Protokoll der Sitzung vom 23.03.2006

Darüber hinaus mangelt es dem Gesetz an Kriterien, an denen der Begriff der Zuverlässigkeit definiert wird. Es ist bisher nicht hinreichend ersichtlich, ab wann jemand als zuverlässig gilt oder ab wann nicht.

Was aber ist aus alledem die Konsequenz? - Aus unserer Sicht muss die Konsequenz sein, dass die Landesregierung eine Initiative mit dem Ziel startet, die hier kritisierten Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes zu ändern. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, Herr Innenminister, dass das vom Bund gewählte Verfahren, das Luftsicherheitsgesetz ohne die Zustimmung der Bundesländer zu beschließen, verfassungsrechtlich bedenklich ist, weil eine solche Zustimmung notwendig gewesen wäre. So hat unter anderem das Verwaltungsgericht in Braunschweig bereits bei der summarischen Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung einer Fluglizenz eines klagenden Piloten erhebliche Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen des Luftsicherheitsgesetzes - eben wegen der mangelnden Zustimmung der Bundesländer - geäußert.

Es reicht aus unserer Sicht nicht aus, das Gesetz zu kritisieren. Die Landesregierung sollte initiativ werden und zur Entbürokratisierung beitragen. Der dahinter stehende Gedanke, Sportpiloten könnten vielleicht ihre Maschinen missbrauchen, um die Sicherheitslage in Deutschland extrem zu gefährden, ist etwas kryptisch. Wir müssten uns dann die Frage stellen, warum wir nicht eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung mit Lizenzentzug bei Busfahrern, bei Tanklastzugfahrern und allen möglichen Menschen in Werk setzen, die mit dem Gefährt ihres Hobbys oder ihrer täglichen Beschäftigung durch

(Wolfgang Kubicki)

aus großen Schaden anrichten können, wenn sie es missbrauchen.

Noch einmal: Hier ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden. In der Tat sollten wir diese bürokratische Regelung verändern.

(Beifall bei der FDP)

Auf der Tribüne begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Realschule Büchen mit ihren Lehrkräften. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liest man den Antrag der FDP zur Abschaffung der Zuverlässigkeitsprüfung, so stutzt man als Nichtluftfahrer zunächst bei den verwendeten Abkürzungen. Schlägt man die Begriffe nach, stellt man fest, dass es sich bei dem betroffenen Personenkreis - wie Herr Kubicki auch schon ausführte - um Piloten von ein- oder zweimotorigen Maschinen handelt, das heißt vorwiegend um Hobbyund Sportpiloten.

Den Vorläufer zu diesem Antrag hat Herr Kubicki genannt. Seine Aussage, dass der zuständige Minister sagt, es gebe keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn und das vom Bund vorgegebene Verfahren verursache zusätzlichen Aufwand und damit Kosten, ist völlig korrekt.

Soweit ist für mich die Logik des Antrages nachvollziehbar. Herr Kubicki, andererseits erinnere ich mich an einen Vorfall im Frankfurter Luftraum vor einigen Jahren, der bis zur Alarmierung der Bundesluftwaffe führte. Dieser Vorfall wurde durch einen Piloten der im Antrag angesprochenen Gruppe verursacht.

(Zuruf der Abgeordneten Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Frau Lütkes, ich will es absolut nicht beschreien, aber was wäre, wenn bei einem zukünftigen Vorfall im Nachhinein festgestellt würde, dass durch eine qualifizierte Zuverlässigkeitsprüfung deutliche Indizien hätten festgestellt werden können?

Unser heutiges Thema berührt die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit

der Zivilluftfahrt. Das Bundesministerium des Innern nennt im Internet unter der Rubrik Luftsicherheit in Deutschland zum Stichwort „kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen“ unter anderem verschärfte Zuverlässigkeitsüberprüfungen, denen über 260.000 Personen im Bereich der Luftfahrt regelmäßig unterzogen werden.

Auch der Bundestag hatte sich im vergangenen Monat mit der Zuverlässigkeitsprüfung beschäftigt. Die FDP hat auch dort einen Antrag bezüglich der Privatpiloten angekündigt. Die CDU hat ihre Bereitschaft zur Diskussion des angesprochenen § 7 des Luftsicherheitsgesetzes signalisiert. Wir sehen also, dass dieses Thema vielschichtig ist. Die CDU beantragt daher die Überweisung an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Diskussion.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Thomas Rother das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, im Zuge der Neuregelung der Luftsicherheitsaufgaben nach den terroristischen Anschlägen am 11. September 2001 wurde vor gut anderthalb Jahren im Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. Damit wurde zum einen der EU-Luftsicherheitsverordnung Rechnung getragen, die vor allem die Sicherheit im gewerblichen - und nicht im privaten - Luftverkehr im Auge hat. Die Überprüfung von Luftsportlern und von kleinen Flughäfen ist in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt. Die Innenministerkonferenz hat zum anderen entsprechende Forderungen erhoben. So viel zur Vorgeschichte.

Bei der öffentlichen politischen Auseinandersetzung um das Gesetz ging es allerdings weniger um das hier vorgetragene Anliegen der FDP, sondern mehr um die Frage des Bundeswehreinsatzes im Inneren, die Beteiligung der Bundesländer und die Voraussetzungen für den Abschuss eines Zivilflugzeuges. In Bezug auf die Sicherheitsüberprüfung wurde vonseiten der CDU und der CSU noch einmal die Nachberichtspflicht angemahnt. Es wurde allerdings auch vorgetragen, dass eigentlich europaweit und weltweit eine gleiche Linie gefahren werden müsste. In der Tat gibt ein Alleingang wenig Sinn.

(Wolfgang Kubicki)

Zwei Vereinigungen der Pilotinnen und Piloten, die eher aus dem Bereich der Sportfliegerei kommen, haben sich - aus meiner Sicht zu Recht - kritisch mit den Zuverlässigkeitsprüfungen auseinander gesetzt. Sowohl der Deutsche Aero Club als auch die AOPA, Aircraft Owners and Pilots Association, geben zu bedenken, dass eine Zuverlässigkeitsprüfung von ausschließlich deutschen Luftfahrzeugführern kein Mehr an Sicherheit bieten kann. Inhaber einer ausländischen Fluglizenz können weiter ohne jegliche Überprüfung nach Deutschland einfliegen und auch Deutsche mit ausländischer Lizenz und ausländischem Wohnsitz rutschen durch das Kontrollnetz. Auch eine Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht gewahrt, denn es wurde schon beschrieben, dass ein mit Sprengstoff beladener LKW wahrscheinlich ähnlich oder mehr Unheil anrichten könnte als ein Pilot mit einem entsprechend ausgestatteten Flugzeug. Wenn ein Sportflugzeug ohne so etwas in ein Hochhaus fliegt, dann bleibt es einfach irgendwo stecken. Mehr passiert eigentlich nicht.

Bereits nach der früheren Rechtslage war eine persönliche Überprüfung Voraussetzung für den Erwerb einer Sportfluglizenz. Allerdings unterschied sich diese kaum von der Überprüfung bei der KFZFahrerlaubnis. Die Wahrscheinlichkeit, durch eine verschärfte Sicherheitsüberprüfung von Flugzeugführern einen potenziellen Attentäter zu enttarnen, ist eher gering. Keiner der Terroristen des 11. September war beispielsweise vorher polizeilich in Erscheinung getreten. Die Terroristen hatten sich vor dem Attentat in Deutschland aufgehalten. Von daher ist das Ergebnis der Kleinen Anfrage des Kollegen Kubicki aus dem August letzten Jahres schlüssig.

Da nun vom Bundesverfassungsgericht sinnvollerweise in Bezug auf das Abschießen von Zivilflugzeugen anders entschieden wurde, als es das Gesetz vorgibt, besteht tatsächlich ein guter Anlass, im Gesetz auch andere Dinge zu korrigieren. Dazu gehört durchaus auch die Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs auch auf Sportpiloten. Die Einstufung der Lizenzen, wie sie sich im neuen Antrag der FDP darstellt, kann hier sinnvoller sein. Eine komplette Streichung - wie im Ursprungsantrag vorgesehen - beträfe auch andere Personen als die Sportflieger und wäre tatsächlich fahrlässig. Es ist gut, dass Sie das Ganze neu formuliert haben.

Des Weiteren ist gegenwärtig der Verordnungsentwurf zur Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung in der Erarbeitung, und zwar unabhängig davon, was aus dem Gesetz wird. Die Länder sind am Ver

fahren beteiligt und mittlerweile ist eine Erweiterung des Prüfungsintervalls von einem auf fünf Jahre in Sicht. Dies ist so, wie es die EU vorschlägt. Zu klären ist die Frage, ab wann ein Pilot tatsächlich unzuverlässig ist. Auch das ist nicht klar geregelt. Daher bitte auch ich um Überweisung des Antrags an den Wirtschafts- sowie an den Innen- und Rechtsausschuss. Dort können wir uns von den beiden beteiligten Ministerien ausführlich über den Stand der Dinge informieren lassen und vielleicht sogar eine gemeinsame Position entwickeln.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Fraktionsvorsitzenden, Frau Abgeordneter Anne Lütkes, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kubicki, hinter Ihrem Antrag steht eine wichtige und ernste Frage. Wir müssen uns natürlich immer wieder damit auseinander setzen, wie verhältnismäßig Grundrechtseinschränkungen sein können. Insbesondere müssen wir uns damit beschäftigen, wie sie durch Sicherheitsgesetze eingeschränkt werden. Sie fordern mit Ihrem Antrag völlig zu Recht, im sensiblen Bereich der Sicherheitsüberprüfung und der Zuverlässigkeitsüberprüfung eine klare Definition der Kriterien zur Beurteilung gerade dieser Zuverlässigkeit einzuklagen.

Der Hintergrund dieser gesamten Debatte wurde schon geschildert. Ich will nicht verhehlen, dass das Luftsicherheitsgesetz - wie auch schon angesprochen - sicherlich keine Meisterleistung in der Bundespolitik der vergangenen Legislatur war. Aus meiner politischen und auch persönlichen Sicht heraus hat das Bundesverfassungsgericht völlig zu Recht sehr klare Worte zu der im Gesetz zunächst festgeschriebenen Berechtigung formuliert, Flugzeuge ‚ - um es salopp zu sagen - abzuschießen. Allerdings würde ich - auch das wurde verklausulierter angesprochen - durchaus die Meinung vertreten, dass der vorliegende Antrag zum Teil richtig ist, in seiner Konkretheit und in seiner Einzelfallregelung aber doch in einen Gesamtzusammenhang zu stellen ist, der sich intensiver mit der von Ihnen angesprochenen Grundentscheidung auseinander zu setzen hat, welche Sicherheitsüberprüfungen und welche Zuverlässigkeitsüberprüfungen im nationalen, im europäischen und im internationalen Raum geboten sein können und dürfen.

(Thomas Rother)

Insofern schließen wir uns dem Antrag an, dieses Thema im Ausschuss genauer zu erörtern, um zu schauen, ob es wirklich Sinn macht, eine solche partikulare Bundesratsinitiative zu initiieren. Es bleibt zu fragen, ob man sich nicht besser insgesamt der Frage der Luftsicherheit als gesamter Länderund Bundesaufgabe widmen sollte. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wengler führte vorhin das schreckliche Beispiel des entführten Motorseglers über der Innenstadt von Frankfurt an. Lieber Kollege, ich möchte hinzufügen, dass dieser Mann keine Fluglizenz hatte. Ich denke, man kann nicht - wie der damalige Innenminister - sagen, dass dieses Beispiel der Anlass dafür sei, dass man diese Verordnung unbedingt haben müsse. Es hat sich herausgestellt, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Ich sagte es vorhin schon: Dieser schlechte Mensch hatte keine Fluglizenz.

Zu dem Zeitpunkt gab es aber schon Überprüfungen, nämlich bei Personen, die beruflich auf Flugplätzen tätig waren. Hier gab es Sicherheitsüberprüfungen, die schon durchgeführt wurden, weil diese Personen beispielsweise Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen oder sicherheitsempfindlichen Bereichen auf Flughäfen hatten. Diese Sicherheitsüberprüfung war für die damalige Bundesregierung auch Vorbild für das, was man jetzt einführen wollte. Es wurde von allen gesagt: Künftig sollten sich auch Privatpiloten und Flugschüler einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen.

Da dem Bund die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses für die Flugerlaubnis nicht mehr ausreicht, ist jetzt vorgesehen, dass die rund 40.000 Privatflieger in Deutschland auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden sollen. Dieses Gesetz wurde vom Bund so gestaltet, dass es ohne Zustimmungspflicht der Länder auf den Weg gebracht werden konnte.

Nun ist es die Aufgabe der Länder, entsprechende Zuverlässigkeitsprüfungen durchzuführen. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies, dass rund 3.000 Piloten einschließlich Berufspiloten davon betrof

fen sind. Wie schon erwähnt wurde, weist die Luftsicherheitsbehörde in Schleswig-Holstein in ihrem Begleitschreiben darauf hin, dass die Überprüfung auf Antrag des Betroffenen zu erfolgen hat. Ich finde, das ist ziemlich pikant; denn die Einwilligung zur Überprüfung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass man überhaupt eine Fluglizenz bekommen kann. Von Einwilligung kann hier überhaupt keine Rede sein, meine ich. Das ist eine erzwungene Maßnahme.

Die Frage ist aber, ab wann denn der Betroffene in den Augen der Luftsicherheitsbehörde nicht mehr als zuverlässig erscheint. Hier hat der Gesetzgeber überhaupt keine genauen Vorgaben gemacht, wann man aus Sicht der Behörde als zuverlässig oder als unzuverlässig gilt. So gibt es beispielsweise einen Fall aus Berlin, wo die Luftsicherheitsbehörde bei einem Piloten die Zuverlässigkeit angezweifelt hat, weil er wegen Beleidigung im Straßenverkehr rechtskräftig verurteilt wurde. Wenn es keine länderübergreifenden Kriterien und Maßstäbe gibt, muss man sich wirklich fragen, ob jetzt die Luftsicherheitsbehörden von Land zu Land unterschiedlich entscheiden werden.

Ich sagte eben, für Schleswig-Holstein bedeutet dies alles, dass es rund 3.000 Betroffene gibt, über die jetzt uneingeschränkt Auskünfte eingeholt werden können und diese Auskünfte dann auch entsprechend bewertet werden und darüber zu befinden ist, wer seine Fluglizenz behalten darf und wer nicht. Bundesweit - auch das ist schon erwähnt worden - geht es um 40.000 Betroffene.

Dass hierbei auf Landesebene ein riesiger Verwaltungsapparat in Gang gesetzt und Bürokratie aufgeblasen wird, kann man sich ohne weiteres vorstellen. Das aber ficht anscheinend den Bund nicht an; denn in der Vorbemerkung zum Gesetzentwurf wird gesagt, dass keine Kosten entstehen. Das ist mehr als dreist, meine ich; denn natürlich entstehen bei den Ländern zusätzliche Kosten und das Ganze verursacht auch mehr Bürokratie und mehr Aufwand. Das ist also ein Monster, mit dem wir es zu tun haben. Genauso monströs ist auch der Titel ich will das noch einmal vorlesen; ich habe mir das extra aufgeschrieben -, denn die Verordnung heißt: „Luftsicherheitszuverlässigkeitsprüfungsverordnung“. Genauso monströs ist auch das, worum es inhaltlich gilt.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist beendet. Was die anderen nachgelassen haben, wird nicht automatisch dem SSW zugeschlagen.

(Anne Lütkes)

Das ist in Ordnung, Herr Präsident. - Ich meine, es ist ganz wichtig, dass wirklich deutlich gesagt wird, wie unsinnig dieses Vorhaben ist. Deshalb werden wir natürlich den Antrag der FDP unterstützen.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dietrich Austermann, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung teilt die Skepsis, die hier von allen Parteien zum Luftsicherheitsgesetz vorgetragen worden ist. Offensichtlich gibt es wenige Gesetze und Verordnungen, die so viel Kritik und Debatten auslösen wie diese. Das muss einen auch nicht wundern, wenn man die Entstehungsgeschichte bedenkt, nämlich den Irrflug eines offensichtlich geistig verwirrten Motorseglers, der, wie Sie richtig gesagt haben, nicht einmal mehr über eine gültige Lizenz verfügte.