Protokoll der Sitzung vom 24.02.2006

Anke Spoorendonk, ich habe nie davon gesprochen, dass das nur auf Englisch geht. Unser Antrag ist in dieser Absicht absolut neutral formuliert

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und schließt die Minderheitensprachen in keiner Weise aus.

Ich weise weiter darauf hin, dass es auch der Vermeidung von Politikverdrossenheit dient, wenn Abgeordnete vor Ort nicht anders sprechen, als sie hier reden. Ich lese zum Beispiel in der „Pinneberger Zeitung“ über die Veranstaltung am 7. Februar:

„Vor allem der SPD-Bildungspolitiker Henning Höppner vollführte beim Lokaltermin mit den Eltern einen beachtlichen Meinungsschwenk von Ablehnung bis zu Zustimmung für bilingualen Unterricht.“

Ich habe heute den Eindruck, er ist wieder um 180° zurückgewandert - jedenfalls bei seinem Redebeitrag vorhin.

(Dr. Henning Höppner [SPD]: Ich habe nichts anderes gesagt!)

„Ebenso wie Höppner zeigte sich auch die CDU-Landtagsabgeordnete Heike Franzen nach anfänglicher Skepsis bereit, sich in ihrer Fraktion und gegenüber der gemeinsam mit der SPD gestellten Landesregierung für einen Pinneberger Weg zur bilingualen Erziehung neben der für alle Grundschulen geplanten Einführung des frühzeitigen Englischunterrichts einzusetzen.“

Auch das klingt ein bisschen anders als der Gesamteindruck Ihrer Rede, Frau Kollegin Franzen.

Ich fände es gut, wenn Sie, Herr Höppner und wir, Frau Heinold und die FDP-Fraktion, uns bemühen, den Pinnebergern einen Weg zu eröffnen, der weiter geht und weitere Perspektiven eröffnet als nur die zwei Stunden Heimat- und Sachkundeunterricht.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Frau Abgeordnete Heike Franzen.

Herr Dr. Klug und Frau Heinold, wir stehen weder den Pinnebergern im Weg noch haben wir Angst vor bilingualem Unterricht in der Schule.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD - Karl-Mar- tin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wird es nun genehmigt? Sagen Sie es doch!)

Das ist überhaupt keine Frage. Letztlich ist es aber zu prüfen. Es liegt in der Verantwortung des Ministeriums, das auch sicherzustellen.

Herr Hentschel, entweder melden Sie sich oder Sie sind ruhig. Diese Möglichkeiten gibt es.

Es ist doch Sache der Landesregierung sicherzustellen, dass in der Gesamtverantwortung für Bildung und Unterrichtsinhalte geprüft wird, ob die Qualität stimmt und das so umsetzbar ist.

Ich möchte gern wissen, ob Sie eine solche Position: „Jeder kann machen, wie er gerade lustig ist“, auch beispielsweise bei der Umsetzung der Einführung des Islamunterrichts in den Schulen einnehmen. Dahinter muss doch ein Qualitätsstandard stecken.

Wir stehen dem auch nicht im Weg. Wenn Sie unseren Antrag lesen, stellen Sie fest, im letzten Absatz steht, dass es gewisse Voraussetzungen geben muss, um diesen Unterricht bilingual durchführen zu können. Dort ist das ganz klar aufgeführt - ich nehme an, dass die Ministerin das in ihrer Richtlinie umsetzen wird, wenn der Antrag so beschlossen wird -, dass es einfach gewisse Voraussetzungen geben muss. Das ist Verantwortung der Landesregierung.

Wir haben gerade gehört, dass die Pinneberger einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Wir haben gerade gehört, wie es umgesetzt werden kann. Ich nehme an - die Frau Ministerin nickt -, dass es möglich ist, es wie beantragt umzusetzen.

(Dr. Ekkehard Klug)

Herr Dr. Klug, Sie haben gesagt, ich werde mich in meiner Fraktion dafür einsetzen, das auch umzusetzen. Der hier vorliegende Antrag ist ein gemeinsamer Antrag von Herrn Höppner und mir.

(Holger Astrup [SPD]: Das ist die Umset- zung!)

Ich verweise darauf: Das ist die Umsetzung der Projekte in Pinneberg. Von daher habe ich in Pinneberg nichts anderes gesagt als das, was ich hier gesagt habe.

Ich möchte auch klar und deutlich darauf hinweisen, dass ich sehr wohl - da hat mich die Kollegin Spoorendonk richtig verstanden - Eigeninitiativen im Rahmen von Autonomie in Schulprogrammen, Schulprofilen begrüße. Aber das muss sich im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen bewegen. Insofern muss man gewisse Rahmenbedingungen schaffen. Vielleicht konnte ich in dieser Beziehung ein bisschen für Aufklärung bei Ihnen sorgen, Frau Heinold.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun Frau Abgeordnete Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Aufklärung ist es zumindest heute und bei mir etwas schwierig. Ich nehme einmal die Drucksache 16/512, eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Klug zur bilingualen Schule. Da hat er gefragt, ob dieser Schulversuch in der Carl-Eitz-Schule genehmigt werden kann oder ob der Antrag abgelehnt worden ist. Da sagt das Ministerium: „Für einen fast durchgängig englischsprachigen Unterricht gibt es im Schulgesetz keine Rechtsgrundlage...“ Das ist relativ eindeutig. Das bedeutet - da sind wir als Parlament natürlich gefordert -, dass wir die Rechtsgrundlage setzen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

So verstehe ich das. Wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, muss das Parlament etwas tun.

Nun sagt die Ministerin, sie werde eine Rahmenrichtlinie erlassen. Ich habe die Frage, wie das gehen kann, wenn das Schulgesetz dies nicht hergibt. Es wäre mir ganz lieb, Frau Ministerin, wenn Sie dazu noch etwas sagten.

Das Entscheidende - zumindest für die Pinneberger Eltern - ist, dass das dann auch so schnell passiert,

dass sie überhaupt noch die Möglichkeit haben, im Sommer anzufangen. Was heute von hier aus ausgehen kann, ist ein Signal, nämlich dass man sagt, als Parlament und als Regierung tut man alles, damit es vor Ort losgehen kann. Das könnte man heute setzen. Dieses Signal habe ich heute leider nicht wahrgenommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Herr Abgeordnete Jürgen Weber das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Heinold, wenn Sie schon die Signale nicht wahrgenommen haben, so sind Sie aber doch, denke ich, des Lesens mächtig. Da Sie das sind, werden Sie gesehen haben, dass in unserem Antrag natürlich nicht auf eine einzelne Schule Bezug genommen wird. Das wäre auch ungewöhnlich, wenn wir im Parlament die Schulprogramme einzelner Schulen abstimmten. Worauf hier Bezug genommen wird, ist die Frage der Ermöglichung bilingualen Unterrichts.

In unserem Antrag steht nicht, das sei nur in einem Fach möglich. In unserem Antrag steht nicht, das sei rechtlich momentan nicht möglich. Vielmehr sind Qualitätsmerkmale definiert und diese muss man im Einzelfall prüfen. Wir schreiben nicht hinein: Diese sind in der Schule X, Y oder Z erfüllt beziehungsweise nicht erfüllt. Das ist nicht Aufgabe des Parlaments. Wir sagen, das Lehrpersonal muss qualifiziert sein. Wir haben darin Positionen formuliert, was wir als Qualität definieren. Darüber kann man vielleicht streiten. Aber wir haben uns festgelegt und deutlich gemacht, dass die Schule unter Aufrechterhaltung aller anderen Qualitätsmomente bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Dabei geht es um die Qualität des Personals, um die Frage der Finanzierung - nicht nur zusätzlicher Ressourcen - und um die Aufrechterhaltung aller anderen Qualitätsmomente.

Das steht in dem Antrag und das ist doch ein klares Signal. Wenn das in der Schule organisierbar ist, dann ist das auch in der Schule umsetzbar. Die Resolution von CDU und SPD, die wir - davon gehe ich aus - heute beschließen werden, kann natürlich auch nur Grundlage dessen sein, was das Ministerium in eine Richtlinie gießt. Das ist doch klar. Dazu haben wir uns deutlich geäußert.

(Heike Franzen)

Insofern ist unser Signal völlig unzweideutig. Wenn die Qualitätsmerkmale, die in dem Antrag genannt werden, erfüllbar sind, dann ist das vor Ort auch umsetzbar.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Alles andere ist Unterstellung.

(Beifall bei SPD und CDU)

Die Frau Ministerin möchte noch einmal das Wort? - Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Parlament sollte sich nicht so weit erheben, dass es meint, über die Qualität eines Antrages oder über die Voraussetzungen an einer Schule für ein bestimmtes Angebot zu entscheiden. Ich denke, das ist auch nicht ernsthaft von jemandem gewollt. Das muss schon Sache der Fachaufsicht bleiben.

(Zuruf von der SPD)

- Sie können sich als Abgeordnete für alles einsetzen. Aber Sie können es uns leider nicht abnehmen, die fachlichen Kriterien zu überprüfen und dann die Entscheidung zu fällen. Dafür stehe ich letztlich auch gerade.

Damit kein falscher Eindruck hängen bleibt: Die Carl-Eitz-Schule und nicht die Eltern der Kinder, die aus dem Kindergarten kommen, sind antragsberechtigt. Einzig und allein die Schulkonferenz dieser Schule hat mit Datum vom 20. Februar einen Antrag gestellt, und zwar auf die Erteilung einer Genehmigung für ein Unterrichtsfach Englisch in der Klassenstufe 1 ab August 2006. Sie haben sich für Heimat- und Sachunterricht entschieden und wollen zusätzlich freiwillige Angebote außerhalb der verlässlichen 20 Unterrichtsstunden in Klassenstufe 1 und 2 machen. Dafür stünden ausreichend Lehrer- und Lehrerinnenstunden zur Verfügung, sagen sie, und der Regelunterricht in Englisch ab Klasse 3 werde nicht beeinträchtigt.

In dem Antrag wird aber noch nicht gesagt - deswegen sage ich heute nicht, er wird natürlich genehmigt und das unterschreibe ich sofort -, wie in der Region die Anschlussmöglichkeiten nach der Grundschule für dieses Angebot sein werden. Das muss noch nachgearbeitet werden, aber dann, denke ich, gibt es überhaupt kein Hindernis mehr, dies auch so zu genehmigen.

Wenn sich in der Folge an dieser Schule Weiteres entwickelt, muss man sehen, ob man das berücksichtigen kann. In der aktuellen Situation halten wir das für richtig. - Frau Heinold, bezweifeln Sie, dass ich das richtig vorlese, oder worum geht es?