Protokoll der Sitzung vom 25.05.2005

(Präsident Martin Kayenburg)

der jüngsten Vergangenheit ja alle ein wenig zu bequem gemacht, hatten uns eingerichtet in der angenehmen Atmosphäre der Minderheitenpolitik mit ihrem stilvollen, aus wechselseitigem Verständnis und zahlreichen gemeinsamen Interessen bestehenden Interieur. Die Ereignisse zu Beginn dieses Jahres waren dann wie ein Frühjahrssturm, der ums Haus ging. Er ließ uns aufhorchen, machte uns in gewisser Weise Angst und gab Anlass zu der Frage, ob das Haus und alles rund um das Haus wirklich so gut bestellt ist, dass es nicht nur bei schönem Wetter hält.

In der Minderheitenpolitik und in der Minderheitenarbeit ist es nicht anders als in der Europapolitik. Wir haben heute Nachmittag darüber diskutiert. Auch die europäische Verständigung ist ein langer Prozess. Nur Schönwetterveranstaltungen und Sonntagsreden helfen hier wie dort nicht weiter und bringen uns nicht voran. Um in der Sprache des Ostseeraumes zu bleiben: Wir brauchen den Bottom-up-Approach, den Zugang von unten, von der Basis her.

Die Menschen zu erreichen und sie auf dem Weg der Verständigung und des Ausgleichs mitzunehmen, der mit dem Weg nach Europa übrigens gleichgerichtet ist, ist nach wie vor die zentrale Aufgabe der Politik. Ich will sagen: Das ist eine Herausforderung an unsere Politik und an die Politiker auf allen Ebenen. Wir müssen uns deshalb auch heute selbstkritisch fragen, ob wir dieser Aufgabe in der Vergangenheit wirklich gerecht geworden sind. Keine Angst, meine Antwort auf diese Frage lautet: Wir brauchen uns nicht zu verstecken. Wir und ebenso die Politikergenerationen vor uns haben viel auf den Weg gebracht - auf den richtigen Weg, wie ich meine. Wie so oft haben wir aber Motivations- und Vermittlungsprobleme. Ich glaube, deswegen müssen wir über andere Formen der Beteiligung der Menschen nachdenken, wenn die Kluft zwischen der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern nicht noch größer werden soll.

Sie, Herr Vizepräsident Helveg Petersen, haben einmal in einem Interview ausgeführt, dass die Politik für Menschen nicht nur bedeuten dürfe, sich während der Tagesschau vor dem Fernseher über Politik zu ärgern, sondern sich einzumischen und in Konflikten zu bestehen. Dieses von Ihnen als konstruktives und aktives Sich-Einmischen bezeichnete Verhalten bedingt, dass die Parlamentarier den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern intensiver als bisher führen müssen. Wenn uns das nicht gelingt, werden uns die Menschen auch auf dem Weg nach Europa nicht mehr folgen. Deshalb sollte das nicht nur die Politiker in den Staaten bewegen, in denen das Volk über die Annahme der Europäischen Verfassung abstimmt,

sondern auch uns. Das geht uns alle hier an. Hier sind wir alle in der Verantwortung.

Ein Europa ohne Europäer wäre eine ebenso trostlose Schimäre wie ein deutsch-dänisches Grenzland ohne seine Minderheiten. Es wäre ein Verlust an Vielfalt, es wäre ein Weniger an sich wechselseitig befruchtender Kultur. Es wäre eine Einbuße an Begegnung und Austausch. Es würde gewissermaßen das Fenster geschlossen, durch das uns die Minderheiten den Blick in das jeweils andere Haus ermöglichen.

Darum begrüße ich es - ich habe es mir bewusst bis zum Schluss aufbewahrt -, dass die Spitzen der Minderheitenorganisationen aus Deutschland und aus Dänemark heute mit zahlreichen Mitgliedern zu uns in den Landtag gekommen sind. Mein besonderer Gruß gilt an dieser Stelle zunächst dem Ministerpräsidenten, der inzwischen zu uns gekommen ist, und vor allem auch dem Vorsitzenden des SSF, Dieter Paul Küssner, sowie dem Hauptvorsitzenden des Bundes Deutscher Nordschleswiger, Hans Heinrich Hansen.

(Beifall im ganzen Haus)

Die Anwesenheit des dänischen Generalkonsuls Professor Dr. Becker-Christensen aus Flensburg lässt erwarten, dass die Signale, die heute vom SchleswigHolsteinischen Landtag ausgehen, auch im Königreich Dänemark aufmerksam aufgenommen werden. Seien auch Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall im ganzen Haus)

Meine Damen und Herren, verehrte Gäste, die heutige Feierstunde im Rahmen unserer Plenarsitzung ist also weniger ein Blick zurück auf 50 Jahre erfolgreiche Minderheiten- und Mehrheitenpolitik sowie Minderheitenarbeit, wie das bei Jubiläen häufig der Fall ist. Diese Feierstunde soll vor allem einen Blick in die Zukunft anbieten. Ich hoffe, Sie haben es als einen optimistischen Ausblick empfunden, den ich mit dem Wunsch verbinde, dass wir - wie bisher - offen miteinander reden und einander nicht nur Verständnis entgegenbringen, sondern auch einander verstehen und zum Wohle der Minderheiten in unseren beiden Ländern das eine oder andere bewegen werden.

Mit diesem Wunsch stelle ich mich bewusst in die Nachfolge meines Vorgängers im Amt, Herrn HeinzWerner Arens, über dessen heutige Anwesenheit ich mich ganz besonders freue.

(Beifall im ganzen Haus)

Die Notwendigkeit unseres intensiven Zusammenwirkens ist unbestritten. Die Voraussetzungen für eine nach vorn gerichtete und vorausschauende politi

(Präsident Martin Kayenburg)

sche Arbeit sind gegeben. Die Irritationen über die verfassungsmäßigen Rechte der dänischen Minderheit in unserem Land sind weitgehend überwunden. Das ist zum einen ein Ergebnis des von allen Abgeordneten getragenen solidarischen Verhaltens unseres Parlaments und auch der Landesregierung, zum anderen ist das aber auch eine Folge der Solidarität der Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze untereinander und miteinander.

Ich habe das Wort „weitgehend“ einschränkend gebraucht. Damit will ich sagen, dass wir zwar die Verständigen und die Kundigen erreicht haben, aber es gibt teils latent, teils offen artikulierte Stimmen und Stimmungen, die sich kritisch mit der Rolle der Minderheiten befassen. Darum sage ich mit Nachdruck: Wir müssen uns alle gemeinsam darum bemühen, dass der Konsens in der Minderheitenpolitik gewahrt bleibt oder, soweit noch erforderlich, dass endgültig zu ihm zurückgefunden wird.

Deshalb richtet der Schleswig-Holsteinische Landtag diese Feierstunde aus. Deshalb ist er in großer Geschlossenheit bestrebt, in Würdigung und in Anerkennung der von unseren Minderheiten diesseits und jenseits der deutsch-dänischen Grenze geleisteten vorbildlichen Arbeit in der Öffentlichkeit Zeichen zu setzen.

Wir werden unsere Minderheiten weiterhin mit besten Kräften fördern und aktiv unterstützen. Ich freue mich auf unsere gemeinsame Arbeit.

(Beifall im ganzen Haus)

Niels Helveg Petersen, Vizepräsident des Folketings:

Herr Ministerpräsident! Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mine damer og herrer! Vielen Dank für die Einladung, an der heutigen Feierstunde teilzunehmen. Mit Freude habe ich die Aufforderung angenommen, im Landtag bei dieser Gelegenheit zu sprechen. Dies allein ist ein Ausdruck der engen Beziehungen, die über die Grenze geknüpft sind.

Als langjähriges Mitglied des dänischen Folketing - es sind inzwischen 35 Jahre - und als ehemaliger dänischer Außenminister liegt mir die Pflege des guten Verhältnisses zwischen Deutschland und Dänemark stets am Herzen. Dies gilt natürlich auch für unseren nächsten Nachbarn in Deutschland, für das Bundesland Schleswig-Holstein.

Ich hatte in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit, hierher zu kommen. Das war zum Beispiel 1995 der Fall, als ich gemeinsam mit meinem damaligen Kol

legen, dem Bundesaußenminister Klaus Kinkel, im Rathaus zu Schleswig in einem Festakt das 40-jährige Jubiläum der Ausstellung der Bonn/Kopenhagener Erklärungen würdigte.

Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass es für mich eine große Ehre ist, in diesem schmucken Plenarsaal als erster externer Redner und damit als Däne zu Ihnen sprechen zu dürfen. Es hat seinen guten Grund, dass wir dieses Jubiläum feiern, denn die Ausstellung der beiden Erklärungen im Jahre 1955 bedeutete einen Wendepunkt in dem Zusammenleben der Minderheiten und Mehrheiten auf beiden Seiten der Grenze. Damit war dies auch ein Wendepunkt im Verhältnis zwischen Dänemark und Deutschland.

Die beiden Erklärungen stehen natürlich nicht allein. Die allgemeine Entwicklung in Westeueropa und jetzt in einem vereinten Europa, die wachsende internationale Zusammenarbeit, die Entwicklung enger Verbindungen innerhalb der NATO und der Europäischen Union, die engen Handelsverbindungen, Tourismus und vieles andere mehr haben jeweils dazu beigetragen, dass sich das deutsch-dänische Verhältnis heute grundlegend geändert hat. Es hat dazu geführt, dass wir nicht nur Partner, sondern auch enge Freunde sind.

In diesem Zusammenhang ragen die Bonn/Kopenhagener Erklärungen heraus. Sie nehmen einen besonderen Platz ein. Sie erhielten nicht nur eine außenpolitische Bedeutung, sondern sie griffen auch als vertrauensbildende Maßnahmen in den Alltag der Grenzbevölkerung ein. Sie lösten einige aktuelle Probleme und legten den Grundstein für eine graduelle Verbesserung des Verhältnisses zwischen Minderheit und Mehrheit auf beiden Seiten der Grenze.

Die genannten aktuellen Probleme waren unter anderem die Anerkennung des Prüfungsrechts der Minderheitenschulen und die Ausnahme des Südschleswigschen Wählerverbandes von der 5 %-Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Landeswahlgesetz. Hinzu kam die ausdrückliche Anerkennung, dass die Bürgerrechte, die in den Verfassungen beider Staaten niedergelegt sind, auch für jeden gelten, der der dänischen beziehungsweise der deutschen Minderheit angehört.

Als Konsequenz dieser rechtlichen Prinzipien wurde festgestellt, dass das Bekenntnis zur dänischen oder deutschen Nationalität und Kultur frei ist und nicht von den Behörden bestritten oder nachgeprüft werden kann. Das ist eine sehr wichtige Feststellung. Als dänischer Außenminister war ich in den 90er-Jahren sozusagen aus erster Hand Zeuge, dass dies nicht überall in Europa eine Selbstverständlichkeit war. Die

(Niels Helveg Petersen)

Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien spricht ihre eigene deutliche Sprache.

Unter anderem deshalb beschloss der europäische Ministerrat auf seiner Sitzung in Kopenhagen im Juni 1993, als ich dänischer Außenminister war, besondere Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft der EU, die auch Minderheitsbedingungen umfassten. So wurde beschlossen, dass ein Land, das sich um den Beitritt bemüht, zunächst institutionelle Stabilität erzielt haben muss, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte sowie den Respekt und den Schutz der Minderheiten garantieren muss. Diese Kriterien, auch Kopenhagener Kriterien genannt, waren entscheidend für die Aufnahme der zehn Mitgliedstaaten und werden für die Aufnahme weiterer Länder grundlegend sein.

Lassen Sie mich vor diesem Hintergrund feststellen, dass die Bonn/Kopenhagener Erklärungen und damit die Regelung der deutsch-dänischen Minderheiten in einem internationalen Zusammenhang herausragend sind. Sie sind ein Beispiel dafür, wie weit man kommen kann, wenn der gute Wille als gemeinsame Peilmarke von allen vorhanden ist. In unseren Breiten gelten sie auch nach wie vor als Richtschnur für das nationale Zusammenleben im Grenzland.

In diesem Zusammenhang möchte ich gern ein paar Worte über die dänische Minderheitenpolitik und die besonderen Regelungen sagen, die für die Farøer Inseln und Grönland gelten.

Um mit dem Letzten zu beginnen: Beide sind Gemeinwesen mit Selbstverwaltung im Rahmen der dänischen Reichsgemeinschaft. Die Farøer Inseln erhielten im Jahre 1948 Selbstverwaltungsrecht, Grönland 1979. Beide sind auch im dänischen Folketing mit jeweils zwei Mitgliedern vertreten. Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Dänemark eine Tradition für Minderheitenregierungen. Einige Male haben Folketingmitglieder von den Farøer Inseln und Grönland entscheidend für die Regierungsbildung gewirkt. Das war zum Beispiel 1971 und 1998 der Fall. Als Außenminister der damaligen Regierung habe ich das hautnah zu spüren bekommen, als es nämlich die Stimmen von den Farøern waren, die dazu beitrugen, den Weiterbestand der Regierung zu sichern.

Aus dem hohen Norden möchte ich dann den Blick nach Sønderjylland, zur deutschen Minderheit wenden. Hier ist die dänische Regelung für die Verteilung der so genannten Kreismandate oder Listenmandate sehr günstig - sowohl für nationale Minderheiten als auch für alle anderen regionalen Gruppierungen in Dänemark. In Sønderjylland kostet ein Kreismandat in der Regel weit weniger Stimmen als jene 2 %, die

das Wahlgesetz vorschreibt. Man braucht oft nur weniger als 0,5 % der Stimmen.

Bei der letzten Wahl zum Folketing im Februar handelte es sich in Sønderjylland um 12.107 Stimmen. Diese besondere Regelung im dänischen Wahlgesetz sicherte der deutschen Minderheit jahrzehntelang ein Mandat im dänischen Folketing. Nachdem die deutsche Minderheit nicht mehr die notwendige Stimmenzahl aufbringen konnte, wurde als Kompensation dafür 1983 mit Unterstützung der dänischen Regierung ein deutsches Sekretariat in Kopenhagen unter Leitung von Siegfried Matlok eingeführt, das die laufenden Interessen der Minderheit gegenüber Folketing, Regierung und anderen Instanzen wahrnimmt. Man kann sagen, dass dieser Schritt ein Ausläufer des Geistes der Bonn/Kopenhagener Erklärungen war.

Dies wiederholt sich nun im Zusammenhang mit der Kommunalreform in Dänemark. Die heutigen 271 Kommunen werden 2007 auf knapp 100 reduziert. In Sønderjylland bedeutet das, dass aus 23 Kommunen vier werden. Aber in diesem Zusammenhang geht Dänemark neue Wege im Bereich der Minderheiten. In dem Gesetzentwurf, den die Regierung vorgelegt hat, werden weitgehende Rücksichten auf die deutsche Minderheit genommen. Aus den Bemerkungen zum Gesetzentwurf geht hervor, dass die Anzahl der Mitglieder der Kommunalvertretungen in den Kommunen, in denen die deutsche Minderheit bisher vertreten war, auf 31 festgesetzt wird. Das gibt der Schleswigschen Partei die Möglichkeit, einen Vertreter in mehreren der neuen Großkommunen gewählt zu bekommen. In den Gemeinden, in denen die Minderheit 25 % oder mehr Prozent der Anzahl der Stimmen erzielt, die das letzte Mandat erfordert, wird ein Beobachter ohne Stimmrecht, aber sonst mit allen Rechten, die sich an die Mitgliedschaft in einer Gemeindevertretung knüpfen - darunter ein Sitz in den Ausschüssen -, eingeführt. In den Kommunen, in denen die deutsche Minderheit mindestens 10 %, aber weniger als 25 % der Stimmen, die das letzte Mandat erfordert, erzielt, wird obligatorisch ein Ausschuss für die Behandlung der Anliegen, die die deutsche Minderheit berühren, eingerichtet. Es handelt sich also um neue Sonderregelungen für eine nationale Minderheit. Dies ist völlig im Geiste der Bonn/Kopenhagener Erklärungen.

Ich erwähne dies ausdrücklich, weil mir bekannt ist, dass mehrere Mitglieder des Landtages in den letzten Jahren großes Interesse an den politischen Zukunftsaussichten der deutschen Minderheit an den Tag gelegt haben.

Von dänischer Seite sind wir natürlich sehr am Wohl und Wehe der dänischen Minderheit interessiert. Äu

(Niels Helveg Petersen)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst

ßerer Ausdruck dafür ist, dass wechselnde dänische Ministerpräsidenten und Außenminister oft als Gäste Südschleswig besuchen. Ich hatte - wie schon gesagt - selbst mehrfach Gelegenheit dazu. Dies gilt auch für andere dänische Minister, Mitglieder des Folketing und sonstige Repräsentanten des offiziellen Dänemarks.

Entsprechend besteht stets Einstimmigkeit im Folketing, wenn es darum geht, die alljährlichen staatlichen Zuschüsse für die dänische Minderheit zu beschließen. Das Wohl und Wehe der dänischen Minderheit liegt uns sehr am Herzen. Wir können uns in dem Zusammenhang darüber freuen, dass sich das Verhältnis zwischen Dänisch und Deutsch, zwischen Minderheit und Mehrheit auf beiden Seiten der Grenze in den letzten 50 Jahren entscheidend verbessert hat. Ich weiß, dass man dort in diesem Zusammenhang oft davon spricht, dass die Entwicklung von einem Gegeneinander zu einem Miteinander verlaufen ist.

Friedliche Entwicklung ist bekanntlich nicht immer eine kontinuierliche Linie. Zwischendurch kann es größere oder kleinere Ausschläge auf dem Seismografen geben, die von Erschütterungen im Untergrund zeugen. Wenn dies geschieht, ist es natürlich Anlass zur Besorgnis.

Ich bin jedoch sicher, dass alle verantwortlichen Akteure dazu beitragen, dass wir das langfristige Ziel nicht aus den Augen verlieren. Wir haben eine gemeinsame Verpflichtung, die bestmöglichen Bedingungen für unsere nationalen Minderheiten zu schaffen. Wenn sie gedeihen, in Frieden und Harmonie mit ihrer Umwelt leben, hat dies auch eine wohltuende Wirkung auf die Verhältnisse über die Grenze hinweg. Dies kennzeichnet die Entwicklung im Laufe der letzten 50 Jahre.

Der Schutz der Minderheiten beseitigt natürlich nicht alle Konfliktpunkte zwischen den Nationen, sollte jedoch eine menschliche Selbstverständlichkeit sein. Die besondere Form der Rücksichtnahme, die wir heute im deutsch-dänischen Grenzgebiet erleben, ist nicht von selbst gekommen und hat ihre Zeit gebraucht. Deshalb hoffe ich, dass unsere Erfahrungen und Ergebnisse als Inspiration für die friedliche Lö

sung von Minderheitenkonflikten anderenorts dienen können.