Darin liegt eine der Zukunftschancen und die ist in Schleswig-Holstein schon vor vielen Jahren ergriffen worden und in guter wissenschaftlicher Hand. Ich nenne hier als Stichwort die Fachhochschule Westküste, an der das zum Mittelpunkt gemacht wird. Wenn es uns gelingt, zum Beispiel mit Windenergie, zum Beispiel mit Solarenergie Wasserstoff als alternative Antriebsquelle für Fahrzeuge zu erzeugen, sind wir auf dem richtigen Weg. Weil Sie eben versucht haben, das zu verschleiern, musste ich das klarstellen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 16/823, dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst über den Berichtsantrag abstimmen. Wer dem Berichtsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Ich bitte dann die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, um ihren Bericht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Gesundheitsreform wird zurzeit viel debattiert und spekuliert. Deshalb begrüße ich die Möglichkeit, heute hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag einige Aspekte der geplanten Reform ansprechen zu können. Klar ist aber auch, dass erst der Gesetzentwurf eine solide Grundlage für eine Bewertung ist. Erst dann wird die Landesregierung entscheiden, ob diese Reform ihre Zustimmung im Bundesratsverfahren erhalten kann.
Die geplante Reform beinhaltet in der ärztlichen Versorgung der Menschen ohne Zweifel viele positive Elemente, die nach meiner Einschätzung in der öffentlichen Diskussion bisher zu kurz gekommen sind. Aufgrund der Kürze der Zeit kann ich nur einige kursorisch nennen. Aber das will ich auch tun.
Nach den Eckpunkten gibt es weiterhin ein ungeteiltes Recht jedes Einzelnen auf die notwendige und beste Gesundheitsversorgung. Eine Aufsplittung in Grund- und Wahlleistungen ist also nicht vorgesehen. Durch ein gesetzliches Rückkehrrecht wird der Versicherungsschutz für bislang unversorgte Menschen deutlich verbessert. Kassen werden verpflichtet, einen Hausarzttarif anzubieten, die Menschen aber nicht, diesen zu nehmen, sodass die freie Arztwahl erhalten bleibt.
Kassen erhalten außerdem die Möglichkeit, verschiedene Tarife anzubieten. Dadurch werden Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten erweitert. Stichwort: Wahlfreiheit. Das Recht auf Rückkehr in die private Krankenkasse soll durch einen Basistarif ohne Risikozuschläge erleichtert werden.
Die Versorgung älterer Menschen wird durch den Anspruch auf geriatrische Rehabilitation besser werden. Es wird einen Rechtsanspruch auf Palliativmedizin geben. Mutter-Kind-Kureinrichtungen haben größere Sicherheiten, weil aus Satzungsleistungen gesetzliche Ansprüche werden. Krankenhäuser sollen für ambulante Behandlung geöffnet werden, sodass zukünftig gesetzlich Versicherte bei besonders schweren Erkrankungen direkten Zugang zu Spezialisten in Krankenhäusern erhalten.
Die integrierte Versorgung wird weiter gefördert. Schnittstellen werden beseitigt, zum Beispiel bei der Hilfsmittelversorgung Pflegebedürftiger, bei der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und in der Palliativmedizin.
In der vertragsärztlichen Versorgung wird ein neues Vergütungssystem eingeführt. Feste Eurobeträge statt floatender Punktwerte für Haus- und Fachärzte führen zu weniger Bürokratie und mehr Transparenz und damit hoffentlich zu zufriedereren Ärzten, was wiederum den Menschen zugutekommt. Grundsätzlich - das ist schon fast revolutionär; aber er hört immer noch nicht hin - soll es gleiche Preise für gleiche Leistung geben, unabhängig davon, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist. Für die Heil- und Hilfsmittelerbringung soll der Preiswettbewerb über Ausschreibung forciert werden. Für Apotheken werden flexible Preisvereinbarungen möglich. Die Arzneimittelpreisverordnung wird auf Höchstpreise umgestellt. Das ermöglicht den Apotheken, niedrigere Preise zu vereinbaren. Diese Vorteile sollen an die Versicherten weitergegeben werden.
Es gibt also eine ganze Menge an sehr positiven Eckpunkten hinsichtlich der Versorgung kranker Menschen. Das ist aus Sicht einer Landesministerin außerordentlich begrüßenswert.
Aber die problematischen Eckpunkte sind auch bekannt. Ich nenne nur einige. Der geplante Fonds und die gesetzliche Beitragsfestsetzung sind ein radikaler Systemwechsel mit ungewisser Wirkung. Wenn überhaupt, dann macht ein Fonds nur Sinn, wenn nennenswerte Beiträge aus Steuern oder pri
vater Krankenversicherung eingespeist werden. Außerdem ist für mich ein umfassender Finanzausgleich zwischen den Kassen unerlässlich. Das ist zweifelsfrei in den Eckpunkten verankert. Der Widerstand Bayerns ist allein auf Eigeninteressen zurückzuführen. Wer die Diskussion verfolgt hat, kann dies ganz klar sehen.
Zweitens. Die geplante Budgetabsenkung für die Krankenhäuser verschärft deren finanzielle Situation, und zwar bundesweit. Wir sind uns darin einig. Die Situation ist angesichts der unterschiedlichen länderspezifischen Basisfallwerte für Schleswig-Holstein besonders belastend.
Deshalb habe ich von Anfang an deutlich Widerstand gegen eine pauschale Absenkung formuliert. Mein Veto steht nach wie vor im Raum.
Das derzeitige Gesamtaufkommen der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung in SchleswigHolstein darf durch die sich grundsätzlich verändernden Finanzströme aufgrund des Fonds nicht zu finanziellen Verlusten für die Versorgung führen. Deshalb lehne ich auch dezidiert ab, dass reiche Länder aus einem Fonds bevorzugt werden, wie unter anderem von Bayern verlangt. Schleswig-Holstein wird seine Interessen zu vertreten wissen und seine Zustimmung nicht geben, wenn Interessen des Landes berührt sind.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin Dr. Trauernicht, ich höre Ihre Worte wohl, insbesondere das machtstarke Wort, dass Ihr Veto jetzt im Raum steht. Das hört man gern. Die zusätzliche Belastung hätten Sie ruhig als Summe nennen können, die auf die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser zukäme. Frau Ministerin Trauernicht, was Sie in Berlin mit verhandelt haben, kostet die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser 80 Millionen €. Wenn Sie jetzt sagen, Ihr Veto stehe im Raum und die Landesregierung würde Zustimmung oder Ablehnung davon abhängig machen: Sie können sicher sein, wir wer
Ich finde es erstaunlich, wenn die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU mir erstens aufgrund dieser Debatte mit massivem Liebesentzug droht und zweitens in den „Lübecker Nachrichten“ diejenigen auffordert - das ist der weniger originelle Teil -, die an diesen Eckpunkten Kritik üben, sie sollten erst einmal eigene Vorschläge machen. Liebe Frau Kollegin Sassen, vielleicht gucken Sie einmal, was die Alternativen anbelangt, in das Grundsatzprogramm Ihrer eigenen Partei. Darin stehen genügend Alternativen.
Die zentrale Frage, vor der wir seit Jahren stehen, ist die Frage: Wie reformieren wir ein Gesundheitssystem so, dass angesichts des demografischen Wandels auch in Zukunft der Einzelne und seine Familie im Falle einer Krankheit vor dem finanziellen Risiko geschützt werden, das mit den Krankheitskosten entsteht? Der zweite Punkt ist: Wie sichern wir jedem in der Bevölkerung die Teilhabe am medizinischen Fortschritt und wie machen wir jedem in der Bevölkerung den Zugang zu einer ordentlichen medizinischen Versorgung möglich?
Nun ist die große Koalition mit dem Versprechen angetreten, die Lohnnebenkosten zu senken. Was tun Sie? - Sie beschließen Eckpunkte, in denen zunächst einmal die Lohnnebenkosten steigen. Die Krankenkassenbeiträge werden um 0,5 % - wie die einen sagen; das ist auch das, was die Kanzlerin zugibt - oder 1,5 % - wie der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württembergs sagt - steigen. Sie behaupten, Sie würden Lohnnebenkosten senken. Was passiert? - Die Beiträge werden steigen. Den Gesundheitsfonds hat übrigens der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister als Mumpitz bezeichnet. „Gesundheitsfonds ist Mumpitz“, so Dietrich Austermann am 13. September auf Seite 7 gegenüber den „Lübecker Nachrichten“.
Ob Sie den Gesundheitsfonds um drei, sechs oder neun Monate verschieben, spielt bei dieser Bundesregierung überhaupt keine Rolle mehr. Aber auf eines kann man sich verlassen: Die Beitragserhöhungen für die Versicherten werden pünktlich zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, ohne dass sich irgendetwas für die Menschen ändert.
Zum Zweiten wurde die Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitseinkommen beschlossen. Was machen Sie? - Genau das Gegenteil. Sie koppeln sie noch stärker an die Arbeitseinkommen.
Etwas gebe ich Ihnen zu. Ein einziges Konstrukt bei diesem Gesundheitsfonds ist sehr raffiniert. Die Politik ist nämlich in Zukunft für steigende Belastungen nicht mehr voll verantwortlich. Diesen schwarzen Peter schieben Sie den Krankenkassen zu, indem Sie Ihre Minikopfpauschale oben drauf setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich hätte es nie für möglich gehalten, dass Sie einen solchen Mumpitz in Berlin mitbeschließen.
Damit haben Sie sich von jeder gesundheitspolitischen Kompetenz verabschiedet. Man mag über die Bürgerversicherung denken, was man will, und man mag über Ihre Kopfpauschale denken, wie man will: Wie man sich hier auf halbem Wege begegnet ist, das ist schlicht Murks. Es wäre besser, dieser Murks würde für vier Jahre ruhen, bis eine neue Bundesregierung gewählt würde. Denn was passiert? Die Kosten werden weiter steigen. Die Versorgung der Bevölkerung wird nicht besser werden, auch wenn die Gesundheitsministerin aus Schleswig-Holstein - das muss sie ja tun; sie saß am Verhandlungstisch - das in so blumigen Worten dargestellt hat.
Frau Ministern, ein letzter Satz, weil es auch um die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein geht. Sie haben mitverhandelt, dass die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein um 80 Millionen € zusätzlich belastet werden. Sie haben mitverhandelt, dass der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein um 2,9 Millionen € zusätzlich belastet wird. Jetzt stellen Sie sich hin und sagen, Ihr Veto stehe im Raum. Ich sage Ihnen: Erstens. Schleswig-Holstein ist bei der Aushandlung der Gesundheitsreform miserabel vertreten worden.