Auf Errichtungsgesetze für Stiftungsuniversitäten, die durch das HSG möglich werden, sei nur am Rande hingewiesen. Wir haben die nötige Flexibilisierung schon vorweggenommen.
Ein wesentlicher Punkt - das hat viel Lob im mittelständischen Handwerk, in der Wirtschaft hervorgerufen - ist die Tatsache, dass der Meisterbrief zukünftig eine Qualifikation für eine Hochschulzulassung sein kann. Die Aufwertung des Meisterbriefes ist ein wichtiges Signal nicht nur an Handwerk und Mittelstand, sondern auch ein wichtiger Punkt, um Theorie und Praxis an unseren Hochschulen zu verzahnen. Das ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Auch dies ist ein Lob wert.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Bildungsausschuss eine Anregung des SSW aufgenommen hat. In der Formulierung sind wir jetzt etwas offener. Es wurde auf den staatlich geprüften Techniker hingewiesen. Wir haben das gern aufgenommen. Wir haben weitere Änderungen aufgenommen. Ich werde gleich dazu kommen. Dies entspricht dem Geist des Hochschulgesetzes und macht unsere Hochschullandschaft etwas zukunftsfähiger.
Große Diskussionen hat es über innere und äußere Hochschulstrukturen gegeben. Hintergrund ist der Wille der Koalitionsfraktionen - das ist ein entscheidender Punkt; wir haben es an der gleichen Stelle schon diskutiert -, dass wir die Leitungsfunktion stärken wollen. Wer mehr Eigenverantwortung, mehr Autonomie an den Hochschulen will, der braucht handlungsfähige Strukturen, die dies möglich machen, und der braucht klare Entscheidungsabläufe. Wenn wir als Land Verantwortung abgeben, dann müssen wir uns fragen, ob die Strukturen dazu bereit sind, und wir müssen, wenn wir mehr Autonomie wollen, die Frage beantworten: Wem geben wir diese Autonomie? In der Praxis ist das keine einfache Frage, allein schon deshalb, weil die Hochschulen - wenn wir von „den“ Hochschulen
sprechen - sehr unterschiedliche Interessen haben. Dies gilt sowohl innerhalb einer Hochschule als auch unter den Hochschulen. Es kommt immer darauf an, mit wem man gerade spricht. In den strukturgebenden Merkmalen dieses Gesetzes wurde der richtige Weg gefunden, um diesen Bereich nur noch mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Hochschulcontrolling, Qualitätssicherung und Evaluierung als Mittel der Hochschulpolitik zu leiten.
An dieser Stelle kam immer der Hinweis, dass diese Strukturen aus Sicht der Opposition eben nicht hilfreich wären. Der Begriff „Hochschulsowjet“ wird von der FDP gebraucht. Ich weiß, Sie sind ein renommierter Historiker, einer der renommiertesten hier im Landtag
und wahrscheinlich auch darüber hinaus. Deshalb habe ich mich als lediglich geschichtlich Interessierter umgesehen: Was ist eigentlich ein Sowjet? Die erste Frage, die man sich stellen muss, ist: Welchen Sowjet meinen Sie? Meinen Sie die Räte, die sich nach der Revolution oder den Revolutionen im ehemaligen Russland gebildet haben? Dann könnte man sich vor dem Hintergrund der Hochschulautonomie fragen, ob das nicht ein um zwei Ecken gedachtes Lob sei, denn Gegenspieler dieser Räte war nun einmal der stärker verschmelzende Partei- und Staatsapparat, die Bürokratie. Vor dem Hintergrund der Hochschulautonomie glaube ich aber nicht, dass Sie so um die Ecken gedacht haben. Sie meinen vermutlich eher den 1936 von Stalin errichteten Volksdeputiertenkongress, diesen Typ Sowjet. Der war weitgehend ohne tatsächliche Befugnisse. Sie fordern aber, dass der Universitätsrat nur beratende Funktion hat. Auch dies passt also nicht. Allein, der Vergleich des Gesetzgebers, also uns, mit Stalin sollte von Ihnen nicht so dauerhaft gewählt werden. Als ausgewiesener Kenner der Materie werden Sie dies möglicherweise erläutern können.
Ich möchte an dieser Stelle, weil die Zeit fortläuft, gern noch die Punkte aufzählen, die wir als Bildungsausschuss nicht nur diskutiert, sondern wirklich zur Änderung gebracht haben.
Das Stichwort staatlich geprüfter Techniker, Meisterbrief ist schon gefallen. Wir werden weiterhin einen global gestalteten Haushalt haben. Das war eine wichtige Forderung in den Anhörungen und in den Stellungnahmen. Dies ist der Punkt, der nach den Strukturmerkmalen eigentlich der wichtigste war. Wir haben uns wirklich bewegt und haben bewiesen, dass wir als Parlament lernfähig sind. Ich
Ein weiterer wichtiger Punkt - ich will gar nicht viele Details nennen - ist der Fakt, dass wir bei der Qualitätssetzung, also auch bei den Akkreditierungsmerkmalen, bei den Akkreditierungsvorgaben die Anregung aufgenommen haben, dies deutlich weniger detailliert zu regeln. Auch das müsste eigentlich Lob an den Hochschulen finden, weil es etwas aufnimmt, was in der Anhörung der Hochschulen sehr wichtig war.
Auch die Frauenbeauftragten - die Frauenpolitik liegt uns sehr am Herzen - können sich eigentlich freuen,
- das war wirklich so gemeint! -, weil wir wirklich eine ganze Reihe von Anregungen auch der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten mit den vorgeschlagenen Formulierungen aufgenommen haben. Das zeigt, dass wir das ernst genommen haben, was passiert, nicht nur das, was wir an schriftlichen Stellungnahmen bekommen haben und was in der Anhörung an uns herangetragen wurde. Das hat der Bildungsausschuss auch schon bei anderen Themen bewiesen.
Wir haben also die Aufgabe des Parlaments ernst genommen und können daher guten Gewissens allen die Annahme dieses Gesetzentwurfs empfehlen.
Ich möchte mich auch beim Ministerium für die Vor- und Zusammenarbeit mit dem Bildungsausschuss bedanken. Es ist kein Widerspruch, dass wir das Ministerium loben. Ich sage auch ausdrücklich für meine Fraktion, dass wir die strukturgebenden Merkmale und den Geist dieses Hochschulgesetzes unterstützen und trotzdem unserer parlamentarischen Pflicht nachgekommen sind und einige Änderungen vorgenommen haben.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Herbst. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Jürgen Weber.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss neidlos zugeben, dass die Beratung des Hochschulgesetzes immer ein bisschen im Windschatten der Schulgesetzberatung segelt. Das ist heute Morgen nicht anders. Das liegt aber vielleicht, um es positiv zu sagen, auch daran, dass wir
im Hochschulbereich bereits in den letzten Jahren und auch jetzt eine relativ zügige und regelmäßige Anpassung an neue Herausforderungen gestaltet haben. Wenden wir das also mal positiv.
Vieles von dem, was mit dem heute zu verabschiedenden Hochschulgesetz geregelt werden soll, ist in den letzten Jahren begonnen worden. Ich nenne die Stärkung der Hochschulleitungen, die Ausweitung der Autonomie der Hochschulen, die Umsetzung der Anforderungen des Bologna-Prozesses, das System der Globalhaushalte und Zielvereinbarungen und vieles mehr. Aber natürlich gibt es Bedarf für zusätzliche umfassende Reformen; denn wir wissen, dass knappe öffentliche Ressourcen, eine hohe Leistungserwartung und natürlich auch die dringend erforderliche Steigerung der Zahl der Studienplätze einer hohen Effizienz und Qualität bei der Entwicklung der inneren und äußeren Struktur unserer Hochschulen bedürfen. Das gilt auch im Hinblick auf Selbstverwaltung und Leitung von Unis und Fachhochschulen.
Nachdem - wir erinnern uns alle noch daran - die Aufregung über den Vorschlag einer Landesuniversität abgeebbt war, hat die Einführung vor allem von Hochschulräten und des Universitätsrates im Besonderen viel Diskussionsstaub aufgewirbelt. Hinsichtlich der Hochschulräte ist das eigentlich ein bisschen verwunderlich, sind Hochschulräte in Hochschulgesetzen so besonders aufregend neu und auch Furcht erregend revolutionär eigentlich nicht. 14 von 16 Bundesländern haben bereits Hochschulräte in ihre Gesetze implementiert.
Die Debatte darüber war aber meines Erachtens durchaus nützlich, stellt sich hier doch konkret die Frage nach dem Zusammenwirken von Hochschulautonomie, von Verantwortung der Politik und von externer Kompetenz aus Gesellschaft und Wirtschaft.
Es ist kein Geheimnis - wir haben das in der ersten Lesung ja schon gesagt -, dass uns die ursprünglichen Vorschläge des Wissenschaftsministers hinsichtlich der Entscheidungskompetenzen zu weit gingen. Wenn wir mit dem Gesetz die Hochschulen von vielen Entscheidungsvorbehalten des Ministeriums befreien, dann dürfen wir sie nicht in einem Atemzug zu eng an die Leine eines neuen Gremiums binden, das selbst außerhalb der Hochschulselbstverwaltung steht. Es war also ein Kompromiss zu finden und es ist ein Kompromiss gefunden worden. Hochschulräte werden überwiegend beraten, allerdings bei Grundsatzfragen der Strukturentwicklung und des Haushalts auch entscheiden.
Weil Kollege Herbst die Historie hinsichtlich der Sowjets bemüht hat, will ich deutlich sagen: Entscheidungsbefugnisse in der Sowjetunion hatten die Sowjets bereits 1921, zurzeit des Matrosenaufstandes von Kronstadt, durch das Fraktionierungsverbot nicht mehr. Kollege Herbst, Sie können beruhigt sein: Einen Matrosenaufstand wird der Kollege Klug in Schleswig-Holstein sicherlich nie zustande bringen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, dass der schon in der Vergangenheit immer wieder geäußerte Gedanke eines Zusammenschlusses der Universitäten Kiel, Flensburg und Lübeck auf höchst geringe Akzeptanz stößt. Deshalb haben wir für den Universitätsrat eine besondere Form gefunden, die Majorisierungen ausschließt und Beteiligte dort, wo ein Konsens nicht erreichbar scheint, zu Lösungen bringt, die sich an Inhalten und nicht an der Größe der Hochschulen festmachen müssen.
Ich will auf einen weiteren Punkt kurz eingehen. Eine der spürbaren Änderungen in der Hochschulverfassung ist ohne Frage die Abschaffung der Konsistorien und der Drittelparität bei der Wahl der Präsidien. Schleswig-Holstein passt sich damit - das muss man so formulieren - in die bundesweite Entwicklung ein. Vor diesem Hintergrund ist es allerdings wichtig - ich möchte das betonen -, dass wir gerade durch die zusätzlichen Änderungen im Ausschuss deutlich gemacht haben, dass wir insgesamt elementare Mitwirkungsrechte sichern. Das gilt für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, für die sich Kollege Herbst in besonderem Maße - das muss man der Ehrlichkeit halber sagen - wirklich stark gemacht hat,
wie auch für die Tatsache der verfassten Studierendenschaft. Schleswig-Holstein behält hier übrigens einen Standard, von dem die Studierenden in Süddeutschland nicht einmal träumen können.
Erlauben Sie mir das zu sagen: Dass SchleswigHolstein keine zusätzlichen Gebührenbarrieren für das Studium errichtet, möchte ich heute zumindest nicht verschweigen. Das ist meines Erachtens umso aktuell bedeutsamer, als wir gehört haben, dass eine Erhöhung des BAföG durch den Bund nicht in Aussicht steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stärkung der Hochschulleitungen liegt im Interesse aller. Die Mitglieder der Hochschulen brauchen eine handlungsfähige Leitung, eine starke Wortführerin ihrer
Im Personalrecht der Hochschulen hat es bereits in den letzten Jahren viele Veränderungen gegeben; ich erinnere an die Juniorprofessuren, an neue Besoldungsgruppen. Es ist keine Petitesse, dass wir bei den Einstellungsvoraussetzungen für Professoren neben die fachliche auch die didaktische Eignung gestellt haben. Viele von uns wissen vermutlich noch aus eigener Erfahrung, dass ein guter Fachwissenschaftler nicht automatisch in der Lage sein muss, Erkenntnisse auch an Studierende weiterzuvermitteln.
Meine Damen und Herren, in der Anhörung ist mit deutlicher Reserve die neu einzuführende Personalkategorie der wissenschaftlichen Hilfskräfte aufgenommen worden. Es ist die Befürchtung geäußert worden, hier entstehe eine Art Low Budget - Nachwuchswissenschaftlertum ohne klare Perspektive. Ich will deutlich sagen: Das war natürlich bei den bisherigen Personalkategorien durchaus auch eine Gefahr. Auch hier hängt viel von den beteiligten Personen ab. Man kann und muss erwarten, dass auch Hochschullehrer zu einer verantwortungsvollen Personalführung in der Lage sind. Besser wäre es natürlich, wenn wir einen Wissenschaftstarifvertrag bekämen, der verbindliche Regelungen schaffte.
Ich möchte noch in aller Kürze auf ein paar Punkte eingehen, die wir im Ausschuss sehr intensiv beraten haben und die, glaube ich, wichtig sind, um das Gesetz insgesamt zu bewerten.
Wir haben nach der ersten Lesung ausführlich darüber beraten, wie die Akkreditierungsverfahren für neue Studiengänge entbürokratisiert werden können. Dabei waren - das darf man nicht außer Acht lassen - die Interessen der Studierenden an einem verbindlichen Studienangebot genauso zu berücksichtigen wie ein vernünftiges Evaluationsverfahren. Deswegen konnten und wollten wir nicht alle weitgehenden Wünsche zur Deregulierung aufnehmen. Diese müssen warten, bis die Regelungen, die wir jetzt auf den Weg bringen, erst einmal in der Praxis überprüft sind.
Einen noch sehr zaghaften Schritt sind wir bei der Aufwertung der Fachhochschulen gegangen, gerade im Hinblick auf das Promotionsrecht. Wir haben mehr Durchlässigkeit über die Promotionsordnungen der Universitäten verordnet. Aber - das will ich auch hinzufügen - wenn wir in der Perspektive den Bologna-Prozess zu Ende denken, heißt das auch, zu Lösungen zu kommen, in denen beide Hochschulformen, Universität und Fachhochschule,
gleichberechtigte Anerkennung finden. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst, in dem beide Hochschulformen gleichrangig behandelt werden sollten.
Zum Schluss möchte ich noch einmal - der Kollege Herbst hat darauf schon hingewiesen - auf einen öffentlich nicht so beachteten, nichtsdestoweniger aber sehr wichtigen Bestandteil des Gesetzes hinweisen, nämlich die Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und Berufserfahrene.
Wir brauchen eine stärkere Nutzung aller Talente und damit einen Beitrag für mehr wirtschaftliches Wachstum. Durch die Verbindung von Berufserfahrung und wissenschaftlich-systematischem Lernen werden wir auch positive Effekte bei der Hochschulausbildung insgesamt erreichen. Zudem werden die Bachelor- und Masterstrukturen ohnehin dazu führen, dass wir mehr berufsorientierte Studiengänge bekommen.
Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung, Berufstätigkeit und Hochschulstudium zu erhöhen, ist ein Grundpfeiler eines Systems des lebenslangen Lernens. Unser Gesetzentwurf, den wir heute zu einem Gesetz machen, stellt hier einen richtigen und vorbildlichen Schritt nach vorn dar.
Gerade für die großen Rahmengesetze wie Schulund Hochschulgesetz gilt, dass ständige Überprüfung in der Praxis erforderlich ist. Auch wenn die Kritik aus den Hochschulen nicht gerade gering ausfiel, kann ich doch für unsere Fraktion nach intensiver Beratung und wichtigen Verbesserungen durch die Ausschussarbeit sagen, dass wir ein schlankes Gesetz, das auf der Höhe der Zeit ist, mit einigen bemerkenswerten Akzenten beschließen.
Mein Dank gilt allen, die sich an der fairen Diskussion beteiligt haben. Bei unserem Wissenschaftsministerium im Allgemeinen und Herrn Austermann im Besonderen bin ich nicht Bange, dass die Umsetzung des Gesetzes mit großer Tatkraft angegangen werden wird.