Protokoll der Sitzung vom 29.11.2006

Professor Seitz hat in seinem Gutachten eine Zahl genannt, der im Übrigen keine der hier im Landtag vertretenen Fraktionen widersprochen hat. Über eines müssen wir uns auch im Klaren sein, meine Damen und Herren, der Stellenabbau darf auch nicht irgendwann erfolgen, sondern er muss schon heute konkret eingeleitet werden. Erste spürbare Effekte brauchen wir bereits in zwei Jahren. Anders werden die Ziele der Haushaltskonsolidierung nicht erreichbar sein. Konkret füge ich hinzu, anders wird auch bereits die Senkung der Netto-Neuverschuldung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2009/2010 nicht erreichbar sein.

Insoweit sendet der uns vorliegende Gesetzentwurf sowohl positive Signale in den Bereich der Beamtinnen und Beamten des Landes und macht zugleich in unmissverständlicher Weise deutlich, dass Gerechtigkeiten in der Einkommensentwicklung für den Einzelnen auf Dauer nur möglich sein werden, wenn der Bestand an öffentlich Bediensteten insgesamt spürbar reduziert wird.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Frank Sauter und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiegard hat Recht, wir beraten hier in erster Lesung ein Gesetz, das zu beraten wir uns eigentlich nicht gewünscht haben. Im Zuge der Föderalismusreform haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten erhalten. Nach der Öffnung in Bezug auf die Sonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vor zwei Jahren geht es nun auch an die Grundlagen der Besoldung und der Versorgung.

Nachdem der Bund seinen Beamtenrechtsrahmen erneuert haben wird, werden wir uns zudem noch mit weiteren Beamtenrechtsfragen in dieser Wahlperiode zu befassen haben. Diese Kompetenzöffnung bringt uns mehr Arbeit, damit natürlich auch ein Stück weit mehr Legitimation, was ja auch nicht verkehrt ist, gerade in Zeiten der Diskussion um die Diätenreform, mehr Arbeit, die angesichts der Situation des Personals im öffentlichen Dienst auch ein besonderes Gespür verlangt. Denn anders als im Tarifvertragsbereich finden eben keine Tarifverhandlungen statt, sondern der Gesetzgeber setzt für

(Frank Sauter)

die Beamtinnen und Beamten die Besoldung fest nach Vorbereitung durch die Regierung - auch in Bezug auf die Anhörung der Verbände und Gewerkschaften. Das passiert in 16 Bundesländern und beim Bund hoffentlich möglichst einheitlich, um einen Besoldungsflickenteppich und damit eine unsägliche Besoldungskonkurrenz zu vermeiden. Da schließe ich mich der Auffassung des Kollegen Sauter gern an.

Schon bisher, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben die Beamtinnen und Beamten aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung auch besondere Einkommensbedingungen hinnehmen müssen. Gerade in diesen schlechteren Zeiten für die öffentlichen Haushalte sind bei der Beamtenschaft Vorteile in Bezug auf die Alters- und Krankenversorgung nicht mehr zu rechtfertigen und daher schon fast vollständig aufgehoben worden. Damit wird das Treueverhältnis der Beamtinnen und Beamten zu ihrem Dienstherrn nicht in Frage gestellt, sondern die Beamtenschaft muss im Gegenteil in dieser Situation einen besonderen Anteil am Funktionieren des Staates tragen. Das sollten sich auch diejenigen, die zurzeit meinen, Dienst nach Vorschrift leisten zu müssen, noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Ansonsten müsste man diesen Status der Beamtinnen oder des Beamten rechtlich abschaffen. Dann kann man auch anders miteinander verhandeln. Dieser Anteil der Beamtenschaft am Funktionieren des Staates kann dann leider eben auch so aussehen, dass die Sonderzahlungen reduziert werden oder dass die Arbeitszeit verlängert wird oder dass Beförderungen etwas später erfolgen, als es die Planstelle verspricht.

Das gilt übrigens nicht nur für Polizeibeamte, sondern für alle Beamten, egal ob sie als Lehr- oder Verwaltungskraft oder im technischen Bereich tätig sind, ob sie beim Land oder in den Kommunen tätig sind. Hier nach öffentlichkeitswirksamer Attraktivität der Berufsgruppe zu sortieren, wie das manche gern machen, erst der SSW mit seiner Presseerklärung in der vergangenen Woche in Bezug auf die Polizei, ist billig und wird der Realität des öffentlichen Dienstes nicht gerecht.

(Beifall des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

Gegen die Einschränkungen steht immer noch eine besondere Sicherheit des Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst, ein Mitbestimmungsrecht, wie es kaum ein Zweites gibt, und vernünftige Arbeitsbedingungen, also die Fürsorge des Dienstherrn, wie sie in vielen Bereichen der privaten Wirtschaft leider nur erträumt werden können. Darauf hinzuweisen ist durchaus berechtigt, denn Kürzungen im

Haushalt an anderer Stelle treffen andere in einem ganz anderen Maße bis hin zum Arbeitsplatzverlust. Herr Sauter, Stellenabbau ja, aber betriebsbedingte Kündigungen wird es mit uns nicht geben. Das muss auch noch einmal ganz deutlich gesagt werden.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes erledigen ihre Arbeit genauso fleißig und gewissenhaft wie andere Arbeitnehmer dies anderswo auch tun. Dafür gebührt ihnen gerade in Zeiten einer großen Verwaltungsstrukturreform sicher mehr Dank und Anerkennung, als ihnen gegenwärtig zuteil wird. Sie verdienen natürlich auch - das ist mehrfach gesagt worden - eine anständige Bezahlung. Mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft wird trotz einiger Unterschiede zum Tarifpersonal eine notwendige und angemessene Erhöhung der Besoldung vorgenommen. Das ist in Verbindung mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch nicht von der linken in die rechte Tasche geschoben, sondern ist vor dem Hintergrund der Besoldungsstruktur für die Beschäftigten der bessere Weg.

Ich bitte schon jetzt um die Zustimmung zum Gesetz am Freitag in der zweiten Lesung.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother und erteile das Wort für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion wird dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. Es ist das Mindeste dessen, was die Beamtinnen und Beamten nach den finanziellen Durststrecken der letzten Jahre von ihrer Regierung erwarten können.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Es soll nach dem 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Beamtenbesoldung um 2,9 % geben. Daneben wird es für die Jahre 2006 und 2007 Einmalzahlungen von 50 bis 450 € geben. Nach dem Wortbruch von CDU und SPD bei der Eigenbeteiligung bei der Heilfürsorge, nach dem Wortbruch der Landesregierung, die nun doch das Weihnachtsgeld deutlich reduziert, ist dieser Gesetzentwurf, der ab 1. Januar 2008 wirksam wird, nicht mehr als eine Abmilderung der Kürzungen der Beamtenbesol

(Thomas Rother)

dung und der Verlängerung der Arbeitszeit. Insgesamt zahlen die Beamtinnen und Beamten immer noch drauf.

Herr Kollege Rother, wenn Sie die Beamten an ihre Stellung, an ihre Funktion erinnern, sollten Sie einmal darüber nachdenken, was es bedeuten würde, wenn wir morgen die Positionen alle mit Angestellten besetzten. Erstens hätten wir 30 % höhere Personalkosten und zweitens könnten die dann streiken. Dann möchte ich mal sehen, was Sie machen würden, was die öffentlichen Haushalte machen würden, wenn die öffentlich Bediensteten in der Weise für ihre Rechte streiken würden, wie es den Angestellten möglich ist!

(Zuruf des Abgeordneten Thomas Rother [SPD])

Die Besoldungserhöhung macht nämlich die Kürzungen der letzten Jahre nicht annähernd wett. Nehmen wir nur die Inflationsraten der letzten Jahre, so reicht die Erhöhung der Besoldung bereits nicht mehr aus, um einen Ausgleich alleinfür die allgemeinen Preissteigerungen herbeizuführen. Die Inflation stieg im Wesentlichen durch die Steigerung der Energiepreise im Jahre 2005 um 2 %, für das Jahr 2006 ist die Prognose von 2,2 kürzlich auf 2,1 % gesenkt worden. Die für 2006 durch diesen Gesetzentwurf verankerten Einmalzahlungen zwischen 5o und 450 € werden die Preissteigerungen nicht ausgleichen. Auch die 2008 kommende Besoldungserhöhung wäre hierzu noch nicht in der Lage.

Die Besoldungserhöhung fällt darüber hinaus in eine Zeit, in der alle Bürgerinnen und Bürger, also auch die Beamtinnen und Beamten mit höheren Kosten zu rechnen haben. Bereits vor dem Wirksamwerden der Besoldungserhöhung, also 2007, wird unter anderem der Staat zum Preistreiber. Am 1. Januar 2007 wird die Mehrwertsteuer auf 19 % erhöht. Das bedeutet, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten allein hierdurch um bis zu 3 % steigen. Die Besoldungsanpassung 2008 wird also nicht ausreichen, um die bereits 2007 vorgenommene Mehrwertsteuererhöhung auszugleichen. Dafür bekommen Beamte wie auch die übrigen Bundesbürger weniger vom Fiskus zurück. Die Pendlerpauschale, die im Bereich des Nahverkehrs erhebliche Bedeutung hat ab einer Entfernung des Wohnortes vom Arbeitsplatz bis zu 20 km, wird abgeschafft. Ein Großteil der Landesbeamten wird hierdurch die wirtschaftlichen Belastungen, die durch den Pendlerverkehr zwischen Arbeitsplatz und Wohnung entstehen, voll zu tragen haben. Das wenige Mehr an Netto durch die Besoldungserhöhungen wird dies nicht ausgleichen können.

Nehmen wir das Modell der Großen Koalition für die Gesundheitsreform hinzu. Beamtinnen und Beamte sind wegen ihrer beihilferechtlichen Sonderstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern privat versichert. Wenn diese Gesundheitsreform in Kraft treten wird, kommen erhebliche Beitragssteigerungen auf Privatversicherte zu. Das wird dann auch verstärkt Beamte treffen. Besonders hart werden Beamte aus den unteren Besoldungsgruppen betroffen sein. Dazu kommt dann noch die Erhöhung der Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 38,5 auf 41 Stunden, also eine 6,5-prozentige Erhöhung ohne Lohnausgleich, und die deutliche Reduzierung der Sonderzahlungen ab dem nächsten Jahr.

Diese Kürzung allein, Herr Kollege Rother, führt bei den Landesbeamten zu einer durchschnittlichen Gehaltsreduzierung von 3,9 %. In der Summe zahlen die Beamtinnen und Beamten also deutlich drauf. Es ist mehr als verständlich, dass sich deren Begeisterung für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in sehr engen Grenzen hält.

Feierstunden der Landesregierung mit dem Ziel, sich für den Einsatz der Beamtinnen und Beamten des Landes rühmen und loben zu lassen, sind völlig fehl am Platz. Ich denke, wir sollten im Ausschuss auch die Beamtenverbände zu diesem Gesetzentwurf hören. Nachdem CDU und SPD im Ausschuss einer Anhörung dieser Verbände zur Streichung der Sonderzahlung verweigert haben, wäre dies auch ein Zeichen an die Betroffenen.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich stimme wie fast immer - dem Kollegen Sauter in seiner Bewertung zu, dass es nicht darum geht, dass unsere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu hoch bezahlt werden, sondern wir haben davon einfach zu viele. Wenn diese Regierung nicht endlich beginnt, Herr Minister, jedenfalls in die Richtung der von Herrn Seitz skizzierten Größenordnung zu sehen, was den Personalabbau durch Aufgabenreduzierung angeht, dann werden wir Debatten der vorliegenden Art immer wieder führen müssen, ohne dass wir das Problem wirklich angehen.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Frank Sauter [CDU])

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

(Wolfgang Kubicki)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion will dem Gesetzentwurf am Freitag zustimmen. Es ist richtig, dass der TV-L jetzt auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen wird. Ich glaube, das kann auch ein Schritt dazu sein, zu einer Angleichung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienstrecht zu kommen. Das ist ja etwas, was wir Grünen schon lange fordern.

Ich möchte deshalb auch noch einen Punkt erwähnen, der im vorliegenden Landesbesoldungsgesetz nicht übernommen worden ist. Es ist der leistungsbezogene Gehaltsanteil, der Bestandteil des TV-L ist. Ein solcher ist für die Beamten in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Ich wünschte mir, wir würden auch bei den Beamten zu einer Umstellung kommen, wie es mit dem TV-L für die Angestellten gelungen ist.

Ich möchte noch kurz auf zwei Punkte hinweisen. Das eine sind die Versorgungskosten. Ein Großteil der durch diese Tarifangleichung auf uns zukommenden Kosten entfällt auf die Versorgung. Nach unserer Rechnung sind das circa 40 % der Kosten. Das ist ein steigender Faktor. Wenn ich mir im Vergleich dazu die Entwicklung bei den Rentnerinnen und Rentnern angucke, bei denen oft alles unter der Überschrift „Nullrunde“ steht, dann, glaube ich, ist hier noch ein Bereich, über den wir zukünftig diskutieren müssen. Ich sage das einmal ganz vorsichtig.

Der zweite Punkt ist folgender: An dieser Stelle wird erneut deutlich, dass die Verbeamtung tatsächlich eine Verlagerung von Kosten in die Zukunft ist. Bei diesem Gesetz und circa 30 Millionen € Folgekosten allein für die Versorgung wird das sehr deutlich. Deshalb haben wir auch kein Verständnis dafür, dass die Landesregierung zusätzlich verbeamtet.

Herr Sauter, Sie tragen hier wieder tapfer vor, dass die Landesregierung tatsächlich Stellen reduzieren will und muss. Durch das Personaleinsparkonzept, das Ihre Landesregierung verfolgt, werden die kleinen Quoten, die erbracht werden sollen, nicht durch den Abbau von Stellen erreicht - gerade das haben wir kritisiert -, sondern die Landesregierung nutzt die Verbeamtung, die eine Verlagerung der Kosten auf die Zukunft zur Folge hat, um die Quoten im Rahmen Ihres Personaleinsparkonzeptes zu erbringen. Das, Herr Sauter, ist das Gegenteil dessen, was Sie hier fordern. Daher sage ich: Mutig voran! Sehen Sie zu, dass Ihre Landesregierung diese Politik ändert!

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich gehe davon aus, dass das Gesetz ohne Anhörung im Ausschuss beraten wird, um es am Freitag in zweiter Lesung beschließen zu können. Es ist ein Gesetz, das für die Bediensteten positiv ist. Wir wollen ihm zustimmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold und erteile für den SSW im Landtag der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus sachlicher und inhaltlicher Sicht hat der SSW keine Einwände gegen die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, die ja auch noch wir haben es gehört - in dieser Landtagstagung in zweiter Lesung beschlossen werden soll; denn selbstverständlich können auch wir die Intention das Gesetzes unterstützen, dass die Beamten im Landesdienst hinsichtlich der Tarifsteigerung und der Einmalzahlungen mit den Angestellten und Arbeitern gleichgestellt werden sollen.

Daher befürworten wir auch die Einmalzahlungen in 2006 und 2007 sowie die Erhöhung der Besoldung und Versorgung der Beamten um 2,9 % ab Januar 2008. Damit wird die Besoldungssituation der Beamten des Landes zumindest in der Frage der Tarifsteigerung mit den Tarifbeschäftigten, die seit dem 1. November 2006 nach dem neuen TV-L bezahlt werden, quasi gleichgestellt.

Sicherlich ist es auch ein Ausdruck des guten Willens der Landesregierung, dass die zweite Einmalzahlung von Januar 2007 auf Dezember 2006 vorgezogen wird. Damit kompensiert man die gleichzeitige Kürzung der Sonderzahlungen zumindest teilweise. Das wurde auch von allen Gruppierungen des Landesdienstes entsprechend begrüßt.

Dennoch dürfen sich die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen nichts vormachen. Der Groll der Beamten des Landes über die geplante Kürzung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ist weiterhin sehr groß. Die Frustration ist zum Greifen - ich meine, zu Recht. Es bleibt weiterhin die Haltung des SSW, dass die Kürzungen bei den Sonderzuwendungen für die Beamten des Landes, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund früherer Eingriffe, nicht hinnehmbar sind. Dass es sich dabei

erwiesenermaßen um Wortbruch handelt, macht die Sache nicht gerade einfacher.

Hinzu kommt, dass die genannten Kürzungen meines Erachtens Ausdruck - ich sage einmal - für schlechte Personalpolitik sind. Wer die öffentliche Verwaltung modernisieren oder die Polizeiarbeit verändern will, braucht ganz einfach motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich stimme natürlich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern zu, die gesagt haben, wir brauchten eine Aufgabenkritik. Das ist klar. Wir wissen immer noch nicht, was wir mit unserem öffentlichen Dienst wollen. Aus Sicht des SSW muss verstärkt in den Mittelpunkt gerückt werden, dass ein gut funktionierender öffentlicher Dienst auch ein Standortfaktor für uns ist. Wenn wir im Rahmen der Wirtschaftspolitik über die Ansiedlung von Betrieben reden, müssen wir immer auch den öffentlichen Dienst mit im Blick behalten. Das ist eine Diskussion, die aus meiner Sicht noch gar nicht stattgefunden hat.

(Beifall beim SSW)

Mit den geplanten Eingriffen bei den Bediensteten des Landes erreicht die Große Koalition genau das Gegenteil. Hier zeigt sich denn auch, dass die Föderalismusreform im Bereich der Beamtenbesoldung für Schleswig-Holstein kontraproduktiv ist; denn mit dieser Reform wird die Beamtenbesoldung in landeseigener Regie fortentwickelt. Damit bekommen ärmere Länder wie Schleswig-Holstein ein großes Problem im zukünftigen Wettbewerb um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es mag sein, dass wir vorerst noch einmal über die Runden kommen. Aber das Problem wird sich verstärkt melden. Zugegebenermaßen sah dies auch die Landesregierung so. Sie hat ja auch gegen die Föderalismusreform gestimmt, leider ohne Erfolg.