Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren uns im Wirtschaftsausschuss einig, dass wir uns in gut einem Jahr über die Erfahrungen mit dem neuen Ladenöffnungszeitengesetz berichten lassen wollen.
Insgesamt ist unser Gesetzentwurf, wie ich denke, eine gute Basis für alle Beteiligten. Die konstruktiven Beratungen hier im Plenum und im Wirtschaftsausschuss sowie das enge Zusammenwirken
von Wirtschaftsministerium und Innenministerium führen dazu, dass das neue Ladenöffnungszeitengesetz voraussichtlich bereits am 1. Dezember in Kraft treten kann.
Schleswig-Holstein liegt damit bei der Umsetzung der neuen Regelungen, die sich ja aus der Föderalismusreform ergeben, im Spitzenfeld der Bundesländer.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass damit nicht nur neuer Freiraum für den Einzelhandel und für die Kunden eröffnet wird, sondern dass das Zusammenwirken insgesamt auch ein gutes Zeichen für die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition in Schleswig-Holstein ist.
Ich habe die Heiterkeit auslösende Bemerkung leider nicht mitbekommen, weil Herr Astrup mich noch über etwas informierte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann einiges von dem, was ich sagen wollte, ausklammern, weil der Kollege Arp und vor allen Dingen der Kollege Callsen schon sehr viele Details des Gesetzes genannt haben. Ich habe - wie vermutlich Sie alle - heute Morgen die „Kieler Nachrichten“ gelesen. Dort hieß es: Ladenschluss fällt heute die große Hürde? Ich denke, wir sind gerade dabei, dieses Fragezeichen zu streichen. Die Antwort lautet ja.
Nach der ersten Lesung am 11. Oktober werden wir heute das Ladenöffnungszeitengesetz verabschieden. Wir haben uns mit dem Gesetz beeilt und es ist nunmehr möglich, dass das Gesetz zum 1. Dezember in Kraft tritt. Damit sind wir schneller als andere Länder. Es gab eine sehr zügige, aber nicht überhastete Bearbeitung des Gesetzes. Die Gründlichkeit hat nicht gelitten und rechtzeitig zum Weihnachseinkauf werden die Geschäfte in SchleswigHolstein montags bis samstags rund um die Uhr öffnen können. Ich unterstreiche, dass die Geschäfte rund um die Uhr öffnen können; sie müssen es nicht. Ich füge auch hinzu: Sie werden es auch nicht. Der Einzelhandel kann sein Angebot jetzt aber zeitlich so strukturieren, wie es die Kunden
Es zeichnet sich ab, dass sich in Schleswig-Holstein etwas ändern wird. Es ist etwas in Bewegung gekommen. Auch wenn einige Orte zu erkennen geben, dass sie von der bisherigen Regelung nicht abweichen werden, so gibt es vielerorts doch andere Signale: ein verkaufslanger Tag in der Woche, Öffnung der Kaufhäuser bis 22 Uhr. Auch kleinere Geschäfte, die in der Nähe von Theatern oder Kinos ihre Umsatzchancen suchen, werden von der neuen Regelung profitieren. Kein schlechtes Zeichen für das Volk von Schiller und Goethe ist auch, dass gerade die Buchläden, wie in Berlin bereits geschehen, über nächtliche Öffnungszeiten, verbunden mit Lesungen und anderen Events, nachdenken.
Es ist nicht allen in meiner Fraktion leicht gefallen, dieses Gesetz zu beschließen. Natürlich bedeutet es auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Zeiten arbeiten müssen, zu denen sie lieber in ihren Familien wären. Das alte Ladenschlussgesetz war aber nicht mehr zeitgemäß. Die gesellschaftlichen Veränderungen machten es notwendig, mit flexiblen Ladenzeiten auf die Wünsche der Kunden und der Gewerbetreibenden zu reagieren. Außerdem war die alte Ladenschlussregelung durchlöchert und damit ungerecht. Es gab keine Alternative zu diesem Gesetz. Selbst wenn wir an der alten Regelung festgehalten hätten, hätte diese nicht dauerhaft getragen. Es wäre um Schleswig-Holstein herum, ganz besonders ausgehend von Hamburg, eine Sogwirkung ausgelöst worden, die Kaufkraft in großem Umfang bei uns abgezogen hätte. Es wird sich also etwas bewegen.
Der Handel freut sich. Wir erwarten jetzt, dass die Arbeitgeber im Einzelhandel das umsetzen, was sie uns angekündigt haben: Verhandlungen mit Betriebsräten und einen fairen Interessenausgleich, neue Arbeitsplätze, Rücksichtnahme auf die familiäre Situation der Betroffenen, besonders der von Eltern. Wir werden beobachten, ob diese Ankündigungen eingehalten werden.
Bei diesem neuen Gesetz war uns wichtig, dass die Sonntage geschützt bleiben. Da haben wir Kurs gehalten.
Wir wollen damit auch denjenigen Rechnung tragen, die in den christlichen Kirchen Wert auf einen Schutz des Sonntags legen. Viermal pro Jahr, nicht mehr als in der Vergangenheit, können Geschäfte mit besonderer Genehmigung am Sonntag öffnen. Dabei haben wir die Adventssonntage ausdrücklich ausgenommen.
Es ist beklagt worden, dass durch individuelle Entscheidungen einzelner Unternehmerinnen und Unternehmer die Ladenöffnungszeiten für die Kunden möglicherweise unübersichtlich würden. Ich teile diese Auffassung nicht. Es werden sich in Einkaufsregionen, Citylagen und Einkaufszentren einheitliche Ladenöffnungszeiten entwickeln. Wenn es tatsächlich Differenzierungen geben sollte, traue ich den Kunden durchaus zu, hiermit umzugehen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Bäderregelung sagen. Die Bäderregelung ist so geblieben, wie wir sie vor einem Jahr beschlossen haben. Sie ist damit bis zum Jahr 2008 befristet. Ich weiß, dass es in einigen Gemeinden Unzufriedenheiten gibt, zum Beispiel in Heiligenhafen, Fehmarn oder Panker. Wir haben auf Änderungen aber bewusst verzichtet. Die Bäderregelung ist, verfassungsrechtlich gesehen, ein fragiles Instrument, um bestimmten Orten, die vom Tourismus geprägt sind, die Ladenöffnung zu Zeiten zu ermöglichen, an denen sie eigentlich nicht gestattet ist. Wir sollten aus eigenem Interesse behutsam mit dieser Regelung umgehen. Ich schlage vor, dass wir - so wie wir es ja grundsätzlich für dieses Gesetz beschlossen haben - nach einem Jahr auch über die Ausgestaltung der Bäderregelung nachdenken. Ich kann mir vorstellen, dass wir dann Regelungen finden können, die einige Probleme lösen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Änderungsvorschlägen des Fachausschusses sagen, speziell zu § 13, den wir noch um einen vierten Punkt ergänzt haben. Dieser Paragraf erwähnt ausdrücklich die Arbeitnehmerrechte. Die Grünen und die FDP hatten ja Bedenken, diese aufzunehmen, und wollten sie eher heraus haben. Das war mit uns aber nicht zu machen. Auch wenn es sich um bundesrechtliche Regelungen handelt, wollen wir sie ganz bewusst, sozusagen deklamatorisch in diesem Gesetz erwähnen, weil uns wichtig ist, nicht nur zu sagen, dass fast alles geht, sondern auch zu sagen: Achtet darauf, dass die Belange von Arbeitnehmern berücksichtigt werden! Deshalb haben wir daran festgehalten. Ich denke, das ist gut so.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Eichstädt, ich freue mich natürlich ganz besonders über das von Ihnen angeführte Beispiel der Buchläden in Berlin. Man kann an diesem Beispiel sehen, wohin Liberalisierung führt. Die Menschen beschäftigen sich abends und nachts wieder mit Büchern anstatt mit anderen Dingen. - Dies als Hinweis auf die letzte Debatte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen - hier spreche ich gerade die Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition an -, es hätte eine gewisse Größe gehabt, die Ihr Ladenöffnungszeitengesetz so anpreist, wenn die Große Koalition auch einmal einen Hinweis darauf gegeben hätte, dass wir uns in diesem Landtag seit 1992 auf Antrag der FDP in jeder Legislaturperiode zwei- oder dreimal mit der Frage beschäftigt haben, ob es wirklich notwendig ist, dass der Staat den Ladenbesitzern vorschreibt, wann sie ihren Laden aufmachen beziehungsweise zumachen dürfen.
Ich hätte es schöner gefunden, wenn Sie diesen Hinweis gegeben hätten, Kollege Eichstädt. Aber sei’s drum. Wir haben jedenfalls lange für eine solche Regelung gekämpft.
Ab 1. Dezember dürfen alle Ladenbesitzer in Schleswig-Holstein von montags 0 Uhr bis samstags 24 Uhr ihre Läden nach Gutdünken öffnen. Das finden wir ausgezeichnet, und zwar aus folgenden Gründen.
Wir finden es erstens ausgezeichnet, weil die Ladenbesitzer am besten wissen, wann ihre Kunden bei ihnen einkaufen wollen. Zweitens finden wir es ausgezeichnet, weil die Besitzer kleinerer Läden jetzt ihren größten Vorteil gegenüber großen Geschäften und Filialisten ausspielen können, nämlich ihre Flexibilität. Sie können Marktnischen besetzen, die die Großen im Zweifel frei lassen, weil sie sie frei lassen müssen.
Drittens weil alle Ladenbesitzer ihre neue Freiheit schon im Weihnachtsgeschäft nutzen können - können, niemand wird gezwungen aufzumachen, aber jeder kann, wenn er es möchte.
Auch das fand ich ein ausgesprochen erfreuliches Ergebnis der letzten Beratung im Wirtschaftsausschuss, dass wir uns nach knapp einem Jahr angucken, wie sich diese Regelung in Schleswig-Holstein bewährt hat und ob es Möglichkeiten gibt nachzujustieren oder ob wir genau auf dem richtigen Weg sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich jedenfalls erwarte, dass das Weihnachtsgeschäft dadurch sehr wohl angekurbelt wird, auch weil noch mehr Menschen die Chance erhalten, der Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr bei größeren geplanten Ausgaben zumindest ausweichen zu können.
Ich will eine Kritik, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgegriffen haben, nicht unerwähnt lassen. Der Kollege Matthiessen hat gesagt, man müsste zumindest Regelungen treffen, dass kleine Geschäfte besonders bevorzugt werden, während die Ladenschlusszeiten für die Großen auf der berühmten grünen Wiese etwas stringenter geregelt werden müssten.
Gerade das sollten wir nicht tun. Denn die Unattraktivität mancher Innenstädte wird nicht dadurch erhöht, dass wir den Verbrauchern vorschreiben, wo und was sie einzukaufen haben. Die Attraktivität vieler Innenstädte erhöht sich nicht dadurch, dass sich Vermieter von Immobilien im Zweifel immer für Filialisten und Grossisten entscheiden. Gucken Sie sich einfach einmal die Innenstädte in vielen größeren Städten an: Das sind nicht mehr die berühmten kleinen Tante-Emma-Läden, das sind zum 90 % Filialisten und die brauche ich nicht unter einen besonderen Schutz zu stellen, auch nicht mit einem Ladenöffnungsgesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach 60 Jahren Ladenschlussgesetz sind wir ein ganzes Stück weitergekommen. Man mag die Debatte führen, ob man am Sonntag öfter aufmachen kann, wie etwa im erzkonservativen Polen oder im stockkonservativen Spanien oder Italien. Ich will die Debatte am heutigen Tag nicht weiter aufmachen, weil ich mich freue, dass es auf Druck der Liberalen gelungen ist, ein solches Gesetz heute zu verabschieden.
Ich freue mich, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ab sofort länger einkaufen können, wenn die Ladenbesitzer ihnen die Möglichkeit geben. Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.