Im Falle der 4 Elements Challenge musste das Bundesnaturschutzgesetz bemüht werden, um die vorher vom Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck erlaubte Geschwindigkeit auf ein erträgliches Maß zum Schutz der Schweinswale - in einem FFH-Gebiet - zu reduzieren. Diese unklaren Rechtsgrundlagen - das stelle ich jetzt einmal in den Vordergrund - zeigen für mich deutlich, dass ein gemeinsames
Vorgehen an der gesamten Ostseeküste notwendig ist, um die Interessen der Sportbootfahrer, der Anwohner und der Touristen mit denen des Artenschutzes besser vereinbaren zu können.
Der Antrag der Grünen bedarf diesbezüglich noch in vielen Punkten der Konkretisierung. Nichtsdestotrotz ist er als Vorstoß, um zu klaren Rechtsgrundlagen zu kommen, ohne Zweifel notwendig. Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu und hoffen, dass wir noch einmal darüber ins Gespräch kommen können.
Für die Fraktion der FDP hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss nicht von meinem Boot erzählen, weil einige schon mitgefahren sind und sich angehört haben, wie schön leise es ist. Frau Kollegin Redmann, im Übrigen wohne ich auch an der Küste und kann Ihnen sagen, dass die Motorengeräusche von mittelschnell laufenden Dieselmotoren, die von Frachtern, deutlich lauter sind als die von privat genutzten Sportbooten.
Die FDP wird dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen, weil er aus unserer Sicht überflüssig und teilweise sogar unsinnig ist. Er ist überflüssig, weil wir keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung an der Ostseeküste brauchen. Darüber hinaus ist er - wie beim Kollegen Matthiessen nicht unüblich - kognitiv suboptimiert. Aus dem Antrag ist noch nicht einmal erkennbar, ab welcher Geschwindigkeit ein Wasserfahrzeug als sehr schnell fahrend gilt
oder was mit dem Begriff der Verkehrsberuhigung gemeint ist. Das reicht von einer Geschewindigkeitsbeschränkung bis zu einem absoluten Befahrensverbot als sozusagen ultimativer Verkehrsberuhigung.
rend ist. An der Nordsee ist er es anscheinend nicht; das muss wohl am Wind liegen. So wie der Antrag vorliegt, kann man ihn auch als potenzieller Befürworter des Anliegens nicht ernst nehmen und kann ihm nicht zustimmen, wenn man ernsthafte Politik betreiben will. Da wir das wollen, werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Kollege Matthiessen, dass Sie noch nicht auf der See waren und davon wenig verstehen, haben Sie in Ihrem Zwischenbeitrag gezeigt, als Sie erklärt haben, dass Sie schon einmal vom Schwall der schnell fahrenden Boote berührt wurden und ihnen ausweichen mussten. Gleiter machen aber keinen Schwall. Gerade dann, wenn sie schnell fahren, gibt es keinen Schwall. Den gibt es nur bei Verdrängern ab einer bestimmten Geschwindigkeit.
Außerdem sollten Sie Sozialdemokraten uns einmal erklären, wie das eigentlich überwacht werden soll.
- Herr Kollege Matthiessen, das Boot liegt noch im Wasser. Ich nehme Sie gern einmal mit hinaus, damit Sie sich das anhören können und nicht weiter solchen Unsinn verbreiten.
Unabhängig davon frage ich mich aber, wie Sie das eigentlich überwachen wollen. Wie viele Wasserschutzpolizeiboote wollen Sie da eigentlich hinterherschicken? Mit Radarplottern kann man das überhaupt nicht überwachen, weil man dafür eine gerade Linie braucht. Privatleute, die Sportboot fahren, fahren aber in aller Regel keine gerade Linie. Insofern könnten Sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung gar nicht überwachen.
Die zweite Frage ist, wie wir eigentlich das Problem lösen wollen, dass wir außerhalb der Dreimeilenzone überhaupt keine Regelungskompetenz haben. Ab Kiel Leuchtturm, Herr Matthiessen, würde ich Ihnen die lange Nase zeigen und sagen: Sie können mich mal. - Der Hebel geht auf den Tisch, damit ich endlich nach Dänemark komme, einem tollen Land, in dem man die Freiheit wirklich noch genießen kann.
(Beifall bei der FDP sowie der Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU], Holger Astrup [SPD] und Lars Harms [SSW])
Ich stimme Ihnen darin zu, dass wir uns überlegen müssen, ob wir Sportveranstaltungen oder andere Veranstaltungen mit erheblichem Publikumsver
kehr wie die Rennbootveranstaltungen wollen und, wenn wir sie wollen, in welchem Rahmen wir sie zulassen wollen, das heißt, welche Begrenzungen eingeführt werden müssen.
Herr Kollege Matthiessen, auch da kann ich Ihnen sagen, dass die Europäische Union hier schon sehr viel weiter ist. Seit 2005 dürfen keine neuen Sportboote mehr gebaut werden, die eine bestimmte Dezibelzahl überschreiten. Frau Redmann, insofern haben Sie das Problem nicht mehr.
Das mache ich gern. Es tut mir wirklich leid. Sie sollten nur zu Dingen reden, von denen Sie etwas verstehen, und zwar möglicherweise auch aus eigener Erfahrung. Sie sollten nicht über Dinge reden, von denen Sie nichts verstehen.
Herr Kollege Kubicki, glauben Sie mir, dass ich trotz meiner dargestellten kognitiven Begrenztheit so schlau war, mich bei der Wasserschutzpolizei nach der Methodik von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überwachungssystemen auf See zu erkundigen? Die Antwort dort war, dass dies keine Probleme mache.
- Das kann ich mir deshalb nicht vorstellen, weil Ihnen diese Auskunft gar nicht gegeben worden sein kann. Es macht in der Kieler Förde, in der Flensburger Förde oder in der Eckernförder Bucht keine Probleme. Es macht dort keine Probleme, wo Sie etwas von Land aus abgreifen können oder wo Boote herfahren können. Ich sage Ihnen aber: Versuchen Sie einmal, hinter einem Schlauboot hinterherzufahren, das mit 60 kn fährt. Sie haben bei der Wasserschutzpolizei kein Boot, das in der Lage wäre, diesem zu folgen.
Ich sage noch einmal: Ich gebe Ihnen recht, das, worüber wir uns unterhalten müssen und was wir regeln müssen, ist die Frage, ob wir in küstennahen Gewässern Rennen zulassen wollen. Wir müssen uns darüber unterhalten, ob wir auf dem Wasser etwas haben wollen, was wir als Race to
Dubai im Rennsport haben. Wir müssen sagen, ob wir das auf dem Wasser haben wollen oder nicht. Ich kann Ihnen aber sagen: Überall dort, wo die ortsansässigen Gemeinden oder Kommunen das nicht mehr wollten, dort hat es auch nicht stattgefunden. In Kiel hat es ein Rennen gegeben. Danach hat man gesagt: Wir wollen das nicht mehr. Ende der Durchsage. In Lübeck hat es ein Rennen gegeben. In Travemünde sagte man, das wolle man nicht mehr. Ende der Durchsage. Glauben Sie doch nicht, dass Sie solche Veranstaltungen gegen den Willen der Bevölkerung durchführen können.
In aller Bescheidenheit sage ich auch zugunsten der Sozialdemokraten: Ich höre von dem Kollegen Stegner immer wieder gern, dass er ein vehementer Bekämpfer der CO2-Emissionen ist. Herr Stegner, mein Boot stößt selbst bei 40 kn weniger CO2 aus als Ihr Bus, mit dem Sie gerade Wahlkampf machen.
Vielleicht sollten Sie einmal darüber nachdenken, wie ehrlich und aufrichtig Ihre Argumentation ist, wenn Sie dauernd versuchen, den Menschen an der Küste, von denen wir über 100.000 haben, die Lebensfreude zu nehmen. Alle Freizeitskipper fahren zu ihrem Vergnügen Boot. Ich kann mir keine Gesellschaft vorstellen, in der Sie eine Mehrheit dafür bekommen, den Menschen die Freude zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Grünen hat in seiner Zielsetzung vordergründig durchaus sinnvolle Ansätze, um Mensch und Natur vor schnell fahrenden Wasserfahrzeugen und den daraus resultierenden Lärmemissionen zu schützen. Zugegeben, an einigen Stellen entlang der Ostseeküste entbrennen immer wieder Diskussionen darüber, ob Powerboot-Rennen in Küstennähe stattfinden sollen. Bürgerinitiativen fordern für bestimmte Küstenabschnitte Geschwindigkeitsbegrenzungen, da man sich von schnell fahrenden Wasserfahrzeugen belästigt fühlt.
Der Antrag der Grünen zielt darauf ab, dass eine generelle Verkehrsberuhigung an der schleswigholsteinischen Ostseeküste für Wasserfahrzeuge geschaffen werden soll. Im ersten Absatz des Antrags ist von schnell fahrenden Wasserfahrzeugen die Rede, ohne dass auf diese Fahrzeuge näher eingegangen wird. Der Antrag schweigt sich auch aus über die Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzung. In der Begründung wiederum ist nur von Speedbooten die Rede. Was also gemeint ist und welche konkreten Forderungen die Grünen aufstellen wollen, ist nicht ersichtlich.
Da ist es natürlich auch für wohlmeinende Menschen schwer, sich für oder gegen einen Antrag auszusprechen.
Die schleswig-holsteinische Ostseeküste ist aber auch kein gesetzloser Raum. Was die Straßenverkehrsordnung an Land ist, ist die Seeschifffahrtstraßen-Ordnung auf dem Wasser. Das heißt, auch entlang der Ostseeküste gibt es Befahrensregelungen, und an genau festgelegten Abschnitten gibt es bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen. Darüber hinaus gilt nach § 26 Abs. 4 der Verordnung, verkürzt gesagt, dass Fahrzeuge und Wassermotorräder vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h nicht überschreiten dürfen. Da es an speziell ausgewiesenen Bereichen entlang der Ostseeküste bereits Höchstgeschwindigkeitsgrenzen gibt, wird deutlich, dass man durchaus die Möglichkeit hat, Einzellösungen herbeizuführen. Diese Möglichkeit zu nutzen, wäre nach unserer Auffassung der gangbarere Weg als eine landesweite pauschale Regelung.
Bevor wir also für die gesamte Ostseeküste eine Geschwindigkeitsbegrenzung erlassen, wie es die Grünen in ihrem Antrag formulieren, sollten wir die Möglichkeiten ausschöpfen, die wir haben.
Aus Sicht des SSW gilt dies insbesondere für sensible Lebensräume, die bereits als Naturschutz- oder als NATURA-2000-Gebiete ausgewiesen sind. Derartige Regeln haben wir auch für den Nationalpark Wattenmeer, für den es klare Befahrensregelungen gibt.
Die Lärmemissionen durch hoch motorisierte Wasserfahrzeuge können sicherlich zu Problemen führen. Wir müssen jedoch sehen, inwieweit es sich hierbei um Einzelphänomene handelt. Auf jeden Fall sollte über Lärmschutzverordnungen angestrebt werden, die Quelle zu minimieren. Speed
boot-Rennen sind daher als Veranstaltungen dem Einzelfall nach zu behandeln. Was weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen angeht, so stelle ich fest, dass der Bereich der Ostsee, die Schlei, die Kieler Förde, das Gewässer bei Heiligenhafen, das Fehmarnsund-Fahrwasser, die Neustädter Bucht, die Trave und der Nord-Ostsee-Kanal als angrenzende Gewässer verkehrsberuhigt sind. Hier gibt es schon Regelungen, sodass weitere pauschale Regelungen, wie sie die Grünen fordern, eigentlich nicht angebracht sind.
Aus Sicht des SSW wäre eine Behandlung des Themas im Ausschuss angebracht gewesen, um zu erfahren, ob man im konkreten Einzelfall vielleicht noch weitere Regelungen erlassen sollte. Das ist aber derzeit - wie wir ja wissen - nicht möglich, und deshalb werden wir den Antrag ablehnen, weil wir pauschale Regelungen für nicht angemessen ansehen. Einzelfallregelungen sind in Ordnung. Einzelne Regelungen mit richtiger Begründung sind okay. Pauschale Begründungen lehnen wir ab.
(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der CDU sowie der Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Wolfgang Kubicki [FDP])