Vielen Dank für diese uneingeschränkte Worterteilung, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Rücksprache mit den beiden anderen Antragstellerinnen darf ich erklären, dass uns insbesondere der Herr Minister überzeugt hat. Wir übernehmen gern den Text aus der Drucksache 16/480 (neu).
Er soll dann den Text mit unserer Begründung ersetzen, denn ich habe verstanden, dass Sie sich unserer Begründung sonst so nicht anschließen könnten.
„Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag von Schleswig-Holstein bittet die Landesregierung und appelliert an die Mitglieder von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, sich für die Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Strafvollzuges und der Untersuchungshaft einzusetzen.“
Ich bitte, unserem so geänderten Antrag zuzustimmen. Ich denke, das kann dann einstimmig so geschehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist beantragt worden, so zu beschließen, wie von Frau Lütkes hier vorgetragen worden ist; es ist im Wesentlichen die Drucksache 16/480 (neu).
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Nein, nein! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Vom Inhalt her ja, es ist so in Ord- nung! Setzen Sie sich wieder hin, Frau Hei- nold!)
- Also, wir haben hier eine ganz große Übereinstimmung gehabt. Der Minister hat sie noch einmal beschworen. Ich denke, dann werde ich jetzt keine Drucksachennummern nennen, sondern – –
(Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Entschuldigung, wir haben diesen An- trag geändert! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Unser Antrag lautet jetzt so, wie von der großen Koalition gestellt!)
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Drucksache 16/431 vor uns liegen - nicht neu, sondern so geändert, wie von Frau Lütkes vorgetragen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die, die noch bleiben wollen, bis die Sitzung beendet ist, möchte ich sagen: Die Sitzung ist jetzt beendet.
- Herr Kubicki, ich danke Ihnen, Sie sind mir eine große Hilfe. Die Sitzung ist selbstverständlich nur unterbrochen, damit wir etwas essen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, nach der Mittagspause wieder Platz zu nehmen. Wir fahren in der Tagung fort.
Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 15 a Abs. 3 Satz 1 Hochschulgesetz SchleswigHolstein (HSG-SH) zu den Eckwerten für das Anreizbudget im Rahmen der Vergabe eines Anteils der Landesmittel an die Hochschulen in Schleswig-Holstein nach Leistung
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Bildungsausschusses das Wort, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bildungsausschuss hat sich mit dem Antrag der Landesregierung, mit dem der vom Parlament gewollte Einstieg in die leistungsorientierte Mittelvergabe an die Hochschulen gemacht wird, in zwei Sitzungen ausgiebig befasst und schriftliche Stellungnahmen aller Hochschulen eingeholt. Am 1. Dezember wurde Professor Dunckel als Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz zusätzlich mündlich gehört.
Dabei stellte sich heraus, dass die leistungsorientierte Mittelvergabe in Form eines Anreizbudgets grundsätzlich auch von den Hochschulen begrüßt wird, die von der Landesregierung vorgeschlagenen Parameter als Grundlage für die Bewertung jedoch nicht in allen Hochschulen Zustimmung gefunden haben. In einem erheblichen Maße angezweifelt wurden auch die dem Anreizbudget zugrunde liegenden Zahlen.
Während Professor Dunckel im Namen der Landesrektorenkonferenz die vom Wissenschaftsministerium vorgelegten Eckwerte für das Anreizbudget ablehnte, stimmte die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel dem Modell zu.
Nach kontroverser Diskussion empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, den Antrag der Landesregierung mit der Maßgabe anzunehmen, dass die erste Hälfte des Jahres 2006 genutzt wird, die bei der Berechnung der Budgetanteile je Hochschule zugrunde gelegten Leistungsparameter in ihrer Anwendung zu prüfen und bei Bedarf zu verändern. Darüber hinaus forderte er das Wissenschaftsministerium auf, die der Berechnung des Ministeriums zugrunde gelegten Zahlen noch einmal mit den Hochschulen abzugleichen und Unstimmigkeiten auszuräumen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei den im Antrag der Landesregierung auf der letzten Seite aufgeführten Geldsummen nicht um Millionenbeträge, sondern um Tausenderbeträge handelt.
Im Namen der Mehrheit des Bildungsausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, wie sie in der Drucksache 16/410 niedergelegt ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ausnahmsweise möchte ich zum Bericht reden, bevor wir zur Aussprache kommen. Ich möchte nämlich wissen, ob der Minister das, wozu ihn der Ausschuss aufgefordert hat - dass er mit den Hochschulen redet und für den Haushalt, den wir gestern beschlossen haben, neue Zahlen vorlegt –, erledigt hat.
Der Ausschuss hat einen Auftrag gegeben und das Ministerium hat zugesagt, dass vor Beginn der Landtagstagung entsprechende Zahlen vorliegen und an die Fraktionen gesandt werden. Wir haben nichts gesehen. Deswegen sollten wir, bevor wir zur Aussprache kommen, erst einmal hören, was mit dem Auftrag des Ausschusses passiert ist.
Ich eröffne dann die Aussprache, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Niclas Herbst.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Nachdem wir uns heute Vormittag, wie ich finde, etwas zu lange über Aschenbecher in der Eingangshalle
und über hässliche T-Shirts unterhalten haben, hatte ich schon die Befürchtung, dass dieses Thema hinten herunterfällt. Das ist Gott sei Dank nicht der Fall.
- Herr Kubicki, mit Ihrer halte ich gern mit. Das ist kein Problem. - Trotz der Bemerkung des Oppositionsführers ist das ein wichtiges Thema.
Der eine oder andere weiß vielleicht nicht, was sich hinter dem doch recht sperrigen Titel verbirgt. Herr Klug wird das in der FDP sicherlich verbreitet haben. Es geht um nichts anderes als den Einstieg in einen Paradigmenwechsel bei der Vergabe der Landesmittel für die Hochschulen. Insofern ist es eine Grundsatzentscheidung, der wir entsprechend Respekt zollen sollten.
Was die Grundsatzentscheidung betrifft, so meine ich im Landtag und auch im Ausschuss erkannt zu haben, dass es so etwas wie eine breite Einigkeit gibt, was die große Linie betrifft. Für die CDU möchte ich hinzufügen, dass wir der Meinung sind, dass das in Zukunft noch sehr viel stärker ausfallen muss. Insofern ist das nur der Einstieg in eine leistungsbezogene Mittelvergabe.
Natürlich kann ein solcher Einstieg auch Friktionen verursachen. Um diese zu minimieren, hat der Bildungsausschuss eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Es kam zu unterschiedlichen Beurteilungen. Das haben Sie soeben gehört. Deshalb will ich darauf nicht weiter eingehen. Bei einem Teil der Anzuhörenden gab es auch Kritik.
Gestatten Sie mir deshalb einen kurzen Rückblick. Bei der letzten Debatte im Landtag wurde klar, dass die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein heterogen strukturiert ist. An anderer Stelle hören wir das immer als Lob oder als Hinweis, wenn es um andere Pläne geht. Das bedeutet auch, dass die Eigenvergleichbarkeit eingeschränkt ist. Deshalb hat die Landesregierung in ihrer Vorlage darauf hingewirkt, dass sich die Fokussierung beim Vergleich stärker am Bundesdurchschnitt orientieren muss. Ich möchte das für meine Fraktion wie bereits in der letzten Sitzung verteidigen und ausdrücklich begrüßen. Denn die bundesweite Konkurrenz ist natürlich gegeben. Sie wird in Zukunft noch stärker werden.
Durch die Verringerung der Leistungsparameter jetzt sind wir in der Fachdiskussion - ergeben sich aus unserer Sicht zwei wichtige Grundmerkmale. Zum einen wird die politische Kontrollierbarkeit er