Im Bericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2004, den wir in den letzten Monaten im Landtag und auch vertiefend im Ausschuss beraten haben, wird deutlich eine kritische Haltung zur Arbeit und Wirksamkeit der Gemeinsamen Servicestellen eingenommen. Dort heißt es:
,,Mit Inkrafttreten des SGB IX sollten die gesetzlichen und strukturellen Voraussetzungen zu einer besseren Teilhabe von behinderten Menschen am Leben und der Gesellschaft geschaffen werden. Bis jetzt ist nicht erkennbar, dass das tatsächliche Handeln der Servicestellen dazu beiträgt."
Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass uns die Landesregierung einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeinsamen Servicestellen gemäß SGB IX in Schleswig-Holstein vorgelegt hat. Neben diesem kurzen, auf Schleswig-Holstein bezogenen informativen und die Realität abbildenden Bericht der Landesregierung gibt es aber auch einen Bericht ,,Einrichtung und Arbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation“ vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik aus dem Jahre 2004. Dieser fast 200 Seiten starke Bericht zeigt
auf, welche Faktoren wirken müssen, damit die Gemeinsamen Servicestellen effektiv und erfolgreich für die Menschen mit Behinderung eintreten können.
Dazu gehört die Zusammenarbeit und Kooperation der verschiedenen Rehabilitationsträger. Es gehört weiter die Schulung und die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger mit dem Landesbehindertenbeauftragten sowie den Behindertenverbänden dazu. Es wird weiter aufgelistet, dass eine gezielte Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestellen notwendig ist und wegen der Komplexität der Beratungen Teamarbeit und regelmäßige Fallbesprechungen die Qualität der Beratungen erhöhen. Aber auch ein einheitliches Aufgabenprofil aller Servicestellen in der Region und eine eigene Öffentlichkeitsarbeit der Servicestellen können den Bekanntheitsgrad steigern und die Voraussetzungen für eine effiziente und erfolgreiche Arbeit geben.
Mein Fazit aus dem Bericht der Landesregierung lautet: Information aus einer Hand für die Ratsuchenden und betroffenen Personen sind richtig und notwendig. Probleme und Begleitung von Personen im Antragsverfahren bei den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern sind notwendig und müssen gestärkt werden. Dies sind die wesentlichen Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen. Sie sollen dazu dienen, den Anspruchsberechtigten dabei zu helfen, die notwendigen Leistungen zu erhalten. Mit dem Bericht über die Servicestellen nach dem Sozialgesetzbuch IX ist die Diskussion bei weitem nicht abgeschlossen. Wir sollten sie im Sozialausschuss fortsetzen und als Parlament dazu beitragen, dass die Servicestellen zu einer wirksamen und effizienten Einrichtung der Unterstützung von Menschen mit Behinderung werden.
Es bleibt dabei: Wir müssen mit unserer Politik dazu beitragen, Barrieren und Benachteiligungen abzubauen und soziale Ausgrenzung zu reduzieren, und konsequent unseren Weg der Teilhabe und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung fortsetzen.
Herr Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! § 23 SGB IX - große Erwartungen wurden daran geknüpft, es sollten unübersichtliche Strukturen und Hilfsangebote vereinheitlicht und das bestehende System durch eine bessere Kooperation der einzelnen Leistungsträger optimiert werden. Erwartet wurde die Hilfeleistung aus einer Hand, erhofft wurden kurze Wege und bessere Erreichbarkeit.
Mit einer zentralen Anlaufstelle sollten Ratsuchende eine einfache, schnelle, konkrete Hilfe bekommen und dadurch ein selbst bestimmtes Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht, zumindest vereinfacht werden. - So die Zielsetzungen des Gesetzgebers.
Drei Jahre nach Inkrafttreten des SGB IX müssen wir bedauerlicherweise feststellen, dass sich gerade diese Servicestellen in der Praxis als große Enttäuschung entpuppen. Das liegt nicht an den motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Servicestellen,
vielmehr führten zunächst organisatorische und bauliche Probleme dazu, dass die Gemeinsamen Servicestellen zu wenig bekannt und durch unregelmäßige und unterschiedliche Öffnungszeiten einfach schlecht erreichbar waren. So ist es nicht verwunderlich, dass in manchen Fällen nicht einmal der Postbote die Beratungsstellen kannte.
- Ja. Das konnten wir aus dem Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung nachlesen.
Zwar wurde der Zugang zu den Servicestellen mittlerweile barrierefrei gestaltet und entsprechend ausgeschildert, doch sprechen solche Anlaufschwierigkeiten nicht gerade dafür, dass man sich zuvor vor Ort Gedanken über die Zielgruppe gemacht hatte, die angesprochen werden sollte.
Im durchaus kritischen Bericht der Landesregierung - Frau Ministerin, da ist nichts schön geredet worden - werden zudem Probleme wie fehlendes Personal sowie fehlende Kooperation und Koordination zwischen den Trägern genannt. Somit werden im vorgelegten Bericht die von der Bürgerbeauftragten und dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung aufgezeigten Probleme durch die Landesregierung bestätigt. Hier haben wir den klassi
schen Fall, dass vom Gesetzgeber ein bestimmtes Ziel gewollt wird, dies aber in der praktischen Umsetzung an Widrigkeiten scheitert.
Zwar steht mittlerweile der organisatorische Rahmen im Wesentlichen, doch gibt es im Alltag immer noch viel zu viele Reibungsverluste, um konkret kundenorientiert zu arbeiten oder arbeiten zu können. Dann darf man sich nicht wundern, dass in den letzten drei Jahren in allen schleswig-holsteinischen Servicestellen lediglich 927 Ratsuchende betreut worden sind. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch schlimmer ist, dass fast ein Viertel der Beratungsstellen lediglich fünf Beratungsfälle im Jahr vorzuweisen hat.
Einer der Gründe ist, dass sich die Ratsuchenden lieber an für sie bekannte Auskunftstellen wenden. Vor dem Hintergrund, den wir alle gerade geschildert haben, ist das nicht sonderlich verwunderlich.
Ein Grund dafür ist, dass die Betroffenen bei speziellen Fragen keine ausreichende oder befriedigende Antwort erhalten haben, da zwar Hilfe aus einer Hand, nicht aber unter einem Dach angeboten wird. Zu oft mussten die Mitarbeiter der Beratungsstellen vor Ort Betroffene vertrösten, da der dafür zuständige Spezialist gerade nicht vor Ort war und somit Anfragen nicht sofort oder befriedigend beantwortet werden konnten.
Man kann es den Ratsuchenden dann nicht verdenken, dass sie sich lieber an bereits bekannte Beratungsstellen der einzelnen Rehabilitationsträger und Behindertenorganisationen wenden, zumal diese in der Beratung auf die mitunter besonderen Bedürfnisse beispielsweise von Blinden, Gehörlosen und Menschen mit geistigen Behinderungen eher eingehen können.
Der Bericht ist deshalb eine gute Problemanalyse und somit die Ausgangsbasis dafür, gemeinsam mit den Rehabilitationsträgern die Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen zu optimieren. Die von der Landesregierung selbst gesetzten Ziele zur künftigen Verbesserung der Beratungsleistungen sind hierbei ein guter Ansatz.
Dabei ist es gut zu wissen, Frau Wille-Handels, dass sowohl Sie als Bürgerbeauftragte als auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung diesen Prozess weiterhin kritisch begleiten und dem Landtag regelmäßig nicht nur über die Umsetzung berichten werden, sondern - wie wir es von Ihnen gewohnt sind - es uns auch kritisch ins Stammbuch schreiben werden, wenn wir unsere Hausaufgaben hier nicht ordentlich erledigen.
Die Ankündigung der Landesregierung, dafür zu werben, die Arbeit der Servicestellen einer bundesweiten Evaluierung zu unterziehen, ist zwar richtig, aber - ich sage es ganz deutlich - noch wichtiger ist mir im Moment, dass die Arbeit der Servicestellen hier vor Ort in Schleswig-Holstein ordentlich funktioniert.
Wir haben aufgrund der ausführlichen Berichte durch die Bürgerbeauftragte und den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung bereits so viele Anhaltspunkte, dass gemeinsam mit allen Rehabilitationsträgern eine kundenorientierte Problemlösung erarbeitet werden kann.
Lassen Sie mich am Schluss den Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz ausdrücklich für den Berichtsantrag danken. Auf dieser Basis können wir im Sozialausschuss ordentlich weiterarbeiten. - Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als die Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung vereinheitlicht und zusammengeführt wurde, war das die Geburtsstunde für die so genannten Gemeinsamen Servicestellen. Statt von Pontius zu Pilatus wegen Leistungen, Anträgen oder Rentenansprüchen laufen zu müssen, sollten zukünftig die Servicestellen alles aus einer Hand erledigen - so weit die Theorie der trägerunabhängigen Beratung an einem Ort.
Doch die Praxis sieht anders aus. Dr. Ulrich Hase hat als Landesbehindertenbeauftragter in seinem jüngsten Bericht auf die unzureichende Reichweite der Gemeinsamen Servicestellen hingewiesen; die Bürgerbeauftragte tat dies natürlich auch. Dankenswerterweise haben die Kollegen der grünen Fraktion die Anmerkungen vom April jetzt noch einmal in Erinnerung gerufen.
Die bereits seit mehreren Jahren tätigen Servicestellen sind weitgehend unbekannt. Was man nicht kennt, kann man natürlich auch nicht um Unterstützung bitten. Die Servicestellen führen ein Schattendasein. Der SSW möchte - wie alle anderen auch diese Situation ändern.
Ich habe mir mal den Spaß gemacht und im Archiv des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages nachgeschaut, wie oft über die Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen berichtet worden ist: im letzten Jahr gerade ein Mal, und zwar über die Eröffnung der neuen Servicestelle in Bad Oldesloe. Dort ist die Welt also in Ordnung.
Tue Gutes und sprich darüber. - Solange die Servicestellen nicht offensiv die Öffentlichkeit suchen, wird sich an ihrer Unbekanntheit kaum etwas ändern.
Ich würde es begrüßen, wenn zumindest die Öffnungszeiten im regelmäßigen Terminteil der Zeitung auftauchen würden. Das wäre zumindest ein Anfang. Aber es muss auch darüber hinaus mehr über diese Stellen informiert werden. Hier sind die Träger der Stellen in der Verantwortung. Dann kommt die Kundschaft sicherlich auch. Denn es gibt genügend Betroffene, die die dort angebotenen Hilfestellungen dringend benötigen.
Vielerorts gibt es Betroffene, die nicht wissen, an welche Träger oder Institutionen man sich wenden muss, um eine vernünftige Planung hinzubekommen, damit ihnen und vor allen Dingen auch ihren Angehörigen besser geholfen werden kann.
Und oft gibt es auch das Problem, dass man gar nicht weiß, welche Rechte man hat oder wie man diese Rechte einfordern kann. Es gibt also genügend Betätigungsfelder und genügend Bedarf. Deshalb gehen wir im ersten Moment auch davon aus, dass der mangelnde Bekanntheitsgrad der Servicestellen eine Hauptursache für die schlechte Frequentierung ist. Einen Mangel an Arbeitsfeldern gibt es jedenfalls nicht.
Die Landesregierung und die Träger haben noch eine weitere Aufgabe. Zu allererst muss eine Evaluation geschehen: Warum wenden sich so wenig Menschen an die Servicestellen? - Kennt man die genauen Gründe, kann man eventuell bestehende Probleme leicht aus dem Weg räumen. Könnte es sein, dass die Konkurrenz der Träger für Rehabilitation der Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen nicht gerade gut tut? Wer weist schon gerne auf die Konkurrenz hin, wenn es um die allgemeine übergreifende Beratung geht?
Da übernimmt man diese Funktion als Leistungserbringer möglicherweise doch lieber selbst, auch wenn damit keine Hilfe aus einem Gruß verbunden sein sollte; die wirtschaftlichen Zwänge könnten diese Vermutung durchaus zulassen. Solche Vermutungen kann man auf jeden Fall anstellen und
Bei der Anhörung im Bundestag vor nunmehr anderthalb Jahren waren sich zwar alle einig, dass die Servicestellen zu selten genutzt würden, aber auch dort wurde über die Gründe nur spekuliert. Dabei liegen aus einigen Bundesländern sehr ermutigende Erfahrungen vor: In Brandenburg hat eine intensive Konsultation mit den Behindertenverbänden die Arbeit der Servicestellen nicht nur bekannter gemacht, sondern auch die Qualität der Beratung verbessert. Das könnte also auch für uns ein Weg sein.
Wir brauchen solide Antworten. Der SSW fordert die Landesregierung daher auf, noch in diesem Jahr die Arbeit der Servicestellen zu untersuchen und dann die Ergebnisse mit den Verbänden zu diskutieren; das können wir gern im Sozialausschuss tun. Nur so können zufrieden stellende Lösungen gefunden werden und die Nutzung der Servicestellen verbessert werden.