Durch Satzungsänderung soll dem Rechnungshof Einsicht in den Betrieb, die Bücher und die Schriften der HSH mit dem Ziel eingeräumt werden, eine Prüfung - jedenfalls in der Zukunft - vornehmen zu können. Selbiges muss natürlich auch für den Rechnungshof in Hamburg gelten. Die Bürgerschaftsfraktion der SPD hat dort einen entsprechenden Antrag gestellt.
hofs zur Landesbank Sachsen, der als Grundlage für den Abschlussbericht des dortigen Untersuchungsausschusses dient. Es ist im Übrigen ein Bericht, den ich jedem Mitglied dieses Hohen Hauses dringend zur Lektüre empfehlen kann, weil er Dinge beschreibt, die exakt eins zu eins auf die HSH Nordbank zu übertragen sind. So heißt es in dem Bericht des sächsischen Rechnungshofs vom März 2009 auf Seite 10 - ich zitiere -:
„Die Vorstände der SLB haben durch die ständige Ausweitung des Kreditersatzgeschäftes die SLB in eine die Existenz bedrohende Situation geführt. Sie haben dadurch ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Ihre zivilrechtliche Inanspruchnahme für eine Haftung wird derzeit geprüft.“
Zum Verwaltungsrat - identisch mit dem Aufsichtsrat der HSH Nordbank - heißt es auf derselben Seite:
„Der VR hatte bei der Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes die ständige Pflicht zur Selbstinformation über Lage und Entwicklung der SLB-Gruppe. Bei existenzbedrohenden Geschäftsführungsmaßnahmen … gehörte es gerade auch zu den Aufgaben des VR, Entscheidungen des KA zu überwachen. Er hat bei dieser Aufgabe versagt.“
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat auf der Grundlage des Rechnungshofberichtes die Frage der strafrechtlichen Verantwortung im Blick.
Die zweite Maßnahme ist diejenige, die die SPD in Hamburg und mit dem heute im Landtag vorliegenden Antrag die schleswig-holsteinischen Grünen fordern - wir schließen uns diesem Antrag der Grünen an -, nämlich eine Sonderprüfung der HSH Nordbank nach § 142 des Aktiengesetzes. Frau Kollegin Heinold, ich unterstütze diese Forderung ausdrücklich. Wir hätten eine solche Prüfung schon viel früher beschließen müssen.
Damit würde das vollzogen, was uns Finanzminister Wiegard schon am 12. November 2008 im Plenum ankündigte, aber dann doch nicht umsetzte, nämlich eine Durchleuchtung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Bank unter Berufung auf das aktienrechtliche Aufklärungs- und Nachweisrecht. Was will § 142 des Aktiengesetzes? Der Zweck ist, vor allem die tatsächlichen Grundlagen für Ersatzansprüche der Aktiengesellschaft gegen Vorstände
und Aufsichtsräte aufzuhellen. Genau darum muss es uns allen gemeinsam gehen. Von daher sollten wir den beiden Anträgen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit großer Mehrheit zustimmen.
Ich danke dem Herrn Oppositionsführer und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Grünen fordert heute erneut, dass die Anteilseigner der HSH Nordbank unverzüglich eine Sonderprüfung der HSH Nordbank nach dem Aktiengesetz einleiten. Wir fordern eine Sonderprüfung nach Aktienrecht deshalb, weil damit klare rechtliche Vorschriften für diese Prüfung gelten würden. Unter anderem müsste die Unabhängigkeit der Prüfer garantiert werden.
Zweck einer solchen Sonderprüfung ist es, die Durchsetzung von etwaigen Schadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu sichern. Dieses ist absolut notwendig, denn das Land hat durch spekulative Geschäfte der Bank und durch eine fehlerhafte Risikokontrolle Verluste in Milliardenhöhe erlitten. Eigentlich müsste die von uns Grünen mehrfach eingeforderte Sonderprüfung angesichts der katastrophal hohen Verluste der Bank eine Selbstverständlichkeit sein.
Schließlich ist die Landesregierung die Sachwalterin des Vermögens des Landes Schleswig-Holstein und seiner Bürgerinnen und Bürger. Die Landesregierung verweigert sich aber seit Monaten, eine solche unabhängige Prüfung durchzuführen. Stattdessen hat sie nur zugestimmt, dass Prüfer beschäftigt werden, welche schon vorher mit der Bank zusammengearbeitet haben. Dieses Vorgehen wird den Vorgaben der Sonderprüfung nach Aktienrecht aber nicht gerecht.
Herr Ministerpräsident und Herr Finanzminister Wiegard, machen Sie endlich den Weg für eine Sonderprüfung frei, und verhindern Sie nicht länger die Aufklärung des Missmanagements bei der HSH Nordbank!
(Beifall der Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Martin Kayenburg [CDU])
Es ist ein verantwortungsloser Umgang mit den Geldern der Steuerzahler unseres Landes, wenn Sie eine solche Prüfung weiterhin nicht zulassen und nicht in die Wege leiten. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, schleunigst die in der Haushaltsordnung und im Haushaltsgrundsätzegesetz festgesetzten Informations- und Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof umzusetzen. Die Landesregierung - so das Haushaltsgrundsätzegesetz - hat sicherzustellen, dass dem Landesrechnungshof im Falle einer Mehrheitsbeteiligung umfassende Informations- und Prüfungsrechte einzuräumen sind. Seit der durchgeführten Kapitalerhöhung ist die Grundlage für die Prüfungsrechte des Rechnungshofs wieder gegeben, denn Hamburg und Schleswig-Holstein halten nunmehr deutlich über 75 % der Anteile an der HSH Nordbank AG. Ich sage „deutlich über 75 %“, weil die Zahl 75 wichtig ist. Man könnte das auch noch präziser formulieren. Damit ist Finanzminister Wiegard bereits von Rechts wegen verpflichtet, auf der nächsten Hauptversammlung darauf hinzuwirken, dass die Satzung der HSH Nordbank dementsprechend geändert wird.
Herr Finanzminister Wiegard, was haben Sie bisher unternommen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen? Warum bedarf es erst einer Aufforderung durch den Landtag, bevor Sie die gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben umsetzen? Dem Rechnungshof müssen die ihm zustehenden Prüfungsrechte eingeräumt werden. Wir schließen uns hier dem FDP-Antrag nicht nur an, sondern unterstützen ihn ausdrücklich.
Angesichts der Fehler, die es in der Geschäftspolitik der HSH Nordbank gegeben hat, wäre es geradezu verantwortungslos, dem Rechnungshof diese Rechte nicht zu geben. Schließlich müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Ursachen der erheblichen finanziellen Schieflage der HSH Nordbank aufzuklären. Herr Kubicki ist eben darauf eingegangen, was solch ein Prüfbericht bei der Sachsen LB hervorgerufen hat und was der Gewinn eines solchen Berichts sein kann.
Bei der Wiedereinführung der Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs geht es uns aber weniger um eine einmalige Prüfung. Es geht uns vielmehr darum, dass der Rechnungshof zukünftig die Geschäftspolitik der HSH Nordbank dauerhaft über
wachen kann. Dies soll dazu beitragen, dass in Zukunft verhindert wird, dass erneut durch unprofessionelles und sorgloses Handeln Schäden beziehungsweise Risiken in Milliardenhöhe für die Bank und für unser Land entstehen. Das darf uns nicht noch einmal passieren.
Insofern fordere ich Sie auf: Stimmen Sie beiden Anträgen zu! Vertagen, verschieben Sie das nicht! Wir müssen heute auf jeden Fall dem Antrag der FDP zustimmen. Die Sonderprüfung können Sie sehen, wie Sie wollen. Da werbe ich auch für eine Prüfung. Aber absolut notwendig ist das Prüfungsrecht des Rechnungshofs. Ich würde mich bei all der Turbulenz freuen, wenn wir heute eine gemeinsame Zustimmung hinbekommen würden. Ich glaube, wir würden ein Stück Vertrauen zurückgewinnen, wenn wir so etwas gemeinsam schaffen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Monika Heinold und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Frank Sauter das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion spreche ich mich ebenfalls dafür aus, ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Satzung der HSH Nordbank zu verankern.
Ein solches Prüfungsrecht lässt sich formal durch das Haushaltsgrundsätzegesetz begründen. Dabei spielt es unserer Meinung nach auch keine Rolle, dass die beiden Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein nicht direkt die Anteile halten, sondern über eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Aber neben diesen formalen Gründen und rechtlichen Begründungen gibt es natürlich auch eine nicht wichtigere, aber eine wichtige politische Argumentation. Die beiden Anteilseigner SchleswigHolstein und Hamburg haben sich über ihre jeweiligen Parlamente zur Bewältigung der Bankenkrise in geradezu schicksalhafter Größenordnung durch Eigenkapitalzufuhr und Garantieerklärung in die Pflicht nehmen lassen. Das macht quasi ein eigenes Prüfungsrecht, wahrgenommen durch die Landesrechnungshöfe, erforderlich.
Bürger Risiken eingeht, muss auch prüfen können, ob die Verantwortlichen der Bank mit diesen Risiken in angemessener Weise umgehen.
Kollege Kubicki und Kollegin Heinold haben völlig Recht, wenn sie auf die Presseveröffentlichungen der letzten Woche eingehen, wo gerade das Thema Risiko ein Licht auf die Vergangenheit in der HSH Nordbank geworfen hat, das uns alle sehr beunruhigen muss. Ich will keine Debatte aufmachen, die wir sicherlich zu späterer Zeit führen werden, aber ein „Schnellankaufverfahren“ im Jahre 2004 zu installieren mit dem Ziel, das billige Geld von den Kapitalmärkten, das sozusagen in Zeiten auslaufender Garantien des Landes aufgenommen wurde, so schnell wie möglich in strukturierte Wertpapiere hineinzustecken, ein politisches Eingeständnis, das es gar nicht schnell genug gehen konnte, diese Geschäfte abzuwickeln, die uns heute diese Probleme machen und die nichts mit einem eigentlichen Bankgeschäft, schon gar nicht einer Landesbank zu tun haben,
das wirft ein wirklich schlimmes Licht auf die Denkweise, wie Politik und Landesbanken sich und ihre Aufgaben in der Vergangenheit definiert haben.
Und es macht auch deutlich, dass wir in SchleswigHolstein, wenn wir über die HSH Nordbank reden, nicht über Raubtierkapitalismus, nicht über exotische Raubtiere, die uns heute das Leben schwermachen, reden, sondern es waren heimische Haustiere, die sich in Gefilde hineingewagt haben, wo sie einfach nichts zu suchen hatten.
Wir sollten diese Raubtierkapitalismusdebatten, die wir uns hier einige Male angehört haben, nicht dafür verwenden, zu vertuschen und zu vernebeln. Wir müssen zu den Dingen stehen, die hier passiert sind. Und das werden wir in gemeinsamer parlamentarischer Arbeit auch deutlich machen, dass wir dieses tun.
Ich sage in aller Kürze: Die Landesrechnungshöfe sollten wir nicht überfordern. Wir sollten Möglichkeiten finden, die Kompetenz, die notwendig ist, solche Prüfungen durchzuführen, über die Landesgrenze hinweg zu bündeln. Das ist sicherlich im Interesse der Landesrechnungshöfe, der Parlamente, aber auch der Steuerzahler.
Dem Antrag der Grünen stehen wir etwas skeptischer gegenüber, nicht wegen der Zielrichtung, sondern weil wir der Auffassung sind, dass das, was Sie über die Sonderprüfung, die Sie beantragen, erfahren wollen, bereits in den Akten anderer Prüfer steht. Ich bin der Meinung, wir sollten alle Möglichkeiten prüfen, die Inhalte des KPMG-Gutachtens, die ja mehrfach zitiert worden sind, der parlamentarischen Arbeit zugänglich zu machen. Wenn dies nicht möglich ist, dann würden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Ich danke Herrn Abgeordneten Frank Sauter und erteile für die SPD-Fraktion Frau Abgeordneter Birgit Herdejürgen das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe großes Verständnis für die Anliegen der Opposition, Klarheit in die Verhältnisse der HSH Nordbank zu bringen, zumal es im Interesse aller Fraktionen liegt, ihre parlamentarischen Rechte zu nutzen und Kontrolle über die Finanzen des Landes auszuüben.