Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beratungsgegenstand. Wir sind immer noch bei dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/1000, mit den soeben geänderten Beschlussfassungen des Bildungsausschusses und - wenn ich noch einmal darauf hinweisen darf - mit der mündlich von der Berichterstatterin vorgetragenen Änderung - das war das Stimmrecht der Elternvertreter -, wer diesem Gesamtpaket zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist diesem Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung des SSW in der Fassung der Drucksachen 16/1180 (neu) und 16/1199 zugestimmt worden.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über Anträge, die der Bildungsausschuss zur gemeinsamen Beratung vorgesehen hatte. Ich rufe sie noch einmal einzeln auf.

Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2 c), Vorgezogene Schuleingangsuntersuchung, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Ausschuss hat Ablehnung des Antrages Drucksache 16/124 empfohlen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Dann ist dieser Antrag Drucksache 16/124 mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW abgelehnt worden.

Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2 d), Eckpunkte für die Reform der Oberstufe und die Verkürzung der Schulzeit. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrages Drucksache 16/313 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag Drucksache 16/313 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden.

Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2 e), Minderheitenpolitische Aspekte zur Weiterentwicklung des Schulwesens. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer die Drucksache 16/1186 dem Bildungsausschuss überweisen möchte, den bitte

ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit bei der Abstimmung.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 und 29 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulge- setz-HSG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1007

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 16/1174

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1192

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/1195

b) Erhalt der eigenständigen Universitäten in Schleswig-Holstein

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/350

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 16/1179

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, Frau Abgeordneter Sylvia Eisenberg, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, auch an dieser Diskussion teilzunehmen,

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

denn es handelt sich ebenfalls um eine einschneidende Änderung, um das zweite große bildungspolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode, nämlich die Novellierung des Hochschulgesetzes.

Schon vor der Vorlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung über die Hochschulen und das Universitätsklinikum beherrschten die Problemkreise Landesuniversität, Studienfinanzierung, künftige Management- und Gremienstrukturen der Hoch

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

schulen und insbesondere das Thema Universitätsrat die Diskussion. So behandelte der Landtag noch im Jahr 2005 einen Antrag des SSW zum Erhalt der Eigenständigkeit der Universitäten in SchleswigHolstein.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung holte der Bildungsausschuss rund 40 schriftliche Stellungnahmen ein und führte am 16. November 2006 eine Anhörung durch, in der sich die Betroffenen kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzten.

Insgesamt wurde die im Gesetzentwurf enthaltene Stärkung der Eigenverantwortung der Universitäten und Fachhochschulen begrüßt, die Aufgaben und Funktionen des Universitätsrates aber abgelehnt.

In der Folgezeit werteten alle Fraktionen die Ergebnisse der Anhörung aus und erarbeiteten bis zur Sitzung des Bildungsausschusses am 11. Januar 2007 eine Reihe von Änderungsanträgen. Auch in dieser Sitzung wurde die zentrale Frage kontrovers beurteilt, nämlich inwieweit der Gesetzentwurf der Landesregierung die Autonomie der Hochschulen tatsächlich stärkt und die Einflussmöglichkeiten von Ministerium und Parlament begrenzt.

Einig sind sich die Fraktionen aber in dem Ziel, die Eigenverantwortung der schleswig-holsteinischen Hochschulen zu stärken. Dementsprechend wurde auch der Antrag der Koalitionsfraktionen einstimmig angenommen, den Hochschulen auch künftig Globalzuweisungen auf der Grundlage entsprechender Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Verfügung zu stellen.

Die Änderungsanträge von FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Deswegen liegen sie heute zur zweiten Lesung noch einmal als Drucksache vor. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung mit über 30 beschlossenen Änderungen angenommen.

Im Namen der Mehrheit des Bildungsausschusses darf ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben.

Außerdem empfiehlt der Ausschuss einstimmig, den genannten SSW-Antrag zur Eigenständigkeit der drei Universitäten für erledigt zu erklären, deren Entwicklung zukünftig über den gemeinsamen Universitätsrat stärker aufeinander abgestimmt wird.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Ich begrüße, bevor wir in die Aussprache eintreten, auf unserer Besuchertribüne Stadtführerinnen und Stadtführer aus Husum! Ich begrüße die Gäste der Herrmann-Ehlers-Akademie mit dem Lehrgang der Unteroffiziersschule der Luftwaffe! - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Niclas Herbst das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte mit Rücksicht auf Ihre Mittagspause keine Zeit verschwenden.

(Zuruf von der SPD: Dafür ist das Thema zu wichtig!)

- Dafür ist das Thema zu wichtig, da haben Sie recht. - Wir haben über Bildungspolitik gesprochen. Wir reden weiter über Bildungspolitik, über Hochschulpolitik. Die Anknüpfungspunkte zu den Themen, die wir eben diskutiert haben, sind offensichtlich. Allerdings hat die Hochschullandschaft bundesweit auch ein besonders Problem, das ist die chronische Unterfinanzierung. Hier in SchleswigHolstein kommt hinzu, dass wir eine besonders kleinteilige Zergliederung der Hochschullandschaft haben, und dies nicht erst seit gestern und nicht erst, seitdem diese Regierung im Amt ist. Das Festhalten an Besitzständen, auch an regionalpolitischen Interessen, führt zu Unbeweglichkeit an den Hochschulen, ganz oft auch in der Politik. Dies sind Dinge, die einer kohärenten Wissenschaftspolitik in der Vergangenheit oft im Wege gestanden haben. Wir haben uns also die Frage zu stellen, was wir am Anfang des Gesetzesverfahrens wollten, was wir umsetzen und vor allen Dingen wie wir diese Motive umsetzen wollten.

Wir wollten mit den vorhandenen Mitteln - den Hinweis auf den Landeshaushalt kann ich mir, glaube ich, ersparen - die Hochschullandschaft schlagkräftiger machen. Wir wollten die Autonomie an den Hochschulen stärken. Dies ist ein Ziel, das man theoretisch leicht formulieren, in der Praxis aber schwer umsetzen kann.

(Sylvia Eisenberg)

Wir wollten in der Wissenschaftspolitik auch eine Klammer zwischen den einzelnen Hochschulen bilden. Im Grunde ist es nicht entscheidend, wie wir die heutige Hochschullandschaft bewerten. Der Hinweis auf die Rankings ist immer problematisch. Wir haben einzelne Bewertungen, die durchaus Erfolg versprechend und positiv sind. In anderen Bereichen sind wir nicht so gut. Entscheidend ist, welche Schritte wir heute unternehmen, damit wir morgen in diesen Rankings auch international besser dastehen.

Eine weitere spannende Frage, die wir im Zusammenhang mit dem Hochschulgesetz in einem ersten Durchlauf beantworten müssen, ist, wie wir den - es ist kein ganz glücklicher Begriff - „Studierendenberg“, also die Herausforderung, vor der wir mit immer mehr Studierenden stehen, bewältigen wollen. Wie reagieren wir?

Ich will gar nicht über Theorie und Praxis diskutieren, sondern ganz konkret einige Punkte des Hochschulgesetzes nennen.

Das Berufungsverfahren von B-3-Professoren wird zukünftig auf die Hochschulen übertragen, die Ausschreibungen müssen dem Ministerium nur noch angezeigt werden. Das ist nicht nur eine Beschleunigung des Verfahrens, sondern die Universitäten und Fachhochschulen können so im Rahmen ihrer langfristigen Planung Personal ganz gezielt auswählen und entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen aussuchen. Auch das ist ein Schritt zu mehr Profilbildung. Schleswig-Holstein - das ist ein Erfolg dieses Gesetzentwurfs - steht dann an der Spitze der Autonomie in diesem Bereich.

(Beifall bei CDU und SPD)

Gleichzeitig muss man an dieser Stelle lobend erwähnen, dass neben der Juniorprofessur weitere Wege zur Qualifikation, zur Habilitation gleichberechtigt existieren werden. Dadurch kann der wissenschaftliche Nachwuchs an den Hochschulen flexibler und an den Notwendigkeiten orientiert habilitieren. Auch das ist etwas, was wir gemeinsam begrüßen.

Wir haben den Studierendenberg schon angesprochen. Die Lehrverpflichtung wird ausgeweitet. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Anhebung der Beamtendienstzeit mehr als gerechtfertigt. Die Lehrkapazität wird dadurch erhöht. Es ist zumindest ein erster kleiner Schritt, um diesen Studierendenberg zu bewältigen. Das wird sicherlich nicht ausreichen, aber das ist konkreter und sinnvoller, als einfach nur Zahlen nachzufragen.

Auch das Selbstauswahlrecht der Universitäten wird gestärkt. Es bleibt zu hoffen, dass sie davon auch Gebrauch machen. In örtlich beschränkten Studiengängen können bis zu 90 % der Studierenden von den Universitäten und Fachhochschulen selber ausgewählt werden. Hinzu kommt, wenn wir über die anstehenden Studierendenzahlen reden ein aus meiner Sicht wichtiger Punkt -, dass zukünftig Lehrpersonal mit überwiegend Lehraufgaben bestellt werden kann, also der Lecturer, wie wir ihn aus anderen Ländern kennen. Dies ist ein weiterer Beitrag, um zukunftsfähig zu sein.

Auf Errichtungsgesetze für Stiftungsuniversitäten, die durch das HSG möglich werden, sei nur am Rande hingewiesen. Wir haben die nötige Flexibilisierung schon vorweggenommen.