Protokoll der Sitzung vom 26.05.2005

Das Wort für einen weiteren Kurzbeitrag hat die Frau Abgeordnete Anne Lütkes.

Herr Kollege Stritzl, es mag Freude machen zu versuchen, den Grünen Vorwürfe, resultierend aus der Vergangenheit, und auch vorbeugend für die Zukunft um die Ohren zu hauen. Hier geht es darum, dass mit einer grundsätzlichen Entscheidung der neuen Regierung - natürlich im Rahmen der Organisationshoheit; selbstverständlich liegt sie bei Ihnen - eine richtungweisende Entscheidung getroffen worden ist. Da steht es uns auch nach vier Wochen schon an, danach zu fragen, welche grundsätzlichen Überlegungen dahinter stehen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass Sie das erst im September beantworten wollen - sei es drum.

Herr Ministerpräsident, Sie haben deutlich gesagt, dass Sie diese Entscheidung getroffen haben - wie hektisch oder weniger hektisch sie auch immer zustande gekommen sein mag -, weil Sie - das ist für

(Anne Lütkes)

mich doch erstaunlich - der Herzensangelegenheit Kultur in diesem Land mehr Raum geben wollen. Darin sehe ich einen Unterscheidungsversuch zur Vergangenheit. Sie sagen, es müsse nicht immer der Intellekt sein, es müsse das Herz sein. Können Sie mir aus der Vergangenheit, aus den letzten Jahren benennen, wo dieser Unterschied angesiedelt sein soll?

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist peinlich, was Sie hier anstellen!)

Wo ist in diesem Land Hochkultur nicht als Herzensangelegenheit und mit Leidenschaft vertreten worden?

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie sind richtig peinlich!)

Wo ist darüber hinaus hier die soziokulturelle Bedeutung nicht hochgehalten worden? Sagen Sie mir das einmal.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist richtig pein- lich!)

- Sie brauchen über Peinlichkeit nicht zu sprechen, Herr Kollege.

(Zuruf von der CDU)

Also: Herzensangelegenheit versus Intellekt. Und das ist kein Angriff auf die vergangene Kulturpolitik? - Das sollten Sie zurücknehmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Dr. Henning Höppner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie haben jetzt natürlich die Chance, alle Entscheidungen, die die neue große Koalition getroffen hat, als Herabwürdigung der gemeinsamen Arbeit zu beschreiben, die wir seit neun Jahren betrieben haben. Das ist natürlich möglich. Nichts anderes tun Sie hier.

Es geht jetzt um eine Entscheidung, die wir getroffen haben und hinter der wir auch stehen. Ich kann nur sagen: Sie tun gut daran, auf den Bericht zu warten. Dann können wir uns darüber unterhalten.

(Beifall bei SPD und CDU sowie vereinzelt bei FDP und SSW)

Eines muss man ganz deutlich sagen. Wer sich in der Kulturszene ein bisschen auskennt, weiß, dass zum Beispiel bildende Künstler in diesem Lande früher Kontakte zur Landesregierung gesucht haben. Sie haben sie allerdings nicht unbedingt zur Landesregierung oder zur Ministerin gesucht, wohl aber zu der Abteilung Kultur. Es gab dort einen Kollegen, der leider nicht mehr lebt, der ein wichtiger Ansprechpartner für bildende Künstler war. Diese Kulturabteilung existiert immer noch mit denselben Leuten und mit derselben Fachlichkeit, die von den Kollegen dort vertreten wird.

(Beifall bei SPD und CDU sowie vereinzelt bei FDP und SSW)

Setzen wir doch darauf, dass die Personen, die in der Landesverwaltung, die im Ministerium oder jetzt in der Staatskanzlei sitzen, dieselben Kontakte pflegen und dieselbe engagierte Arbeit leisten werden, wie sie es in der Vergangenheit getan haben. Ich glaube, wir haben wirklich Grund zu der Annahme, dass alles so harmonisch weiter verlaufen kann, wie es auch in der Vergangenheit verlaufen ist.

(Beifall bei SPD, CDU und vereinzelt bei FDP und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir haben von den vorliegenden Anträgen jeweils die Nummer 2 erledigt, in der es um die Berichte geht. Nun steht jeweils Nummer 1 aus beiden Anträgen alternativ zur Abstimmung, wenn niemand widerspricht. - Das ist der Fall. Wer der Nummer 1 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/57 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte nun diejenigen um ein Handzeichen, die der Nummer 1 des Antrages der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD auf Drucksache 16/92 ihre Zustimmung geben wollen. - Damit hat der Antrag auf Drucksache 16/92 gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Mehrheit gefunden.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich noch eine geschäftsleitende Bemerkung machen. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, dass der Tagesordnungspunkt 14 - Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck - auf morgen, 11 Uhr, nach Tagesordnungspunkt 22 vertagt wird.

Wir setzen die Sitzung um 15 Uhr mit Tagesord

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

nungspunkt 4 - Landesnaturschutzgesetz - fort. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.

(Unterbrechung: 13:04 Uhr bis 15:03 Uhr)

Ich bitte Platz zu nehmen, auch wenn es schwer fällt bei dem schönen Wetter. Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Wir beginnen die Nachmittagssitzung mit Tagesordnungspunkt 4:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatschG)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/26

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Günther Hildebrand.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Ministerpräsident hat gestern in seiner Regierungserklärung ausdrücklich erwähnt, dass das Landesnaturschutzgesetz zu überarbeiten ist. Wir haben diesen Teil der Regierungserklärung, aber auch den entsprechenden Passus in der Koalitionsvereinbarung, sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen. Das von der rot-grünen Koalition in der letzten Legislaturperiode geänderte und verabschiedete Gesetz ist geprägt von Ideologie und Dogmatismus, überwacht in vielen Bereichen unbescholtene Bürger und stellt sie unter Generalverdacht, bezieht die Menschen in den Schutz nicht mit ein, sondern schließt sie aus und bestraft sie zum Teil für freiwillig geleisteten Natur- und Umweltschutz.

(Beifall bei der FDP)

- Vor einigen Monaten hätte ich auch noch Beifall von der CDU bekommen.

Wir von der FDP-Fraktion freuen uns, dass sich jetzt nicht mehr die Mehrheit der SPD-Fraktion vom Diktat des ehemaligen Koalitionspartners unter Druck gesetzt fühlt

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

und sich ebenfalls auf eine pragmatische Politik im Natur- und Umweltschutz eingestellt hat, nämlich die Ziele der Agenda 21 zu verfolgen. Die gehen nämlich

vom Gleichklang und von der Gleichwertigkeit ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte aus.

(Beifall bei der FDP)

Naturschutz ist wichtig, er muss von den Menschen verstanden, nachvollzogen, aber nicht als Bedrohung empfunden werden.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Naturschutzprojekte werden aber nicht nur professionell von Verbänden durchgeführt, sondern in vielen Fällen auch von Privatpersonen und Betrieben, die sich aus Überzeugung und mit viel Engagement für Natur und Umwelt einsetzen. Leider kommt es dann nicht selten vor, dass mit Erreichen eines bestimmten Standards das Landesnaturschutzgesetz brutal zuschlägt und zum Beispiel Eigentümer nicht mehr Herr ihrer Entscheidungen sind und nicht mehr über ihr Grundstück frei verfügen können. Das ist häufig der Fluch der guten Tat.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat nach der Wahl gehandelt und ein Wahlversprechen sofort eingelöst, indem sie noch vor der Verabschiedung des Koalitionsvertrages ihren Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz eingebracht hat. Nachdem nun auch im Koalitionsvertrag und in der Regierungserklärung ähnliche Ziele zum Ausdruck kommen, können die Menschen in Schleswig-Holstein berechtigt davon ausgehen, dass das Landesnaturschutzgesetz zügig novelliert wird.

Meine Damen und Herren, wir brauchen in Schleswig-Holstein ein Naturschutzrecht, das erstens ideologiefrei einen realistischen, nachvollziehbaren und nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz sicherstellt, das zweitens die Vorgaben der EU und des Bundes berücksichtigt, diese aber nicht durch viele zusätzliche Bestimmungen überbietet und damit verschärft,