Bei allem Reformeifer heißt das für uns: Wir wollen auch in Zukunft kultur-, sozial- und sportpolitische Projekte im Land intensiv fördern. Es geht auch darum, Einnahmen für Schleswig-Holstein und für gemeinnützige Vorhaben in Schleswig-Holstein zu sichern. Aber auch für einen kurzfristigen Zeitraum darf der Staatsvertrag nicht so bleiben, wie er im Moment vorliegt.
Ich warne vor einer zu starren und unrealistischen Auslegung des Werbeverbots. An einer Verschärfung des Status quo kann uns nicht gelegen sein. Wir wollen Perspektiven schaffen und zielen auf ein zukunftsgerichtetes System.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich engagiert in die Debatte um den Staatsvertrag eingebracht und alternative Vorschläge gemacht, die der Realität besser gerecht werden und nun auch in anderen Ländern offensichtlich neue Denkprozesse angestoßen haben. Wir haben Erfolge erzielen können. Internetvertrieb und Direktmailing sollen in unserem Sinn zugelassen sein. Wir halten aber auch die Werbung im Fernsehen, im Internet und über Telefon für wesentlich, wenn wir das Überleben unserer Unternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Wettspielkonkurrenz erhalten wollen.
Was wir brauchen, ist eine Lösung, der alle Länder zustimmen können, denn der Staatsvertrag muss durch alle 16 Landesparlamente ratifiziert werden. Bei den Verhandlungen hat Schleswig-Holstein einen aktiven und gestaltenden Part. Sie können si
cher sein: Wir halten auch weiterhin die wesentlichen Ziele im Auge. Die sind für mich die Bekämpfung der Spielsucht, die Sicherung der Einnahmen für gemeinnützige Projekte insbesondere im Sport, in der Kultur und im Sozialbereich, der Erhalt und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, die Sicherung von Arbeitsplätzen und ein Lottound Sportwettensystem mit Perspektive.
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 16/970 und 16/999 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
- Wir sind für jeden Hinweis dankbar. - Wir werden das dem Plenum noch einmal vorstellen. Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 16/970 und 16/999 federführend dem Finanzausschuss, mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung gegen die Stimme des Abgeordneten Dr. Stegner mit den Stimmen von der CDU, der übrigen Abgeordneten der SPD sowie von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW beschlossen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 37 auf die November-Tagung zu vertagen.
Ich unterbreche die Sitzung und wünsche Ihnen eine gute Mittagspause. Wir treffen uns um 15 Uhr wieder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich begrüße diejenigen, die jetzt hier sind, sehr herzlich.
Auf der Tribüne begrüßen wir Professor Dunckel von der Universität Flensburg. - Herzlich willkommen!
Wegen dienstlicher Verpflichtungen auf Bundesebene sind Ministerpräsident Carstensen sowie die Minister Dr. Stegner und Wiegard beurlaubt.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne damit die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Dietrich Austermann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über die Anwesenheit der jetzt vorhandenen Abgeordneten. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit Bildungs-, Hochschul- und Wissenschaftspolitik befassen und die enge Verknüpfung von Wirtschaft und Wissenschaft befürworten, sodass wir hier eine gute Debatte führen können.
Schleswig-Holstein verfügt über insgesamt 13 staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Das ist für ein kleines Land wie Schleswig-Holstein nicht wenig. Unsere Universitäten, Fachhochschulen, Musik- und Kunsthochschulen sowie privaten Hochschulen haben ein breit gefächertes Bildungsangebot. Doch die Dichte der Landschaft allein ist nicht aussagekräftig genug. Wir müssen vielmehr im Wettbewerb verstärkt auf die Qualität sowie auf die Forschungs- und Ausbildungserfolge unserer Hochschuleinrichtungen setzen und ihre Potenziale stärker ausschöpfen.
Auch wenn wir bei den Evaluierungen, die hier in unterschiedlichen Bereichen permanent laufen, und bei den Rankings unserer Hochschulen heute schon sehr gut abschneiden, so ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass wir im bundesweiten Vergleich noch aufholen müssen.
Ich will ein aktuelles Thema aufgreifen. Wir stehen hier gewissermaßen vor einem Aufbruch, vielleicht morgen sogar vor einem Durchbruch in eine neue Hochschullandschaft, die insbesondere SchleswigHolstein beflügelt. Wir stehen vor drei großen Herausforderungen.
Erstens. Wir müssen einen gewaltigen Studentenberg bewältigen und zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. Wir sind mit dem Bund und den anderen Bundesländern im Gespräch, um einen gemeinsamen Hochschulpakt 2020 zu beschließen. Das
Jahr 2020 haben wir deshalb gewählt, weil wir davon ausgehen, dass der Höhepunkt des Studentenberges dann überschritten ist und wir uns dann auf einen normalen Pegel einpendeln. Allein für Schleswig-Holstein bedeutet es, dass wir jedes Jahr zusätzlich 1.500 Studienplätze zur Verfügung stellen müssen. Wenn man davon ausgeht, dass ein Studienplatz 19.000 € kostet, dann kann man sich ausrechnen, welche Lasten auf das Land zukommen.
Zweitens. Wir müssen die Qualität unseres Hochschulwesens sichern und noch steigern. Die Globalisierung macht es erforderlich, die Hochschulen zu rüsten, damit sie im internationalen Wettbewerb die besten Wissenschaftler, die qualifiziertesten Studierenden und ausreichende Drittmittel bekommen.
Was das Thema „Drittmittel“ betrifft, so liegen die Verhältnisse je nach Einzelfall sehr unterschiedlich. Mit der Summe dessen, was an Drittmitteln eingeworben wird, bin ich nicht zufrieden.
Damit meine ich insbesondere die Drittmittel aus dem Bereich der Wirtschaft für die Hochschulen. Wir überlegen uns alle denkbaren Wege, um sicherzustellen, dass ein Anreizsystem geschaffen wird, welches gewährleistet, dass wir noch mehr Mittel aus der Privatwirtschaft für die Hochschulen bekommen.
Drittens. Wir haben in der Hochschulverwaltung noch ein hoheitliches System, das vielleicht zu Humboldts Zeiten noch zeitgemäß war, aber heute nicht mehr. Die Hochschulen brauchen mehr Freiheit und mehr Beweglichkeit, als es jetzt der Fall ist. Deshalb deregulieren wir konsequent. Zählen Sie einmal die Anzahl der Paragrafen des neuen Hochschulgesetzes und vergleichen Sie sie mit der Anzahl vorher! Wir haben jetzt 50 Paragrafen weniger. Damit wird Bürokratie abgebaut. Ich glaube, das freut alle Anwesenden. Natürlich kann es für den Oppositionsführer immer noch etwas mehr sein. Für uns gilt das umgekehrt: Mit den Anregungen seitens der Opposition könnte es etwas mehr sein.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wird die Hochschulen in Schleswig-Holstein zukunftsfähig machen. Lassen Sie mich kurz die wesentlichen Grundsätze des Gesetzes vorstellen:
Erstens stelle ich heraus, dass mehr Freiheit, mehr Autonomie gegeben ist. Das Land wird sich konsequent aus der Detailsteuerung zurückziehen und die Eigenverantwortung der Hochschulen stärken. Bisherige Landesaufgaben wie die Bewirtschaftung und die Entscheidung über Personal, Genehmigung
von Satzungen und so weiter werden künftig auf die Hochschulen übertragen. Auf Vorgaben zur internen Organisationsstruktur wollen wir gänzlich verzichten. Bei Wahlen, Ausgestaltung des Senats, Besetzung der Fachbereichsausschüsse und so weiter reden wir nicht hinein.
Die Hochschulen werden künftig selbstständig über die Berufung der Professoren entscheiden können. Das ist etwas, was es, glaube ich, in nur wenigen anderen Bundesländern, möglicherweise in gar keinem anderen Bundesland gibt. Das bürokratische Hineinwirken des Ministeriums in die Berufungsverfahren entfällt damit komplett. Das dürfte zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen.
Das Land beschränkt sich zukünftig neben seiner Rechtsaufsicht und der Finanzierung nur auf die ergebnisorientierte Steuerung der Hochschulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen, über Instrumente des Hochschul-Controlling, der Qualitätssicherung, der Akkreditierung, der Evaluation und zudem stellt es die Präsidenten und die Mitglieder des Hochschulrats.
Zweitens wollen wir eine Stärkung der Leitungsfunktion. Ein solch hohes Maß an Eigenverantwortung kann nur durch eine starke, handlungsfähige Leitungsstruktur und Leitungsebene sowie durch klare Entscheidungsabläufe gewährleistet werden, die gleichzeitig den Erfordernissen des Wissenschaftsbetriebs entsprechen. Deshalb haben wir vor allem die Rechte des Präsidiums gestärkt. Dieses kann künftig ohne Zustimmung des Senats die Strukturentwicklungspläne der Hochschule aufstellen und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium abschließen.
Zudem entscheidet das Präsidium eigenständig über die Berufung aller Professoren und ist für die Qualitätssicherung verantwortlich. Aufgabenschwerpunkt des Senats bleiben die Entscheidungen, die auf Lehre und Forschung bezogen sind.
Wir wollen drittens eine Öffnung der Hochschulen nach außen durch Einbindung externen Sachverstandes. Das ist gewissermaßen eine permanente Evaluation.
Als neues Organ der Hochschulen tritt der Hochschulrat an die Stelle der bisherigen Hochschulbeiräte, die nach meiner eigenen Kenntnis in großen Bereichen eine relativ wirkungslose Rolle gespielt haben. Durch den Hochschulrat soll externer Sachverstand in die Leitungsstruktur der Hochschulen integriert werden. Gleichzeitig soll eine Öffnung der Einrichtung hin zur Gesellschaft und zum Berufsleben erreicht werden. Das heißt nicht, was mancher befürchtet, hier würden bestimmte Persön
lichkeiten der Wirtschaft automatisch in solche Gremien berufen. Uns geht es darum, dass es exzellente wissenschaftliche Vertreter sind, die dort unterstützend tätig werden. Das Gremium, das sich aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, ist für die strategische Ausrichtung der Hochschule zuständig. Es beschließt Hochschulentwicklungspläne sowie Grundsätze der Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es notwendig ist, den künftigen Anforderungen unserer Hochschulen zu begegnen, indem wir den Sachverstand von außen verstärken. Ich kenne aber die Vorbehalte. Herr Klug begibt sich gerade auf den richtigen Pfad. Ich darf ihn trotzdem konkret ansprechen.
Bei einem Blick auf die Bundesländer kommt die Sorge auf, dass wir zu viele Räte haben. Das erinnere an sozialistische Systeme und so weiter. Es gibt eine Zeitung „Forschung und Lehre“. Darin ist im Oktober 2006 deutlich gemacht worden, in welchen Hochschulen ähnliche Gremien existieren. Ein Blick über den Tellerrand nach Amerika, England oder in die skandinavischen Länder bestätigt das, was wir tun wollen.
Viertens. Wir wollen einen Wissenschaftsraum Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrere Anläufe unternommen, die strukturelle Entwicklung der Hochschulen aufeinander abzustimmen. Dazu gehören beispielsweise die Ergebnisse der Erichsen-Kommission, die wertvolle Hinweise gegeben und vor allem im Bereich der Fachhochschulen zu einer Profilschärfung beigetragen hat.
Insbesondere im universitären Bereich gibt es noch ungelöste Probleme. So ist es bislang nicht gelungen, eine standortübergreifende Entwicklung der Universitäten zu organisieren und die beiden Medizinischen Fakultäten in Kiel und Lübeck miteinander zu verzahnen.
Meine ursprüngliche Forderung, eine Landesuniversität einzurichten, war nicht durchzusetzen; dies sage ich frank und frei. Gegen den Widerstand der Hochschulen und der Städte vor Ort, die darauf drängen, eine örtliche Identifikation zu behalten, war dies nicht zu machen. Trotzdem gehen wir jetzt einen Weg, der beinhaltet, dass wir von der Regionalpolitik wegkommen und zu einer Wissenschaftspolitik gelangen. Wir bilden eine Klammer zwischen den zwei beziehungsweise drei Universitäten im Land. Wir bilden eine Klammer durch das medizinische Leitungsgremium, das wir einrichten zwischen Kiel und Lübeck, und wir bilden eine Klam