Umland nachdenken. Nebenbei haben Sie auch gesagt, die alte K.E.R.N.-Region sei tot. Das ist auch okay. Sie haben gerade auch das Thema Umland angesprochen. Aus Plöner Sicht möchte ich ihren Ball konstruktiv aufnehmen und sagen, dass wir uns weiter darum bemühen wollen. Bei allen Entscheidungen dürfen Sie aber nicht nur die Stadt Kiel sehen. Es gibt auch ein Umland und eine Region.
Die Frage ist nicht allein, ob eine Investition Investoren anlockt. Die Frage im Rahmen der Prüfung muss auch sein, welche Auswirkungen dies auch auf Tourismus, auf bestehende Wohnwertstrukturen und andere Fragestellungen haben könnte.
Ich möchte einen weiteren Punkt hinzufügen. Ich bedanke mich beim Minister, dass er im Bundesministerium um klare Auskunft bittet. Putlos und andere Standortfragen sind für die Region Ostholstein von unglaublicher Bedeutung. Wir haben in den vergangenen Jahren dort eine Stärkung der Bundeswehrstandorte erfahren. Das wird fortgeführt. Die Bundeswehrstandorte in ihren Leistungsmöglichkeiten dort zu erhalten, ist für unseren Raum von unglaublicher, vitaler Bedeutung. Ich bitte, dies in der Bedeutung auch so zu sehen.
Herr Kollege Schröder von der SPD, ich bedanke mich für Ihr Wort, dass Sie Charter nicht zulassen möchten. Ich bekunde dies auch in Kontinuität meiner bisherigen Aussagen. Auch bei Ihnen, Herr Minister Austermann, bedanke ich mich für Ihre Worte hinsichtlich einer bescheidenen, vernünftigen Entwicklung. Das sind behutsame Worte. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass wir vielleicht noch einen gemeinsamen Weg hinbekommen.
Ich danke dem Abgeordneten Kalinka. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW abgelehnt worden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne die Präsenz der Rechtsmedizin vor Ort wäre die Aufklärung von Kapitalverbrechen massiv beeinträchtigt. Es wäre eine in jeder Hinsicht fatale Entwicklung, wenn Straftäter damit rechnen könnten, ihrem Urteil zu entgehen, weil vor Gericht der wissenschaftliche Beweis nicht mehr geführt werden kann. Sehr oft kommt es auch für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Polizei darauf an, dass notwendige Untersuchungen sehr rasch durchgeführt werden können. Experten wie der Präsident des Landgerichts Lübeck, HansErnst Böttcher, und der Lübecker Oberstaatsanwalt Günter Möller haben vor dem Hintergrund der drohenden Einschnitte im Bereich der Rechtsmedizin mit großem Nachdruck und unter Hinweis auf sehr eindrucksvolle Beispiel dargelegt, von welch grundlegender Bedeutung die Dienstleistungen der Rechtsmedizin sind, die inzwischen etwa 60 bis 80 % der Institutsarbeit für die Justiz erbringt.
Die FDP plädiert deshalb mit Nachdruck dafür, die bereits in einem gemeinsamen Institut - also relativ kostengünstig - organisierten Einrichtungen der Rechtsmedizin an den Universitätsstandorten, an den Klinikstandorten Kiel und Lübeck zu erhalten, und zwar unter Einfluss der jeweiligen Laborkapazitäten.
Auch für die Medizinerausbildung ist das nicht weniger bedeutsam. Denn angehende Ärzte sollen im Bereich der Rechtsmedizin nicht bloß ein theoretisches Grundwissen erwerben, sondern auch praktische Ausbildungsanteile haben.
Um das einmal ein bisschen zu illustrieren, will ich ein doch recht drastisch klingendes, aber eindrucksvolles Zitat von Heinrich Wille, dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Lübeck, bringen: „Die Leiche eines Ermordeten, die als solche nicht erkannt wird, kann sich darüber nicht mehr beschweren.“ Das ist sicherlich so. Mediziner müssen einfach die Kenntnisse im
Rahmen ihrer Ausbildung erwerben, die ihnen die Möglichkeit geben, im Zweifelsfall zu erkennen, dass ein Tötungsdelikt vorliegen könnte, um dann eben weitere Untersuchungen in Gang zu setzen.
Im Übrigen hat die letzte Evaluierung der schleswigholsteinischen Universitätsklinika ergeben, dass - und das ist ein sehr eindrucksvolles Ergebnis - die Lehre in Kiel und in Lübeck jeweils einen der beiden Spitzenplätze im Bereich der Kieler Fakultät respektive der Lübecker Fakultät erreicht, und zwar unter rund 40 Fächern. Jeweils Platz 1 oder 2 für die Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck, also ein herausragend gutes Ergebnis in der Bewertung gerade der Lehre.
Ich finde, wir würden das Prinzip der Evaluierung an den Hochschulen, das wir überall implementiert haben, völlig ad absurdum führen, wenn wir Einrichtungen, die sich so herausragend gut profiliert haben - auch im Forschungsbereich hat das Institut in beiden Fällen zumindest einen ordentlichen Mittelplatz erreicht -, mit Kürzungen überziehen, die sich im Evaluierungsprozess im Vergleich mit anderen Einrichtungen so gut hervorgetan haben.
Die bundesweit festgelegten Gebührensätze für Dienstleistungen der Rechtsmedizin sind zurzeit so gestaltet, dass dieser Bereich an keiner Universitätsklinik in Deutschland kostendeckend arbeiten kann. Meines Wissens hat die alte Landesregierung auch schon deshalb von dem ursprünglichen Plan Abstand genommen, das Ganze nach Hamburg-Eppendorf zu verlagern. Dann hätte Schleswig-Holstein die Defizite in Hamburg finanzieren müssen.
Meine Damen und Herren, es muss nach unserer Auffassung ein System kostendeckender Gebühren eingeführt werden. Das wird eine Weile dauern, weil es da einer bundeseinheitlichen Regelung bedarf. Bis dahin gilt eigentlich das, was die Empfehlung der ErichsenKommission zu diesem Thema gesagt hat. Dort wurde festgestellt, dass solche Ausgaben, die nicht originär zu Forschung und Lehre gehören, nicht zulasten des Landeszuschusses Forschung und Lehre gehen können, sondern dass man sie aus dem Haushalt des jeweiligen Ministeriums finanzieren müsse.
Ich will dazu abschließend zitieren, was der CDULandesvorsitzende Peter Harry Carstensen am 28. März 2003 in einer Pressemitteilung erklärt hat: Die Empfehlungen der Erichsen-Kommission seien „eine geeignete Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen des Landes“. Ich meine, dass in punkto finanzieller Absicherung der Rechtsmedizin gerade das, was Herr Carstensen damals gesagt hat,
gelten muss. Ich beantrage die Überweisung unseres Antrages an den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung.
Vielen Dank, Herr Dr. Klug. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Niclas Herbst. Das ist seine erste Rede im Landtag und ich bitte um Ihre besondere Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, das ist meine Jungfernrede, und als ich gehört habe, dass ich zum Thema Erhalt der Rechtsmedizin reden soll, war ich zunächst überschaubar begeistert. Aber schon ein kurzer Blick auf das Thema und eine kurze Beschäftigung mit dem Thema - das sage ich in aller Ernsthaftigkeit - hat mir gezeigt, dass dies ein wichtiges Thema ist, das durchaus Auswirkungen auch auf lebende Menschen hat.
Meine Damen und Herren, ein polnischer Schriftsteller hat einmal gesagt: Das Leben endet, aber leider nicht seine Folgen. Dies ist einer der Gründe, warum wir eine Rechtsmedizin brauchen. Sie haben ja schon darauf hingewiesen, dass die Aufdeckung von Kapitalverbrechen ganz klar mit der Leistungsfähigkeit einer Rechtsmedizin verbunden ist. Wir wissen auch aus den Aussagen zahlreicher Experten, dass ein erheblicher Teil der Kapitalverbrechen, sprich Mord und Totschlag, gar nicht aufgeklärt wird, weil eben die Kapazitäten so sind, wie sie leider sind. Wer aber beim Thema Rechtsmedizin nur an Obduktionen denkt, der springt auch zu kurz. Es geht auch um die Blutalkoholuntersuchungen bei Verkehrs- und Alkoholsündern oder auch Vaterschaftstests bei sonstigen Sündern.
Darüber hinaus - Herr Dr. Klug hat das schon angesprochen - ist es ein unglaublich wichtiger Bereich für die Medizinerausbildung insgesamt. Dass ich hier als hochschulpolitischer Sprecher stehe und nicht jemand aus dem Innen- und Rechtsbereich, ist auch ein Zeichen dafür, dass diese Thematik von der CDULandtagsfraktion insbesondere unter diesem hochschulpolitischen Aspekt gesehen wird. Es ist insofern bedeutsam, als die Struktur und Qualität - Sie haben
es angesprochen - der rechtsmedizinischen Versorgung eben auch auf die Medizinerausbildung und nicht nur für die polizeilichen Ermittlungen erhebliche Auswirkungen hat.
Um es gleich vorweg zu sagen, es ist gut, dass dieser Antrag gestellt wurde. Es ist auch kein politisches Kampfthema. Es ist ein ideologiefreies Thema, das wir dort, wo es hingehört, im Fachausschuss, sachgemäß beraten sollten. Auf diese Diskussion freue ich mich. Wir sollten dies auch nicht als Abgeordnete tun, sondern, wie Sie es in den Ausschüssen gewohnt sind, unter Hinzuziehung des entsprechenden Sachverstandes.
Meine Damen und Herren, das Land hat seine Universitätsklinika bereits vor Jahren in Anstalten des öffentlichen Rechts überführt. Es hat das bewusst gemacht, um die wirtschaftliche Eigenverantwortung zu stärken. Heute haben wir einen Lehrstuhl für Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck, der auch diese weitgehenden Dienstleistungen für Polizei und Justiz durchführt, wobei man an der Stelle auch sagen muss, dass zum Beispiel die Präparatorstelle, wie ich erfahren habe, in Lübeck von der Hansestadt bezahlt wird, dass wir das also auch in die Rechnung mit einbeziehen müssen.
Wir wissen allerdings auch, dass das UKSH insgesamt und auch das Institut für Rechtsmedizin defizitär arbeitet. Wo immer wir angesichts der Finanzlage dieses Landes können, müssen wir versuchen, diese Defizite zu verringern oder zu beseitigen. Deshalb ist gerade der dritte Punkt des FDP-Antrages sehr interessant, nämlich, wie Sie sagen, bundesweit zu einer Lösung, für beide Seiten, also für den Innen- und Rechtsbereich und für den Bereich Forschung und Lehre, zu kommen. Das wird sicherlich der Hauptgegenstand der folgenden Ausschussberatungen sein müssen.
Bei diesen Beratungen um Polizei und Justiz wird auch die Frage geklärt werden müssen, wie wichtig ein dezentrales Angebot der Rechtsmedizin ist, wobei ich sagen muss, zwei Standorte in SchleswigHolstein bedeutet ja nicht dezentral und dass eine weitere Zentralisierung, beispielsweise des Bereichs der Obduktion, aus polizeilicher Sicht überhaupt darstellbar sein kann. Das müssen uns die Fachleute im Ausschuss erklären.
Wir werden im Ausschuss auch darüber beraten müssen, wie eine zukünftige Struktur des Rechtsmedizinischen Instituts überhaupt aussehen kann, wobei wir uns einig sein sollten, dass wir ein eigenständiges Institut für Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein brauchen. Das ist in der Diskussion nicht immer so gewesen. Wir müssen auch darüber diskutieren, wenn
Sie von Beibehaltung der Laborkapazitäten sprechen, ob es dort zu Teilzentralisierungen kommen kann, ob man dort aufteilen kann. Auch das wird im entsprechenden Ausschuss geklärt werden müssen, genauso wie der Bereich der Prosektur, also der Obduktion.
Meine Damen und Herren, alle diese Dinge kann man nicht ohne die Nachfrage der Dienstleistung, also Polizei und Justiz, diskutieren. Um zu einer zügigen Besetzung der Nachfolge des Lehrstuhls von Professor Oehmichen zu kommen, müssen diese Verhandlungen zügig begonnen und zum Abschluss gebracht werden.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole, das ist kein Thema, bei dem wir uns politisch streiten müssen, sondern bei dem wir sachgerecht diskutieren müssen. Der Bildungsausschuss und mitberatend wahrscheinlich der Innen- und Rechtsausschuss sind die richtigen Orte dafür. Das wollen wir tun.