Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die Übereinstimmung, die wir bei diesem Thema haben, habe ich mein Manuskript auf dem Platz liegen lassen. Aber ich will für die FDP eine Aussage treffen und die Argumente zusammenfassen.
Zum einen müssen wir an die Bedeutung denken, die die dänischen Fernsehsender für die dänische Minderheit in unserem Land haben. Dies macht es notwendig, an dem freien Zugang zu den dänischen öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen festzuhalten. Wir müssen daran appellieren, dass wir diesen Zugang erreichen.
Zum anderen müssen wir an die Bedeutung denken, die der Zugang zu den dänischen Fernsehprogrammen gerade für die Grenzregionen mit den gewachsenen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen hat.
Auch für Schleswig-Holstein insgesamt ist es ein Wert an sich, dass wir in einem Europa der Regionen mit unseren Nachbarn immer enger verflochten sind. Wir eröffnen Tausenden von Menschen, von Erwerbstätigen aus Schleswig-Holstein Einkommenschancen an Arbeitsplätzen in Dänemark. Wir müssen unseren Bürgern auch die Chance geben, sich über die beiden öffentlich-rechtlichen dänischen Fernsehsender über Kultur, Politik und allgemein über das gesellschaftliche Leben in Dänemark
zu informieren. Auf diese Weise muss der Zugang zu den Fernsehsendern gegeben sein, damit man auch den Spracherwerb zumindest unterstützen kann, indem die Fernsehsender die dänische Sprache in unser Land bringen.
All das sind gute Argumente, die uns veranlassen, in diesen Appell aller Fraktionen mit einzustimmen. Wir hoffen, dass die Landesregierung mit ihren Gesprächen Erfolg haben wird.
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben KollegInnen! Ich bedanke mich bei Peter Harry Carstensen für den ausgezeichneten Bericht.
Das ist jetzt hoffentlich ein für allemal klargestellt und ich bitte, den Redner nun nicht mehr zu unterbrechen.
(Holger Astrup [SPD]: Schon besser! - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Wir würden das gern auf Dänisch hören!)
in dem wir eine dänische Minderheit haben, auch ein dänisches Fernsehprogramm anbieten müssen. Das ist überhaupt keine Frage.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Mit dänischen Untertiteln! - Hans-Jörn Arp [CDU]: Das hat viel mit dänischer Kultur zu tun!)
Ich finde es richtig, dass wir hier diese Initiative starten. Ich bedanke mich beim SSW dafür, dass er das Thema aufgegriffen hat, und ich bin sicher, dass die Landesregierung dieses Thema mit Energie verfolgt. Da ich nicht alles wiederholen möchte, was andere schon gesagt haben, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Die beste Rede, die er jemals gehalten hat!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anke hat noch nicht alles gesagt. Ich habe mich nicht gemeldet, weil ich ein Besserwisser bin, sondern weil ich auf ein Strukturproblem hinweisen will. Das ist mir wichtig, weil ich weiß, dass die ULR eine Untersuchung macht und dass die Landesregierung in regelmäßigen Gesprächen über medienpolitische Fragen mit Dänemark steht.
Wir reden heute erstmal über ein konkretes Problem, weil sich zwei Vertragspartner nicht einigen können. Für mich ist wichtig festzustellen, dass es für die Aufnahme von dänischen Programmen in das Kabelnetz eine Rechtsgrundlage gibt. Das ist eine sogenannte Must-carry-Verpflichtung. Diese Verpflichtung gibt es nur für Programme, die auch auf normalem Wege in dem jeweiligen Land oder in der jeweiligen Region zu empfangen sind. Das heißt, Antennenprogramm muss auch bei uns empfangbar sein, damit wir eine Rechtsgrundlage haben, um es einspeisen zu dürfen.
Nun kommen wir zu einem aktuellen Problem: Wir haben unser Land schon auf DVB-T umgestellt und das führt dazu, dass viele Mitglieder der dänischen Minderheit, aber auch viele Menschen der Mehrheitsbevölkerung dänische Programme nicht mehr empfangen können, weil von Dänemark nach Süden hin nur analoge Signale gesendet werden. Es ist das alte Antennenfernsehen, das wir kennen.
Das dänische digitale Fernsehen hört kurz hinter der Grenze auf. Da irgendwann das analoge Fernsehen abgeschaltet und insofern kein Antennenfernsehen mehr empfangbar sein wird und somit die Grundlage für Kabelfernsehen entfallen könnte, möchte ich auf dieses Problem rechtzeitig hinweisen.
Also, es ist erstens schon heute ein Problem für bestimmte Bevölkerungsgruppen, die kein Kabelfernsehen empfangen können, weil sie wie ich oder der Ministerpräsident auf dem platten Land leben. Und zweitens könnte die Rechtsgrundlage für das Kabelfernsehen wegfallen. Von daher müssen wir dafür Sorge tragen, dass auch über DVB-T dänisches Programm südlich der Grenze und deutsches Programm nördlich der Grenze empfangbar sein muss.
Wie man das macht, weiß ich heute noch nicht. Ich weiß auch nicht, ob man dänische Signale so weit zu uns senden kann, dass das machbar ist. Das ist also ein Problem, das uns spätestens in zwei Jahren massiv berühren wird, und daher appelliere ich dafür, im Rahmen der Untersuchung auch an DVB-T zu denken. Denn es ist genauso wichtig wie das Kabel.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe. Nach diesem Debattenbeitrag gehe ich davon aus, dass keine Ausschussüberweisung, sondern Abstimmung in der Sache beantragt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.
Es ist beantragt worden, über die Nummern 1, 3 und 4 des Antrages Drucksache 16/989 (neu) in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen. Gleichzeitig hat der Berichtsantrag durch den Vortrag des Herrn Ministerpräsidenten seine Erledigung gefunden.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion, dem Herrn Kollegen Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Hans-Jörn Arp! Das staatliche Lotteriewesen in Deutschland ist aus verschiedenen Richtungen unter Druck geraten: Wirtschaftlich wird es durch technisch fortschrittliche Anbieter aus dem In- und Ausland bedrängt. Rechtlich wurde das staatliche Lotteriemonopol bereits vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundeskartellamt gemaßregelt; vom Europäischen Gerichtshof steht ihm offensichtlich ähnlicher Ärger unmittelbar bevor.
Die staatlichen Lotteriemonopolisten reagieren auf die wirtschaftliche Konkurrenz wie jedes Monopol: Sie versuchen, die aufkommende Konkurrenz mithilfe staatlicher Regulierung am Markteintritt zu hindern. Wirtschaftlich geraten die Staatsmonopole unter Druck, weil es das Internet Spielwilligen erleichtert, auf interessantere Angebote auszuweichen. Die Konkurrenzangebote sind interessanter, weil sie bessere Wetten bieten. Sie schütten größere Anteile der Einsätze als Gewinne aus, teilweise, Kollege Arp, sind es über 90 %.
Verglichen damit schütten die deutschen Staatslotterien nur wenig aus: Gerade einmal 50 % der Einsätze werden als Gewinne an die Spieler ausgezahlt. Unter sonst gleichen Bedingungen ist der zu erwartende Gewinn bei privaten Anbietern doppelt so groß wie beim staatlichen Glücksspiel. Insofern ist es kein Wunder, dass die Kunden dem Staatsmonopol davonlaufen. Infolge sinken die staatlichen Einnahmen aus Spielsteuern und Konzessionsabgaben, mit denen sinnvolle Zwecke gefördert werden können.
Rechtlich gerät das staatliche Lotteriemonopol einerseits in Deutschland unter Druck, weil es nur dann verfassungsmäßig ist, wenn damit die Jugend geschützt und die Spielsucht eingedämmt würde. Aus beidem folgt - das haben die bisherigen Befürworter komplett übersehen - ein vollständiges Werbeverbot. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ziemlich eindeutig: Wenn das Staatsmonopol aufrechterhalten werden soll, dann