Ich habe mir diese Kriterien vor einigen Monaten sehr intensiv erklären lassen. Ich glaube, es gibt Anlass, diese Kriterien zu diskutieren, und für eine Weiterentwicklung dieser Kriterien,
insbesondere mit Blick auf die Filme, die für über 16-Jährige freigegeben worden sind. Mich hat das schon erschrocken gemacht, was ich dort gesehen habe. Ich sage aber ausdrücklich: nicht nur wegen der Frage der Gewalt, sondern wegen der geschlechtsspezifischen Sozialisation. Hier werden kleine Machos herangezogen, die in diesen Computerspielen ungeniert Gewalt gegen Frauen ausüben können und denen der Eindruck vermittelt wird, man könne alles in der Hand haben und jede Situation tatsächlich beherrschen. Das ist mit Blick auf die Sozialisation junger Menschen bedenklich.
Drittens. Wir sind uns im Klaren darüber, dass wir Eltern stärken müssen. Letztlich können die Kennzeichen ihre schützende Wirkung nur entfalten, wenn sie auch zu Hause beachtet werden.
Um es deutlich zu sagen: Zu Hause muss sich niemand an die Kennzeichnung halten. Dort können Spiele, die sich die Väter und Mütter besorgt haben, auch den Kindern zugänglich sein. Es ist allerdings strafbar, wenn Kindern Filme zugänglich gemacht werden, die nach der Alterskennzeichnung für sie nicht zugänglich gemacht werden sollen. Das jedenfalls ist die gesetzliche Grundlage und das muss den Eltern deutlich gemacht werden.
Aber Eltern brauchen Medienkompetenz. Deswegen bieten wir hier in Schleswig-Holstein eine Reihe von Veranstaltungen für Sozialarbeiter, für Lehrer, für Eltern und für Kinder an, die auch angenommen werden, weil sich Eltern auch medienkompetent machen wollen.
Aber wir dürfen uns nichts vormachen: Die Jugendphase ist eine ganz spezielle Entwicklungsphase, die auch durch das Abschotten von den Eltern und durch das Überschreiten von Verboten gekennzeichnet ist. Deswegen handeln Eltern manchmal nach bestem Wissen und Gewissen und kommen dennoch nicht an ihre Kinder heran. Das ist natürlich nicht in jedem Fall schädlich, aber so viel zeigen die Studien auch: Dort, wo die Aggressionsausübung in den Filmen auf einen entsprechenden Boden fällt, nämlich bei jungen Menschen, die sich als Verlierer sehen, die keine Zukunftschancen haben, besteht doch eine erhöhte Gefahr, dass sich diese Aggression auch in der Realität auswirkt und dass die Grenzen zwischen Utopie und Realität verschwimmen, was letztlich in so schrecklichen Einzelfällen, wie wir sie jetzt erleben, zum Ausdruck kommen kann.
Das heißt für uns alle: Es gibt Handlungsbedarf. Es gibt keinen Königsweg. Es gibt keine einfache Lösung, aber es gibt auch keine Alternative dazu, dass wir uns intensiv damit auseinandersetzen und diese öffentlichen Debatten führen. Diese führen deutlich über das Verbot hinaus. Sie führen deutlich über das Thema der Kennzeichnung hinaus. Sie zielen auf die gesamte Lebenssituation junger Menschen und insbesondere derer, die aufgrund ihrer Lebensbedingungen nicht die Chance haben, Selbstbewusstsein, Würde und Bestätigung durch anderes als durch diese Computerspiel zu erleben.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten- gesetz - LÖffZG)
Ich erteile dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Gesetzentwurf über die Ladenöffnungszeiten, Drucksache 16/996, durch Plenarbeschluss am 11. Oktober 2006 federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss überwiesen.
Während sich der federführende Wirtschaftsausschuss mit dem Gesetzentwurf in zwei Sitzungen zuletzt am 22. November - befasste, beriet der mitberatende Sozialausschuss die Vorlage in seiner Sitzung am 16. November 2006 und sah von einer Stellungnahme ab.
Meine Damen und Herren, nach vielen Versuchen der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in den vergangenen Jahren, ja, sogar Jahrzehnten ist im Sommer 2006 die entscheidende Hürde auf dem Weg zur Eröffnung der Möglichkeit, Geschäfte künftig länger zu öffnen, gefallen. Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August dieses Jahres, das am 1. Oktober in Kraft trat, wurde das Recht des Ladenschlusses aus dem Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung in die Zuständigkeit der Länder verlagert.
Hiervon macht nun der schleswig-holsteinische Gesetzgeber Gebrauch und formuliert über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD diese Rechtsmaterie positiv. Statt „Ladenschluss“ heißt es jetzt „Ladenöffnung“.
Mit dem Ihnen heute zur zweiten Lesung vorliegenden Gesetzentwurf werden alle Ladenschlussbeschränkungen an Werktagen gestrichen. Die bislang schon geltenden Ausnahmevorschriften über den zugelassenen Verkauf an Sonn- und Feiertagen hinsichtlich bestimmter Waren wie Zeitungen, Blumen und Bäckereiwaren durch bestimmte Verkaufsstellen wie Tankstellen und Bahnhöfe bleiben weitest
Die Bäderregelung, die im öffentlichen Interesse zur Versorgung der Feriengäste erlassen wurde, die sich auch an Sonn- und Feiertagen mit Gegenständen des täglichen Bedarfs versorgen können sollen, wird unverändert übernommen. § 9 des Gesetzentwurfs übernimmt diese bisherige Regelung, die nach wie vor nur für Gebiete gelten soll, für die die Tourismuswirtschaft von herausragender Bedeutung ist.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes niemand gezwungen ist, sein Geschäft rund um die Uhr zu öffnen.
- Danke. - Der Gesetzentwurf gibt den Unternehmen die Möglichkeit, sich erfolgreich im Wettbewerb zu positionieren - dies auch mit Blick auf unseren nördlichen Nachbarn Dänemark.
Meine Damen und Herren, die Ihnen mit Drucksache 16/1085 vorliegende Beschlussempfehlung, die diesem Hohen Haus mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Bitte um Annahme vorgelegt worden ist, beinhaltet auch Änderungen, die in der vom federführenden Wirtschaftsausschuss durchgeführten schriftliche Anhörung vorgetragen wurden.
Der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte im Ausschuss vor allem deutlich - dies abweichend von der Mehrheitsmeinung im Ausschuss -, dass seine Fraktion die bisher bestehende Regelung im Ladenschlussgesetz im Wesentlichen für ausreichend erachtet und Ausnahmen davon von den Kommunen per Satzung geregelt werden sollten. Auch diesem Punkt der Übertragung der Regelungskompetenz auf die kommunale Seite setzte die Ausschussmehrheit das Vertrauen in die Kräfte des freien Marktes entgegen.
Um sowohl der Meinungsmehrheit im Ausschuss Rechnung zu tragen, dass das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten schon zu Beginn des diesjährigen vorweihnachtlichen Geschäftes Geltung erlangen, als auch die verbands- und gewerkschaftsseitig vorgetragenen Bemerkungen und Anregungen noch in ihrer Tiefe ausloten zu können, hat der Wirtschaftsausschuss die Landesregierung gebeten, bis zum 30. September 2007 einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung des dann fast ein Jahr geltenden Gesetzes vorzulegen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum Ausschussvorschlag in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 16/1085. Änderungen gegenüber der Ursprungsfassung des Gesetzentwurfs sind durch Fettdruck deutlich gemacht worden.
Auf der Tribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen Rendsburg, Soldaten der 4. Flugabwehrraketen-Gruppe 25 aus Stadum und Mitglieder der Gemeinderatsfraktion der FDP aus Hohenwestedt. - Seien Sie uns alle herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserer heutigen Beschlussfassung werden Einzelhandel und Kunden schon im Dezember neue Freiräume erhalten. Daher freue ich mich, dass wir in diesem Hause bei der ersten Lesung des von CDU und SPD eingebrachten Ladenöffnungszeitengesetzes eine weitgehende Einigkeit feststellen konnten.
Unser Gesetzentwurf lässt sich von dem Grundsatz leiten, dass die Verkaufsstellen von Montag bis Sonnabend ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein dürfen. Das heißt: Niemand muss, aber jeder darf öffnen. Wir geben damit dem Einzelhandel die Chance, seine Öffnungszeiten noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden, aber auch auf örtliche Gegebenheiten abzustimmen. Dies kann letztlich auch ein Plus im Marketing der Einzelhandelsstandorte untereinander sein und auch neue Arbeitsplätze schaffen.
Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat, denke ich, dieses Ziel insgesamt ausdrücklich unterstützt. Ich danke den zahlreichen Verbänden und Institutionen für ihre hilfreichen und vor allen Dingen auch verantwortungsbewussten Hinweise. Die Palette der Stellungnahmen reichte von weitgehender Ablehnung längerer Öffnungszeiten bis hin zur völligen Freigabe. Dies bestärkt mich unter dem Strich darin, dass wir mit unserem Modell einen guten
Dabei haben wir insbesondere die Hinweise von Kirchen und Arbeitnehmern sorgfältig abgewogen. So haben wir uns mit Blick auf die besondere Stellung der kirchlichen Feiertage und der Sonntage dafür entschieden, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage wie bisher auf jährlich höchstens vier festzulegen. Damit bleibt den Städten und Kommunen auch in der Zukunft ein großer Spielraum bei der Gestaltung von verkaufsoffenen Sonntagen.
Hiervon ausgenommen sind lediglich einige besondere kirchliche Feiertage, insbesondere die Advents- und Weihnachtszeit, die nach unserer christlichen Überzeugung nicht geeignet sind, sie mit verkaufsoffenen Sonntagen zu verbinden, zumal mit den bestehenden Regelungen, über das Jahr gesehen, ausreichende und flexible Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage bestehen.
Wir wollen auch die bisherige Regelung für Kurund Erholungsorte, die so genannte Bäderregelung, erhalten und grundsätzlich verankern. Sie hat sich im Wettbewerb der touristisch geprägten Bundesländer bewährt. An eine regionale Ausweitung - das sei an dieser Stelle auch gesagt ist politisch allerdings nicht gedacht.
Der Grenzhandel im deutsch-dänischen Grenzland hat mit einem Umsatzvolumen von mehr als 700 Millionen € im Jahr und mit mehr als 2.000 Beschäftigten eine hohe Bedeutung. Darüber haben wir im Ausschuss auch gesprochen. Wir wollen den Status quo erhalten. Wir haben daher die bereits geltenden Regelungen in das Ladenöffnungszeitengesetz mit aufgenommen. Danach dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Reisebedarf an Sonnund Feiertagen von 11 bis 23 Uhr - allerdings nur in den für Reisende wichtigen Grenzgemeinden - geöffnet sein. Außerdem haben wir im Ausschuss die eine oder andere Anregung aufgenommen, die zu Erleichterungen für die Betriebe führen wird. Ich denke dabei beispielsweise an die Aufbewahrungspflicht für zu führende Arbeitsnachweise.