Wilfried Wengler

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Tagesordnungspunkt 30 haben wir uns in den Fraktionsarbeitskreisen und im Innenund Rechtsausschuss intensiv beschäftigt. Ich brauche nicht noch einmal auf den Inhalt einzugehen, denn Frau Birk hat das freundlicherweise schon getan.
Im Rahmen der Beratungen ist noch einmal klar geworden, dass der im Antrag bezeichnete Personenkreis, für den über eine Bundesratsinitiative eine Fristverlängerung erwirkt werden soll, seit Ende August 2007 bereits allen anderen Arbeitsuchenden in Deutschland gleichgestellt ist. Außerdem weist § 104 a bereits erhebliche Ermessensspielräume für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen von Einzelfallbetrachtungen aus.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Härtefallregelungen für zum Beispiel Auszubildende, Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Erwerbsunfähige, die zunächst ausgeschöpft werden können. Alle diese Möglichkeiten werden vom Innenministerium bereits genutzt, wie in der Anhörung zu erfahren war. Im Übrigen räumt der Vertreter des Innenministeriums einer derartigen Bundesratsinitiative kaum eine Chance ein und empfiehlt das Verfahren, das das Innenministerium bisher schon praktiziert. Insofern halte ich es für richtig, dass wir uns im Innen- und Rechtsausschuss für eine Entschließung ausgesprochen haben, die übrigens weitestgehend aus der Feder des von mir sehr geschätzten Kollegen Puls stammt. Daher werden wir bei der Ablehnung des Antrags der Grünen bleiben, denn diese Kompromisslösung steht offensichtlich nicht mehr zur Debatte.
Zum zweiten Antrag, um den es hier geht, möchte ich nur auf Folgendes hinweisen: Ausgangspunkt sind das vom UNHCR im letzten Jahr veröffentlichte Resettlementkonzept sowie der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Dezember 2008, 2.500 Flüchtlinge aus dem Irak auf dieser Basis aufzunehmen. Diese beiden Weichenstellungen sind zweifellos richtig und von Bedeutung. Die nun von den Grünen propagierte neue Flüchtlingspolitik dagegen erschöpft sich in einer wenig sorgfältigen
Adaption von Konzepten Dritter und einer ungeprüften Ausweitung von Kontingenten.
Die Einlassungen unseres Kollegen Matthiessen leider ist er nicht im Raum - zur niederdeutschen Kultur haben mich auf eine Anmerkung gebracht. In Position 2 dieser Resolution im Spiegelstrich 4 heißt es - ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren -:
Es muss eine Regelung über finanzielle Förderung der Kommunen durch das Land, den Bund oder die EU erstellt werden.
Wenn ich das richtig interpretiere, ist das ausgabenträchtig, und mich würde durchaus interessieren, was denn Frau Heinold zu dieser Ausgabe sagt, die hier in keiner Weise spezifiziert wurde.
Ich stehe deshalb auf dem Standpunkt, dass wir die Ergebnisse des gerade anlaufenden ResettlementProjekts abwarten sollten, um sie mit der gebotenen Sorgfalt bewerten und gegebenenfalls nachsteuern beziehungsweise das Projekt verlängern zu können. Das wäre allemal besser, als das Projekt bereits zu diesem Zeitpunkt durch überzogene Forderungen zu gefährden. Die CDU wird diesem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich dem Innenminister und seinen Mitarbeitern im Namen meiner Fraktion für die detaillierte und umfassende Beantwortung der Anfrage danken.
Sie gibt einen guten Überblick über die aktuelle Situation der Landesunterkünfte und deren zukünftige Entwicklung.
Ich habe gerade beim Zuhören, Frau Birk, gelernt, wie unterschiedlich man doch Papiere betrachten kann, denn ich werde zu einer anderen Schlussfolgerung kommen, Herr Hentschel, als Sie und Ihre Fraktion.
Einer Empfehlung des Landesrechnungshofs vom Februar 2008 folgend, hat die Landesregierung nach sorgfältiger Prüfung im April dieses Jahres beschlossen, eine der beiden Liegenschaften, die Liegenschaft „Vorwerk“ in Lübeck, zum Ende dieses Jahres zu schließen und nur noch die Liegenschaft „Haart“ in Neumünster weiterzuführen. Vor dem Hintergrund deutlich gesunkener Zugangszahlen aufzunehmender Personengruppen in den letzten Jahren und damit verbundenem deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Belegung ist dieser Schritt nur zu begrüßen, zumal mit einem Anstieg der Zugangszahlen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. Trotz erforderlicher Umbaumaßnahmen in Neumünster im Rahmen der Umorganisation ist nicht zuletzt auch wegen der wesentlich besseren Bausubstanz langfristig mit Kosteneinsparungen zu rechnen.
Schleswig-Holstein wird damit nach der Zusammenlegung der beiden bisherigen Standorte in Neumünster über eine Kapazität von 400 Unterbringungsplätzen verfügen. Hier bleibt allerdings noch die Frage zu klären, ob die Kapazität ausreichend sein wird, da laut Landesregierung zum 31. Dezember 2008 insgesamt 517 Personen in beiden Einrichtungen untergebracht waren.
Aus der Antwort der Landesregierung lässt sich darüber hinaus ein umfassendes Bild der Lebensumstände der untergebrachten Personen erkennen. So gibt es einen gesonderten Trakt für allein lebende Frauen. Die zur Verfügung stehenden Wohnflächen entsprechen den Empfehlungen des Beauftragten Schleswig-Holsteins für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.
Die schulpflichtigen Kinder werden anfangs in der Einrichtung selbst beschult, nach dem Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse können sie Regelschulen besuchen. Die Betreuungsverbände sorgen für eine Gemeinschaftsverpflegung mit Rücksicht auf religiöse Belange. Schulkinder werden auch außerhalb der geregelten Essenszeiten versorgt. Ebenso werden die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern berücksichtigt.
Verschiedene Freizeitangebote werden von den Betreuungsverbänden unterbreitet bis hin zum CaféTreff. Ebenso werden Deutschkurse abgehalten.
Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung werden ebenfalls angeboten.
Die ärztliche Versorgung ist geregelt mit gegebenenfalls notwendiger Sprachvermittlung - im erforderlichen Maße -.
Selbstverständlich werden die untergebrachten Personen während der Identifizierungs- und Anerkennungsverfahren beraten und begleitet. Erforderliche Informationen sind in verschiedenen Landessprachen und Dialekten verfügbar.
Abschließend bleibt mir nur festzustellen, dass alle Fragen der Grünen sorgfältig und umfassend beantwortet wurden. Ich habe daraus den Eindruck gewonnen, dass wir in Schleswig-Holstein bezüglich der Landesunterkünfte für Flüchtlinge gut aufgestellt sind. Aber wir werden im Innen- und Rechtsausschuss ausreichend Gelegenheit haben, die einzelnen Details zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag erscheint auf den ersten Blick ein sehr vernünftiger Beitrag zu einer hier schon häufig diskutierten Problematik in unserem Land zu sein, dem Asylwesen und der Migrationspolitik. Bei näherer Betrachtung ergibt sich jedoch ein für mich verwirrendes Bild. Ich will versuchen, dies anhand von Detailbetrachtungen zu verdeutlichen.
Ausgangspunkt sind offensichtlich das vom UNHCR im letzten Jahr veröffentlichte Resettlement-Konzept sowie der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Dezember des vergangenen Jahres, 2.500 Flüchtlinge aus dem Irak auf die
ser Basis aufzunehmen. Beschluss und Konzept dienen mir als Messlatte, den Antrag der Grünen zu betrachten.
Nach Definition des UNHCR steht der Begriff „Resettlement“ für die Auswahl und den Transfer verfolgter Personen aus einem Staat, in dem die Betroffenen Schutz gesucht haben, in einen anderen Staat, der ihrer Aufnahme als Flüchtlinge zugestimmt hat und in dem sie sich dauerhaft niederlassen können. Resettlement ist laut UNHCR-Statut eine von drei Dauerlösungen für Flüchtlinge neben der freiwilligen Rückkehr und der Eingliederung in neue staatliche Gemeinschaften.
Gemäß Absatz 2 des Antrags soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich für die Einhaltung bestimmter Bedingungen bei der Bundesregierung einzusetzen: Schutzbedürftigkeit soll das einzige Auswahlkriterium sein. Das UNHCR-Konzept beschränkt ausdrücklich den Personenkreis auf anerkannte und besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Dieser Personenkreis wurde vom UNHCR für 2006 weltweit auf lediglich 77.000 Personen geschätzt. Die aufnehmenden Kommunen sollen durch EU, Bund oder Land gefördert werden. Hier stellt sich die Frage, welcher Geldgeber in welchem Umfang den Grünen vorschwebt.
In Absatz 3 wird gefordert, dass Deutschland in einer ersten Phase jährlich mindestens 20.000 Flüchtlinge der oben angegebenen Kategorie aufnehmen soll, das heißt, etwa ein Viertel der vom UNHCR weltweit geschätzten Flüchtlinge beziehungsweise das Achtfache des von der Innenministerkonferenz beschlossenen Kontingents.
In der Begründung sprechen die Grünen im Zusammenhang mit zurzeit niedrigen Zahlen aufgenommener Flüchtlinge von einer „Festung Europa“. Meine sehr verehrten Damen und Herren der Grünen, eine derartig polemische Bezeichnung der Europäischen Union kann ich nur als geschmacklos zurückweisen, zumal Sie sie auch noch mit den erschütternden Schicksalen der Mittelmeerflüchtlinge verbinden. Die Grünen führen hier einen wahren Asyleintopf an, der den ohne Zweifel zu begrüßenden Beschluss der Innenministerkonferenz und das UNHCR-Konzept konterkariert.
Aus Sicht der CDU kann ich den Antrag in der vorliegenden unausgegorenen Form nur ablehnen. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir die Ergebnisse des gerade anlaufenden Resettlement-Projekts abwarten und nicht durch überzogene Forderungen gefährden sollten. Trotzdem bin ich bereit, die Ein
zelaspekte noch einmal im Innen- und Rechtsausschuss zu betrachten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf behandelt die Übernahme von Bestimmungen aus dem Gendiagnostikgesetz, das der Bundestag am 24. April dieses Jahres übrigens gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen hat. Es handelt sich dabei um Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes, die eins zu eins für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein Gültigkeit bekommen sollen.
Angesichts der Entwicklungen der Humangenomforschung hat sich für den Bundesgesetzgeber die Notwendigkeit ergeben, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuüben. Mit dem Bundesgesetz wird das Ziel verfolgt, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren.
Der vorgelegte Text des Gesetzentwurfs regelt ausschließlich den Bereich des öffentlichen Dienstes in unserem Bundesland. Er umfasst das Verbot genetischer Untersuchungen und Analysen sowie der Verwendung von Ergebnissen derartiger Untersuchungen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, das Verbot genetischer Untersuchungen und Analysen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, er reglementiert streng den Einsatz genetischer Untersuchungen und Analysen im Rahmen des Arbeitsschutzes und spricht ein arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot aus.
Insgesamt, so meine ich, sind hier durchaus bedeutsame Fragen im Hinblick auf die Möglichkeiten der Gendiagnostik und den öffentlichen Dienst angesprochen. Insofern halte ich eine vertiefte Erörterung im Innen- und Rechtsausschuss für sinnvoll und geboten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der tragische Wohnungsbrand in Lübeck im Februar dieses Jahres hat uns alle erschüttert, und unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. Trotz dieser Betroffenheit sollten wir uns aber sachlich und nüchtern mit den Fakten beschäftigen. Es ist sicher richtig, dass ein funktionsfähiger Brandmelder in dieser Wohnung vielleicht dazu beigetragen hätte, das Schlimmste zu verhüten. Ebenfalls ist richtig, dass der Landtag bereits im Dezember 2004 eine Änderung der damaligen Landesbauordnung beschlossen hat, die eine verpflichtende Nachrüstung aller Mietwohnungen mit Rauchmeldern bis zum 31. Dezember 2009 vorsah. Schon in der damaligen Debatte waren sich alle Abgeordneten darin einig, dass ein Einbau von Rauchmeldern in Wohnräumen sinnvoll ist und lebensrettend sein kann. Strittig waren lediglich das Verfahren, die Qualität der Geräte und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit.
Geregelt wurden durch die Gesetzesänderung allerdings lediglich das verpflichtende Verfahren und die Fristsetzung für den Einbau. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wurde nicht geregelt. Die Wohnungswirtschaft wies wiederholt auf die Problematik des ungehinderten Zugangs zu den Wohnungen und auf die erheblichen Wartungsaufwände hin. In den Anhörungen zur im vergangenen Dezember verabschiedeten Novelle der Landesbauordnung wurde erneut der Einbau von Brandmeldern thematisiert. Einen wesentlichen Raum nah
men in der mündlichen Anhörung dabei die Wartung und damit die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Geräte ein. In dieser Anhörung wurde ich betone - erstmals ein Konsens zwischen den Vertretern der Mieter und der Vermieter erzielt.
Dieser Konsens sah vor, dass die Vermieter beziehungsweise Eigentümer für die Erstausrüstung der Wohnungen mit Brandmeldern sowie deren Ersatzbeschaffung verantwortlich sind, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft jedoch in die Verantwortung der Mieter beziehungsweise der unmittelbaren Besitzer fallen. Der Vertreter des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen, dessen Mitglieder in Schleswig-Holstein immerhin circa 165.000 Wohnungen unterhalten, regte eine Fristverlängerung für den geordneten Einbau geeigneter Rauchmelder an. Dieser Fristverlängerung bei Beibehaltung der Ausrüstungspflicht stimmte die Vertreterin des Mieterbundes ausdrücklich zu. Die Ergebnisse dieser Anhörung flossen voll in die Novellierung der Landesbauordnung ein.
Dieser Landtag hat vor vier Monaten die Nachrüstung aller Mietwohnungen - nicht aller Wohnungen - mit Brandmeldern mit einer Fristsetzung bis zum 31. Dezember 2010 beschlossen. Frau Birk, ich glaube, das ist ein kleiner Unterschied.
Die Wohnungswirtschaft hat ihre Planung der Beschaffung und Ausrüstung auf diese Regelung ausgerichtet. Wir als Gesetzgeber sind gehalten, den Investoren Planungssicherheit zu gewährleisten. Auch angesichts des tragischen Vorfalls in Lübeck halte ich eine Verkürzung der Ausrüstungsfrist um fast 60 %, von heute an gerechnet, für nicht realisierbar. Wir sollten stattdessen in der heutigen Debatte den Appell an die Wohnungswirtschaft richten, die gesetzte Frist nicht vollständig zu nutzen und für eine schnellstmögliche Nachrüstung zu sorgen.
Zum Abschluss ein Wort an Sie, Frau Birk. Wir können Gesetze sicherlich mit einem Handstrich ändern. Die Planung, die Realisierung und die Verlässlichkeit sind etwas anderes.
Wir werden dieses Thema im Innen- und Rechtsausschuss sicherlich weiter diskutieren können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hentschel, Sie haben sich so schön über den „Zahlenfriedhof“ in dieser Umfrage beschwert, aber ich muss sagen, die Nennung der Zahlen in Ihrer Rede ging an die Grenze meiner intellektuellen Fähigkeiten - obwohl ich nicht behaupte, dass sie besonders groß sind. Aber ein Fazit habe ich aus Ihrer Rede gezogen: Unser Gemeinwesen in den Gemeinden und in den Ämtern funktioniert offenbar auch ohne die entsprechende Beteiligung der kleineren Parteien und insbesondere der Grünen. Ich glaube, bisher habe ich wenig Klagen in diese Richtung gehört.
Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung auf diese Große Anfrage ist mit ihren 1.036 Seiten inklusive Anhang sicherlich keine Nachttischlektüre. Sie bietet aber einen weitreichenden Überblick über den gegenwärtigen Stand der kommunalen Aufgabenverteilung. Den ganz überwiegenden Teil nehmen mit 1.016 von diesen 1.036 Seiten die Eigenauskünfte der Kommunen und Zweckverbände ein. Im Einzelnen geht es um die Aufgabenwahrnehmung der Ämter für die Gemeinden, um die von Kreisen auf Ämter und Gemeinde übertragenen Aufgaben sowie um die Zweckverbände.
So liefert uns die Antwort der Landesregierung beispielsweise die Information, dass in Schleswig-Holstein 21 Kommunen eine andere Verwaltung zur Durchführung ihrer kompletten Verwaltungsgeschäfte in Anspruch nehmen. Im Kern geht es hier also nicht zuletzt um die Frage, welche Form der Aufgabenwahrnehmung jeweils am besten unsere
Anforderungen an eine effektive, wirtschaftliche und bürgernahe Verwaltung erfüllt.
Dieser Frage müssen wir uns ganz konkret bei unseren aktuellen Überlegungen zur innerkommunalen Funktionalreform stellen. Denn im Zug der Verwaltungsstrukturreform auf Ebenen der Gemeinden und Ämter wurde die Zahl der Verwaltungen deutlich reduziert. Die Zahlen sind hier bereits erwähnt worden. Durch Zusammenschlüsse wurde die Verwaltungskraft der Ämter und amtsfreien Gemeinden verstärkt. Daher können sie nun möglicherweise Aufgaben übernehmen, die bisher auf Kreisebene angesiedelt sind.
Nach den aktuellen Überlegungen des Innenministeriums - ich erwähne hier die Unterrichtung 16/184 vom 17. Dezember 2008, den Gesetzentwurf zur innerkommunalen Funktionalreform - soll die Landesregierung dazu ermächtigt werden, die Aufgaben der unteren Bauaufsicht sowie weitere Aufgaben aus den Bereichen Verkehrsaufsicht und des Naturschutzes durch Rechtsverordnung auf die kreisangehörigen Verwaltungen zu übertragen. Soweit kleinere Verwaltungen nicht in der Lage sind, die zu übertragenden Kreisaufgaben wirtschaftlich und professionell wahrzunehmen, soll ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, durch aufgabenbezogene Kooperationen mit anderen Kommunen eine hinreichende Verwaltungskraft zu erreichen.
Die Aufgabenübertragung soll auf Antrag der Gemeinden und Ämter eines Kreises erfolgen, sobald diese Voraussetzungen dafür geschaffen haben. Die Übertragung der Aufgaben soll mittelfristig landesweit erfolgen. Da es bei den zu übertragenden Kreisaufgaben um fachlich anspruchsvolle und komplexe Sachverhalte geht, sollen diese Aufgaben nach der Entwurfsfassung für mindestens 20.000 Einwohner durch eine Verwaltung wahrgenommen werden.
Wir werden aber beispielsweise noch erörtern müssen, ob die Mindestgröße von 20.000 Einwohnern für die Aufgabenwahrnehmung durch eine Verwaltung ausreicht.
Im Vordergrund muss die Fähigkeit zur wirtschaftlichen und professionellen Aufgabenerledigung stehen. Auch über die Vorgabe, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen pauschal alle zehn in der Entwurfsfassung aufgelisteten Aufgaben übertragen werden müssen, werden wir uns noch gründlich Gedanken machen müssen.
Ich gehe davon aus, dass auch die vorliegende Antwort der Landesregierung uns bei dieser Aufgabe einige konkrete Anregungen aus der kommunalen Praxis liefern kann. Daher schlage ich eine Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss vor, damit die umfangreichen Informationen dort weiter ausgewertet und erörtert werden können. Es wird sich zeigen, welche Erkenntnisse sich dann aus den gesammelten Auskünften ergeben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei dem Urheber, unserem Kollegen Hans Müller, für seinen umfassenden Fragenkatalog bedanken.
Gleichfalls geht mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei sowie der beteiligten Ministerien für die umfangreiche und sehr detaillierte Beantwortung.
Das Exposé gibt einen hervorragenden Überblick über die unterschiedlichsten Facetten der Kultur
landschaft Schleswig-Holsteins sowie die grundsätzlichen kulturpolitischen Überlegungen der Landesregierung. Ein Wermutstropfen ist lediglich die ausgebliebene Beteiligung der Kommunen, die dieses Gesamtbild sicherlich noch weiter abgerundet hätte.
Kulturpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, und ich bin nach wie vor dankbar, dass die Entwicklung der Kultur in unserem Land beim Ministerpräsidenten angesiedelt ist.
Die Entscheidung im Koalitionsvertrag im Jahr 2005, den Bereich der Kultur in die Staatskanzlei zu holen, ist eine sinnvolle und zukunftsweisende Grundlage für eine erfolgreiche Ausrichtung. Kulturelle Förderung erfolgt jedoch nicht nur durch die Staatskanzlei, sondern kulturelle Maßnahmen finden sich auch in den Haushalten des Bildungsministeriums, des Wirtschaftsministeriums, der Jugendministerin und des Landwirtschaftsministeriums. Diese Querschnittsaufgabe findet auch ihren Niederschlag in der vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage.
Der Umfang der Antwort erlaubt in der heutigen Diskussion sicherlich nur die Erwähnung weniger Einzelaspekte und damit nur eine sehr subjektive Betrachtung.
Da ist zunächst die Jugendkulturarbeit. Besonders zu begrüßen ist die im Bericht aufgeführte Initiative Kinderund Jugendkultur. In unserer schnelllebigen Zeit ist es von besonderer Bedeutung, die junge Generation an unser kulturelles Erbe heranzuführen und damit die Bemühungen von Elternhaus und Schule zu unterstützen und zu befördern. Schließlich ist auch das ein wesentlicher Bestandteil der Werteerziehung.
Internetauftritt, Kinder- und Jugendkulturpreis, Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen des kulturellen Lebens sowie Schulen mit besonderem kulturellem Profil sind Schritte, die in die richtige Richtung weisen und die es zu entwickeln gilt. Die Schaffung und der Erfolg der MuseumsCard sind in diesem Zusammenhang von meinen Vorrednern bereits ausgiebig gewürdigt worden. Auch die Schaffung des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur kann neben der Attraktion für den Ausübenden auch eine willkommene Unterstützung für das jeweilige Institut bedeuten.
Kommen wir zur Teilhabe von sozial schwachen und/oder bildungsfernen Menschen! Die Teilhabe am kulturellen Leben muss selbstverständlich sein. Der Zugang für sozial schwache und/oder bildungsferne Menschen muss barrierefrei ausgestaltet sein. Wir müssen auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen, dass wirkliche Teilhabe für alle Menschen in unserem Land entsteht. Ich bin froh, dass der Ministerpräsident in diese Richtung hinarbeitet. Teilhabe für alle soll aber keineswegs bedeuten: In einem Einheitsbrei gibt es für jeden etwas. Sowohl der Faktor der Integration als auch der Differenzierung war immer Teil kultureller Errungenschaft. Kunst ist frei, und das muss auch so bleiben.
Kulturelle Leistungen von Minderheiten in Schleswig-Holstein! Hier wird seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit geleistet, die einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt des Landes liefert. Zum einen dient sie der Bewahrung der kulturellen Identität und Eigenständigkeit innerhalb der Minderheit, sie stellt aber zugleich auch Angebote an die Mehrheit zum Kennenlernen der Minderheit dar. Nicht zu vernachlässigen ist die Brückenfunktion der dänischen Minderheit zum Nachbarland Dänemark. Auch in Zukunft müssen wir uns daran messen lassen, inwieweit diese Leistungen unterstützt werden können.
Kulturelle Partnerschaften! Ich freue mich, dass vielerorts bereits Wege gegangen werden, sodass die notwendige Trägerschaft der Kultur sowohl in der Spitze als auch in der Breite auf verschiedene Schultern verteilt wird. Das ist auszubauen. Wir alle müssen uns auch im Bereich der Kultur daran gewöhnen, dass der Staat eben nicht mehr in der Lage ist, alles zum Besten zu regeln. Jeder von uns muss auch hier lernen, in seinem Umfeld Verantwortung zu übernehmen. Dies gilt ebenso für die kulturellen Institutionen, die gefordert sind, ihr kreatives Denken auch dafür zu nutzen, die wirtschaftliche Führung und die professionelle Führung ihrer Einrichtung zu gewährleisten. Es gilt, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Attraktivität einer Institution für weitere Kunden- beziehungsweise Besucherpotenziale zu steigern ist. Das soll nicht heißen, jeder populären Zeitströmung bedingungslos nachzugeben und die Qualität zu opfern. Aber es kann zum Beispiel für ein Theater bedeuten, ein profitables „seichtes“ Stück zu spielen, um damit einen Klassiker zu finanzieren und der Nachfrage zu entsprechen.
Wir sind sicherlich alle der Auffassung, dass Kultur ein erfolgreicher Standortfaktor für SchleswigHolstein bleiben soll. Hierbei wird die Partnerschaft von Staat und Privatwirtschaft in der Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen müssen, wenn wir die Vielfältigkeit der Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein erhalten und weiterentwickeln wollen. Privates Mäzenatentum existiert schon seit Langem, aber es gilt auch, sich ständig darum zu bemühen. Privates finanzielles Engagement kann aber nur zusätzlich zur staatlichen Förderung erfolgen.
In diesem Zusammenhang besonders beeindruckend war für mich die Beschreibung der mehr als zweihundert Stiftungen in Schleswig-Holstein. Die Stiftungszwecke reichen von der Förderung der Heimatpflege bis zur Vergabe von wissenschaftlichen Stipendien, von der Nachlasspflege verstorbener Künstler bis zur Förderung des Küstenschutzgedankens. Diese unwahrscheinliche Vielfalt spiegelt aber auch das immense ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger unseres Landes im Bereich der Kultur wider und ist für uns unverzichtbar.
Noch ein Wort zu unseren Theatern! Auch die Theater werden von der Kulturpolitik keineswegs vernachlässigt. Seit Juni 2007 ist die Theaterförderung neu geordnet. Mittelfristig wird den Theatern und Kommunen dadurch eine Planungssicherheit ermöglicht. Bis in dieses Jahr hinein sind die jährlichen Zuschüsse für die öffentlichen Mehrspartentheater gegenüber den Beträgen von 2006 jedes Jahr gestiegen, bis 2011 werden dann die Beträge eingefroren. Darüber hinaus erhalten sieben von einem Fachbeirat ausgewählte Privattheater für vier Jahre eine institutionelle Förderung.
Kommen wir nun zur Kultur als Wirtschaftsfaktor. Nicht nur in Schleswig-Holstein ist Kultur ein bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor. Laut des Dossiers Kulturpolitik der dpa vom vergangenen Montag ist bundesweit gesehen die Kreativbranche die dritte Säule der Volkswirtschaft. Nach dem Maschinen- und dem Autobau hat die Kulturbranche mit einer Bruttowertschöpfung von rund 63 Milliarden € im Jahre 2008 den drittgrößten Betrag zum Bruttoinlandsprodukt in Deutschland geleistet.
In Verbindung mit einem weiteren bedeutenden Wirtschaftsfaktor unseres Landes, dem Tourismus, ist die Bedeutung des Themas Kultur in den ver
gangenen Jahren stetig gestiegen. Die 2008 begonnenen Vermarktungskampagnen für die Zielgruppen Familie, Best Ager und anspruchsvolle Genießer ermöglichen eine differenzierte Einbindung kulturtouristischer Partner in das touristische Marketing Schleswig-Holsteins.
Abschließend bleibt nur noch zu bemerken, was diese Antwort eindrucksvoll verdeutlicht: Die Kultur Schleswig-Holsteins ist weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus bekannt geworden durch die Highlights Schleswig-Holstein Musik Festival, Schloss Gottorf oder die Lübecker Altstadt. Darüber hinaus besitzen wir aber eine kulturelle Vielfalt, die den Vergleich nicht zu scheuen braucht. Diese Vielfalt gilt es zu bewahren, zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Diese Aufgabe obliegt uns allen in diesem Land. Wir werden im Bildungsausschuss sicherlich Gelegenheit haben, die Details der Antwort ausgiebig zu diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betreten wir Neuland. Wir sind meines Wissens das erste Bundesland, das ein E-Government-Gesetz, das heißt ein Gesetz für die elektronische Verwaltung auf den Weg bringt. Andere Bundesländer wie unter anderem Sachsen oder Nordrhein-Westfalen haben schon reges Interesse bekundet.
Der Bericht der Landesregierung zum Electronic Government in Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2007 hat uns allen deutlich vor Augen geführt, wie heterogen die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen in unserem Land stattfindet. Mehrfacherfassungen - der Minister hat es eben schon erwähnt -, Medienbrüche und aufwendige Schnittstellenprogramme sind an der Tagesordnung. Das ist nicht nur zeitaufwendig, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten. Das ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß.
Dem Standard der freien Wirtschaft hinkt die öffentliche Verwaltung nach wie vor weit hinterher. Ich bin daher froh, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie auch unser Land ein Stückchen in Bewegung gebracht hat. Die daraus resultierenden Anforderungen zwingen uns, unsere Verwaltungsprozesse zu verschlanken und zu beschleunigen und ihre elektronische Abarbeitung preiswerter und professioneller zu gestalten. Wenn ich den schon erwähnten Bericht der Landesregierung richtig interpretiere, stehen wir vor oder mitten in einer „Herkulesaufgabe“. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen für den Einsatz einer homogenen Informations- und Kommunikationstechnik zur Abarbeitung von Verwaltungsprozessen geschaffen.
Der Gesetzentwurf besticht durch seine klare Formulierung und die Beschränkung auf wesentliche Regelungen. Einige Punkte möchte ich herausgreifen: Der Gesetzentwurf setzt primär auf einvernehmliche Lösungen zwischen dem Land und der kommunalen Ebene. In die Abstimmungsverfahren wird die IT-Wirtschaft eingebunden, um Anschluss an die aktuelle Entwicklung zu halten. Vorgaben für die verwaltungsträgerübergreifende Kommunikation werden durch Verordnung festgelegt. Für die gemeinsame Nutzung der zentralen EGovernment-Basisdienste werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Standards werden von den
obersten Landesbehörden festgelegt, um die notwendige Interoperabilität sicherzustellen. Die Anordnung des Einsatzes bestimmter Anwendungen ist jedoch nur als Ultima Ratio zulässig.
Zum Abschluss möchte ich noch auf zwei Punkte eingehen, zu denen dieser Gesetzentwurf keine Aussagen macht: Wenn wir die gesamte Landschaft der IT-Anwendungen in den Verwaltungen unseres Landes betrachten, so fehlen Regelungen für diejenigen Verfahren, die lediglich innerhalb einer Kommune oder für die Kommunikation zwischen Kommunen oder zwischen kommunalen Ebenen benutzt werden, ohne dass die Landesebene tangiert wird. Hier aber haben wir in der Vergangenheit ebenfalls eine heterogene Entwicklung der technischen Lösungen zu verzeichnen, allerdings unterliegen sie der Kommunalhoheit. Es ist daher den kommunalen Verwaltungsträgern zu empfehlen, sich analog zum vorliegenden Gesetzentwurf Gedanken über Homogenisierung und Standardisierung zu machen. Schließlich gilt es auch hier, kostensparende Rationalisierungs- und Beschleunigungspotenziale zu heben.
Weiterhin fehlt mir für die von diesem Gesetz berührten Verwaltungsprozesse eine verbindliche Zielsetzung, sprich ein vereinbarter Zeitkorridor, in dem die hier aufgeführten Anforderungen zu realisieren sind. Dies erscheint mir umso wichtiger, da die einzelnen Landesbehörden ihre Aufgaben in eigener Verantwortung zu lösen haben. Insgesamt bin ich aber überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind. Ich freue mich auf eine sicherlich interessante und detaillierte Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute vor der Verabschiedung des Wohnraumförderungsgesetzes stehen, sollten wir uns zunächst vergegenwärtigen, welchen Herausforderungen wir uns in diesem Bereich stellen müssen. Da ist zum einen der demografische, wirtschaftsstrukturelle und soziale Wandel, dem wir mit geeigneten Maßnahmen begegnen müssen. In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere auch die Kinder- und Familienfreundlichkeit zu steigern, ältere Menschen besser zu berücksichtigen und für Barrierefreiheit zu sorgen.
Zweitens geht es um die Stabilisierung der Wohnquartiere und der Bevölkerungsstruktur. Wir wollen Sicherheit gewährleisten und eine hinreichende Versorgung mit Wohnraum bei allen Zielgruppen sicherstellen.
Ferner wollen wir die Arbeitsplatzsituation weiter verbessern; Bildung, Integration und Chancengleichheit müssen gestärkt werden. Auch die Bereiche Klimaschutz und Energieeinsparungen spielen eine wichtige Rolle.
Wie Sie alle wissen, wurde den Ländern im Zuge der Föderalismusreform die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wohnungswesens, insbesondere des Wohnraumförderungsund des Wohnungsbindungsrechts, übertragen. Es liegt also auf der Hand, warum wir das bisher geltende Bundesrecht nun durch ein eigenes Landesgesetz ersetzen wollen. Wir müssen den strukturellen Besonderheiten Schleswig-Holsteins in diesem Bereich Rechnung tragen, um so eine zielgerichtete und zukunftsfähige Fortentwicklung der sozialen Wohnraumförderung zu erreichen.
Die Schaffung eines eigenen Gesetzes ist also nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um mit einer landesspezifischen Antwort auf die geschilderten Herausforderungen reagieren zu können. Bestehende Bundesgesetze sind hierfür nicht ausreichend.
- Sie können das ja hinterher kritisieren.
Insgesamt benötigen wir neue, effektivere Mittel, um die eingangs genannten Ziele zu erreichen.
Das neue schleswig-holsteinische Förderungsgesetz wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Es wird den gesetzlichen Rahmen für Fördermaßnahmen des Landes zur Sicherung der sozialen Wohnraumversorgung schaffen.
Förderziele, Fördergegenstände und Gegenleistungen werden neu definiert, und es wird größere Einflussmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung geben. Durch das Gesetz werden mehr Spielräume für flexible Lösungen und neue Kooperationsformen geschaffen werden, ich denke hier etwa an Public Private Partnership.
Eine große Bedeutung im Rahmen der Neuregelung haben auch die geförderten Altbestände. Hierfür sind im Gesetzentwurf Überleitungsvorschriften vorgesehen, um eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung dieser Wohnbestände zu gewährleisten. Durch diese Überleitungsbestimmungen sollen die seit den 50er Jahren geförderten, circa 40.000 noch gebundenen Mietwohnungen aus den unterschiedlichen Förderwegen in das zwischen dem Land, den wohnungswirtschaftlichen Akteuren, den Kommunen und dem Mieterbund Mitte der 90er-Jahre abgestimmte Fördersystem gebracht werden.
Nicht zuletzt erscheint es angebracht, die gesetzlichen Regelungen und Verfahren zur sozialen Wohnraumförderung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Dadurch wird für Transparenz bei allen Beteiligten gesorgt und zudem ein nicht unbedeutender Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.
Weiterhin halte ich die folgenden Inhalte des Gesetzentwurfs für besonders bedeutsam: Vorrangiges Ziel der künftigen Wohnraumförderung ist die Schaffung und Modernisierung des selbst genutzten ebenso wie des vermieteten privaten Wohneigentums. Die Förderung soll dabei wieder wirksame Beiträge zur privaten Altersvorsorge leisten sowie gleichzeitig privates Kapital für Wohnimmobilien mobilisieren, um Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und Bauindustrie zu sichern.
Es werden Regelungen geschaffen, die neue Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Wohnraum-, Wohnumfeld- und Quartiersförderung enthalten. Für sozial stabile Bewohnerstrukturen in den Quartieren sind das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen auch zur Integration von Migrantinnen und Migranten als ein weiteres Förderkriterium von hoher Bedeutung.
Der Segregation von Bevölkerungsgruppen in den Städten wird durch die Gestaltung mit Mitteln der Wohnraumförderung entgegengewirkt. Durch eine zielorientierte Förderung sollen die notwendigen
Infrastrukturmaßnahmen für ein möglichst lebenslanges Wohnen im vertrauten Quartier geschaffen werden.
Die energetische Modernisierung der Wohnungsbestände ist ein Hauptschwerpunkt der künftigen Wohnraumförderung.
So können die Investitionstätigkeit angeregt und konkrete Beiträge zum Klimaschutz durch Senkung der verbrauchsabhängigen Energiekosten geleistet werden.
Die hierzu formulierten Standards sind wirtschaftlich vertretbar und in dem Maß mit Fördermitteln unterlegt, dass Wohnungsnutzer und Wohnungseigentümer vor Überforderungen geschützt sind.
Zur Bewältigung der demografischen Entwicklung soll sich die künftige Wohnraumförderung verstärkt auf Zielgruppen konzentrieren. Ein Schwerpunkt wird auf die Förderung des barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Wohnens im Alter einschließlich Betreuungsangebot und insbesondere auch auf die Förderung von Familien gelegt. Besonderen Vorrang kann so die Förderung des Baus, der Modernisierung sowie des Erwerbs aus dem Wohnungsbestand in städtebaulichen Sanierungs- beziehungsweise Entwicklungsgebieten und Innenstadtbereichen erhalten.
Die künftige Rahmensetzung und Ausgestaltung der Wohnraumförderung orientiert sich an den Grundsätzen der Fördereffizienz, Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. In diesem Zusammenhang ist auch als wirksamer Beitrag zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung die Vereinheitlichung der Mietsysteme durch Abschaffung der bundesgesetzlichen Kostenmiete, durch die kaum noch jemand hindurchschauen konnte, und überlanger Bindungsfristen für öffentlich geförderte Wohnungen anzusehen.
Die im Koalitionsvertrag hervorgehobene Bedeutung der Zweckrücklage Wohnraumförderung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird bekräftigt, damit das Land auch in Zukunft in die Lage versetzt wird, ohne Belastung des Landeshaushalts erhebliche Mittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Die im Rahmen
der Föderalismusreform vom Bund bis zum Jahr 2013 bereitgestellten Kompensationszahlungen an das Land werden uneingeschränkt der Zweckrücklage Wohnraumförderung zugeführt.
Mit der Vorlage dieses Gesetzes erfüllt die Regierung einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz mit den von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderungen und somit der Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zu folgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem unser Ausschussvorsitzender hier schon die wesentlichen Punkte angesprochen hat, kann ich mir meine Rede heute eigentlich sparen.
Aber lassen Sie mich noch ein paar Worte sagen.
Seitdem wir im November vergangenen Jahres die erste Lesung dieses Gesetzes absolviert haben, sind zwar 13 Monate ins Land gegangen, aber wir haben uns bemüht, die Zeit zu nutzen, um uns intensiv mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Ein entscheidender Meilenstein war dabei nicht nur für unsere Fraktion die umfangreiche Anhörung mit mehr als 40 Verbänden und Organisationen, die wir im Innen- und Rechtsausschuss vor der Sommerpause durchgeführt haben. Sie bildete den Ausgangspunkt für eine Reihe von Veränderungen, die uns heute vorliegen. Viele der in Anhörung gegebenen Anregungen haben Eingang gefunden in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Geblieben ist ein Gesetz, das gegenüber dem bisher geltenden umfassende Deregulierungen der Bauvorschriften beinhaltet. Das gilt beispielsweise für die Erweiterung der verfahrensfreien Vorhaben. Andererseits wird den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit von baulichen Anlagen Rechnung getragen.
Ich erspare mir, auf mehrere Details einzugehen, bis auf zwei Punkte, die mein Vorredner noch nicht erwähnt hat. Das ist einmal der Themenkomplex der Bauvorlageberechtigung. Hier wird neben der bereits bestehenden Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser wie etwa Architekten, die der Kammer angehören, auch anderen, wie etwa Handwerksmeistern, Technikern oder Ingenieuren, eine adäquate Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit auferlegt. Wir wollen damit einen umfassenderen Schutz für die Bauherrinnen und Bauherren gewährleisten.
Lassen Sie mich abschließen mit einem Wort zu den temporären Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung verfahrensfrei sind. Das heißt in diesem Fall Zulassung von Werbeanlagen für belieferte Genossenschaften. Hier haben wir eine Erweitung des Begriffes „Stätte der Leistung“ vor dem Hintergrund diskutiert, dass die Direktvermarktung in der Landwirtschaft heute nur noch einen geringen Teil ausmacht. Viele Landwirte haben sich in Genossenschaften zusammengeschlossen. Wir haben uns letztendlich nicht auf eine Erweiterung verständigt, da durch eine einseitige Bevorzugung eines Wirtschaftzweiges Probleme im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz entstehen könnten. Man darf aber auch nicht vergessen, dass die vorliegende Landesbauordnung bereits über den in der Musterbauordnung enthaltenden Katalog verfahrensfreier Anlagen hinausgeht.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf der Landesbauordnung und den von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderungen auf dem richtigen Weg sind, und ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
„Schleswig-Holstein soll auch in Zukunft ein offenes und gastfreundliches Land bleiben. Die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. …
Ihre Integration ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine politische Chance und Ziel unseres politischen Handelns.“
Vielen Dank, meine Damen und Herren, aber dies sind nicht meine Worte, obwohl sie doch hochaktuell klingen.
Sie sind der Beginn einer Rede des Abgeordneten Klaus Schlie, die er am 30. Mai 2001 zum CDUAntrag „Integration“ vor diesem Haus gehalten hat. Die CDU forderte darin die damalige Regierung auf, dem Landtag ein Konzept für eine erfolgreiche Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer mit folgenden Eckpunkten vorzulegen: Sprachkompetenz, Schule und Bildung, islamischer Reli
gionsunterricht in deutscher Sprache, Ausbildung und Arbeit, Landes- und kommunale Verwaltung, Sicherheit und Polizei sowie Vereine, Kultur und Religion. Im Jahr 2002 verabschiedete dann - wie schon erwähnt - die Landesregierung das schleswig-holsteinische Integrationskonzept.
Mehr als sechs Jahre später freue ich mich daher, dass wir heute einen umfassenden Bericht diskutieren - für den ich dem Innenminister und seinem Mitarbeiterstab ausdrücklich danke –, der über die Umsetzungsergebnisse des schleswig-holsteinischen Integrationskonzepts und des Nationalen Integrationsplans Auskunft gibt.
Der Bericht führt eindringlich vor Augen, dass Integration eine Querschnittsaufgabe aller Politikfelder ist. Ich möchte mich hier auf lediglich drei Bereiche beschränken.
Im Bildungsbereich reichen mittlerweile die Projekte von der verpflichtenden frühkindlichen Sprachförderung im Kindergarten über Kooperation von Kindergärten und Schulen, Schulsozialarbeit und individuelle Förderung in einer zunehmenden Anzahl von Ganztagsschulen bis zur Elternarbeit. Ergänzt werden diese Angebote durch das Handlungskonzept „Schule und Arbeitswelt“, Sprachförderung in beruflichen Schulen und das Beratungsund Betreuungsprogramm für ausländische Studierende.
Die Integration in das Erwerbsleben wird unter anderem gefördert durch das „Zukunftsprogramm Arbeit“, das Modellvorhaben Produktionsschule Lernwerk Kiel, das Projekt „Ausbildung und Integration für Migranten“ sowie den Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse.
Die Integration vor Ort wird unterstützt durch das Bund-Länder Programm „Soziale Stadt“, den neuen Schwerpunkt „Stadtteilschule“ als einem Ort des Lernens und Lebens, die Soziale Wohnraumförderung oder die Errichtung und Änderung von kleineren Gewerbezentren oder Gewerbehöfen im Rahmen des Programms „Nachhaltige Stadtentwicklung“.
Wir verfügen also in Schleswig-Holstein über viele gute Instrumente, an deren Ergänzung, Verbesserung und Justierung wir jedoch noch ständig arbeiten müssen, um unserem Ziel einer nachhaltigen und umfassenden Integration näher zu kommen.
Aber wir sollten nicht vergessen, dass Integration ein zweiseitiger Prozess ist. Beide Seiten müssen aufeinander zugehen. Integration fordert unsererseits Toleranz für andere Lebensweisen, anderer
seits die Bereitschaft der Migrantinnen und Migranten, sich in unsere Gesellschaft eingliedern zu wollen.
Darüber hinaus ist Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur gelingen im Zusammenwirken von Verwaltung, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, politischen und gesellschaftlichen Institutionen, Kirchen, Hilfe- und Selbsthilfeorganisationen, aber auch dem einzelnen Bürger. Die Politik kann lediglich Anstöße geben, Instrumente und Verfahren entwickeln, Hilfen und Schulungen anbieten, finanzielle Voraussetzungen schaffen. Zur erfolgreichenUmsetzung ist jeder von uns gefordert.
Schleswig-Holstein verfügt über eine lange und prägende Migrationstradition mit zahlreichen Beispielen erfolgreicher Integration. Aber sicherlich gibt es auch noch Mängel und Kritik, die es aufzuarbeiten gilt. Integration kann nicht verordnet werden. Sie erfordert nach wie vor Anstrengungen von allen, vom Staat und der Gesellschaft.
Abschließend möchte ich jedoch feststellen, dass wir uns in Schleswig-Holstein bei der Integration von Migrantinnen und Migranten auf einem guten Wege befinden.
Ich freue mich auf die Diskussionen im Bildungs-, im Sozial- und im Wirtschaftsausschuss und - federführend - im Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf baut auf der Reform des Ausbildungszentrums im Jahr 2003 auf. Seinerzeit lag der Schwerpunkt auf der strukturellen Fortentwicklung der Verwaltungsfachhochschule. Ein neuerlicher Handlungsbedarf ergibt sich zum einen aus der Erkenntnis, dass eine engere Kooperation der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und der Verwaltungsakademie geboten erscheint. Zum anderen ist eine Anpassung an die veränderten Hochschulstrukturen notwendig. So muss beispielsweise der Einführung von Bachelor-Abschlüssen Rechnung getragen werden.
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind nicht zuletzt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Aus-, Fort- und Weiterbildung“ unter Federführung des Finanzministeriums aus dem Jahr 2006, wonach die Fortbildungsbereiche zu bündeln sind und eine engere Kooperation der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und der Verwaltungsakademie unterstützt werden soll.
Was die bereits angesprochene Intensivierung der Zusammenarbeit beider Einrichtungen angeht, wird es künftig insbesondere ein gemeinsames Fortbildungsangebot geben. Außerdem ist eine gemeinsame Zentralverwaltung vorgesehen.
Das Gesetz berücksichtigt ferner das durch die Novellierung des HSG reformierte Hochschulrecht. Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung soll insbesondere die Grundsätze der Qualitätssicherung aufgreifen. Gleichzeitig wird der Entwurf den Besonderheiten und wesentlichen Unterschieden zu den staatlichen Hochschulen gerecht. So wird zum Beispiel kein Hochschulrat eingerichtet. Stattdessen erfolgt die strategische Steuerung weiterhin durch die Dienstherren im Kuratorium und in den Fachbereichsräten des Ausbildungszentrums.
Im Zuge des Bologna-Prozesses beabsichtigen zahlreiche Bundesländer, an ihren Verwaltungsfachhochschulen die bisherigen Diplomstudiengänge in Bachelor-Studiengänge zu überführen. Auch an der Verwaltungsfachhochschule in Schleswig-Holstein bestehen entsprechende Bestrebungen, um die Konkurrenzfähigkeit zu gewährleisten. Der Fachbereich Polizei hat bereits einen Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst entwickelt.
Man kann sich natürlich fragen, warum keine Zusammenführung des Ausbildungszentrums, der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsakademie in einer Einrichtung vorgenommen wird. Wir dürfen an dieser Stelle aber nicht vergessen, dass mit der 2003 abgeschlossenen Reform gerade erst die Selbstständigkeit der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsakademie erreicht wurde. Diese Festlegung hat nach wie vor ihre Berechtigung, denn anderenfalls würde die Verwaltungsfachhochschule die staatliche Anerkennung als Hochschule verlieren. Der Hochschulstatus aber ist notwendig, um gegenüber anderen Hochschulen wettbewerbsfähig zu bleiben, etwa bei der Gewinnung von qualifiziertem Lehrpersonal. Außerdem ermöglicht er Kooperationen mit anderen Hochschulen innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins.
Die beiden Einrichtungen, um die es hier geht, sind im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie der Beratung insbesondere der kommunalen Körperschaften anerkannt und akzeptiert. Durch das Gesetz gewährleisten wir, dass dies so bleibt. Die CDU-Fraktion wird daher dem Gesetz in der vorliegenden Form zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir der Forderung in einer Pressemitteilung eines an diesem Entwurf beteiligten Verbandes vom 23. September folgen wollten, dann würden wir uns heute nicht mit dem Denkmalschutz in SchleswigHolstein beschäftigen. Dieser Verband sieht - ich zitiere - keine Notwendigkeit für einen neuen Denkmalschutz. - Lassen wir das zunächst einmal so stehen.
- Sie haben das auch bekommen.
Im Juni vergangenen Jahres haben wir uns bereits in diesem Plenum mit einem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Denkmalschutz befasst. Aber im Gegensatz zur damit verfolgten Absicht der Grünen hat sich die Regierung mit dieser offensichtlichen Anleihe am brandenburgischen Denkmalschutzgesetz nicht „Beine machen“ lassen;
sie hat in aller Ruhe und mit Sorgfalt einen schleswig-holsteinischen Entwurf vorgelegt, über den wir heute diskutieren werden.
Nicht nur Fachleute wissen, dass heute nur ein Teil der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein im Denkmalbuch eingetragen ist. Es gibt daneben eine Vielzahl von Einzelobjekten und Ensembles, deren Erhalt und Schutz Pflicht unserer Kulturgesellschaft sind. Mit dem im alten Denkmalschutzgesetz vorgeschriebenen konstitutiven Verfahren ist dieses Ziel in absehbarer Zeit nicht zu erreichen. Darüber hinaus sind Deregulierung und Bürokratieabbau übergeordnete Ziele der Landesregierung. Bereits im Koalitionsvertrag wurde daher auch eine Überprüfung des Denkmalschutzgesetzes vereinbart. Ebenso waren Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung und das europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes erforderlich.
Lassen Sie mich auf wenige Eckpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen. Zum Eintragungsverfahren: Das bisherige konstitutive Verfahren wird durch ein deklaratorisches Verfahren ersetzt. Die Eintragung von Kulturdenkmalen wird dadurch vereinfacht und beschleunigt. Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer vor der Eintragung benachrichtigt wird. Für den Eigentümer ergeben sich daher keine Nachteile. Die Rechtsweggarantie bleibt gewährleistet, Feststellungsklage ist jederzeit möglich.
Das bisherige Vorverfahren entfällt. Die Unterschutzstellung wird beschleunigt und verschlankt. Die Erfassung und Eintragung bisher nicht berücksichtigter Kulturdenkmale soll in einem Zeitraum von drei bis vier Jahren mithilfe befristeten Einsatzes externer Kräfte erreicht werden.
Zur Einführung eines Straftatbestandes: Die gängige Rechtsprechung - der Ministerpräsident hat es eben erwähnt - hat gezeigt, dass § 304 StGB zum Schutz von Kulturdenkmalen unzureichend ist. Daher ist es angebracht, durch die Einführung eines Straftatbestandes in das Gesetz Kulturdenkmale vor vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung zu schützen. Darüber hinaus wird Raubgräberei unter Strafe gestellt, die der Archäologie durch Beschädigungen oder vollständigen Untergang erheblichen Schaden zufügen kann.
Zur Behördenstruktur: Im Zusammenhang mit der Novellierung des Gesetzes hat die Staatskanzlei untersucht, ob eine Veränderung der Strukturen zu Synergieeffekten führt und dadurch Einsparungen erzielt werden können. Alternativ wurden geprüft:
Kommunalisierung von Personal und Aufgaben, das heißt eine Verteilung auf die kommunalen Kooperationsräume, Zentralisierung des Denkmalschutzes beim Land und Auflösung der oberen Denkmalschutzbehörde in Lübeck. Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass nach Aussage der Staatskanzlei Prognosen nur mit erheblichen Unschärfen zu treffen sind und sich mögliche Einsparpotentiale im unteren sechsstelligen Bereich bewegen würden. Die empfohlene Beibehaltung der bisherigen Struktur bewahrt damit auch die im Lande einmalige Stellung des UNESCO-Weltkulturerbes der Lübecker Altstadt.
Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ist also aus unterschiedlichen Gründen erforderlich. Mit dem vorgelegten Entwurf sind wir auf dem richtigen Weg. Über Einzelaspekte werden wir noch in den Ausschüssen beraten können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Plenarpremiere im vergangenen Jahr beraten wir heute zum zweiten Mal einen Jahresbericht der Stiftung Schloss Gottorf. Dies ist für mich ein Indiz dafür, dass sich ein Kulturthema oder - besser gesagt - ein kulturelles Highlight Schleswig-Holsteins einen festen Platz im Plenarkalender erobert hat. Als kulturpolitischer Sprecher freue ich mich sehr darüber, zumal wir auch noch über fast nur positive Ergebnisse zu diskutieren haben.
Mein Fazit möchte ich meinem Beitrag voranstellen: Eine Erfolgsgeschichte wurde im Jahr 2007 fortgeschrieben. Ich könnte damit und mit einem Dank an alle Beteiligten schließen. Doch lassen Sie mich auf einige wenige Details des Berichts näher eingehen.
Beginnen wir mit einem Wermutstropfen. Das Kloster Cismar verzeichnete nach einem mehr als zehnprozentigen Zuwachs der Besucherzahlen im Jahr 2006 in dieser Berichtsperiode einen Rückgang um mehr als ein Drittel. Die Orientierung des Schleswig-Holstein Musik Festivals am Länderschwerpunkt Ungarn scheint auf die Besucher trotz intensiver Bewerbung keine besondere Anziehungskraft ausgeübt zu haben. Man wird sich sicherlich Gedanken darüber gemacht haben, die At
traktivität in diesem Jahr zu steigern. Ein Sorgenkind im Jahre 2006 hingegen, das Jüdische Museum in Rendsburg, konnte im vergangenen Jahr seine Besucherzahlen wieder um fast zwei Drittel steigern.
Das ist umso erfreulicher, handelt es sich doch hierbei um die einzige erhaltene Synagoge in Schleswig-Holstein. Bei einem Besuch unseres Fraktionsarbeitskreises in diesem Sommer konnten wir uns von der beeindruckenden Konzeption und den hoch interessanten Exponaten dieses vergleichsweise kleinen Museums überzeugen. Ich kann Ihnen allen nur empfehlen, einen Abstecher dorthin zu unternehmen.
Beim Volkskundemuseum scheint sich eine kontinuierliche Weiterentwicklung abzuzeichnen. Die zahlreichen Sonderausstellungen zogen ein Drittel mehr Interessenten als im Jahr 2006 an. Der Ansatz, die bedeutendste Volkskundesammlung mit fundierten Präsentationen ethnologischer Fragestellungen und Themen in Verbindung zu bringen, scheint zu greifen.
Diese Beispiele zeigen aber auch, dass wir sicherlich auch in Zukunft mit einem Auf und Ab der Besucherresonanz in den einzelnen Einrichtungen rechnen müssen. Umso erfreulicher ist es, dass wir bei den Besucherzahlen aller Einrichtungen zusammen nun zum zweiten Mal in Folge eine fast zehnprozentige Steigerung zu vermelden haben. Schloss Gottorf zusammen mit dem Globushaus und dem im zweiten Halbjahr fertiggestellten Barockgarten sowie das Wikinger Museum waren dabei die entscheidenden Besuchermagneten. Aber der erfreuliche Besucherzuwachs ist auch die Folge eines effizienten Managements, einer attraktiven Konzeption und der Bemühungen engagierter Mitarbeiter. Es ist gelungen, der Stiftung über Schleswig-Holstein hinaus Bekanntheit zu verschaffen. Es gilt aber auch, auf dieser Basis die Konzeptionen weiterzuentwickeln, attraktive Projekte durchzuführen und Präsenz in den Medien zu zeigen, um in dieser schnelllebigen Zeit das Interesse an unseren Museen zu erhalten.
Zur Erfolgsgeschichte gehört auch ein Blick auf die Risiken, denen sich die Stiftung gegenübersieht. Wir werden uns sicherlich über weitere Investitionen in den baulichen Erhalt sowie steigende Personal- und Energiekosten unterhalten müssen. Dieses und weitere Details des Berichts 2007 werden wir im Bildungsausschuss diskutieren können.
Zum Abschluss möchte ich Herrn Professor Guratzsch und seinem gesamten Team für eine überaus erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Jahr den Dank meiner Fraktion aussprechen.
Herr Professor Guratzsch wird seinem Nachfolger ein Paar große Schuhe hinterlassen, in die dieser hoffentlich ähnlich erfolgreich hineinwachsen wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein besitzt eine lange und prägende Migrationstradition mit zahlreichen Beispielen erfolgreicher Integration. Integration kann nicht verordnet werden. Sie erfordert Anstrengungen von allen, vom Staat und der Gesellschaft. Maßgebend ist zudem die Bereitschaft der Zuwanderer, sich auf ein Leben in unserer Gesellschaft einzulassen.
Angesichts des demografischen Wandels und des globalen Wettbewerbs um die besten Köpfe sind wir zunehmend auf einen positiven und pragmatischen Umgang mit Zuwanderung und Integration angewiesen. Dafür ist eine nachhaltige Integrationspolitik dringend erforderlich. Im Zusammenhang von Globalisierung und gesellschaftlicher Pluralisierung ist nicht nur die Wirtschaft immer stärker auf differenzierte sprachliche und interkulturelle Kenntnisse von Beschäftigten angewiesen, sondern auch der öffentliche Dienst, der mit seinen Angeboten einer zunehmend differenzierten Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen Rechnung zu tragen hat. Vor diesem Hintergrund haben sich die Bundesregierung und die Länder im Integrationsplan verpflichtet, ihre Einstellungspraxis zu überprüfen und eine gezieltere Personalrekrutierung zu betreiben.
Das Anerkennungswesen in Bezug auf im Ausland erworbene Berufs- und Hochschulabschlüsse in Deutschland ist noch unübersichtlich. Auf EUEbene wird im Rahmen des Bologna-Prozesses die Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen vorangetrieben, und zwar auch für den Bereich der beruflichen Abschlüsse. Mit der Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens, EQR, sollen unter anderem die Vergleichbarkeit erreicht und ein Rahmen für die Anerkennung von Qualifikationen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erstellt und umgesetzt werden.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz ist die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer Bildungsnachweise. Sie erbringt beratende und informatorische Dienstleistungen für die mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise befassten Stellen in Deutschland, zum Beispiel für Ministerien, Behörden, Hochschulen und Gerichte. Sie hat selbst keine Entscheidungsbefugnisse. Die Empfehlungen der ZAB können gelegentlich den Charakter verbindlicher Regelungen erhalten, wenn sie durch eine gemeinsame Entschließung der Kultusministerkonferenz gebilligt werden.
Gesetzliche Vorgaben zu den Anerkennungsverfahren in Bezug beruflicher Abschlüsse gibt es nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, die einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren in allen Berufen haben, sowie hinsichtlich bestimmter Berufe auch für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen. In weiten Teilen sind Zuwanderer bezüglich der Anerkennung ihrer Qualifikationen auf den freien Markt und damit auf die Bereitschaft und Fähigkeit individueller Arbeitgeber verwiesen, fremdsprachige Zeugnisse zu akzeptieren und ausländische Ausbildungen zu bewerten. Dies ist angesichts Hunderter von Ausbildungsberufen im dualen System insbesondere bei Berufsausbildungen und Meisterabschlüssen problematisch. Die formale Vergleichbarkeit von Berufsausbildungen und die gegenseitige Anerkennung beruflicher Zeugnisse ist bilateral zurzeit nur mit Österreich und Frankreich sowie der Schweiz - in letzterem Fall jedoch nur für das Handwerk - geregelt. Die Kammern bieten allerdings in vielen Fällen informelle Hilfestellungen und Anerkennungsmöglichkeiten an. Hier wird mit Hilfe der Einführung des schon erwähnten Europäischen Qualifikationsrahmens - EQR - nachgebessert.
Bund, Länder und die Wirtschaft haben sich im Nationalen Integrationsplan verpflichtet, Anerken
nungsverfahren und Maßnahmen zu optimieren. Die Länder betonen, dass im Ausland erworbene Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüsse volkswirtschaftlich besser genutzt werden müssen und in diesem Zusammenhang auch Teilanerkennungen und gezielte Nachqualifizierungen sinnvoll wären.
Eine deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund ist sowohl aus sozial- und gesellschaftspolitischen als auch aus volkswirtschaftlichen Gründen geboten. Auch angesichts der demografischen Entwicklung und des Rückgangs des Arbeitskräfteangebots in Deutschland ist es ein wichtiges Anliegen von Politik und Wirtschaft, die Erwerbsbeteiligung der Migrantenbevölkerung gezielt zu erhöhen.
Ich komme zum Schluss. - Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie bei der Umsetzung des Bundesprogramms zum Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode von 2007 bis 2013 ein besonderes Augenmerk auf migrationspolitische Aspekte zu richten und den Nationalen Integrationsplan durch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen besonders zu unterstützen. Wir sind also auf einem guten Weg, aber es bleibt noch viel zu tun. Ich beantrage daher die weitere Beratung des vorliegenden Antrags im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Bildungsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem Antrag der FDP-Fraktion geht es im Kern um die Frage, ob es aus strafprozessualer Sicht zwei unterschiedliche Gruppen von Berufsgeheimnisträgern geben darf oder nicht. Das ist, wie Herr Kubicki schon ausführte, in § 160a der Strafprozessordnung so vorgesehen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2003 hinweisen. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Erhebung von Verbindungsdaten bei einer Journalistin dazu geführt, dass man einen Topterroristen festnehmen konnte. In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich:
„Dass das Strafverfolgungsinteresse grundsätzlich hinter dem Rechercheinteresse der Medien zurückzutreten hat, lässt sich verfassungsrechtlich nicht begründen. Darauf aber liefe ein allgemein und umfassend verankerter Schutz von Journalisten hinaus, von Maßnahmen der Erhebung von Informationen über den Telekommunikationsverkehr bei der Aufklärung von Straftaten verschont zu bleiben.“
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet.
Insofern - so heißt es in dem Urteil - sei es Sache des Gesetzgebers, über die Anlässe und Reichweite einer Freistellung von Journalisten oder Medienunternehmen von strafprozessualen Maßnahmen zu entscheiden. Es bedürfe der Abwägung durch den Gesetzgeber, ob und wie weit die Erfüllung der publizistischen Aufgaben einen Vorrang der Medienfreiheit gegenüber dem Interesse an einer rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege rechtfertigt und inwieweit die Presse- und die Rundfunkfreiheit ihrerseits an diesem Interesse ihre Grenzen findet.
Angesichts dieser Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts relativiert sich die in dem Antrag enthaltene Äußerung, die beanstandete Regelung verkenne die demokratische Kontrollfunktion der freien und unabhängigen Medien. Der absolute Schutz für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete ergibt sich aus dem Grundgesetz und stellt eine Ausnahme dar, aber eben keine allgemeine Regel für sämtliche Berufsgeheimnisträger. Natürlich muss es auch einen wirksamen Schutz von nicht privilegierten Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten und Journalisten geben.
Das Bundesverfassungsgericht sieht - wie bereits ausgeführt - vor, dass in solchen Fällen ein Abwägungsprozess stattzufinden hat.
Ich bin der Auffassung, dass §160a der Strafprozessordnung den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Die Interessen der nicht privilegierten Berufsgeheimnisträger werden in Fällen, in denen eine Ermittlungsmaßnahme Erkenntnisse ergeben würde, über die sie das Zeugnis verweigern dürften, durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall gewahrt. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden im Übrigen die Voraussetzungen für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung nochmals verschärft.
Eine weitere Anmerkung: Journalisten etwa haben sich bei der Neuregelung der hier diskutierten strafprozessualen Vorschriften gegenüber dem bestehenden Zustand deutlich verbessert. § 108 Abs. 3 StPO legt nämlich fest, dass die Verwertung von Zufallsfunden bei Journalisten nur in deutlich eingeschränktem Maße zulässig ist. Insgesamt kann ich daher zunächst keinen Handlungsbedarf erkennen. Wir sollten die Thematik dennoch noch einmal gründlich im Innen- und Rechtsausschuss erörtern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier ein ernstes Thema. Liebe Frau Birk, was Sie hier - ich glaube, ich habe es richtig verstanden - als tricky bezeichnen und damit eine Täuschungsabsicht unterstellen, möchte ich doch direkt zurückweisen. Denn das, was Sie hier zitiert haben, steht in den Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft. Ihr Zitat ist zwar korrekt und auch die Zitate des Kulturrates und all derjenigen -
- Lassen Sie mich doch einmal zu Ende reden, liebe Frau Heinold!
Eine Nachfrage hat ergeben, dass diejenigen Minister und die Frau Ministerin, die Schleswig-Holstein in den Ausschüssen vertreten haben, zwar einer Reform der Künstlersozialversicherung zugestimmt haben, aber nicht ihrer Abschaffung, und ich glaube -
- Den Satz kann ich zitieren. Ich habe es hier auch vorliegen:
- Das ist ja eine Mehrheitsabstimmung, wenn ich das richtig verstehe.
- Ach so, Entschuldigung. Dann ist die Information, die ich hier vorliegen habe, falsch.
„Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“
Und über die Probleme -
Frau Heinold, wie Sie das interpretieren, ist Ihre Sache, ich interpretiere das auf meine Weise.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland, dem Land der Dichter und Denker, dem Land der Komponisten und Künstler, fehlt es vielerorts noch an einem grundsätzlichen Bekenntnis zur Kultur.
- Die Zeit ist schon etwas fortgeschritten, aber vielleicht können Sie sich noch ein bisschen konzentrieren, lieber Herr Hentschel.
Die deutsche Politik hat im Vergleich zu anderen Staaten in Europa und der Welt sehr frühzeitig die notwendige soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler sichergestellt. Das 1983 verabschiedete Künstlersozialversicherungsgesetz ist bis heute europaweit einmalig.
Seitdem können sich selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichern. Vor der Einführung des Gesetzes hatten sie keinerlei soziale Absicherung. So wurde für sie ein eigenes Versicherungssystem geschaffen, und das aus gutem Grund. So sagte es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung.
Auf Bundesebene haben sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag deshalb ausdrücklich zur Künstlersozialversicherung als einem wichtigen Instrument der Kulturförderung und der sozialen Sicherung der Künstlerinnen und Künstler bekannt. Es wurde aber auch Handlungsbedarf gesehen.
Der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung und jetzt komme ich zum Thema Reform - hat sich in den letzten Jahren massiv erhöht. Die Ursachen sind vielfältig. Das durchschnittliche Jahreseinkommen von Künstlerinnen und Künstlern liegt bei nur 11.000 € - für viele von uns unfassbar wenig. Zudem nimmt die Anzahl der Versicherten seit Jahren zu. Der Anteil der selbstständigen versicherten Künstlerinnen und Künstler steigt. Die Selbstständigkeit birgt aber sowohl für die Unternehmen als auch für die Tätigen auch die Möglichkeit, Beiträge an die Sozialversicherung zu sparen. Zudem drängen auch Tätige in die Künstlersozialversicherung, die die Voraussetzung dafür nicht immer erfüllen.
Der dadurch erhöhte Finanzbedarf hat seinerseits Folgen: Der Bundeszuschuss und auch die Künstlersozialabgabe mussten erhöht werden. Dies wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit in der Kulturund Medienwirtschaft aus.
Angesichts der überaus problematischen sozialen Lage vieler Künstlerinnen und Künstler in Deutschland dürfen wir politisch Verantwortliche uns nicht in das romantisch verklärte Bild vom zwar armen, aber schönen Künstlerleben flüchten. Verantwortungsvolle Politik heißt für mich und die CDUFraktion, die Rahmenbedingungen der sozialen Absicherung der Künstler zu stärken und fortzuführen.
Wir lehnen daher den Vorstoß zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung - wie viele andere Bundesländer und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ebenfalls - ab und fordern die Weiterführung der Künstlersozialversicherung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt etwas mehr als zwei Jahre her, dass wir an dieser Stelle einen Antrag des SSW diskutiert haben, der zum Ziel hatte, eine Initiative auf Bundesebene
zu ergreifen, den Minderheitenschutz in unser Grundgesetz aufzunehmen. Dieser Vorstoß im Rahmen der Föderalismusreform I war jedoch nicht von Erfolg gekrönt, da die Mehrheit der Bundesländer nicht bereit war, neue Gemeinschaftsaufgaben in diesem Kontext zu definieren.
Wir sind uns sicherlich alle darüber einig, dass Minderheitenpolitik eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Schließlich ist ja auch die Bundesrepublik Deutschland der Vertragspartner auf europäischer Ebene für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Die ressortübergreifende Pflege und Förderung obliegt jedoch zuallererst den Bundesländern. Aber auch der Bund beteiligt sich intensiv an der Förderung von Minderheiten- und Regionalsprachen. Hierfür werden im Jahre 2008 vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien immerhin rund 10 Millionen € aufgewendet.
Unter den Bundesländern nimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle ein. Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten stehen unter dem Schutz unserer Landesverfassung. Die Förderung und Pflege dieser Inhalte sind parteiübergreifender Konsens. Doch hier in Schleswig-Holstein wissen wir, dass Toleranz, Einfühlungsvermögen und die Achtung des Anderen wichtiger sind als gediegene Formulierungen im Gesetz. Wir leben diese Partnerschaft.
Aber sicherlich gibt es nichts, das sich nicht verbessern ließe. Und damit komme ich zu dem vorliegenden Antrag des SSW.
Die Landesregierung soll aufgefordert werden, eine Bundesratsinitiative für eine Öffnungsklausel für Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern zum Schutz und zur Förderung autochthoner Minderheiten im Grundgesetz zu ergreifen. Ich kann die Motivation des SSW zwar durchaus nachvollziehen, aber ich befürchte nach den vorher geschilderten Erfahrungen mit der Initiative vor zwei Jahren, dass diesem Ansinnen ein ähnlicher Misserfolg beschieden sein wird. Wir sollten stattdessen unsere Kräfte auf unser Zusammenleben in Schleswig-Holstein konzentrieren. Wir sollten abwarten, welche Folgerungen andere Länder aus den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ ziehen. Wir sollten unseren Weg in Schleswig-Holstein weitergehen und hoffen, dass unser Beispiel Schule macht. Wir sind
und bleiben ein verlässlicher Partner unserer dänischen und friesischen Mitbürger sowie der mit uns lebenden Sinti und Roma. Und: Nach wie vor ist Artikel 3 Grundgesetz die Norm, die jedem das Recht auf Gleichheit und auf Achtung und Wahrung seiner ethnischen und kulturellen Identität gewährleistet.
Trotz der angeführten Bedenken wird die CDU einer weiteren Erörterung des Themas im Innen- und Rechtsausschuss zustimmen.