Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

empfang möglich wird. Damit kommen wir in die Situation, dass die Abgrenzung immer schwieriger wird. Darauf haben Sie ja auch hingewiesen. Das heißt, wir brauchen eine grundsätzliche Regelung. Das kann aus unserer Sicht nur eine haushaltsbezogene oder eine betriebsbezogene Gebühr sein, die auch Sonderregelungen für gemeinnützige Vereine, Organisationen und so weiter berücksichtigt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich teile die Bedenken der FDP hinsichtlich möglicher Datenschutzprobleme. Sie sind in unseren Antrag aufgenommen und in einem eigenen Absatz erwähnt.

Zu der Frage der damaligen Zustimmung zum Staatsvertrag! Dem damaligen Staatsvertrag haben, wenn ich es richtig sehe, alle Bundesländer zugestimmt. Das gehört sich auch so. Dazu gehörten auch eine Reihe von Bundesländern, in denen die FDP an der Regierung beteiligt war, ich glaube, Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Hamburg nicht!)

Insofern können wir uns gegenseitig vorwerfen, dass wir zugestimmt haben.

Wir müssen vielmehr etwas daraus lernen. Was wir daraus lernen müssen, ist, dass wir über Staatsverträge in Zukunft im Vorwege parlamentarische Beratungen durchführen

(Konrad Nabel [SPD]: Sehr gut!)

und nicht erst dann, wenn die Staatsverträge ausgehandelt worden sind.

(Vereinzelter Beifall)

Das ist das Problem, mit dem wir ständig zu tun haben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das gilt für Lotto auch!)

- Ja, eben. - Im Parlamentsinformationsgesetz gibt es den Vorschlag, dass das Parlament in Zukunft im Vorwege über Staatsverträge informiert wird und Beratungen im Parlament möglich werden, sodass die Regierung bei Verhandlungen von Staatsverträgen sozusagen Hinweise bekommen kann, wie es vom Parlament gesehen wird, sodass nicht Staatsverträge ausgehandelt werden, man hinterher in das Parlament kommt, diskutiert und dann sagt: Das geht ja gar nicht, das ist von 16 Bundesländern ausgehandelt. Es ist nämlich ganz schwer, hinterher etwas zu ändern.

Wenn wir uns darauf einigen, im Parlamentsinformationsgesetz so zu verfahren, kommen wir zu ei

ner besseren Beratung. Dann kann uns das hoffentlich nicht mehr so passieren, wie uns das damals passiert ist, dass alle gesagt haben: Das ist ausgehandelt, na ja, das wird ja schon gut sein. - Im Detail zeigt sich, dass das, was hier ausgehandelt worden ist, eine Reihe von Problemen enthält. Es ist offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt worden, und zwar sowohl in Bezug auf Datenschutz als auch auf Sonderregelungen als auch in Bezug auf die Geräteabhängigkeit. Wir müssen im Ausschuss intensiv darüber beraten, was wir in Bezug auf einen neuen Staatsvertrag vorschlagen. Das ist mit dem Antrag der großen Koalition noch nicht gelöst. Ich freue mich, dass wir uns in der Grundfrage einig sind, nämlich das Aussetzen.

Eine letzte Anmerkung zum Änderungsantrag, der eben vorgetragen worden ist. Natürlich unterstütze ich den Änderungsantrag zum Änderungsantrag und übernehme ihn. Ohne den Änderungsantrag hätte ich den Antrag nicht übernommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir haben jetzt eine Vielzahl von Antragsvarianten und Anträgen, über die wir abstimmen müssten. Ich schlage dem Hohen Haus vor zu versuchen, die Meinungsbildung zusammenzufassen, damit wir gegebenenfalls zu einem Antrag kommen.

Der FDP-Antrag bleibt so bestehen, wie er ist.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Er ist zugunsten von SPD und CDU zurückgezogen!)

- Er ist zurückgezogen?

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben den Antrag mit den Änderungen übernommen! Es gibt nur noch einen Antrag!)

- Sie übernehmen den Antrag?

(Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das hat er im ersten Redebeitrag schon gesagt!)

- Das ist mir durchaus klar, Frau Kollegin Birk. Mir liegt nichts schriftlich vor, dass Sie den Antrag übernehmen. Darum frage ich das Hohe Haus, ob Einvernehmen besteht, dass dieser Antrag von den Grünen in dieser Form übernommen wird. Im Moment ermangelt es nämlich der Schriftform. Oder soll ein interfraktioneller Antrag beschlossen werden?

(Karl-Martin Hentschel)

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist ein sinn- voller Vorschlag! - Weitere Zurufe)

- Herr Hentschel, sind Sie mit einem interfraktionellen Antrag einverstanden?

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin völlig damit einverstan- den! - Zurufe: Prima!)

- Damit hat das Präsidium noch eine weitere Frage. Frau Spoorendonk hat Ausschussüberweisung beantragt.

(Anke Spoorendonk [SSW]: Nein!)

Das erübrigt sich, weil das in Nummer 3 des Antrages ausdrücklich enthalten ist.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Bestandteil des Antra- ges!)

Muss ich den Änderungsantrag, wie von Herrn Eichstädt hier vorgetragen, noch einmal wiederholen?

(Zurufe: Nein!)

Ich schlage vor, dass wir nunmehr über den Antrag Drucksache 16/980 mit der Überschrift „Keine Rundfunkgebühren für PC und Handys - Medienabgabe geräteunabhängig gestalten“ in der von Herrn Kollegen Eichstädt vorgetragenen Fassung abstimmen. Gibt es Einwände? - Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache über den jetzt formulierten, geänderten Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/980. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Ich bedanke mich, dass Sie es dem Präsidium so leicht gemacht haben. Ich ergänze, dass sich die FDP beim letzten Mal, als die CDU zugestimmt hat, enthalten hat.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Teilweise hat die CDU zugestimmt! Wir haben abgelehnt, Herr Präsident!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Schleswig-Holsteinische Hochschulbauplanung

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/962

Da das Wort zur Begründung nicht gewünscht wird, eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zuge der Föderalismusreform ist die bisherige Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ abgeschafft worden. Damit entfällt künftig natürlich auch die gemeinsame Rahmenplanung, in der sich Bund und Länder in der Vergangenheit immer auf einen mittelfristigen Katalog von Hochschulbauvorhaben verständigt haben. Für den Hochschulbau sind nunmehr die Länder selbst zuständig. Logischerweise müssen sie daher auch eine eigene Hochschulbauplanung entwickeln.

Der Referentenentwurf des Wissenschaftsministeriums zum Landeshochschulgesetz sieht dies auch vor. Nach der zuletzt im Bildungsausschuss bekannt gegebenen Terminplanung ist aber davon auszugehen, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben jedenfalls in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden wird. Die FDP-Fraktion beantragt daher eine Aufforderung an die Landesregierung, bereits in diesem Jahr - das heißt, rechtzeitig vor der zweiten Lesung des Landeshaushalts 2007/2008 - eine eigene mittelfristige Hochschulbauplanung für den Zeitraum 2007 bis 2010 vorzulegen. Im Haushaltsentwurf sind in erheblichem Umfang Hochschulbaumittel enthalten, und zwar jeweils in der Höhe von 37 Millionen beziehungsweise knapp 38 Millionen € für die Jahre 2007/2008. Es müsste eigentlich eine parlamentarische Selbstverständlichkeit sein, dass man dazu eine aktualisierte Hochschulbauplanung hat.

Diese Aktualisierung ist auch deshalb erforderlich, weil das Gesamtvolumen der Hochschulbaumittel gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre deutlich sinkt. Die für den Hochschulbau bestimmten Kompensationsmittel des Bundes entsprechen 70 % der früheren Bundesmittel für den Hochschulbau. Da das Land in der Vergangenheit immer komplementär, also hälftig, finanziert hat und entsprechend weniger ausgeben wird, fällt die Summe der verfügbaren Mittel in Zukunft deutlich geringer aus als in der Vergangenheit.

Ich verweise darauf, dass der letzte Bericht der Landesregierung zur gemeinsamen Rahmenplanung, nämlich zum laufenden Rahmenplan für die Jahre 2006 bis 2009, Nummer 35, jeweils für die Jahre 2006 bis 2009 - das ist eine Vorlage vom Januar 2005 - ein Gesamtvolumen von 61,4 Millionen € vorgesehen hat. Da gibt es den Vermerk, dass diese Summe ausreiche, um alle in Kategorie I, also in die höchste Dringlichkeitsstufe, eingestuften schleswig-holsteinischen Projekte auch zu finanzieren. Es ist logisch, dass, wenn das Gesamtvolumen für die nächsten Jahre deutlich geringer ausfällt, ein

(Präsident Martin Kayenburg)

Teil der bisher als finanzierbar angesehenen Projekte in Zukunft, in den nächsten Jahren nicht mehr finanzierbar sein wird. Auch deshalb ist eine Aktualisierung der mittelfristigen Hochschulbauplanung dringlich.

Hinzu kommt, dass der Wissenschaftsminister in letzter Zeit einige neue Vorhaben angekündigt hat, die Hochschulbaubedarf nach sich ziehen werden. Auch das ist im Bildungsausschuss vom Staatssekretär schon eingeräumt worden. Ich denke etwa an die vom Ministerium geplante Verlagerung der Realschullehrerstudiengänge von Kiel nach Flensburg. Hierfür sind bauliche Rahmenbedingungen am Standort Flensburg zu schaffen. Ich denke beispielsweise nicht nur an Hörsäle und Seminarräume, sondern auch an Labore für die naturwissenschaftlichen Lehramtsstudiengänge, unter Umständen auch an Investitionen im Bereich der Sportlehrerausbildung.

Dies alles ist im Rahmen einer mittelfristigen Hochschulbauplanung zu ermitteln und einzubeziehen. Ich halte es deshalb für unabdingbar, dass wir gerade vor den anstehenden Haushaltsentscheidungen eine solche mittelfristige Planung erhalten. Deshalb beantragen wir, sie zur nächsten Plenartagung, nämlich zur Oktober-Tagung des Landtages, vorzulegen.

(Beifall bei der FDP)