Protokoll der Sitzung vom 05.05.2006

Erinnern wir uns an die großen Demonstrationen und Aktionen in der Bevölkerung zur geplanten Volkszählung Anfang der 80er-Jahre. Ich denke nicht, dass sich heute ein ähnliches Engagement für solche Aktionen einstellen würde. Dies kann aber natürlich auch ein Zeichen dafür sein, dass sich die Bevölkerung heute durch die Arbeit der Datenschützer in Bund und Ländern sicherer fühlt, was den Umgang mit ihren Daten angeht.

Aber es ist schon interessant, wenn ein Beauftragter für den Datenschutz seinen Bericht mit einem Kapitel einleitet, das unter dem Titel steht: Wie viel Datenschutz können wir uns noch leisten? Er kommt

in diesem Kapitel zur genau richtigen Schlussfolgerung, die ich hier gern zitiere:

„Eigentlich ist die Frage, ob wir uns den Datenschutz noch leisten können, mit einem Blick ins Grundgesetz einfach zu beantworten: Es stellt sich nicht die Frage, ob wir können - wir müssen. Mit erfrischender Klarheit macht gerade das Bundesverfassungsgericht immer wieder deutlich, dass alle scheinbaren faktischen Zwänge kein Anlass dafür sein dürfen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu opfern.“

(Beifall bei FDP, SPD, SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich empfehle wirklich - und es scheint ja auch noch Rechtspolitiker in den großen Fraktionen zu geben -, einmal die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch zur politischen Argumentation für die Einführung bestimmter Gesetzesvorhaben nachzulesen, um deutlich zu erkennen, dass dies ein hohes, auch nicht zu veränderndes Gut ist, das unsere Verfassung dankenswerterweise schützt.

Ich will Folgendes noch einmal unterstreichen. Die Bedeutung des Datenschutzes ist seit der Entwicklung der Digitaltechnik ständig gestiegen, weil Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher werden. Technische Entwicklungen wie Internet, E-Mail, Mobilfunktelefone, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden schaffen neue Möglichkeiten der Datenerfassung.

Interesse an personenbezogenen Informationen haben sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen. Sicherheitsbehörden möchten beispielsweise den Terrorismus durch Rasterfahndung und Telekommunikationsüberwachung bekämpfen, Finanzbehörden sind an Kontodaten und Banktransaktionen interessiert. Unternehmen versprechen sich von Mitarbeiterüberwachungen eine höhere Effizienz, Kundenprofile sollen beim Marketing helfen und Auskunftsdateien die Zahlungsfähigkeit der Kunden sicherstellen.

Vor allem durch die weltweite Vernetzung durch das Internet nehmen die Gefahren hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten zu, und zwar in einem ungeahnten Ausmaß. Das ist die derzeit zu beobachtende Entwicklung. Auch in SchleswigHolstein gab es im Berichtszeitraum genügend Beispiele, die belegen, dass wir wachsam bleiben müssen.

Der Bericht führt hierzu zahlreiche Bespiele an. So haben wir die erste Funkzellenmassenabfrage

nach einer Brandstiftung in Bad Segeberg im letzten Jahr nicht vergessen. Nach der Brandstiftung hatten sich Ermittlungsbehörden dafür entschieden, sämtliche in einem gewissen Umkreis vom Tatort und in einem gewissen Zeitraum benutzte Mobiltelefone zu erfassen und deren Eigentümer anzuschreiben. Insgesamt wurden daraufhin 641 Personen im Rahmen der Ermittlungen angeschrieben und mussten Auskunft darüber geben, wo sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgehalten hatten, ohne dass sie einen weiteren Anlass dafür gegeben hätten, irgendeine Beziehung zur Tat gehabt zu haben, und ohne, dass sie klar erkennen konnten, ob sie nun Zeugen oder Beschuldigte waren. Dabei erfüllte aus unserer Sicht und aus Sicht des Datenschützers die richterliche Anordnung nicht einmal die formalen Voraussetzungen für einen solchen Beschluss. Ich halte dies nach wie vor für rechtswidrig. So sah sich der Generalstaatsanwalt genötigt, in einem Erlass die künftige Vorgehensweise bei der Anordnung von Funkzellenmassenabfragen klarzustellen. Bei allem Verständnis für die Ermittlungsbehörden: Ein solch laxer Umgang mit den Daten von Personen wie bei diesem Vorgang ist nicht hinnehmbar.

Ein weiteres Beispiel ist die Rasterfahndung. Nach den Terroranschlägen 2001 wurde die Rasterfahndung wie eine Wunderwaffe zur Bekämpfung des Terrorismus angepriesen. Auf Landesebene wurde sie gesetzlich eingeführt und bis Ende 2005 befristet. Sie betrifft fast ausschließlich die Daten völlig unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.

Durch die Befristung sollte überprüft werden, wie wirksam die Maßnahme ist und wie dienlich sie im Kampf gegen den internationalen Terrorismus war. Bis auf wenige dünne Berichtchen des Innenministeriums hat eine ordentliche Evaluierung des Parlaments als Gesetzgeber zur Rasterfahndung nie stattgefunden, obwohl dies von uns beschlossen worden war.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach Medienberichten wurden in ganz Deutschland 8 Millionen Datensätze ausgewertet und nur ein Verfahren gegen einen so genannten Terrorschläfer eingeleitet, das später eingestellt wurde.

In Schleswig-Holstein gab es überhaupt keine Hinweise auf Schläfer. Die Herausgabe eines internen, für die Innenministerkonferenz erstellten Papiers wurde dem Datenschutzbeauftragten verweigert. Es soll aber auch keine Gründe enthalten, die für ein Festhalten an der Rasterfahndung sprechen. Nichtsdestotrotz wurde die Rasterfahndung verlängert,

möglicherweise damit die Befürworter dieser Maßnahme keinen Gesichtsverlust erleiden. Den Preis zahlen die Bürgerinnen und Bürger, deren Daten fleißig gesammelt und durchgesiebt werden, die möglicherweise nicht mehr in andere Staaten einreisen dürfen, schlicht und ergreifend deshalb, weil sie in bestimmten Datensätzen registriert sind.

Frau Sassen, da Sie die private Wirtschaft ansprachen: Ich kann Ihnen aus meiner eigenen Praxis einige Fälle schildern, wo allein die Mitteilung, dass jemand in Finanzermittlungen mit dem Verdacht auf Geldwäsche involviert war, bei dem Betreffenden nicht nur zur Kündigung seiner Bank geführt hat, sondern auch dazu, dass keine Verbindungen zu anderen Banken aufgebaut werden konnten. Wenn Sie wollen, dass das künftig flächendeckend so laufen soll - auf diesem Weg befinden wir uns -, dann machen Sie so weiter!

Zum neuen Polizeirecht ist der Bericht des Landesdatenschützers nicht so ganz aktuell. Zwischenzeitlich konnte nämlich hier ein kleiner, wenn auch komplett unzureichender Erfolg verzeichnet werden. So hat die Landesregierung im Gegensatz zum Ursprungsentwurf den Lauschangriff an öffentlichen Plätzen oder technisch genannt „die Tonaufzeichnung an öffentlichen Plätzen“ aus dem Gesetz herausgenommen. Es bleiben aber verfassungswidrige Regelungen zur präventiven Telefonüberwachung.

Es bleiben selbst von der Polizei nicht gewollte erweiterte Kompetenzen zum KFZ-Screening, zur Schleierfahndung und zur Durchsuchung von Personen im Rahmen von Identitätsfeststellungen, die über die bloße Eigensicherung hinausgehen.

Eine weitere große Gefahr, die aus Europa auf uns zukommt, ist die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Nur zu Erinnerung für diejenigen, die es schon verdrängt haben: Es sollen künftig sämtliche Formen der Telekommunikation eines jeden Bürgers in Europa erfasst werden. Nicht nur die Verbindungsdaten vom Telefon, sondern auch E-Mail, Mobilfunk, SMS und jede Internetverbindung sollen zwischen sechs und 24 Monate gespeichert werden. Zwar werden die Inhalte der Gespräche per Text oder Ton nicht erfasst, es können aber sehr wohl Kontaktprofile von jedermann, also auch Journalisten, Anwälten, Abgeordneten und Geistlichen, erstellt werden.

Es ist erschreckend, wenn man feststellt, dass unsere Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament von dieser Richtlinie und den Problemen, die damit zusammenhängen, null Ahnung haben und dass erst eine Initiative, die wir in Schleswig

(Wolfgang Kubicki)

Holstein gestartet haben, in deren Rahmen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur verfassungsrechtlichen Problematik erstellt wurden, dazu geführt hat, dass hier langsam das Bewusstsein geschärft wird.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies greift in die Grundrechte nicht nur der Parlamentarier ein - und dies in verfassungswidriger Weise. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unseres Landtages, das sogar europarechtliche Bedenken gegen diese Richtlinie enthält. Ich habe es auf dem Tisch. Es ist auch im Ältestenrat verteilt sowie an den Innen- und Rechtsausschuss übermittelt worden. Man sollte es sehr intensiv zur Kenntnis nehmen.

Wir als FDP-Fraktion bestehen weiterhin auf unserer Forderung, dass sich die Landesregierung im Bundesrat gegen die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht einsetzt.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der SPD)

Durch diese Richtlinie wird in vielerlei Hinsicht das deutsche Grundgesetz ausgehebelt. Es ist schon beschämend, dass uns als Parlament die EU im Rahmen unserer Beratungen nicht das Material zur Verfügung stellen will, aufgrund dessen sie zu ihrer Entscheidung zum Beschluss dieser Richtlinie gekommen war. Sie weigert sich schlicht und ergreifend, die Grundlagen ihrer Entscheidungen mitzuteilen, einem Parlament, das darüber befinden soll, ob so etwas umgesetzt wird. Wir sollten den Streit mit der EU notfalls so weit gehen lassen, dass der EuGH über die Pflicht zur Umsetzung dieser rechtlich höchst bedenklichen Richtlinie und entscheiden hat.

Wir sind uns vor der Entwicklung der Politik auch der großen Koalitionen in Berlin und Kiel sicher, dass die Arbeit des Landesdatenschützers künftig nicht weniger, sondern eher mehr werden wird. Nie war er so wertvoll wie heute.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Kubicki. - Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Fraktionsvorsitzende, Frau Anne Lütkes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Leitbild des öffentlichen Dienstes der Zukunft sollte auf folgenden Elementen aufbauen: Bürger- und Kundenorientierung, Leistungsorientierung, wirtschaftliches und unternehmerisches Denken und Verhalten, qualifizierte Führung, Anpassungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Das ist ein Zitat aus dem Bericht der Regierungskommission von Nordrhein-Westfalen „Zukunft des öffentlichen Dienstes - öffentlicher Dienst der Zukunft“ aus dem Jahr 2003.

Warum dieses Zitat, wenn wir über den Datenschutzbericht in Schleswig-Holstein reden? - Das Zitat steht aus meiner Sicht zu Recht - deshalb sage ich es so deutlich - am Anfang - die Debatte hat mir gezeigt, dass es erwähnenswert ist -, weil wir den Blick auf diejenigen lenken sollten, die den Bericht vorgelegt haben. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz, ULD, eine Behörde mit dem großen U, eine Behörde, die dieses U im Namen zu Recht trägt und zu Recht groß schreibt.

Wir lesen und erkennen es beim Datenschutzbericht sehr deutlich: Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein folgt dem eben dargelegten Leitbild des öffentlichen Dienstes in beispielhafter Weise. Initiative, Kreativität, Denken über den Tellerrand hinaus - wir fordern dies zu Recht von Personen und Institutionen. Hier - meine Fraktion ist dieser Auffassung - finden wir es. Deshalb auch von meiner Fraktion einen ganz herzlichen Dank an den Datenschutzbeauftragten, an sein engagiertes Team und - wenn ich das so persönlich sagen darf - an dich, Thilo Weichert. Man darf hier nicht du sagen, aber in diesem Falle tue ich es.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke ganz, ganz herzlich! - Ich finde es beschämend, meine Damen und Herren, dass Sie sich diesem Dank jetzt und auch eben, als ihn der Herr Oppositionsführer ausgesprochen hat, nicht anschließen können, sondern sich hinter eine Schelte zurückziehen, die der Herr Minister hier vorgetragen hat und die Sie eben zum Schwerpunkt Ihres Berichtes gemacht haben. Ich finde das durchaus bemerkenswert.

Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal die Aufgaben des Datenschutzzentrums vor Augen führen. Es hat vier Aufgaben. Erstens ist das Datenschutzzentrum eine Behörde, die überwacht, Prüfungen durchführt und die rechtlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger schützt.

(Wolfgang Kubicki)

Zweitens ist das Datenschutzzentrum eine Beratungsstelle. Es hat über Jahre das Mittel des Dialogs als präventives Instrument zur Erfüllung seiner immerhin hoheitlichen Überwachungsaufgaben entwickelt und verfeinert. Der beste Interessenkonflikt ist der, der gar nicht erst entsteht.

Drittens ist das Datenschutzzentrum eine Forschungs- und Dokumentationsstelle. Es nimmt viele Gutachten und Forschungsaufgaben im Auftrag von Dritten wahr, die in ihrem Wirkungskreis weit über Schleswig-Holstein hinausgehen. Ich glaube, es ist nicht übertrieben, wenn wir sagen, in Kiel ist zumindest das deutsche, wenn nicht gar das europäische Kompetenzzentrum in Sachen Datenschutz zu Hause. Das sollte auch diesen Landtag stolz machen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viertens ist das ULD eine Stelle, die zu gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Sinne seines Auftrags parteilich, aber überparteilich Stellung nimmt, mahnt, fordert und dabei das U sehr ernst nimmt. Das ist seine Aufgabe. Das Datenschutzzentrum hat sich über viele Jahre zum politischen Akteur in diesem Land entwickelt, der in der Sache klar und eindeutig Stellung nimmt. Der jetzige Datenschutzbeauftragte ist wie sein Vorgänger mit seinem Team gemeinsam unbequem, aber dennoch und gerade deshalb - vielleicht nicht gerade hier im Landtag, aber bundes- und europaweit sehr anerkannt, und das zu Recht.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD])

Die Entwicklungen in der Informationstechnologie sind - wir hoffen es alle, so hoffe ich zumindest - von schwindelerregendem Tempo gekennzeichnet. Dabei geht es nicht nur um Entwicklungen, die der wirtschaftliche Nutzung dienen oder diese treffen. Neue Entwicklungen spielen direkt in das Privatleben eines jeden und damit auch in die ganz persönliche Freiheit. Der Umgang mit persönlichen Daten, mit „dem Privaten“ ist nicht nur Bestandteil unserer Rechtsordnung, sondern auch unserer Kultur. Datenschutz geht uns alle an - auch wenn wir persönlich vielleicht meinen, aktuell nicht betroffen zu sein, weil wir persönlich keinen Konflikt sehen. Aber: Schleichende Ausweitung der Überwachung kann auch eine schleichende resignierte Akzeptanz nach sich ziehen.

Es hat einige Jahre lang so ausgesehen, als seien die künftigen politischen Herausforderungen zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in erster Linie im Verantwortungsbereich der Kontrolle der Wirtschaft angesiedelt. Ich möch

te nur zwei Beispiele nennen: DNA-Profile in Versicherungsakten oder Arbeitnehmerüberwachungen.

Seit dem September 2001 wurden politische Entwicklungen in Gang gesetzt, die bis heute anhalten und diese Einschätzung überholt haben. Die Verunsicherung durch den Terrorismus hat der alten Gleichung „Mehr Überwachung bringt mehr Sicherheit“ wieder zu neuer Konjunktur verholfen. In der Folge wurden und werden rechtliche Bedingungen geschaffen, die viele Daten unbescholtener Bürger erfassen, sammeln und verarbeiten. Die Effizienz dieser Mittel war nicht wirklich außer Frage gestellt. Vielmehr wird die Tatsache, dass sie keine Ermittlungserfolge haben, noch als Beweis ihrer Wirksamkeit gesehen. Wir haben diese absurde Debatte über die Rasterfahndung hier im Landtag. Ich bedauere sehr, dass die Landesregierung und insbesondere der Justizminister die Verfassung so ganz anders und so haarsträubend interpretieren.

Das Klima, in dem sich der Datenschutz behaupten muss, wird auf vielen Gebieten und offensichtlich auch hier im Landtag rauer. Sowohl Datenschutz in der Wirtschaft als auch transparentes Verwaltungshandeln werden immer öfter in erster Linie als bürokratische Hemmnisse betrachtet. Die Einbettung des Themas Datenschutz in den Kontext des Bürokratieabbaus in Ihrem schwarz-roten Koalitionsvertrag spricht schon eine sehr deutliche Sprache.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das ist schlimm für die Bürgerrechte und verspielt darüber sollte die CDU nachdenken - wirtschaftliche Chancen. Gerade wir hier in Schleswig-Holstein können sehen, wie sich Firmen durch Datenschutzaudits Wettbewerbsvorteile verschaffen können und es auch tun. Die Aufmerksamkeit für dieses Verfahren des ULD geht weit über die Landesgrenzen hinaus und wird demnächst in Frankreich übernommen,