Lieber Kollege Kubicki, bei Punkt 1 wart ihr die Vorreiter und alle haben sich angeschlossen. Es war ein interessanter Prozess, der dort stattgefunden hat.
Wir hatten zwei weitere Punkte, die hier anzusprechen sind. Das eine ist der im Laufe der Beratungen aufgekommene Gedanke, die Fristen für Landrats- und Bürgermeisterwahlen zeitlich zu verkürzen, sodass also beispielsweise die Landratswahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeinsam mit der nächsten Kommunalwahl am selben Tag, am 25. Mai 2007, stattfinden kann.
Wir haben uns dafür entschieden, dies zu ermöglichen. Auch dieser Beschluss ist einstimmig gefasst worden, es gab also ein breites Votum.
Wenn wir die Zweitausendergrenze bei den Gemeinden überschreiten, müssen wir nach geltender Gesetzeslage drei Wahlkreise haben. Die Zahl der Mandate erhöht sich, aus einem werden drei Wahlkreise. Wir haben darüber diskutiert, dies im Sinne von weniger Vertretern zu ändern. Die Abwägung hat ergeben, dass man gesagt hat, dass man ein Jahr vor einer Wahl keine wesentlichen Entscheidungen mehr treffen sollte.
Ich glaube, das muss man inhaltlich respektieren. Das ist ein vernünftiger Grundsatz. Deswegen ist diese Diskussion zumindest zu diesem Punkt in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht mehr aktuell, nicht mehr auf der Tagesordnung. Er könnte möglicherweise noch einmal bei späterer Gelegenheit aufgerufen werden.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf mit den Verschlankungen bewegt keine Millionenbeträge, aber er sorgt für Kostensenkungen, sorgt für weniger Aufwand im kommunalen
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Kalinka. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Klaus-Peter Puls.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung landes- und kommunalwahlrechtlicher Vorschriften enthält eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen, daneben aber auch noch einige formelle Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen. Insbesondere die Verfahrensvereinfachungen sind zum Teil mit finanziellen Entlastungen verbunden. Herr Kollege Kalinka hat einige Beispiele genannt. Der Verzicht auf die förmliche Zustellung der Benachrichtigung der Gewählten im Mandatsannahmeverfahren bei Gemeinde- und Kreiswahlen führt zum Beispiel landesweit immerhin zu geschätzten Minderausgaben von circa 50.000 € zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode. Der ebenfalls vorgesehene Verzicht auf die repräsentative Wahlstatistik zu Landtagswahlen führt im Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein zu Minderausgaben in Höhe von circa 18.000 € je Wahl. Die bei den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern und den Gemeindewahlbehörden entstehenden Minderausgaben sind darin nicht eingerechnet und kommen noch hinzu.
Einem Vorschlag - auch darauf hat Herr Kollege Kalinka schon hingewiesen -, der landesweit pro Wahl zu Minderausgaben von 100.000 € führen würde, wollen wir trotz der erklecklichen Summe nicht folgen. Auch in Zukunft soll es dabei bleiben - auch Herr Kollege Kubicki hat schon frühzeitig in einem Änderungsantrag auf diesen Punkt hingewiesen -, dass bei Landtagswahlen und Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Briefwählerinnen und Briefwähler keine Portokosten zu tragen haben. Wir wollen nicht Menschen, die zum Beispiel wegen körperlicher Beeinträchtigung oder hohen Alters kein Wahllokal aufsuchen können und deshalb ihre Wahlstimme per Brief abgeben möchten, dafür zur Kasse bitten.
Abweichend vom Gesetzentwurf wollen wir die Beisitzerinnen und Beisitzer in den Gemeindeund Kreiswahlausschüssen weiterhin durch die Hauptausschüsse oder Vertretungen wählen und nicht durch die Wahlleiterinnen oder Wahlleiter berufen lassen. Festhalten wollen wir schließlich auch an der Einrichtung eines Wahlprüfungsausschusses zur Vorbereitung der Entscheidungen der neuen Vertretungen über die Gültigkeit der Wahl oder über Wahleinsprüche.
Zusätzlich zu den Vorschlägen haben wir uns im Innen- und Rechtsausschuss einstimmig dafür ausgesprochen, das Zeitfenster für die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte zu erweitern, um einen Monat zu vergrößern. Hierdurch erhöhen wir die Möglichkeiten, Direktwahlen mit anderen Wahlen zusammenzulegen und auf diese Weise weiter erhebliche Kosten zu sparen.
Weitere substanzielle Veränderungen im Wahlrecht wollen wir ein Jahr vor der Wahl nicht vornehmen auch darauf hat Herr Kollege Kalinka hingewiesen -, insbesondere nicht solche, die sich auf die Zahl der Kommunalwahlkreise und die Zahl der Mitglieder in den Kommunalvertretungen beziehen, dies auch, weil das Kandidatenaufstellungsverfahren formal schon seit dem 1. Dezember 2006, also eineinhalb Jahre vor der Wahl möglich ist. Wir werden diesen Punkt nach der Kommunalwahl im Mai nächsten Jahres - er ist uns vom Gemeindetag und aus verschiedenen kleineren Gemeinden des Landes nahegebracht worden - wieder aufgreifen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Puls. - Das Wort für die FDP-Fraktion hat deren Vorsitzender, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick war der Gesetzentwurf des Innenministers zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und des Landeswahlgesetzes eine Petitesse. So enthielt der Gesetzentwurf der Landesregierung beispielsweise Vorschläge wie die, es sollte durch moderate Änderungen im Gesetz auch die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik für die Landtagswahl und des förmlichen Verfahrens der Mandatsannahme bei Landtagswahlen und
bei Gemeinde- und Kreiswahlen verzichtet werden. Es sollten die Berufung der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Wahlausschüsse auf kommunaler Ebene nicht mehr durch die jeweilige Vertretung oder durch den Hauptausschuss erfolgen, es sollte auf die zusätzliche Unterzeichnung von Wahlvorschlägen bisher noch nicht vertretener Parteien und Wählergruppen durch Wahlberechtigte des Wahlgebiets zu Gemeindewahlen und Kreiswahlen, auf die sogenannten Unterstützungsunterschriften, verzichtet werden. Es sollten bei Landtagswahlen abgegebene Zweitstimmen künftig nicht mehr dann als ungültig gewertet werden, wenn in einem Wahlkreis versehentlich Stimmzettel eines anderen Wahlkreises ausgegeben worden sind. Soweit ist das unspektakulär.
Einen echten Knackpunkt gab es dann aber doch noch. So hatte die Landesregierung geplant, die bislang für die Wählerinnen und Wähler portofreie Beförderung ihrer im Inland aufgegebenen roten Wahlbriefe bei Landtagswahlen und bei Wahlen in den Gemeinden und Kreisen sowie bei Abstimmungen auf Landes- und Kommunalebene abzuschaffen. Künftig sollten also Wählerinnen und Wähler selbst für das Porto bei der Briefwahl aufkommen und das vor dem Hintergrund einer immer geringeren Wahlbeteiligung bei den letzten Wahlen. Dieser Vorschlag war Teil der Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 120 Millionen € pro Jahr. Die Kommunen sollten immerhin Einsparungen von 100.000 € pro Wahl beziehen. Das wären dann, bezogen auf den Zeitraum 2007/2008, ein 2.400stel oder - Kollege Hentschel, als herausragender Mathematiker können Sie das sicherlich bestätigen -, 0,00416 %.
Diese Zahl überzeugte dann selbst Vertreterinnen und Vertreter der Grünen, die ja ansonsten an Sparbemühungen redlichen Anteil haben, dass dieser Vorschlag zur Einsparung doch kein geeigneter Vorschlag sei. So konnten wir - und da danke ich dem Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses persönlich ausdrücklich - im Rahmen einer Anhörung auch die anderen Vertreter, insbesondere der Behindertenorganisationen zu Wort kommen lassen, die uns bestätigten, dass gerade für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Briefwahl eine unabdingbare Voraussetzung zur demokratischen Teilhabe sei.
Auch in einem anderen Punkte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung geändert und das mit unserer Zustimmung: Die Gemeindevertretungen und Kreistage beziehungsweise die Hauptausschüsse werden auch weiterhin für die Besetzung der Wahlausschüsse zuständig sein. Zukünftig wird es auch dabei bleiben, dass es einen besonderen Wahlprüfungsausschuss zur Vorbereitung der Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit der Gemeindewahl beziehungsweise der Kreiswahl über Wahleinsprüche und bei Zweifelsfällen im Listennachfolgeverfahren gibt. Auch hier hatte das Parlament, um an die Bemerkungen des Bundestagspräsidenten anzuknüpfen, die Landesregierung korrigiert, damit demokratische Selbstkontrolle und Selbstbestimmung in den Kommunen aufrechterhalten bleibt. Ich sage schnell noch einmal, wir würden uns wünschen, dass es eine möglichst weitreichende kommunale Selbstbestimmung auch künftig gibt.
Wir stimmen dem übriggebliebenen Rest des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Form der Ausschussvorlage zu.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Kubicki. - Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Karl-Martin Hentschel.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, die Portofreiheit bei den Wahlen aufrechtzuerhalten.
- Ja, Frau Heinold ist eine sehr sparsame Frau, die immer darauf achtet, dass Geld gespart wird. Wir haben uns dann aber in der Fraktion mehrheitlich anders entschieden. Auch so etwas ist lebendige Demokratie. Das möchte ich noch einmal betonen.
Ich finde auch die beiden anderen Änderungen - ich glaube, die kommen aus der CDU-Fraktion - zur Wahl der Vertreter in den Wahlausschüssen und zur Beibehaltung des Wahlprüfungsausschusses gut. Ich möchte nur auf die Bemerkung des Innenministers im Ausschuss hinweisen, der immerhin darauf
hingewiesen hat - ich hatte das zunächst gar nicht gemerkt -, dass das beides Vorschläge aus dem sogenannten Schlie-Papier-I waren, also aus dem Entbürokratisierungsvorhaben der Landesregierung, dass das offenbar zentrale Einsparungsvorhaben der Landesregierung waren. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass es nicht seine Schuld ist, wenn jetzt die zentralen Entbürokratisierungsvorhaben des Staatssekretärs Schlie in diesem Parlament heute scheitern.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hentschel. Das Wort für den SSW hat jetzt deren Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf und die Beschlussvorlage des Innen- und Rechtsausschusses sollen ein weiterer Mosaikstein in der Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik der Landesregierung sein. Der Kollege Hentschel sprach dies auch an. Es ist ein Mosaik, das in die Kategorie Suchbild fällt, da bis auf vollmundige Erklärungen bisher keine Struktur wirklicher Entbürokratisierung zu erkennen ist. Nach zwei Jahren gibt es also noch keine nennenswerten und schon gar keine für den Bürger spürbare Ergebnisse. Es deutet auch nichts darauf hin, dass sich dies bis zum Ende der Legislaturperiode ändern wird.
Zum vorliegenden Gesetzentwurf. Wieder einmal wird der Teil des Regierungsentwurfs, der den größten Einspareffekt erzielt hätte, von den Regierungsfraktionen kassiert. Es soll dabei bleiben, dass Briefwählerinnen und Briefwähler portofrei ihre Stimme abgeben können. Das ist keine Kritik meinerseits. Im Gegenteil, ich finde es gut, dass die die Regierung tragenden Fraktionen mit dem eigenen Kopf gedacht haben. Ich finde es gut, dass dies zurückgenommen worden ist. Wir begrüßen das ausdrücklich, denn es handelt sich schließlich nicht um irgendeine An- oder Abmeldung, sondern vielmehr um den zentralen Akt einer jeden Demokratie. Dies gebietet eine besondere Sorgfalt.
Die Beibehaltung der Portofreiheit begrüßt der SSW aus drei Gründen: Erstens handelt es sich nicht um eine wirkliche Einsparung. Vielmehr wäre
diese faktisch eine reine Kostenüberwälzung auf den mündigen Bürger gewesen. Zweitens hätte eine einseitige Änderung des Verfahrens für Landtagsund Kommunalwahlen und fortgesetzte Portofreiheit bei den Stimmabgaben zu Bundestags- und Europawahlen beim Wähler zu Unsicherheiten geführt. Im Zweifelsfall für den Wähler. Das heißt in diesem Fall für das gewohnte und einheitliche Verfahren. Schließlich und vor allem können so Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität so leicht und einfach wie möglich am demokratischen Willensbildungsprozess teilnehmen. Darum war es gut, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal die Stellungnahme des Beauftragten für Menschen mit Behinderung bekamen. Wir stimmen dieser Änderung also zu.
Weiter stimmen wir auch der Neuregelung zur Wertung von Zweitstimmen auf versehentlich im falschen Wahlkreis ausgegebenen Wahlzetteln zu. Auch dieser Punkt ist in der Beschlussempfehlung enthalten.
Ich werde jetzt noch einige weitere Punkte aufzählen. Gut ist auch der Verzicht auf Unterstützungsunterschriften bei der Aufstellung von Wahllisten neuer Parteien. Dies stellt in der Tat eine Verschlankung des Verfahrens dar. Ich muss dennoch sagen, dass die Begründung, die Beibehaltung der Fünfprozenthürde bei der Kommunalwahl gebiete der drohenden Stimmenversplitterung ausreichend Einhalt, ärgerlich ist. Das ist natürlich Quatsch. Zum einen existiert auf Gemeindeebene faktisch keine Fünfprozenthürde. Die Schwelle ist in der Praxis sehr viel höher. Zum anderen ist das Gespenst von vermeintlichen Weimarer Verhältnissen Anfang des 21. Jahrhunderts auf kommunaler Ebene eine technokratische Schimäre und gehört ins Buch der Legenden statt in Gesetzesbegründungen.