Aus diesem Grunde danken wir auch dem Kollegen Lars Harms für den von ihm eingebrachten Antrag. Wir sind uns in der Zielrichtung, Schulabgängerinnen und Schulabgänger erfolgreich in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln, natürlich völlig einig.
Die in der Antragsbegründung aufgeführten Defizite sind uns in den Wahlkreisen in den letzten Wochen überall dargestellt worden. Hartz IV wird sich am Ende auch daran messen lassen müssen, ob und in welchem Umfang es gelingt, Kinder von ALG-IIEmpfängern in eine Stelle des dualen Ausbildungssystems zu vermitteln. Eine gute berufliche Erstausbildung ist die beste Chance für junge Menschen, aus dem Bezug sozialer Transferleistungen dauerhaft auszusteigen. Wir sind uns also in der Zielbestimmung einig. CDU und SPD teilen allerdings nicht die politischen Konsequenzen, die der SSW aus dem geschilderten Problem zieht.
Ich möchte an dieser Stelle noch an eines erinnern: Wesentliche Punkte der Hartz-Reformen wurden von den Parteien CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam auf den Weg gebracht. Es ist jetzt unsere Aufgabe, gemeinsam zu schauen, wie wir dort, wo es nicht funktioniert, nachjustieren können.
Kinder und Jugendliche, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II leben, brauchen einen ungehinderten Zugang zu den Angeboten der Berufsberatung. Sie dürfen bei der Vermittlung in Ausbildungsplätze nicht benachteiligt werden. Damit würde man das Gegenteil von dem erreichen, was das Ziel der großen Arbeitsmarktreform ist, nämlich Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Wir sind überzeugt davon, dass es intensive Fördermöglichkeiten für Jugendliche gibt, die in Bedarfsgemeinschaften leben. Wir sollten zu den gemachten Erfahrungen einen ganz konkreten Sachstandsbericht im Sozialausschuss anfordern, damit wir hören, wie es vor Ort in der Praxis konkret aussieht.
Das Fallmanagement bezieht gerade bei Familien mit besonderen sozialen Problemen die Jugendlichen frühzeitig in die Förderung ein. Das begrüßt die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich. Unser Hauptproblem in den vergangenen Jahren war es doch, dass Ausbildungshemmnisse erst dann auffielen, wenn ein Schulabgänger irgendwo beim Vorstellungsgespräch war, und dann war es natürlich viel zu spät. Aus diesem Grunde sagen wir seitens der CDU-Fraktion: Dieses Fallmanagement macht Sinn. Aus diesem Grunde bleiben wir auch dabei, dass wir das geschaffene System im Kern für richtig halten.
Es ist übrigens gesetzlich vorgesehen, dass Jugendliche, die in Bedarfsgemeinschaften leben, den gleichen Zugang zu den Beratungsangeboten der Agentur für Arbeit haben. Dies muss jetzt auch vollzogen werden. Das unterstreichen wir nochmals mit unserem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Zugleich bitte ich darum, dass wir dieses Thema ganz konkret in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses vertiefen. Ich glaube, wir müssen jetzt bei diesem Thema noch ein bisschen nacharbeiten. Wie gesagt, es gilt der Termin 1. August 2005. Dann wollen junge Menschen in Ausbildung vermittelt sein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hartz IV, wie die Arbeitsmarktreform abgekürzt genannt wird, lernt laufen. Nach noch nicht einmal sechs Monaten sind die zentralen Zielsetzungen von Hartz IV ein gutes Stück vorangekommen. Die Auszahlung der neuen Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld an cirka 6 Millionen Menschen hat im Großen und Ganzen gut geklappt. Arbeitsgemeinschaften wurden in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten gegründet. Das Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland im Laufe dieses Jahres auf eine Dauer von unter drei Monaten zu drücken, scheint erreichbar.
Die Kommunen werden, wie es angekündigt war, von den Auswirkungen der hohen Arbeitslosigkeit entlastet und das vergrößert auch ihre finanziellen Spielräume. In den Monaten der Vorbereitung und in den jetzt knapp fünf Monaten der Umsetzung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen und der Bundesagentur Gutes geleistet, wofür ihnen ein herzlicher Dank gebührt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Eingliederung arbeitsloser junger Menschen in Ausbildung und Arbeit ist das politische Kernziel der Bundesregierung und auch dieser Landesregierung. Es ist als Auftrag ausdrücklich im Hartz-IV-Gesetz verankert. Wir alle wollen die Dauer der Arbeitslosigkeit junger Menschen auf unter drei Monate senken. Für diese Aktivitäten und die aktive Arbeitsförderung stehen in diesem Jahr insgesamt 7 Milliarden € zur Verfügung. Daher ist es unverständlich, dass in einigen Kommunen Zuständigkeitsrangeleien bezüglich der Vermittlung von arbeitslosen Jugendlichen entstehen oder die Vermittlung in Ausbildung und Qualifizierung ohne erkennbaren Grund verzögert wird.
Zeitungsberichte über die Aktivitäten in den beiden Optionskommunen Nordfriesland und SchleswigFlensburg zeigen auf, dass es Probleme mit dem Datenaustausch gibt, gleichzeitig aber auch, dass zum Beispiel in Schleswig-Flensburg die Förderung von Jugendlichen nicht zum Schwerpunkt erklärt wurde. Wie wäre es sonst zu erklären, dass es heißt, die Ausbildungsplatzvermittlung laufe erst im August an? Hier sind die Schwerpunkte - wie ich finde - nicht richtig gefunden und auch nicht richtig gesetzt worden. Man kann nur hoffen, dass die Akteure im Inte
resse der Jugendlichen möglichst schnell zum gemeinsamen Handeln finden und die entsprechenden Angebote, wie sie gemäß Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch III möglich sind, den Jugendlichen auch in diesen beiden Kreisen zur Verfügung stehen.
Im Rahmen einer Generalüberprüfung des Hartz-IVGesetzes wird man sehr genau überprüfen müssen, wie solche Zuständigkeitsreibereien und unterschiedliche Schwerpunktsetzungen vermieden werden können. Man wird auch zu überprüfen haben, ob die Optionskommunen tatsächlich in der Lage sind, ihre Aufgaben bei der Vermittlung und Förderung junger Menschen zu erfüllen. Ich bin mir sicher, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung und die sie tragende große Koalition dies auch in Berlin mit Nachdruck vertreten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeitsminister Döring hat eine Konzentration und eine entsprechende neue finanzielle Förderung in der Arbeitsmarktpolitik angekündigt. Die Regionalisierung von Verantwortung wird von uns nicht nur mitgetragen, sondern auch als Stärkung der Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein angesehen. Für das Vorhaben, in Schleswig-Holstein ein Modell umzusetzen, das hier neue Strukturen schafft beziehungsweise gute Initiativen stärkt, wünschen wir dem Minister viel Überzeugungskraft und sichern unsere Unterstützung zu.
Vielleicht wird Herr Wirtschaftsminister Austermann das Hartz-IV-Gesetz dann auch nicht mehr als unterfinanzierte Missgeburt bezeichnen, wie er es vor drei Tagen noch in der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ getan hat. Herr Austermann, ich darf Sie daran erinnern, dass die Einrichtung der Optionskommunen keine Forderung der die Bundesregierung tragenden Parteien war, sondern mit Vehemenz vonseiten der Ministerpräsidenten der CDU-geführten Länder erhoben und von ihnen im Vermittlungsausschuss durchgesetzt wurde.
Wenn es uns jetzt gelingt, den erfolgreich eingeschlagenen Weg bei der Umsetzung von Hartz IV gemeinsam noch erfolgreicher zu gestalten, dann sind wir - wie ich glaube - gemeinsam auf einem guten Weg. Der Antrag von CDU und SPD zur Förderung von Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften belegt dies. Ich bitte deshalb um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines vorweg: Meine Fraktion steht dazu, dass die HartzIV-Reform im Grundsatz richtig ist. Wir stehen aber auch dazu, dass die Reform Schwächen und Webfehler hat, die behoben werden müssen. Das ist ja heute unser Thema. Es ist wichtig, die Problemlage differenziert zu betrachten, um notwendige Veränderungen zu benennen und auszuloten, wie nachgesteuert werden kann.
Es ist hingegen verantwortungslos, Herr Austermann, wenn Sie - Herr Baasch hat es eben schon benannt - einmal mehr pauschal sagen, Hartz IV erweise sich als unterfinanzierte Missgeburt. Herr Austermann, es war die CDU, die die Hartz-IV-Reform nicht nur mitbeschlossen, sondern auch dafür gesorgt hat, dass zusätzliche Härten für die betroffenen Menschen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Jetzt pauschal von einer unterfinanzierten Missgeburt zu sprechen ist in der Wortwahl, aber auch vom Inhalt her voll daneben. Es ist nicht mehr als billige Polemik.
- Sie sagen, das sei nicht Inhalt des Antrages. Das Zitat stammt aus genau dem Artikel, der sich auf die Auseinandersetzung von Herrn Austermann mit dem Problem der jugendlichen Arbeitslosen und der Frage der Vermittlung bezieht. Lesen Sie es in der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ nach!
Der Antrag des SSW hat ein sehr konkretes Anliegen, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Gerade deshalb, weil es um eines der positiven Elemente von Hartz IV geht, nämlich um die Senkung der Dauer der Arbeitslosigkeit von jungen Menschen als Schwerpunkt, müssen wir uns darauf konzentrieren, dass die Vermittlung in den Arbeitsmarkt klappt. Ich freue mich, dass aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Landesregierung hervorgeht, dass wir bei den Jugendlichen - für andere Menschen gilt das noch nicht - jetzt tatsächlich im Fallmanagement einen Schnitt von 1 : 70 erreicht haben. Das ist ausgesprochen gut. Das ist wichtig für die jungen Menschen in unserem Land.
Um das Element des Förderns zu überprüfen, habe ich die Kleine Anfrage gestellt. Wir haben aber auch einen Berichtsantrag laufen. Wir haben uns mit der Landesregierung darauf verständigt, dass er im September erstattet wird, damit alle Zahlen - bundesweit, landesweit - zusammengetragen werden können und wir uns auf einer vernünftigen Zahlenbasis mit dem Problem beschäftigen können.
Nun komme ich zum Antrag des SSW. Ich war erst ganz angetan und dachte: Ach ja, das ist eigentlich eine gute Idee. Dann habe ich ein bisschen recherchiert und mir überlegt, was der SSW möchte. Wenn ich das richtig sehe, möchte er, dass alle Jugendlichen - egal, ob ALG-II-Bedarfsgemeinschaft oder nicht - von der gleichen Stelle vermittelt werden können. Es geht hier nicht um die Berufsberatung; sie ist schon für alle Jugendlichen nach wie vor bei der Bundesagentur. Wenn wir es so machen, wie Sie fordern, dass alle von der gleichen Stelle vermittelt werden, dann heißt das, das wir entweder ALG-IIBezieherinnen oder -Bezieher, bis sie 18 sind oder bis zum Zeitpunkt X zur Arbeitsagentur schicken. Wenn sie älter werden, fallen sie aus diesen Maßnahmen heraus und müssen wieder zurück. Oder es bedeutet, dass wir diejenigen Jugendlichen, die auch bei der Arbeitsagentur mit Vermittlung und Beratung gut aufgehoben sind, zusätzlich zu den ARGEn schicken. Dann bekommen wir beim Fallmanagement und beim Budget erneut Probleme.
Deshalb haben wir uns nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, dem CDU/SPD-Antrag zuzustimmen. Es wäre unlogisch, an dieser Schnittschnelle, an der man das Budget wieder auseinander dividieren müsste, die Sache neu zu organisieren. Entscheidend ist Folgendes. Der Optionskreis Schleswig-Flensburg ist als einer derjenigen genannt, der es schlecht macht.
Entscheidend ist, dass die Menschen in der Arbeitsagentur mit den ARGEn zusammenarbeiten, dass sie miteinander telefonieren, dass sie sich über Maßnahmen austauschen. Das geht, wenn sie mit den Arbeitsgemeinschaften sprechen. Sie haben ihr Budget. Sie können entscheiden. Sie können mit der Arbeitsagentur telefonieren.
Mir ist gestern berichtet worden, dass es in einem Rathaus schlicht daran scheitert, dass man sich über die Pausenregelung der unterschiedlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Behörden nicht einigen kann. Da sage ich: Das kann es nicht sein. Das werden wir auch gesetzlich nicht regeln können. Wir können das heute abstimmen. Wir müssen das mit allen Betroffenen vor Ort regeln und die zuständigen Stellen dringlichst ermahnen, mit diesem Gesetz vernünftig umzugehen und vor allen Dingen im Interesse der Jugendlichen, der betroffenen Menschen die Sachen zu regeln und notfalls den Telefonhörer in die Hand zu nehmen.
Für die Fraktion der Freien Demokraten erteile ich nunmehr dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Heinold, ich habe den SSW-Antrag so verstanden, dass es in ihm darum geht, einem Problem, das er präzise erkannt und in seinem Antrag genauso präzise benannt hat, durch eine sehr unkonventionelle Art und Weise durch unbürokratische Möglichkeiten abzuhelfen. Den Schulabgängern, die zum 1. August einen Ausbildungsplatz suchen, soll sehr unkonventionell geholfen werden. Das finde ich am SSW-Antrag sehr sympathisch.
Ausdrücklich teile ich nicht Ihre Grundhaltung zu den Hartz IV Reformen. Das wissen Sie. Daraus habe ich nie ein Hehl gemacht. Aber an dieser Stelle gibt es Probleme. Es gibt konkrete Probleme. Es geht um die Schwächsten der Schwachen, um die Kinder von ALG-II-Empfängern, denen im Zweifel nicht geholfen wird. Die einen, die helfen sollen, sind noch nicht in der Lage, es zu tun. Die anderen tun es nicht, weil sie es gesetzlich streng genommen nicht dürfen. Das kann es nicht sein. Deswegen habe ich mich über den Antrag sehr gefreut. Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einem Ausbildungsplatz werden nämlich die Kinder von ALG-II-Empfängern benachteiligt.
Die einen - das habe ich gerade gesagt - dürfen dem strengen Wortlaut des Gesetzes nach nicht helfen, weil sie dafür nicht zuständig sind, die anderen dürfen nicht helfen, weil sie dazu noch nicht in der Lage sind. Lars Harms, man kann jetzt sagen: Dann müssen wir sie in die Lage versetzen. Ich bin auch dieser Auffassung, das aber geht im Zweifel nicht so schnell, wie wir uns das wünschen.
Frau Heinold, noch einmal. ich habe es so verstanden -: Hier wird versucht, Hilfestellung auf unkonventionelle Art und Weise zu geben - so wie Sie es in Ihrem letzten Satz anklingen ließen -, nämlich zum Telefonhörer zu greifen, auch wenn das vielleicht ein bisschen zu flapsig formuliert ist.
- Frau Kollegin Heinold, ich möchte vor allen Dingen - deswegen bin ich auch für den Vorschlag dankbar, beide Anträge in den Sozialausschuss zu über
weisen -, dass wir im Sozialausschuss sehr schnell eine Lösung für diejenigen Schulabgänger finden, die zum August einen Ausbildungsplatz suchen.
Mir ist es egal, auf welche dogmatische Grundhaltung man sich zurückziehen kann. Ich will, dass diejenigen, die unsere Hilfe am meisten bedürfen, nämlich Kinder, die schon aus einem sozial benachteiligten Umfeld kommen, nicht noch dadurch bestraft werden, dass - aus welchem Grund auch immer und wer auch immer dafür verantwortlich sein mag - vor Ort bestimmte Prozesse noch nicht so laufen, wie wir uns das in der Theorie vorgestellt haben. Ich bin mir sicher, dass wir, wenn wir es wollen, über alle Fraktionen hinweg - anders habe ich auch Sie nicht verstanden - im Sozialausschuss zu einer schnellen ordentlichen Regelung kommen. Ich finde das beispielhaft dafür, dass Politik in der Lage ist, vernünftig zu handeln.
(Beifall bei FDP und SSW sowie der Abge- ordneten Jürgen Feddersen [CDU] und Frau- ke Tengler [CDU])
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder, der die politische Landschaft beobachtet, wird davon überzeugt sein, dass Hartz IV nicht ganz so läuft, wie man sich das erwartet hat. Das haben wir durch Aussagen der Bundesregierung bestätigt bekommen. Der Bundeskanzler hat vor wenigen Tagen gegenüber seiner Fraktion eingeräumt, dass man Veränderungen vornehmen will. Ob sie in die richtige Richtung gehen, lasse ich dahingestellt. Die Unionsländer haben einen eigenen Änderungsentwurf zu Hartz IV vorgelegt. Es gibt an vielen Stellen Mängel und Kritik. Es ist unbestreitbar, dass das alles nicht so funktioniert, wie es ursprünglich erwartet worden ist.
Wenn man sich den finanziellen Teil ansieht, wird das besonders eklatant. Wenn ich es richtig beobachte, gibt es in Schleswig-Holstein viele Kreise, die bisher keinen Haushalt aufgestellt haben oder einen Haushalt ohne Berücksichtigung von Hartz IV. Davon zu reden, dass die Gemeinden und Kreise entlastet werden, kann zumindest, solange das nicht klar ist, keine Rede sein. Der Termin zwischen dem Bundesarbeitsminister und den Vertretern der Kommunen ist