Birgit Herdejürgen
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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe großes Verständnis für die Anliegen der Opposition, Klarheit in die Verhältnisse der HSH Nordbank zu bringen, zumal es im Interesse aller Fraktionen liegt, ihre parlamentarischen Rechte zu nutzen und Kontrolle über die Finanzen des Landes auszuüben.
Alle Fraktionen im Finanzausschuss haben in den letzten Monaten eine Vielzahl von Fragen gestellt, die offensichtlich nicht zu ihrer Zufriedenheit beantwortet werden konnten. Dazu zählt die Frage nach Sonderprüfungen nach § 44 Kreditwesengesetz, die bei der HSH Nordbank bereits ohne Ergebnisse stattgefunden haben. Dazu zählen die Frage nach der notwendigen Nachprüfung für den Rechnungsabschluss 2007, auch die Fragen zur Nutzung von Steuervorteilen, zu Objektgesellschaften, zur Kreditvergabe, zu Einzelfallprüfungen bei Kunden der Bank, zur Prüfung von Unterlagen durch den SoFFin und viele andere mehr. Es hat dabei offensichtlich Defizite in der Information gegeben. Unter anderem diese Defizite sind es, die zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses geführt haben, der von der SPD von Anfang an ohne Einschränkung unterstützt wurde.
Rechtlich ist es möglich - das ist bereits erläutert worden -, ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Satzung der Bank zu verankern. Dazu benötigen die öffentlichen Anteilseigner - das ist schon erläutert worden - eine Dreiviertelmehrheit. Dies ist seit der Kapitalerhöhung gewährleistet. Auch für eine Prüfung nach Aktienrecht sind die Voraussetzungen gegeben, denn Vorgänge bei der Geschäftsführung, namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, die überprüft werden konnten, haben bei der Bank gerade erst stattgefunden.
Die SPD-Landtagsfraktion will sich dem legitimen und nachvollziehbaren Wunsch, die Vorgänge um die HSH Nordbank zu begreifen, nicht verschließen.
Wir unterstützen die Forderung nach einem Prüfrecht des Landesrechnungshofes. Insgesamt muss aber natürlich bei diesen Prüfungen und Prüfrechten die Frage erlaubt sein, inwieweit - das sind unsere Bedenken, was den Grünen-Antrag angeht - die beantragten Prüfungen und Prüfrechte womöglich die Arbeit des Untersuchungsausschusses einschränken könnten. Der Landesrechnungshof - ich habe mich mit dem Präsidenten unterhalten - wird nicht so zeitnah in eine Prüfung einsteigen können, dass es hier zu Konflikten kommen könnte. Zurzeit ist die Staatsanwaltschaft in Hamburg mit Prüfungen beschäftigt. Dazu gibt es in Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Auch wenn das Ziel, endlich alle Fragen beantwortet zu bekommen, vollkommen verständlich ist, haben wir gewisse Probleme mit der Vorlage von Akten. Das klang ja auch in der heutigen Sondersitzung des Untersuchungsausschusses an.
Wir sind aber für eine sehr umfassende Prüfung und Aufklärung der Vorgänge, die zu der aktuellen Situation der HSH Nordbank geführt haben. Und wir sind gern bereit, konstruktiv über die geeigneten Wege zu sprechen. Der Kollege Sauter war in der vergangenen Woche noch sehr zurückhaltend, was die Sonderprüfung angeht. Ich habe heute gehört, dass er auch dieser zustimmen will. Deswegen können wir uns ohne Weiteres anschließen. Das war in der Auseinandersetzung in der vergangenen Woche noch nicht so, aber heute machen wir das.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Frank Sauter)
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Sinne und im Interesse unserer Landesbank und damit des Vermögens des Landes benötigt der Aufsichtsrat die Kompetenz zur Überwachung des Vorstandes, um Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt verschiedene Anforderungen an das Persönlichkeitsprofil von Aufsichtsräten, insbesondere an ihre fachlichen Fähigkeiten und ihre Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Ich glaube nicht und habe bisher nicht festgestellt, dass per se ein Banker für diese Überwachungsaufgabe besser geeignet ist als beispielsweise der Finanzminister.
Als Vertreter des Miteigentümers Schleswig-Holstein muss das Aufsichtsratsmitglied die Interessen des Landes vertreten. Diese Interessen können sich von denen der Bank unterscheiden, zumindest was die Rangfolge von Entscheidungen angeht. Dies wurde beispielsweise bei der Diskussion um den Garantievertrag mit der HSH Nordbank deutlich. Dort wurde auf Initiative des Parlaments festgelegt, dass die Garantieschonung - Interesse des Landes Vorrang vor der Gesamtverlustminimierung - Interesse der Bank - haben soll.
Es ist kein Geheimnis, dass wir als Fraktion unsere Regierung in der Verantwortung sehen, Schleswig-Holstein im Aufsichtsrat der Bank zu vertreten.
Die Regierung in der Person des beteiligten Ministers trägt die Verantwortung für unser Landeseigentum. Der Finanzminister ist in der Pflicht, das Parlament zu informieren und Entscheidungen zu rechtfertigen. Aus unserer Sicht ist dafür die unmittelbare Beteiligung im Aufsichtsrat nötig. Die Vermittlung über Dritte birgt immer die Gefahr von Informationsverlusten.
Die Vertreter im Aufsichtsrat werden künftig dem Parlament nicht mehr direkt verantwortlich sein. Wir stellen damit keineswegs die Kompetenz oder gar die Vertrauenswürdigkeit von Lutz Koopmann als künftigen Vertreter von Schleswig-Holstein im Aufsichtsrat in Zweifel, es bleibt dennoch die Tatsache, dass mit der bisherigen Vertretung durch den Finanzminister eine unmittelbare Verpflichtung eines Aufsichtsratsmitglieds gegenüber dem Parlament bestand.
Das Verhältnis zwischen Eigentümer und Vertretern im Aufsichtsrat wird jetzt durch einen Vertrag geregelt, den ich zumindest bisher nicht kenne. Möglicherweise könnten wir den auch noch zur Kenntnis bekommen.
Ich gehe davon aus, dass darin auch die Verpflichtung enthalten ist, Beschlüsse des Landtages in Bezug auf die HSH Nordbank umzusetzen, und dass mögliche Konflikte mit Verpflichtungen aus dem Aktienrecht ausgeräumt sind.
Die Entscheidung über die Besetzung liegt in jedem Fall nicht in den Fraktionen, sondern bei der Regierung. Wir als SPD-Fraktion sind nicht begeistert von der Entscheidung, werden aber - das in Richtung von Monika Heinold - den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.
Das entspricht nicht unserer Überzeugung, aber das ist mit unserem Koalitionspartner so vereinbart. Wir halten uns an die Vereinbarung, solange die Koalition besteht.
Abstimmungen sind nicht freigegeben - von unserer Seite aus. Beim vorherigen Tagesordnungspunkt hat die CDU durch das Abweichen von Vereinbarungen von diesem Verfahren nicht Gebrauch ge
macht. Das Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt, Heiner Garg, war aber insgesamt sehr seltsam, wenn ich mir das Verhalten der FDP zu diesem Punkt noch einmal ins Gedächtnis rufe.
Insofern ist Häme in diesem Punkt unangebracht. Wir halten uns an Vereinbarungen, die CDU kann sich darüber Gedanken machen, ob sie das weiterhin tun will oder nicht.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie zu erwarten - das ist auch schon angesprochen worden - haben die Ergebnisse der MaiSteuerschätzung die Vorlage eines weiteren Nachtrags nötig gemacht. Die dramatischen Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Situation schlagen sich nun auch in drastischen Mindereinnahmen nieder, nachdem die letzte Steuerschätzung noch positive Ergebnisse vorweisen konnte. Schon damals war klar, dass uns die Krise zeitverzögert trifft. Das findet sich unmittelbar im vorliegenden Entwurf wieder.
Zusätzlich schlagen weitere Mindereinnahmen zu Buche, zum Beispiel bei der Spielbankabgabe oder den Einnahmen aus der Oberflächenwasserabgabe. Dazu kommen unumgängliche Mehrausgaben beim Wohngeld - unter anderem sicherlich auch ein Ergebnis der Krise - oder eine Erhöhung der Medikamentenvorräte. Es ist im Finanzausschuss schon angekündigt worden, dass es hier aller Voraussicht nach zu einer Änderung kommt. Wir haben als Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, auch wenn man bei dieser Maßnahme sicherlich die Frage der Effektivität stellen muss. Nichtsdestotrotz ist Grundlage für diesen Antrag eine Entscheidung der WHO beziehungsweise der Gesundheitsministerkonferenz, und wir werden uns um eine Entscheidung zur Bevorratung von Medikamenten gegen die sogenannte Neue Grippe nicht herumdrücken können. Insofern haben wir diesen Antrag eingebracht, und ich hoffe, dafür in diesem Hause Zustimmung zu finden.
Auch wenn sich auf der anderen Seite Entlastungen ergeben, erhöht sich die Nettokreditaufnahme um 700 Millionen € im Jahr 2009 und 1,3 Milliarden € im Jahr 2010. Der vorliegende Entwurf - das hat Kollege Sauter schon angesprochen - sieht sinnvollerweise vor, den zusätzlichen Zinsaufwand aus den Einzelplänen zu decken. Dies führt zu einer Erhöhung der globalen Minderausgaben der Ressorts. Der Finanzausschuss hat in seiner vergangenen Sit
zung die zeitnahe Auflösung der globalen Minderausgaben angemahnt, und das wird uns demnächst auch vorgelegt.
Mit dem letzten Nachtrag haben wir die Konjunkturprogramme auf den Weg gebracht, damals noch hälftig veranschlagt für die Jahre 2009 und 2010. Mit diesem Nachtrag kann entsprechend der fortgeschrittenen Planung eine bedarfsgemäße Umschichtung vorgenommen werden. Damit ist schon genau der Spagat beschrieben, der uns im Moment alle umtreibt: die Notwendigkeit zu drastischen strukturellen Veränderungen und Kürzungen aufgrund der wegbrechenden Steuereinnahmen auf der einen Seite, die antizyklisch einzusetzenden zusätzlichen Mittel der Konjunkturprogramme auf der anderen Seite.
Fest steht: Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ist nachhaltig gestört. In dieser Situation ist es Aufgabe des Staates, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren. Die Menschen in Schleswig-Holstein wollen Arbeit, wollen Bildung und Sicherheit, und das gilt gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Es geht darum, Vertrauen zu erhalten und den Erwartungen an eine politische Führung gerecht zu werden, die Verantwortung in dieser Situation zu übernehmen hat.
Die Folgen der Störung werden sich weiter fortsetzen und auch in den folgenden Jahren Steuermindereinnahmen produzieren. Umso wichtiger ist es, dass eine unserer Prioritäten darin besteht, den Beschäftigungsstand in Schleswig-Holstein hoch zu halten und möglichst weiter zu erhöhen. Deshalb sind die zuständigen Ressorts aufgefordert, Förderprogramme auf ihre Beschäftigungswirkung zu überprüfen. Weiter ist aufzuzeigen, welche Programme, deren Wirksamkeit nicht den Erwartungen entspricht, umgesteuert oder eingestellt werden. Wir wollen die Kompetenzen nutzen und ausbauen, die wir in Schleswig-Holstein haben. Beispielsweise müssen Zeiten der Kurzarbeit für Weiterbildung und Qualifizierung genutzt werden, um für die Anforderungen von morgen bereit zu sein.
Eine der Grundlagen der politischen Entscheidungen muss die Orientierung daran sein, ob Maßnahmen in finanzieller, sozialer und ökologischer Hinsicht nachhaltig wirken.
Neben Kürzungen im aktuellen Haushalt sind dort – das ist heute Morgen angezweifelt worden, aber ich zitiere hier den Landesrechnungshof aus der vergangenen Finanzausschusssitzung – durchaus auch strukturelle Elemente enthalten, die über den Zeit
raum dieses Haushalts hinausgehen. Natürlich ist dieser Nachtrag nicht geeignet, alle Beschlüsse des Koalitionsausschusses schon in Zahlen zu fassen. Das werden wir in den kommenden Monaten abarbeiten.
Aufgaben und Leistungen des Landes gehören auf den Prüfstand, denn wir müssen uns darüber verständigen, was der Staat zukünftig leisten und bezahlen kann. Es ist auch schon länger in Planung, dass sich der Finanzausschuss beispielsweise nach der Sommerpause ausführlich mit dem Thema der einzelbetrieblichen Förderung auseinandersetzt. Das ist ein Thema, das unsere Fraktion schon lange kritisch betrachtet. Wir werden hier sehr genau hingucken, wie beispielsweise die Zusätzlichkeit von Arbeitsplätzen verlässlich ermittelt werden kann. Wir haben unsere Zweifel an der Effektivität dieser Maßnahmen.
Verwaltungsstrukturen müssen überprüft werden. Wir brauchen mehr Flexibilität, um zu strafferen Verwaltungsabläufen zu kommen. Wenn wir uns auf Kürzungen, auf Personalabbau verständigen, muss dies sehr verantwortungsvoll im Einklang mit den Aufgaben passieren. Karl-Martin Hentschel, mit dem Bildungspakt, der mittelfristig erhebliche Reduzierungen beim Lehrerpersonal bedeutet, sind wir bereits einen großen Schritt gemeinsam gegangen, und das ist auch verantwortbar, weil es die demografische Entwicklung flexibel aufgreift und Lehrerkapazitäten den Schülerzahlen anpasst, dabei aber sehr wohl auch neue Aufgaben berücksichtigt.
Eine wichtige Baustelle wird die Diskussion um die Abgrenzung struktureller und konjunktureller Einnahmen, Ausgaben und Kredite sein. Diese Diskussion wird natürlich in erster Linie auf Bundesebene und zwischen den Ländern geführt. Es macht Sinn, dass wir hier zu gemeinsam erarbeiteten einheitlich gestalteten Kriterien kommen. Wir hätten uns als Fraktion gewünscht, dass die Beteiligungsrechte des Parlaments über das hinausgehen, was im Entwurf des Nachtrags vorgesehen ist. Unser Koalitionspartner wollte dies nicht. Das ist schade, aber wir werden die Diskussion aktiv begleiten und erwarten, dass wir zu einvernehmlichen Vorstellungen kommen.
Wir haben einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt - er war im Finanzausschuss auch schon angekündigt -, der die Kontinuität der Arbeit der Bürgerbeauftragten verbessert. Ich hoffe hier auch auf Zustimmung des Parlaments und auf Unterstützung der Arbeit der Bürgerbeauftragten.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Unabhängig davon, dass es notwendig ist, die öffentlichen Ausgaben verantwortungsvoll zu begrenzen, müssen wir den Konsolidierungspfad gegenüber dem aus Bund und Ländern gebildeten Stabilitätsrat darlegen, um deren Konsolidierungshilfen in Anspruch nehmen zu können. Inwieweit die im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemachten Annahmen hinreichend sind im Hinblick auf die Anforderungen des Bundes, muss überprüft werden. Ich denke, wir werden im Ausschuss umfangreich Gelegenheit haben, darauf einzugehen. Ich bin der Auffassung, wir sollten der Verwaltung die Arbeit insofern erleichtern, als dass nicht zwei
Konzepte mit unterschiedlichen Voraussetzungen erarbeitet werden. Insofern ist dies eine gute Grundlage, die wir unterstützen werden.
Klar ist, dass wir mit der Grundgesetzänderung von einem Neuverschuldungsverbot ab spätestens 2020 auszugehen haben. Davon völlig unbenommen ist unsere Auffassung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Gültigkeit. Es gab bis heute Einigkeit im Parlament, eine Beschneidung der verfassungsmäßigen Rechte nicht ohne Weiteres hinzunehmen. Wir haben bei den Beratungen über die Föderalismusreform immer betont, dass eine Schuldenbegrenzung in die Landesverfassung gehört und uns nicht vom Bund diktiert werden kann.
Wir haben ebenfalls Wert auf eine Altschuldenregelung gelegt, die uns eine reelle Chance gibt, unser strukturelles Defizit abzubauen. Die Höhe der jetzt vereinbarten Konsolidierungshilfen birgt die Gefahr, dass Schleswig-Holstein im Jahr 2020 gegenüber anderen Bundesländern weiter ins Hintertreffen gerät. Das kann uns nicht zufriedenstellen.
Ein Wettbewerb der Länder kann nur funktionieren, wenn alle gemeinsam an einer Startlinie loslaufen. Das war in der Vergangenheit aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen und Belastungen im Nachkriegsdeutschland nicht der Fall. Dieses Problem wurde durch den Länderfinanzausgleich nur begrenzt entschärft. Dies wird auch bei den jetzigen Regelungen im Jahr 2020 nicht der Fall sein. 80 Millionen € jährlich für Schleswig-Holstein sind eine Erleichterung, aber sicherlich nicht ausreichend, um Leistungen auf einem Niveau zu halten, wie dies in anderen Ländern der Fall ist.
Trotzdem wollen wir den Schuldenabbau. Wir haben eine Regelung im Grundgesetz, die nach derzeitigem Stand ab 2020 verbindlich ist. Wir müssen in den kommenden zehn Jahren hart daran arbeiten, das vorgegebene Ziel zu erreichen. Dieser Konsolidierungspfad ist jetzt unser vordringliches Problem. Die SPD wird sich nicht verschließen, harte Einschnitte vorzunehmen und diese auch öffentlich zu vertreten. Ein Bestandteil kann eine umfassende Verwaltungsstrukturreform sein. Es ist bekannt, dass unsere Fraktion bereit ist, an dieser Stelle weiterzugehen als andere.
Mit dem Bildungspakt, der mittelfristig erhebliche Reduzierungen beim Lehrerpersonal nach sich zieht, sind wir bereits einen großen Schritt gemeinsam gegangen. Dies ist aus unserer Sicht verantwortbar, da der Bildungspakt die demografische Entwicklung flexibel aufgreift und Lehrerkapazitäten den Schülerzahlen anpasst. Dieser Schritt ist aber nicht überall populär. Wir vertreten diese Entscheidung.
An der einen Stelle, nämlich hier das Hohelied der Haushaltskonsolidierung zu singen und an anderer Stelle vollmundige Versprechungen zu machen, das passt nicht zusammen.
Schuldenbremse heißt auch, sich von populistischen Steuersenkungsfantasien zu verabschieden.
Wenn wir uns auf Kürzungen im Personalbereich verständigen, muss dies sehr verantwortungsvoll im Einklang mit den Aufgaben passieren. Dies zu vermitteln ist eine gemeinsame Anstrengung des gesamten Parlaments.
Die Menschen in Schleswig-Holstein wollen eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Sie wollen aber auch Arbeit, Bildung und Sicherheit. Dies gilt gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Zukunftsvorsorge bedeutet Stabilisierung des Schuldenstandes. Zukunftsvorsorge bedeutet aber auch staatliche Aufgabenerfüllung in den beschriebenen Bereichen. Das ist der Zwiespalt, in dem wir uns zurzeit befinden.
Mit der Schuldenbremse des Bundes sind zukünftige Generationen in ihrer Gestaltungsfähigkeit sehr rigide festgelegt. Die SPD-Fraktion wünscht sich, für Schleswig-Holstein zu einer flexibleren Regelung zu kommen. Mehr Flexibilität bedeutet nicht den Abschied vom Ziel des ausgeglichenen Haushalts. Sie ermöglicht uns jedoch, die notwendigen Maßnahmen sachorientiert und nachhaltig zu planen. Wir glauben, dass eine entsprechende Vereinbarung eine breite Mehrheit innerhalb dieses Parlaments brauchte, da sie lange in die Zukunft reicht und weitreichende Folgen hat.
Viele Konjunktive in dieser Rede, da wir uns noch in der Abstimmung mit dem Koalitionspartner befinden; der Kollege Sauter hat es angesprochen.
Aber unabhängig davon, ob wir eine eigene Regelung für Schleswig-Holstein finden oder die Bundesregelung für uns Maßstab ist: Wir wollen weg von der Neuverschuldung, und wir sind bereit, die nötigen Schritte zu gehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle eingangs fest: Der Kollege Hentschel hat es nicht so mit der Semantik. Ich habe mich im Rahmen der aktuellen Debatte ziemlich darüber gewundert, welche Rolle zumindest Teile der Opposition dem Parlament zubilligen. Niemand in dieser Runde hat bei der Entscheidung über das Science Center den Wert dieses Projekts für die Region oder mögliche positive Effekte in Zweifel gezogen. Sicherlich kann man bei der Abwägung von Chancen und Risiken zu sehr unterschiedlichen Ergeb
nissen kommen. Das war auch innerhalb der SPDFraktion so. Dass in unserer Fraktion die regionalen Abgeordneten die positiven Wirkungen in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt haben, ist völlig nachvollziehbar. Ich kann den Unmut vor Ort auch nachvollziehen. Es ist ärgerlich und unglücklich, wenn nach langen Planungen und Erwartungen doch eine Absage folgt.
Wir haben uns aber auch mit der finanziellen Tragfähigkeit und in diesem Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit dieses Projektes zu beschäftigen. Daran haben wir erhebliche Zweifel. An vielen Projekten in Schleswig-Holstein hat sich gezeigt, dass eine Förderfähigkeit eben nicht gleichbedeutend ist mit dem gesicherten Erfolg einer Maßnahme. Herr Kollege Hentschel, die Projekte, die Sie hier angeführt haben, sind Projekte, über die der Finanzausschuss nicht im Vorweg beraten und entschieden hat.
- Bedauerlicherweise. Die Kritik, die zum Teil im Nachhinein geäußert wurde, gibt - so glaube ich sehr deutlich wieder, dass das eine oder andere Projekt möglicherweise nicht zustande gekommen wäre, wenn die Entscheidung darüber über den Finanzausschuss gelaufen wäre. Wir sind diejenigen, die den Kopf dafür hinhalten müssen. Deshalb haben wir in diesem Fall auch darauf bestanden, dass der Finanzausschuss eingeschaltet wird.
In der Begründung zu dem Antrag führt der Kollege Hentschel aus, alle offenen Fragen der Mitglieder des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses seien vom Betreiber und von der Kieler Stadtverwaltung beantwortet worden. Das ist richtig. Wir haben Antworten bekommen. Kritische Punkte wurden aber nicht zur Zufriedenheit geklärt. Wir halten zum Beispiel die Annahmen über die Besucherzahlen nicht für realistisch. Das hat der Kollege Sauter ausführlich dargelegt. Kritische Anmerkungen, die wir im Verlauf des Verfahrens lange Zeit vorher gemacht haben, haben nicht dazu geführt, dass diese in der vertraglichen Gestaltung berücksichtig wurden. Ich nenne in diesem Zusammenhang das Beispiel der Reattraktivierungskosten. Der Betreiber selbst hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Regelung nicht der unternehmerischen Logik entspricht.
Also warum ist sie dann so in dem Vertragswerk enthalten? Das bezieht sich beispielsweise auf das Sonderkündigungsrecht. Auch das hat der Kollege Sauter gesagt. Wir kriegen zahlreiche Briefe, in
denen immer darauf hingewiesen wird, dass die Betreibergesellschaft das unternehmerische Risiko für 15 Jahre trägt. Das ist nicht der Fall. Sie kann nach 18 Monaten aussteigen, wenn das Unternehmen rote Zahlen schreibt.
Auch die Fragen zur Konkurrenzsituation wurden nicht zufriedenstellend geklärt. Der Gutachter STADTart sieht zurzeit keine Anzeichen für das Entstehen eines Science Centers in Hamburg. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass der Besucherrückgang in Kiel umso geringer wird, je unterschiedlicher die Profile sind. Welches Profil hat Hamburg denn, wenn nichts in Aussicht ist? Das ist alles nicht sehr stringent in der Argumentation.
An der Stelle möchte ich noch einmal rekapitulieren, weshalb der Finanzausschuss überhaupt in der Situation war, eine Empfehlung an die Landesregierung abzugeben, schließlich handelt es sich um eine Entscheidung, für die die Exekutive zuständig ist. Die SPD-Landtagsfraktion hat immer Zweifel an der finanziellen Tragfähigkeit des vorgesehenen Konzepts gehabt und hat diese auch offen geäußert. Diese Zweifel hatten auch andere. Genau deshalb hat der Finanzausschuss in Gänze wegen der Besonderheit des Falles Wert darauf gelegt, beteiligt zu werden. Welchen Sinn hätte diese Beteiligung gehabt, wenn die einzige Option darin bestanden hätte, eine zustimmende Empfehlung abzugeben? Ich finde die Argumentationslinie schon sehr merkwürdig. Wir als Fraktion nehmen das Recht in Anspruch, nach Abwägung der unterschiedlichen Aspekte anderer Auffassung als die Regierung zu sein. Das ist auch nicht schlimm. Die Grünen goutieren das nicht. Ich kann damit gut leben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion - das ist schon häufiger gesagt worden - gibt es überhaupt keinen Grund, Lesben und Schwule, die in Lebenspartnerschaften leben, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen. Das gilt natürlich auch für die Kammergesetze. Ein Blick über die Grenzen von Schleswig-Holstein zeigt, dass die Welt davon nicht untergeht. So heißt es beispielsweise im Hamburgischen Kammergesetz:
„Soweit Leistungen vom Bestehen oder früheren Bestehen einer Ehe abhängig gemacht werden, sind sie auch bei Bestehen einer Lebenspartnerschaft oder dem früheren Bestehen einer Lebenspartnerschaft zu gewähren.“
In Deutschland ist gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung verwehrt. Auch hierzu könnte man sich übrigens durchaus eine andere Regelung vorstellen,
wie wir sie in anderen europäischen Staaten wie beispielsweise Belgien, Spanien, Norwegen und vom ersten Mai an auch in Schweden haben.
- Selbst im katholischen Spanien, korrekt.
Lesbische und schwule Paare können in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eingehen - das hat der Kollege Garg schon angesprochen -, die zwar gleiche Pflichten beinhalten, keineswegs aber gleiche Rechte einräumt. Wir sind im europäischen Vergleich alles andere als fortschrittlich, was die Rechtsstellung von Lesben und Schwulen betrifft.
Wer in einer Lebenspartnerschaft Verantwortung, und zwar ausdrücklich auch finanzielle Verantwortung, für die Partnerin oder den Partner übernimmt, sollte bei der Hinterbliebenenversorgung nicht benachteiligt werden. Es gibt hierzu zahlreiche Urteile, und - das ist auch angesprochen worden - ich möchte auch nicht verhehlen, dass es auch unterschiedliche Urteile dazu gibt.
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass eine Hinterbliebenenversorgung, die im Rahmen eines berufsständischen Versorgungssystems gewährt wird, in den Geltungsbereich einer der Gleichstellungsrichtlinien fällt. Das Verwaltungsgericht München, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Verwaltungsgericht Stuttgart und zuletzt im Januar 2009 das Bundesarbeitsgericht haben in Fällen von Hinterbliebenenversorgung und Familienzuschlägen ebenfalls zugunsten der hinterbliebenen Lebenspartnerin oder des hinterbliebenen Lebenspartners geurteilt.
Verpartnerte lesbische und schwule Paare mit den gleichen Pflichten auszustatten wie Ehepaare, ihnen aber die gleichen Rechte vorzuenthalten, entspricht nicht den Vorstellungen, die die SPD von Gleichstellung hat.
Und gerade wenn die Partnerin oder der Partner eben gestorben ist - und genau das ist die Situation, über die wir an dieser Stelle reden -, ist es nicht richtig, den Hinterbliebenen zu signalisieren: Du gehörst nicht dazu, du bist nicht gleich viel wert, du bekommst keine Rente. Das ist schäbig.
Nun hat der Kollege Garg das schon angesprochen, unser Koalitionsvertrag sieht vor - wie das üblich ist -, dass Anträge abgelehnt werden müssen, wenn ein Koalitionspartner nicht mitmacht. Wenn wir uns
an dieser Stelle - zumindest in der Vergangenheit bei dem Beamtengesetz nicht auf das Prinzip der Gewissensentscheidung berufen, Kollege Garg, finde ich es dann doch aber reichlich vermessen, dies mit Gewissenlosigkeit gleichzusetzen. Das kann ich an dieser Stelle nun wirklich nicht akzeptieren. Ich glaube, da sind wir uns auch sowieso einig.
Ich appelliere also an unseren Koalitionspartner: Geben Sie sich einen Ruck. Ich glaube, dort gibt es innerhalb der CDU auch durchaus Ansätze - wie signalisiert wurde. Ermöglichen Sie einen fairen und gleichberechtigten Zugang von hinterbliebenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zu den Versorgungswerken der Kassen.
Herr Dr. Garg, Sie versuchen das doch in letzter Zeit immer gern, auch das wäre doch eine gute Gelegenheit, die Koalition mit der CDU zu proben.
Vielleicht können wir dann an dieser Stelle auch gemeinsam Überzeugungsarbeit leisten. Das sollte in den Ausschüssen fortgesetzt werden. Deshalb schließe ich mich dem Antrag auf Überweisung an. Ich bin hoffnungsfroh, dass wir das möglicherweise auch in absehbarer Zeit zu unserer Zufriedenheit geregelt bekommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden meine Rede wahrscheinlich etwas weniger euphorisch in die eine wie in die andere Richtung finden als die des Kollegen Koch.
Wir beraten - das hat der Kollege angesprochen heute den ersten Nachtrag zum Haushalt 2009/2010, damit das Konjunkturpaket II des Bundes in Schleswig-Holstein möglichst zeitnah umgesetzt werden kann. Das zugrunde liegende Gesetz sagt im Titel bereits aus, worum es bei den Maßnahmen geht, nämlich um die Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in dieser Krise, die uns vor eine ganz besondere Verantwortung stellt.
Nach wie vor hat die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen für uns einen herausragenden Wert. Aber wir befinden uns im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit antizyklisch wirkender Impulse in der Krise und der Verantwortung für eine nachhaltige Haushaltspolitik. Der Landesanteil des Programms wird - das ist richtig - aus Rücklagen finanziert. Das klingt erst einmal gut, das bedeutet aber insbesondere, dass der Puffer für zukünftige Einnahmenausfälle kleiner wird. Hiermit werden wir uns zu gegebener Zeit auseinanderzusetzen haben, wenn im Mai die regionalisierten Steuerschätzungen vorliegen.
Man mag einige Programmpunkte kritisch bewerten - das tue ich auch - vor allem hinsichtlich ihrer Effekte und Nachhaltigkeit. Es handelt sich aber bei dem, was uns heute betrifft, um ein Bündel von Maßnahmen, von denen vorher zwar niemand mit Sicherheit sagen kann, in welchem Umfang sie wirken werden, wichtig ist aber, dass sie mit einem
breiten Förderspektrum in verschiedene Bereiche einwirken, was in Schleswig-Holstein zum Beispiel durch die Einbeziehung der Städtebauförderung gelungen ist. Ich glaube, das ist eine gute Maßnahme, dass wir so verfahren sind.
Mit den eingesetzten Mitteln werden Arbeitsplätze in den kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein gesichert. Deshalb ist es auch richtig, dass ein Großteil der damit ausgelösten zusätzlichen Investitionen von den Kommunen verantwortet wird. Hier liegt dann auch eine ganz besondere Verantwortung vor Ort, nämlich tatsächlich auch das heimische Handwerk mit diesen Aufträgen zu betrauen. Da bin ich aber zuversichtlich. Die Gespräche zwischen dem Handwerk und den Kommunen laufen und sind auf einem guten Weg und werden auch von Seiten des Handwerks insgesamt sehr positiv bewertet.
Auch wenn mit diesem Programm Summen bewegt werden, die bis vor Kurzem noch unvorstellbar waren, können damit nicht alle Wünsche erfüllt werden. Das zeigen die Anmeldungen schon jetzt. Den Eindruck sollten wir auch nicht erwecken. Deshalb gibt es natürlich ein Auswahlverfahren. Wichtig ist, dass die einzelnen Programmteile in Auswahl und Vergabe schnell und unkompliziert bearbeitet werden. Die Richtlinienentwürfe orientieren sich an bestehenden Verfahren. Sie sind in den Verwaltungen bekannt. Von daher wissen die Leute, was auf sie zukommt, und das deutet auch darauf hin, dass schnell abgearbeitet werden kann. 2009 soll die Hälfte der Mittel Verwendung finden, bis 2011 müssen sie komplett abgeflossen sein. Das wird für alle Beteiligten eine ganz enorme Herausforderung werden.
Gleichzeitig müssen die Länder gegenüber dem Bund den Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung erbringen. Im Entwurf der Landesregierung waren drei zusätzliche Stellen für das Controlling vorgesehen. Wir sind der Auffassung, dass dies aus dem bestehenden Personal dargestellt werden muss. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde im Finanzausschuss einstimmig angenommen.
Ich will noch kurz auf einen Änderungsantrag eingehen, den wir heute leider sehr kurzfristig vorgelegt haben, den wir gern im Nachtrag unterbringen wollen. Vor einigen Tagen hat ein Gespräch zwischen Staatskanzlei und Landesrechnungshof stattgefunden, in dem deutlich wurde, dass die Garantien für die Kulturbetriebe des Landes aufgrund rechtlicher Voraussetzungen für einige Einrichtungen nicht gültig sind, für die diese Garantien aus
unserer Sicht aber gelten sollten. Dies gilt beispielsweise für das Kulturzentrum Salzau.
Wir würden den Antrag heute gern ins Verfahren einbringen, um sicherzustellen, dass diese Garantien auch von diesen Einrichtungen in Anspruch genommen werden können. Dies könnten wir natürlich auch in einem späteren Nachtrag machen. Sollte aber in der Zwischenzeit ein Garantiefall eintreten, was in den vergangenen zwanzig Jahren nicht passiert ist, wäre dies ausgesprochen unglücklich. Daher bitte ich um Zustimmung, auch wenn dieser Antrag heute sehr kurzfristig vorgelegt worden ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einige Erläuterungen zu meinem Abstimmungsverhalten geben und meine Ablehnung des Staatsvertrags begründen. Damit spreche ich auch für einige weitere Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass religiöse Gründe bei meiner Entscheidung keine Rolle spielen. Ich teile auch ausdrücklich die Aussagen, die von meinen Vorrednern getroffen wurden, was die Leistungen der Kirchen für das Gemeinwesen betrifft. Ich trage inhaltlich auch große Teile des Staatsvertrags mit. Das bezieht sich auf die grundsätzliche Gleichbehandlung der evangelischen und der katholischen Kirche, was die Höhe der Zuwendungen betrifft. Bei diesen Entscheidungen - das möchte ich auch noch einmal sagen, Herr Kollege Kayenburg - geht es nicht um Einsparungen. Allerdings kann ich einer Festlegung für alle Zeiten, der sogenannten Ewigkeitsklausel, nicht zustimmen.
Insoweit befindet sich, glaube ich, die Fraktion insgesamt im Zwiespalt zwischen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Ablehnung unveränderlicher Festlegungen. Die Mehrheit meiner Fraktion wird diesem Staatsvertrag nach einer Abwägung zustimmen. Für meine Entscheidung - das gilt eben auch für einige andere Mitglieder meiner Fraktion überwiegt die andere Seite. Ich werde einem Vertrag, der das Land auf ewig bindet, nicht zustimmen. Dem Vertrag mit der evangelischen Kirche konnte ich damals meine Zustimmung nicht geben.
Insofern bin ich nicht verantwortlich für das, was mit diesem Vertrag verbunden ist.
Ich bitte, dies anzuerkennen. Das war keine leichtfertige Entscheidung unsererseits.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht zeigt tatsächlich eine ganze Reihe von Entwicklungslinien auf. Mein Dank geht auch an das Ministerium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings enthält sich der Bericht auch der Interpretation, was Ursachen betrifft. Das war allerdings auch nicht abgefragt. Insofern ist die Beantwortung vonseiten des Ministeriums durchaus völlig in Ordnung.
Nichtsdestotrotz ist natürlich eine Interpretation der Ergebnisse wichtig für die politische Bewertung. Es ist auch interessant im Hinblick darauf, was weitere Maßnahmen angeht, die in unseren Möglichkeiten liegen. Das Spannende liegt also in dem, was der Bericht nicht enthält.
Umgekehrt ist natürlich dieser Bericht für jede Debatte, die wir in den letzten Monaten geführt haben und die wir auch in der Zukunft sicherlich führen werden, eine Voraussetzung. Insofern denke ich, dass wir das möglicherweise noch in den unterschiedlichsten Ausschüssen weiterbehandeln werden.
Was die Einkommensentwicklung angeht, hat es 1998 bis 1999 einen Einschnitt gegeben. Die Entwicklung in Schleswig-Holstein ist weniger positiv als im Bundesdurchschnitt, wobei hier nicht zwischen den alten und den neuen Bundesländern differenziert wird. Insofern spielt natürlich der Aufholprozess der neuen Bundesländer in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle, ebenso wie die Möglichkeiten der ökonomischen Entwicklungen, die sich nach Wende für einzelne Regionen in günstigerer geografischer Lage als SchleswigHolstein ergeben haben.
Insgesamt ist es immer schon so gewesen - das ist auch nach wie vor so -, dass Schleswig-Holstein im Vergleich zu westlichen Bundesländern, was das Einkommensniveau angeht, unter dem Durchschnitt liegt. Daran hat sich nichts verändert. Allerdings wäre tatsächlich für eine weitere Diskussion der Vergleich zu den westlichen Bundesländern entscheidender. Was die Hintergründe angeht, müsste man tatsächlich umfangreiche Wirtschaftsstruktur, Struktur der Arbeit, Qualität der Arbeit und Bil
dungssystem diskutieren. Das sind alles Diskussionen, die wir hier ausführlich geführt haben.
Um diese Entwicklungsunterschiede auszugleichen, ist es richtig gewesen und ist es weiterhin richtig, dass wir in Schleswig-Holstein darauf gesetzt haben, Investitionen in Bildung zu tätigen. Da sind wir immer noch nicht auf dem Niveau angelangt wie andere Bundesländer. Auch hier ist mit Sicherheit auch zukünftig noch Nachbesserungsbedarf. Aber wir haben eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen, die etwas an der Struktur verändern. Man kann gerade den Erfolg von Bildung nicht nur an Zahlen messen. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Das gilt auch für Investitionen - in erster Linie aus meiner Sicht, das habe ich schon mehrfach gesagt in Infrastruktur statt in einzelbetriebliche Förderung.
Auch das ist ein Punkt, auf den wir sicherlich in weiteren Verhandlungen noch mehr Wert legen müssen. Das wird für uns in Schleswig-Holstein ganz entscheidend dafür verantwortlich sein, dass wir uns weiter fortbewegen können. Das betrifft auch den weiteren Ausbau des Technologiestandorts Schleswig-Holstein. Hier hat sich in den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren viel getan, sodass wir als Technologiestandort auch in der Wahrnehmung von außen einen ganz anderen Stellenwert bekommen haben.
Ich will nicht weiter auf die einzelnen Zahlen eingehen, sondern noch mal ein Thema in den Mittelpunkt stellen: Obwohl diese Kurve im Berichtszeitraum etwas abflachte, ist der Anteil der geringfügig Entlohnten angestiegen. Die Anzahl der geringfügig Beschäftigen ist allerdings aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion zu hoch. Auch mit Blick auf die Stundenlöhne wird klar, dass zum Teil Löhne gezahlt werden, die sittenwidrig und gesetzeswidrig sind.
Unglücklicherweise können sich die Beschäftigten in diesem Bereich über die üblichen Wege nicht so zu Wehr setzen, wie dies Menschen können, die sich in diesem Rechtssystem etwas souveräner bewegen.
Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist angestiegen; das ist meiner Meinung nach grundsätzlich positiv. Allerdings ist der Anteil der teilzeitbeschäftig
ten Männer nur leicht angestiegen. Insofern kann ich die Euphorie des Herrn Wirtschaftsministers nicht in Gänze teilen. Es ist nämlich nach wie vor so, dass in erster Linie Frauen - mit all den Konsequenzen für ihre Qualifikation, ihr Einkommen, ihre Alterseigensicherung - in Teilzeitbeschäftigung einen größeren Anteil ausmachen. Wenn wir über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf reden, dann stelle ich mir darunter vor, dass sich beide Partner dafür entscheiden können, in Teilzeitbeschäftigung zu gehen, um am Erwerbsleben und Alterseinkommen gleichmäßig Anteil zu haben.
- Ja, das muss jeder für sich selbst entscheiden, aber es gibt Regelungen im Steuerrecht, bei der Berechnung von Versicherungstarifen und bei anderen Punkten, die diese Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verfestigen.
Ich möchte an dieser Stelle ein bisschen Wasser in den Wein gießen, was das Elterngeld angeht. Auch das Elterngeld, das im Zusammenhang mit der Teilhabe von Männern am Familienleben so hoch gelobt wird, ist so angelegt, dass die Paare, die sich dafür entscheiden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, im Vergleich zu den Paaren, bei denen nur ein Partner das Einkommen sichert, benachteiligt werden. Das finde ich von der Struktur her grundsätzlich falsch. Das ist mit Sicherheit nicht das gute Vorbild für das, was wir im gesellschaftlichen Leben eigentlich wollen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich muss einige Vorbemerkungen machen. Zum Ersten, Herr Kollege Hentschel: Rainer Wiegard als den Mann der traurigen Miene zu bezeichnen, finde ich nicht angemessen.
Zum Zweiten: Es hat sich mir auch nach dem Redebeitrag des Herrn Hentschel nicht erschlossen, was nun an diesem Punkt aktuell ist und weshalb wir das Thema in einer Aktuellen Stunde behandeln.
Zum Dritten: Wir reden heute nicht über den Haushaltsentwurf, wir reden heute über das Eckpunktepapier des Kabinetts beziehungsweise über das, was dazu in der Presse verlautbart wurde. Angesichts der Kritik und der Forderungen kann man hier möglicherweise einen falschen Eindruck bekommen. Der Haushaltsentwurf wird wie üblich Ende August vorgelegt, und dann kann man sich im Einzelnen über Punkte unterhalten. Wie gesagt, eine Aktualität kann ich im Moment nicht entdecken.
Das Kabinett hat mit den Eckwerten zum Haushalt zwei ganz zentrale Zielgrößen definiert. Über die Vereinbarungen des Koalitionsausschusses hin
aus - Herr Hentschel, das können Sie kritisieren haben wir vereinbart, einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Das kann man kleinreden, und das kann man als Selbstverständlichkeit darstellen, das bedeutet aber natürlich ganz erhebliche Anstrengungen. Ich bin gespannt, wie lange die Opposition - auch die Grünen - diese Haltung beibehalten, wenn es dann darum geht, Kürzungen auch in der Öffentlichkeit zu verteidigen, die natürlich zwangsläufig mit dieser Forderung der Verfassungskonformität verbunden sind.
- Das kann ich so nicht nachvollziehen.
- Ich bin dem Kollegen Garg für diesen Hinweis dankbar.
Die zweite Zielgröße, die vereinbart wurde, bezieht sich auf die Schwerpunktsetzung. Wir haben eine klare Ausrichtung auf die Bereiche Bildung, Familien und Forschung festgelegt. Nun können einige sagen - der Landesrechnungshof tut dies -, wir leisteten uns mehr als andere Länder. Das mag sein. Wir leisten uns an anderer Stelle aber auch weniger als andere Länder. All die Diskussionen im Rahmen der Föderalismuskommission dienen gerade dazu, die Freiheit zu erhalten, eben diese Handlungsspielräume zu nutzen, weil die Situation in den Ländern sehr unterschiedlich ist und weil es das Wesen des Föderalismus ist, mit Schwerpunkten auch auf die Besonderheiten der Länder einzugehen. Deshalb ist es richtig, was wir mit dieser Schwerpunktsetzung gemacht haben. Wir wollen den Wissensstandort Schleswig-Holstein stärken, unter anderem um gute Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Wir wollen den Menschen in Schleswig-Holstein eine vernünftige Ausbildung ermöglichen. Das fängt bei den ganz Kleinen an. Wir haben das Thema U 3 aufgegriffen. Wir haben das Thema beitragsfreies Kita-Jahr. Das ist wichtig, damit die Kinder auch die Chance haben, ihre Fähigkeiten nach ihren Möglichkeiten auszuschöpfen, egal mit welchem familiären Hintergrund diese Kinder ausgestattet sind. Die Schwerpunktsetzung ist richtig.
Wenn man dann eine logische Verknüpfung zwischen dem Ziel eins und dem Ziel zwei herstellt das sei auch den Grünen gestattet -, zeigt sich, dass die Mittel natürlich aus den jeweiligen Ressorts erwirtschaftet werden müssen. Der Vorwurf, es gebe
keinen Hinweis auf Kürzungen, geht an dieser Stelle ein bisschen ins Leere. Die Formulierung von Prioritäten heißt natürlich auch immer, dass alles andere nachrangig ist. In Verbindung mit dem Ziel eins, Verfassungskonformität, ist ganz klar auch festgelegt worden, dass sich ein klarer Auftrag an die Ministerien ergibt, diese Einsparbeiträge bis zur Haushaltsaufstellung zu erwirtschaften. Es gibt einen festgelegten Orientierungsrahmen für die Einsparbeiträge der Ressorts. Es gibt Aufträge, was personelle Einsparmöglichkeiten angeht, die über das Einsparkonzept des Landes hinausgehen. Die Ergebnisse werden sich im Haushaltsentwurf wiederfinden. Das ist im Rahmen der bisherigen Verfahren eigentlich immer Grundlage der Diskussionen im Parlament gewesen. Deshalb noch einmal mein Verwundern über diese Aktuelle Stunde.
Ich bin ganz gespannt, was beispielweise an strukturellen Änderungen des Haushalts durch die übrigen Fraktionen erarbeitet wird. Wenn sich das allerdings dann wieder auf eher makabere Vorschläge beschränkt, wie das die FDP zum letzten Haushaltsentwurf vorgebracht hat, nämlich die Aufgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu reduzieren und als Argument dafür die verbesserte Arbeitslage anzubringen, dann sehe ich das eher als zahnlose Tiger an.
Die Opposition kann das so machen, wir machen das nicht, und wir werden einen ordentlichen Haushaltsentwurf vorlegen und dann diskutieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass sich diese Erkenntnis auch über die nächsten Haushaltsberatungen hinaus noch hält. Ohne den Gesamtbericht unterbewerten zu wollen denn ich schließe mich dem Lob an - stelle ich fest: Der wichtigste Satz ist im letzten Absatz zu finden. Dort heißt es:
„Abschließend ist festzustellen, dass die vorliegende Analyse nur einen ersten Einstieg in die Betrachtung der langfristigen Tragfähigkeit der Landesfinanzen bildet.“
Wichtig ist, dass wir diesen Einstieg machen und uns auf Instrumente einigen, die eine Abbildung
von Verteilungswirkungen zwischen den Generationen ermöglichen.
Ich habe große Sympathien für eine über einjährige Haushaltsansätze hinausgehende methodische Erfassung zukünftiger Lasten und Entwicklungen. Bezogen auf den Bericht ist allerdings fraglich, ob es uns hilft, eine Tragfähigkeitslücke identifiziert zu haben, die je nach Modell einen Wert von 1,18 % oder 1,85 % hat. Tobias Koch hat dies angesprochen. Diese Berechnungen sind - wie bei jedem ökonomischen Modell - abhängig von den zugrundeliegenden Annahmen mit den entsprechenden Unsicherheiten gerade im Bezug auf die Fristen, die hier zum Ansatz gebracht worden sind. Das sagt der Bericht im Fazit auch.
Es kommt also vielmehr darauf an, die Instrumente und den Mitteleinsatz auf ihre Zweckmäßigkeit für die Erreichung von definierten Zielen hin zu überprüfen, und zwar über längere Zeiträume hinweg. Bei der Bewertung der nachhaltigen Wirkung von Maßnahmen genügt es oft schon, den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Dass Investitionen in die Infrastruktur nachhaltiger wirken als zum Beispiel einzelbetriebliche Förderungen, ist aus unserer Sicht klar.
- Diese breite Begeisterung ist schön. Das stimmt mich zuversichtlich für die Verhandlungen. Dass Investitionen in Bildung, in Suchtprävention und in Gewaltprävention kostengünstiger und nachhaltiger sind als Aufwendungen für einen Reparaturbetrieb, ist auch nachvollziehbar.
(Beifall bei SPD, CDU und des Abgeordne- ten Dr. Heiner Garg [FDP] Es wird also darauf ankommen, wirtschaftpolitische und gesellschaftspolitische Ziele mit dem Ziel zu verweben, langfristig einen ausgeglichenen Haus- halt zu erreichen und konjunkturbedingte Einnah- meschwankungen zu handhaben und zu nutzen. Das ist eine Frage der Generationengerechtigkeit und ausdrückliches Ziel unserer Fraktion. Dabei will ich nicht kleinreden, dass wir von diesem Ziel tatsäch- lich noch weit entfernt sind. Die Diskussion um eine nachhaltige Entwicklung der öffentlichen Finanzen ist auch vor dem Hinter- grund der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu führen. Wir meinen, dass es keine isolierte und auf einige Bundesländer beschränkte Nachhaltigkeits- strategie geben kann. Schleswig-Holstein wird da- bei sein, wenn es um weitere Umsteuerungen und Konsolidierungen geht. Wir halten auch an unserer Forderung nach einer Altschuldenregelung im Rah- men der Föderalismusreform fest. (Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)
Wir halten ebenso an der Forderung nach aufgabengerechter Finanzausstattung aller Bundesländer fest.
Schleswig-Holstein ist, wenn wir das Ziel eines solidarischen Föderalismus zugunsten eines reinen Wettbewerbsföderalismus aus den Augen verlieren, auf der Verliererstraße. Dabei haben wir keineswegs Angst vor Wettbewerb von Ideen und Innovationen, denn ich glaube, hier sind wir in Schleswig-Holstein gut aufgestellt, aber er muss für alle Beteiligten vergleichbare und faire Ausgangsbedingungen haben. Wir stellen im Moment fest, wie schwierig allein schon eine Vergleichbarkeit der Länderhaushalte ist. Wir werden am Freitag noch ausführlich darüber diskutieren.
Kreativität bedeutet, aus einem Hindernis einen Vorteil zu machen. Schleswig-Holstein ist nicht in der Situation, an Verfahren festzuhalten, die bereits in der Vergangenheit nicht funktioniert haben. Wir sollten dies als Chance zur Veränderung nutzen. Notwendig ist eine nachhaltige Finanzpolitik, die strukturellen Besonderheiten begegnen kann und gleichzeitig langfristige Wirkungen methodisch erfasst. Hier ist eine innovative und kreative Finanzpolitik gefragt. Wir als Parlamentarier sollten offen für neue Instrumente der Steuerung sein. Ich hoffe, dass wir dies im Finanzausschuss und - ich stimme dem Herrn Finanzminister ausdrücklich zu - auch in allen anderen Ausschüssen intensiv in die Beratung einbeziehen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich ein bisschen gewundert, als ich gemerkt habe, dass die Fragen der FDP nun heute hier in der Landtagssitzung behandelt werden sollen. Zumindest aus meiner Sicht wäre das eine Sache für den Ausschuss gewesen. Aber wir kommen dem natürlich gern nach, wenn es so beantragt worden ist, zumal ein Großteil der Fragen - das liegt Ihnen jetzt auch in Geschenkform vor - in den Umdrucken behandelt worden sind. Wenn es denn um den Haushaltsabschluss ginge, wäre es aus meiner Sicht heute der falsche Zeitpunkt. Das können wir dann, wie gesagt, im Frühjahr machen, wenn der Abschluss 2007 tatsächlich vorliegt. Ich habe es einfach dem Wunsch von vielleicht uns allen zugeschrieben, im Dezember, wo üblicherweise die Haushaltsberatungen stattfinden, auch dieses Thema im Landtag behandelt zu wissen. Das können wir dann gern machen.
- Eben.
So bleibt uns eigentlich nur, einiges zu wiederholen, was während der Haushaltsaufstellung schon diskutiert wurde, und dies kam auch in Ihrem Redebeitrag, Herr Kubicki, zum Ausdruck. Wenn man sich die großen Ausgabenblöcke ansieht, das Personal, die Kommunen, das, was in den Einzelplänen an Einsparungen erwirtschaftet werden soll, dann wird klar, dass wir diese einzelnen Ausgabenblöcke jeweils zu den notwendigen Kürzungen heranziehen müssen. Das haben wir in dem Bewusstsein getan, dass das von den Betroffenen natürlich als ungerechtfertigte Härte empfunden wird. Das will auch niemand kleinreden. Aber wir haben es auch in dem Bewusstsein getan, dass wir nicht große Bereiche aussparen können, wenn wir unsere Zielmarken erreichen wollen. Das ist - auch das ist schon gesagt worden - natürlich kurzfristig die Re
duzierung der Nettokreditaufnahme und mittelfristig die endgültige Konsolidierung des Landeshaushalts.
Bezogen auf die Kürzungsbeiträge der Ministerien muss allerdings auch jedem klar sein, dass diese ebenfalls negative Effekte auf den kommunalen Bereich und bei Beschäftigten haben. Jede Förderung aus dem Landeshaushalt kommt irgendwo in einer Kommune an und jede Kürzung dieser Förderung ebenfalls. Dies gilt auch für Zuwendungen an Institutionen, an Vereine, wo dies auch Auswirkungen auf den personellen Bereich hat. Von daher ist es auch falsch, diese drei Kürzungsbereiche gegeneinander zu schieben.
Der kommunale Bereich - das hat Kollege Kalinka gesagt - ist nach der Entnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht schlechter gestellt als in den Vorjahren. Das Gegenteil ist der Fall. Das ist natürlich auch der große Unterscheid zu einem Teil der Beschäftigten, bei denen sich die Kürzungen unmittelbar auswirken. Wir haben die positive Entwicklung der Kommunalfinanzen im Rahmen der Haushaltsberatungen prognostiziert, es stellt sich inzwischen mehr als deutlich dar.
Hinzu kommen die Entlastungs- und Abfederungsmaßnahmen. An diesem Thema muss weiter gearbeitet werden, das wird es auch. Aber um es hier noch einmal klarzustellen: Eine vollständige Kompensation des Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich - das haben Sie nicht korrekt dargestellt - war nie Bestandteil der Vereinbarungen in der Koalition. Auch dies war in der Diskussion natürlich problematisch. Es ist aber nie eine Vereinbarung gewesen. Insofern geht die Frage nach einem entsprechenden Nachweis in die Leere.
Die positive Einnahmeentwicklung bei allen Gebietskörperschaften ist natürlich ein Grund zur Freude. Auf die vermehrten Steuereinnahmen ist hingewiesen worden. Sie hilft uns, die Neuverschuldung zu reduzieren. Die FDP wollte zusätzliche Einnahmen beziehungsweise Minderausgaben für neue Ausgaben verwenden, wobei sie dann in den Erläuterungen zu Änderungsanträgen auch positive konjunkturelle Akzente gesetzt hat, zum Teil allerdings in Bereichen, die von konjunkturellen Besserungen gänzlich unberührt sind, beispielsweise im Bereich der Eingliederungshilfe.
Wie man bei Menschen mit Behinderung durch positive konjunkturelle Entwicklungen Einsparungen erzielen kann, hat sich mir nicht ganz erschlossen. So viel zu den Vorschlägen der FDP zur strukturellen Verbesserung der Haushalte!
Wenn wir natürlich durch Einsparungen, die möglicherweise nicht strukturell, sondern konjunkturell bedingt sind, erreichen können, dass wir geringere Kredite aufnehmen, dann wirkt sich das auf die Zinsbelastung aus und das ist dann wiederum ein struktureller Effekt im Haushalt. Das muss unser Ziel sein. Ansonsten halte ich das auch eher für eine philosophische Diskussion, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt.
Selbstverständlich müssen wir die Ausgabenstruktur anhand der Aufgaben überprüfen. Dabei geht es um die Fragen, welche Aufgaben wir uns leisten müssen, um zukunftsfähig zu sein, und welche Aufgaben wir uns leisten können, um zukunftsfähig zu sein. Das werden die großen Themen im Finanzausschuss sein, wenn es darum geht, den nächsten Doppelhaushalt zu beraten.
Das werden wir dann zu gegebener Zeit auch tun.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann auch für unsere Fraktion sagen, dass es natürlich ausgesprochen misslich ist, dass im Rahmen eines solchen Vorhabens die veranschlagten Kosten von 4 Millionen € um 1,8 Millionen € überschritten werden. Dieser Sachverhalt ist innerhalb der SPD-Fraktion auch durchaus kritisch diskutiert worden. Die Vermittlung einer Reform - das ist heute auch schon zum Ausdruck gekommen -, die
aus unserer Sicht nach wie vor sinnvoll und notwendig ist, wird dadurch keineswegs erleichtert.
Die SPD-Landtagsfraktion hält an der Reform der Amtsgerichtsstruktur fest. Für uns sind zwei Fragen in diesem Zusammenhang entscheidend: Hätten wir anders entschieden, wenn von Anfang an die Gesamthöhe der Kosten von 5,8 Millionen € bekannt gewesen wäre? Gibt es zweckmäßige Alternativen zur Reform? - Aus unserer Sicht und nach den Diskussionen, die wir geführt haben, sind beide Fragen zu verneinen.
Aus finanzpolitischer Sicht können wir natürlich mit den vorgetragenen Begründungen für die Überschreitung des Haushaltsansatzes nicht zufrieden sein, zumal unsere Intention auch sein muss, ähnliche Ereignisse zukünftig zu vermeiden. Aus unserer Sicht sind Raumplanungen auf Plausibilität zu überprüfen - lieber einmal mehr als einmal zu wenig. Ebenfalls muss die Frage erlaubt sein, inwieweit zu erwartende Preissteigerungen in Kalkulationen eingehen. Das gilt auch für die Mehrwertsteuererhöhung, auch wenn das immer nur Schätzungen sein können. Es handelt sich hier aber um Dimensionen, wo das zumindest sehr kritisch zu betrachten ist.
Bei aller Kritik am unbestreitbar unglücklichen Verfahren: Am Ende kann in diesem Fall nur die Entscheidung für diese überplanmäßige Ausgabe stehen. Die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme in Lübeck ist auch vor dem Hintergrund der neuen Zahlen gegeben. Herr Kubicki, den Abzinsungszeitraum und die Zinssätze hatten Sie in Ihrem Antrag vorgegeben. Insofern ist die Kritik daran jetzt auch nicht unbedingt nachzuvollziehen. Die Deckung aus dem eigenen Haushalt ist gewährleistet und das vordringliche Ziel bei der Zusammenlegung von Standorten der Amtsgerichte ist eine optimierbare Ablauforganisation. Das ist auch schon angesprochen worden. Wir wollen und wir brauchen mehr Effizienz, mehr Professionalität. Die bisherigen Zwischenergebnisse der Reform sind ermutigend und unsere Amtsgerichte werden in Zukunft noch besser werden. Das kommt den Beschäftigten ebenso zugute wie den Bürgerinnen und Bürgern.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einen schillernden Begriff nennt der Bundesverband deutscher Banken die ÖPP und führt zahlreiche Beispiele für mögliches privates Engagement an: Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude und auch Gefängnisse.
Obwohl dieses Instrument im Vergleich zu anderen Ländern bei uns in Deutschland bisher nur relativ wenig genutzt wird, hat es doch eine lange Geschichte: Eine der Pionierinnen Öffentlich Privater Partnerschaften war Deutsche. Maria Kunigunde von Sachsen, Äbtissin des Essener Stifts, bewies im ausgehenden 18. Jahrhundert, das unter anderem durch den intensiven Ausbau öffentlicher Verkehrsinfrastruktur gekennzeichnet war, bemerkenswerten Geschäftssinn und Weitblick für die gemeinsamen Interessen von Staat und Wirtschaft. Nachdem sich die Landstände nicht in der Lage gesehen hatten, Geld für den Bau der preußischen Chaussee von der Mark nach Wesel aufzunehmen, ließ Maria Kunigunde diese bauen und betrieb eine gebührenpflichtige Straßenverbindung als Privatunternehmerin.
Die Chaussee brachte ihr jährlich einen Gewinn von 1.700 Reichstalern ein und Maria Kunigunde verkaufte die Straße im Jahre 1803 für 45.000 Reichstaler an das Königreich Preußen, das die wichtigste Straßenverbindung durch sein neu erworbenes Gebiet selbst besitzen wollte. Nach heutigen Maßstäben war es also eine Art modifiziertes Erwerbermodell nach § 3 Nr. 2 des ÖPPGesetzes.
- Ja, er war dabei.
Die Realisierung des Bauprojektes erfolgte übrigens ganz ohne Staatsgarantien; vielleicht ist dies
ein geeignetes Vorbild für den Bau der festen Fehmarnbelt-Querung.
Angesichts dieses Projektes könnte man sagen, dass wir in Schleswig-Holstein etwas spät dran sind. Allerdings sind im Jahr 2007 - das haben nicht zuletzt die parlamentarischen Beratungen gezeigt - die gesellschaftlichen Voraussetzungen etwas komplexer, die Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern stärker spezifiziert und die Verpflichtungen gesetzgebender Ebenen schränken eigenmächtige Bauvorhaben, wie sie Maria Kunigunde betrieben hat, ein. Von daher bin ich froh, dass Sie es nun geschafft haben und die Beratungen in den Ausschüssen sind aus meiner Sicht zügig vorangegangen.
Zum Verfahren hat der Vorsitzende schon einiges gesagt. Wir hatten eine schriftliche Anhörung und eine Kommentierung durch den Wissenschaftlichen Dienst. Wir haben uns in den abschließenden Beratungen auf einige Änderungen zum vorgelegten Gesetzentwurf geeinigt. Wir hatten eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die wir in großen Teilen nicht aufgenommen haben und damit der Kommentierung des Wissenschaftlichen Dienstes gefolgt sind. Man muss schließlich bei einem solchen Gesetzesvorhaben immer aufpassen, dass man es nicht als ein Vehikel benutzt, um Dinge zu regeln, die hier orginär nichts zu suchen haben. Dazu zählen beispielsweise Verweise auf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, wie sie von der IHK vorgelegt wurden. Es gab also eine Reihe von Punkten, die im Sinne einer schlankeren Gesetzgebung aus unserer Sicht in diesem Gesetz nichts zu suchen haben. Insofern ist das, was jetzt dabei herausgekommen ist, eine wichtige Ergänzung für die Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften.
Das Gesetz ist aber nur das eine. Wir müssen in Schleswig-Holstein auch Instrumente vorhalten, um den Anforderungen, die wir formuliert haben, in der Praxis gerecht werden zu können. In der öffentlichen Diskussion werden Öffentlich Private Partnerschaften kritisch begleitet und ein wichtiger Aspekt ist - das habe ich schon bei der ersten Behandlung im Landtag gesagt und da blicke ich in Richtung Landesrechnungshof -: ÖPP ist kein Mittel zur Haushaltskonsolidierung; das müssen wir alle wissen und im Hinterkopf haben.
Jedes Projekt ist darauf zu überprüfen, ob es sinnvoll ist, es als ÖPP-Projekt zu gestalten. Dafür haben wir unter anderem das Kompetenzzentrum bei der Investitionsbank. Dieses Kompetenzzentrum bietet Hilfestellung im gesamten Verfahren - gerade auch bei der Prüfung, ob ÖPP zur Realisierung ei
nes Projektes sinnvoll ist. Und das Kompetenzzentrum achtet darauf, wie die vertraglichen Bedingungen gestaltet sein müssen, um öffentliche Leistungen - das ist ja unser Interesse - zeitnah und kostengünstig zur Verfügung zu stellen.
Wir werden uns in absehbarer Zeit sicherlich mit den Auswirkungen und mit dem Verlauf von ÖPP in Schleswig-Holstein beschäftigen. Möglicherweise müssen wir dann an der einen oder anderen Stelle des Gesetzes Modifizierungen vornehmen. Diese Zeit sollten wir uns nehmen, aber wir sollten uns auch die Zeit nehmen, darauf zu blicken, wie sich ÖPP-Projekte hier in Schleswig-Holstein in der nächsten Zeit entwickeln und welche Auswirkungen diese auf die unterschiedlichen Bereiche hier im Lande haben. Insofern werden auch wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
- Geschlossen.
Ich bedanke mich bei allen, die mitgewirkt haben, sowie für die zügige Beratung im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da sich in der inhaltlichen Bewertung seit der letzten Tagung in diesem Haus vermutlich nichts verändert hat, wäre ich dankbar gewesen, wenn wir aus arbeitsökonomischen Gründen auf zumindest eine der Befassungen hätten verzichten können.
- Das habe ich befürchtet!
Tatsächlich bleibt mir angesichts des jetzt vorliegenden Antrages des SSW zur Unternehmensteuerreform tatsächlich nur, die Punkte und Positionen zu wiederholen, die schon Ende März Gegenstand der Debatte waren. Ein kurzes Zitat an dieser Stelle:
„Der Bund wird unterstützt, die Unternehmensbesteuerung so zu reformieren, dass für die Besteuerung im europäischen Raum eine vergleichbare Bemessungsgrundlage entsteht. Eine Senkung von Unternehmensteuer
sätzen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen kann es nur geben, wenn diese Einnahmeausfälle durch die Schließung von Steuerschlupflöchern mindestens kompensiert werden.“
Das ist die Formulierung in unserem Koalitionsvertrag und es gibt aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion keinen Anlass, davon abzuweichen.
Wir unterstützen im Grundsatz eine Unternehmensteuerreform, die zu einer noch besseren Positionierung Deutschlands im internationalen Steuervergleich führt. Wir wollen eine Stabilisierung der Gewerbesteuereinnahmen erreichen und Spielräume reduzieren, sich der Gewinnbesteuerung zu entziehen. Wir haben allerdings gestern sehr deutlich gemacht - die Kollegin Heinold hatte ihren Redetext offenbar fertig, bevor unser Fraktionsvorsitzender geredet hat -, dass die nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts nach wie vor oberste Priorität hat. Dies ist nur zu erreichen, wenn wir uns sowohl auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmenseite innerhalb der von uns selbst gesetzten, aber doch sehr eng gefassten Spielräume bewegen. Deswegen sagen wir Ja zur Reform und wir sagen Ja zur Aufkommensneutralität. Aber gerade dieser Begriff beinhaltet Interpretationsspielräume. Von welcher Basis gehen wir aus? Und vor allem: Über welchen Zeitraum sprechen wir?
Über die Verlässlichkeit von Prognosen habe ich bereits in der letzten Tagung gesprochen und es hat mich an dem Antrag des SSW ein wenig erstaunt: Wer glaubt, von jetzt auf gleich und punktgenau eine Reform mit so umfassenden Änderungen mit einem sicheren Ergebnis von plus/minus Null umsetzen zu können und dies zur Bedingung für die Zustimmung zu dem Gesetzespaket macht, verkennt die Komplexität des Vorhabens. Tatsächlich umfasst die Gegenfinanzierung der Reform, wie sie auf Bundesebene zwischen den Koalitionspartnern verabredet wurde, ein Maßnahmenpaket, das auf unterschiedlichen Komponenten basiert. Das zeitliche Zusammentreffen positiver und negativer Effekte lässt sich so präzise nicht voraussagen.
Es gibt innerhalb der Koalition noch Diskussionsbedarf zu einzelnen Punkten, in Berlin wie auch in Schleswig-Holstein. Das ist nicht erstaunlich. Es gibt auch Prüfbedarf, beispielsweise zu Vorannahmen, die dem Reformpaket zugrunde liegen. Auch werden wir natürlich genau hinsehen, wenn es darum geht, welche Gebietskörperschaft von welcher
Maßnahme profitiert. Hier ist von unterschiedlichen Effekten auf die Haushalte von Kommunen, Ländern und Bundesebene auszugehen.
Das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit ist oberstes und wichtigstes Prinzip unserer Politik.
Diese Gerechtigkeit ist gestern noch angesprochen worden, wenn es darum geht, Vertrauen in Politik darzustellen. Ich denke, das ist ein Punkt, wo wir alle gefordert sind, umfassende Reformen in der Bevölkerung deutlich und als notwendig darzustellen. Gerechtigkeit und Innovation, die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte sind die entscheidenden Eckpunkte sozialdemokratischer Steuerund Finanzpolitik und das sind aus meiner Sicht keine Widersprüche. An ihnen muss sich die anstehende Unternehmensteuerreform orientieren. Dem Antrag des SSW in dieser Absolutheit und mit diesem Grad der etwas absurden zeitlichen Festlegung können wir allerdings nicht zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Spoorendonk, jede Prognose ist so gut wie ihre Annahmen. Wenn man deiner Argumentation folgen würde, Anke, dann würden wir uns in eine Reformunfähigkeit begeben. Das sollten wir vermeiden.
Die Zahlen, die uns im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf vorliegen, unterliegen einer ganzen Reihe von angenommenen Entwicklungen, die zwar einigermaßen plausibel, aber nicht sicher sind.
Nach oben wie nach unten gibt es Unsicherheiten. Bestimmte dynamisierende Effekte sind nicht eingerechnet, die durchaus positive Einnahmeentwicklungen verursachen könnten. Die Aussagen über die tatsächlichen Auswirkungen nach oben wie nach unten sind zurzeit also nicht wirklich belastbar.
Wenn wir uns an den derzeitigen Prognosen entlanghangeln - das hat Kollege Sauter schon angesprochen -, dann wird deutlich: Wir haben in unserem Haushalt einen Puffer eingebaut. Er wird aller Voraussicht nach aber nicht ausreichen, die Einnahmenausfälle kurzfristig aufzufangen. Diesen Effekt haben wir in unserer Fraktion sehr strittig diskutiert. Möglicherweise muss man an der einen oder anderen Stelle überlegen, wo Nachbesserungen sinnvoll sind, die sich auch langfristig auswirken. Bei einer Steuerreform geht es ja nicht darum, nur auf das nächste Jahr zu schauen, sondern wir wollen langfristige Effekte erzielen.
An dieser Stelle stehen wir vor der Frage, ob wir die Steuerreform vom Grundsatz her so akzeptieren wollen, wie sie vorgelegt worden ist. Kollege Sauter hat die Einzelheiten schon angeführt. Wir wollen von unserer Fraktion aus - das sage ich ganz deutlich - mehr Transparenz des Systems. Wir wollen die Bestandteile mit Signalfunktion für Investoren - das sind die Steuersätze - reduzieren und damit einen deutlichen Anreiz zu einem größeren Engagement bei uns in Bezug auf Ansiedlungen bieten.
Im Gegenzug müssen wir Spielräume reduzieren, die sich aus dem derzeitigen Steuersystem ergeben, und die Möglichkeit bieten, sich der Gewinnbesteuerung zu entziehen, und damit zu einer Steuerbasis kommen, die breiter ist und damit auch mehr Stabilität für die Einnahmen, für das gesamte Steueraufkommen gibt. Wir wollen, dass die Vermischung von Einnahmeströmen der Gebietskörperschaften reduziert und damit auch für die Kommunen eine Stabilisierung der Einnahmen erreicht wird. Die kommunalen Landesverbände begleiten die gesamte Steuerreform sehr positiv. Auch das ist ein Punkt, den wir unseren Überlegungen berücksichtigen müssen.
Was die Gerechtigkeitsdebatte angeht, Anke, so ist eine Steuerreform ja nicht Selbstzweck. Das Stichwort „Wettbewerbsfähigkeit“ ist ebenfalls nicht Selbstzweck. Vielmehr geht es darum, dass wir als Politik einen verlässlichen Rahmen schaffen, damit die Unternehmen in Deutschland ihrer Aufgabe innerhalb unseres Gemeinwesens gerecht werden. Die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen und natürlich die finanzielle Verantwortung, indem diese Unternehmen hier auch Steuern zahlen, ist
das eine. Aber es geht auch um die Verantwortung, was die Schaffung von Arbeitsplätzen, die zur Verfügungstellung von Ausbildungsplätzen angeht.
Dies ist eine kritische Bemerkung auch in Richtung der großen Konzerne: Die kleinen und mittleren Unternehmen im Land sind sich dieser Verantwortung sehr bewusst. Das zeigen unsere Aktionen, die erfolgreichen Bündnisse für Ausbildung. Schwierig ist es mit den Konzernen, die sich aus durchaus nachvollziehbaren Gründen sehr an den betriebswirtschaftlichen Ergebnissen orientieren und wenig im Hinterkopf haben, wie es denn bei großen Entlassungswellen den Familien vor Ort geht. Daran werden diese Unternehmen auch zu messen sein.
Natürlich ist das Personal ein Kostenfaktor. Das ist völlig klar. Aber Unternehmen, die in Deutschland Gewinne erzielen - das ist zumindest unsere Position -, müssen sich auch unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem verpflichten, und das ist eben nicht das freie Spiel der Kräfte, sondern die soziale Marktwirtschaft, die auch von der sozialen Verantwortung der Besitzenden geprägt ist.
Daran wird diese Reform zu messen sein. Für unsere Fraktion kann ich sagen: Reform ja, und zwar in den großen Bestandteilen, wie das der Kollege Sauter auch ausgeführt hat, Nachbesserungen aus fiskalischem Interesse möglicherweise auch, aber nicht vom grundsätzlichen Inhalt her, und das alles bei angemessener Berücksichtigung der Stabilität unseres Gemeinwesens.
Ich glaube, dass wir vom Grundsatz her mit dieser Unternehmensteuerreform auf dem richtigen Weg sind. Wir werden im Finanzausschuss noch ausreichend Zeit haben, dies zu diskutieren. Im Moment finde ich es angesichts der Zahlen und der Belastbarkeit der Zahlen, die uns vorliegen, schwierig. Ich würde mich von der Tendenz her aber den Prognosen des Kollegen Sauter durchaus anschließen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur Innovation macht Wachstum möglich. Ohne Wachstum ließen sich unsere sozialen und ökologischen Probleme nicht lösen - nachhaltiges Wachstum natürlich. Denn wir wissen, dass viele Probleme wie Klimaschäden, Instabilität durch unfaire Wohlstands- und Armutsverteilung und Raubbau an natürlichen Ressourcen Effekte eines eben nicht nachhaltigen Wachstums sind.
Aber wir wissen inzwischen auch, dass Wachstum gebremst wird, wenn Ökosysteme überfordert werden und wenn soziale Systeme nicht stabil gehalten werden können. Innovation ist also nicht per se im Sinne der Menschen. Es ist Aufgabe von Politik, steuernde Leitlinien zu formulieren. Technischer Fortschritt braucht politische Gestaltung, um sich im Sinne der Menschen zu entwickeln und diese in den Mittelpunkt zu stellen. Für mich - der Kollege Garg hat das, glaube ich, am Mittwoch angesprochen - stellt das auch keinen Widerspruch zu einem forschungsfreundlichen Klima dar. Natürlich brauchen wir das und das brauchen wir hier in Schleswig-Holstein. Ich denke auch, dass wir das gewährleisten können.
Technische Innovation ist unverzichtbar für jede dynamische Wirtschaft und soll ökologischer Erneuerung und Rationalisierung dienen und Arbeit humanisieren.
Sie soll die Arbeitsproduktivität steigern, Wettbewerbsfähigkeit sichern, Energie und Rohstoffe einsparen und die sinnvolle Gestaltung von Arbeitsprozessen fördern.
Technik muss so gestaltet und eingesetzt werden, dass Fehler beherrschbar und korrigierbar und Fehlentwicklungen durch künftige Generationen revidierbar sind.
Wir wollen nicht den Menschen der Technik anpassen, wir wollen menschengerechte, sozialgerechte und umweltverträgliche Technik.
Bei uns im Norden setzen wir Schwerpunkte bei unseren spezifischen Stärken. Die Kollegen Minister Austermann und der Kollege Callsen haben es bereits angesprochen. Auch ich habe das Beispiel der marinen Aquakultur gewählt. Ich denke, dass
das etwas ist, was sehr deutlich macht, dass wir hier im Bereich der Meerestechnik ein Alleinstellungsmerkmal haben, das wir ausnutzen müssen. Die Innovationsstiftung leistet ausgezeichnete Arbeit. Wir müssen aber auch die Grenzen der Steuerung von technischem Fortschritt sehen. Es ist beispielsweise kaum vorhersehbar, welche Produkte sich letztlich am Markt durchsetzen. Deshalb bleibt es eine ständige Herausforderung, die Betätigungsfelder der Stiftung immer wieder neu zu identifizieren und diese angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen auf Schwerpunkte zu konzentrieren.
Richtig ist auch die in den beiden Berichten herausgestellte Forderung - auch das ist angesprochen worden -, Synergien mit anderen Einrichtungen noch stärker als bisher zu nutzen und Dopplungen zu vermeiden. Früher ging man davon aus, dass Innovationen in einer linearen Kette entstehen: Grundlagenforschung, angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Marktdurchdringung. Mittlerweile hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass dieses Modell zu simpel ist und vielfältige Rückkopplungen zwischen den einzelnen Phasen bestehen. Umso wichtiger ist es, die Abläufe von Transferprozessen zu durchleuchten und kritisch zu hinterfragen, wie dies in der Studie im Auftrag der Innovationsstiftung geschehen ist.
Ich teile dabei die kritischen Anmerkungen im Regierungsbericht, was die Validität der Untersuchung angeht, ausdrücklich. Ich hatte damit auch meine Schwierigkeiten.
Aber bei allen Vorbehalten ist eines klar: Die Potenziale des Technologietransfers sind in Schleswig-Holstein noch nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir einen Prozess einleiten, der gemeinsam mit allen beteiligten Hochschulen und Institutionen und gemeinsam mit der Wirtschaft zu optimierten Verfahren führt. Ich denke, wir werden im Ausschuss noch darüber zu diskutieren haben, wie eine zukünftige Struktur der Förderung hier in Schleswig-Holstein auszusehen hat.
Wichtig bei diesem optimierten Verfahren ist sicher auch die bundesweite Koordination von Forschungsaktivitäten. Wir haben das Thema der High-Tech-Strategie nun gerade am Mittwoch auf der Tagesordnung gehabt. Das hat auch eine aktuelle Studie der Bosten Consulting Group ergeben. Natürlich geht es diesem Parlament darum, Schleswig-Holstein, den Standort Schleswig-Holstein zu
stärken. Wir dürfen uns aber nicht der Gefahr hingeben, uns im kleinteiligen Wettbewerb der Länder, der in erster Linie ein Wettbewerb um Subventionen ist, zulasten internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren.
Auch ich möchte mich abschließend noch einmal ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Innovationsstiftung bedanken - sie haben jetzt einige turbulente Jahre hinter sich - auch nicht ganz problemlos für diejenigen, die dort gearbeitet haben und dort jetzt immer noch arbeiten -, denn wir brauchen die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um unsere Vorstellungen, unsere politischen Vorstellungen von der Zukunft Schleswig-Holsteins umzusetzen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Sönnichsen hat schon alles Wichtige gesagt und wir teilen seine Auffassung. Wir kommen natürlich gern dem Anliegen und auch zumindest der Eingangsargumentation der FDP nach und nehmen einen Großteil der Fragen zu einem gesonderten Bericht zu den Ausgliederungen aus dem Haushalt in unseren Antrag auf.
Wir sind der Auffassung, dass diese Sammlung und die Beantwortung der Fragen in erster Linie eine Arbeitsleistung ist, die von der Landesregierung zu leisten ist und auch zu leisten wäre, wenn der Auftrag an den Landesrechnungshof ginge. Von daher ist der Adressat natürlich in unserem Antrag ein anderer. Die Bewertung, inwieweit dabei Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit gewährleistet sind, wollen wir dann aber schon dem Parlament überlassen. Die Fragen, die schon ein negatives Ergebnis unterstellen - Sie haben vorhin viel in Konjunktiven geredet, Herr Kollege Kubicki -, können von uns natürlich nicht akzeptiert werden. Das wird Sie auch nicht überraschen. Das heißt nicht, dass der Landesrechnungshof seine Einschätzung nicht formulieren könnte. Wir werden sicherlich den Bericht im Finanzausschuss beraten. Wir haben einen Unterausschuss für Beteiligungen, wo auch sehr detailliert einzelne Punkte beraten werden können, die Ihnen möglicherweise in den Wirtschaftsplänen und den Unterlagen, die uns vorliegen, fehlen.
Insofern denke ich, dass unser Antrag dem grundsätzlichen Anliegen, dem wir folgen, gerecht wird. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass wir für die Vorarbeiten zu Ihrer Haushaltsrede im Dezember den Landesrechnungshof nicht bemühen müssen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben uns über den im Antrag der Grünen genannten Termin für diesen Bericht etwas gewundert. Für den einen Teil kommt er zu spät, nämlich für das, was wir im Dezember für die Strukturen 2006 mit der Verabschiedung des Haushalts beschlossen haben. Für den anderen Teil, nämlich für die EU-Förderung, kommt er zu früh. Denn zurzeit kann noch niemand sagen, wie die Struktur der neuen Förderung aussehen wird und welche Mittel nach Schleswig-Holstein fließen. Ich denke, wir werden uns im Ausschuss darüber von Zeit zu Zeit informieren lassen.
Von daher bleibt der Sinn des Antrages auch nach den Erläuterungen, die nun gekommen sind, etwas im Dunkeln. Aber wir nehmen natürlich gern die Gelegenheit wahr, noch einmal grundsätzlich die Bedeutung von FRAU & BERUF herauszustellen, wie es auch schon die Vorrednerinnen getan haben.
Seit Einrichtung der Beratungsstellen - das ist schon gesagt worden - hat sich am grundsätzlichen Rahmen, aus dem sich damals die Notwendigkeit spezieller Angebote für Frauen ergeben hat, wenig geändert. Das kann man - und muss man vermutlich - beklagen, es zeigt aber, dass dieses Angebot nach wie vor nötig ist.
Dabei geht der Auftrag der Beratungsstellen folgerichtig über die Einzelberatung von Frauen hinaus. Sicherlich ist es wichtig, den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen effektiv und bedarfsgerecht zu organisieren. Das Ziel unseres politischen Strebens muss aber darin bestehen - und das findet sich in den Schwerpunkten von FRAU & BERUF wieder -, die wirtschaftlichen und familienpolitischen Infrastrukturen langfristig so zu organisieren, dass Qualifizierungsdefizite bei Frauen in diesem Maße gar nicht erst entstehen können. Der Katalog ist be