Ebenso ist es richtig, dass die Förderquote grundsätzlich auf maximal 75 % für alle Fördertatbestände festgelegt wird. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass eine entsprechende finanzielle Mitverantwortung der Träger des ÖPNV und der Kommunen begründet und somit die Förderung auf wirklich wichtige Vorhaben beschränkt wird. Unser Ziel muss es sein, möglichst viele Infrastrukturmaßnahmen zu fördern, um Impulse für unsere heimische Wirtschaft zu setzen.
Lassen Sie mich kurz noch auf den Antrag der Grünen eingehen. Wahrscheinlich spricht mein Freund Detlef Matthiessen dazu.
Ihr Antrag ist wieder einmal nicht zielführend. - Ich spreche insbesondere den Chef an, wenn er denn zuhört. - Die Förderung von Fahrradverkehrsanlagen ist über das FAG gewährleistet und bedarf daher keiner weiteren gesetzlichen Verankerung, zumal wir Gefahr laufen, der bundesseitigen Zweckbestimmung zu widersprechen.
Die darüber hinaus geforderte starre Quotierung der Mittel zwischen der Straße und dem ÖPNV ist eine unnötige Festlegung. Aus meiner Sicht ist es besser, dieses flexibel zu halten, um auf die wechselnden Bedürfnisse reagieren zu können.
Jetzt gilt es, dieses Gesetz zügig zu beraten. Die Kommunen sind bei ihren Ver-kehrsinfrastrukturvorhaben und beim ÖPNV auf die Kompensationsmittel des Bundes angewiesen.
Ich danke dem Kollegen Hans-Jörn Arp und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Bernd Schröder das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Wirtschaftsminister und der Kollege Arp auf das neue Gesetz, das, wie wir alle wissen, eine Folge der Föderalismusgesetzgebung ist, bei der in diesem Falle Kompetenzen vom Bund auf das Land übertragen werden, inhaltlich schon eingegangen sind, kann ich hier auf die Darstellung vieler Punkte verzichten. Kollege Garg hat schon angedeutet, dass eine inhaltliche Darstellung im Einzelnen nicht mehr erforderlich ist. Die entscheidende Botschaft des neuen Gesetzes ist, dass die Kommunen auch in Zukunft bei wichtigen Investitionsmaßnahmen im kommunalen Straßenbau und im kommunalen ÖPNV-Bereich Planungssicherheit haben und dass wir die entsprechenden Mittel, die vom Bund bis 2019 kompensiert werden, in gleichem Umfang weiterhin zur Verfügung stellen werden. In dem augenblicklichen Spannungsfall im Verhältnis zwischen Land und Kommunen ist es, wie ich glaube, eine wichtige Aussage, dass man sich auf dieses Geld verlassen kann, dass man bestimmte Investitionsprojekte vor Ort auch weiterhin planen kann.
Herr Minister, ich glaube, man muss hier auch die Verbindung zum Zukunftsprogramm Wirtschaft und zum Schleswig-Holstein-Fonds sehen. Auch hier kommen wichtige Projekte - insbesondere in strukturschwachen Bereichen -, verteilt über das ganze Land, den Kommunen insgesamt zugute. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal, das durch den neuen Haushalt und auch durch dieses Gesetz gegeben wird.
Ich kann mich auch den Ausführungen anschließen, die zu dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gemacht wurden. Herr Kollege Hentschel, es ist tatsächlich so: Die Förderung des Verkehrswegebaus und von Anlagen für den Radverkehr war - auch im Verhältnis zur Förderung von kommunalen Projekten - schon in der bisherigen Regierungsarbeit, auch unter Rot-Grün, ein Schwerpunkt. Das war so und das wird auch so bleiben. Nach den gesetzlichen Bestimmungen gibt es auch bereits heute die Möglichkeit, wichtige andere Verkehrsprojekte zu fördern. Darunter fallen auch solche Verkehrsanlagen, wie wir sie bisher gefördert haben. Wenn wir dies in der Form, wie Sie es beantragt haben, in das Gesetz noch hineinschreiben würden, dann könnte das juristische Schwierigkeiten geben, und zwar in der Hinsicht, dass der Bund unter Umständen bestimmte Maßnahmen nicht anerkennt und Mittel zurückfordert. Das muss nicht so sein. Wir haben für den Bereich der Radverkehrsanlagen nachweislich etliche Mittel eingesetzt. Das wird auch so bleiben.
Ich komme auf einen zweiten Punkt zu sprechen. Wer, wie das in Ihrem Antrag vorgesehen ist, eine starre Quotierung von 50:50 fordert, geht ein Stück weit an der bisherigen Praxis unseres gemeinsamen Verfahrens in der Regierungsverantwortung - diese Praxis soll auch jetzt weiter verfolgt werden - vorbei. Die Mittel sind schon bisher nachweislich fast hälftig eingesetzt worden. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Das ist vom Minister so dargestellt worden. Wir sollten nicht durch Quotierung in diesen Bereich eingreifen. Wir sollten uns nicht selbst der Möglichkeiten berauben, wichtige Investitionsprojekte zu fördern. Ich erwähne Niebüll/Dagebüll an der Westküste als Beispiel, wo 8 Millionen € zur Verfügung gestellt wurden. Eine Realisierung wäre sonst nicht möglich gewesen. Ich meine, wir sollten von Fall zu Fall entscheiden, was - auch für die kommunale Seite - vor Ort wichtig ist. Das sollte die Grundlage für die Regelungen in dem neuen Gesetz sein. In diesem Sinne sollten wir die Diskussion nach der Überweisung auch in den Ausschüssen fortsetzen.
Ich danke dem Kollegen Bernd Schröder und erteile für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schröder, ich habe hier deswegen die entsprechenden Signale ausgesandt, weil ich mir heute morgen, als der Wirtschaftsminister in der Debatte über die Ladenöffnungszeiten dem Kollegen Kubicki klarmachen wollte, er brauchte eine halbe Stunde, um die Erfolge der Großen Koalition darzustellen, vorgestellt habe, wie er das eigentlich tun will. Nach dem Beitrag des Kollegen Arp ist mir das natürlich klar. Er hat aus einer Selbstverständlichkeit ein Riesentrara gemacht. Dieser Gesetzentwurf ist aber nichts anderes als eine logische Konsequenz der Föderalismusreform. Er ist insofern gar nichts Besonderes. Wir brauchen einfach eine gesetzliche Grundlage, damit die Mittel weiterhin zu den Kommunen durchgeleitet werden können. Der Kollege Arp hat es so dargestellt, als handele es sich hier um ein Riesenprojekt der Großen Koalition. Jetzt ist mir natürlich auch klar, warum Minister Austermann im Zweifel eine halbe Stunde braucht, um die weiteren riesigen Erfolge dieser Koalition zu feiern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vom Kollegen Arp und vom Kollegen Schröder ist im Grunde schon alles gesagt worden. Damit unsere Gemeinden weiterhin von den Bundeshilfen profitieren können, werden wir dem Gesetzentwurf nach der entsprechenden Ausschussberatung zustimmen. Ich möchte aber, dass wir uns im Ausschuss ernsthaft mit dem Änderungsantrag der Grünen auseinandersetzen, und zwar aus zwei Gründen. Erstens spricht aus unserer Sicht - ich sehe diesen Punkt nicht ganz so kritisch wie meine Vorredner -, nichts dagegen, sich zumindest einmal ernsthaft darüber zu unterhalten, ob Fahrradverkehrsanlagen in den Katalog der förderfähigen Projekte aufgenommen werden könnten. Ich finde, darüber kann man reden.
Der zweite Punkt ist dieser. Lieber Herr Kollege Hentschel, den Gemeinden weitere Zweckbindungen aufzuerlegen, wie sie die bereits zweckgebundenen Zuweisungen des Bundes - es handelt sich ja schon um zweckgebundene Zuweisungen - verwenden sollen, halte ich allerdings in der Tat für fragwürdig. Ich verstehe auch nicht ganz, dass diese Forderung - ich erinnere noch einmal an die Debatte von heute Morgen über die Ladenöffnungszeiten - gerade von Ihrer Fraktion kommt. Ich finde, wer den Kommunen die Kompetenz dafür übertragen will, ob und wann Läden länger öffnen dürfen, der sollte die kommunale Selbstverwaltung auch für kompetent genug halten, um beurteilen zu können, durch die Realisierung welcher förderfähigen Pro
Hier besteht, wie ich finde, ein Widerspruch. Diesen Widerspruch können wir im Wirtschaftsausschuss noch klären. Ansonsten freue ich mich auf die weitere Beratung.
Ich bedanke mich bei dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gern noch einmal auf die beiden hier angesprochenen Punkte eingehen. Über die Sache an sich sind wir uns ja einig. Ich begrüße auch die Änderung, die Sie gegenüber dem Bundesgesetz vorgesehen haben. Auch darüber besteht Konsens.
Ich gehe jetzt also nur noch einmal auf unseren Änderungsantrag ein. Was die Fahrradanlagen angeht, so ist zu sagen, dass wir zum Beispiel in Kiel nach dem Wortlaut des alten Bundesgesetzes diese Anlagen gar nicht hätten fördern können, weil das alte Bundesgesetz die Förderung zum Beispiel von Fahrradwegen nur ermöglichte, wenn sie Teil des Straßenbaus sind. In Kiel ging es aber zum Beispiel um die Förderung von Fahrradanlagen am Bahnhof. Es ging um die Förderung reiner Fahrradstraßen und reiner Fahrradwege unabhängig vom Straßenverlauf, also um sogenannte Velorouten. Es ging um den Bau von Hauptrouten für den Fahrradverkehr. Wir sprechen jetzt somit über Fahrradanlagen, die völlig unabhängig vom Straßenverkehr sind. Die Förderung solcher Anlagen ist nach dem jetzigen Wortlaut der Bundesgesetzgebung nicht möglich. In Absprache mit dem Bund haben wir in Schleswig-Holstein die Richtlinie damals im Jahre 1996 so umformuliert, dass die Förderung möglich wurde. Wenn wir das Gesetz jetzt neu ausgestalten, würde es Sinn machen, die Formulierung aus der bisherigen Richtlinie in Schleswig-Holstein zu übernehmen.
Ich verlange also nichts Neues. Ich verlange nur die Übertragung der Regelung aus der jetzigen Richtlinie in das neue Gesetz. Ich würde mich freuen, wenn das möglich wäre. Sonst würden wir uns die
Zweitens. Die 50-%-Regelung entspricht in der Tat der bisherigen Praxis. So, wie wir es formuliert haben, ist jeweils der Bezug auf einen Förderzeitraum gegeben. Es spricht überhaupt nichts dagegen, in dem einen Jahr mehr den ÖPNV und in dem anderen Jahr mehr den Bereich Straße zu fördern. Herr Kollege Garg, dabei geht es im Übrigen auch jetzt nicht um eine Entscheidung der Kommunen. Vielmehr ist es so, dass die Kommunen Projekte anmelden. Das Land hat dann jeweils eine Auswahl aus der Liste der angemeldeten Projekte vorzunehmen. Es fördert sozusagen Schwerpunktprojekte.
Es lag immer in der Entscheidung des Landes, was gefördert worden ist. Dies war nie eine Entscheidung der Kommunen. Das Land hat immer eine gewisse Quotierung vorgenommen. Wir hatten in den letzten Jahren allerdings die Regelung - ich finde diese Regelung gut und meine, dass wir sie weiterführen sollten -, die beinhaltete, dass der Schwerpunkt der Förderung bei den Fahrradverkehrsanlagen liegt und die restliche Förderung im Verhältnis 50:50 auf die Bereiche ÖPNV und Straßenverkehr aufgeteilt wird. Das war die Regelung in den letzten Jahren. Die Regelung, die wir jetzt vorgeschlagen haben, ist eine andere Regelung. Bei dieser Regelung mit der Quotierung von 50:50 würden Fahrradverkehrsanlagen mit unter den Bereich Straße fallen. Das würde etwas mehr Förderung für den Bereich Straße bedeuten, als wir sie bisher praktiziert haben.
Ich bin kein leidenschaftlicher Verfechter einer Festlegung in diesem oder jenem Sinne. Ich finde allerdings, dass eine Grundfestlegung sinnvoll ist, weil sie dem Zweck des Gesetzes und natürlich auch unserem Wunsch entspricht, dass Straßenverkehr und öffentlicher Verkehr gleichbehandelt werden und wir nicht zu einer Verschiebung in Richtung Straßenverkehr kommen. Das ist der Hintergrund dieser Festlegung. Ich hänge aber nicht an dieser Festlegung. Mir ist die grundsätzliche Öffnung für die Förderung der Fahrradwege wichtiger. Kiel ist mittlerweile nach Freiburg ja die Fahrradstadt Nummer 2 in Deutschland. Das ist das Ergebnis der letzten Umfrage des Deutschen FahrradClubs. Insofern meine Gratulation an die Stadt Kiel.
Das erspart enorme Investitionen in den Straßenbau. Wenn man es schafft, 20 % des Verkehrs auf dem Fahrrad abzuwickeln spart man enorm beim Straßenbau. Man hat natürlich auch Ersparnisse beim öffentlichen Verkehr. Das hat auch eine ökonomische Seite.
Es gibt aber eine Stadt, die noch wesentlich weiter ist: Münster in Westfalen liegt bei 40 %, also doppelt so hoch, weil die eine ganz andere Infrastruktur haben. Das ist für eine moderne Stadt durchaus attraktiv, das zieht Familien in die Stadt. Es ist ganz wichtig, dass die Stadtquartiere für Familien wieder lebenswert sind. Das macht Städte attraktiv und spart Geld.
Diese Möglichkeiten sollten wir unterstützen und das geschieht nicht nur durch Fahrradwege an Straßen, sondern auch durch eine straßenunabhängige Fahrradinfrastruktur. Das ist kein grüner Spinnkram, sondern eine Frage moderner Stadtplanung. Ich bitte darum, dass wir im Ausschuss ernsthaft darüber diskutieren.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel und erteile für den SSW Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist eines der Ergebnisse der Föderalismusreform. Denn mit der neuen Aufgabenübertragung wird den Ländern künftig mehr Eigenverantwortung übertragen, wenn es um den Einsatz der Finanzmittel aus dem Mineralölsteueraufkommen für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr geht. Damit wird den Ländern mehr Gestaltungsspielraum übertragen, wenn es um die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden geht.
Diese Entscheidung begrüßt der SSW ausdrücklich, da Schleswig-Holstein somit die Möglichkeit hat, den Verteilungsschlüssel stärker am Bedarf auszurichten. Dabei ist es mir eigentlich egal, ob es der ÖPNV ist, die Straße oder auch Fahrradwege; Hauptsache es ist gut und wichtig für die Gemeinden. Bezüglich der Aufgabenverteilung hätten wir es allerdings begrüßt, wenn die Kompensationsmittel anlog zu den Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer steigen würden. Eine Dynamik bei den Beiträgen wäre wünschenswert gewesen. Denn wir wissen alle, dass genau diese Einnahmen für Energiequellen in den nächsten Jahrzehnten besonders steigen werden.
Eines ist jedoch ganz klar: Die Föderalismusreform ist beschlossene Sache und wird nun umgesetzt. Das bedeutet, dass sich der Bund auf jeden Fall aus
diesem Verantwortungsfeld zurückzieht und das Geld damit flöten ist. Das bestehende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes tritt zum Ende dieses Jahres außer Kraft. Wer als Land bis dahin seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, hat auch keinen Anspruch auf entsprechende Kompensationsmittel. Das bedeutet für uns als Parlament, dass eine entsprechende Lösung bis zum 1. Januar 2007 gefunden sein muss. Viel Zeit für ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren bleibt uns also nicht mehr.
Im Gegensatz zu den meisten Gesetzentwürfen der Landesregierung wird in diesem Fall eine Alternative zum Entwurf aufgezeigt. Demnach können die Länder selbst entscheiden, ob sie eine landesgesetzliche Regelung erlassen wollen oder ob die Leistungsverwaltung durch die Einstellung der Mittel in den jeweiligen jährlichen Haushaltsplänen auf Basis der entsprechenden Programme und Anpassung der zugehörigen Richtlinien geschehen soll.
Der SSW begrüßt den Entschluss der Landesregierung, sich hierbei für eine gesetzliche Reglung zu entscheiden. Denn es geht hierbei vor allem darum, dass unsere Gemeinden ihren Anteil aus der Mineralölsteuer weiterhin bekommen und dass unsere Gemeinden eine entsprechende Planungssicherheit hierfür haben und nicht davon abhängig sind, wie die Haushaltslage gerade ist. Dies sehen wir durch eine solche gesetzliche Regelung gewährleistet.
Wie bereits gesagt bleibt das Zuwendungsverfahren durch weitgehende Übernahme der bundesgesetzlichen Regelung in Landesrecht nahezu unverändert. Eine Neuerung gegenüber dem bestehenden Gesetz ist jedoch, dass künftig Deckenbaumaßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die sich in kommunaler Baulast befinden - also im Regelfall innerörtlich -, auch förderfähig sein sollen. Hierfür soll es nach Auffassung der Landesregierung künftig eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 50 % geben. Das wird auch eine Auswirkung auf die Vergabepraxis haben und dazu führen, dass nicht mehr alle Maßnahmen gefördert werden können. Angesichts des derzeit schlechten Zustandes, in dem sich viele unserer Straßen befinden, und der ebenso schlechten Haushaltslage der Gemeinden sehen wir in dieser Erweiterung eine finanzielle Entlastung im Sinne unserer Gemeinden und damit auch eine kleine Kompensation des Nachteiles, den wir hier durch die Bundesregelung bekommen haben. Denn die bisherigen begrenzten FAG-Mittel haben nicht ausgereicht, um die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen bisher durchzuführen.
Auf der anderen Seite bedeutet diese Neuausrichtung des Gesetzes aber auch, dass künftig der Topf für die anderen Maßnahmen entsprechend kleiner wird und deswegen Vorfestlegungen nicht sinnvoll sind. Insbesondere ist dies für den ÖPNV-Verkehr bedauerlich, der hiervon unmittelbar betroffen sein wird. Betrachtet man dann noch, dass die Bundesregierung die gewährten Mittel festschreiben will, die Gemeinden nicht an zukünftigen Steigerungen der Mineralölsteuereinnahmen beteiligt werden und dieses Programm auch noch ausläuft, verschlimmert sich die Situation im ÖPNV noch. Gerade vor dem Hintergrund der gekürzten Regionalisierungsmittel für den ÖPNV-Bereich sehe ich die Gefahr, dass es hier zu Verschlechterungen kommen wird. Dies darf nicht sein. Auch wenn die Landesregierung beabsichtigt, durch entsprechende Landeszuschüsse die Reduzierung der Regionalisierungsmittel abzufedern, wird es in Zukunft eine Verschlechterung für den ÖPNV geben.
Diese Situation ist nicht akzeptabel. Die Verlierer stehen jetzt schon fest: alle die, die auf den ÖPNV angewiesen sind, und unsere Busunternehmen. Gerade im ländlichen Bereich werden diese Einschnitte erhebliche Spuren hinterlassen. Hier muss die Landesregierung weiter auf den Bund einwirken, damit der ÖPNV gesichert bleibt.