Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können es fast täglich in der Presse lesen. Ich kenne kein Thema der Landespolitik, das die Zeitungen über Wochen und Monate derart über Bewegungen vor Ort füllt. Dabei bin ich schon ein paar Jahre in der Politik tätig. Landauf, landab wird über die Neugestaltung der kommunalen Verwaltungsstrukturen diskutiert. In allen Teilen des Landes verhandeln Ämter und Gemeinden darüber, unter welchen Rahmenbedingungen und in welcher Form Verwaltungen zusammengelegt werden können, damit die Kräfte gebündelt werden können. Die von der Landesregierung initiierte Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich gewinnt täglich an Dynamik. Ich freue mich sehr über diese Entwicklung, vor allem da ich immer wieder höre, das sei nicht zu machen. Mit dem vorliegenden Entwurf ei
nes ersten Verwaltungsstrukturreformgesetzes will die Landesregierung die aktuellen Bemühungen der Kommunen um freiwillige Zusammenschlüsse unterstützen.
Der Name des Entwurfs lässt bereits erkennen, dass dieses Gesetz die Verwaltungsstrukturreform nicht endgültig regeln wird. Der Entwurf enthält im Wesentlichen solche Bestimmungen, mit denen die Rahmenbedingungen für die aktuellen Fusionsbemühungen der Gemeinden und Ämter verbessert werden sollen. Im weiteren Verlauf der Verwaltungsstrukturreform wird es weitere Regelungserfordernisse - insbesondere im Bereich der Ämterverfassung - geben. Wenn sich der Änderungsparagraph hinreichend konkretisiert hat, wird die Landesregierung die abschließenden Regelungen in dem zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz zusammenfassen und dem Landtag zur Entscheidung vorlegen.
Lassen Sie mich im Folgenden auf die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs eingehen. In der Präambel zum Gesetzentwurf wird verbindlich dargestellt, dass die Verwaltungseinheiten im kreisangehörigen Bereich künftig mindestens 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner betreuen werden. Diese Vorgabe ist nach meiner Überzeugung von zentraler Bedeutung. Nur auf dieser klaren Basis ist es den Gemeinden und Ämtern möglich, im Rahmen der Reform aktiv und verantwortlich mitzugestalten. Ich möchte vor diesem Hintergrund übrigens dringend davon abraten, die genannte Mindesteinwohnergrenze, die übrigens auch vom Landesrechnungshof in einer umfangreichen Untersuchung der kommunalen Verwaltungsstrukturen als zutreffend bestätigt worden ist, in Frage zu stellen. Eine solche Diskussion würde den bisherigen Verhandlungen der Kommunen die Basis entziehen und den Reformprozess nachhaltig beeinträchtigen. Ich freue mich, dass die gesamte Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auch in dieser Sache mit einer Stimme sprechen. Wir reden dabei vom gegenwärtigen Aufgabenkatalog. Fachleute sagen, 6.000 Einwohner seien eine Mindestgröße, 8.000 Einwohner wären optimal. Im Koalitionsvertrag heißt es grundsätzlich 8.000 bis 9.000 Einwohner. Ich finde, wir haben eine sehr pragmatische Lösung gewählt.
Diese Lösung lautet: Wir wollen das Know-how verbessern. Wir wollen Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, wir wollen längere Öffnungszeiten ermöglichen und wir wollen Einspareffekte verbinden. Diejenigen, die dagegen noch ankämpfen, verkennen, dass die Menschen viel weiter sind. Ich habe vorhin in der Mittagspause einen Abgeordneten
getroffen - ich sage nicht, wen. Er hat mir gesagt, er habe kürzlich Vertreter seines Kreises bei sich gehabt, die schon weiter gewesen wären als er selbst. Er habe die Fahne jetzt auch eingerollt. Das finde ich prima. Ich glaube, es ist ganz gewiss so, dass man sagen kann, die Dinge sind auf einem vernünftigen Weg.
Wir wollen diese Kreisgrenzen überschreitenden Kooperationen auch erleichtern, indem wir die bisher geltenden Beschränkungen aufheben, wonach ein Amt nur aus Gemeinden eines Kreises bestehen darf. Damit können dort, wo es aufgrund der tatsächlichen Verflechtungsbeziehungen sinnvoll ist, Verwaltungszusammenschlüsse auch kreisübergreifend erfolgen, ohne dass es zugleich auf Kreisebene eines aufwendigen Gebietsänderungsverfahrens bedarf.
Dieser Entwurf enthält ferner eine Schutzvorschrift für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bei der Zusammenlegung der Verwaltungen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister derjenigen Gemeinden, die ihre Verwaltungen im Zuge eines Verwaltungszusammenschlusses aufgeben, können bis zum Ablauf ihrer Wahlzeit im Amt bleiben. Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist mit Zustimmung der kommunalen Aufsichtsbehörde möglich. Mit dieser Schutzvorschrift ist ein wesentliches Hemmnis für die Verhandlungen zwischen Gemeinden und Ämtern abgebaut worden. Vorgesehen ist auch eine klare Regelung über die Hauptamtlichkeit beziehungsweise Ehrenamtlichkeit - von Städten und Gemeinden. Künftig soll der einfache Grundsatz gelten: Kommunen ohne eigene Verwaltung haben einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Kommunen mit einer eigenen Verwaltung werden von einem hauptamtlichen Bürgermeister geleitet. Es wird danach künftig nicht mehr möglich sein, dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister zugleich Verwaltungschef ist. Aber auch der umgekehrte Fall ist ausgeschlossen. Insofern ist das ein vernünftiger und klarer Weg.
Der Entwurf enthält schließlich für die Zeit der Verwaltungsstrukturreform einen Zustimmungsvorbehalt für die Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin in Gemeinden mit weniger als 8.000 Einwohnern, für die Einführung einer hauptamtlichen Amtsverfassung und für die Bestellung von leitenden Verwaltungsbeamtinnen und Ver
waltungsbeamten. Mit dieser Übergangsregelung soll verhindert werden, dass Kommunen Stellenausschreibungen nutzen, die im Zuge der Verwaltungsstrukturreform entfallen oder nicht mehr gebraucht werden. Auf diese Weise kann im Interesse der Kommunen eine reibungslose Umsetzung ermöglicht werden. Außerdem wird vermieden, dass zulasten der kommunalen Finanzen mal eben Dorfschäfchen ins Trockene gebracht werden. Ich rede hier von den wenigen schwarzen Schafen; das meine ich nicht parteipolitisch.
Schließlich enthält der Gesetzentwurf eine Ergänzung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holsteins. Ein neu aufgenommener Paragraph regelt die Einrichtung von Übergangspersonalräten und die Weitergeltung von Dienstvereinbarungen bei der Neubildung von Dienststellen. So wird vermieden, dass bei Behörden- und Körperschaftsumbildungen Zeiten entstehen, in denen die Mitbestimmung nicht stattfinden kann.
Neben der Verwaltungsstrukturreform stehen auch die Anhebung der Einwohnergrenze für die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter sowie der Wegfall verschiedener Genehmigungserfordernisse im kommunalen Haushaltsrecht in diesem Entwurf. Ich glaube, Sie können aus den Ausführungen entnehmen, dass der vorliegende Gesetzentwurf wichtige Regelungen zur Unterstützung des aktuellen Reformprozesses enthält. Ich freue mich, das es möglich war, den Entwurf noch in diesem Jahr in Erster Lesung zu beraten. Wenn mir gelegentlich vorgeworfen wird, das Tempo der Umsetzung der Regierungsvorhaben sei zu schnell, dann finde ich, dass es schlimmere Vorwürfe und auch schlimmere Vorhaben gibt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn das weitere parlamentarische Verfahren nicht nur wie gewohnt sorgfältig, sondern zugleich auch zügig durchgeführt werden könnte, damit die inzwischen sehr zahlreichen reformbereiten Kommunen möglichst zeitnah durch die dargestellten gesetzlichen Regelungen in ihren Fusionsbestrebungen unterstützt werden. Ermutigt hat mich hinsichtlich der Reformbereitschaft der freiwillige Beschluss der Städte Rendsburg und Büdelsdorf zu einer gemeinsamen Verwaltung. Das ist ein hoffnungsvolles Signal für andere Kommunen. Ich kann nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, das ist vernünftiger Umgang mit öffentlichen Ressourcen!
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Worte zu dem Konzept von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen, das in der letzten Woche vorgelegt wurde. Lieber Herr Kollege Hentschel, Ihr Konzept klingt beim ersten Lesen vielleicht logisch, aber es ist doch am Reißbrett entworfen und es geht an den kommunalen Realitäten vorbei. Die Landesregierung arbeitet nicht am grünen Tisch, sondern sie erarbeitet mit den Menschen vor Ort das Machbare. Dabei hilft es durchaus, wenn man einer Volkspartei angehört, die in den Kommunen auch eine breite Verantwortung hat.
Damit bin ich wieder beim Thema. Das ist ein wesentlicher Punkt. All die technischen Betrachtungen darüber, was man alles tun könnte, müsste und sollte, verkennen, dass man das gemeinsam mit den Menschen machen muss. Ich sage aber auch: Diejenigen, die die Debatte seit 20 Jahren führen und es gewohnt waren, dass dabei nie etwas heraus kam, sollten sich daran gewöhnen, dass das dieses Mal anders ist. Ich will auch deutlich sagen: Wenn wir es mit dieser großen Mehrheit in diesem Parlament nicht schaffen, etwas umzusetzen, über das seit Jahrzehnten diskutiert worden ist, dann wäre das ein Armutszeugnis für die parlamentarische Demokratie.
Weil mir immer der Vorwurf gemacht wird, die Reihenfolge sei falsch, will ich deutlich sagen: Ich setze darauf, dass das, was der Kollege Wiegard mit dem Herrn Staatssekretär Schlie gemeinsam erarbeitet, eine der wichtigen Voraussetzungen dafür sein wird, dass wir diesen Schritt gehen können, nämlich auf allen Ebenen zu Veränderungen zu kommen.
Der Herr Ministerpräsident hat sich gelegentlich Kritik anhören müssen, weil er auch einen Satz verwendet hat, von dem ich zugeben muss, dass er von mir stammt. Er sagte, wir machen die Politik nicht für Verbandsfunktionäre, sondern wir machen für Bürgerinnen und Bürger dieses Landes Politik. Dazu stehe ich nachdrücklich. Die bezahlen das nämlich, was wir tun. In einer Zeit, in der wir Sozialreformen machen und den Menschen schwierige Veränderungen zumuten, müssen wir die Verwaltung auch reformieren. Im öffentlichen Dienst geht das nämlich nicht mit Existenzgefährdung einher, sondern allenfalls damit, dass man seinen Arbeitsplatz ändern muss. Ich sehe das insgesamt, was den Widerstand angeht, sportlich. Ich möchte deshalb nicht mit Goethe, sondern mit Steffi Graf schließen:
- Ich wollte Ihnen ein bisschen entgegenkommen. Jedes Problem, das man bewältigt, bringt einen in der Zukunft weiter. So sehe ich das auch. Ich bitte um ihre Unterstützung.
Ich danke dem Herrn Innenminister. - Für die CDU-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Wilfried Wengler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem 27. April dieses Jahres ist diese Koalitionsregierung im Amt. Sie hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige Modernisierung und Verschlankung der öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen zu erreichen.
Die Notwendigkeit einer umfassenden Verwaltungsstrukturreform ist seit langem bekannt und in vorangegangenen Legislaturperioden bereits breit diskutiert worden.
Der Abschlussbericht der Enquetekommission zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung liegt seit 1994 auf dem Tisch. Auf 200 Seiten wurden konkrete Vorschläge zur Aufgabenreduzierung, Privatisierung und Verwaltungsstrukturreform aufgezeigt. 1996 legten CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils eigene Konzepte zum Thema „Entbürokratisierung, Verwaltungsstrukturreform und Aufgabenabbau“ vor. Im Grunde waren bereits zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen geschaffen, um einen effizienten und schlanken Aufbau der Verwaltungen in Schleswig-Holstein zu schaffen.
Heute, fast ein Jahrzehnt später, aber nur siebeneinhalb Monate nach der Regierungsübernahme, sprechen wir über den ersten konkreten Gesetzentwurf. Das, meine Damen und Herren, zeigt die Entschlossenheit dieser Regierung, trotz aller Kritik von verschiedenen Seiten, mag sie berechtigt oder unberechtigt sein, das Thema einer überfälligen Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein nicht nur anzustoßen, sondern auch umzusetzen!
Die CDU-Fraktion wird die Landesregierung auf dem Weg zu einer umfassenden Verwaltungsreform auf allen Ebenen kritisch begleiten und unterstüt
zen. Das gilt insbesondere in der Verfolgung der Prämisse, die Verwaltung professioneller, bürgernäher und wirtschaftlicher zu gestalten. Hieran werden wir alle Maßahmen messen.
Daher streben wir auch eine Verwaltungsreform, aber keine Gebietsreform an. Das gilt sowohl für die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte als auch den kreisangehörigen Bereich. Insbesondere die kleinteilige Gebietsstruktur im kreisangehörigen Bereich ist die Grundlage für die unersetzbare ehrenamtliche Tätigkeit der Kommunalpolitiker. Sie ist für die CDU eine unabdingbare Voraussetzung für die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit den Belangen ihrer Kommune.
Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, die Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten im kreisangehörigen Bereich im Interesse einer weiteren Professionalisierung und einer Kostenreduzierung deutlich zu verringern, wird von der CDU in vollem Umfang unterstützt. Bei einer umfassenden Verlagerung von Aufgaben vom Land auf die kommunalen Verwaltungsregionen und die Kommunen des kreisangehörigen Bereiches sowie bei der angestrebten Aufgabenverlagerung von den Kreisen auf den kreisangehörigen Bereich kann auf eine Neuordnung der Verwaltungsstrukturen nicht verzichtet werden. Aber auch bei der innerkommunalen Funktionalreform muss der Grundsatz des Kostenausgleichs gelten. Die CDU begrüßt ausdrücklich, dass landesweit bereits die weit überwiegende Mehrheit der Kommunen über Fusionen, Gemeinschaften oder Kooperationen ihrer Verwaltungen verhandelt haben, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Zielsetzung der Landesregierung, im kreisangehörigen Bereich Verwaltungen zu bilden, die mindestens 8.000 Einwohner betreuen, wird von der CDU-Fraktion unterstützt. Wir gehen daher konform mit der Äußerung des Innenministers in seinem Ende November vorgestellten Papier „Schleswig-Holstein - Ein starker Partner im Norden Deutschlands“. Ich zitiere:
„Beim zweiten Teil der Reform - der Zusammenlegung der Verwaltungen von Ämtern und Gemeinden - gilt grundsätzlich: Die jeweiligen Verwaltungseinheiten sollen zukünftig mindestens 8.000 Einwohner betreuen.“
Es ist jedoch in jedem Fall sicherzustellen, dass diese neuen Verwaltungen wirtschaftlich, professionell und bürgernah arbeiten. Kernforderung ist hier die
Senkung der Verwaltungskosten. Die CDUFraktion fordert daher die Landesregierung auf, die Einsparpotenziale nachvollziehbar zu beziffern.
Wenn man die Verwaltungslandschaft nüchtern analysiert, muss man zwangsläufig zu der Schlussfolgerung kommen, dass es vereinzelt Ausnahmen geben wird. Die Insel Helgoland ist hierfür ein plakatives Beispiel. Es kann nicht in jedem Fall ein starres Festhalten an den gesetzten Grenzen geben. Einzelfallentscheidungen müssen möglich sein, wenn Wirtschaftlichkeit und Bürgernähe nicht anders zu erreichen sind.
Nicht jede „Inselverwaltung“, die alle zukünftig geltenden Kriterien von Wirtschaftlichkeit, Professionalität und Bürgernähe erfüllt, ist nur von Wasser umgeben.
Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Neuorganisation der kommunalen Verwaltungsstrukturen auf der Grundlage der von der Landesregierung beschlossenen Leitlinien durch freiwillige Entscheidungen herbeigeführt wird. Die endgültige Neuordnung der Ämter wird im Jahr 2007 vollzogen.
Die Ergebnisse der Aufgabenkritik und Vorschläge zur Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene werden zum Ende dieses Jahres vorliegen. Diese Ergebnisse können daher mit der erforderlichen Gründlichkeit und Sorgfalt in die endgültigen Entscheidungen zur Verwaltungsstrukturreform einbezogen werden, während bereits jetzt die Voraussetzungen für die zukünftigen Aufgabenübertragungen geschaffen werden. Das heute vorgelegte Gesetz regelt vorläufig die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung dieser gemeinsamen Verwaltungen. Es ist notwendig, um die aktuellen Bemühungen der Kommunen um freiwillige Zusammenschlüsse der Verwaltungen zielführend zu unterstützen.
Als CDU-Fraktion wollen wir den gesamten Prozess kritisch und am Ergebnis orientiert begleiten. Das gilt auch für den vorgelegten Gesetzentwurf. Gestatten Sie mir hier eine Anmerkung im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten und die damit verbundenen Einwohnergrenzen. Das Gesetz sieht eine „Schonfrist“ bis zum Jahr 2007 vor. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die infrage kommenden Kommunen schon heute in der Lage sind, schlüssige und für die Betroffenen durchaus tragbare Konzepte für eine sinnvolle Umsetzung der Neuregelung vorzulegen. Auch dies gilt