Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist das ein Vorstoß der FDP-Fraktion, den wir im Großen und Ganzen teilen. Es gibt natürlich Beratungsbedarf. Es ist gut, dass Kollege Klug von sich aus die Ausschussberatung beantragt hat. Die Prinzipien sind klar. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass möglichst schnell der Lehrstuhl wieder besetzt wird, um das Fach in Kiel und Lübeck in Lehre und Forschung zu vertreten. Klar ist auch, dass die Gebührenfrage einer Lösung zugeführt werden muss. Deswegen habe ich das auch noch einmal deutlich gemacht. Es kann auf Dauer natürlich nicht sein, dass die sehr knappen Mittel, die wir an den Hochschulen für Wissenschaft und Forschung haben, andere Bereiche von Dienstleistungen quer subventionieren. Da muss eine Lösung her.
Klar ist aber auch, dass wir bei dem Fusionsprozess der beiden Universitätsklinika zum UKSH sehen müssen, dass Dinge, die fusioniert werden, auch zu Synergieeffekten führen. Es kann nicht sein, dass wir von vornherein sagen, es muss beim Status quo bleiben. So habe ich Ihren Vortrag auch nicht verstanden.
In der Summe sind wir schlau beraten, wenn wir uns im Bildungsausschuss darum kümmern, was sowohl der Aufsichtsrat des UKSH und in der Folge das Ministerium en détail und relativ deutlich sagen, über welche Kapazitäten, die wir in Lübeck beibehalten, wir reden müssen - das können wir hier in dieser großen Runde nicht; das müssen wir genau abprüfen -, und in welcher zeitlichen Folge die wesentlichen Schritte Wiederbesetzung, Gebührenfrage und Ähnliches mehr zur Klärung gebracht werden.
Ich glaube, wir werden eine sachliche Beratung haben. Wenn der Innen- und Rechtsausschuss der Auffassung ist, dass er noch das eine oder andere sachliche beitragen möchte, kann er das tun. Federführend sollten wir das aber im Bildungsausschuss beraten.
Ich denke, alles andere wäre eine Wiederholung. Darauf können wir heute Morgen verzichten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe noch drei Minuten und acht Sekunden meiner Redezeit übrig gelassen.
Ich danke dem Kollegen Weber auch für die geschenkte Zeit. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Anne Lütkes das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir begrüßen den Antrag der FDP, setzt er doch die in der vergangenen Legislaturperiode schon begonnene Debatte, die leider damals nicht ganz einvernehmlich war, um den Erhalt der rechtsmedizinischen Standorte für Schleswig-Holstein fort. Ich persönlich hätte es begrüßt, wenn wir heute die Nummer 1 des Antrages als Signal für die Praxis hier in Schleswig-Holstein hätten beschließen können. Aber auch eine möglichst einvernehmliche Debatte in den Ausschüssen entspricht dem, was notwendig ist.
Gestatten Sie mir, dass ich den innen- und rechtspolitischen Aspekt dieses Antrages etwas verstärke und deshalb anrege, Frau Präsidentin, dass sich der Innen- und Rechtsausschuss mit dieser Sache zumindest mitberatend beschäftigt. Denn gerade die Praxisrelevanz, die hier angesprochen ist, muss vom Landtag in Gänze unterstützt werden.
Wir brauchen für die Aufklärungsarbeiten der Staatsanwaltschaften mindestens diese beiden Standorte in Schleswig-Holstein, nicht nur dann, wenn es um Kapitalverbrechen geht. Natürlich ist die schnelle Präsenz vor Ort gerade bei Kapitalverbrechen von
hoher Bedeutung, aber auch die schnelle Beweissicherung bei Gewalttaten ist für Schleswig-Holstein noch entwicklungsfähig. Auch die Opferhilfe bei Taten der häuslichen Gewalt braucht die rechtsmedizinische Unterstützung und braucht die Greifbarkeit für die Staatanwaltschaften vor Ort in Kiel, Lübeck und Flensburg. Für Itzehoe ist die Zusammenarbeit mit Hamburg durchaus gewährleistet, aber die anderen Staatsanwaltschaften brauchen diese Sicherheit. Insofern ist es ein gutes Signal, dass auch in dieser Debatte - so wie ich das verstehe - von allen hier vertretenen Fraktionen diese rechtsmedizinische Vielfalt in Schleswig-Holstein unterstützt wird.
Auch Ihr Vorstoß, die Fragen der kostendeckenden Gebühren etwas intensiver nicht nur zu erörtern, sondern auch zu entscheiden, wird von uns unterstützt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es an dem Punkt richtig ist, dass sowohl der Bildungsausschuss als auch der Innen- und Rechtsausschuss darüber berät, denn die Auswirkungen einer richtigerweise kostendeckenden Gebühr im Rahmen der Rechtsmedizin auf den Haushalt der Justiz, aber auch auf den Haushalt des Innenministers müssen gecheckt werden. Insbesondere muss geprüft werden, was eine solche Gebühr in ihren Auswirkungen bei der Rechtsverfolgung für die Opfer bedeutet. Es könnte zu einer Ausweitung der Prozesskostenansprüche von einzelnen Betroffenen kommen, was dann letztlich zu einer anderen Belastung des Haushaltes führt und damit zu einer Verschiebung. Das sind Aspekte, die bei der Gebührenfrage ausführlich zu besprechen sind. Der Gedanke der Opferhilfe, der Gedanke der Rechtsverfolgung für die Betroffenen darf hier nicht unbeachtet bleiben.
Wie gesagt, ich hätte es begrüßt, wenn die Nummer 1 des Antrages heute schon beschlossen worden wäre, aber selbstverständlich tragen wir eine Überweisung an die Ausschüsse mit.
Auch Ihnen herzlichen Dank, Frau Kollegin Lütkes. - Für den SSW im Landtag erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Rechtsmedizin ist eigentlich kein spezifisches schleswig-holsteinisches Thema, denn es wird seit längerer Zeit bundesweit in den Medien immer wieder thematisiert, Stichwort unter anderem: Sterben
Aus Sicht des SSW besteht hierbei nicht nur die Gefahr, dass die Aufklärungsquote bei Straftaten sinkt. Es ist auch zu befürchten, dass mit dem Abbau der Institute dauerhaft ein Kompetenzverlust einhergeht. Denn wer soll sich noch über lange Jahre für diese schwierige und sehr komplexe Arbeit qualifizieren wollen, wenn die Aussichten auf einen entsprechenden Arbeitsplatz schlecht sind und universitäres Engagement nicht entsprechend honoriert wird?
Dieser Kompetenzverlust erstreckt sich nicht allein auf die Rechtsmediziner, sondern beispielsweise auch auf Hausärzte und Polizei, also auf diejenigen, die vor Ort zu entscheiden haben, ob ein Verbrechen vorliegt oder nicht. Denn weniger Rechtsmediziner und eine allein betriebswirtschaftliche Sicht der Dinge führt dazu, dass immer weniger hoch kompetente Fachleute zur Verfügung stehen, um eben diejenigen zu schulen und fortzubilden, die als erste zu einem Todesfall beziehungsweise einem Verbrechen gerufen werden. Aus diesen Gründen stimmen auch wir dem Antrag der FDP zu, die Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck zu erhalten.
Nebenbei bemerkt ist es auch etwas paradox, dass einerseits - ich sage einmal auf Bundesebene - lautstark, ohne Kosten zu scheuen von einigen Politikern, nicht zuletzt auch aus dem bürgerlichen Lager, gefordert wird, das der genetischen Fingerabdruck verstärkt Anwendung finden soll, gleichzeitig aber die Rechtsmedizin, also ein zentraler Bestandteil der Verbrechensaufklärung, immer mehr zurückgefahren werden soll.
In der Diskussion der Zusammenlegung der Unikliniken Kiel und Lübeck haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass bestimmte Ziele mit der Fusion verfolgt werden, unter anderem auch das, was man Standort übergreifende Optimierung nennt. Natürlich ist die Rechtsmedizin von diesen Zielen nicht ausgeschlossen. Daher sollte man die Vorteile der Fusion nutzen und genau überprüfen, ob eine stärkere Zentralisierung bestimmter Bereiche der Rechtsmedizin an dem einen oder anderen Standort möglich ist. Denn klar ist auch, dass wir angesichts der Haushaltslage alle Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen müssen.
Wenn es darum geht, Strukturen zu verbessern - das möchte ich noch einmal deutlich machen -, bedeutet das nicht, dass bei den Optimierungsprozessen nur harte betriebswirtschaftliche Maßstäbe angelegt werden dürfen - frei nach dem Motto, was sich nicht rechnet, fliegt raus -; hierbei gilt es auch die weichen Faktoren entsprechend zu berücksichtigen. Man kann diskutieren, ob Kompetenzverlust ein weicher oder ein harter Faktor ist, aber insgesamt ist das sehr wichtig.
Eine ausreichende rechtsmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein ist im Interesse der Justiz, der Polizei und stärkt die medizinische Ausbildung an beiden Standorten. Ich denke, die Einzelheiten werden wir im Ausschuss beraten.
Wahnsinn. Ich bedanke mich bei der Abgeordneten Spoorendonk und bei allen anderen für die geschenkte Zeit. - Das Wort für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Dietrich Austermann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das ist für mich heute die zweite Premiere, vorhin als Wirtschaftsminister, jetzt als zuständiger Minister für die Wissenschaft. Ich tue das gern, um zu unterstreichen, welche Bedeutung die Landesregierung der Wissenschaftspolitik auch weiterhin beimisst.
Ich freue mich, hier auch gleichzeitig eine Gratulation vornehmen zu können. Es wird heute durch Staatssekretär de Jager der Öffentlichkeit eine Verleihung von Mitteln für vier Sonderforschungsbereiche - für Forscher an der Universität Kiel, an der Universität Lübeck und am Forschungszentrum in Borstel - im Wert von 15 Millionen € vorgestellt. Das ist eine herausragende Anerkennung der wissenschaftlichen Arbeit, eine Gewähr der Arbeit für die nächsten vier Jahre. Dazu meinen herzlichen Glückwunsch und ich glaube auch den des ganzen Hauses.
Für den einen oder anderen dürfte auch ganz interessant sein, dass sich ein Forschungsbereich mit dem Thema „Schlaf bildet Gedächtnis“ befasst. Manch einer, der der Sitzung möglicherweise nicht folgt, ist
Das Thema Medizin an der Hochschule soll ein Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung sein. Es zeigt aber auch, welche Herkulesarbeit damit verbunden ist. Das Universitätsklinikum, das ja unter Beteiligung beider Universitäten betrieben wird, hat ein gewaltiges Defizit aufgebaut. Es sieht so aus, als würde das Defizit in diesem Jahr noch wesentlich größer als erwartet.
Wir haben in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, dass diese Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenen Entscheidungen bis zum Jahre 2010 ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis erreichen soll. Das heißt, dass Veränderungen vorgenommen werden müssen. Ich warne davor, jetzt in einzelnen Bereichen konkrete Festschreibungen vorzunehmen, bevor nicht eine Gesamtbetrachtung vorliegt, aus der hervorgeht, wie der Weg insgesamt beschritten werden kann.
Die Rechtsmedizin gehört zu dem Bereich, den Staatssekretär de Jager als Aufsichtsratsvorsitzender betreut. Er hat hier, wie gesagt, eine HerkulesAufgabe zu bewältigen. Ich wünsche ihm viel Erfolg dabei im Interesse der Wissenschaft, aber auch im Interesse des Landeshaushalts.
Meine Damen und Herren, das Institut für Rechtsmedizin ist über zwei Einrichtungen verteilt, und zwar in Kiel und in Lübeck, etwa in dem Verhältnis drei Fünftel Kiel, zwei Fünftel Lübeck. Das sagt etwas über die Bedeutung, sagt aber auch etwas über den Umfang der Arbeit, die in Lübeck geleistet wird.
Der Vorstand des Klinikums hat darum gebeten - damit komme ich konkret zu dem Antrag der FDP -, bei einem Defizit von 1 Million allein im Institut der Rechtsmedizin die Professur zunächst nicht weiter auszuschreiben, sondern Verhandlungen mit den beteiligten Ministerien zu führen und auszuloten, welche Sparmöglichkeiten bestehen.
Vieles von dem, was die Rechtsmedizin erbringt, ist ja Dienstleistung für die Landesregierung an anderer Stelle: für die Polizei und für die Justiz. Wenn man Ehrlichkeit im Haushalt auch für die Rechtsmedizin erreichen will, muss man zunächst einmal fragen, wer eigentlich die Kosten bezahlen müsste.
Deswegen sind wir dafür, dass man untereinander verhandelt und fragt: Ist vielleicht das eine oder ande