Protokoll der Sitzung vom 13.07.2007

Frau Ministerin, ich darf Sie bitten, uns für das Verfahren Raum zu geben. Ich versuche dann, Klarheit darüber hinzukriegen, was wir machen. Ich bedanke mich für den Wortbeitrag.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe Wortmeldungen, die sich aber sicherlich auf den Inhalt beziehen. Ich habe aber auch Wortmeldungen zum Verfahren. Ich eröffne nun eine Zwischendebatte über das Verfahren, weil ich glaube, dass das wichtig ist. Herr Hay hat sich zuerst zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter Hay, Sie haben das Wort zum Verfahren.

Ich beantrage, dass wir die Sitzung kurz unterbrechen und uns im Ältestenrat zusammensetzen, um darüber zu diskutieren.

Ich denke, das ist eine kluge Idee. Wir unterbrechen die Sitzung bis 12:45 Uhr.

(Unterbrechung: 12:22 bis 12:44 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen kurz die Einigung bekannt, die im Ältestenrat erzielt worden ist. Wir haben den Wunsch, dass uns die Ministerin jetzt noch einmal im Rahmen ihrer Möglichkeiten berichtet, was sie mit welchen Voraussetzungen gegenüber Vattenfall veranlasst hat. Dass das neue Redezeiten bringt, wissen Sie. Zusätzlich haben wir vereinbart, dass am Donnerstag nächster Woche um 11 Uhr eine Sondersitzung des Sozialausschusses stattfinden wird. Wir wünschen, dass dort sowohl ein mündlicher als auch ein schriftlicher Zwischenbericht gegeben wird. Wir empfehlen, die Vertreter von Vattenfall zu dieser Sozialausschusssitzung einzuladen. Den endgültigen schriftlichen Bericht erwartet der Landtag.

Ich gucke Herrn Kayenburg an. Ist das das Ergebnis, an das Sie sich erinnern können?

(Zustimmung des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU] - Heiterkeit)

- Dann ist das richtig. Danke.

Dann haben Sie jetzt das Wort, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trage den Bericht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt vor, dass gegebenenfalls aufgrund neuerer Erkenntnisse Korrekturen an den Aussagen vorgenommen werden müssen.

Bei Instandhaltungsarbeiten in einer E.ON-Schaltanlage am Kernkraftwerk Brunsbüttel kam es am 28. Juni 2007 zu einem Kurzschluss und damit, wie bekannt, zu einer Netzstörung. Das Kraftwerk Brunsbüttel wurde daraufhin vom Netz getrennt und die Turbinenleistung auf Eigenversorgung rund 30 MW - reduziert. Durch Schutzeinrichtungen der Turbine wurde wenig später eine Turbinenschnellabschaltung ausgelöst, der unmittelbar eine Reaktorschnellabschaltung folgte.

Bei diesem Herunterfahren hat es drei Störungen gegeben. Bei der Reaktorschnellabschaltung ist ein Steuerstab zu langsam eingefahren worden. Im Bereich des Ventils einer Turbine hat es einen Schwelbrand gegeben und in der Trägerkonstruktion für sogenannte Dampfumleitsammler haben sich Risse im Blech gebildet.

Unmittelbar nach dem Ereignis, noch am Donnerstag, hat die Reaktorsicherheitsbehörde eine Überprüfung der Abläufe durch die Sachverständigen vom TÜV Nord und des Germanischen Lloyd veranlasst. Die Sachverständigen haben die Abläufe so wie gerade von mir beschrieben bestätigt und die Reaktorsicherheitsbehörde hat den Betreiber zur Durchführung von sogenannten Abhilfemaßnahmen aufgefordert. Das heißt konkret, dass die aufgetretenen Probleme beseitigt werden müssen, bevor es zu einem Wiederanfahren kommt.

Nachdem die Sachverständigen die Umsetzung der Maßnahmen bei Vattenfall bestätigt haben und die Reaktorsicherheitsbehörde eine eingehende Bewertung vorgenommen hatte, wurde festgestellt, dass die Abhilfemaßnahmen ausreichend sind, und zwar in einem intensiven, langen Fachgespräch am Sonnabend nach dem Ereignis am Donnerstag.

Am Sonntag, dem 1. Juli, um 14 Uhr wurde der Reaktor nach Abschluss der Maßnahmen und Prüfungen wieder angefahren. Um 16 Uhr war der Kraftwerksgenerator am Netz.

Ich möchte betonen, dass der Betreiber des Kernkraftwerkes nach der Genehmigung und Rechtslage des Atomgesetzes nach der Reaktorschnellabschaltung die Anlage grundsätzlich ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde wieder anfahren kann.

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

In der Tat haben mir Vertreter von Vattenfall bereits am Freitagmorgen signalisiert, dass sie noch am Freitagmorgen, also keine 24 Stunden nach dem Störfall, beabsichtigen, mit dem Reaktor Brunsbüttel wieder ans Netz zu gehen. Dies habe ich bekanntlich verhindert. Ich habe deutlich gemacht, dass ich das mit einer atomaufsichtlichen Anordnung unterbinden würde, wenn sich nach Abschluss der Überprüfung auch nur die geringsten sicherheitstechnischen Bedenken gegen das Wiederanfahren ergeben würden. Dies war aber nach Prüfung durch die Sachverständigen und die Reaktorsicherheitsabteilung nicht der Fall, sodass der Betreiber die Anlage wiederangefahren hat. Damit wollte ich vergegenwärtigen: Donnerstagnachmittag ein besonderes Ereignis dieser Art. Freitagmorgen die Erwartung des Betreibers, direkt wieder ans Netz gehen zu können. Unmittelbarer Druck und die Überprüfung durch unabhängige Sachverständige und Mitarbeiter meines Hauses, welche Probleme aufgetreten sind und ob den Problemen Abhilfe geschaffen worden ist, bevor der Betreiber nach Atomgesetz ohne Zustimmung durch uns wieder ans Netz konnte. Das ist also durch meinen Druck und meine Erwartung um einige Tage hinausgeschoben worden, bis wirklich klar war, dass die Anlage Brunsbüttel wieder in dem erforderlichen Zustand war.

Am Montag hat die Reaktorsicherheitsabteilung telefonisch nachgefragt, ob es beim Wiederanfahren der Anlage Probleme gegeben habe. Dies ist ausdrücklich verneint worden. Erst am Freitag, am letzten Tag der fünftägigen Meldefrist, hat Brunsbüttel mitgeteilt, dass es eine Störung durch eine Fehlbedienung gegeben hat. Dies hat sofort zu einer erneuten Überprüfung durch die Reaktorsicherheitsabteilung und Sachverständige geführt. Eine abschließende Bewertung ist in Arbeit. Schlussfolgerungen sind auf dieser Grundlage zu ziehen. Das sind die angesprochenen Anordnungen, gegebenenfalls Auflagen. Jedenfalls muss der Betreiber Abhilfe schaffen. Es ist das alltägliche Geschäft der Reaktorsicherheitsabteilung, Vorgaben zu machen, Aufforderungen zu erteilen, gegebenenfalls auch Terminsetzungen vorzunehmen, manchmal von Stunden, manchmal von Tagen, manchmal aber natürlich auch mit längeren Fristen.

Am Montag dieser Woche ist dann nach Prüfung durch die von uns eingesetzten Sachverständigen des TÜV Süd festgestellt worden, dass sich seit dem Wiederanfahren Wasserstoffgase im Druckbereich des Reaktors konzentrieren. Also noch einmal, damit es auch alle merken: Durch den TÜV Süd ist festgestellt worden, dass es seit dem Wie

deranfahren zu Ansammlungen von Wasserstoffgas kommt.

Nach der Explosion im Jahre 2001 hatte meine Behörde angeordnet, dass eine kontinuierliche Überwachung durch den Betreiber selbst erfolgt.

Wir haben unmittelbar am Montag den Betreiber aufgefordert, dieses Problem zu beseitigen. Dazu musste der Reaktor auf 25 % seiner Leistung reduziert werden und die entsprechenden Leitungen mussten durchgespült werden. Vattenfall hat mitgeteilt, dass dies abschließend erfolgt ist.

Ich habe die Reaktorsicherheitsabteilung beauftragt, unter Hinzuziehung der Sachverständigen nach Vorlage der endgültigen Berichte des Betreibers eine grundlegende Analyse der Situation in Brunsbüttel vorzunehmen; denn angesichts dieses Ereignisablaufes stellen sich grundsätzliche Fragen von weiteren Anordnungen und Auflagen beziehungsweise Ansagen durch die Reaktorsicherheit. Dies wird nach Vorlage der abschließenden Bewertung durch die Sachverständigen unmittelbar erfolgen.

Eines ist festzustellen: Das aufgetretene Problem, erkannt durch die Sachverständigen und Experten meines Hauses, ist auf unsere ausdrückliche Anforderung vom Betreiber inzwischen beseitigt.

Sie alle wissen, dass im Mittelpunkt des öffentlichen Interesse zurzeit insbesondere die Ereignisse in Krümmel stehen. Vor diesem Hintergrund will ich noch einmal deutlich machen: Mein zentrales Ziel war, dass Krümmel vorerst nicht wieder ans Netz geht. Der Betreiber hat mir am Samstag persönlich mitgeteilt, dass er die Absicht habe, neben der abgebrannten Trafostation den zweiten Trafo zu nutzen, um Krümmel unmittelbar wieder ans Netz gehen zu lassen. Ich habe ihm auch da unmissverständlich deutlich gemacht, dass ich in letzter Konsequenz dazu bereit bin, dieses durch eine atomaufsichtliche Anordnung zu verhindern, da nach meiner festen Überzeugung die Probleme bei Krümmel nicht beseitigt sind und deswegen ein Anfahren nicht infrage kommt.

Es ist dann zunächst auch nicht zu einem Anfahren gekommen. Der Betreiber aber hat deutlich signalisiert, dass er so schnell wie möglich mit Krümmel wieder ans Netz gehen wolle, um auch ein deutliches öffentliches Signal zu setzen, dass die Ereignisabläufe mit der Revision nichts zu tun haben. Meine Erwartung war von Anfang an, dass es nicht zum Wiederanfahren bis zur Revision kommen sollte.

Am 28. Juni 2007 ist um 15:02 Uhr einer der beiden großen Transformatoren, die das Kernkraft

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

werk mit dem Netz verbinden, explosionsartig in Brand geraten. Der Transformator steht außerhalb des Reaktorgebäudes in Nachbarschaft zum Maschinenhaus. Unmittelbar nach der Explosion wurden beide Transformatoren vom Netz getrennt, sodass das Kraftwerk keinen Strom mehr einspeisen konnte. Dieser Prozess dauerte etwa 30 Minuten.

Bei dieser Schnellabschaltung hat es gravierende Störungen gegeben, die im Zentrum unserer Aufklärungsarbeiten stehen. Am Abend des Störfalls hat der Betreiber der Reaktorsicherheitsbehörde gegenüber, uns gegenüber von drei sogenannten Abweichungen beziehungsweise Auffälligkeiten gesprochen.

(Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Am Abend, habe ich gesagt; am Abend des Störfalls. Das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt, Herr Kollege.

Ich erwähne dies, weil bei dem ausführlichen Fachgespräch mit dem Betreiber am Montag dieser Woche einer diese sogenannten Abweichungen vom Betreiber nun als durchaus bestimmungsgemäß bei stromstarken Ereignissen erklärt worden ist. Wir lassen unsere Sachverständigen diesen Widerspruch natürlich untersuchen. Diese Tatsache macht aber unmissverständlich klar, dass wir als Reaktorsicherheitsbehörde Meldungen zu den Abläufen von Störungen nicht ungeprüft vom Betreiber übernehmen können, sondern gut daran tun, diese durch unsere eigenen Experten und Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Aber selbstverständlich geben wir Informationen über eine Gefährdung der Bevölkerung sofort parallel der Öffentlichkeit zur Kenntnis - wenn Gefahr in Verzug ist auch ohne die Klärung durch Experten und Sachverständige. Aber wenn es um die Klärung von Verantwortlichkeiten und Versäumnissen geht, ist Sorgfalt für uns das oberste Gebot.

Die bisher bekannten anderen beiden Störungen bei der Abschaltung sind der Ausfall einer Pumpe und vor allem eine Fehlbedienung von zwei Sicherheitsventilen, durch die der Druck im Reaktor viel schneller reduziert worden ist als eigentlich vorgesehen. Und auch hierzu habe ich in meiner Rede vorhin deutlich gemacht, dass diese Tatsachen zurzeit von dem Vorstandsvorsitzenden, dem Technischen Geschäftsführer und dem Pressesprecher unterschiedlich bewertet werden. Was die einen als Überreaktion definieren, zu dem sagen die anderen, das sei durchaus ein normaler Vorgang, der aber nicht nötig gewesen sei. Andere wiederum sprechen von einem Vorfall, der aufgrund von Missverständnissen zustande gekommen sei. Sie werden verste

hen, dass aufgrund dieser Situation zunächst einmal eine sehr solide Aufarbeitung durch die Experten meines Hauses auf der Basis von Berichten und das habe ich in meinem Bericht vorhin deutlich gemacht - eigene Recherche erforderlich ist.

Diese Fehlhandlung - denn es ist zweifellos eine Fehlhandlung, weil es zu einer Von-Hand-Abschaltung von zwei Sicherheitsventilen gekommen ist gibt Anlass zu der kritischen Frage nach den Anweisungen zur Organisation und zur Kommunikation in den kritischen Fällen, vor allem bei Störfällen, aber auch ganz grundsätzlich. Das hatte ich auch bereits in meiner ersten Rede deutlich gemacht, dass es nämlich darum geht zu klären, wie denn die Organisation in diesem Unternehmen aussieht, um sicherzustellen, dass es in einer solchen Situation nicht zu Missverständnissen kommt. Ich sage aber hier noch einmal: Die Aussage des Technischen Geschäftsführers, dass diese Auslösung von Hand aufgrund eines Missverständnisses zustande gekommen sei, muss erst einmal aufgeklärt werden. Deswegen haben wir für Montag Mitarbeiter und Schichtführer einbestellt, um uns unmittelbar einen Eindruck von dieser Aussage zu verschaffen.

Nach aktuellem Kenntnisstand hat es auf der Steuerwarte des Kernkraftwerkes Krümmel offensichtlich an Ordnung und Übersicht gefehlt. Statt der üblichen fünf bis sechs Personen waren 20 bis 25 Mitarbeiter in dieser Phase in der Warte. Die Kommunikation hat nicht funktioniert. Vattenfall teilte dazu am Montag mit - ich zitiere -, dass die von der Schichtleitung - von der Schichtleitung! - dargestellte langfristige Strategie: „Anlage abfahren“ vom Reaktorfahrer als Handlungsanweisung zum Drucklosfahren des Reaktors aufgefasst worden sei. Gleichzeitig drang Rauchgas durch die Lüftungsöffnung in die Warte. Mitarbeiter klagten über Reizung der Atemorgane. Der Reaktorfahrer hat offensichtlich eine Atemmaske aufgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat die Ermittlungen wegen möglicher Verletzungen von Mitarbeitern durch die Brandgase aufgenommen. Darüber wurde gerade aktuell berichtet.

Zu diesen Vorgängen, die natürlich höchst beunruhigend sind, haben wir Vattenfall zu einem detaillierten schriftlichen Bericht aufgefordert. Außerdem hat es am Montag - wie öffentlich bekannt ein Fachgespräch unter Beteiligung des Bundes zu diesen Sachverhalten gegeben. Wir haben ihn aufgefordert - weil nicht alle Fragen am Montag hinreichend befriedigend beantwortet werden konnten -, uns diesen Bericht bis Ende dieser Woche vorzulegen. In diesem Bericht erwarten wir eine ge

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

naue Darstellung, wie die Regeln für Organisation und Kommunikation aussehen und wie gegen diese Regeln verstoßen worden ist.

Für Montag haben wir Vattenfall zu einem aufsichtsrechtlichen Gespräch eingeladen, bei dem wir das Personal - ich sagte es schon -, unter anderem den Schichtführer und den Reaktorfahrer, zu den Abläufen befragen. Aber wir werden auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin auch noch zwei weitere Personen befragen, die zu diesem Zeitpunkt eigentlich in der Steuerwarte nichts zu suchen beziehungsweise keine Funktion hatten, damit wir Aufklärung über die dortigen Abläufe bekommen.

Dabei geht es - das möchte ich hier ausdrücklich feststellen - nicht um Schuldzuweisungen an einzelne Mitarbeiter. Wir müssen feststellen, dass es jetzt schon erhebliche Initiativen gibt, die Mitarbeiter auch öffentlich namentlich zu nennen. Es gibt auch die Absicht, sie zu Hause aufzusuchen und zu befragen. Ich muss vor dem Hintergrund der Ereignisse und der Dynamik in der letzten Woche sagen, dass ich das missbillige. Es muss möglich sein, eine Kultur der Befragung zu haben, die nicht dazu führt, dass zukünftig möglicherweise Informationen unterschlagen werden, weil der persönliche Druck für den Einzelnen zu hoch wird. Deswegen werden wir dafür Sorge tragen, dass die Befragung in einem Rahmen erfolgt, der den Schutz dieser Mitarbeiter sicherstellt. Aber keine Frage, wir werden sie befragen und wir müssen sie befragen.

Dass dieses gegenüber Vattenfall durchzusetzen war, weil Vattenfall dies in dem fachaufsichtsrechtlichen Gespräch am letzten Montag verweigert hatte, ist inzwischen öffentlich bekannt. Das haben wir durchgesetzt und zwar durch klare Ansage.

Es geht darum zu prüfen, ob der Betreiber Vattenfall ausreichend Vorsorge für zuverlässige Abläufe getroffen hat oder ob es hier ein Organisationsverschulden gibt.

Und das zielt auch auf die Verantwortung der Leitung von Vattenfall und auf die Verantwortung des Geschäftsführers.

Der aktuelle Sachstand zu Krümmel ist, dass in einer Reihe von Fachgesprächen unter anderem die Ursachen für den Brand des Transformators geprüft werden. Dabei spielen das Alter und Vorschädigungen eine Rolle. Dabei wird auch gefragt, ob es konzernintern eine Berücksichtigung der Ursachen des Transformatorbrandes im schwedischen Kraftwerk Ringhals im letzten Herbst gegeben hat. Wir fragen dies, weil uns Hinweise darauf vorliegen, dass es keine ausreichende Kommunikation zwischen den Betreibern der schwedischen und der