Was passiert auf Bundesseite über Herrn Gabriel? Jetzt wird versucht, die ganzen ehemals von der Bundeswehr benutzten Flächen, die so genannten Konversionsflächen, zu 15a-Gebieten zu machen. In Süderlügum, wo wir Initiativen vorhaben, kriegen wir Knüppel zwischen die Beine geworfen. In Eggebek kriegen wir möglicherweise auch Knüppel zwischen die Beine geworfen. Wir können also nicht mehr tun, als in bestimmten Bereichen bestimmte Entscheidungen zu fördern. Das muss aber dazu führen, dass uns andere nicht daran hindern.
Das nächste Thema ist das Thema Netze. Wer hat in letzter Zeit eigentlich den Netzausbau verhindert? - Wir haben eine Initiative ergriffen, um den Netzausbau zu fördern. Ich nenne hier das Planungswegebeschleunigungsgesetz und das Infrastrukturgesetz des Bundes. Es gibt einen Antrag Schleswig-Holsteins im Bundesrat, auch den Netzausbau dort mit hinein zu nehmen. Wer ist bisher immer an erster Stelle dabei, wenn es darum geht, den Netzausbau zu verzögern? Natürlich sind wir für Erdkabel. Das muss sich aber rechnen. Wir können nicht auf der einen Seite sagen, wir laden den Energieunternehmen alles auf, egal wie teuer das Netz an welcher Stelle auch immer ist, und uns hinterher darüber beschweren, dass die Strompreise in die Höhe gehen. Das Ganze muss wirtschaftlich vertretbar sein. Energiepolitik ist doch kein Wunschdenken!
Auf die Frage hin, was wir im Bereich des CO2Ausstoßes machen, sage ich, ich habe hier gemischte Gefühle, wenn ich sage, ich möchte ein Kernkraftwerk durch ein Kohlekraftwerk ersetzen. Gucken Sie sich das Thema CO2-Bilanz an. Es gibt keine geschlossene CO2-Bilanz für Schleswig-Holstein. Wir sind deshalb ein Reinluftgebiet, weil der Wind hier so frisch weht. Die Situation ist aber hier genauso wie in anderen Gebieten auch. Ich glaube, dass man sagen kann, dass die Koalition auf einem guten Weg ist. Wir haben gemeinsame Initiativen zur Beschleunigung des Netzausbaus ergriffen. Ich sage Ihnen, wir werden im Herbst nach langer und kräftiger Anstrengung endlich so weit sein, dass Fehler, die in der Vergangenheit vielleicht gemacht wurden, ausgeräumt sind und dass die Netze zur Verfügung stehen.
Wir werden an anderer Stelle tätig werden, um sicherzustellen, dass Bioenergie optimal versorgt wird. Im Bereich der Windenergie gibt es aus meiner Sicht keinen konkreten Handlungsbedarf. Wenn zu wenig Eignungsflächen da sind, dann frage ich mich, woran das eigentlich liegt. Wir können die Leute nicht zum Gewinn tragen. Wir können nicht
sagen, wir geben für jede Kilowattstunde noch einen Euro drauf, damit sie sich rechnet. Nach meiner Meinung rechnen sich Offshore-Anlagen heute schon. Es muss jetzt darum gehen, diejenigen, die dabei noch etwas mutlos sind, zu unterstützen. Das geht aber nicht, indem wir die Einspeisevergütung bis ins Unendliche steigern.
Als weiteres Thema nenne ich das Thema Wasserstoff. Auch hier geben wir jetzt erste kräftige Impulse. Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, auch das hat es bisher nicht gegeben. Ich glaube nicht, dass einer innerhalb der Koalition versucht, hier einen Gegensatz mit dem Abgeordneten Nabel herzustellen. Alles, was er hier gesagt hat, kann ich unterstützen.
Es gibt einen Punkt, in dem wir unterschiedlicher Meinung sind. Dazu will ich auch etwas sagen. Das ist das Thema Kernenergie. Der Energiekonsens wird von uns in diesem Bereich nicht angetastet, aber ich sage: Wenn Sie das gesamte Werk lesen, dann gibt es durchaus Möglichkeiten, zu Veränderungen zu kommen, ohne vom Grundsatz abzuweichen. Das ist gemeinsam beschlossen. Daran werden wir nichts deuten.
Es gibt in diesem Land eine gute Perspektive für Wind. Es gibt inzwischen eine noch bessere Perspektive im Bereich der Biomasse und der ganzen Verfahren, die damit verbunden sind. Wir tun das Unsrige, um Planungen zu beschleunigen. Jeder Energieanwender in Schleswig-Holstein weiß bei dieser Landesregierung und bei dieser Koalition, woran er ist.
Ich danke Herrn Minister Austermann. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/581, an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich frage die Landesregierung: Wie erklärt sie den Widerspruch zwischen der Aussage aus dem Finanzministerium, Umdruck 16/573, dass der Vertretungsfonds für Grund- und Hauptschulen nur zu 67 % ausgeschöpft wurde und 2.470.600 € nicht ausgegeben wurden und davon 245.700 € als globale Minderausgabe in 2005 gebucht wurden? Wie erklärt sie, dass das Bildungsministerium am 16. Februar 2006 in einer Pressemitteilung erklärt hat, dies stimme gar nicht, diese Aussage sei nur aus haushaltstechnischen Gründen gemacht worden und in Wahrheit hätte man dort gar nicht gekürzt, das Geld sei komplett für den Vertretungsfonds an Grund-, Haupt- und Realschulen verwendet worden?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich will Ihre Frage in sieben Punkten beantworten. Ich denke, Sie werden feststellen, dass es sich nicht um einen Widerspruch handelt. Erstens. Der Ihrer Frage zugrunde liegende Umdruck 16/573 vom 10. Februar 2006 stellt isoliert und ausschließlich die Ausgabenentwicklung des Titels 0710 420 11 der Maßnahmegruppe 04 dar, nicht jedoch die gesamte Maßnahmegruppe 04 mit der Überschrift „Vertretungsfonds zur Bekämpfung von Unterrichtsausfall sowie Personalkostenerstattung an Dritte“ in Gesamthöhe von 14.606.500 €.
Zweitens. Der dargestellte Titel 427 11 ist deckungsfähig mit allen anderen Titeln der Maßnahmegruppe 04 und mit den Titeln des Lehrerpersonalbudgets. Das ist vom Parlament so beschlossen und wegen der notwendigen Flexibilität auch so gewollt. Das heißt, man muss diese Maßnahmegruppe und das Lehrerpersonalbudget gemeinsam betrachten sowie die zwischen ihnen erfolgenden Verrechnungsvorgänge.
Drittens. Diese Verrechnungsvorgänge sind erforderlich, weil Vertretungsunterricht sowohl von befristet eingestelltem Personal geleistet wird als auch durch Lehrkräfte, die bereits beschäftigt sind, aber ihren Beschäftigungsumfang aufstocken. Das sind also Teilzeitbeschäftigte.
Viertens. Gerade im Grund- und Hauptschulbereich stocken besonders häufig teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte ihre Arbeitszeit temporär auf. Diese Lehrkräfte mit Aufstockung erhalten jedoch ihr Gehalt komplett aus dem Lehrerbudget. Das erfolgt nicht etwa in Form von zwei Zahlungen; einmal aus dem Lehrerplanbudget, einmal aus dem Vertretungsfonds.
Fünftens. Das also, was an Lehrerpersonalbudget für Vertretungsleistungen ausgegeben wird, was also Aufstockung von Verträgen ist, wird aus den Vertretungsfondsmitteln gedeckt, erscheint haushaltstechnisch aber beim Vertretungsfonds als Minderausgabe. Das geht nicht anders. Es erscheint als Minderausgabe, wird aber im Lehrerpersonalbudget zur Deckung für eben diese Aufstockung der Verträge genutzt. Es handelt sich also nicht um eine Einsparung. Das ist schlichte Haushaltstechnik. De facto ist das eine Deckung, wie das auch im Deckungsvermerk im Haushalt vorgesehen und gewollt ist. Für diesen Titel 0 710 427 11 bedeutet das konkret, von diesen vermeintlichen 2,5 Millionen € Minderausgaben - so steht es in der Unterlage - sind ca. 1,8 Millionen € genau dafür gegenzurechnen. Sie sind also eine Aufstockung von Vertretungszwecken, die - wie beschrieben - aus dem Lehrerpersonal gedeckt und gezahlt worden sind, aber durch Vertretungsfondsmittel gedeckt und für Unterrichtsleistungen an Dritte verwendet werden.
Mit den rechnerisch verbleibenden rund 660.000 € wurden Mehrausgaben gedeckt, die im Vertretungsfonds bei den anderen Schularten in Höhe von mehr als 800.000 € eingetreten sind. Wenn Sie die entsprechenden Erläuterungen im Haushalt nachlesen, dann werden Sie feststellen, dass genau diese Flexibilität zwischen den Schularten gewollt war, weil man nicht immer vorher absehen kann, wie viel in dem einen oder anderen Schulbereich exakt benötigt wird.
Siebtens. Zur Erbringung der globalen Minderausgabe: Damit wurden im Laufe des Haushaltsjahres für Vogelgrippevorsorge alle Ressorts belastet. Das waren für das Bildungsministerium 245.700 €. Diese rund 245.000 € konnten aus dem Gesamtdeckungskreis, der sich aus Lehrerpersonalbudget, Vertretungsfondsmitteln und Erstattung von Unterricht durch Dritte ergibt, erbracht werden.
Haushaltstechnisch muss es an einer Stelle dargestellt werden und es wurde an dieser Stelle dargestellt, bei diesem deckungsfähigen Titel insgesamt.
Es bleibt bei unserer Aussage: Der Vertretungsfonds stand in vollem Umfang zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zur Verfügung. Unterstellungen,
etwa Sorglosigkeit gegenüber dem Parlament oder gar Schummelei innerhalb der Landesregierung, entbehren jeder Grundlage.
Ich danke der Frau Ministerin für die Beantwortung der Frage und erteile Herrn Abgeordneten Klaus Müller für die erste Zusatzfrage das Wort.
Angesichts Ihrer Stimme tut es mir schon fast Leid nachzufragen, aber trotzdem. Habe ich Sie richtig verstanden, dass innerhalb des gesamten Deckungskreises, den Sie gerade aufgeführt haben, für die Personalausstattung an den Schulen, für den Vertretungsfonds et cetera insgesamt eine globale Minderausgabe von 245.000 € erbracht worden ist?
Das bedeutet, dass die Landesregierung an dieser Stelle gekürzt hat. Das steht meines Erachtens im Widerspruch zu Ihrer Aussage im Bildungsausschuss, die der Abgeordnete Klug in seiner Pressemitteilung zitiert hat, dass es dort eine globale Minderausgabe gegeben hat, obwohl die Landesregierung dies anders angekündigt hat.
Ich verstehe die Frage nicht. Ich kann aber die Erläuterung noch einmal geben. Es gibt einen Gesamtdeckungskreis Lehrerpersonalbudget, Vertretungsfondsmittel, Erstattungen für Unterricht an Dritte. Aus dieser Maßnahmegruppe 04 - Vertretungsfonds, Erstattungen für Unterricht an Dritte werden Zahlungen an Außenstehende geleistet, die nicht aus dem Lehrerpersonalbudget bezahlt werden. Gleichermaßen werden diejenigen aus den Vertretungsfondsmitteln bezahlt, aber sozusagen nur virtuell, weil es sich um eine Verrechnung innerhalb des Gesamthaushaltes handelt. Vertretungsfondsmittel dienen auch dazu, Aufstockungsverträge von Lehrkräften zu bezahlen.
Mindestens ein Vorwurf dürfte hier ja wohl auch aus Ihrer Sicht entkräftet sein, dass wir 2,5 Millionen beim Vertretungsfonds eingespart hätten. Es gibt ja nicht unterschiedliche Kassen und Schubladen. Wenn ein Deckungskreis da ist, wenn man das Lehrerpersonalbudget und den Vertretungsfonds betrachtet, sind das über 1,2 Milliarden €. Aus diesem Gesamtdeckungskreis wurden 245.000 € globale Minderausgabe erbracht.
Ich frage dann die Landesregierung, ob sie die Information des Parlaments mit Umdruck 16/573 für eine objektive Information hält. Denn die Informationen, die Sie uns gerade geliefert haben, gehen aus diesem Umdruck in keiner Weise hervor. Der Umdruck hat meines Erachtens den Zweck, das Parlament objektiv und sinnvoll darüber zu informieren, wo die Ist-Einsparungen im Rahmen der globalen Minderausgaben erbracht worden sind.
Ist dieser Umdruck nach Auffassung der Landesregierung eine objektive Information des Parlaments oder planen Sie, das in den kommenden Jahren zu ändern und das Parlament zutreffender zu informieren?
Dieser Umdruck - so habe ich es verstanden - ist eine Vorabinformation über den Haushaltsverlauf im Jahre 2005. Ich gehe davon aus, dass im Laufe des Jahres, vermutlich im Sommer, die gesamte Haushaltsrechnung für 2005 vorgelegt wird. Im Übrigen hätte durch Nachfrage im Bildungsausschuss -
- Im Finanzausschuss hätte man vielleicht in einer weiteren Sitzung einen Vertreter des Bildungsministeriums, der die Haushaltsführung in diesem Bereich macht, befragen können. Dann hätten Sie genau diese Informationen bekommen.
Es ist in der Tat richtig, dass sich das aus dieser Kurzinformation nicht ohne weiteres ergibt. Es gibt allerdings auch keinen Raum für Unterstellungen, wie sie gemacht wurden.
Ich danke der Frau Ministerin. - Es liegt eine Wortmeldung für eine weitere Zusatzfrage vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Klug das Wort.