Protokoll der Sitzung vom 01.12.2006

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Schulgesetznovelle sollen die Regionalen Berufsbildungszentren aus dem Versuchsstadium herauswachsen und zu einem festen Bestandteil des berufsbildenden Schulwesens werden. Vor den damit im Landesparlament zu treffenden Entscheidungen bietet der Abschlussbericht zum Pilotvorhaben eine hilfreiche Diskussions- und Arbeitsgrundlage.

Mein Fazit lautet: Das Modell Regionale Berufsbildungszentren ist kein Selbstgänger; Erfolg kann es nur unter bestimmten Voraussetzungen haben und hierzu gibt der Bericht sehr konkrete Hinweise. Deshalb ist er aus meiner Sicht sehr hilfreich.

(Vereinzelter Beifall)

Der Bericht beleuchtet nicht nur jene Bereiche, in denen das Pilotvorhaben eindeutig Erfolge gezeigt hat, er spricht auch Punkte an, in denen es nach wie vor Klärungs- und Handlungsbedarf gibt. Durch diese Offenheit gewinnt man den Eindruck, dass es wirklich ein sehr ehrlicher Bericht ist.

(Beifall)

Wir werden das eine oder andere in der Anhörung mit den Beteiligten noch nutzen können, um den Klärungsprozess im Sinne des Erfolgs des Vorhabens voranzutreiben.

Ich komme jetzt zu einigen ausgewählten inhaltlichen Punkten. Der Themenbereich Weiterbildung ist in der Vergangenheit immer sehr kontrovers diskutiert worden, nach dem Motto, da könne jemand mit staatlichen Mitteln auf dem Weiterbildungsmarkt vordringen und privaten Weiterbildungsanbietern Konkurrenz machen. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass sich hier eine erfreuliche Entwicklung vollzogen hat. Es ist erkennbar, dass hier einvernehmliche Lösungen auch mit Kammern, Verbänden und der Wirtschaft vor Ort praktiziert und erreicht werden können. Wenn sich das in der Anhörung so bestätigt, ist das mit Sicherheit ein wichtiger Pluspunkt, weil da Bedenken ausgeräumt werden, die in der Vergangenheit durchaus mit Berechtigung vorgebracht worden sind.

Zu den Punkten, die geklärt werden müssen, zählt insbesondere die Gewährleistung einer handlungsfähigen Leitungsstruktur der künftigen Berufsbildungszentren.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn man zum Beispiel in Kiel bisher sieben große Berufsschulen zu drei noch sehr viel größeren Regionalen Berufsbildungszentren zusammenlegt, ist die normale Ausstattung im Leitungsbereich, die eine Berufsschule hat, einfach nicht ausreichend, um für eine deutlich gesteigerte Eigenverantwortung und einen deutlich erweiterten Aufgabenbereich der Anstalt des öffentlichen Rechts gerüstet zu sein. Im Bereich der Schulleitung, im Mittelbau, bei den Abteilungsleitungen muss eine entsprechende Verstärkung kommen.

Es muss auch eine Verstärkung im reinen Verwaltungsbereich durch Bereitstellung von Mitteln für Verwaltungsmitarbeiter kommen. Wenn bisherige Landesaufgaben und bisherige Aufgaben der Schulträger, sprich der Kreise und kreisfreien Städte, auf die RBZ übertragen werden, sparen ja die, die etwas abgeben, die etwas übertragen, bisherige Ressourcen. Die Regionalen Berufsbildungszentren können das ja nicht aus lauter Luft und Begeisterung bestreiten, was an effektiver Arbeitsbelastung auf sie zukommt.

Meine Damen und Herren, ebenso wichtig erscheint mir die Befreiung der Regionalen Berufsbildungszentren von unnötigem Ballast. In puncto Qualitätssicherung wird bislang doppelt gemoppelt: Die Regionalen Berufsbildungszentren führen alle eigene Qualitätsmanagementsysteme ein, daneben gibt es den berufsschulspezifischen Schul-TÜV, den sogenannten EVIT-BS - wie ich meine, überflüssig wie ein Kropf, weil es ja schon ein eigenes Qualitätssicherungsinstrumentarium in den Schulen gibt. Das wird besonders deutlich in der Bestandsaufnahme, die das Berufsbildungsinstitut Arbeit und Technik der Universität Flensburg vorgelegt hat. Dankenswerterweise ist diese Bestandsaufnahme dem Bericht der Landesregierung angefügt.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Dort lässt sich mit nachvollziehbaren Begründungen nachlesen, dass EVIT-BS gerade im berufsbildenden Bereich wenig förderlich für die Schulentwicklung vor Ort ist und er als eine pädagogische Folkloreveranstaltung belächelt wird.

Die Flensburger Bestandsaufnahme zeigt außerdem, dass es notwendig ist, den Regionalen Berufsbildungszentren auch durch eine spürbare Erlassbereinigung mehr Freiraum zu eigenverantwortlicher Selbststeuerung zu geben. Falls das Ministerium weiter in vielen Detailfragen Vorschriften erlässt, würde man das Konzept der RBZ ad absurdum füh

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

ren. Zitat aus der Flensburger Bestandsaufnahme: „Eine zu starke Steuerung könnte hier den gesamten Innovationsschub, den das RBZ-Projekt bislang initiiert hat, zunichte machen.“

Der Bericht der Landesregierung gibt offen zu erkennen, dass eine Verbesserung der Unterrichtsqualität im Rahmen der RBZ-Entwicklung bislang nicht feststellbar ist. Das Flensburger Papier zitiert sogar einen Experten von außen mit der Ansicht, dass Verbesserungen der Unterrichtsqualität im Rahmen traditioneller, normaler Berufsschulen genauso möglich sind wie im RBZ.

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es mir wichtig, dass die Regionalen Berufsbildungszentren durch Befreiung von ministerieller Detailsteuerung und damit durch echte Eigenverantwortung einen Motivationsschub erhalten. Je weniger sie von der Schulbürokratie belastet werden, desto eher werden sie Kräfte zur Unterrichtsentwicklung freisetzen können. Nur unter dieser Voraussetzung wird das Modell RBZ zu einem Feldversuch in Sachen eigenverantwortliche Schule, aus dem wir Schlussfolgerungen für das Schulwesen insgesamt werden ableiten können.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Klug. - Bevor ich in der Rednerliste fortfahre, möchte ich auf der Besuchertribüne sehr herzlich Schülerinnen und Schüler der Hauptschule aus Nortorf mit ihren Lehrkräften und den SPD-Ortsverein St. Gertrud Süd aus Lübeck. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Sylvia Eisenberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Abschlussbericht der Landesregierung und der Bericht über den Entwicklungsstand des Prozesses BEAGLE-E vom Juli 2006 sind beides überaus ehrliche Berichte. Dafür herzlichen Dank! Sie zeigen Positives. Sie zeigen aber auch noch bestehende Schwachstellen im Prozess der Umstrukturierung der Beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren auf. Das ist ein Prozess, in dem Schleswig-Holstein für seine Beruflichen Schulen Neuland betritt. Es ging und es geht nicht nur um die Umwandlung der Beruflichen Schulen in

rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts - also um eine neue Organisationsstruktur -, sondern es geht damit verbunden auch - und das scheint mir unabdingbar - um eine Neuformulierung der Unterrichtsentwicklung und um eine Verbesserung der Unterrichtsqualität. Es geht um die Möglichkeit, sich in Verbindung mit den regionalen Weiterbildungsverbünden am Weiterbildungsmarkt zu beteiligen. Es geht auch um die Kooperation mit anderen Schulen, mit Bildungsträgern und Betrieben in der Region sowie mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten.

Die Beruflichen Schulen haben sich diesem Neuland nicht verschlossen. In der Erprobungsphase haben 13 Schulen an dem Projekt teilgenommen. In zahlreichen Konferenzen, Besprechungen, Seminaren haben sich die Lehrkräfte der Chance der Innovation geöffnet und in verschiedene Bereichen verschiedene Modelle erprobt. Ihnen muss für ihre umfangreiche Mühe besonderer Dank gelten.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und bedarf weiterer Festlegungen. Im neuen Schulgesetzentwurf wird in den §§ 102 bis 110 die Grundlage für die Umwandlung in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts gelegt. Das ist eine Organisationsstruktur, die von den Schulen aufgrund der dann weitgehenden Unabhängigkeit von Erlassen des Ministeriums, aufgrund der Möglichkeit, sich auf Projektbeschreibungen auf nationaler oder auf EU-Ebene direkt zu bewerben sowie aufgrund der weitgehenden Selbstständigkeit in finanziellen Fragen überwiegend befürwortet wird. Gerade aber in diesem Bereich sind noch nicht alle Fragen geklärt, zum Beispiel Fragen der Eröffnungsbilanz oder der Bewertung des Inventars und der Gebäude.

Hilfreich für die Organisationsentwicklung - also für die Leitungsstrukturen - innerhalb der Schulen ist die Entscheidungsstruktur, wie sie im Schulgesetz in den §§ 105 bis 108 vorgegeben sein wird. Allerdings wird hier wie auch an anderer Stelle des BEAGLE-Berichtes deutlich, dass für die neuen Aufgaben auch neue Ressourcen notwendig sind, um den Entwicklungsprozess voranzutreiben. Dieser darf sich nicht nur in neuen Organisationsformen niederschlagen, sondern er muss auch zu einer Optimierung der Unterrichtsentwicklung und der Unterrichtsqualität sowie zu einer Qualitätssicherung führen, die oberste Ziele einer Neuordnung sein müssen.

Ob die Unterrichtsqualität durch den RBZ-Prozess gesteigert worden ist, lässt sich bisher noch nicht

(Dr. Ekkehard Klug)

eindeutig feststellen, da Instrumente zur Messung noch nicht vorhanden sind beziehungsweise noch entwickelt werden müssen. Nach Auffassung der Berichterstatter von BEAGLE sind das auf die allgemeinbildenden Schulen zugeschnittene EVITVerfahren und die KMK-Standards nicht für die Qualitätssicherung der Berufsschulen geeignet, weil beide nicht auf die Beruflichkeit abzielen. Favorisiert wird eher die Erhebung von Kennzahlen zu erreichten Abschlüssen, zur Abbrecherquote und zu schulinternen Karrieren.

Als sowohl für die Organisations- als auch für die Unterrichtsentwicklung absolut notwendig wird die Personalentwicklung als Schlüsselelement für eine erfolgreiche Entwicklung hin zum RBZ gesehen. Dies bedeutet für alle Schulleitungen unisono die Gestaltung des Zusammenspiels von Personalrekrutierung und Personalfort- und Weiterbildung. Eine schuleigene Personalentwicklung ist gerade im Hinblick auf die Unterrichtsentwicklung noch nicht in ausreichender Weise erfolgt. Sie muss also flexibler und auf die regionalen Gegebenheiten angepasster erfolgen. Allein an diesen Punkten lässt sich festmachen, dass noch viel zu geschehen hat, dass aber auch schon viel geschehen ist.

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. - Ich möchte hier besonders darauf hinweisen, dass die Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsverbünden in allen Erprobungsschulen intensiviert worden ist, dass die Regionalen Berufsbildungszentren nicht als Konkurrenz zum Weiterbildungsmarkt, sondern als Kooperationspartner gesehen werden und dass die bereits erfolgte Abstimmung mit den Weiterbildungsverbünden vom 27. Januar 2003 in die Zielvereinbarungen mit aufgenommen werden. Weitere Punkte und Problemstellungen, derer es bei einer solchen strukturellen Veränderung genug gibt, werden wir abschießend im Bildungsausschuss beraten.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich danke Frau Abgeordneter Sylvia Eisenberg. Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Jutta Schümann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das deutsche Bildungssystem befindet sich bundesweit im Umbruch. Im Mittelpunkt zahlreicher Reformen, die bei uns und in anderen Bundesländern durchgeführt beziehungsweise vorbereitet werden, stehen folgende Grundsätze: Kinder und Jugendli

che müssen stärker individuell gefördert werden. Es darf möglichst kein Jugendlicher die Schule ohne Abschluss verlassen. Schulen sollen sich ihrem gesellschaftlichen Umfeld öffnen und Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Gerade letztere Grundsätze müssen für das berufsbildende Schulwesen am stärksten gelten, da sie den Angelpunkt zwischen Schule und Beruf bilden.

Seit 2002 haben sich ursprünglich 15 Berufsschulen an dem Modellprojekt zur Einführung der Regionalen Berufsbildungszentren beteiligt. Diese Zahlen sind schon genannt worden. Nach Zusammenlegungen waren es 13 Schulen. Das Schulgesetz, das wir in der kommenden Woche im Bildungsausschuss in der Anhörung haben werden, schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass der Schulträger selbst die Entscheidung darüber fällen kann, ob er eine oder mehrere Berufsschulen in seiner Trägerschaft in ein RBZ umwandelt. Die Weiterentwicklung zum RBZ bedeutet im Kern, dass die Schule weiterhin als Berufliche Schule oder genauer gesagt als Komplex verschiedener Arten Beruflicher Schulen tätig ist, und zwar mit allen Verpflichtungen zur Durchführung und Sicherung des Unterrichts, der Durchführung von Abschlussprüfungen und der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben.

Neben diesen prioritären Aufgaben tritt ihre Rolle als Anbieter von Weiterbildung, das heißt die Rolle eines Dienstleistungsunternehmens, das für seine Dienstleistungen zusätzliche Einnahmen über die Finanzierung durch Schulträger und Land hinaus einnimmt. Das setzt einen anderen Rechtsstatus, eine andere innere Organisation und andere Arbeitsmethoden voraus als bei einer „Nur-Schule“. Wenn der Schulleiter künftig zugleich Geschäftsführer, also Verantwortlicher sowohl für pädagogische Standards als auch für Zielvereinbarungen und wirtschaftlichen Erfolg ist, dann muss er entsprechend qualifiziert werden. Ich finde, das ist ein neues Berufsbild, zumal hier Großeinheiten mit 5.000 Schülern und 250 Lehrkräften entstehen werden.

Der Bericht des Ministeriums fasst die Auswertungen der unterschiedlichen Erfahrungen an den Projektschulen zusammen. Ich möchte mich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei der Ministerin, insbesondere aber bei ihren Mitarbeitern für diesen Bericht bedanken.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es zeigte sich dabei, dass die Bereitschaft der Schulen zu einer Umwandlung deutlich größer ist als die der Träger. Von den 13 Projektschulen haben sich zehn für eine Umwandlung ausgesprochen.

(Sylvia Eisenberg)

Keine Schule hat sich dagegen ausgesprochen und bei drei Schulen steht die Entscheidung noch aus. Seitens der Träger gab es nur sechsmal ein Ja und siebenmal eine noch offene Entscheidung, allerdings gab es auch hier kein negatives Votum. Das bedeutet, der Weg, der jetzt gegangen wird, ist richtig. Möglicherweise müssen wir den einen oder anderen Skeptiker noch ein bisschen länger überzeugen. Dann aber ist der Weg bereit und alle werden gemeinsam in diese Richtung marschieren.

Die Regierung hat unter dem schönen Kürzel BEAGLE-E ihrem Bericht einen Evaluationsbericht angefügt. Nach PISA, IGLU und vielen anderen Bezeichnungen drängt sich mir die Frage auf, ob Abkürzungsdesigner vielleicht schon ein anerkannter Ausbildungsberuf ist? Dieser Bericht reflektiert die Diskussionen und die kritischen Vorbehalte der Beteiligten sehr genau. Die Kolleginnen und Kollegen haben in ihren Beiträgen eben darauf hingewiesen. Unter anderem was es schwierig, eine Formel dafür zu finden, wie die rechtlich notwendigen Unternehmensstrukturen mit der schulinternen Mitbestimmung zu vereinbaren sind. Wir glauben, dass hier mit den Organen der Pädagogischen Konferenz und der Klassenkonferenz ein tragfähiges Modell gefunden wurde, um die Interessen der an dem Prozess Schule Beteiligten neben und mit dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung zu wahren. Wir hoffen, dass die noch bestehenden Vorbehalte bei etlichen Schulträgern überwunden werden können. Das wird maßgeblich vom Erfolg der Schulen abhängen, die als Erste den Schritt zum RBZ gehen. Ich denke, wir alle sollten mitwirken, denn wir alle haben Schulträger vor Ort. Wir sollten also den einen oder anderen Skeptiker ansprechen und uns mit den Schulleitern verbünden, die sich auf diesem Weg sehr engagiert durchsetzen.

(Beifall bei SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke Frau Abgeordneter Schümann. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Bericht gehört zu den erfreulicheren Arbeitsergebnissen. Frau Ministerin, vielen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen Bericht.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Torsten Geerdts [CDU])

Es ist als rot-grünes Projekt im Jahre 2002 mit 14 Projektschulen in einer Erprobungsphase gestartet und wurde im Jahre 2004 durch den Erlass „Erweiterung der Befugnisse der Berufsbildenden Schulen“ erweitert. Das Projekt erweist sich mit diesem Bericht als sehr erfolgreich und gut gemacht.