Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Das Wort für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Dr. Gitta Trauernicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst zu Ihrem letzten Beitrag, Herr Garg, ich teile Ihre Einschätzung: Wer mit Menschen mit Behinderung zusammenlebt oder sie erlebt, den erfüllt eine Kraft und auch eine Empathie, für sie zu kämpfen. Das einigt alle, die in der Sozialpolitik tätig sind.
Wir haben auch guten Grund dazu, denn in Schleswig-Holstein leben 250.000 Menschen mit Behinderung; das sind 8 % der Bevölkerung. Daran sieht man: Behindertenpolitik ist kein Randthema, sondern ein gesellschaftspolitisches Thema.
Als solches wurde es in Schleswig-Holstein in den letzten zehn Jahren auch behandelt. Das Ziel war klar: Normalisierung der Lebensverhältnisse, Individualisierung der Hilfen - für jeden Menschen die individuell richtige, passgenaue Hilfe –, Differenzierung der Angebote - nicht der Mensch sollte zur Hilfe kommen, sondern die Hilfe zum Menschen –, Regionalisierung der Hilfen - milieunahe, ortsnahe Hilfen. Das alles waren behindertenpolitische Ziele, die für die Vergangenheit gegolten haben, die aber auch für die Zukunft gelten sollen, denn wir haben diese Ziele noch nicht alle erreicht. Das sehen wir, wenn wir mit offenen Augen durch Schleswig-Holstein gehen. Da gibt es noch viel zu tun und das wollen wir auch miteinander.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um Weiterentwicklung. Über die Frage, ob das nun ein Landesplan oder ein Gesamtkonzept ist, sollten
wir uns im Fachausschuss unterhalten. Denn wir alle wissen, dass es inzwischen die unterschiedlichsten Planungsansätze gibt. Über die Art der Planungsansätze muss man miteinander sprechen, denn wir wollen nicht einen Plan machen, der aus vielen Fakten besteht, sondern wir wollen einen Prozess in Gang setzen, der den Menschen hilft, wir wollen uns die Ziele vergegenwärtigen.
Ein Gesamtkonzept - was heißt „Konzept“? „Konzept“ ist die Beschreibung eines Weges zu einem Ziel. Wir müssen also Ziele definieren, Handlungsfelder beschreiben, Maßnahmen beschließen. Ich freue mich darüber, dass wir in diesem Landtag die Voraussetzungen dafür geschaffen haben. Denn die Voraussetzung war, Hilfen aus einer Hand anbieten zu können und mit der Zersplitterung der Hilfen aufzuhören. Ich bin dankbar für die Entscheidung. Ich weiß, dass das allein schon ein schwerer Weg war, dieses Ziel zu erreichen. Wir haben das jetzt beschlossen und jetzt muss das Wirklichkeit werden: Hilfen aus einer Hand, Hilfeplanung vor Ort und natürlich Steuerung durch die Landesebene, die dazu führt, dass wir eine einheitliche und überall gleichwertige Qualität der Angebote haben und alle Menschen die gleichen Chancen haben, egal wo sie in Schleswig-Holstein wohnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben den Kinder- und Jugendaktionsplan lobend erwähnt. Das freut mich, auch darin liegt viel Leidenschaft von mir. Es gibt aber einen Unterschied. Der Kinder- und Jugendaktionsplan ist nämlich die Umsetzung eines nationalen Planes für ein kindgerechtes Deutschland, praktisch ein von oben deklinierter Katalog von Zielen, Handlungsfeldern und Maßnahmen.
In der Behindertenpolitik haben wir es aber mit etwas anderem zu tun, nämlich zunächst einmal mit dem Leistungsberechtigten, mit dem Menschen mit Behinderung selbst, der einen Anspruch auf Leistung hat und einen Anspruch darauf hat, dass er selbst entscheidend mit definiert, wie die Hilfe aussehen soll. Wir haben die Hilfeerbringer und wir haben die Leistungsgewährer. Das ist das so genannte Leistungsdreieck in der Sozialhilfe.
Wir sind uns alle miteinander darüber klar: Wenn wir jetzt ein Gesamtkonzept entwickeln, müssen wir alle mitnehmen. Es kann nicht so sein, dass wir einen Staatsplan machen, der von oben definiert, wie es aussehen soll. Es ist vielmehr ein Prozess, von dem ich glaube, dass er die nächsten Jahre in
Anspruch nehmen wird. Denn wir werden mit Blick auf den Landesplan von 1995 - zehn Jahre alt - als Erstes gucken müssen, wie die Situation zurzeit ist, was die Bedarfe der behinderten Menschen jetzt sind und welche Ziele wir verfolgen.
Natürlich gehen wir nicht voraussetzungslos in diesen Prozess. Wir haben Anhörungen mit Menschen mit Behinderung durchgeführt, wir stehen in ständigem Dialog mit den Trägern. Deswegen weiß ich nicht, an wen die Kritik gerichtet war. Wir unterhalten uns in ständigem Dialog. Deswegen wissen wir natürlich auch, wohin die Reise gehen soll. Es geht um die Aufgabe, Kinder mit gesundheitlichen und sozialen Problemen möglichst frühzeitig zu unterstützen und zu fördern. Das heißt, wir müssen gucken, wie es mit einer qualifizierten Frühförderung im Land insgesamt weitergehen soll. Wir wissen natürlich, dass wir die Aufgabe haben, Schülerinnen und Schülern mit Behinderung den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Wir wollen natürlich so viel Integration wie möglich.
Was also ist konkret zu tun? - Wir wollen Jugendliche mit Behinderung beim Erwerb einer beruflichen Bildung unterstützen. Wir wollen natürlich, dass sie möglichst in den ersten Arbeitsmarkt hineinkommen. Die Hotelbeispiele sind genannt worden, vieles andere mehr. Wir alle wissen, dass da zusammen mit der Arbeitsverwaltung etwas geschehen muss.
Wir wissen, dass erwachsene Menschen mit Behinderung am liebsten ein selbst bestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung oder in einem Wohnheim von überschaubarer Größe haben wollen.
Was also müssen wir tun? Wie sieht der Katalog von Maßnahmen aus, die wir gemeinsam ergreifen können?
Wir wollen den erwachsenen Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder auch in Werkstätten geben. Wir müssen fragen: Wie soll dies in Zukunft geschehen? Ganz abgesehen von den älteren Menschen mit Behinderung, die ein selbst bestimmtes Wohnen und gute Pflege brauchen, auch wenn sie zur ersten Rentnergeneration gehören.
Es gibt also unglaublich viel zu tun. Vor diesem Hintergrund bin ich zuversichtlich, dass wir die Kraft, die Schleswig-Holstein in den letzten Jahren in die Behindertenpolitik gesteckt hat, auch zukünftig aufbringen werden. Wie wir alle wissen, sind die Rahmenbedingungen ausgesprochen schwierig. Sie sind nicht leichter geworden. Aber es gibt keine Alternative dazu, weil wir uns als Landesregierung
des Ziel gesetzt haben, für Menschen mit Behinderungen ein Gesamtkonzept zu entwickeln, also ein ehrgeiziges Ziel, das bundesweit noch kein Vorbild hat.
Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 16/424, 16/446 und 16/462 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig geschehen.
Ich habe eine geschäftsleitende Bemerkung zu machen. Wir sind gebeten worden, Tagesordnungspunkt 15 wegen einer Redaktionsfrist für die rechtzeitige Veröffentlichung des Gesetzes noch vor der Mittagspause zu behandeln. Wir haben den Herrn Berichterstatter gebeten, sich darauf vorzubereiten. Mit Ihrem Einverständnis rufe ich daher jetzt Tagesordnungspunkt 15 auf:
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Direktzahlungen des Europäischen Ausrichtungsund GarantieFonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie (EG-Direktzahlungen-Staatsver- trag)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Dezember 2005 beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/408 einstimmig so angenommen.
Ich begrüße auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Realschule Heidkamp aus Quickborn. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. - Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Landtages, das Rauchen in den Schulen zu verbieten, hat einiges in Bewegung gebracht.
Meine Fraktion hatte lange mit dieser Beschlusslage gehadert; das wissen Sie. Wir hatten gehofft, dass freiwillige Vereinbarungen erfolgreicher sind als eine Verordnung aus dem Ministerium.
Nun, wo wir das Rauchverbot an Schulen gemeinsam beschlossen haben, müssen wir konsequent sein und unser eigenes Verhalten ändern. In der Schule wird jeder einzelne Lehrer und jede einzelne Lehrerin damit konfrontiert, sein oder ihr eigenes Verhalten infrage zu stellen und zu überlegen, wie er oder sie zukünftig das von ihm oder ihr zu erwartende Vorbild umsetzen kann. Ich freue mich, dass es der Bildungsministerin gelungen ist, gemeinsam mit den Lehrern und Lehrerinnen einen Kompro
Nun sind wir als Abgeordnete gefordert. Meine Damen und Herren Abgeordneten, insbesondere bei Plenarsitzungen geben wir ein denkbar schlechtes Bild ab. Besuchergruppen, darunter sehr viele Schülergruppen - gerade ist hier wieder eine zu Besuch –, stoßen als Erstes auf rauchende Abgeordnete und Minister, wenn sie in einer Plenarwoche zu uns kommen. Die grüne Fraktion fordert Sie, meine Damen und Herren, mit ihrem heutigen Antrag auf: Lassen Sie uns dieses Verhalten ändern! Auch der Landtag muss seinen Beitrag zu einer aktiven und präventiven Gesundheitspolitik leisten.