Dabei steht eines fest: Wenn man den Einsatz von Biokraftstoffen wirklich ernsthaft betreiben will, muss man sie für den Einsatz im öffentlichen Personenverkehr, in umweltsensiblen Bereichen und für den Eigenverbrauch der Land- und Forstwirte von der Besteuerung freistellen. Ebenso muss die bestehende Regelung zur Steuerbegünstigung für Reinkraftstoffe fortgeführt werden.
Die Bundesregierung will aber jeden Liter Biodiesel mit 10 Cent besteuern und dem Verbraucher beim Rapsölkraftstoff sogar 15 Cent pro Liter abknöpfen. Schuld an diesem Dilemma der Bundesregierung ist nach deren Schilderung die EU.
Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums müsse die Überkompensation - eben wurde schon darüber gesprochen bei Biokraftstoffen in Deutschland zurückgeführt werden. Die Kostennachteile für Biokraftstoff müssten ausgeglichen werden und darüber hinaus dürfe keine Subventionierung stattfinden. Die Rolle, die die EU in Schleswig-Holstein bei FFH-Gebieten spielt, spielt sie für Steinbrück bei der Biokraftstoffsteuer.
Wie in Schleswig-Holstein bei FFH gibt es auch Zweifel an der Schilderung des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der Erfüllung von EU-Vorgaben. Diese so genannte Überkompensationsberechnung muss dem Bundestag nämlich einmal jährlich vorgelegt werden. Für 2005 gibt es sie aber nicht.
Mit den geplanten 10 Cent pro Liter Biodiesel wird der aus der Berechnung von 2004 stammende Betrag durch das Finanzministerium verdoppelt. Da stimmt also etwas nicht.
Der wachsende Biokraftstoffmarkt darf nicht durch überzogene Steuerpläne gefährdet werden. Biokraftstoffe zeichnen sich durch einen fast geschlossenen CO2-Kreislauf aus und liefern dadurch einen wichtigen Beitrag für eine aus Sicht der Umwelt dauerhafte und beständige Energiewirtschaft.
Durch die Nutzung einheimischer Rohstoffe gelingt es zudem, Wertschöpfung in unserem Land zu belassen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Es gibt darüber hinaus noch eine EU-Richtlinie, die wirklich etwas von uns verlangt. Das ist die so genannte Biokraftstoffrichtlinie (2003/30/EG). Diese legt fest, dass bis Ende 2010 ein Anteil von 5,75 % des gesamten Treibstoffs durch Biokraftstoff abgedeckt werden muss. Dabei können Kraftstoffe gefördert werden, die eine kostengünstige Ökobilanz aufweisen. Die Bundesregierung sollte ein schlüssiges Konzept zur künftigen Förderung der Biokraftstoffe vorlegen, anstatt das Ziel zu gefährden, den von der EU-Richtlinie vorgegebenen Anteil an Biokraftstoffen am Gesamttreibstoff zu erreichen. Damit erweist man der Forschung, der Entwicklung und dem Absatz dieser zukunftsgerichteten Branche einen Bärendienst.
Zum christlich-sozialen Weichspülantrag sage ich nur so viel: Erstens. Wir brauchen - wie Sie in Absatz 1 schreiben - kein Ziel zu begrüßen, welches in einer EU-Richtlinie festgeschrieben ist. Das müssen wir sowieso umsetzen. Zweitens. Wer in einem Absatz schreibt, die Mineralölsteuerbefreiung solle durch eine Beimischungspflicht ersetzt werden, um im nächsten Absatz zu schreiben, die Mineralölsteuerbefreiung sei eine geeignete Maßnahme zur Etablierung von Biokraftstoffen auf dem Energiemarkt, widerspricht sich selbst und dokumentiert das großkoalitionäre Herumgeeiere.
- Ich bin gleich fertig. Wir werden dem Antrag der Grünen - und entsprechend auch dem Antrag des SSW - zustimmen. Weil der Antrag von CDU und SPD nicht konsequent ist, werden wir uns hier der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Kraftstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, alternative Kraftstoffe und innovative Antriebe zu fördern, um die Abhängigkeit des Straßenverkehrs vom Erdöl zu reduzieren und die CO2-Emissionen zu verringern. Diesen Zielen hat sich auch der Verband der Automobilindustrie angeschlossen und ein Zukunftskonzept für alternative Kraftstoffe und Antriebe erstellt. Mit ihrem Konzept verfolgt die Automobilindustrie eine Effizienzsteigerung bei den Antrieben und vor allem bei der Beimischung den verstärkten Einsatz von Biokraftstoffen. Dies führe ich ausdrücklich an, um zu verdeutlichen, dass das Bundesverkehrsministerium und die Automobilindustrie in dieser Sache Hand in Hand gehen. Ich meine, dass gerade der Schritt der Automobilindustrie in dieser Sache lobend zu erwähnen ist.
Um also die Ziele der Kraftstoffstrategie zu erreichen, hat die alte Bundesregierung beschlossen, alle Biokraftstoffe steuerlich zu fördern. Für eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2009 ist hierbei auf Biokraftstoffe ein ermäßigter Mineralölsteuersatz anzuwenden. Um eine Überkompensation zu vermeiden, muss jährlich eine Anpassung der Steu
erbegünstigung überprüft werden. Damit erfüllt die Bundesregierung die Vorgaben der EU und schafft Planungssicherheit für die Beteiligten. Wir wissen jedoch, dass für die erforderlichen Investitionen - dies gilt insbesondere für die Kraftstoffproduktionsanlagen - längerfristige Perspektiven notwendig sind. Inwieweit sich dies auf EU-Ebene durchsetzen lässt, ist aber fraglich.
Mit der Ankündigung des Bundesfinanzministers, den Steuersatz für Biokraftstoffe ab August 2006 erstmals zu erhöhen, hat sich Herr Steinbrück nicht besonders beliebt gemacht. Aus Sicht des Finanzministers ist dieser Schritt aber durchaus nachvollziehbar, allerdings auch nur aus seiner Sicht. Das Ministerium verspricht sich dadurch für dieses Jahr Mehreinnahmen von 130 Millionen € und für das kommende Jahr 370 Millionen €. Zurückzuführen ist die Erhöhung auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2004, wonach reiner Biodiesel bisher mit rund 5 Cent je Liter zu stark gefördert wurde. Es handelt sich nicht um 15 Cent und auch nicht um 10 Cent, sondern um 5 Cent.
Aufgrund der Überkompensationsregelung ist die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen daher nicht mehr haltbar, aber man muss die Steuer auch nicht zu viel erhöhen. Der Bundesfinanzminister schießt mit seinen Plänen, reinen Biodiesel um 10 Cent pro Liter und beigemischten Biokraftstoff um 15 Cent pro Liter zu erhöhen, über das Ziel hinaus. Hier sehen wir die künftige Wettbewerbsfähigkeit von Biodiesel gefährdet, lieber Kollege Nabel. Es sollte auch in Ihrem Interesse sein, diese Gefährdung nicht eintreffen zu lassen.
(Beifall des Abgeordneten Günther Hilde- brand [FDP] - Konrad Nabel [SPD]: Das ist doch dummes Zeug!)
Eine derartige Erhöhung wird dazu führen, dass sich der Absatzmarkt für Biodiesel verringert. Warum sollte ein Autofahrer weiterhin Biodiesel tanken, wenn er für den gleichen Preis normalen Diesel bekommen kann? Darüber hinaus ist der Verbrauch bei Biodiesel um circa 8 % höher und macht im Regelfall eine Umrüstung des Fahrzeuges notwendig. Somit konterkariert Herr Steinbrück die Kraftstoffstrategie der Bundesregierung und stößt auf weiter Flur auf Unverständnis.
So hat beispielsweise der Deutsche Bauernverband die geplante Teilbesteuerung als unangemessen hoch eingestuft. Er warnt davor, dass eine zu hohe Teilbesteuerung die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes heimischer Rohstoffe für die Biodieselproduktion nachteilig beeinflussen wird. Diese Einschätzung teilen wir. Daher macht es aus unserer Sicht
nur Sinn, wenn die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen mindestens bis 2009 beibehalten wird, denn nur so können sich Biokraftstoffe am Markt etablieren.
Flankierend zu der Steuerbegünstigung muss die Bundesregierung ihre Pläne dahin gehend weiter verfolgen, dass die Vorgaben der EU erfüllt werden und die Beimischung von Biokraftstoff in den nächsten fünf Jahren auf über 5 % gesteigert wird. Durch diese Maßnahmen steigern wir weiter die Akzeptanz für Biokraftstoffe in der Bevölkerung. Wenn die Pläne des Bundesfinanzministers aber dahin gehend umgesetzt werden, dass beigemischter Biokraftstoff mit 15 Cent pro Liter besteuert wird, dann erreichen wir nur, dass der Dieselkraftstoff teurer wird. Das kann von uns allen nicht gewollt sein.
Die Produktion nachwachsender Rohstoffe - in diesem Fall für biogene Kraftstoffe - ist in der deutschen Landwirtschaft mittlerweile zu einem wirtschaftlichen Standbein geworden. Dies hat im ländlichen Raum zu einer Wertschöpfung in diesem Bereich geführt. Das ist gerade für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft wichtig. Hier wird auf diesem Gebiet schon Geld verdient und in Zukunft lässt sich vielleicht noch mehr Geld verdienen.
Auch die Herstellung von Biokraftstoffen kann dazu beitragen, dass Teile der Landwirtschaft besser mit den Agrarreformen fertig werden. Zumindest entsteht hier eine dauerhafte zusätzliche Einkommensmöglichkeit für unsere schleswig-holsteinischen Landwirte. Daher müssen wir hier im Landtag deutlich sagen, dass wir diese Förderung der Biokraftstoffe mindestens bis 2009 weiter fortsetzen wollen und dass der prozentuale Anteil für die beizumischenden Biokraftstoffe erhöht werden muss.
Deshalb werden wir natürlich dem Antrag der Grünen zustimmen. Unserem eigenen Antrag stimmen wir sowieso zu. Den Antrag von Schwarz-Rot lehnen wir ab.
Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms. Für die Landesregierung erteile ich dem Landwirtschaftsund Umweltminister, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort.
mal bedanke ich mich für das Lob. Das nehme ich gern mit. Ich freue mich, dass wir über dieses Thema jetzt auch im Landtag diskutieren, denn wir als Landesregierung setzen uns seit vielen Monaten ganz aktiv und auf allen Ebenen für diesen Bereich ein.
Ich war sehr erfolgreich. Ich war zuerst bei der Europäischen Kommission, weil ich wusste, dass sich dort eine Mitteilung in Vorbereitung befindet. Das ist die Mitteilung der Kommission über eine EUStrategie für Biokraftstoffe. Wir sind dort in ein EU-Regionalnetzwerk zu regenerativen Energien eingetreten. Seitdem sind wir einer der ersten Konsultationspartner der EU-Kommission in Deutschland. An dieser Stelle haben wir uns zunächst eingebracht. Wir haben die entsprechenden Beschlüsse der Agrar- als auch der Umweltministerkonferenz initiiert und waren der Initiator für den entsprechenden Bundesratsbeschluss zu diesem Thema. Das heißt, dass Schleswig-Holstein bei allen wichtigen Initiativen in der Federführung war.
Derzeit haben wir auch die Federführung für die Bundesratsstellungnahme zum Steinbrück-Vorschlag. Daher ist es schön, dass wir heute darüber diskutieren. Auch hier ist Schleswig-Holstein in der Federführung und wir haben umfangreich debattiert. Herr Müller, Sie sind der erste Finanzpolitiker, von dem ich diese Forderung höre, denn sonst haben Sie eher für den Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen gesprochen. Interessanterweise haben Sie vergessen zu erwähnen, dass schon die rot-grüne Bundesregierung im Juni ihren ersten Bericht zur Überförderung vorgestellt hat, in dem wort- und zahlreich vorgerechnet wurde, dass die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen bei Biodiesel zu einer Überförderung führt. Das war ein Bericht, den es zu Zeiten der alten Bundesregierung gab. Wenn Sie den nicht erwähnt haben, dann klingt das fast wie postministerielle Amnesie. Beim SSW und bei der FDP bin ich mir gar nicht sicher, ob man diesen Bericht überhaupt kennt, denn er scheint dort nicht zur Kenntnis genommen worden zu sein.
Nun kann man trefflich darüber streiten, ob die Vorschläge von Herrn Steinbrück, eine 10-CentBesteuerung für den Einsatz von Biodiesel und Pflanzenölen als Reinkraftstoffen und 15 Cent für die Beimischung, zu hoch sind. Das ist eine der wesentlichen Fragen, denen wir jetzt nachgehen wer
Wir wissen auch - das haben wir immer gesagt -, dass die Formulierung, die im Koalitionsvertrag in Berlin steht - da sind wir uns einig -, eine falsche Weichenstellung setzt.
Das ist an dieser Stelle völlig richtig. Das Problem dabei ist aber eben nicht die Beimischungspflicht. Das muss man auch sagen. Die Beimischungspflicht hat durchaus Vorteile. Ein Vorteil ist, dass der Aufbau und die Unterhaltung einer gesonderten Betankungsinfrastruktur entfällt. Es gibt den Vorteil, dass es nur noch geringere Probleme bei der Einhaltung von Kraftstoffnormen gibt. Es ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass das Ausbauziel kostengünstig erreicht wird. Das heißt, es gibt Vorteile.
Sieht man aber nur die Beimischungspflicht allein, gibt es auch Nachteile. Ein Nachteil ist, dass das Ganze als begrenzender Deckel auf den Absatz wirkt. Es kann in der Tat zu billigen Importen kommen. Das ist die Gefahr, die wir ganz konkret sehen. Natürlich gefährdet man zu einem großen Stück auch bestehende Infrastruktur. Das fängt an bei den Ölmühlen und geht über kleinere Raffinerien, Tankstellen bis hin zu Umrüstern und vielen anderen Betrieben, die in der Vergangenheit investiert haben. Im Übrigen haben wir insgesamt in den nächsten Jahren eher zu wenig Ölmühlen als zu viele. Das wird ein ganz wichtiger Bereich sein, in dem wir noch einiges aufzuarbeiten und nachzuholen haben.
Wichtig ist auch, dass der Vertrauensschutz gilt. Im Mineralölsteuergesetz steht bisher die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen bis zum Jahr 2009.
Wichtig ist, dass wir all das gegeneinander abwägen. Wie im Antrag von CDU und SPD gefordert, sollte die völlige Befreiung von der Mineralölsteuer durch eine Beimischungspflicht und eine maßvolle und vor allen Dingen differenzierte Besteuerung ersetzt werden, um den Anteil an Biokraftstoffen weiter zu steigern, aber gleichzeitig auch dem EU-Recht Rechnung zu tragen, das eine unzulässige Überförderung verbietet.
Das heißt für Biodiesel und Pflanzenöle Teilbesteuerung. Das heißt Steuerbefreiung, soweit sie in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Das heißt für alle weiteren innovativen Biokraftstoffe, dass es bei einer Steuerbefreiung bleiben sollte.
Diese Regeln sollten auf absehbare Zeit weiter gelten. Darum sind wir im Augenblick in der Debatte mit allen Beteiligten - in Schleswig-Holstein haben wir zu diesem Thema sehr viel Kompetenz -, um ein maßvolles und vernünftiges Gegenkonzept zu entwickeln, das wir - hoffentlich mit den Stimmen der anderen Bundesländer - als Alternativkonzept im Bundesrat vorstellen werden. Wir befinden uns mitten in der Debatte. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Wenn uns der Landtag dabei unterstützt, werden wir auf diesem Kurs gern mit Vollkraft weiterfahren.