Nun kann man einwenden, dass dies alles Schnee von gestern sei. Dennoch wissen wir, dass der neue Universitätsrat in dieser Hinsicht wie ein Wolf im Schafspelz daherkommt. Dass der Universitätsrat insgesamt höchst problematisch ist, ging sowohl aus der Landtagsdebatte bei der ersten Lesung als auch aus ganz vielen Stellungnahmen hervor. Wir werden ihn also genau im Auge behalten, zumal auch noch nicht geklärt ist, welche finanziellen Auswirkungen die Einrichtung eines solchen Gremiums oder Monsters nebst Geschäftsstelle auf die Haushalte unserer Hochschulen haben wird. Dass der neue Geschäftsführer dieses Gremiums sehr viel Macht bekommt, ist auch etwas, was wir genau im Auge behalten müssen.
Wie ich schon in der Debatte zur ersten Lesung hervorhob, muss man aus Sicht des SSW wirklich guten Willens sein, um der Hochschulgesetznovelle überhaupt etwas Positives abzugewinnen. Diesen Willen haben wir nicht, wir werden das Gesetz daher ablehnen, trotz der von mir vorhin genannten Verbesserungen. Wir werden auch den Antrag der FDP ablehnen, weil er - trotz einiger inhaltlicher Ansätze, die wir mittragen können - einfach nur den Status quo festschreibt. Darin sehen wir keine Perspektive.
Wir haben selbst zwei konkrete Änderungsanträge zum Hochschulgesetz eingebracht, zum einen den schon genannten Antrag, zum anderen einen Antrag, der darauf abzielt, die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zu beschränken. Aus Sicht des SSW haben solche Hilfskräfte nach Erlangen eines qualifizierten Abschlusses Anspruch auf eine Entlohnung nach geltendem Tarifrecht.
Sollte es wirklich so sein, dass es für diese Berufsgruppe keinen Tarif gibt, dann sind die Universitäten in der Pflicht, dies schnellstmöglich zu regeln.
Wir verkennen nicht, dass sich unsere Hochschulen weiterentwickeln müssen und dass Hochschulpolitik nicht statisch sein kann. Wir sind aber auch der Auffassung, dass ein Hochschulgesetz für die Betroffenen nachvollziehbar sein muss. und das ist bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nun wirklich nicht der Fall.
Daher sagen wir: Ein landesweiter Hochschulrat darf nur beratend tätig sein. Es ist nicht seine Aufgabe, in die Hochschulen hineinzuregieren. Denn auch für unsere Hochschulen gilt, dass kurze und transparente Entscheidungswege besser und demokratischer sind als verschachtelte Machtstrukturen. Statt die Hochschuldemokratie weiter auszuhöhlen, will auch der SSW wie die Grünen die Drittelparität bei grundlegenden Entscheidungen beibehalten, und zwar in einem erweiterten Senat.
Für uns ist weiterhin wichtig, dass die Eckpunkte für die Zielvereinbarungen der Landesregierung mit den Hochschulen wie bisher vom Parlament beschlossen werden. Dabei geht es uns nicht um eine Gängelung der Hochschulen. Es gehört aber zu den Kernaufgaben des Landtags, die übergeordneten Ziele in der Hochschulpolitik des Landes festzulegen und das kann erst geschehen, wenn sich auch der Landtag mit diesen übergeordneten Zielen beschäftigt. Dann erst kann die Landesregierung konkrete Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abschließen.
Dazu gehört natürlich auch die Frauenförderung. Denn in Sachen Chancengleichheit für Frauen gibt es in Schleswig-Holstein wie in allen anderen Bundesländern nun wirklich noch ganz viel zu tun. Hinzu kommt, dass die Föderalismusreform dem Land die alleinige Verantwortung dafür zugeschoben hat. Es ist also ein Bereich, in dem es noch sehr viel zu tun gibt.
Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es bisher eher um Detailfragen und um Änderungen von einzelnen Paragraphen gegangen. Das liegt natürlich in der Natur der Sache begründet. Dass es aber letztlich darauf ankommt, dass der Gesetzestext den Wirklichkeitstest zu bestehen hat, wissen wir. Es mag sein, dass das neue Hochschulgesetz dieses noch eben schaffen wird. Bei einem Zukunftstest - davon bin ich überzeugt - würde dieses Gesetz aber durchfallen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es war eine kluge Regie des Ältestenrates, heute die zwei wichtigen Gesetze nacheinander im Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Es sind zwei wichtige Gesetze, die die Zukunft unseres Landes vor Augen haben.
Zunächst ging es um die Schüler mit dem Schulgesetz und jetzt geht es um die Hochschüler mit dem Hochschulgesetz. Ich denke, dass das Hochschulgesetz eines der wichtigsten Gesetze unter dieser Landesregierung in dieser Legislaturperiode sein wird. Zumindest für mich als zuständigen Minister ist es eines der wichtigsten Gesetze überhaupt in dieser Legislaturperiode.
Ich halte es für entscheidend, damit wir ein großes Stück bei der wissenschaftlichen Gestaltung unseres Landes vorankommen und ich bedaure, dass man in der Opposition die Inhalte des Gesetzes für diejenigen, für die es gemacht wurde, nicht erkannt hat. Hier geht es nicht um ein Gesetz, das Beamtenpositionen absichern soll oder das bestimmte Dinge innerhalb des internen Ablaufs gewährleisten soll. Hier geht es vielmehr um ein Gesetz, das die Zukunft der jungen Menschen in Schleswig-Holstein verbessern soll und das die wissenschaftliche und geistige Ausrichtung weiter voranbringen soll. Es ist unbestreitbar, dass die Situation der Hochschulen verbesserungswürdig ist. Das fängt bei den Finanzen an und reicht bis zu den Strukturen. Das wird von denjenigen, die das ernsthaft verfolgen, nicht bestritten.
Ich danke den Kollegen Herbst und Weber und auch der Frau Berichterstatterin Eisenberg für die sachliche Darstellung, die deutlich gemacht hat, welche Inhalte das Gesetz hat und was das Gesetz für die Zukunft bedeutet. Jetzt möchte ich deutlich machen, dass die Kritik, die von einzelnen Oppositionsabgeordneten gekommen ist, weder etwas mit der Realität noch mit dem Gesetzestext zu tun hat.
Herr Klug, Sie sagen, das Gesetz schreibe zukünftig vor, dass jemand nur für zwei Jahre nach Schleswig-Holstein berufen werde. Dann würden Ihrer Meinung nach wichtige Professoren und anerkannte Wissenschaftler nicht mehr kommen. Wer so etwas behauptet, hat das Gesetz meiner Meinung nach nicht richtig gelesen. Denn im Gesetz steht: Wer seine erstmalige Berufung erfährt, der unterliegt einer Probezeit von zwei Jahren. - Ich glaube, in keinem wichtigen Job ist es so, dass man von Beginn an für alle Zeit ohne Probzeit eingestellt wird. Hinter dieser Vorstellung steckt ein bisschen Beamten
mief nach dem Motto: „Jetzt habe ich einen Job und kann mich die nächsten 35 Jahre ausruhen“. - Das ist aber nicht unser Ansatz. Unser Ansatz sieht vielmehr so aus, dass wir frische Luft in den Betrieb hineinbringen und dafür sorgen wollen, dass die entsprechenden Leute entscheiden.
Gleichermaßen falsch war Ihre Aussage zum Thema Stiftungen. Wir haben eine sehr differenzierte Hochschullandschaft. Es reicht von Muthesius über private Hochschulen bis zu den Universitäten. Wir können in einem Gesetz kein einheitliches Stiftungsgesetz verankern. Wir haben in dem Gesetz die Möglichkeit vorgesehen, Stiftungshochschulen einzurichten. Das haben wir vor Kurzem bei drei verschiedenen Einrichtungen gemacht, als wir Stiftungsgesetze verabschiedet haben. Ich finde, Sie sind es der Öffentlichkeit schuldig, dass Sie hier nicht die Unwahrheit erzählen. Sie sollten vielmehr sagen, was vorgesehen ist.
Die Kritik der Grünen betrifft in erster Linie den Punkt Autonomie sowie die Rechte des Parlaments. Einer muss den Hut aufhaben. Wenn das Parlament den Hut auf hat, dann gibt es weniger Autonomie. Wenn allerdings das Parlament nichts zu sagen hat, dann muss es mehr Autonomie geben. Wir haben diesen Weg gewählt. Wir haben dazu beigetragen, dass sichergestellt wird, dass die Hochschulen in Zukunft ein Maß an Autonomie erhalten, wie es bisher noch nicht dagewesen ist. Das bedeutet gleichzeitig, dass das Ministerium und der Landtag weniger zu sagen haben. Also, wenn wir mehr Autonomie wollen, dann müssen wir uns selber beschränken. Wir meinen es ernst mit der Autonomie.
Wir werden über Zielvereinbarungen, über den Haushalt, über langfristige Regelungen, die wir mit den Hochschulen abschließen, immer das Recht des Parlaments gewährleisten und es wird sichergestellt sein, dass wir auch in Zukunft beteiligt werden.
Das Gleiche gilt für den Globalzuschuss. Ich bin sehr für den Globalzuschuss. Ich danke dem Parlament für die Änderung, die hier vorgenommen worden ist. Da der Rechnungshof zunächst anderer Meinung war, hatten wir ursprünglich eine andere Gesetzesformulierung gewählt. Wenn man allerdings einen Globalzuschuss macht, dann hat dies weniger Rechte für die Verwaltung zur Folge. Wir
wollen das. Wir wollen, dass die Universitäten, die Hochschulen, wesentlich mehr zu sagen haben als bisher.
Ich glaube, man kann nicht deutlich genug sagen, dass wir vor immensen Herausforderungen stehen. Unsere Hochschullandschaft wird sich in absehbarer Zeit dahin gehend entwickeln, dass wir eine Steigerung der Studierendenzahl von 47.000 auf 51.000 zu verzeichnen haben werden. Das heißt, dass der Wettbewerb stärker wird. Es wird Berufungsverfahren geben, an denen wir nicht mehr beteiligt sind. Diese wurden weitgehend an die Hochschulen übertragen.
Wir haben eine andere Organisationsstruktur und dazu gehört für uns auch das Aufsichtsorgan Hochschulrat, der übrigens ein Teil der jeweiligen Hochschule ist. Es ist also kein Gremium, das außen vor sitzt. Erst der Hochschulrat verschafft dem Präsidium eine Legitimation, und zwar nicht nur für unangenehme Entscheidungen nach innen, sondern auch für Entscheidungen nach außen.
Es gibt heute schon Hochschulbeiräte. Diese sind zahnlose Tiger, die bisher nicht genügend Einwirkungsmöglichkeiten hatten oder sie nicht eingenommen haben. Wir wollen Räte, die die Universitäten in der Tat unterstützen. Externe Wissenschaftsmanager, die das Ganze begleiten, können wir uns hier vorstellen. Sie können den Prozess nach vorn bringen.
Die Eckpunkte, die wir vor gut einem Jahr vorgelegt haben, standen in der Diskussion mit den Hochschulen. Jetzt wird hier der Eindruck vermittelt, wir würden eine Politik betreiben, die von den Hochschulen kritisiert würde. Ich habe im November 2005 15 Punkte vorgelegt. Von diesen 15 Punkten sind 14 uneingeschränkt bejaht worden.
Der einzige Punkt, bei dem es längere Debatten gab, betraf tatsächlich die Frage, ob wir eine einheitliche Landesuniversität einrichten oder ob wir ein Gremium schaffen, in dem die drei Universitäten miteinander verzahnt werden. Wir haben uns für die zweite Variante entschieden. Ich habe die erste Variante favorisiert; das bestreite ich überhaupt nicht. Wir werden jetzt dieses Modell, das wir gefunden haben, miteinander praktizieren. Es stammt im Übrigen in der Ausgestaltung vom Rektor der Universität Lübeck, also einem Unverdächtigen in der Debatte zwischen den Hochschulen und dem Ministerium.
Wir haben ein Gremium gefunden, bei dem deutlich wird, dass man mehr zusammenarbeitet. Man sorgt dafür, dass ein und dasselbe Angebot nicht dreimal an den Universitäten in Schleswig-Holstein angeboten wird, sondern nur einmal. Es soll zu einer Verzahnung aller drei Universitäten unter einem Dach kommen, bei der die Präsidien der jeweiligen Universitäten ihre Rechte behalten.
Die zweite Klammer ist der Medizinausschuss. Es gibt bereits heute ein Gremium für die beiden Medizinischen Fakultäten, in dem sie miteinander verbunden sind. Dieses Gremium funktioniert allerdings nicht so, wie wir es uns wünschen. Auch an dieser Stelle haben wir mit den beiden Universitäten in Kiel und in Lübeck zusammengearbeitet und nachgefragt, wie wir das Ganze optimieren können. Man hat sich mit unserer Unterstützung auf einen Medizinausschuss verständigt und man setzt dort einen Medizinmanager ein, der dafür sorgt, dass wir auch in diesem Bereich Optimales leisten.
Wenn Sie sich tatsächlich die Bilanz in SchleswigHolstein ansehen und fragen Magnifizenz Professor Bauer: Heute Abend ist der Hochschulempfang, gehen Sie hin und hören Sie sich an, was die Christian-Albrecht-Universität zum Hochschulgesetz zu sagen hat. Wenn er das erzählt, was er in den letzten Monaten gesagt hat, dass er sich noch nie so gut unterstützt gefühlt habe durch das Ministerium wie in den letzten zwei Jahren, dann ist das für mich der Beweis dafür, dass wir das Gespräch, die Harmonie, das Miteinander mit den Hochschulen suchen.
- Ich habe zitiert, ohne damit in irgendeiner Weise vergangene Dinge kritisiert zu haben. Jedes Hochschulgesetz, jede Maßnahme muss sich an veränderte Zeiten anpassen. Wir haben jetzt ein anderes Hochschulgesetz. Ich sage nicht, was vorher war, sei nicht brauchbar gewesen, sondern wir passen uns an die Zeit an, es gibt andere Herausforderungen und andere Möglichkeiten. Vieles von dem, was ich jetzt mit diesem Lob bezeichnet habe, ist von dieser Landesregierung beschlossen worden, gemeinsam in dieser Landesregierung und in diesem Kabinett. Daraus einen Gegensatz konstruieren zu wollen nach dem Motto, es setzt sich ab von der Politik der Vergangenheit, ist völlig abwegig. Ich sage nur, dass die Hochschulen zufrieden sind mit dem, was wir als Landesregierung machen.
Sie können die „FAZ“ lesen, ich kann Ihnen die Beispiele dafür liefern. Sie gucken natürlich nur in Gremien, die mit der Realität der Hochschulen
nichts zu tun haben. Wenn ich mich nur mit einer Untergruppe einer Untergruppe des Studentenrates befasse, dann habe ich keine Realität bezüglich dessen, was die wissenschaftliche Bedeutung des Gremiums betrifft. Man muss sich schon dafür interessieren, wo man tatsächlich hin will.
Wir haben Verbesserungen im Bereich des Hochschulpersonals eingeführt, wir wollen eine neue Kategorie „Studentische Hilfskraft mit Abschluss“ sowie „Lecturer“. Wir wollen mehr Lehrprofessuren einführen, wir wollen mehr Möglichkeiten, mehr Lehrangebote haben. Überfüllte Hörsäle sind nicht das Programm, das ich mir für die Zukunft vorstelle, deswegen muss man Forschung und Lehre trennen, sodass auch weniger Qualifizierte die Lehrtätigkeit wahrnehmen, weil die Mittel, die wir haben, begrenzt sind.
Es gilt jetzt, das Gesetz mit neuem Leben zu erfüllen. Ich bin sicher, dass wir mehr Kreativität, mehr Autonomie, mehr Freiheit, mehr Leistung und mehr Qualität haben werden. Ich danke natürlich den Mitarbeitern des Ministeriums, insbesondere Staatssekretär de Jager, der die meisten Gespräche selbst geführt hat, aber ich danke auch den Abgeordneten der Koalition für die Unterstützung, auch für die Verbesserungen des Gesetzentwurfes. Ich weiß, dass es für den einen oder anderen ein langer Weg war, auch für uns, sich auf eine Position zuzubewegen, die wir miteinander bejahen.