei ist, dass uns nach wie vor die Handhabe für ein Verbot extremistischer Parteien, wie es die NPD ist, fehlt. Dieses gilt, obwohl wir wissen, dass die politischen Ziele der NPD mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in keiner Weise vereinbar sind, antisemitisch und fremdenfeindlich sind, das geistige Klima und den Boden für gewaltsame Übergriffe auf Ausländer und Minderheiten schaffen und Gewalttäter aktiv unterstützen.
Ich teile Ihre Auffassung, Herr Minister, dass wir wahrscheinlich mit Verboten der extremistischen Parteien nicht weiterkommen, aber bedauerlich ist es schon. Darum müssen wir insbesondere diese Partei - die NPD - neben allen rechts- und linksextremen Gruppierungen zumindest mit Mitteln des Verfassungsschutzes beobachten. Gerade die Zunahme von Gewaltdelikten aus dem rechten Spektrum muss uns nach wie vor mit Sorge erfüllen. Da, wo die Schwellen des strafrechtlich Relevanten überschritten werden, bedarf es einer konsequenten und vor allem zügigen Handlungsweise von Polizei und Justiz.
Neben dem Einsatz all dieser rechtsstaatlichen Mittel kommt aber dem vielfältigen Aufgaben- und Maßnahmenkatalog, insbesondere der Prävention, der Aufklärung und Wissensvermittlung, wie sie im Bericht ausführlich dargestellt werden, eine immer größere Bedeutung zu.
Beispielhaft erwähnen möchte ich die Schulen. Lehrerinnen und Lehrer können weit im Vorfeld extremistische Tendenzen erkennen und ihnen entgegenwirken, wobei ich nach wie vor, Frau Ministerin, Entwicklungsbedarf bei einer noch engeren Vernetzung zwischen Schule und Polizei sehe. Ich weiß, dass wir dort der präventiven Arbeit - insbesondere der Polizei - eine Menge zu verdanken haben und dass dort gute Arbeit geleistet wird, aber ich denke, sie kann noch intensiviert werden. Es passiert immer noch, dass auch an Schulen so getan wird, als ob es diese extremistischen Vorfälle nicht gäbe. Ich denke, das ist etwas, was es in Zukunft nicht mehr geben darf. Wir müssen uns vielmehr dazu bekennen, nur dann können wir die notwendi
gen Schritte tun, die wir - wie ich glaube - alle gemeinsam für erforderlich halten.
Aber auch der Sport kann zur Vermeidung von Gewaltkriminalität einen besonderen Beitrag leisten. Sport ist nicht nur ein Mittel, mit überschüssigen Energien umzugehen und seinen Körper selbst kennenzulernen, sondern auch ein über die kulturellen Grenzen hinaus verbindendes Element. Das Projekt „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes und seiner Mitgliedsverbände ist insoweit ein wichtiger Baustein, der ausgebaut werden sollte. Es gibt auch das Projekt „Sport gegen Gewalt“ hier bei uns in Schleswig-Holstein.
Ein weiterer besonders wichtiger Baustein zur Überwindung von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit ist das gegenseitige Kennenlernen der Kulturen. Daher sind wir in der Extremismusbekämpfung auch auf die Mitwirkung der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer angewiesen, die ihren Beitrag zur Integration, zum gegenseitigen Kennenlernen durch das Miteinander-Leben leisten müssen.
Es ließe sich eine Vielzahl von Beispielen aus dem Bericht ableiten. Dafür reicht die Zeit nicht, aber ich denke, die wenigen Beispiele und die Vielfalt des Berichtes machen deutlich: Die Bekämpfung des politischen Extremismus ist eine querschnittsorientierte, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie geht uns alle an. Dabei reicht es auch nicht aus, sich nur mit den Symptomen auseinanderzusetzen, sondern wir müssen die Ursachen erkennen und bekämpfen.
Politischer Extremismus weist dort seine höchsten Zuwächse auf, wo Jugendarmut und soziale Ausgrenzung stattfinden. Gefährdet sind insbesondere Jugendliche, die sich aus der Gesellschaft ausgeschlossen fühlen, die keine Geborgenheit und Liebe in der Familie finden und denen Perspektiven für ihr privates und berufliches Leben fehlen. Und wer seine religiösen und kulturellen Wurzeln nicht kennt, besitzt weder ein verlässliches Wertefundament für sein Leben noch die Fähigkeit zur Integration und Toleranz.
Es geht also letztendlich immer wieder darum - das haben wir in verschiedenen Debatten gestern und heute erlebt -, dass wir in unserem Land Chancengleichheit sicherstellen müssen. Eine gute Bildung, Ausbildung und Qualifizierung, soziale Kompetenz und ein verlässliches Wertefundament spielen hier eine Schlüsselrolle. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass sich unsere Kinder und jungen Menschen zu gefestigten Persönlichkeiten ent
wickeln, die zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung und vor allem von Verantwortung für sich selbst bereit sind, so wie es sich das LionsQuest-Programm zum Ziel gesetzt hat. So sind sie weniger anfällig für vereinfachende, gefährliche Ideologien. Dieses ist einer der Wege, um unsere Demokratie zu stärken. Natürlich haben auch hier die Eltern eine entscheidende Rolle und Verantwortung, von der wir sie nicht freisprechen können.
Denn „Demokratie kann nicht aufgezwungen werden, sie muss in den Herzen und Seelen der Menschen wachsen.“ So sagte Will Lawther.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht außer Acht gelassen werden dürfen aber auch weitere Formen politischen Extremismusses. Sie klangen vorhin bei dem Bericht des Herrn Ministers an. So sind Ereignisse wie kürzlich in Kopenhagen und linksextreme Ausschreitungen im Vorfeld des G-8-Gipfels zum Beispiel in Hamburg oder die eindeutigen Versuche, aus dem rechtsextremen Lager, zum Beispiel aus den strittigen hoch emotionalen Diskussionen um die Verwaltungsstrukturreform für sich billig Kapital zu schlagen, warnende Beispiele und Signale, die wir nicht übersehen dürfen.
Nicht zuletzt durch das regelmäßige gezielte Zusammentreffen - auch das haben Sie angesprochen von rechts- und linksextremen Gewalttätern werden diese Gruppen zu einem „eskalierenden Paar“, das gemeinsam bekämpft werden muss. Ihr gemeinsames Feindbild ist unser Rechtsstaat. Diesen zu schützen, ist aber unser zentraler Auftrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch einmal deutlich machen, dass für meine Fraktion die Bekämpfung des politischen Extremismusses, ganz gleich, ob von rechts oder von links, ganz gleich, aus welcher ideologischen Quelle gespeist, höchste Priorität hat. Wir müssen deshalb auch als Parlament eine gemeinsame Strategie über alle Parteigrenzen hinweg entwickeln. Der vorgelegte Bericht der Landesregierung ist dafür eine solide Grundlage. Die ressortübergreifenden Aktivitäten und das umfassend geknüpfte Netzwerk zeigen, dass wir schon jetzt auf einem richtigen Weg sind. Die Darstellung der Entwicklung in unserem Land zeigt aber auch auf, dass wir auf diesem eingeschlagenen Weg konsequent und gemeinsam weitergehen müssen.
Ich beantrage die Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss, und ich möchte einen persönlichen Wunsch anfügen: Ich finde, dass uns der Bericht sehr viel an Inhalt vermittelt, und ich wünsche mir, dass sich beteiligte Ausschüsse, wie dies auch die Ressortbeteiligung deutlich macht, al
so Sozialausschuss und Bildungsausschuss, im Rahmen des Selbstbefassungsrechts auch mit diesem Bericht auseinandersetzen, dass wir den Bericht also nicht in den Ausschüssen versenken, sondern ihn vielleicht zu einem geeigneten und richtigen Zeitpunkt in diesem Parlament wieder aufleben lassen, vielleicht auch mit eigenen Gedanken und eigenen Positionen, um dieses Feld weiter zu beackern. Es ist dringend notwendig.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Umweltpolitikerin muss ich mich nicht stark machen für eine feste Belt-Querung, aber als Landtagsabgeordnete, die Verantwortung für das Land und insbesondere für meinen Heimatkreis Ostholstein trägt, kämpfe ich mit all denen, die sich hier heute dankenswerterweise pro feste Belt-Querung gemeldet haben, gern für dieses große wichtige Projekt.
Frau Anke Spoorendonk, Sie haben gesagt: Infrastruktur entwickeln. Welche Konzepte hat die Landesregierung? - In der Region arbeiten wir an unserer Infrastruktur. Wir entwickeln Konzepte. Das ist
auch die Aufgabe einer Region gemeinsam mit einer Landesregierung. Aber die beste Infrastruktur nutzt uns überhaupt nichts, wenn wir keine verkehrlich ausreichende Anbindung haben. Wir wollen in Ostholstein nicht abgehängt werden.
Ja, insofern kann man sagen, der Beitrag des Kollegen Harms vom SSW war sicherlich wohl zu hören für die Bürger vor seiner „eigenen Haustür“. Hier ist es eine größere Region, und davon wird nicht nur Ostholstein profitieren. Wir müssen aufpassen, dass Ostholstein kein Transitkreis, keine Transitregion wird. Es ist aber natürlich auch eine Verbindung, die große Märkte miteinander verbindet und verbinden muss. Wir haben gemeinsam die Aufgabe aufzupassen, dass wir insgesamt eine Win-winSituation bekommen. An die Kollegen der Grünen kann ich nur sagen, wir wollen weg von dem Bild in Schleswig-Holstein: Zurück auf die Bäume, ihr Affen! Wir wollen an der Wirtschaftsentwicklung teilhaben.
Die Diskussionen laufen bei uns, wie wir touristische Märkte in Ostholstein zurückgewinnen, und zwar nicht nur an der Ostseeküste, sondern auch im Binnenland, in der Holsteinischen Schweiz, die in den Kreis Plön und den Kreis Segeberg hineingeht. Wir wollen an Gästeströmen teilhaben, die aus dem skandinavischen Raum zu erschließen sind. Ich bin dankbar, dass es inzwischen in Lübeck die Stimmung gibt, dieses Projekt zu unterstützen. Dass wir die Projektunterstützung von der IHK Lübeck haben, wissen wir schon länger. Aber, lieber Frank Sauter, dass auch die Stadt Lübeck inzwischen dahintersteht, freut uns.
Je weiter man von Fehmarn wegkommt, umso größer ist die Unterstützung für dieses Projekt. Das kann ich aus Fehmarner Sicht - wenn auch begrenzt - begrenzt akzeptieren. Wir müssen gemeinsam aufpassen, dass Fehmarn nicht zur Insel wird, die allein die Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen hat. Auch Fehmarn muss Projekte entwickeln können, die dort die wirtschaftliche Entwicklung unterstützten und ihr weiter voran helfen. In diesem Sinne hoffe ich, Herr Minister Austermann, dass wir mit Regina Poersch eine Aufbruchveranstaltung in Ostholstein hinbekommen. Vielleicht sind Herr Hay und Kollegen der FDP mit dabei. Ich freue mich, dass hier und heute so einmütig gemeinsam für dieses wichtige Zukunftsprojekt gekämpft wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist spät und Sie wollen in die Mittags
pause, aber ein Teil der Aussagen des Herrn Innenministers veranlasst mich, noch einmal klar Stellung zu nehmen, und zwar mit einer ganz persönlichen Meinung.
Es ist bekannt, dass ich intern wiederholt Kritik an den Inhalten der Verwaltungsstrukturreform geübt habe. Ich kann darauf jetzt leider nicht in der Breite eingehen, aber ich will einen Punkt herausgreifen, nämlich die 8.000-Einwohner-Grenze. Man könnte meinen, big is beautiful und danach wird hier insgesamt gehandelt. Bis heute liegen mir klare Berechnungen für die Notwendigkeit einer solchen 8.000er-Grenze aus dem Innenministerium nicht vor. Es ist eine gegriffene Größe, die aus meiner Sicht nicht geeignet ist, um das einmütige Ziel, das wir haben, nämlich Verwaltung wirtschaftlicher, effizienter und bürgernäher zu machen, zu erreichen. Darum halte ich persönlich diese Maßnahme nach wie vor nicht für richtig. Das heißt nicht, dass wir nicht zu größeren Einheiten kommen können und vielleicht auch in Teilen kommen müssen, in jedem Fall dann, wenn wir überprüfen, was aus meiner Sicht erforderlich wäre, ob wir in Zukunft ganz auf Kreise verzichten können.
Nein!
Wenn es Abgeordnete gibt - ich persönlich gehöre dazu -, die ihre Gemeinden in diesem schwierigen Prozess, den Sie, Herr Minister Stegner, den Gemeinden nicht leichter gemacht haben, begleiten, dann verwahre ich mich dagegen, von Ihnen, Herr Minister Stegner, in dieser Art und Weise vorgeführt zu werden, wie Sie es heute hier gemacht haben und wie es aus meiner Sicht einem Minister nicht zusteht. Ich stehe dazu, dass ich nach persönlicher Überzeugung die Kommunen in meinem Wahlkreis begleitet und sie bei den Überlegungen unterstützt habe, zu anderen Zusammenschlüssen zu kommen, die sie zum Teil nicht aufgrund fachlicher Erkenntnisse, sondern aufgrund des Drucks, den Sie, Herr Minister, ausgeübt haben, vornehmen. Es wäre vielleicht besser und der Sache und uns allen dienlicher, wenn wir in Zukunft weniger auf die Kollegen in den kommunalen Familien und die Verantwortlichen in unseren Kommunen
schimpfen, sondern wenn wir sie konstruktiv begleiten und wenn Sie zum Anwalt der kommunalen Familie werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Position des Landesnaturschutzbeauftragten ist kein Sonderfall, sondern sie steht in einer erfolgreichen Tradition. Der vorliegende Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht einen gravierenden Systemwechsel vor. Kurz gesagt, der Landesnaturschutzbeauftragte soll nicht mehr bei der Landesregierung, sondern beim Landtag angesiedelt werden.
Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich: Der Rücktritt des letzten Landesnaturschutzbeauftragten im vergangenen Jahr bietet meines Erachtens keinen ausreichenden Grund für einen solchen Systemwechsel. Vielleicht hätte man noch ein gewisses Verständnis für die Gesetzesinitiative haben können, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes noch nicht vorläge und wenn in diesem Gesetzentwurf der Landesnaturschutzbeauftragte nicht oder nur unzureichend verankert worden wäre. Das ist jedoch nicht der Fall.
Ich habe mir einmal die jeweiligen Paragraphen zum Landesnaturschutzbeauftragten in unterschiedlichen schleswig-holsteinischen Naturschutzgesetzen angesehen - das Landschaftspflegegesetz aus dem Jahr 1982, das heydemannsche Landesnaturschutzgesetz, auch die folgenden Fassungen der Jahre 2003, 2004 und 2005. Dabei ist eine grundsätzlich übereinstimmende Regelung festzustellen: Hauptaufgabe des Landesnaturschutzbeauftragten war und ist, die obere und die oberste Naturschutzbehörde zu unterstützen, zu beraten sowie zwischen diesen Naturschutzbehörden und den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln.
In der derzeit noch gültigen Fassung gibt es dazu wichtige Ergänzungen. Vorhaben und Maßnahmen sind auf Verlangen mit dem Landesnaturschutzbeauftragten zu erörtern. Ebenso ist klargestellt, dass
der Landesnaturschutzbeauftragte ehrenamtlich für das Land tätig und an Weisungen nicht gebunden ist. Daran hat sich auch im aktuellen Gesetzentwurf nichts geändert. Und das ist gut so. Das sage ich bewusst vor dem Hintergrund früherer anderer Äußerungen und Meinungen. Ich persönlich bin froh, dass wir gemeinsam in der Koalition und mit der Regierung auf einem guten Weg sind.
Auf der Grundlage dieser bisherigen rechtlichen Regelungen hat eine Reihe von Landesnaturschutzbeauftragten erfolgreich gearbeitet: Professor Knauer, Professor Riedl, Pastor Hohlfeld und Professor Janßen sind Namen, die für eine erfolgreiche Arbeit stehen. Trotz auftauchender Meinungsunterschiede letztlich immer wieder anerkannt und respektiert. Sie haben durchgehalten und Erfolg gehabt. Darum ist es aus meiner Sicht nicht erforderlich, die rechtlichen Grundlagen oder das System der Verankerung zu verändern.
Wichtig ist, einen neuen Landesnaturschutzbeauftragten zu benennen, der die Kompetenz, den Mut und das Durchhaltevermögen hat, sich dieser Aufgabe zu stellen. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass die Position des jeweiligen Landesnaturschutzbeauftragten nie frei von Konflikten ist. Vielmehr ist die Gefahr, sich zwischen alle Stühle zu setzen, relativ groß.
Der Landesnaturschutzbeauftragte soll Anwalt der Natur und des Naturschutzes sein. Aus diesem Verständnis heraus soll er die obere und die oberste Naturschutzbehörde unterstützen und beraten und dann auch noch seiner Vermittlerrolle gerecht werden. Dies verlangt dem jeweiligen Amtsinhaber sehr viel ab. Das kann dauerhaft und nachhaltig sicherlich nur dann gelingen, wenn es zwischen dem Landesnaturschutzbeauftragten und der oberen und der obersten Naturschutzbehörde ein belastbares Grundvertrauen gibt. Das heißt nicht, dass man voneinander jeweils erwartet, das zu tun, was der andere fordert und verlangt, sondern dass man gegenseitige Meinungen respektiert, letzten Endes aber auch Zuständigkeiten.
Ich will sehr deutlich sagen: Der Minister hat nicht dem von ihm benannten Landesnaturschutzbeauftragten das Vertrauen aufgekündigt und gesagt: „Ich will dich nicht mehr haben“, sondern der Landesnaturschutzbeauftragte hat von sich aus gesagt: „Ich gebe diese Aufgabe ab und auf.“ Das sollten wir hier alle nicht vergessen.
Die Anbindung des Landesnaturschutzbeauftragten an den Landtag - wie im Gesetzentwurf von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgesehen schwächt dessen Position gegenüber bisherigen Regelungen deutlich. Das finde ich außerordentlich bedauerlich. Darum können wir ihn nicht mittragen. Das lässt sich auch nicht durch vorgesehene Sachausstattungen und Personal wegdiskutieren.
Der entscheidende Nachteil dieser Konstruktion ist, dass die bisher rechtlich verankerte enge Zusammenarbeit zwischen dem Beauftragten und den Behörden damit in Zukunft nicht mehr verbindlich ist. Nicht zuletzt auch in dieser Verbindlichkeit lag aber in der Vergangenheit die Stärke des Landesnaturschutzbeauftragten. Verbindlicher Partner der Exekutive zu sein, ist für einen umsetzungsorientierten Naturschutzbeauftragten meines Erachtens von unverzichtbarem Wert.
Deshalb gehe ich davon aus, dass wir den Landesnaturschutzbeauftragten wie bisher verankern. In dieser Erwartung hoffe ich, dass wir in absehbarer Zeit einen neuen Landesnaturschutzbeauftragten haben werden und an die bisher erfolgreiche Arbeit anknüpfen können.
Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu. Ich gehe davon aus, dass wir den Gesetzentwurf im Rahmen der Beratung der anstehenden Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes mit beraten werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, welche Prioritäten von Ihnen gesetzt werden.
Draußen warten die Menschen, wartet insbesondere die kommunale Familie auf konkrete Vorschläge, wie der so genannte Schlie-Bericht endlich umgesetzt wird.
Wir bemühen uns, daran zu arbeiten und für diese Konkretisierung zu sorgen und die Regierung konstruktiv bei diesem Prozess zu begleiten.
Und Sie machen zu diesem Zeitpunkt Gender Mainstreaming zum Thema. Ich glaube, dass Sie dem berechtigten Anliegen von Gender Mainstreaming einmal mehr keinen Gefallen getan haben.
Es ist völlig in Ordnung, dass der Finanzminister hier einen kurzen Bericht gegeben hat
und ganz klar darauf hingewiesen hat: Der Zeitpunkt ist zu früh.
Wir haben in den letzten Jahren, auch in den letzten Legislaturperioden mehrere Debatten zu Gender Mainstreaming gehabt. Wir haben dabei ein Gutteil Übereinstimmung gehabt. Seit 1999, seit dem Antrag von Amsterdam, gibt es keine Zweifel daran, dass Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe zu den wichtigen Politikfeldern gehört. Da brauchen wir gar nicht in eine Kontroverse miteinander zu gehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt bei dem schwierigen Bemühen, konkret zu deregulieren und zu entbürokratisieren - das ist in den letzten Jahren deutlich zu kurz gekommen, um das deutlich zu sagen -, das nach vorn zu stellen, halte ich für schlichtweg kontraproduktiv. Ich bedauere das außerordentlich.
Wir müssen jetzt sehen, wie wir das weitere Verfahren und den weiteren Prozess regeln, damit neben dem wichtigen Anliegen der Deregulierung und der Entbürokratisierung die wichtigen Anliegen von Gender Mainstreaming nicht zu kurz kommen. Das ist gar keine Frage. Wir alle werden Gelegenheit haben, das Verfahren im Ausschuss im Detail miteinander zu besprechen. Dazu sind wir gern bereit.
Ich sage noch einmal klar: Aus dem Bericht, insbesondere aus dem schriftlichen Bericht der Landesregierung, geht deutlich hervor, dass man sich darauf verständigt hat, dass die Prinzipien von Gender Mainstreaming angewandt werden.
Ich finde es bedauerlich, wenn es plötzlich keinen Wert mehr hat, dass Gleichstellungsbeauftragte, Personalräte in diesen Prozess eingebunden sind so habe ich Sie eben verstanden, Frau Lütkes. Ich gehe davon aus, dass diese Vertreter dafür sorgen, dass das geschieht.
Es gibt eine Bewertung der Landesregierung - die sollten wir uns gemeinsam ansehen -, die sagt, dass es bisher keine grundsätzlichen und besonderen Probleme bei der Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit zu geben scheint. Ich wähle meine Worte hier sehr bewusst. Verständlich ist für mich nach wie vor, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine wie von Ihnen geforderte differenzierte Darlegung der Gender-Wirkungen geben kann.
Die Umsetzung befindet sich am Beginn. Ich würde mich freuen, wenn alle Kräfte dieses Hauses diesen mühsamen Prozess, der unser Land wieder voranbringen soll, konstruktiv mitbegleiten und nicht Knüppel zwischen die Beine werfen würden. Das hat aus meiner Sicht den berechtigten Interessen von Frauen und Männern und der Gleichstellung beider Geschlechter einen Bärendienst erwiesen. Ich habe das sehr wohl begriffen und Caroline Schwarz hat dazu deutliche Worte gefunden.
Da halte ich es doch eher mit der Bundesebene und der Bundesregierung, die einen wichtigen Schritt hierzu getan hat, indem sie beim Zeitraum für das Elterngeld gleich zwei Bonusmonate für die Beteiligung der Männer vorgesehen hat. Ja, Anke Spoorendonk, das hat dann plötzlich alles keinen Wert mehr. Das finde ich kleinkariert. Sagt doch einmal, dass es auch gute Dinge gibt, und lasst uns daran gemeinsam anknüpfen und etwas für die Gleichstellung beider Geschlechter in unserem Land tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer hätte vor einem Jahr zu hoffen gewagt, dass wir in diesem Haus und in SchleswigHolstein einmal einen solchen Bericht und einen solchen Vorschlag für eine Kulisse Vogelschutzgebiet Eiderstedt hören würden? - Herr Minister, ganz herzlichen Dank dafür.
Die vorgetragene Gebietskulisse für ein Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt orientiert sich ausschließlich an den naturschutzfachlichen und rechtlichen Vorgaben der EU-Kommission. Sie entspricht den Vereinbarungen, die CDU und SPD gemeinsam im Koalitionsvertrag getroffen haben:
„Bei der Auswahl und Bennennung von Gebieten für das gemeinschaftliche NATURA2000-Netz werden wir die Gebietskulisse anhand der vom EU-Gesetzgeber geforderten Kriterien überprüfen und möglicherweise vorhandene naturschutzfachliche Beurteilungsspielräume nutzen.“
Darüber hinaus haben wir vereinbart, das EURecht grundsätzlich eins zu eins umzusetzen.
Völlig neu war und ist, dass für die Erarbeitung dieser jetzt vorliegenden Gebietskulisse Arbeitsgruppen eingerichtet wurden, in die nicht nur die Behördenvertreter und externer Sachverstand, sondern vor allem auch Vertreter der betroffenen Menschen aus der Region eingebunden waren. Auch dafür sage ich ganz herzlichen Dank.
Diese Arbeitsgruppen haben über ein halbes Jahr intensiv miteinander an dieser Lösung gearbeitet. Das verstehen wir darunter, wenn wir sagen: Naturschutz gemeinsam mit den Menschen. Herr Minister, ich habe vorhin bei Ihrem Vortrag gehört wie jemand sagte: Unter solchen Voraussetzungen kann Naturschutz in Schleswig-Holstein auch wieder Freude machen.
Das ist das, was wir im Naturschutz am vordringlichsten brauchen. Dabei gab und gibt es auch in diesen Arbeitsgruppen durchaus unterschiedliche Auffassungen über den Umfang des zu meldenden Gebietes. Darum hat diese Beteiligung auch nicht per se dazu geführt, dass alle mit dem Ergebnis zufrieden sind. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nach wie vor eine Nulllösung, also überhaupt kein Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt, wollen. Nach allem, was wir bisher gehört und beraten haben, sage ich dazu aber auch ganz klar: Eine Nulllösung wird von der EU-Kommission nicht akzeptiert werden und darum sollten wir uns auf die jetzt vorgelegte Gebietskulisse verständigen, nicht zuletzt auch im Sinne der Rechtssicherheit und der Möglichkeit, basierend darauf in Zukunft weiterzuarbeiten. Damit ist aber auch klar, dass es bei der jetzt vorgeschlagenen Gebietskulisse - ich denke, der Minister hat das auch sehr eindrucksvoll dargestellt - nicht um persönliche oder wirtschaftliche Befindlichkeiten und Wunschträume geht - also nicht um Klientelpolitik, sondern ausschließlich um Kriterien, die der Prüfung und Anerkennung durch die EU-Kommission standhalten. Es ist also keine willkürliche oder ideologische „Basta-Entscheidung“ des Ministers, sondern eine fachlich und rechtlich intensiv vorbereitete und entwickelte Gebietskulisse.