Frank Sauter

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion spreche ich mich ebenfalls dafür aus, ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Satzung der HSH Nordbank zu verankern.
Ein solches Prüfungsrecht lässt sich formal durch das Haushaltsgrundsätzegesetz begründen. Dabei spielt es unserer Meinung nach auch keine Rolle, dass die beiden Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein nicht direkt die Anteile halten, sondern über eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Aber neben diesen formalen Gründen und rechtlichen Begründungen gibt es natürlich auch eine nicht wichtigere, aber eine wichtige politische Argumentation. Die beiden Anteilseigner SchleswigHolstein und Hamburg haben sich über ihre jeweiligen Parlamente zur Bewältigung der Bankenkrise in geradezu schicksalhafter Größenordnung durch Eigenkapitalzufuhr und Garantieerklärung in die Pflicht nehmen lassen. Das macht quasi ein eigenes Prüfungsrecht, wahrgenommen durch die Landesrechnungshöfe, erforderlich.
„Wer bezahlt, bestimmt die Musik“, das war schon immer so. Und wer wie wir mit dem Geld seiner
Bürger Risiken eingeht, muss auch prüfen können, ob die Verantwortlichen der Bank mit diesen Risiken in angemessener Weise umgehen.
Kollege Kubicki und Kollegin Heinold haben völlig Recht, wenn sie auf die Presseveröffentlichungen der letzten Woche eingehen, wo gerade das Thema Risiko ein Licht auf die Vergangenheit in der HSH Nordbank geworfen hat, das uns alle sehr beunruhigen muss. Ich will keine Debatte aufmachen, die wir sicherlich zu späterer Zeit führen werden, aber ein „Schnellankaufverfahren“ im Jahre 2004 zu installieren mit dem Ziel, das billige Geld von den Kapitalmärkten, das sozusagen in Zeiten auslaufender Garantien des Landes aufgenommen wurde, so schnell wie möglich in strukturierte Wertpapiere hineinzustecken, ein politisches Eingeständnis, das es gar nicht schnell genug gehen konnte, diese Geschäfte abzuwickeln, die uns heute diese Probleme machen und die nichts mit einem eigentlichen Bankgeschäft, schon gar nicht einer Landesbank zu tun haben,
das wirft ein wirklich schlimmes Licht auf die Denkweise, wie Politik und Landesbanken sich und ihre Aufgaben in der Vergangenheit definiert haben.
Und es macht auch deutlich, dass wir in SchleswigHolstein, wenn wir über die HSH Nordbank reden, nicht über Raubtierkapitalismus, nicht über exotische Raubtiere, die uns heute das Leben schwermachen, reden, sondern es waren heimische Haustiere, die sich in Gefilde hineingewagt haben, wo sie einfach nichts zu suchen hatten.
Wir sollten diese Raubtierkapitalismusdebatten, die wir uns hier einige Male angehört haben, nicht dafür verwenden, zu vertuschen und zu vernebeln. Wir müssen zu den Dingen stehen, die hier passiert sind. Und das werden wir in gemeinsamer parlamentarischer Arbeit auch deutlich machen, dass wir dieses tun.
Ich sage in aller Kürze: Die Landesrechnungshöfe sollten wir nicht überfordern. Wir sollten Möglichkeiten finden, die Kompetenz, die notwendig ist, solche Prüfungen durchzuführen, über die Landesgrenze hinweg zu bündeln. Das ist sicherlich im Interesse der Landesrechnungshöfe, der Parlamente, aber auch der Steuerzahler.
Dem Antrag der Grünen stehen wir etwas skeptischer gegenüber, nicht wegen der Zielrichtung, sondern weil wir der Auffassung sind, dass das, was Sie über die Sonderprüfung, die Sie beantragen, erfahren wollen, bereits in den Akten anderer Prüfer steht. Ich bin der Meinung, wir sollten alle Möglichkeiten prüfen, die Inhalte des KPMG-Gutachtens, die ja mehrfach zitiert worden sind, der parlamentarischen Arbeit zugänglich zu machen. Wenn dies nicht möglich ist, dann würden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich den Bericht der Landesregierung richtig bewerte, gab es Ende Juni 2009 - auf einzelne Tage kommt es da bei meiner Betrachtung nicht an - für die Regierung beziehungsweise für den Aufsichtsrat und Präsidialausschuss der HSH Nordbank gar nicht so fürchterlich viele unterschiedliche Möglichkeiten, Entscheidungen zu treffen.
Die eine Entscheidungsalternative war: Nonnenmacher erhält Geld und Versorgungsansprüche und geht. Die zweite Alternative war: Nonnenmacher erhält Geld und Versorgungsansprüche und bleibt. Die Alternative, die man meinte, gelegentlich auch in der Berichterstattung zwischen den Zeilen lesen zu können - Nonnenmacher geht oder bleibt, arbeitet weiter oder arbeitet nicht weiter, aber er erhält kein Geld -, diese Alternative hat es per Stand Juni 2009 nicht gegeben. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Es war klar -
- Ich rede über den Bericht. Ich höre den Bericht genauso, wie Sie ihn gehört haben, Herr Kollege Kubicki. Lassen Sie mich doch einfach die Dinge einmal so erklären, wie ich sie wahrgenommen haben. Sie werden sicherlich auch gleich Gelegenheit haben, Ihre Sicht der Dinge darzustellen.
Sicher war: Es kostet Geld.
Die dritte Entscheidungsmöglichkeit bestand darin, sich an ein altes deutsches Sprichwort zu halten, das besagt, Reisende soll man nicht aufhalten, oder ein altes türkisches Sprichwort zu bemühen - und es gibt leider immer für alle Alternativen Sprichwörter -, das besagt, dass man, während man einen Fluss überquert, das Pferd nicht wechselt.
Obwohl Parlament oder Fraktion keine Zuständigkeiten bei Entscheidungen dieser Art haben, möchte ich Ihnen doch mitteilen, dass wir auch über die Inhalte dieser beiden Sprichwörter eine sehr intensive Debatte in der Fraktion geführt haben. Es gab dort unterschiedliche Meinungen. Ich glaube aber, die Mehrheitsmeinung richtig wiederzugeben, wenn ich sage: Ein Ausscheiden Nonnenmachers im laufenden Prozess von Krisenbewältigung und Neuaufstellung der Bank wäre ein Fehler gewesen. Zudem
wären bestehende Personalvakanzen im Bereich des Vorstandes noch größer geworden und hätten sich möglicherweise auch auf den Aussichtsrat ausgedehnt. Wir alle wären in den nächsten Wochen und Monaten Zeugen eines öffentlichen Castingverfahrens geworden, nach dem Motto: Bank sucht Vorstand!
Wir müssen uns auch über eines im Klaren sein und ich sage das wirklich in dem Bewusstsein, dass es mir heute noch sehr schwer fällt, in Traurigkeit zu verfallen, wenn ich von Managern höre, die für ein Jahresentgelt von 500.000 € per anno ihre Dienste leisten müssen -: Für ein solch karges Managergehalt kann man übrigens drei Minister hier in Schleswig-Holstein bezahlen. Das sind so die Relationen.
- Von Abgeordneten wollen wir gar nicht reden, und von normalen Arbeitnehmern erst recht nicht.
Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass bei dem Begriff Arbeitsmarkt die Betonung sowohl auf Arbeit als auch auf Markt liegt. Und dieser Markt signalisiert, dass es sehr schwer sein könnte - und ich füge einmal hinzu: insbesondere wenn ich mir Führungsaufgaben in der HSH Nordbank angucke -, Spitzenmanager zu finden, die SoFFinKonditionen akzeptieren. Auch das sollten wir sehr ernst nehmen.
Von Herrn Nonnenmacher hätte ich erwartet, dass er auf die Durchsetzung seiner Rechte in dieser Form, in diesem Umfang und zu dieser Zeit verzichtet.
Abweichend von dem, was ich bisher gehört habe, würde ich noch nicht einmal kritisieren, dass er sich in der damaligen Situation ein Sonderkündigungsrecht hat einräumen lassen. Angesichts der Situation, unter der damals verhandelt worden ist, würde ich auch nicht kritisieren, dass ihm ein solches Recht eingeräumt worden ist. Der SoFFin war gerade gegründet, die Bank stand am Abgrund, und wir waren weit von Landtagsresolutionen und SoFFin-Beschränkungen von Vorstandsgehältern entfernt. Es wäre aber menschlich und unternehmerisch überzeugender gewesen, wenn Herr Nonnenmacher seinen persönlichen Profit mit den Ergebnissen einer erfolgreichen Sanierung der HSH Nordbank verknüpft hätte.
Stattdessen führen wir eine öffentliche Debatte über Ethik, Anstand und Moral, bei der auch diejenigen am Pranger stehen, die in den Parlamenten die schwierige Entscheidung getroffen haben, die Bank zu retten.
Die Chance - auch das will ich kritisch hinzufügen -, der Öffentlichkeit noch irgendetwas von dieser Angelegenheit erklären zu können, wurde durch die Diskussion darüber völlig zunichte gemacht, ob jemand in der SPD - und wenn ja, wer und wann Kenntnis genommen beziehungsweise erhalten oder zugestimmt hat. Den letzten Stand kann ich eigentlich in kurzer Form nur so wiedergeben, wie es bereits geschehen ist: Erstens: 23. Juni 2009. Zweitens: Lothar Hay ist Mitglied der SPD und auch der SPD-Landtagsfraktion. Ich glaube, damit ist in dieser Angelegenheit genug gesagt.
Auch wenn es der seit gestern eingetretenen neuen politischen Situation hier im Land nicht entspricht, möchte ich darauf hinweisen, dass die Art und Weise, wie das Kabinett über alle Grenzen der Parteizugehörigkeit hinweg mit diesem Vorgang umgegangen ist, ausdrücklich als seriös, professionell und verantwortungsvoll zu würdigen ist. Auch das will ich sagen. Die Diskussion, die Außendarstellung und das gemeinsame Vertreten von schwierigen Beschlüssen sind erwähnenswert und gut gewesen.
Der ganze Vorgang zeigt, dass die Erlebnis- und Wahrnehmungswelten von Politik und internationalem Bankwesen so weit auseinanderliegen, dass schon von daher der Versuch scheitern muss, beide Welten, um nicht zu sagen beide Galaxien, unter dem Dach von Landesbanken zu vereinen. Dies bestätigt genau das, was wir seit Jahren immer wieder gesagt haben: Die Zeiten von Banken mit staatlichen Eigentümern sind vorbei.
Das Ende ist eingeläutet.
Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass wir es nicht mit dem generellen Problem von Managern einer bestimmten Branche, die dieses Land in große Probleme gebracht haben, zu tun haben. Wir haben in Deutschland über 2.000 Unternehmen, die das Bankengeschäft ausüben. Dazu kommen 600 Finanzdienstleistungsunternehmen, die alle unter der Aufsicht der BaFin stehen und alle für das Bankengeschäft konzessioniert sind. Von diesen rund 2.600 oder 2.700 Bankenlizenzen entfallen 16 Lizenzen auf Unternehmen, die Schwierigkeiten ha
ben oder notleidend sind. Der größere Teil davon ist in irgendeiner Form mit öffentlich-rechtlichen Eigentümern versehen. Die Bankenkrise hier in Deutschland ist im Wesentlichen eine Landesbankenkrise. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Die politische Zielrichtung für die Zukunft ist, dass die Landesbanken so, wie wir sie bisher kennen, nicht mehr das Zukunftsmodell sein können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Herr Ausschussvorsitzende sehr ausgiebig aus seiner eigenen Rede von vor einem halben Jahr zitiert hat, brauche ich das nicht mehr zu tun. Ich darf Ihnen aber versichern, dass sie bei uns allen noch in sehr guter Erinnerung ist.
- Ich werde mich bemühen, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, der Vorsitzende des Finanzausschusses hat es bereits gesagt: Wir haben
eine Zeit, gut drei Jahre, steigender Steuereinnahmen hinter uns, Steuereinnahmen, die die Prognosen in den aufgestellten Haushalten und in den Finanzplanungen regelmäßig übertrafen. Nun beraten wir in der Folge einer beispiellosen Banken- und Wirtschaftskrise bereits den 2. Nachtrag zum Haushaltsplan 2009/2010. Der mittlerweile spürbare krisenbedingte Einbruch bei den Steuereinnahmen hat die jahrelange Politik der Haushaltskonsolidierung mit den beträchtlichen zusätzlichen Steuereinnahmen zurückgeworfen. 2005, zu Beginn dieser Legislaturperiode, mussten wir 1,5 Milliarden € neue Schulden aufnehmen, und gut 1,5 Milliarden € werden es fünf Jahre später zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 2010 wieder sein.
Umso mehr freue ich mich in dieser schwierigen Situation, in dieser schwierigen Zeit, wenn sich nicht nur Regierungspolitiker, sondern auch andere, deren Wort Gewicht hat, öffentlich äußern. Ich zitiere aus dem letzten Rechnungshofbericht:
„Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung ist mit den zusätzlichen Steuereinnahmen verantwortungsvoll umgegangen.“
Wie gesagt, das sage nicht nur ich - zwar auch, aber nicht nur -, sondern das schreibt der Landesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht. Der hat nun wahrlich nicht den Ruf, kritiklos oder geräuscharm die Finanzpolitik dieses Landes zu begleiten.
Meine Damen und Herren, mit dieser Feststellung erfährt die Haushaltspolitik der Landesregierung von unverdächtiger Stelle in dieser schwierigen Zeit eine Würdigung, der sich die CDU-Landtagsfraktion - und ich hoffe, die Regierungsfraktionen insgesamt - uneingeschränkt anschließen kann.
Meine Damen und Herren, wo stünden wir heute eigentlich, wenn wir zwischen 2005 und 2008 nicht gut 2 Milliarden € weniger neue Schulden aufgenommen hätten als zuvor veranschlagt? Wo stünde Schleswig-Holstein, wenn wir die Steuereinnahmen dieser Jahre nicht zur drastischen Reduzierung der Neuverschuldung verwendet hätten, wenn nicht jeder zusätzliche Euro in die Rückführung der Nettokreditaufnahme gesteckt worden wäre? Wo stünden wir ohne Einschnitte in Personalausgaben, Sachleistungen und auch in den kommunalen Finanzausgleich - was uns schwierige Debatten beschert hat -, und wo stünden wir, wenn der Aufwuchs konsumtiver Ausgaben nicht konsequent begrenzt worden wäre?
Gewiss, wenn wir uns die aktuellen Beschlüsse des Koalitionsausschusses anschauen - wir haben ja auch eben noch einmal ausgiebig darüber disku
tiert -, dann wissen wir, dass in dieser Legislaturperiode noch mehr möglich gewesen wäre, nicht nur mehr, sondern auch früher. Aber die Erfolge, die wir seit 2005 finanzpolitisch erzielt haben, bleiben bestehen und mildern die Folgen der Krise, die wir heute zu tragen haben. Das ist gewiss kein Grund zum Feiern, aber es ist ein Grund, unsererseits die Erfolge der Haushalts- und Finanzpolitik unserer Landesregierung zu würdigen und sie aufzufordern, diesen Weg der Konsolidierung unbeirrt weiterzugehen.
Meine Damen und Herren, 2007 haben wir zum ersten Mal seit 1996 einen verfassungskonformen Jahresabschluss erzielt, und 2008 hatten wir, wenn wir die Risikorücklagen außen vor lassen, die niedrigste Neuverschuldung seit 1978.
Für mich ist 2008 Maßstab und Motivation zugleich, Maßstab nicht für das Bewerten der Höhe des strukturellen Haushaltsdefizits unseres Landes das ist höher, als die Nettoneuverschuldung 2008 war -, sondern Maßstab für das Mögliche, meine Damen und Herren, insbesondere auch Herr Oppositionsführer. Das ist eine sehr wichtige Aussage: 2008 ist Maßstab für das Mögliche.
Ich komme auf die Koalitionsbeschlüsse vom letzten Monat zurück. Natürlich muss die Regierung gegen sich gelten lassen, diese Beschlüsse nicht schon zu Beginn dieser Legislaturperiode gefasst zu haben. Allerdings möchte ich dann auch darauf hinweisen dürfen, dass diese Beschlüsse aufgrund der bestehenden Kenntnislage auch schon zu Beginn der vorherigen Legislaturperiode hätten gefasst werden müssen. Wäre das geschehen und umgesetzt worden, hätten wir im Jahr 2008 überhaupt keine neuen Schulden aufnehmen müssen.
Ich sage dies ohne Vorwurf, ich sage dies zur Motivation, endlich mit der eigenen Zukunft anzufangen, sozusagen in freier Interpretation eines Slogans aus der Automobilindustrie: Nichts ist unmöglich. Wir sollten die Debatten nicht immer mit diesem negativen Touch führen, dass wir unsere eigenen Ziele infrage stellen.
Es ist möglich, man muss halt nur beginnen.
Insofern bin ich froh, dass die Strukturbeschlüsse des Haushaltes auch so in den Haushalt geschrieben worden sind, wie es beschlossen worden ist.
Meine Damen und Herren, die Zukunft ist als Raum der Möglichkeiten der Raum unserer Freiheit.
- Das hätte von mir sein können, Herr Vorsitzender, ist es aber leider nicht.
Allerdings haben wir nicht die Freiheit, nichts zu tun, und darum auch nicht die Freiheit, Steuerausfälle der beiden kommenden Jahre einfach auf die Neuverschuldung aufzuschlagen. Deshalb hat sich die Landesregierung entschieden, die Ressorts zu verpflichten, die zusätzlich anfallenden Zinsen und die unabweisbaren Mehrausgaben aus eigenen Beiträgen zu erbringen. Auch für die neuen ausfallbedingten Schulden dieser Tage besteht ein klares Tilgungsziel. Von 2010 an gilt: Jeden Euro, den wir über den langfristigen Durchschnitt einnehmen, verwenden wir für die vorzeitige Tilgung konjunktureller Neuverschuldung. Dahinter steckt die Überzeugung der Nachhaltigkeit - der Vorsitzende der CDU-Fraktion hat heute noch einmal den Begriff intensiv in die Debatte eingeführt -, dass es nur gerecht sein kann, wenn diejenigen, die von erfolgreichen Konjunkturmaßnahmen profitieren, auch zeitnah die für diese Maßnahmen aufgenommenen Schulden tilgen.
Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik ist das Schlagwort. Wir reden über Schulden und Chancen, die den Lebensbogen mehrerer Generationen umspannen. Das macht erforderlich, zwischen den Generationen Nutzen und Lasten gerecht zu verteilen. Wer nicht bereit ist, für diesen Ausgleich zu sorgen, stellt den Generationenvertrag als Ganzes und damit eines unserer gesellschaftspolitischen Fundamente infrage. Dies dürfen wir nicht zulassen.
Die Koalitionsbeschlüsse werden so heiß gegessen, wie sie gekocht worden sind. Das ist auch in der vorherigen Debatte deutlich geworden. Das gilt für den Schuldenabbau ebenso wie für den Stellenabbau und die Einführung eines zentralen Personalmanagements. Nur so schaffen wir uns die Spielräume, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zukünftig anständig bezahlen zu können. Das Land muss als Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleiben gegenüber anderen Ländern, aber auch gegenüber der privaten Wirtschaft. Das sind wir uns und unseren Bediensteten schuldig.
Deshalb erkläre ich für meine Fraktion, dass wir dem Entwurf der Landesregierung mit Einsicht in seine Notwendigkeit und damit aus großer Überzeugung zustimmen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis: Formal beraten wir heute über den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In der Sache geht es aber auch und letztlich darum, dass sich die Regierungsfraktionen auf eine gemeinsame Linie in der Frage der Schuldenbremse verständigen müssen. Nur so kann die Zweidrittelmehrheit erreicht werden, die wir für eine Verfassungsänderung brauchen. Diese gemeinsame Linie haben wir noch nicht gefunden. Die Verhandlungen werden bekanntlich übermorgen fortgesetzt. Darum muss ich mich heute darauf beschränken, die Position der CDU-Fraktion darzulegen, allerdings davon ausgehend, dass diese Position unserer Fraktion für ein von der Koalition gemeinsam getragenes Ergebnis prägend sein wird.
Anrede! Es wird oft die Frage gestellt, meine Damen und Herren -
Meine Damen und Herren, es ist relativ früh.
Es wird oft die Frage gestellt: Wie geht das zusammen - einerseits ein strukturelles Defizit, erhöht um zusätzliche Schulden aus den Konjunkturprogrammen, andererseits eine Bremse, die Schulden zukünftig ausschließen soll?
Die Antwort findet sich in einem Begriff aus dem Vokabular der Forstwirtschaft, vielfach über die
Jahre verwendet, auch durch die ökologische Szene: „Nachhaltigkeit“. Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik beschreibt ein seit Jahren aufwachsendes neues politisches Prinzip: das Prinzip der Rücksichtnahme auf kommende Generationen. Dieses Prinzip muss in der Politik zum beherrschenden Maßstab werden und dann auch beherrschender Maßstab bleiben.
Börsenaltmeister André Kostolany sagt uns: „Der ehrliche Schuldner ist einer, der seine Erben enttäuscht, nie jedoch seine Gläubiger.“
Für unser Land gilt: Unsere Gläubiger können wir zumindest nach heutigem Vorstellungsvermögen gar nicht enttäuschen, selbst wenn wir es wollten; da sind Recht und Gesetz davor. Aber auch unsere Erben, die wir durchaus enttäuschen könnten, dürfen und werden wir nicht enttäuschen.
Nur wenn wir mit unserem Einkommen auskommen, werden unsere Nachkommen nicht verkommen.
Die Schuldenbremse ist für uns ein Gerechtigkeitsthema, eine Frage gesellschaftlicher Verantwortung. Wir müssen unsere Politik der letzten Jahre, eine Politik der kontinuierlichen Reduzierung der Haushaltsdefizite, die die Wirtschafts- und Finanzkrise unterbrochen hat, im Bund und im Land fortsetzen. Dies ist der Weg. Dies ist der einzige Pfad der haushaltspolitischen Tugend.
Über die rechtliche Umsetzung des Verbots von Neuverschuldung in Schleswig-Holstein hat der Antragsteller bereits Vieles gesagt, was ich aus der Sicht meiner Fraktion nur unterstreichen kann. Es geht darum, in unserer Landesverfassung - analog der Formulierung der Föderalismuskommission II und entsprechend den neuen Regelungen im Grundgesetz - eine Schuldenbremse zu vereinbaren, nach der in sogenannten wirtschaftlichen Normallagen der jeweilige Landeshaushalt ohne neue Schulden aufgestellt werden muss.
Insgesamt ist die Debatte um die Schuldenbremse da haben sie recht, Kollege Hentschel - hier im Haus bisher von vielen Übereinstimmungen zwischen den Fraktionen geprägt. Das ist auch gut so. Dies galt auch für die Überzeugung, dass es ausschließlich Sache des Landes selber sei, sein Budgetrecht auszuüben, und dass eine für unsere Haus
halte wirksame Schuldenbremse nicht im Grundgesetz, sondern in der Landesverfassung zu verankern sei.
Die FDP hat zwischenzeitlich erklärt, einer Grundgesetzklage nur zuzustimmen, wenn vorher eine Schuldenbremse in unserer Landesverfassung steht.
- Ja, vielleicht immer schon, aber dann noch einmal sehr deutlich, sodass wir das auch wahrgenommen haben, Kollege Kubicki.
Das heißt doch im Klartext: Die FDP will nicht zulassen - so zumindest habe ich es verstanden -, dass hier in Schleswig-Holstein eine politische Situation entsteht, aus der heraus zwar eine Mehrheit für eine Klage gegen das Grundgesetz möglich ist, allerdings keine Mehrheit für eine Schuldenbremse in der eigenen Landesverfassung zustande kommt.
Hierzu kann ich nur feststellen: Der Ausstieg aus der Schuldenfalle hat absoluten Vorrang! Das, was die FDP erklärt hat, ist konsequent und folgerichtig,
weil eine Schuldenbremse für unser Land einfach von existenzieller Bedeutung ist. Deshalb kann ich mich für die CDU-Fraktion dieser Erklärung der FDP nur anschließen!
Im Übrigen dürfen wir nicht vergessen: An der Verankerung der Schuldenbremse in SchleswigHolstein und an ihrer Einhaltung hängt die Auszahlung der Konsolidierungsmittel in Höhe von 80 Millionen € jährlich. Auf diese Mittel können wir nicht verzichten. Daraus folgt, dass uns allen klar sein muss: Nur wenn wir selbst bereit sind, unsere Hausaufgaben zu machen, haben wir auch das Recht, andere um Hilfe zu bitten.
Diese Konsolidierungsmittel sind Hilfen, die andere uns gewähren und die unser Ministerpräsident erst nach zähem Ringen herausverhandeln konnte. Nichts gibt es für umsonst, auch nicht im Verhältnis zwischen Bund und Ländern und auch nicht im Verhältnis zwischen den Ländern. Diese Hilfen müssen wir uns in der Zukunft erst noch verdienen, meine Damen und Herren, und das wird uns auch gelingen. Davon bin ich überzeugt.
Schließlich müssen wir uns auch die Frage nach der Umsetzung der Schuldenbremse stellen. Hierbei geht es weniger um das Jahr 2020, sondern vielmehr um den Weg dorthin. Der Weg beginnt mit dem aktuellen Nachtragshaushalt, den wir im Juli 2009 beschließen werden.
In Sachen Schuldenbremse können wir nicht frei nach Otto von Bismarck sagen: „Setzen wir Schleswig-Holstein in den Sattel - reiten wird es schon können“. Nein, wir müssen die Weichen selbst stellen, und zwar jetzt.
- Das gilt natürlich im Wesentlichen für die Ausgaben. Damit haben Sie völlig recht, Herr Kollege Hentschel.
Das gilt aber auch für die Einnahmen. Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise können wir nicht jegliche Hoffnung auf Wirtschaftswachstum ad acta legen. Wir haben die Hoffnung auf Wirtschaftswachstum. Es gilt nach wie vor der Grundsatz: Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist auch eine erfolgreiche Finanzpolitik. Das haben wir in den vergangenen Jahren bewiesen.
Wir müssen Rahmen setzen für die Aufstellung künftiger Haushalte. Das Wünschenswerte muss in den Hintergrund treten. Entscheidend wird nicht sein, was wir wollen, sondern was wir uns tatsächlich leisten können.
- Bei Ihnen fehlte es damals an einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik, Herr Kollege Hentschel.
Ich möchte das bestätigen, was Sie gesagt haben: Wir sollten in diesen wesentlichen Fragen der Haushaltspolitik die Gemeinsamkeiten betonen. Ich bekenne mich zu den Gemeinsamkeiten, die wir in der Frage der Schuldenbremse über die Fraktionsgrenzen hinweg haben. Ich bin zudem außerordentlich zuversichtlich, dass diese Gemeinsamkeiten bestehen. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich zu Protokoll geben, aber nicht nur im „Offenen Kanal“.
Meine Damen und Herren, nicht Bayern, BadenWürttemberg und Hessen werden Maßstab für unsere Ansprüche sein. Maßstab für unsere Wirklichkeit sind Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das
Saarland. Hierbei wird das länderübergreifende Benchmarking ebenso hilfreich sein wie bereits geschaffene, aber noch nicht umgesetzte Erkenntnisstände innerhalb der Landesregierung.
Das gilt nicht nur, aber auch für unseren Personalbestand. Wir müssen die bevorstehende Welle von Pensionierungen in den kommenden Jahren aktiv nutzen - auch in den sogenannten Kernbereichen -, um Stellen und Budgets zu kürzen. Dabei sind Intervalle und Größenordnungen der Kürzungen zu konkretisieren. Dies wird in Kürze auch geschehen. An der budgetrelevanten Stellenkürzung in Höhe von 5.000 Stellen bis zum Jahr 2020 führt kein Weg vorbei. Das wissen wir seit Jahren. Auch dazu müssen uns gemeinsam bekennen. Ich freue mich, dass Sie dies hier für die grüne Fraktion getan haben.
Das alles geht nur über ein zentrales Personalmanagement, das im Finanzministerium angesiedelt ist. Nur mit diesem Instrument ist eine Realisierung und erfolgreiche Umsetzung der Schuldenbremse vorstellbar. Hinsichtlich der Reduzierung im Personalbereich müssen wir auch feststellen, dass es auch darum geht, als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir müssen das Personal auch zukünftig so gut bezahlen, dass wir im Vergleich mit anderen Bundesländern, aber auch mit der privaten Wirtschaft wettbewerbsfähig bleiben. Das ist auch ein Stück Zukunft unseres Landes.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Science Center hat eine bewegte Geschichte. Bereits Anfang des Jahrzehnts entstand die Idee, für die Landeshauptstadt Kiel ein besonderes Leuchtturmprojekt entstehen zu lassen. Es sollte - wie es so schön hieß - eine EdutainmentEinrichtung werden. Das ist eine Wortkonstruktion, die sich im Laufe der Jahre allerdings nicht durchgesetzt hat. Damit sollte gesagt werden, dass mit dem Center einerseits eine Einrichtung der Wissensvermittlung, andererseits aber auch der Unterhaltung entstehen sollte, und zwar mit maritimen Themen. Kollege Hentschel, das war für den Standort Kiel auch absolut folgerichtig und sinnvoll.
Das Science Center fand eine Reihe von Befürwortern. So ziemlich jeder Kieler Abgeordnete unterstützte das Projekt. Auch auf ministerieller Ebene gab und gibt es Sympathien. Am 4. Juni 2009 haben nun der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss dem Wirtschaftsminister empfohlen, die Förderung des Maritimen Science Centers nicht weiter zu verfolgen. Ich habe es schon gesagt: Der CDU-Fraktion ist diese Entscheidung nicht leicht
gefallen. Diese Entscheidung war aber notwendig, da die Risiken - insbesondere für die Stadt und für den Steuerzahler - geblieben sind. Sie waren auch unübersehbar. Wir mussten auch zur Kenntnis nehmen, dass der Wettbewerb dieser Art von Standorten im Laufe der Planungszeit schwieriger geworden ist. Er wird auch in Zukunft noch schwieriger werden. Deshalb werden wir dem Antrag der Grünen heute nicht zustimmen.
Ich bin mit dem Großteil meiner Fraktion einer Meinung. Viele zweifeln daran, dass der Betrieb des Maritimen Science Centers - betriebswirtschaftlich argumentiert - wirtschaftlich erfolgen kann, Kollege Hentschel. Die Stadt verspricht jährlich 300.000 Besucher. Auch das Gutachten verspricht uns 300.000 Besucher im Jahr. Ich frage aber: Sind 300.000 Besucher wirklich realistisch? Wenn diese Zahl im ersten Jahr erreicht werden sollte, wird sie dann auch im zweiten und im dritten Jahr erreicht? Was gilt für die Folgejahre? Gelten die Prognosen, die vor der schwersten Wirtschaftskrise, die die Bundesrepublik Deutschland durchstehen muss, erstellt wurden, auch danach? Wird das Konsum- und Freizeitverhalten der Bürger von der Krise unbeeinträchtigt bleiben?
Wir alle wissen, dass jedes Projekt, egal ob erfolgreich oder erfolglos, das realisiert worden ist, mit einer positiven Prognose begonnen wurde. Das gilt für die Unterwasserstation Oceanis in Wilhelmshaven, die ihrerseits gerade unterzugehen droht. Das gilt ebenso für das Space Center in Bremen, das die prognostizierten galaktischen Höhen nie erreicht hat, sondern im Grunde unmittelbar nach dem Start sehr unsanft gelandet ist. Mir liegt es fern, irgendwelche Gutachter zu kritisieren. Gerade deshalb aber lege ich Wert auf die Feststellung, dass es nicht die Angelegenheit von Gutachtern ist, sondern von Betreibern und Geldgebern, zu entscheiden, wie ein Risiko zu bewerten ist und ob man bereit ist, ein Risiko auch tatsächlich zu tragen. Das gilt natürlich in besonderem Maße dann, wenn es sich um öffentliche Gelder handelt.
Dies ist im vorliegenden Fall nach Auffassung des Finanzausschusses nicht gegeben. Deshalb war es nur folgerichtig, dem zuständigen Ministerium zu empfehlen, keinen Förderbescheid zu erteilen. Offenbar stehen wir mit unseren Zweifeln auch nicht ganz allein. Immerhin haben die Betreiber bis zuletzt auf einer Ausstiegsklausel bestanden. Ich sage aus der Sicht der Landeshauptstadt ganz offen: Die einzige, die nicht hätten aussteigen können, wäre die Stadt Kiel gewesen. Die Steuerzahler des Landes Schleswig-Holstein hätten bei einem Scheitern
des Projektes auch nicht aussteigen können. Das müssen wir einfach sehen. Hier haben wir eine übergeordnete Verantwortung.
Ich möchte an dieser Stelle erneut bekräftigen: Die Entscheidung gegen das Maritime Science Center ist keine Entscheidung gegen Kiel. Die CDU-Fraktion wünscht sich sehr, dass die Fördergelder in der Stadt bleiben. Wie ich gelesen habe, ist dieser Wunsch aus diesem Haus insgesamt so geäußert worden. Es gibt eine Reihe sehr guter Vorschläge. Einer davon betrifft notwendige Investitionen in das Stadion von Holstein Kiel.
- Ja, hier gibt es auch einige VfB-Fans. Bundesligafußball muss auch in der Landeshauptstadt ausgetragen werden können. Auch das gehört zum Standort Kiel.
Ich beende meine Rede mit der Hoffnung, dass es der Landeshauptstadt gelingen wird, uns noch weitere Projekte zu präsentieren, die wir fördern wollen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Herrn Kollegen Stegner herzlich dafür danken, dass er klargestellt hat, welche Auffassung die Sozialdemokraten zu dem Thema der Neuordnung der Landesbanken aus Sicht der HSH Nordbank haben. Ich muss aber darauf hinweisen, dass die Auffassung der SPD-Landtagsfraktion absolut gegensätzlich zur Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion ist.
Herr Kollege Kubicki hat bereits darauf hingewiesen. Die Aussage des finanzpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion lautet: Sonderfinanzierer wie die HSH Nordbank, die vor allem im Bereich der Schiffsfinanzierung aktiv sind, darf es nach Auffassung der Sozialdemokraten in Zukunft nicht mehr geben.
Meine Damen und Herren, wenn wir das zusammenrechnen, dann heißt das unter dem Strich, dass aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die HSH Nordbank in Gänze eine „Bad Bank“, eine Abwicklungsbank ist. Das heißt, all das, was wir immer an Spezial-Know-how herausgestellt haben, was uns im Bereich der Geschäftsfelder und der Geschäftspolitik von anderen Landesbanken abhebt, genau das wird jetzt zum Problem erklärt. Das kann es aber nicht sein.
Herr Dr. Stegner, deshalb bitte ich Sie, nicht nur diesen Widerspruch aufzuklären, sondern auch in Ihre Gremien hineinzuwirken, dass klargestellt wird, dass das weder Ihre Auffassung ist noch unsere Auffassung sein kann. Denn nur so können wir sicher sein, dass wir in diesem kurzen Zeitfenster der Bundestag wird nur noch einmal vor der Sommerpause tagen - Klarheit darüber erhalten, dass wir durchaus für zwei Standorte sind, aber nicht der Landesbanken bundesweit, sondern der HSH Nordbank. Dabei können wir Ihnen durchaus folgen,
Herr Dr. Stegner. Diese Klarheit muss aber gegeben sein. Es kann nicht sein, dass wir in Schleswig-Holstein von schönem Wetter reden, während sich in Berlin die dunklen Wolken auftürmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Herabsetzung der Bonitätsnoten durch die Ratingagentur Standard & Poor’s beunruhigt uns, auch wenn es insgesamt fünf Landesbanken betrifft. Das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen. Das entlastet uns zwar nicht, aber es zeigt, dass wir hier zumindest keinen Sonderfall HSH vorliegen haben.
Die Folgen liegen auf der Hand: Vorhandene Liquidität wird möglicherweise abfließen, und ich glaube, die Hoffnung ist begründet, dass das in einer Größenordnung passiert, die beherrschbar und überschaubar sein wird. Die Chancen auf neues Anlegergeld werden schlechter. Die entscheidende Frage bei schlechten Nachrichten in der Diskussion über die HSH Nordbank ist aus meiner Sicht immer die Frage: Ist die schlechte Nachricht eigentlich schon in all das eingepreist, was wir an Zukunftsszenarien auch von der Bank präsentiert bekommen haben, oder kommt das sozusagen oben drauf?
Es ist immerhin in den Begründungen der Ratingagentur festzustellen, dass die Dinge, die als Begründung herangezogen werden, bei den Beschlusslagen des Landtags und auch bei Erstellen der Planungsrechnung der Bank die gravierenden finanziellen Stresssituationen und die strategischen Herausforderungen bekannt waren, sodass auch die Einschätzung der Bank die ist, die die Regierung hier vorgetragen hat und die sich auch in den ersten Reaktionen des Marktes in der Presse niederschlagen. Es gibt Anlass zur Hoffnung, dass es kurzfristig nicht zu den befürchteten negativen Auswirkungen in namhafter Größenordnung kommen wird.
Wenn der Markt ruhig und besonnen reagiert, dann sollte auch der Schleswig-Holsteinische Landtag es dem Markt gleichtun. Gebot der Stunde ist es, Kurs zu halten und die Neustrukturierung voranzutreiben. Dies hat auch der Oppositionsführer hier sehr eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht, und dies ist, glaube ich, auch das berechtigte Interesse und die berechtigte Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Meine Damen und Herren, die WestLB äußerte sich gestern zum Downgrading wie folgt:
„Wir hätten erwartet, dass die Agentur die zwischen Bund, Ländern und den Eigentümern der Landesbanken entwickelte Entscheidungsfindung abgewartet hätte.“
Dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Es macht zwar wenig Sinn, den Überbringer schlechter Nachrichten zu kritisieren oder zu bestrafen. Da gibt es ja viele Beispiele, wo man das nicht hätte tun sollen. Aber gerade angesichts der Erfahrungen der letzten Monate
sollten wir nicht erneut die Fehler machen, die wir in der Vergangenheit gemacht haben, nämlich die Ratingagenturen und deren Entscheidungen zu verabsolutieren.
Ich danke ausdrücklich dem „Hamburger Abendblatt“ für seine gestrige Berichterstattung, in der es eine Analyse und sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Ratingagenturen vorgenommen hat.
Ich darf erinnern: Die Kaupthing-Bank in Island wurde von Moody’s bis zum 8. Oktober 2008 mit A 1 bewertet. Am 9. Oktober stellte die Bank alle Auszahlungen an ihre Kunden sowie die Liquiditätsversorgung für ihre Vertretungen im europäischen Ausland ein - einen Tag später!
Vieles von dem, was heute als „toxisches“ Investment wie Blei in den Regalen der Banken liegt nicht nur der Landesbanken -, wurde seinerzeit von diesen Ratingagenturen mit besten Bewertungen versehen. Deswegen sage ich nicht, dass irgendetwas falsch ist von dem, was bewertet worden ist. Ich sage aber: Auch Ratingagenturen sind nicht unfehlbar. Und ich sage, dass man auch die Kritik, die an Entscheidungen von Ratingagenturen vorgetragen wird, ernst nehmen und diskutieren muss. Auch das gehört zu einem Gesamtbild.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir müssen für die Zukunft gründlicher abwägen, welche Teile der HSH-Debatte im Landtag, im Finanzausschuss oder im Beteiligungsausschuss zu führen sind, zum einen, weil wir uns zunehmend im Bereich einer fließenden Grenze zwischen politischer Debatte und Fachseminaren befinden - Fachseminaren der Betriebswirtschaftslehre oder des internationalen Bankenrechts -, und zum anderen, weil auch die
HSH Nordbank einen Anspruch auf Vertraulichkeit und Diskretion hat.
Ich würde gern den Gedanken noch zu Ende bringen, Herr Oppositionsführer.
Dann können wir uns gern weiter unterhalten.
Es bringt doch niemanden weiter, wenn die Kollegin Heinold am Mittwoch der Regierung vorwirft, sie habe kein Konzept für die Neuordnung der Landesbanken, um sich dann zwei Tage später berichten zu lassen, mit welcher Rechtsform das angeblich nicht vorhandene Konzept in die Tat umgesetzt werden soll.
Das ist nicht seriös.
Ich möchte Sie jetzt hier gar nicht mit einer eigenen Einschätzung behelligen. Ich möchte Herrn Dr. Rehm aus dem Finanzausschuss vom 19. März 2009 mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren. Er sagte:
„Es wird neben all diesen Dingen auch folgender Gegebenheiten bedürfen: Vertrauen in die Organe der Bank, Disziplin der Träger und eine gute Kooperation zwischen den Trägern. Letzteres sage ich im Hinblick darauf, dass sich eine Bank wenig - um es klar zu sagen -, gar nicht für vertiefte öffentliche Diskussionen eignet. Die Bank steht im Wettbewerb. Sie steht im Fokus des Marktes und der Ratingagenturen.“
Ich sage Ihnen abschließend, meine Damen und Herren: Die Bank ist Marktteilnehmer, und es gilt die alte Feststellung: Der Markt hört mit. Die parlamentarische Befassung mit unserer Bank soll das Ziel haben, unsere Bank voranzubringen, das Vermögen dieses Landes zu sichern und Schaden von unserem Land abzuhalten. Ich hoffe, dass wir über die Fraktionsgrenzen hinweg Verfahren und Formen finden, wie wir diesem Ziel auch zukünftig gerecht werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Finanzminister hat darauf hingewiesen: Es ist noch nicht lange her, dass wir wichtige Entscheidungen zugunsten der HSH Nordbank getroffen haben: Eigenkapitalerhöhungen, Garantiestellungen. Das war am 3. April, und heute haben wir schon wieder die HSH Nordbank auf der Ta
gesordnung einer Landtagssitzung. Das ist nicht ungewöhnlich.
Wir haben in den letzten Monaten sehr oft über die HSH Nordbank debattieren müssen. Auch wenn es noch nicht sehr lange her ist, dass wir über diese Bank debattiert haben und sich auch noch nicht so viel ereignet hat, was sich tatsächlich für eine parlamentarische Debatte eignen würde, gibt uns der Berichtsantrag, dem der Landtag am 25. März zugestimmt hat,
die Gelegenheit, einmal über das Thema HSH Nordbank mit ein wenig Distanz zu so schweren Beschlüssen, die wir fassen mussten, zu sprechen. Es ist schade, dass die Opposition, soweit wir sie heute schon gehört haben, diese Möglichkeit der Distanz und der distanzierten Debatte nicht genutzt hat,
sondern in einer bisher schon bekannten Form der Aggressivität auf den Finanzminister losgegangen ist
und ein Konzept, liebe Damen und Herren von den Grünen, vorgelegt hat, von dem Frau Heinold selber sagt, es löse nicht die aktuellen Probleme der HSH Nordbank. Es geht aber heute um das Lösen der aktuellen Probleme der HSH Nordbank, meine Damen und Herren!
- Frau Heinold, ich hätte mich gefreut, wenn Sie schon so tiefgreifende und auch so weitreichende Vorschläge machen, dass Sie sich dann nicht selber das Zeugnis ausgestellt hätten, dass sie zur Lösung der aktuellen Probleme leider nicht taugten. Vielleicht können wir dann in einem der nächsten Debattenbeiträge von Ihnen hören, welche Lösungen Sie tatsächlich präsentieren, um die aktuellen Probleme unserer Bank in den Griff zu bekommen.
Meine Damen und Herren, der Berichtsantrag der Grünen richtet sich in die Zukunft, auf die zukünftige Aufstellung der HSH Nordbank. Um sich damit auseinandersetzen zu können, ist es Voraussetzung, sich im Vorweg die Frage zu stellen, ob die bisherigen Beschlüsse, die Regierung und Parlament in dieser Frage herbeigeführt haben, eine geeignete Grundlage geschaffen haben, unter den äußerst schwierigen Rahmenbedingungen einer internationalen Krise eine erfolgreiche Neuausrichtung dieser Bank überhaupt vornehmen zu können. Dies betrifft insbesondere den vom Antragsteller auch angefragten Komplex SoFFin und hier die in der Vergangenheit ausgiebig diskutierte und vor allem auch nachdrücklich verneinte Frage, ob der SoFFin schon im November 2008 über eine Eigenkapitalzuführung in die Sanierungsmaßnahmen der Bank hätte eingebunden werden können.
Meine Damen und Herren, mit ungewohnter Deutlichkeit wurde nun aus dem Haus Steinbrück klargestellt, dass ein solcher Weg für die HSH Nordbank nie offengestanden hat. Dies ergibt sich aus der Antwort, die der Herr Minister in seiner Rede schon erwähnt hat: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Dort wird auf die Frage, wie die Bundesregierung die Kritik bewertet, der SoFFin zwinge durch seine Zurückhaltung gegenüber den Landesbanken zu partikularen Lösungen, geantwortet - ich darf einmal zitieren, Herr Landtagspräsident -:
„Die geltende Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt bestehen und kann nicht über das Finanzmarktstabilisierungsgesetz außer Kraft gesetzt werden.“
Daraus folgt, dass die Alteigentümer für die Altlasten der Landesbank einzustehen haben, eine Rekapitalisierung gemäß § 7 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes erst nach Auslagerung der Altlasten und nur zugunsten einer gesunden Kernbank möglich ist.
Das setzt sich dann noch fort. Wir kommen noch zu den notwendigen Kernkapitalquoten, die sozusagen für Garantieleistungen Voraussetzung sind.
Damit steht zweifelsfrei fest, meine Damen und Herren, dass von Anfang an keine Alternative zu dem von der Landesregierung und dem Hamburger Senat beschrittenen Weg bestanden hat, die Bank einen Garantievertrag über die Gewährung von Liquiditätshilfen mit dem SoFFin abschließen zu lassen mit der Verpflichtung, erstens ein zukunfts
fähiges Geschäftsmodell zu entwickeln und zweitens die Altlasten zu separieren.
Meine Damen und Herren, ich darf anmerken, dass die Klarheit dieser Aussage auch für das Schreiben wünschenswert gewesen wäre, das das Bundesfinanzministerium dem Finanzausschuss mit Datum vom 1. April zugesandt hat. Hier klang es noch so, als hätten Handlungsalternativen bestanden. Dies war definitiv nicht so. Die langen Diskussionen, die wir geführt haben, um das Schreiben vom 1. April zu analysieren oder zu interpretieren, hätten wir uns sparen können. Ich sage etwas ironisch, wahrscheinlich hätten wir uns alle das Datum 1. April wesentlich genauer anschauen müssen. Das hätte uns wesentlich misstrauischer machen müssen.
Ja, bitte.
- Also, Herr Hentschel, das muss ich nicht erklären, das muss der Bundesfinanzminister erklären. Ich habe aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zitiert und dabei genau auf den Widerspruch hingewiesen, den Sie jetzt noch einmal bestätigen. Da ich nicht mit dem Bundesfinanzminister gesprochen habe, gehe ich davon aus, dass die aktuelle Aussage sicherlich diejenige sein soll, die auch tatsächlich zutreffend ist und auch für ihn Maßstab politischen Handelns ist.
Meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung im heute vorliegenden Bericht feststellen kann, dass nach erfolgter Trennung in Kern- und Konsolidierungsbank bei Aufrechterhaltung der Kernkapitalquote eine weitere Rekapitalisierung der Bank durch den SoFFin möglich ist, dann bieten sich damit positive und vor allem von diesem Parlament ausdrücklich geforderte Gestaltungsoptionen, deren Grundlagen in richtigem, weitsichtigem und auch mutigem Regierungshandeln liegen, meine Damen und Herren. Ich finde, dass wir als Parlament auch mit der gebotenen Distanz zu den
schweren Beschlüssen, die wir fassen mussten, nach all den heftigen und teils auch persönlich geführten Debatten dies auch einmal ausdrücklich hier zum Ausdruck bringen sollten. Diese Regierung hat in dem gesamten Verfahren die Dinge so gestaltet, wie sie gestaltet werden mussten, und so entschieden, wie sie entschieden werden mussten.
Leider ist es so, dass es bei all den Beiträgen, die wir von der Opposition gehört haben, die teilweise auch für uns durchaus neue Erkenntnisstände erbracht haben, immer vermieden wurde, eine Aussage darüber zu treffen, was konkret an welcher Stelle anders hätte entschieden werden müssen.
Ich hätte mir gewünscht, den Nebel etwas lichten zu sehen und von der Opposition heute eine klare Aussage zu bekommen, was nach Ansicht der Opposition falsch war und was hätte konkret anders entschieden werden können, statt einem Fortführungsmodell, für das sich dieses Parlament ausgesprochen hat, ein Kopf-in-den-Sand-Modell entgegenzusetzen, von dem wir alle wissen, dass mit solchen Beschlüssen diese Bank heute nicht mehr existieren würde.
Meine Damen und Herren, zur Weiterentwicklung des Landesbankensektors erläutert die Landesregierung die unterschiedlichen Ansätze. Sie haben das dem Bericht entnehmen können. Die Diskussionen laufen. Wir können das nicht allein. Wir können auch keine Ergebnisse erzwingen. Aber bei aller Begeisterung für die strategischen Planspiele auf Bundesebene müssen wir doch zunächst einmal feststellen, dass wir zunächst in Schleswig-Holstein wissen müssen, was wir wollen und was wir können.
- Ja, da sind wir doch auch beieinander! Herr Kubicki, bitte beachten Sie auch die Zeitabläufe. Sie können nicht Prozesse, die Monate in Anspruch nehmen, in einem Zeitraffer dadurch beschleunigen, dass Sie sie jedes Mal auf die Tagesordnung der monatlich stattfindenden Landtagstagungen setzen. Sie erzwingen doch dadurch, dass Sie die Beratungen beschleunigen und nicht die Abläufe und die Prozesse, die wir bundesweit haben. Zunächst einmal müssen die anderen Landesbanken das tun, was bei uns bereits geschehen ist, Herr Kubicki.
Belastbare Bankenpolitik macht man nun einmal nicht im Parteihinterzimmer, Kollege Hentschel.
Wenn wir über eine Neuordnung der Landesbankenszenerie sprechen, geht es darum, dass die anderen Landesbanken zunächst einmal belastbare Identifikationen und Bewertungen ihrer Risikobereitschaft durchführen müssen.
An dieser Stelle sind wir bei der HSH Nordbank viel weiter als andere. Auch das sollten wir einmal wohlwollend zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren. Auch das ist das Ergebnis einer zutreffenden und erfolgreichen Regierungspolitik.
Jawohl, ich werde das tun, Herr Präsident. - Mein letzter Satz ist die Ankündigung, dass ich etwa die Hälfte meiner Rede mir wieder vorlegen kann. Wenn das die Opposition wieder auf die Tagesordnung der nächsten Landtagstagung setzt, kann ich jetzt schon ankündigen, dass ich den zweiten Teil meiner Rede dann halten werde.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eine sehr umfangreiche Rede mit vielen guten Ideen vorbereitet, die ich Ihnen im Wesentliche deshalb vorenthalte, weil die meisten dieser Ideen heute schon einmal zum Ausdruck und zur Sprache gebracht worden sind.
- Vielen Dank, lieber Herr Vorsitzender des Finanzausschusses. - Ich möchte nur einige ganz wenige Anmerkungen machen. Früher war alles ganz einfach: Am Tag der Vergebung machte der Priester die Sünden der Menschen öffentlich. Dann übertrug er sie durch Handlegen auf einen Ziegenbock, und dieser wurde in die Wüste gejagt, und die Schuld war getilgt.
Meine Damen und Herren, so manch ein Kollege der Opposition wäre zu damaliger Zeit sicherlich Priester geworden und nicht Landtagsabgeordneter.
Das haben wir heute zur Kenntnis genommen. Wenn wir hier über Personen sprechen, dürfen wir allerdings nicht vergessen, dass wir über ein System sprechen, das Mängel aufgewiesen hat. Wir haben ein Bankensystem, das seine Mängel gezeigt hat, und wir haben insbesondere auch ein Landesbankensystem, das Mängel aufgezeigt hat. Wenn wir uns mit der Beseitigung dieser Mängel auseinandersetzen wollen, dann muss dies Vorrang haben und wird sicherlich - oder vielleicht, das wissen wir ja alles noch nicht - personelle Konsequenzen
nach sich ziehen. Würden wir es wissen, bräuchten wir ja auch keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, den die Opposition jetzt installieren will.
Meine Damen und Herren, ich will nicht verhehlen und räume ein, dass die Identifikation und Analyse sachlicher Mängel natürlich auch die Frage persönlicher Verantwortung nach sich zieht. In diesem Zusammenhang muss auch der Frage nachgegangen werden, ob die Bank über ausreichend leistungsfähige Instrumentarien verfügte, um sich jederzeit ein aktuelles Bild das Portfolio der Kreditersatzgeschäfte machen zu können, und ob sie in der Lage war, jederzeit belastbare Aussagen zur eigenen Gewinn- und Verlustsituation zu machen, das heißt, ob das Instrumentarium der Bank für die Größe des Rades, das gedreht worden ist, überhaupt ausreichend war. Dies sind allerdings Fragen, für die wir keinen Untersuchungsausschuss brauchten. Auch für viele andere Fragen brauchten wir keinen Untersuchungsausschuss, sondern ich glaube, dass der Bericht der KPMG sehr aufschlussreich sein wird. Trotzdem, das Instrument der Opposition soll und muss - wenn beantragt - genutzt werden. Ich meine, dass wir die Debatte zu geeigneter Zeit fortsetzen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn es so wirkt, als sei dies nur pflichtgemäß vom Parlament an die Regierung gerichtet, möchte ich es nicht versäumen und hole es damit auch im Namen des Oppositionsführer nach, dass wir uns als Parlament und insbesondere als Fraktion ganz herzlich für den Bericht der Landesregierung bedanken.
Uns sind schon angenehmere Wahrheiten berichtet worden. Das tut der Qualität aber keinen Abbruch. Lieber Rainer Wiegard, herzlichen Dank. Trotz aller negativen Meldungen über die krisenhaften Zuspitzungen in der Weltwirtschaft ist der Befund eindeutig: Deutschland ist im Kern gesund, aber zurzeit nicht kerngesund.
Für die HSH Nordbank fällt der Befund weitaus kritischer aus. Zwar sind im Jahr 2008 die Erträge aus Zinsüberschüssen und Provisionen um 5 % auf rund 2 Milliarden € angewachsen. Gleichwohl ist auch unsere Landesbank von den Verwerfungen auf den globalen Finanzmärkten bei Weitem nicht verschont geblieben. Die Zahlen kennen Sie mittlerweile alle. Deshalb will ich das gar nicht alles im Einzelnen aufzählen. Diese Zahlen sprechen eine mehr als deutliche Sprache.
Wir haben in den vergangenen Wochen erfahren müssen, und das charakterisierte auch die politische Debatte, die wir geführt haben, und auch die Debatte der vergangenen zweieinhalb bis drei Wochen: Der Nötigungscharakter dieser Krise schränkt die politischen Handlungsspielräume ein. Nach den Gesprächen mit dem SoFFin ist eines deutlich: So
lange die rechtliche Aufteilung der HSH Nordbank in Kernbank und Abbaubank juristisch nicht vollzogen ist, darf und wird der Sonderfonds sich nicht mit eigenen Mitteln an einer Kapitalaufstockung beteiligen.
Die Frage blieb - und der Minister ist auch darauf eingegangen -, welche Handlungsmöglichkeiten in beiden Parlamenten denn nun trotz aller berechtigten Zweifel, die aufkommen, konkret bleiben, wenn man die wirtschaftlichen Kerndaten sieht, die uns immer wieder von Neuem präsentiert werden. Negativ abgegrenzt kann man nur eines sagen: Nichts tun geht nicht und gibt es nicht. Dann handeln andere für uns, mit Sicherheit aber nicht in unserem Sinn. Den Schlüssel wegwerfen und davonlaufen geht auch nicht. Angesichts einer weltweiten Krise stellt sich dabei die Frage, wohin man auch laufen wollte. Die Liquidation der Bank wäre mit gewaltigen negativen Folgen in gar nicht absehbaren Ausmaßen verbunden, sodass es keinen Sinn macht, aus der derzeitigen Situation heraus irgendwelche Abwicklungsszenarien als ultimative Lösung ins Auge zu fassen.
Auch die zurzeit theoretische Möglichkeit einer Fusion mit anderen Banken würde weder die Frage nach einem Geschäftsmodell beantworten noch die Frage nach dem Eigenkapital und auch nicht die Frage nach den Abdeckungen alter Risiken. Somit sind die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg als wesentliche Alteigentümer selbst gehalten, die Altlasten abzuschirmen und eine marktgerechte Aufstockung des Kernkapitals herbeizuführen. Meine Damen und Herren, ich habe das in verschiedenen Reden zu diesem Thema schon zum Ausdruck gebracht; denn wir sprechen heute nicht zum ersten Mal über die HSH Nordbank: So ist das nun einmal als Eigentümer eines Unternehmens.
Dies ist übrigens eine Erfahrung, die schon viele private Unternehmer machen mussten, deren Geschäftsrisiken sich als zu groß und deren Eigenkapital sich als zu klein erwies. Dabei beziehe ich mich ausdrücklich auf Herrn Dr. Wadephul, der in seiner Rede zur Schuldenbremse einen ganz wichtigen Satz gesagt hat, den ich noch gar nicht kannte. Deshalb wiederhole ich ihn an dieser Stelle, um diesen Satz dem einen oder anderen von Ihnen näher zu bringen, der ihn noch nicht kannte: Wir müssen in einer Krise, wenn wir Lösungsansätze präsentieren, deutlich machen, dass wir es uns auch zutrauen, eine Lösung zu finden, dass wir es uns und auch denjenigen, die für uns handeln und die auch in den Banken für uns handeln, zutrauen, dass wir eine große Chance haben, diese Krise zu bewältigen.
Das muss neben den vielen Zahlen, die es gibt, die politische Botschaft sein. Diese politische Botschaft müssen wir aber auch nach außen vermitteln.
Die Entscheidung über die Neuausrichtung der HSH Nordbank treffen wir nicht im luftleeren Raum. Es ist nicht so, dass sich nur der Herr Oppositionsführer mit den Zahlen auseinandergesetzt hat. Es gibt Prognosen und Markteinschätzungen. Es liegen übereinstimmende Bewertungen von namhaften Gutachtern sowohl der Banken als auch der Länder als Eigentümer vor.
Es ist nicht so, dass nur ein Betroffener sozusagen für sich selber die Zukunft prognostiziert hat. Wenn die Koalitionsfraktionen nun ihrerseits externen Rat einholen, ist dieses auch Ausdruck einer besonderen Verantwortung in einer besonderen Situation, nicht Ausdruck eines besonderen Misstrauens gegenüber anderen Gutachtern oder gegenüber anderen Entscheidungsträgern, die sich öffentlich festgelegt haben.
Die Menschen erwarten mit Recht, dass die Verantwortlichen in der Politik ihre Entscheidung mit der gebotenen Sorgfalt und Weitsicht treffen. Dieses werden die Regierungsfraktionen auch mit Nachdruck tun, und vielleicht auch andere über die Regierungsfraktionen hinaus, das will ich gar nicht ausschließen. Dieses kommt auch in der heute vorliegenden gemeinsamen Resolution von SPD und CDU zum Ausdruck.
Natürlich ist in diesen Tagen viel die Rede von sinkender Wirtschaftsleistung, existenzbedrohenden Zuspitzungen in Krisenbranchen, Zunahme von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit, sowie von Hilferufen an den Staat durch bedrohte Wirtschaftsbranchen.
Auch um die Diskussion ein bisschen aus den Lagern Regierung und Nichtregierung herauszuholen, sage ich, dass es kein Wunder ist, wenn Blicke in die Zukunft heute eher von Pessimismus als von Optimismus geprägt sind. Dieser Stimmungslage kann sich niemand entziehen, auch nicht die Politik. Aber ich sage auch, dass diese Stimmungslage nicht Maßstab für politische Entscheidung sein darf. Vielmehr müssen wir von Prognosen und Einschätzungen ausgehen, die einerseits mit gebotener Vorsicht und Zurückhaltung den Krisenverlauf und seine Auswirkungen auf die Geschäftsfelder der
Kernbank betrachten - ganz klar, da bin ich voll auf der Seite von Herrn Kubicki -, andererseits aber auch die Chancen künftiger Entwicklungen und die Stärken des Instituts hinreichend berücksichtigen. Diese Prognosen und Einschätzungen liegen vor. Im Übrigen wurden die nicht von der Bank selbst aufgestellt, sondern werden von den verschiedensten unabhängigen Beratungsinstituten und von verschiedensten Auftraggebern im Ergebnis geteilt.
Trotzdem sage ich, dass Zweifel natürlich angebracht sind. Das sind Prognosen. Wir reden über eine Einschätzung der Zukunft. Wenn einer von uns die Zukunft genau vorhersehen könnte, wäre er möglicherweise Minister, vielleicht sogar vielleicht noch mehr.
- Mehr geht nicht! Es spricht einiges dafür, dass wirklich mehr nicht geht, aber das wäre ja auch eine verantwortungsvolle Aufgabe.
Ich kann wirklich verstehen, wenn Zweifel dort sind; und ich respektiere auch Zweifel. Nur diejenigen, die Zweifel an den Zukunftsprojektionen äußern, sollte nicht zugleich den Eindruck erwecken, als gebe es irgendeine denkbare Handlungsalternative, die Schleswig-Holstein aus seiner Verantwortung und aus dem Risiko entlässt. Das wäre nicht redlich. Das wäre eine Botschaft in Richtung Bevölkerung, die auch als unredlich erkannt würde. Dafür würden wir auch sorgen.
Tatsache ist, dass das Drei-plus-zehn-Modell alle vom SoFFin im November vergangenen Jahres aufgestellten Auflagen erfüllt. Die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Bürgschaftskapitals für den Interbankenverkehr sind und bleiben erfüllt. Ganz wichtig ist, dass das Modell kompatibel mit allen denkbaren Optionen für die Zukunft ist. Herr Minister Wiegand sagte, das Modell sei offen für die Zukunft. Das heißt, alles, was es an alternativen Handlungsmöglichkeiten - auch in der Darstellung - gegeben hat, wäre bei entsprechend veränderten Situationen auch möglich. Nichts wird ausgeschlossen. Das heißt in der Umkehrung: Nichts ist unmöglich, sämtliche elementaren Entscheidungsoptionen bleiben bestehen.
Wir müssen trotzdem feststellen: Bei aller konkreten Krisenbewältigung, die wir vornehmen und zu der wir auch Entscheidungen treffen müssen, blei
ben über die konkrete Krise hinausgehende Grundsatzfragen auf der politischen Tagesordnung. Ich gehöre eigentlich nicht zu denjenigen, die sich selbst zitieren, ich will es aber trotzdem einmal tun. In der Landtagstagung vom April vergangenen Jahres hatte ich in der Landtagsdebatte gesagt:
„Bleiben wird allerdings die berechtigte Debatte darüber, wo die objektiven Grenzen des staatlichen Unternehmertums liegen.“
Diese Grenzen haben wir nun erreicht. Daran gibt es keine Zweifel. Zu Recht hat meine Partei schon in ihrem Wahlprogramm 2005 ein Ergebnis hineingeschrieben, zu dem auch der Wirtschaftsminister in einer internen Kabinettsvorlage gekommen ist,
nämlich die Aussage: Für die dauerhafte Beibehaltung der Anteile an der HSH Nordbank besteht kein Anlass.
In unserem Programm war das relativ unspektakulär. Die Festlegung des Wirtschaftsministers hat für einiges Aufsehen gesorgt. Beides bleibt richtig. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es hier im Haus Vertreter gegeben hat, die diese Aussagen sehr stark kritisiert haben. Die zitiere ich jetzt aber nicht, weil das Vergangenheit ist und wir alle gemeinsam lernen wollen und mittendrin sind.
Ich möchte abschließend - um den Bogen zu spannen - unsere stellvertretende Ministerpräsidentin zitieren, die gestern in der Presse äußerte:
„Unser Nachschuss an Kapital ist zugleich ein Vorschuss an Vertrauen.“
Ich glaube, philosophischer hätte man das gar nicht formulieren können. Ich finde, dass das ein Satz ist, der einen solchen Debattenbeitrag auch würdig zu Ende bringt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch, Wolfgang Kubicki, dass Sie zu dem kleinen Personenkreis gehören, der von der Landesbank angeschrieben worden ist.
Ich finde aber bei aller Entrüstung, die man auch schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgetragen hat, als damals noch die Landesbank Schleswig-Holstein Angebote an Kunden gemacht hat, eine Vermögensverlagerung nach Luxemburg vorzunehmen, muss an dieser Stelle um eine Ecke zusätzlich denken.
Wenn wir über Wettbewerb sprechen, dann müssen wir natürlich auch darüber sprechen, dass wir von gleichen Wettbewerbssituationen aller Bankensektoren ausgehen. Sie selber haben zugestanden, dass es auch von den privaten Banken ähnliche Angebote gibt. Ich glaube, wenn man die Frage nach dem Wettbewerb so beantwortet, wie Sie das getan haben, müsste man in der Konsequenz auch sagen, dass es staatliche Banken gar nicht mehr geben soll
mit einem Segment „private Kunden“ und auch „privates Kreditmanagement“. Es ist einfach nicht fair, auf der einen Seite das Hohelied des Wettbewerbs zu singen und auf der anderen Seite mit Beschränkung des Wettbewerbs zu argumentieren, zumal eben auch in der öffentlichen Darstellung nicht die Abgeltung der Einkommensteuer, sondern das Verhindern der Abgeltungsteuer gemeint war, Herr Kubicki.
Nein, Sie haben mich nur so verstanden, dass es im Wettbewerb der Banken Angebote an Kunden gibt, Anlagen vorzunehmen, die die Abgeltungsteuer verhindern. Das heißt aber nicht, dass damit die Einkommensteuer verhindert wird. Die Abgeltungsteuer ist nichts weiter als eine Form der Erhebung, wie sie durch das neue Steuergesetz vorgesehen wird. Die Einkommensteuer selber wird durch solche Anzeigen nicht infrage gestellt. Irgendwelche Tatbestände zu konstruieren, die strafrechtlich oder von den guten Sitten her zu beanstanden wären, geht einfach nicht.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns in der Vergangenheit mit dem Thema Landesbanken befasst haben -
- Das hat nichts mit „Steuerberater unter sich“ zu tun; das ist nun mal eine Debatte, die man nicht einfach über Parteitagsbeschlüsse führen kann, das ist nun mal ein Fachseminar hier,
beziehungsweise man muss sich bemühen, es nicht zu einem Fachseminar werden zu lassen.
Die Aufarbeitung der Vergangenheit und die Analyse der aktuellen Situation standen im Mittelpunkt. Wir haben eine Situation, in der weltweit Banken und Versicherungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und geraten - nicht nur hier in Schleswig-Holstein. In den USA, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz mussten Privatbanken teilverstaatlicht werden. Zuletzt war der Presse zu entnehmen, dass die DekaBank als zentraler Fondsanbieter der Sparkassenfinanzgruppe rund 1 Milliarde € am Kapitalmarkt verloren hat.
Aber es lässt sich nicht leugnen: Hier in Deutschland ist die Bankenkrise ganz wesentlich zu einer Krise der staatlichen Banken geworden. Ich sage auch mit Blick auf zukünftige Entwicklungen: Wenn man von Struktur redet, meint man nicht die Struktur der Vergangenheit, sondern der Zukunft. Wir müssen darauf achten, dass aus der Krise der
staatlichen Banken nicht eine Krise der öffentlichrechtlichen Banken insgesamt wird.
Bei allen Prognosen und Einschätzungen zur Lage der HSH Nordbank, die auch hier im Hause vorgetragen wurden - teilweise mit viel Sachkenntnis und Kompetenz -, dürfen wir nicht verkennen, dass es sich angesichts bestehender Unsicherheiten um Spekulationen handelt. Solche Spekulationen sind für die HSH Nordbank genauso schädlich wie die fehlgeschlagenen Spekulationen am Kapitalmarkt, meine Damen und Herren.
Hieraus ergibt sich eine hohe Verantwortung im Umgang mit unserer Bank, der sich keine Fraktion, auch keine Oppositionsfraktion, entziehen kann.
- Sie sind Führer der Opposition, aber es gibt hier ein breit aufgefächertes Angebot an Oppositionsfraktionen.
Meine Damen und Herren, wenn die FDP-Fraktion mit ihrem heutigen Antrag den Blick auf die zukünftige Struktur der Landesbanken richtet, hat sie diesen Zeitpunkt möglicherweise gewählt, als noch für den 6. Dezember 2008 erste gesicherte Erkenntnisse und Prüfungsergebnisse der KPMG und des HSH-Vorstands auch zur Frage des zukünftigen Eigenkapitalbedarfs angekündigt waren. Dieser Zeitplan ist nach hinten korrigiert worden. Ergebnisse sind noch nicht bekannt - mir zumindest nicht.
Auch wenn ich es für notwendig halte, dass wir uns rechtzeitig eine klare Vorstellung von der zukünftig angestrebten Struktur der Landesbanken machen, müssen wir feststellen, dass wir im Moment zu wenig wissen, einiges ahnen und viele Gerüchte hören. Kurzum, eine fundierte Debatte auf der Basis belastbaren Zahlenmaterials ist zurzeit noch nicht möglich, und deshalb sollten wir auch nicht den Eindruck erwecken, als sei diese Debatte zum jetzigen Zeitpunkt mehr als nur eine Momentaufnahme.
Daran ändert auch nicht, dass der Begriff der „bad Bank“ in die Debatte eingebracht wurde. Mit einem solchen Instrument entlastet man zwar die Bank selber, es bleibt aber die Frage - und gerade für uns als Miteigentümer -, wie und zu welchen Quoten die Risiken aus der Tätigkeit der sogenannten „bad Bank“ zu tragen sein werden, wer das tun wird und - vor allem - wie hoch diese Risiken einzuschätzen sind.
Meine Damen und Herren, neben den akuten Rettungsmaßnahmen durch die Verbesserung der Liquiditätslage und der Stärkung des Eigenkapitals wird die gegenwärtige Diskussion von der Forderung nach einer Konsolidierung der Landesbankenlandschaft geprägt. Konsolidierung zum einen im Hinblick auf die Art des Geschäftsbetriebes nach dem Motto, Finger weg von riskanten internationalen Aktivitäten und stattdessen Konzentration auf das regionale Geschäft vor Ort, und Konsolidierung zum anderen durch Zusammenschlüsse von Landesbanken, um die Anzahl der Landesbanken zum Beispiel auf nur noch drei zu reduzieren, wie vonseiten der Sparkassen vorgeschlagen wurde.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass beide Vorschläge mit einem nicht unerheblichen Personalabbau verbunden sein dürften. Ich sage dies nicht als Forderung des CDU-Fraktion, sondern als Versuch einer möglichst realistischen Tatsachenbeschreibung und Abwägung. Die Wirkung einer Konzentration auf das regionale Geschäft bestünde darin, dass solche Risiken, wie wir gegenwärtig drastisch vor Augen geführt bekommen, zu vermeiden wären. Allerdings ist das nicht die einzige Konsequenz einer solchen Entscheidung, die wir bedenken müssen. Mit dem Verzicht auf internationales Geschäft oder zumindest Teilen davon verlieren die Landesbanken zugleich auch Erträge, die zwar nicht in der jetzigen Zeit, dafür aber in der Vergangenheit maßgeblich zu den Jahrsergebnissen der Landesbanken beigetragen hatten.
Nehmen wir das Kreditinvestment-Portfolio der HSH Nordbank mit einem Volumen von ehemals 30 Milliarden €. Heute sind wir natürlich alle schlau und sehen dieses Kreditersatzgeschäft ausschließlich unter dem Aspekt des daraus resultierenden Abschreibungsbedarfs. Früher hat diese Anlagen aber bei einer branchentypischen Marge von 1 % rund 300 Millionen € Anteil am Betriebsergebnis ausgemacht. Die hat man gern genommen, auch wir; das wollen wir nicht vergessen. Fällt dies weg, ergibt sich fast zwangsläufig die Notwendigkeit zu einer Reduzierung der Kostenbasis, um die Rentabilität der Bank zu erhalten.