Noch einmal: Uns geht es um die Frage, ob wir zulassen wollen, dass der Staat, völlig unabhängig von einem Verdacht, den jemand hat, flächendeckend Kontendaten abfragen darf. Wir sagen Nein. Wir halten das für unverhältnismäßig. Wir sagen, überall dort, wo konkrete Verdachtsmomente bestehen, muss das entsprechende Ermittlungsszenario angewandt werden; aber darüber hinausgehend wollen wir Mitarbeitern des Staates, von denen wir ja auch wissen, dass nicht alle immer reinen Herzens sind, die Abfrage von Kontendaten von Bürgern - auch aus ihrer Nachbarschaft - nicht erlauben und dagegen verwahren wir uns schlicht und ergreifend.
Ein letzter Satz: Herr Kollege Sauter, dieser Passus zur AO ist ja erst im Vermittlungsverfahren durch das Haus Eichel hineingemogelt worden. Es ist hineingemogelt worden, weil klar war, dass im ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren, bei der ersten Lesung im Deutschen Bundestag, die Bundestagsfraktionen nicht zugestimmt hätten. Um die Steueramnestie zu erreichen, die ja ganz wichtig war - dennoch einen Webfehler hatte, wie wir beide wissen -, und damit etwas umzusetzen, was auch in der Größenordnung eine bestimmte Rolle spielen sollte, haben sich alle Beteiligten darauf eingelassen, etwas, was nicht in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten worden war, über den Vermittlungsausschuss hineinzunehmen. Das ist übrigens auch eine Verfahrensweise, die durchaus bedenklich ist und über die wir nachdenken müssten. Wir müssten uns fragen, ob wir das künftig so zulassen wollen.
Mein letzter Satz, Frau Präsidentin. - Ich sage noch einmal: Wir wären gut beraten, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, sondern etwas zurückzudrehen, was man zurückdrehen kann, und möglicherweise die Verfolgungsintensität bei Steuerhinterziehern dort, wo wirklich Verdacht besteht, zu intensivieren, statt flächendeckend ohne Verdacht abzufragen.
Herr Kubicki, auch wenn Sie hier versuchen, Leute in kundig und unkundig einzuteilen - diese Art der Politik kennen wir bei Ihnen zur Genüge -, ist das, was Sie suggerieren, schlicht nicht zutreffend.
annehmbar ist. Das ist unsere Linie an der Stelle. Sie wollen sie abschaffen. Sie wollen etwas zurückdrehen. Sie wollen wieder zurück in die alten Zeiten, wohingegen eine große Mehrheit im Parlament sagt: Es ist richtig, dass diese Dinge möglich sind.
Sie haben eine Statistik zitiert und von 2.000 Anfragen pro Tag gesprochen. Das war richtig. Ich habe inzwischen Informationen, dass sich das geändert hat.
Bei jeder neuen Regelung gibt es am Anfang einen intensiveren Gebrauch, was sich dann mit der Zeit verändern kann. Insofern ist es völlig vernünftig nachzufragen, ob das tatsächlich so anhält oder ob Sie hier eine Zahl vom Beginn der Regelung als Monstranz vor sich hertragen und damit versuchen, ein legitimes Anliegen zu diskreditieren.
Ich kann mir selbst von Ihnen nicht vorstellen, dass Sie ein Problem damit haben, wenn jemand weiß, wo Sie wohnen. Denn Sie schreiben ja auch in das Abgeordnetenbuch und sonstwo hinein, wo Sie erreichbar sind.
Abgefragt wird nur: Wo gibt es Konten? Es wird nicht abgefragt, was auf diesen Konten liegt beziehungsweise was sich auf diesen Konten bewegt.
- Hören Sie mir doch einmal zu, Herr Kubicki! So schwer ist das doch nicht! - Der Kollege Sauter hat vorhin ausführlich und richtig beschrieben, dass es hierbei völlig zu Recht begrenzte Regelungen gibt, was das Finanzamt erfahren und was es nicht erfahren darf. Insofern wollen Sie hier etwas verzerren. Sie wollen einen bestimmten Eindruck erwecken.
- Herr Kubicki, ich fände es schön, wenn Sie mir, wenn ich auf Sie antworte, ein wenig Aufmerksamkeit schenkten. Das habe ich vorhin bei Ihnen auch getan.
Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie erklärt hätten, warum die FDP im Bundestag zugestimmt hat. Sie haben eben von „Hineinmogeln“ gesprochen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mitglieder der
FDP im Finanzausschuss so unaufmerksam gewesen sind, dass das nicht bemerkt worden ist. Das können Sie sicherlich in unserem Finanzausschuss noch einmal beschreiben.
Ich wäre froh, wenn es uns im Finanzausschuss gelänge, einen Konsens zwischen den Parteien herbeizuführen, die dies inhaltlich teilen. Insofern wäre ich einverstanden damit, den Antrag an den Finanzausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Schärfe in der Diskussion ist verständlich, geht es hier doch um einen nicht unerheblichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Das ist überhaupt keine Frage.
Diese Diskussion haben wir vor eineinhalb Jahren alle miteinander sehr intensiv geführt. Sie ist schließlich in das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit gemündet, in dem dieser Passus geregelt ist.
In der Diskussion sind die Detailfragen insbesondere von Frank Sauter richtig angesprochen worden. Ich will noch einmal auf den Kern, nämlich auf § 93, hinweisen. Die FDP begehrt ja, Absatz 7 zu streichen, und das ist der eigentliche Punkt der Auseinandersetzung.
Damit man auch wirklich weiß, worüber man redet: Diesem Absatz 7 zufolge kann die Finanzbehörde bei den Kreditinstituten Daten abrufen, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat. Genau das ist der Punkt, meine Damen und Herren. Darum haben wir lange gerungen.
Wir waren lange auch gemeinsam auf der kritischen Seite, wir haben das als Kompromiss so aufgenommen, mit allen schwierigen Erkenntnissen, die sich daraus ergeben. Ich möchte das einmal vereinfachen, vielleicht mit einem Bonmot im übertragenen Sinne von Loriot: Das Finanzamt fragt den Steuerpflichtigen: „Sind Sie bereit, über Ihre Einkünfte Auskunft
zu geben?“, und der Steuerpflichtige antwortet mit Nein. Daraufhin antwortet das Finanzamt, frei nach Loriot: „Dann betrachten Sie die Anfrage als erledigt!“ Das kann es eben nicht sein, Herr Kubicki, lieber Heiner Garg.
Es gibt ein definiertes Maß an Steuerhinterziehung in diesem Bereich. Das ist eine Erkenntnis, der wir uns nicht verschließen können. Sie mag verwundern, aber sie ist da. Nicht alle Steuerpflichtigen unterwerfen ihr Einkommen den Regeln, die für alle gelten. Deshalb müssen wir hier zu Regelungen kommen.
Die Sachverhalte sind richtig dargestellt. Die Landesregierung hat nicht die Absicht, hier eine Bundesratsinitiative in dem Sinne Ihres Antrags zu ergreifen. Ich sage Ihnen nur: Wir unterstützen - und haben das auch vor 14 Tagen im Finanzausschuss des Bundesrates gemacht - die Initiative Bayerns, den Behördenleitervorbehalt weiter gesetzlich zu verankern. Ich habe bereits in meinem Haus die Anweisung gegeben, alle Möglichkeiten zu prüfen, bei uns in SchleswigHolstein mit einer eigenen Weisung zu arbeiten, die ermöglicht, dass der Behördenleitervorbehalt verbindlich anzuwenden ist. Bisher hatte der Antrag Bayerns nämlich nicht die Chance auf eine Mehrheit im Bundesrat.
Was der Kollege Müller gesagt hat, muss bedenklich machen, nämlich dass es zu Beginn zunächst einen großen Schub von Anfragen gegeben hat, der sich im Laufe von Wochen relativiert. Das bedeutet, dass da vielleicht erst einmal etwas ausprobiert worden ist. Deshalb sollten wir vorsichtig damit arbeiten.
Wir unterstützen die Initiative Bayerns. Wenn sie nicht zum Zug kommt, regeln wir das in SchleswigHolstein in diesem Sinne selbst. Aber wir haben keine Veranlassung, eine eigene Initiative in den Bundesrat einzubringen.
Mir liegt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Frank Sauter nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Ich möchte gleichzeitig die Fraktionen darauf hinweisen, dass den Fraktionen nach § 58 Abs. 2 erneut zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.